Energieberatung Rheinisch-Bergischer Kreis: iSFP zuerst
76 % der Wohngebäude im Rheinisch-Bergischen Kreis liegen (modelliert) in F–H, 94 % heizen mit Gas. So nutzen Sie die kostenlose Kreisberatung als Einstieg zum iSFP.
Aggregierte Gebäudedaten für Rheinisch-Bergischer Kreis – 8 Gemeinden, rund 74.730 Wohngebäude.
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Hendrik Stotz
Stand: Juli 2026
Aktualisiert: 9. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.
76 %
Klasse F–H
hoher Sanierungsbedarf, geschätzt
67 %
Gebäude vor 1979
unsaniert oft Klasse E–H
214
kWh/m²·a Endenergie
Median, unsaniert
202 m²
Ø Wohnfläche EFH
Bezug für Kostenschätzung
Geschätzte Energieeffizienzklassen in Rheinisch-Bergischer Kreis
Im unsanierten Modellzustand liegen rund 76 % der Wohngebäude in Rheinisch-Bergischer Kreis in einer der schlechten Effizienzklassen F, G oder H – dort ist der Sanierungshebel am größten:
Effizienzklassen unsaniert modelliert (GEG-Bänder); real sanierte Gebäude liegen besser.
Wo ein Energieberater in Rheinisch-Bergischer Kreis ansetzt
| Ø Wand-U-Wert (unsaniert) | 1,00 W/m²·K |
| Zielwert nach Sanierung | ≈ 0,20 W/m²·K |
| Heizwärmebedarf (Median) | 160 kWh/m²·a |
| Typische Wohnfläche EFH | 202 m² |
Ein hoher Wand-U-Wert zeigt großes Einsparpotenzial durch eine Fassaden- oder Dachdämmung. Was sich für Ihr konkretes Gebäude lohnt – Reihenfolge, Kosten, Förderung und Amortisation – berechnet der kostenlose Sanierungs-Check weiter unten für Ihre Adresse.
Der Rheinisch-Bergische Kreis zahlt keinen eigenen Sanierungszuschuss – und genau das ist seine Stärke. Statt eines Geldtopfs betreibt der Kreis eine ungewöhnlich dichte, herstellerneutrale Beratungsinfrastruktur. Wer im Bergischen ein Haus sanieren will, sollte diesen Vorsprung ausnutzen: erst die kostenlose, unabhängige Beratung, dann der geförderte Sanierungsfahrplan – und über ihn das große Bundes- und Landesgeld. Wir nennen das den „iSFP-zuerst“-Weg, und für die 8 Gemeinden des Kreises passt er besonders gut.
Warum gerade hier „Reihenfolge vor Tempo“ gilt
Der Gebäudebestand zwischen Bergisch Gladbach und Wermelskirchen ist alt und fossil geprägt. Rund 67 % der Wohngebäude stammen (modelliert) aus der Zeit vor 1979, und geschätzt 76 % fallen in die Effizienzklassen F bis H – also in den Bereich, der energetisch am teuersten und förderrechtlich am interessantesten ist. Gleichzeitig heizen modelliert 94 % der Häuser mit Gas. Das ist der eigentliche Handlungsdruck: Zwar ist die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, dem umbenannten GEG) zum 29. Juli 2026 gestrichen worden – samt der Kopplung an die kommunale Wärmeplanung, die nun keinen Heizungstausch mehr auslöst. Jede neue oder havariebedingte Heizung bleibt aber eine Systementscheidung: Für die BEG-Zuschüsse muss die Anlage überwiegend erneuerbare Energien nutzen, und für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden, gilt ab 2029 eine gestufte Quote klimaneutraler Brennstoffe. Wer hier planlos die Gasetherme gegen eine Wärmepumpe tauscht, verschenkt in einem F/G/H-Haus regelmäßig Effizienz und Förderprozente.
Genau deshalb lohnt die Reihenfolge. In einem unsanierten Bergischen Einfamilienhaus – die modellierte Heizlast liegt im Mittel bei rund 21,8 kW – entscheidet die Gebäudehülle darüber, ob eine Wärmepumpe mit moderater Vorlauftemperatur (grob 55 °C) sauber und mit einer Jahresarbeitszahl um 3 läuft. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) klärt vor dem ersten Handwerkerauftrag, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge den größten Hebel hat.
Der Beratungs-Stack des Kreises – kostenlos und neutral
Der Kreis bündelt gleich mehrere kostenfreie, anbieterneutrale Anlaufstellen. Nutzen Sie sie als Einstieg, bevor Sie Angebote einholen:
- Kreis-Klimaschutzmanagement: Die kreiseigene Klimaschutzstelle bietet kostenfreie, unabhängige Energieberatung – telefonisch, per Video oder vor Ort. Terminvereinbarung über Ann-Kathrin Schmid (02202 132162) oder Martin Beulker (02202 132361), klimaschutz@rbk-online.de. Wichtig: Das ist eine reine Beratungsleistung, kein Zuschuss – der Kreis selbst zahlt kein Fördergeld aus. Der Kreis nimmt seit 2009 am European Energy Award teil.
- AltBauNeu Rheinisch-Bergischer Kreis: Die Kreis-Instanz des NRW-Netzwerks stellt einen ModernisierungsCheck, ein geprüftes Beraterverzeichnis und eine Förder-Navigation bereit – ideal, um qualifizierte Energieberater und Fachbetriebe für die konkrete Sanierung zu finden.
- Verbraucherzentrale NRW, Bergisch Gladbach: Die stationäre Beratungsstelle (Am Alten Pastorat 32, 51465 Bergisch Gladbach) bietet bundesgeförderte, herstellerunabhängige Energieberatung. Terminservice landesweit: 0211 54222211. Die Basisberatung ist oft kostenlos oder günstig – die Gebühren hängen aber von der Leistung ab, fragen Sie vorab.
- Solarpotenzialkataster: Wenn eine PV-Anlage die Sanierung flankieren soll, liefert das kostenlose, gebäudescharfe Solarkataster eine erste Eignungseinschätzung Ihres Dachs (Laserscan-Daten 2021/22). Es dient „zur ersten Information“ und „ohne Gewähr“ – die Vor-Ort-Beratung ersetzt es nicht.
Wo das Geld herkommt: Bund und Land
Weil der Kreis nicht selbst fördert, laufen die Zuschüsse über zwei Ebenen. Der Bund gibt über die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude 50 % des Beraterhonorars dazu – maximal 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten (plus 250 € für WEG bei Vorstellung in der Eigentümerversammlung). Der so erstellte iSFP schaltet den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in der BEG frei – seit dem 21. Juli 2026 allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 €. Beim Heizungstausch kommen auf die Grundförderung von 30 % ein möglicher Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und ein Einkommensbonus von bis zu 40 %, gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Kosten (80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €). Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028 – prüfen Sie die Bonus-Voraussetzungen deshalb vor Antragstellung. Terminlich relevant: Vom 01.07. bis 31.08.2026 läuft die iSFP-Druckapplikation im Parallelbetrieb, ab 01.09.2026 müssen iSFP in Version 2.6.x erstellt werden – planen Sie die Erstellung mit etwas Vorlauf.
Ergänzend fördert das Land über progres.nrw unter anderem erneuerbare Wärme und Geothermie im Umfeld der Wärmepumpe. Achtung: Die Mittel sind laut Bezirksregierung begrenzt, Anträge können nur berücksichtigt werden, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – eine Bewilligung ist nicht garantiert.
reduco ersetzt keine dieser Stellen. Wir liefern die datenbasierte Erstanalyse für Ihr konkretes Gebäude und vermitteln bei Bedarf an ein Netzwerk geprüfter Fachbetriebe und Energieberater, die den Rheinisch-Bergischen Kreis bedienen – ein eigenes Büro vor Ort haben wir nicht.
Der schnellste erste Schritt: Lassen Sie im kostenlosen Sanierungs-Check einschätzen, wo Ihr eigenes Haus zwischen F und H steht und welche Maßnahme zuerst zählt – die Grundlage für iSFP, Beratungstermin und Förderantrag.
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Häufige Fragen
Nein. Der Kreis bietet über sein Klimaschutzmanagement kostenlose, unabhängige Beratung an, zahlt aber kein eigenes Fördergeld aus. Die Zuschüsse kommen vom Bund (BAFA, KfW/BEG) und vom Land NRW (progres.nrw). Die Kreisberatung ist der neutrale Lotse, der Sie dorthin führt.
Weil geschätzt 76 % der Wohngebäude in F–H liegen und modelliert 94 % noch mit Gas heizen. In solchen Häusern entscheidet die Reihenfolge der Maßnahmen über Förderhöhe und Effizienz. Der iSFP legt diese Reihenfolge fest und schaltet zugleich den iSFP-Bonus in der BEG frei.
Nein. Leverkusen ist kreisfrei. Zum Kreis zählen die 8 Gemeinden Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal, Burscheid, Wermelskirchen und Leichlingen. Die hier genannten Kreisangebote gelten für diese Kommunen.
Die Basisberatung ist bundesgefördert und häufig kostenlos oder günstig, aber die Gebühren richten sich nach der konkreten Leistung. Fragen Sie bei der Terminbuchung (0211 54222211) nach, was in Ihrem Fall anfällt.
Oft ja – aber die Auslegung ist entscheidend. Bei einer modellierten mittleren Heizlast von rund 21,8 kW im unsanierten Einfamilienhaus sollten Hülle und Heizflächen so weit ertüchtigt sein, dass moderate Vorlauftemperaturen (grob 55 °C) und eine Jahresarbeitszahl um 3 erreichbar sind. Das klärt die Beratung vor dem Kauf.
Nicht zwingend. Für Ihren Kreis liegt auf den offiziellen Seiten kein konkreter Stand der Wärmeplanung vor (die WPG-Frist für kleinere Kommunen ist der 30.06.2028). Wer ohnehin von Gas wegmuss, verliert durch frühes Handeln nichts – ein iSFP bleibt gültig und flexibel.
Es gibt eine schnelle, gebäudescharfe Ersteinschätzung, ob sich Ihr Dach für PV oder Solarthermie eignet – nützlich, wenn Sie die Sanierung mit einer Solaranlage kombinieren wollen. Es ersetzt aber keine individuelle Auslegung; die genaue Anlagengröße klärt die Fachberatung.
