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Altbau Energieklassen: So erreichen Sie Klasse C oder besser

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 5. September 202619 Minuten

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Bekannt aus

ESMT Berlin
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ZIA Innovation 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Skala bleibt: Wohngebäude behalten in Deutschland die Skala A+ bis H. Das GModG hat daran nichts geändert; die EU-Skala A bis G gilt hierzulande nur für Nichtwohngebäude, ab dem 1. Januar 2027.
  • Sanierungsziel: Klasse C ist für die meisten Altbauten das optimale Kosten-Nutzen-Ziel; ein Gebäude der Klasse G verbraucht rund 3,5-mal so viel Energie wie ein Gebäude der Klasse C.
  • Kosten G→C (EFH): Eine Komplettsanierung inkl. Wärmepumpe kostet typischerweise 90.000–140.000 EUR; nach Förderung verbleiben 60.000–110.000 EUR Eigenkosten.
  • Förderung: Über KfW 261 gibt es weiterhin einen Tilgungszuschuss – seit dem 21.07.2026 jedoch je Stufe um 10 Prozentpunkte gekürzt; die EE-Klasse ist jetzt Mindestanforderung, für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Zuschuss ganz. Über BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es 15 % Basis plus 5 % iSFP-Bonus – Letzteren nur noch ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen.
  • Wertsicherung: Unsanierte Klasse-G-Objekte tragen einen Brown Discount von 22–30 % gegenüber Klasse C – die Sanierung sichert den Immobilienwert.
  • Beispiel Pfad 1 (EFH 1965, G→C): 78 % weniger Energiebedarf und rund 2.870 EUR/a niedrigere Heizkosten.

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Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) arbeitet mit der Effizienzskala A bis G. Für deutsche Wohngebäude ändert sich dadurch nichts: Sie behalten die Skala A+ bis H – das am 28. Juli 2026 verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat Anlage 10 des GEG inhaltlich unverändert gelassen. Die siebenstufige Skala A bis G kommt in Deutschland nur für Nichtwohngebäude, über die neue Anlage 10a ab dem 1. Januar 2027. Unabhängig von der Skala bleibt der Befund: Rund 45 % aller Wohngebäude liegen im unteren Drittel des Bestands, und der Immobilienmarkt reagiert mit spürbaren Preisabschlägen für unsanierte Objekte.

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Update (Stand: 9. August 2026): Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neue BEG-Förderrichtlinie: Bei KfW 261 sind die Tilgungszuschüsse über alle Effizienzhaus-Stufen um 10 Prozentpunkte gesenkt, die EE-Klasse ist Mindestanforderung statt 5-%-Bonus, und für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss ganz (Kredithöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR je Wohneinheit). Der iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen setzt jetzt ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 EUR voraus. Die Förderbeispiele in diesem Artikel sind entsprechend gekennzeichnet; verbindlich sind die aktuellen KfW- und BAFA-Merkblätter.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was die neuen Klassen konkret bedeuten, welche Energieklasse typische Altbauten haben und wie Sie durch gezielte Sanierungsmaßnahmen Klasse C oder besser erreichen – mit drei durchgerechneten Sanierungspfaden für verschiedene Gebäudetypen. Für die besonders kompakte Bauform mit gemeinsamen Trennwänden lesen Sie ergänzend, wie Sie ein Reihenhaus sanieren und welche Förderung dabei greift.

Welches System zum Baujahr und zur Vorlauftemperatur Ihres Hauses passt, klärt der Entscheidungsbaum im Ratgeber Welche Heizung für den Altbau. Welche Geräte auch bei hohen Vorlauftemperaturen arbeiten, vergleicht der Ratgeber Hochtemperatur-Wärmepumpen im Altbau.

Die Energieklassen A bis G im Überblick

Die EU-Skala umfasst sieben Klassen von A bis G. Feste kWh-Grenzen gibt die Richtlinie (EU) 2024/1275 dafür nicht vor: Artikel 19 Absatz 2 legt nur die beiden Endpunkte fest, A steht für Nullemissionsgebäude, G für die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz im nationalen Gebäudebestand. Die Einteilung dazwischen bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst.

Wichtig für Eigentümer von Wohngebäuden: In Deutschland gilt diese Skala nicht für Ihr Haus. Ihr Energieausweis behält die neunstufige Skala A+ bis H nach Anlage 10 GModG, und zwar unverändert auf Basis von Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.

So sieht die deutsche A-bis-G-Skala tatsächlich aus: Sie gilt ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude, und sie arbeitet nicht mit kWh-Werten, sondern mit dem Primärenergiereferenzfaktor, also dem Verhältnis des berechneten Primärenergiebedarfs zum Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes (§ 86 Abs. 3 und 4 GModG mit der neuen Anlage 10a):

Klasse Nichtwohngebäude (Anlage 10a) Primärenergiereferenzfaktor
A ≤ 1,0
B > 1,0
C > 1,48
D > 1,97
E > 2,46
F > 2,95
G > 3,5

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Quelle: Anlage 10a zu § 86 Absatz 3 GModG, eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Kraft ab 1. Januar 2027. Jeder Buchstabe reicht bis zur nächsthöheren Schwelle; je niedriger der Faktor, desto besser die Klasse. In Klasse A dürfen nach § 86 Abs. 3 Satz 2 GModG nur Nichtwohngebäude eingestuft werden, die am Standort keine Emissionen aus fossiler Energie verursachen.

Die folgende kWh-Tabelle ist demnach keine Rechtsnorm, sondern die Orientierungsskala, mit der dieser Ratgeber die Sanierungspfade einheitlich beschreibt. Sie eignet sich, um Größenordnungen einzuordnen, nicht um eine amtliche Einstufung abzulesen:

Klasse (Orientierung) Primärenergiebedarf (Orientierung) Endenergiebedarf (Richtwert) Beschreibung
A ≤ 25 kWh/m²a ≤ 30 kWh/m²a Nullemissionsgebäude (ZEB)
B 25–55 kWh/m²a 30–65 kWh/m²a Sehr energieeffizient (Neubau-Standard, KfW EH 55)
C 55–100 kWh/m²a 65–100 kWh/m²a Energieeffizient (gut sanierter Altbau)
D 100–145 kWh/m²a 100–130 kWh/m²a Teilsaniert, moderate Effizienz
E 145–195 kWh/m²a 130–175 kWh/m²a Teilsaniert, erhebliches Verbesserungspotenzial
F 195–260 kWh/m²a 175–225 kWh/m²a Weitgehend unsaniert
G > 260 kWh/m²a > 225 kWh/m²a Unsaniert, schlechtestes Segment des Bestands

Zur deutschen Wohngebäude-Skala: Für Ihren Energieausweis gelten unverändert die Endenergie-Grenzen der Anlage 10 GModG – A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh/m²a. Die Klassenangaben in diesem Ratgeber folgen der Orientierungsskala oben; ein Haus mit 250 kWh/m²a heißt dort G, im deutschen Energieausweis dagegen H. Beim Zielwert Klasse C stimmen beide Skalen mit rund 100 kWh/m²a Endenergie praktisch überein.

Hinweis: Die Umrechnung zwischen Primär- und Endenergie hängt vom eingesetzten Energieträger und dessen Primärenergiefaktor ab. Bei einer Gasheizung (Primärenergiefaktor 1,1) liegen Primär- und Endenergie nahe beieinander. Bei einer Wärmepumpe (Strom, Primärenergiefaktor 1,8) liegt der Primärenergiebedarf deutlich unter dem Endenergiebedarf, weil die Wärmepumpe einen COP von 3–4 hat.

Eine ausführliche Erläuterung der neuen Skala finden Sie im Ratgeber Energieausweis 2026 und im Ratgeber Energieeffizienzklassen.

Wo steht Ihr Altbau? Typische Energieklassen nach Baujahr

Die Energieklasse eines Gebäudes hängt primär von Baujahr und Sanierungsstand ab. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung:

Baujahr Typischer Zustand Endenergiebedarf (unsaniert) Wahrscheinliche Klasse (Orientierung)
Vor 1949 Keine Dämmung, Einfachverglasung, alte Heizung 250–400 kWh/m²a G
1949–1968 Keine/minimale Dämmung, Einfachverglasung 200–300 kWh/m²a F–G
1969–1978 Erste Dämmstandards (WSchVO 1977 noch nicht), teilweise Isolierverglasung 170–250 kWh/m²a E–G
1979–1983 WSchVO 1977 (erste Wärmeschutzverordnung) 140–200 kWh/m²a E–F
1984–1994 WSchVO 1984 120–170 kWh/m²a D–E
1995–2001 WSchVO 1995 90–130 kWh/m²a C–D
2002–2008 EnEV 2002 70–100 kWh/m²a C
2009–2015 EnEV 2009/2014 50–80 kWh/m²a B–C
Ab 2016 EnEV 2016 / GEG 2020 40–65 kWh/m²a B

Entscheidend: Diese Werte gelten für den unsanierten Originalzustand. Wenn bereits Teilsanierungen durchgeführt wurden (z. B. Fenster getauscht, Dach nachgedämmt, neue Heizung), kann die tatsächliche Klasse ein bis zwei Stufen besser sein. Den genauen Wert liefert der Energieausweis oder eine Energieberatung.

Tipp: Lassen Sie einen Bedarfsausweis erstellen, nicht nur einen Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Gebäudephysik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis bildet nur den tatsächlichen Verbrauch ab, der durch sparsames oder verschwenderisches Heizverhalten stark verfälscht sein kann.

Warum Klasse C das sinnvolle Sanierungsziel ist

Anders als lange kolportiert enthält die finale EPBD keine Pflicht, jedes Wohngebäude bis 2033 auf Klasse D zu bringen – das stand nur im Kommissionsentwurf von 2021. Verbindliche Mindeststandards gelten nur für Nichtwohngebäude; das GModG setzt sie in § 40 um (ab 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts). Für Wohngebäude gibt es lediglich ein Bestandsziel: minus 16 % Primärenergieverbrauch im Durchschnitt bis 2030, minus 20 bis 22 % bis 2035. Eine gesetzliche Sanierungspflicht für Ihr Haus gibt es also nicht.

Unabhängig von der Regulierung sprechen wirtschaftliche Gründe für Klasse C als Sanierungsziel:

Brown Discount am Immobilienmarkt: Studien und Marktdaten zeigen, dass Gebäude der Klassen F–H bereits heute einen Preisabschlag von 15–30 % gegenüber Gebäuden der Klassen A–C hinnehmen müssen. Dieser sogenannte Brown Discount wird sich mit dem Inkrafttreten der EPBD-Anforderungen weiter verschärfen. Umgekehrt profitieren sanierte Gebäude von einem "Green Premium" von 5–10 %.

Energiekosten: Ein Gebäude der Klasse G (250 kWh/m²a) verbraucht rund 3,5-mal so viel Energie wie ein Gebäude der Klasse C (70 kWh/m²a). Bei einem 130-m²-EFH mit Gasheizung (12 ct/kWh) bedeutet das: 3.900 EUR/a vs. 1.090 EUR/a – eine jährliche Differenz von 2.800 EUR.

CO2-Kosten: Der nationale CO2-Preis (BEHG) liegt 2026 bei 55–65 EUR/t (Preiskorridor) und wird weiter steigen. Für ein unsaniertes EFH mit Gasheizung fallen bereits 2026 ca. 700 EUR/a CO2-Kosten an. Nach Sanierung auf Klasse C mit Wärmepumpe sinken die CO2-Kosten auf nahe null.

Finanzierung: Banken berücksichtigen zunehmend die Energieeffizienz bei der Kreditvergabe. Gebäude mit schlechter Energieeffizienz erhalten schlechtere Konditionen oder niedrigere Beleihungswerte. Details im Ratgeber Energieausweis und Kreditvergabe.

Sanierungspfad 1: Unsaniertes EFH Baujahr 1965 (Klasse G nach C)

Ausgangssituation

Merkmal Wert
Gebäudetyp Freistehendes EFH, 2 Vollgeschosse
Baujahr 1965
Wohnfläche 130 m²
Außenwand 30 cm Vollziegel, ungedämmt, U-Wert 1,5 W/m²K
Dach Satteldach, 60 mm Mineralwolle (nachträglich), U-Wert 0,6 W/m²K
Fenster Isolierverglasung BJ 1992, Uw 2,7 W/m²K
Kellerdecke Ungedämmt, U-Wert 1,0 W/m²K
Heizung Gas-Niedertemperaturkessel BJ 2002, Heizkörper
Warmwasser Über Heizkessel, 150-l-Speicher
Endenergiebedarf 245 kWh/m²a
Primärenergiebedarf 270 kWh/m²a
Energieklasse (Orientierung) G
Heizkosten ca. 3.820 EUR/a (Gas, 12 ct/kWh)

Maßnahmenpaket

Maßnahme Details U-Wert neu Kosten brutto
Aufsparrendämmung 180 mm PUR, neue Eindeckung 0,14 W/m²K 26.000 EUR
WDVS Fassade 160 mm EPS, inkl. Sockel 0,18 W/m²K 30.000 EUR
Fenster Dreifachverglasung Kunststoffrahmen, Uw 0,90 W/m²K 0,90 W/m²K 13.000 EUR
Kellerdeckendämmung 100 mm Mineralfaser 0,28 W/m²K 4.500 EUR
Luft-Wasser-Wärmepumpe 9 kW, 300-l-Pufferspeicher 27.000 EUR
Zentrale Lüftung mit WRG WRG ≥ 80 % 8.000 EUR
Anpassung Wärmeverteilung Optimierung Heizkörper, hydraulischer Abgleich 3.500 EUR
Energieberatung, Baubegleitung iSFP, TPB, Baubegleitung 6.500 EUR
Gesamtkosten 118.500 EUR

Ergebnis

Kennwert Vor Sanierung Nach Sanierung Veränderung
Endenergiebedarf 245 kWh/m²a 55 kWh/m²a -78 %
Primärenergiebedarf 270 kWh/m²a 38 kWh/m²a -86 %
Energieklasse (Orientierung) G B–C 4–5 Klassen besser
Heizkosten 3.820 EUR/a 950 EUR/a -2.870 EUR/a
CO2-Emissionen 7,6 t/a 1,1 t/a -85 %

Förderung (KfW 261, EH 55 EE – Rechenbeispiel mit Konditionen bis 20.07.2026)

Position Betrag
Förderfähige Kosten (EE-Klasse) 150.000 EUR (nur 118.500 EUR beansprucht)
Tilgungszuschuss 20 % (EH 55 + EE) 23.700 EUR
Baubegleitung 50 % (max. 5.000 EUR) 3.250 EUR
Gesamte Förderung 26.950 EUR
Effektive Eigenkosten 91.550 EUR

Hinweis zur neuen Förderrichtlinie: Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Tilgungszuschuss der KfW 261 je Stufe um 10 Prozentpunkte niedriger; die EE-Klasse ist Mindestanforderung statt Bonus. Die Förderung fällt daher geringer aus als im Beispiel – den aktuellen Satz für EH 55 nennt das KfW-Merkblatt.

Amortisation: 91.550 EUR / 2.870 EUR/a = ca. 32 Jahre (ohne Energiepreissteigerung). Mit 3 % Energiepreissteigerung/a: ca. 22 Jahre. Dazu kommt die Wertsicherung der Immobilie (Vermeidung Brown Discount: geschätzt 30.000–60.000 EUR bei einer Immobilie im Wert von 250.000 EUR).

Sanierungspfad 2: Teilsaniertes EFH Baujahr 1978 (Klasse E nach C)

Ausgangssituation

Merkmal Wert
Gebäudetyp Freistehendes EFH, 1,5 Geschosse
Baujahr 1978
Wohnfläche 140 m²
Außenwand 36,5 cm Kalksandstein, 40 mm Styropor (nachgerüstet 1990), U-Wert 0,65 W/m²K
Dach Satteldach, 100 mm Mineralwolle Zwischensparren, U-Wert 0,40 W/m²K
Fenster Zweifach-Isolierverglasung BJ 2005, Uw 1,3 W/m²K
Kellerdecke Ungedämmt, U-Wert 0,9 W/m²K
Heizung Gas-Brennwertkessel BJ 2010, Heizkörper
Endenergiebedarf 155 kWh/m²a
Primärenergiebedarf 170 kWh/m²a
Energieklasse (Orientierung) E
Heizkosten ca. 2.600 EUR/a

Dieses Gebäude ist typisch für den teilsanierten Bestand: Einige Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, aber der Gesamtstandard ist noch weit von modernen Anforderungen entfernt. Die vorhandene Fassadendämmung (40 mm) und die Fenster (Zweifachverglasung) liefern nur einen Bruchteil der heutigen Anforderungen.

Maßnahmenpaket

Maßnahme Details U-Wert neu Kosten brutto
Zusätzliche Fassadendämmung WDVS 120 mm EPS auf bestehendes WDVS (Aufdoppelung) 0,16 W/m²K 22.000 EUR
Dachdämmung Aufdoppelung Zusätzlich 120 mm Mineralwolle Untersparren + neue Dampfbremse 0,18 W/m²K 14.000 EUR
Kellerdeckendämmung 100 mm Mineralfaser 0,28 W/m²K 5.000 EUR
Luft-Wasser-Wärmepumpe 8 kW (reduzierter Bedarf nach Hülle), Anpassung Wärmeverteilung 25.000 EUR
Dezentrale Lüftung mit WRG 6 Geräte, WRG ≥ 75 % 5.500 EUR
Energieberatung, Baubegleitung iSFP, TPB, Baubegleitung 5.500 EUR
Gesamtkosten 77.000 EUR

Hinweis: Die Fenster werden in diesem Fall nicht getauscht, da sie mit Uw 1,3 W/m²K noch einen akzeptablen Wert haben und erst 21 Jahre alt sind. Der iSFP wird den Fenstertausch als spätere Maßnahme empfehlen, wenn die Fenster das Ende ihrer Lebensdauer erreichen (ca. 2035–2040).

Ergebnis

Kennwert Vor Sanierung Nach Sanierung Veränderung
Endenergiebedarf 155 kWh/m²a 68 kWh/m²a -56 %
Primärenergiebedarf 170 kWh/m²a 48 kWh/m²a -72 %
Energieklasse (Orientierung) E C 2 Klassen besser
Heizkosten 2.600 EUR/a 820 EUR/a -1.780 EUR/a
CO2-Emissionen 5,2 t/a 0,9 t/a -83 %

Förderung (KfW 261, EH 70 EE – Rechenbeispiel mit Konditionen bis 20.07.2026)

Position Betrag
Tilgungszuschuss 15 % (EH 70 + EE) 11.550 EUR
Baubegleitung 50 % (max. 5.000 EUR) 2.750 EUR
Gesamte Förderung 14.300 EUR
Effektive Eigenkosten 62.700 EUR

Hinweis zur neuen Förderrichtlinie: Für EH 70 EE gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr – es bleiben der zinsgünstige KfW-261-Kredit und der Zuschuss zur Baubegleitung. Prüfen Sie mit Ihrem Energieberater, ob sich mit etwas mehr Dämmung EH 55 erreichen lässt; die aktuellen Konditionen nennt das KfW-Merkblatt.

Amortisation: ca. 35 Jahre ohne Energiepreissteigerung, ca. 24 Jahre mit 3 %/a Steigerung. Die kürzere Maßnahmenliste und die geringeren Kosten machen diesen Sanierungspfad trotzdem wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere mit Blick auf die Wertsicherung.

Sanierungspfad 3: MFH Baujahr 1970 (Klasse F nach D)

Ausgangssituation

Merkmal Wert
Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, 6 Wohneinheiten, 3 Geschosse
Baujahr 1970
Wohnfläche 480 m²
Außenwand 24 cm Beton + Klinker, ungedämmt, U-Wert 1,8 W/m²K
Dach Flachdach, 50 mm Styropor, U-Wert 0,55 W/m²K
Fenster Kunststofffenster BJ 2000, Zweifachverglasung, Uw 1,5 W/m²K
Kellerdecke Ungedämmt, U-Wert 1,2 W/m²K
Heizung Gas-Brennwertkessel BJ 2012, zentrale Warmwasserbereitung
Endenergiebedarf 195 kWh/m²a
Primärenergiebedarf 215 kWh/m²a
Energieklasse (Orientierung) F
Heizkosten gesamt ca. 11.200 EUR/a

Maßnahmenpaket

Bei einem MFH ist die Wirtschaftlichkeit pro Wohneinheit entscheidend, da die Kosten auf die WEG oder den Eigentümer umgelegt werden. Das Ziel "Klasse D" ist hier bewusst konservativ gewählt – es bringt den größten Effekt pro investiertem Euro. Eine weitergehende Sanierung auf Klasse C ist möglich, erfordert aber zusätzlich den Heizungstausch und deutlich höhere Investitionen.

Maßnahme Details U-Wert neu Kosten brutto
WDVS Fassade 140 mm EPS, ca. 520 m² Fassadenfläche 0,19 W/m²K 78.000 EUR
Flachdachdämmung Aufdoppelung 160 mm EPS, neue Abdichtung 0,15 W/m²K 35.000 EUR
Kellerdeckendämmung 100 mm Mineralfaser 0,28 W/m²K 12.000 EUR
Fenster Dreifachverglasung 42 Fenster + 6 Balkontüren 0,90 W/m²K 52.000 EUR
Hydraulischer Abgleich + Thermostatventile Optimierung bestehende Heizung 4.500 EUR
Dezentrale Lüftung WRG 6 Geräte pro WE = 36 Geräte 18.000 EUR
Energieberatung, Baubegleitung iSFP MFH, TPB, Baubegleitung 12.000 EUR
Gesamtkosten 211.500 EUR
Kosten pro Wohneinheit 35.250 EUR

Ergebnis

Kennwert Vor Sanierung Nach Sanierung Veränderung
Endenergiebedarf 195 kWh/m²a 105 kWh/m²a -46 %
Primärenergiebedarf 215 kWh/m²a 115 kWh/m²a -47 %
Energieklasse (Orientierung) F D 2 Klassen besser
Heizkosten gesamt 11.200 EUR/a 6.050 EUR/a -5.150 EUR/a
CO2-Emissionen 22,3 t/a 12,0 t/a -46 %

Hinweis: Die Heizung (Gas-Brennwert BJ 2012) wurde bewusst beibehalten, da sie erst 14 Jahre alt ist und noch effizient arbeitet. Der nächste Schritt wäre der Heizungstausch auf eine zentrale Wärmepumpe oder Fernwärme – dann wäre Klasse C erreichbar. Der iSFP wird diesen Schritt als zweite Stufe in 3–5 Jahren empfehlen.

Förderung (BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus)

Da kein Effizienzhaus-Niveau erreicht wird, läuft die Förderung über BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten setzt seit dem 21. Juli 2026 ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen voraus – bei diesem Projekt ist es deutlich überschritten; zugleich sind die förderfähigen Höchstkosten seither nach Wohneinheiten gestaffelt:

Position Berechnung Betrag
Hüllmaßnahmen (Fassade, Dach, Keller, Fenster) 20 % (15 % Basis + 5 % iSFP) auf 177.000 EUR; Deckel mit iSFP: 60.000 EUR (1. WE) + 5 x 30.000 EUR (2.–6. WE) = 210.000 EUR 35.400 EUR
Anlagentechnik (Lüftung, hydr. Abgleich) 20 % auf 22.500 EUR 4.500 EUR
Baubegleitung (KfW) 50 % auf 12.000 EUR (max. 2.000 EUR/WE x 6 = 12.000 EUR) 6.000 EUR
Gesamte Förderung 45.900 EUR
Effektive Eigenkosten 165.600 EUR
Eigenkosten pro WE 27.600 EUR

Details zur BAFA-Förderung finden Sie im Ratgeber BAFA-Förderung.

Vergleich der drei Sanierungspfade

Kriterium Pfad 1 (EFH 1965, G→C) Pfad 2 (EFH 1978, E→C) Pfad 3 (MFH 1970, F→D)
Investition brutto 118.500 EUR 77.000 EUR 211.500 EUR (35.250/WE)
Förderung 26.950 EUR 14.300 EUR 45.900 EUR (7.650/WE)
Eigenkosten 91.550 EUR 62.700 EUR 165.600 EUR (27.600/WE)
Energieeinsparung 78 % 56 % 46 %
Heizkostenersparnis/a 2.870 EUR 1.780 EUR 5.150 EUR (858/WE)
Energieklasse nachher B–C C D
Amortisation (3 % Steigerung) ca. 22 Jahre ca. 24 Jahre ca. 22 Jahre (pro WE)

Tipp: Die Amortisationsrechnung berücksichtigt nur die Heizkostenersparnis. Der Wertzuwachs der Immobilie (Vermeidung Brown Discount, Green Premium) verkürzt die wirtschaftliche Amortisation in der Praxis erheblich. Bei einem EFH im Wert von 300.000 EUR kann die Vermeidung eines 20 %-Brown-Discounts allein 60.000 EUR Wertsicherung bedeuten.

Maßnahmenpakete nach Zielklasse

Die folgende Tabelle zeigt, welche Maßnahmenpakete typischerweise notwendig sind, um verschiedene Zielklassen zu erreichen – ausgehend von einem unsanierten Altbau der Klasse F–G. Eine feinere Aufschlüsselung der Sanierungskosten pro m² nach Maßnahme und Baujahr hilft, das Budget für jede einzelne Maßnahme realistisch zu kalkulieren:

Zielklasse Typische Maßnahmen Investition EFH (130 m²) Endenergie danach
D (< 130 kWh/m²a) Dach + Fassade + Kellerdecke + hydr. Abgleich 55.000–80.000 EUR 100–130 kWh/m²a
C (< 100 kWh/m²a) Dach + Fassade + Fenster + Kellerdecke + Heizung (WP) 90.000–140.000 EUR 55–100 kWh/m²a
B (< 65 kWh/m²a) Wie C + Lüftung WRG + höhere Dämmstärken + PV 120.000–180.000 EUR 40–65 kWh/m²a
A (ZEB) Wie B + PV-Anlage ≥ 10 kWp + Batteriespeicher + Passivhauskomponenten 180.000–280.000 EUR < 30 kWh/m²a

Der Sprung von D auf C ist wirtschaftlich meist am sinnvollsten: Er erfordert den Heizungstausch (der ohnehin irgendwann fällig wird) und die Komplettierung der Hüllenmaßnahmen. Der Sprung von C auf B erfordert höhere Dämmstärken und eine Lüftungsanlage – der Mehraufwand ist moderat. Der Sprung auf A erfordert Passivhauskomponenten und eine große PV-Anlage mit Speicher und ist für Bestandsgebäude wirtschaftlich selten darstellbar.

Auswirkungen auf den Immobilienwert

Der sogenannte Brown Discount – der Preisabschlag für energetisch schlechte Gebäude – ist mittlerweile gut dokumentiert. Eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und verschiedener Immobilienportale zeigt folgende Preisabschläge (Stand 2025/2026, deutschlandweiter Durchschnitt):

Energieklasse (Orientierung) Preisabschlag ggü. Klasse C Preisaufschlag ggü. Klasse D
A +12–18 % +15–22 %
B +5–10 % +8–13 %
C Referenz +3–7 %
D -3–7 % Referenz
E -8–14 % -5–10 %
F -15–22 % -12–18 %
G -22–30 % -18–25 %

Für ein EFH mit einem Marktwert von 300.000 EUR (in saniertem Zustand, Klasse C) bedeutet Klasse G einen Abschlag von 66.000–90.000 EUR. Die Sanierungskosten von 90.000–120.000 EUR amortisieren sich also allein durch die Werterhaltung zu einem erheblichen Teil.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Brown Discount und im Ratgeber Immobilienwert steigern.

Zeitlicher Rahmen: Wann müssen Sie handeln?

Die EPBD schreibt ein stufenweises Vorgehen vor. Das GModG hat sie am 28. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Die Eckpunkte:

Frist Anforderung (EPBD-Vorgabe) Betroffene Gebäude
01.01.2027 Energieklassen A–G im Energieausweis (Anlage 10a GModG) Nur Nichtwohngebäude – Wohngebäude behalten A+ bis H
01.01.2028 Nullemissionsgebäude Neubauten der öffentlichen Hand (Nichtwohngebäude)
01.01.2030 Nullemissionsgebäude Alle Neubauten
01.01.2030 Höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudewerts (§ 40 GModG) Nur Nichtwohngebäude, mit breiten Ausnahmen
01.01.2033 Höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts (§ 40 GModG) Nur Nichtwohngebäude, mit breiten Ausnahmen
2030 / 2035 Bestandsziel: −16 % bzw. −20 bis −22 % Primärenergie gegenüber 2020 Wohngebäudebestand insgesamt, keine Pflicht je Gebäude

Wichtig: Für Wohngebäude hat Deutschland den Weg über das Bestandsziel gewählt – ohne Sanierungspflicht für das einzelne Haus. Der Druck kommt damit nicht vom Ordnungsrecht, sondern von Energiekosten, CO2-Preis und Immobilienwert. Frühe Sanierer profitieren zudem von der aktuell noch guten Förderlage.

Häufige Fragen

Welche Energieklasse hat mein Altbau?

Das hängt von Baujahr und Sanierungsstand ab. Ein unsaniertes Haus vor 1978 hat typischerweise Klasse F oder G (Endenergiebedarf > 175 kWh/m²a). Ein teilsaniertes Haus aus den 1980er Jahren liegt oft bei Klasse D oder E. Den genauen Wert ermittelt eine Energieberatung oder ein Energieausweis.

Was kostet es, von Klasse G auf Klasse C zu kommen?

Für ein Einfamilienhaus mit 130 m² liegen die Kosten typischerweise bei 90.000–140.000 EUR (inkl. Heizungstausch auf Wärmepumpe). Nach Abzug der KfW-261-Förderung (EH 55; für EH 70 EE gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr) verbleiben Eigenkosten von 60.000–110.000 EUR. Der genaue Betrag hängt vom Ausgangszustand und den gewählten Maßnahmen ab.

Muss ich bis 2033 auf Klasse D sanieren?

Nein. Diese Pflicht stand nur im Kommissionsentwurf der EPBD von 2021 und hat es nicht in die finale Richtlinie (EU) 2024/1275 geschafft. Deutschland setzt die EPBD für Wohngebäude über ein Gesamtbestandsziel um, nicht über eine Einzelgebäudepflicht – auch das GModG enthält keine. Wirtschaftlich sinnvoll bleibt die Sanierung trotzdem, weil Energiekosten, CO2-Preis und Brown Discount steigen.

Reicht es, nur die Fassade zu dämmen, um eine Klasse besser zu werden?

Das hängt von der Ausgangssituation ab. Eine Fassadendämmung allein senkt den Endenergiebedarf typischerweise um 20–30 %. Bei einem Gebäude mit 200 kWh/m²a (Klasse F) kommen Sie damit auf ca. 140–160 kWh/m²a (Klasse E) – also eine Klasse besser. Um zwei oder mehr Klassen zu springen, brauchen Sie ein Maßnahmenpaket aus Dach, Fassade, Fenster und Heizung.

Wie finde ich heraus, welcher Sanierungspfad für mein Gebäude optimal ist?

Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Der iSFP analysiert Ihr konkretes Gebäude und zeigt den optimalen Sanierungspfad mit Kosten, Einsparungen und Förderung. Die BAFA fördert den iSFP mit 50 % (max. 650 EUR) – Ihr Eigenanteil beträgt ca. 850–1.850 EUR für ein EFH. Mehr dazu im Ratgeber iSFP.

Lohnt es sich, über Klasse C hinaus auf B oder A zu sanieren?

Der Sprung von C auf B ist mit moderatem Mehraufwand (höhere Dämmstärken, Lüftung mit WRG) machbar und wirtschaftlich noch vertretbar. Der Sprung auf A erfordert Passivhauskomponenten und eine große PV-Anlage – das ist bei Bestandsgebäuden selten wirtschaftlich. Klasse C ist für die meisten Altbauten das optimale Kosten-Nutzen-Ziel.


Die neuen Energieklassen machen den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent und vergleichbar. Für Eigentümer von Altbauten ist die zentrale Botschaft: Handeln lohnt sich – wirtschaftlich durch niedrigere Energiekosten und Werterhalt, regulatorisch durch Erfüllung kommender Anforderungen, und ökologisch durch drastisch reduzierte CO2-Emissionen. Der erste Schritt ist immer eine fundierte Analyse des Ist-Zustands.

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