Energetische Sanierung
Altbau Energieklassen: So erreichen Sie Klasse C oder besser

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 5. September 202619 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Skala bleibt: Wohngebäude behalten in Deutschland die Skala A+ bis H. Das GModG hat daran nichts geändert; die EU-Skala A bis G gilt hierzulande nur für Nichtwohngebäude, ab dem 1. Januar 2027.
- Sanierungsziel: Klasse C ist für die meisten Altbauten das optimale Kosten-Nutzen-Ziel; ein Gebäude der Klasse G verbraucht rund 3,5-mal so viel Energie wie ein Gebäude der Klasse C.
- Kosten G→C (EFH): Eine Komplettsanierung inkl. Wärmepumpe kostet typischerweise 90.000–140.000 EUR; nach Förderung verbleiben 60.000–110.000 EUR Eigenkosten.
- Förderung: Über KfW 261 gibt es weiterhin einen Tilgungszuschuss – seit dem 21.07.2026 jedoch je Stufe um 10 Prozentpunkte gekürzt; die EE-Klasse ist jetzt Mindestanforderung, für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Zuschuss ganz. Über BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es 15 % Basis plus 5 % iSFP-Bonus – Letzteren nur noch ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen.
- Wertsicherung: Unsanierte Klasse-G-Objekte tragen einen Brown Discount von 22–30 % gegenüber Klasse C – die Sanierung sichert den Immobilienwert.
- Beispiel Pfad 1 (EFH 1965, G→C): 78 % weniger Energiebedarf und rund 2.870 EUR/a niedrigere Heizkosten.
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Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) arbeitet mit der Effizienzskala A bis G. Für deutsche Wohngebäude ändert sich dadurch nichts: Sie behalten die Skala A+ bis H – das am 28. Juli 2026 verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat Anlage 10 des GEG inhaltlich unverändert gelassen. Die siebenstufige Skala A bis G kommt in Deutschland nur für Nichtwohngebäude, über die neue Anlage 10a ab dem 1. Januar 2027. Unabhängig von der Skala bleibt der Befund: Rund 45 % aller Wohngebäude liegen im unteren Drittel des Bestands, und der Immobilienmarkt reagiert mit spürbaren Preisabschlägen für unsanierte Objekte.
Update (Stand: 9. August 2026): Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue BEG-Förderrichtlinie: Bei KfW 261 sind die Tilgungszuschüsse über alle Effizienzhaus-Stufen um 10 Prozentpunkte gesenkt, die EE-Klasse ist Mindestanforderung statt 5-%-Bonus, und für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss ganz (Kredithöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR je Wohneinheit). Der iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen setzt jetzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 EUR voraus. Die Förderbeispiele in diesem Artikel sind entsprechend gekennzeichnet; verbindlich sind die aktuellen KfW- und BAFA-Merkblätter.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was die neuen Klassen konkret bedeuten, welche Energieklasse typische Altbauten haben und wie Sie durch gezielte Sanierungsmaßnahmen Klasse C oder besser erreichen – mit drei durchgerechneten Sanierungspfaden für verschiedene Gebäudetypen. Für die besonders kompakte Bauform mit gemeinsamen Trennwänden lesen Sie ergänzend, wie Sie ein Reihenhaus sanieren und welche Förderung dabei greift.
Welches System zum Baujahr und zur Vorlauftemperatur Ihres Hauses passt, klärt der Entscheidungsbaum im Ratgeber Welche Heizung für den Altbau. Welche Geräte auch bei hohen Vorlauftemperaturen arbeiten, vergleicht der Ratgeber Hochtemperatur-Wärmepumpen im Altbau.
Die Energieklassen A bis G im Überblick
Die EU-Skala umfasst sieben Klassen von A bis G. Feste kWh-Grenzen gibt die Richtlinie (EU) 2024/1275 dafür nicht vor: Artikel 19 Absatz 2 legt nur die beiden Endpunkte fest, A steht für Nullemissionsgebäude, G für die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz im nationalen Gebäudebestand. Die Einteilung dazwischen bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst.
Wichtig für Eigentümer von Wohngebäuden: In Deutschland gilt diese Skala nicht für Ihr Haus. Ihr Energieausweis behält die neunstufige Skala A+ bis H nach Anlage 10 GModG, und zwar unverändert auf Basis von Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.
So sieht die deutsche A-bis-G-Skala tatsächlich aus: Sie gilt ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude, und sie arbeitet nicht mit kWh-Werten, sondern mit dem Primärenergiereferenzfaktor, also dem Verhältnis des berechneten Primärenergiebedarfs zum Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes (§ 86 Abs. 3 und 4 GModG mit der neuen Anlage 10a):
| Klasse Nichtwohngebäude (Anlage 10a) | Primärenergiereferenzfaktor |
|---|---|
| A | ≤ 1,0 |
| B | > 1,0 |
| C | > 1,48 |
| D | > 1,97 |
| E | > 2,46 |
| F | > 2,95 |
| G | > 3,5 |
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Quelle: Anlage 10a zu § 86 Absatz 3 GModG, eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Kraft ab 1. Januar 2027. Jeder Buchstabe reicht bis zur nächsthöheren Schwelle; je niedriger der Faktor, desto besser die Klasse. In Klasse A dürfen nach § 86 Abs. 3 Satz 2 GModG nur Nichtwohngebäude eingestuft werden, die am Standort keine Emissionen aus fossiler Energie verursachen.
Die folgende kWh-Tabelle ist demnach keine Rechtsnorm, sondern die Orientierungsskala, mit der dieser Ratgeber die Sanierungspfade einheitlich beschreibt. Sie eignet sich, um Größenordnungen einzuordnen, nicht um eine amtliche Einstufung abzulesen:
| Klasse (Orientierung) | Primärenergiebedarf (Orientierung) | Endenergiebedarf (Richtwert) | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| A | ≤ 25 kWh/m²a | ≤ 30 kWh/m²a | Nullemissionsgebäude (ZEB) |
| B | 25–55 kWh/m²a | 30–65 kWh/m²a | Sehr energieeffizient (Neubau-Standard, KfW EH 55) |
| C | 55–100 kWh/m²a | 65–100 kWh/m²a | Energieeffizient (gut sanierter Altbau) |
| D | 100–145 kWh/m²a | 100–130 kWh/m²a | Teilsaniert, moderate Effizienz |
| E | 145–195 kWh/m²a | 130–175 kWh/m²a | Teilsaniert, erhebliches Verbesserungspotenzial |
| F | 195–260 kWh/m²a | 175–225 kWh/m²a | Weitgehend unsaniert |
| G | > 260 kWh/m²a | > 225 kWh/m²a | Unsaniert, schlechtestes Segment des Bestands |
Zur deutschen Wohngebäude-Skala: Für Ihren Energieausweis gelten unverändert die Endenergie-Grenzen der Anlage 10 GModG – A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh/m²a. Die Klassenangaben in diesem Ratgeber folgen der Orientierungsskala oben; ein Haus mit 250 kWh/m²a heißt dort G, im deutschen Energieausweis dagegen H. Beim Zielwert Klasse C stimmen beide Skalen mit rund 100 kWh/m²a Endenergie praktisch überein.
Hinweis: Die Umrechnung zwischen Primär- und Endenergie hängt vom eingesetzten Energieträger und dessen Primärenergiefaktor ab. Bei einer Gasheizung (Primärenergiefaktor 1,1) liegen Primär- und Endenergie nahe beieinander. Bei einer Wärmepumpe (Strom, Primärenergiefaktor 1,8) liegt der Primärenergiebedarf deutlich unter dem Endenergiebedarf, weil die Wärmepumpe einen COP von 3–4 hat.
Eine ausführliche Erläuterung der neuen Skala finden Sie im Ratgeber Energieausweis 2026 und im Ratgeber Energieeffizienzklassen.
Wo steht Ihr Altbau? Typische Energieklassen nach Baujahr
Die Energieklasse eines Gebäudes hängt primär von Baujahr und Sanierungsstand ab. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung:
| Baujahr | Typischer Zustand | Endenergiebedarf (unsaniert) | Wahrscheinliche Klasse (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| Vor 1949 | Keine Dämmung, Einfachverglasung, alte Heizung | 250–400 kWh/m²a | G |
| 1949–1968 | Keine/minimale Dämmung, Einfachverglasung | 200–300 kWh/m²a | F–G |
| 1969–1978 | Erste Dämmstandards (WSchVO 1977 noch nicht), teilweise Isolierverglasung | 170–250 kWh/m²a | E–G |
| 1979–1983 | WSchVO 1977 (erste Wärmeschutzverordnung) | 140–200 kWh/m²a | E–F |
| 1984–1994 | WSchVO 1984 | 120–170 kWh/m²a | D–E |
| 1995–2001 | WSchVO 1995 | 90–130 kWh/m²a | C–D |
| 2002–2008 | EnEV 2002 | 70–100 kWh/m²a | C |
| 2009–2015 | EnEV 2009/2014 | 50–80 kWh/m²a | B–C |
| Ab 2016 | EnEV 2016 / GEG 2020 | 40–65 kWh/m²a | B |
Entscheidend: Diese Werte gelten für den unsanierten Originalzustand. Wenn bereits Teilsanierungen durchgeführt wurden (z. B. Fenster getauscht, Dach nachgedämmt, neue Heizung), kann die tatsächliche Klasse ein bis zwei Stufen besser sein. Den genauen Wert liefert der Energieausweis oder eine Energieberatung.
Tipp: Lassen Sie einen Bedarfsausweis erstellen, nicht nur einen Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Gebäudephysik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis bildet nur den tatsächlichen Verbrauch ab, der durch sparsames oder verschwenderisches Heizverhalten stark verfälscht sein kann.
Warum Klasse C das sinnvolle Sanierungsziel ist
Anders als lange kolportiert enthält die finale EPBD keine Pflicht, jedes Wohngebäude bis 2033 auf Klasse D zu bringen – das stand nur im Kommissionsentwurf von 2021. Verbindliche Mindeststandards gelten nur für Nichtwohngebäude; das GModG setzt sie in § 40 um (ab 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts). Für Wohngebäude gibt es lediglich ein Bestandsziel: minus 16 % Primärenergieverbrauch im Durchschnitt bis 2030, minus 20 bis 22 % bis 2035. Eine gesetzliche Sanierungspflicht für Ihr Haus gibt es also nicht.
Unabhängig von der Regulierung sprechen wirtschaftliche Gründe für Klasse C als Sanierungsziel:
Brown Discount am Immobilienmarkt: Studien und Marktdaten zeigen, dass Gebäude der Klassen F–H bereits heute einen Preisabschlag von 15–30 % gegenüber Gebäuden der Klassen A–C hinnehmen müssen. Dieser sogenannte Brown Discount wird sich mit dem Inkrafttreten der EPBD-Anforderungen weiter verschärfen. Umgekehrt profitieren sanierte Gebäude von einem "Green Premium" von 5–10 %.
Energiekosten: Ein Gebäude der Klasse G (250 kWh/m²a) verbraucht rund 3,5-mal so viel Energie wie ein Gebäude der Klasse C (70 kWh/m²a). Bei einem 130-m²-EFH mit Gasheizung (12 ct/kWh) bedeutet das: 3.900 EUR/a vs. 1.090 EUR/a – eine jährliche Differenz von 2.800 EUR.
CO2-Kosten: Der nationale CO2-Preis (BEHG) liegt 2026 bei 55–65 EUR/t (Preiskorridor) und wird weiter steigen. Für ein unsaniertes EFH mit Gasheizung fallen bereits 2026 ca. 700 EUR/a CO2-Kosten an. Nach Sanierung auf Klasse C mit Wärmepumpe sinken die CO2-Kosten auf nahe null.
Finanzierung: Banken berücksichtigen zunehmend die Energieeffizienz bei der Kreditvergabe. Gebäude mit schlechter Energieeffizienz erhalten schlechtere Konditionen oder niedrigere Beleihungswerte. Details im Ratgeber Energieausweis und Kreditvergabe.
Sanierungspfad 1: Unsaniertes EFH Baujahr 1965 (Klasse G nach C)
Ausgangssituation
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Gebäudetyp | Freistehendes EFH, 2 Vollgeschosse |
| Baujahr | 1965 |
| Wohnfläche | 130 m² |
| Außenwand | 30 cm Vollziegel, ungedämmt, U-Wert 1,5 W/m²K |
| Dach | Satteldach, 60 mm Mineralwolle (nachträglich), U-Wert 0,6 W/m²K |
| Fenster | Isolierverglasung BJ 1992, Uw 2,7 W/m²K |
| Kellerdecke | Ungedämmt, U-Wert 1,0 W/m²K |
| Heizung | Gas-Niedertemperaturkessel BJ 2002, Heizkörper |
| Warmwasser | Über Heizkessel, 150-l-Speicher |
| Endenergiebedarf | 245 kWh/m²a |
| Primärenergiebedarf | 270 kWh/m²a |
| Energieklasse (Orientierung) | G |
| Heizkosten | ca. 3.820 EUR/a (Gas, 12 ct/kWh) |
Maßnahmenpaket
| Maßnahme | Details | U-Wert neu | Kosten brutto |
|---|---|---|---|
| Aufsparrendämmung | 180 mm PUR, neue Eindeckung | 0,14 W/m²K | 26.000 EUR |
| WDVS Fassade | 160 mm EPS, inkl. Sockel | 0,18 W/m²K | 30.000 EUR |
| Fenster Dreifachverglasung | Kunststoffrahmen, Uw 0,90 W/m²K | 0,90 W/m²K | 13.000 EUR |
| Kellerdeckendämmung | 100 mm Mineralfaser | 0,28 W/m²K | 4.500 EUR |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 9 kW, 300-l-Pufferspeicher | – | 27.000 EUR |
| Zentrale Lüftung mit WRG | WRG ≥ 80 % | – | 8.000 EUR |
| Anpassung Wärmeverteilung | Optimierung Heizkörper, hydraulischer Abgleich | – | 3.500 EUR |
| Energieberatung, Baubegleitung | iSFP, TPB, Baubegleitung | – | 6.500 EUR |
| Gesamtkosten | 118.500 EUR |
Ergebnis
| Kennwert | Vor Sanierung | Nach Sanierung | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Endenergiebedarf | 245 kWh/m²a | 55 kWh/m²a | -78 % |
| Primärenergiebedarf | 270 kWh/m²a | 38 kWh/m²a | -86 % |
| Energieklasse (Orientierung) | G | B–C | 4–5 Klassen besser |
| Heizkosten | 3.820 EUR/a | 950 EUR/a | -2.870 EUR/a |
| CO2-Emissionen | 7,6 t/a | 1,1 t/a | -85 % |
Förderung (KfW 261, EH 55 EE – Rechenbeispiel mit Konditionen bis 20.07.2026)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Förderfähige Kosten (EE-Klasse) | 150.000 EUR (nur 118.500 EUR beansprucht) |
| Tilgungszuschuss 20 % (EH 55 + EE) | 23.700 EUR |
| Baubegleitung 50 % (max. 5.000 EUR) | 3.250 EUR |
| Gesamte Förderung | 26.950 EUR |
| Effektive Eigenkosten | 91.550 EUR |
Hinweis zur neuen Förderrichtlinie: Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Tilgungszuschuss der KfW 261 je Stufe um 10 Prozentpunkte niedriger; die EE-Klasse ist Mindestanforderung statt Bonus. Die Förderung fällt daher geringer aus als im Beispiel – den aktuellen Satz für EH 55 nennt das KfW-Merkblatt.
Amortisation: 91.550 EUR / 2.870 EUR/a = ca. 32 Jahre (ohne Energiepreissteigerung). Mit 3 % Energiepreissteigerung/a: ca. 22 Jahre. Dazu kommt die Wertsicherung der Immobilie (Vermeidung Brown Discount: geschätzt 30.000–60.000 EUR bei einer Immobilie im Wert von 250.000 EUR).
Sanierungspfad 2: Teilsaniertes EFH Baujahr 1978 (Klasse E nach C)
Ausgangssituation
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Gebäudetyp | Freistehendes EFH, 1,5 Geschosse |
| Baujahr | 1978 |
| Wohnfläche | 140 m² |
| Außenwand | 36,5 cm Kalksandstein, 40 mm Styropor (nachgerüstet 1990), U-Wert 0,65 W/m²K |
| Dach | Satteldach, 100 mm Mineralwolle Zwischensparren, U-Wert 0,40 W/m²K |
| Fenster | Zweifach-Isolierverglasung BJ 2005, Uw 1,3 W/m²K |
| Kellerdecke | Ungedämmt, U-Wert 0,9 W/m²K |
| Heizung | Gas-Brennwertkessel BJ 2010, Heizkörper |
| Endenergiebedarf | 155 kWh/m²a |
| Primärenergiebedarf | 170 kWh/m²a |
| Energieklasse (Orientierung) | E |
| Heizkosten | ca. 2.600 EUR/a |
Dieses Gebäude ist typisch für den teilsanierten Bestand: Einige Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, aber der Gesamtstandard ist noch weit von modernen Anforderungen entfernt. Die vorhandene Fassadendämmung (40 mm) und die Fenster (Zweifachverglasung) liefern nur einen Bruchteil der heutigen Anforderungen.
Maßnahmenpaket
| Maßnahme | Details | U-Wert neu | Kosten brutto |
|---|---|---|---|
| Zusätzliche Fassadendämmung | WDVS 120 mm EPS auf bestehendes WDVS (Aufdoppelung) | 0,16 W/m²K | 22.000 EUR |
| Dachdämmung Aufdoppelung | Zusätzlich 120 mm Mineralwolle Untersparren + neue Dampfbremse | 0,18 W/m²K | 14.000 EUR |
| Kellerdeckendämmung | 100 mm Mineralfaser | 0,28 W/m²K | 5.000 EUR |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8 kW (reduzierter Bedarf nach Hülle), Anpassung Wärmeverteilung | – | 25.000 EUR |
| Dezentrale Lüftung mit WRG | 6 Geräte, WRG ≥ 75 % | – | 5.500 EUR |
| Energieberatung, Baubegleitung | iSFP, TPB, Baubegleitung | – | 5.500 EUR |
| Gesamtkosten | 77.000 EUR |
Hinweis: Die Fenster werden in diesem Fall nicht getauscht, da sie mit Uw 1,3 W/m²K noch einen akzeptablen Wert haben und erst 21 Jahre alt sind. Der iSFP wird den Fenstertausch als spätere Maßnahme empfehlen, wenn die Fenster das Ende ihrer Lebensdauer erreichen (ca. 2035–2040).
Ergebnis
| Kennwert | Vor Sanierung | Nach Sanierung | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Endenergiebedarf | 155 kWh/m²a | 68 kWh/m²a | -56 % |
| Primärenergiebedarf | 170 kWh/m²a | 48 kWh/m²a | -72 % |
| Energieklasse (Orientierung) | E | C | 2 Klassen besser |
| Heizkosten | 2.600 EUR/a | 820 EUR/a | -1.780 EUR/a |
| CO2-Emissionen | 5,2 t/a | 0,9 t/a | -83 % |
Förderung (KfW 261, EH 70 EE – Rechenbeispiel mit Konditionen bis 20.07.2026)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Tilgungszuschuss 15 % (EH 70 + EE) | 11.550 EUR |
| Baubegleitung 50 % (max. 5.000 EUR) | 2.750 EUR |
| Gesamte Förderung | 14.300 EUR |
| Effektive Eigenkosten | 62.700 EUR |
Hinweis zur neuen Förderrichtlinie: Für EH 70 EE gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr – es bleiben der zinsgünstige KfW-261-Kredit und der Zuschuss zur Baubegleitung. Prüfen Sie mit Ihrem Energieberater, ob sich mit etwas mehr Dämmung EH 55 erreichen lässt; die aktuellen Konditionen nennt das KfW-Merkblatt.
Amortisation: ca. 35 Jahre ohne Energiepreissteigerung, ca. 24 Jahre mit 3 %/a Steigerung. Die kürzere Maßnahmenliste und die geringeren Kosten machen diesen Sanierungspfad trotzdem wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere mit Blick auf die Wertsicherung.
Sanierungspfad 3: MFH Baujahr 1970 (Klasse F nach D)
Ausgangssituation
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Gebäudetyp | Mehrfamilienhaus, 6 Wohneinheiten, 3 Geschosse |
| Baujahr | 1970 |
| Wohnfläche | 480 m² |
| Außenwand | 24 cm Beton + Klinker, ungedämmt, U-Wert 1,8 W/m²K |
| Dach | Flachdach, 50 mm Styropor, U-Wert 0,55 W/m²K |
| Fenster | Kunststofffenster BJ 2000, Zweifachverglasung, Uw 1,5 W/m²K |
| Kellerdecke | Ungedämmt, U-Wert 1,2 W/m²K |
| Heizung | Gas-Brennwertkessel BJ 2012, zentrale Warmwasserbereitung |
| Endenergiebedarf | 195 kWh/m²a |
| Primärenergiebedarf | 215 kWh/m²a |
| Energieklasse (Orientierung) | F |
| Heizkosten gesamt | ca. 11.200 EUR/a |
Maßnahmenpaket
Bei einem MFH ist die Wirtschaftlichkeit pro Wohneinheit entscheidend, da die Kosten auf die WEG oder den Eigentümer umgelegt werden. Das Ziel "Klasse D" ist hier bewusst konservativ gewählt – es bringt den größten Effekt pro investiertem Euro. Eine weitergehende Sanierung auf Klasse C ist möglich, erfordert aber zusätzlich den Heizungstausch und deutlich höhere Investitionen.
| Maßnahme | Details | U-Wert neu | Kosten brutto |
|---|---|---|---|
| WDVS Fassade | 140 mm EPS, ca. 520 m² Fassadenfläche | 0,19 W/m²K | 78.000 EUR |
| Flachdachdämmung | Aufdoppelung 160 mm EPS, neue Abdichtung | 0,15 W/m²K | 35.000 EUR |
| Kellerdeckendämmung | 100 mm Mineralfaser | 0,28 W/m²K | 12.000 EUR |
| Fenster Dreifachverglasung | 42 Fenster + 6 Balkontüren | 0,90 W/m²K | 52.000 EUR |
| Hydraulischer Abgleich + Thermostatventile | Optimierung bestehende Heizung | – | 4.500 EUR |
| Dezentrale Lüftung WRG | 6 Geräte pro WE = 36 Geräte | – | 18.000 EUR |
| Energieberatung, Baubegleitung | iSFP MFH, TPB, Baubegleitung | – | 12.000 EUR |
| Gesamtkosten | 211.500 EUR | ||
| Kosten pro Wohneinheit | 35.250 EUR |
Ergebnis
| Kennwert | Vor Sanierung | Nach Sanierung | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Endenergiebedarf | 195 kWh/m²a | 105 kWh/m²a | -46 % |
| Primärenergiebedarf | 215 kWh/m²a | 115 kWh/m²a | -47 % |
| Energieklasse (Orientierung) | F | D | 2 Klassen besser |
| Heizkosten gesamt | 11.200 EUR/a | 6.050 EUR/a | -5.150 EUR/a |
| CO2-Emissionen | 22,3 t/a | 12,0 t/a | -46 % |
Hinweis: Die Heizung (Gas-Brennwert BJ 2012) wurde bewusst beibehalten, da sie erst 14 Jahre alt ist und noch effizient arbeitet. Der nächste Schritt wäre der Heizungstausch auf eine zentrale Wärmepumpe oder Fernwärme – dann wäre Klasse C erreichbar. Der iSFP wird diesen Schritt als zweite Stufe in 3–5 Jahren empfehlen.
Förderung (BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus)
Da kein Effizienzhaus-Niveau erreicht wird, läuft die Förderung über BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten setzt seit dem 21. Juli 2026 ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen voraus – bei diesem Projekt ist es deutlich überschritten; zugleich sind die förderfähigen Höchstkosten seither nach Wohneinheiten gestaffelt:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Hüllmaßnahmen (Fassade, Dach, Keller, Fenster) | 20 % (15 % Basis + 5 % iSFP) auf 177.000 EUR; Deckel mit iSFP: 60.000 EUR (1. WE) + 5 x 30.000 EUR (2.–6. WE) = 210.000 EUR | 35.400 EUR |
| Anlagentechnik (Lüftung, hydr. Abgleich) | 20 % auf 22.500 EUR | 4.500 EUR |
| Baubegleitung (KfW) | 50 % auf 12.000 EUR (max. 2.000 EUR/WE x 6 = 12.000 EUR) | 6.000 EUR |
| Gesamte Förderung | 45.900 EUR | |
| Effektive Eigenkosten | 165.600 EUR | |
| Eigenkosten pro WE | 27.600 EUR |
Details zur BAFA-Förderung finden Sie im Ratgeber BAFA-Förderung.
Vergleich der drei Sanierungspfade
| Kriterium | Pfad 1 (EFH 1965, G→C) | Pfad 2 (EFH 1978, E→C) | Pfad 3 (MFH 1970, F→D) |
|---|---|---|---|
| Investition brutto | 118.500 EUR | 77.000 EUR | 211.500 EUR (35.250/WE) |
| Förderung | 26.950 EUR | 14.300 EUR | 45.900 EUR (7.650/WE) |
| Eigenkosten | 91.550 EUR | 62.700 EUR | 165.600 EUR (27.600/WE) |
| Energieeinsparung | 78 % | 56 % | 46 % |
| Heizkostenersparnis/a | 2.870 EUR | 1.780 EUR | 5.150 EUR (858/WE) |
| Energieklasse nachher | B–C | C | D |
| Amortisation (3 % Steigerung) | ca. 22 Jahre | ca. 24 Jahre | ca. 22 Jahre (pro WE) |
Tipp: Die Amortisationsrechnung berücksichtigt nur die Heizkostenersparnis. Der Wertzuwachs der Immobilie (Vermeidung Brown Discount, Green Premium) verkürzt die wirtschaftliche Amortisation in der Praxis erheblich. Bei einem EFH im Wert von 300.000 EUR kann die Vermeidung eines 20 %-Brown-Discounts allein 60.000 EUR Wertsicherung bedeuten.
Maßnahmenpakete nach Zielklasse
Die folgende Tabelle zeigt, welche Maßnahmenpakete typischerweise notwendig sind, um verschiedene Zielklassen zu erreichen – ausgehend von einem unsanierten Altbau der Klasse F–G. Eine feinere Aufschlüsselung der Sanierungskosten pro m² nach Maßnahme und Baujahr hilft, das Budget für jede einzelne Maßnahme realistisch zu kalkulieren:
| Zielklasse | Typische Maßnahmen | Investition EFH (130 m²) | Endenergie danach |
|---|---|---|---|
| D (< 130 kWh/m²a) | Dach + Fassade + Kellerdecke + hydr. Abgleich | 55.000–80.000 EUR | 100–130 kWh/m²a |
| C (< 100 kWh/m²a) | Dach + Fassade + Fenster + Kellerdecke + Heizung (WP) | 90.000–140.000 EUR | 55–100 kWh/m²a |
| B (< 65 kWh/m²a) | Wie C + Lüftung WRG + höhere Dämmstärken + PV | 120.000–180.000 EUR | 40–65 kWh/m²a |
| A (ZEB) | Wie B + PV-Anlage ≥ 10 kWp + Batteriespeicher + Passivhauskomponenten | 180.000–280.000 EUR | < 30 kWh/m²a |
Der Sprung von D auf C ist wirtschaftlich meist am sinnvollsten: Er erfordert den Heizungstausch (der ohnehin irgendwann fällig wird) und die Komplettierung der Hüllenmaßnahmen. Der Sprung von C auf B erfordert höhere Dämmstärken und eine Lüftungsanlage – der Mehraufwand ist moderat. Der Sprung auf A erfordert Passivhauskomponenten und eine große PV-Anlage mit Speicher und ist für Bestandsgebäude wirtschaftlich selten darstellbar.
Auswirkungen auf den Immobilienwert
Der sogenannte Brown Discount – der Preisabschlag für energetisch schlechte Gebäude – ist mittlerweile gut dokumentiert. Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und verschiedener Immobilienportale zeigt folgende Preisabschläge (Stand 2025/2026, deutschlandweiter Durchschnitt):
| Energieklasse (Orientierung) | Preisabschlag ggü. Klasse C | Preisaufschlag ggü. Klasse D |
|---|---|---|
| A | +12–18 % | +15–22 % |
| B | +5–10 % | +8–13 % |
| C | Referenz | +3–7 % |
| D | -3–7 % | Referenz |
| E | -8–14 % | -5–10 % |
| F | -15–22 % | -12–18 % |
| G | -22–30 % | -18–25 % |
Für ein EFH mit einem Marktwert von 300.000 EUR (in saniertem Zustand, Klasse C) bedeutet Klasse G einen Abschlag von 66.000–90.000 EUR. Die Sanierungskosten von 90.000–120.000 EUR amortisieren sich also allein durch die Werterhaltung zu einem erheblichen Teil.
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Brown Discount und im Ratgeber Immobilienwert steigern.
Zeitlicher Rahmen: Wann müssen Sie handeln?
Die EPBD schreibt ein stufenweises Vorgehen vor. Das GModG hat sie am 28. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Die Eckpunkte:
| Frist | Anforderung (EPBD-Vorgabe) | Betroffene Gebäude |
|---|---|---|
| 01.01.2027 | Energieklassen A–G im Energieausweis (Anlage 10a GModG) | Nur Nichtwohngebäude – Wohngebäude behalten A+ bis H |
| 01.01.2028 | Nullemissionsgebäude | Neubauten der öffentlichen Hand (Nichtwohngebäude) |
| 01.01.2030 | Nullemissionsgebäude | Alle Neubauten |
| 01.01.2030 | Höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudewerts (§ 40 GModG) | Nur Nichtwohngebäude, mit breiten Ausnahmen |
| 01.01.2033 | Höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts (§ 40 GModG) | Nur Nichtwohngebäude, mit breiten Ausnahmen |
| 2030 / 2035 | Bestandsziel: −16 % bzw. −20 bis −22 % Primärenergie gegenüber 2020 | Wohngebäudebestand insgesamt, keine Pflicht je Gebäude |
Wichtig: Für Wohngebäude hat Deutschland den Weg über das Bestandsziel gewählt – ohne Sanierungspflicht für das einzelne Haus. Der Druck kommt damit nicht vom Ordnungsrecht, sondern von Energiekosten, CO2-Preis und Immobilienwert. Frühe Sanierer profitieren zudem von der aktuell noch guten Förderlage.
Häufige Fragen
Welche Energieklasse hat mein Altbau?
Das hängt von Baujahr und Sanierungsstand ab. Ein unsaniertes Haus vor 1978 hat typischerweise Klasse F oder G (Endenergiebedarf > 175 kWh/m²a). Ein teilsaniertes Haus aus den 1980er Jahren liegt oft bei Klasse D oder E. Den genauen Wert ermittelt eine Energieberatung oder ein Energieausweis.
Was kostet es, von Klasse G auf Klasse C zu kommen?
Für ein Einfamilienhaus mit 130 m² liegen die Kosten typischerweise bei 90.000–140.000 EUR (inkl. Heizungstausch auf Wärmepumpe). Nach Abzug der KfW-261-Förderung (EH 55; für EH 70 EE gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr) verbleiben Eigenkosten von 60.000–110.000 EUR. Der genaue Betrag hängt vom Ausgangszustand und den gewählten Maßnahmen ab.
Muss ich bis 2033 auf Klasse D sanieren?
Nein. Diese Pflicht stand nur im Kommissionsentwurf der EPBD von 2021 und hat es nicht in die finale Richtlinie (EU) 2024/1275 geschafft. Deutschland setzt die EPBD für Wohngebäude über ein Gesamtbestandsziel um, nicht über eine Einzelgebäudepflicht – auch das GModG enthält keine. Wirtschaftlich sinnvoll bleibt die Sanierung trotzdem, weil Energiekosten, CO2-Preis und Brown Discount steigen.
Reicht es, nur die Fassade zu dämmen, um eine Klasse besser zu werden?
Das hängt von der Ausgangssituation ab. Eine Fassadendämmung allein senkt den Endenergiebedarf typischerweise um 20–30 %. Bei einem Gebäude mit 200 kWh/m²a (Klasse F) kommen Sie damit auf ca. 140–160 kWh/m²a (Klasse E) – also eine Klasse besser. Um zwei oder mehr Klassen zu springen, brauchen Sie ein Maßnahmenpaket aus Dach, Fassade, Fenster und Heizung.
Wie finde ich heraus, welcher Sanierungspfad für mein Gebäude optimal ist?
Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Der iSFP analysiert Ihr konkretes Gebäude und zeigt den optimalen Sanierungspfad mit Kosten, Einsparungen und Förderung. Die BAFA fördert den iSFP mit 50 % (max. 650 EUR) – Ihr Eigenanteil beträgt ca. 850–1.850 EUR für ein EFH. Mehr dazu im Ratgeber iSFP.
Lohnt es sich, über Klasse C hinaus auf B oder A zu sanieren?
Der Sprung von C auf B ist mit moderatem Mehraufwand (höhere Dämmstärken, Lüftung mit WRG) machbar und wirtschaftlich noch vertretbar. Der Sprung auf A erfordert Passivhauskomponenten und eine große PV-Anlage – das ist bei Bestandsgebäuden selten wirtschaftlich. Klasse C ist für die meisten Altbauten das optimale Kosten-Nutzen-Ziel.
Die neuen Energieklassen machen den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent und vergleichbar. Für Eigentümer von Altbauten ist die zentrale Botschaft: Handeln lohnt sich – wirtschaftlich durch niedrigere Energiekosten und Werterhalt, regulatorisch durch Erfüllung kommender Anforderungen, und ökologisch durch drastisch reduzierte CO2-Emissionen. Der erste Schritt ist immer eine fundierte Analyse des Ist-Zustands.
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