Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung? 5–8 % Rendite
Lohnt sich Photovoltaik, wenn die Einspeisevergütung ab 2027 wegfällt? Ja, über Eigenverbrauch: 5–8 % Rendite, jede selbst genutzte kWh ist rund 37 ct wert.

Das Wichtigste in Kürze
- Einspeisevergütung soll ab 2027 wegfallen: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 beschlossen. Sie streicht die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 (§ 21 EEG-E); eine Marktprämie gibt es nur noch ab 25 kW. Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht – der Bundestag berät ab September 2026. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten das bisherige Recht über die volle Laufzeit (§ 100 EEG-E).
- Eigenverbrauch ist 4- bis 5-mal wertvoller als Einspeisung: Netzstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh, die Überschusseinspeisung bringt seit dem 1. August 2026 nur noch 7,70 ct/kWh (alle aktuellen Sätze in der Tabelle). Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit rund das Vier- bis Fünffache wert.
- Solarstrom vom eigenen Dach kostet 6,3–14,4 ct/kWh: Laut Fraunhofer ISE liegen die Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen bei rund einem Drittel des Netzstrompreises – der Grund, warum sich Eigenverbrauch auch ohne Einspeisevergütung rechnet.
- Speicher hebt den Eigenverbrauch von ~35 % auf ~65 %: Ohne Speicher nutzen Sie 30–35 % Ihres Solarstroms selbst, mit einem 10-kWh-Speicher 60–80 %. Genau dieser Hebel ersetzt die wegfallende Vergütung.
- Statt Vergütung: rechnerisch 5,2 ct/kWh für 36 Monate: Der Entwurf setzt einen einheitlichen anzulegenden Wert von 6,2 ct/kWh fest (§ 48 Abs. 1 EEG-E) und zieht für die Netzbetreiber-Abnahme 1 ct ab (§ 53 Abs. 1 EEG-E) – also 5,2 ct/kWh, längstens 36 Monate ab Inbetriebnahme. Der Zugang ist gestaffelt: Inbetriebnahme 2027 bis unter 50 kW, 2028 bis unter 25 kW, 2029 und 2030 bis unter 7 kW, ab 2031 gar nicht mehr.
- Neu und oft übersehen: dauerhafte 50-%-Kappung: Für neue Gebäude-PV unter 100 kW soll die Einspeisung dauerhaft auf 50 % der installierten Leistung begrenzt werden – unabhängig vom Smart Meter (§ 9 Abs. 2b EEG-E). Bei einer 10-kW-Südanlage ohne Speicher fallen dadurch rund 1.800 von 12.287 eingespeisten kWh weg. Das trifft nur Neuanlagen und macht den Speicher zur Kernkomponente.
- Photovoltaik bleibt steuerfrei: Bis 30 kWp gelten weiterhin 0 % Mehrwertsteuer und volle Einkommensteuerbefreiung – Netto- und Bruttopreis sind identisch.
Wie wirtschaftlich ist Photovoltaik für Ihr Dach ohne Einspeisevergütung?
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Update (Stand: 30. Juli 2026): Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen (BMWE-Pressemitteilung). Gegenüber dem früheren Referentenentwurf sind drei Punkte neu: der anzulegende Wert liegt einheitlich bei 6,2 ct/kWh, die Übergangszahlung läuft 36 Monate statt bis zu festen Kalenderjahren, und für Neuanlagen kommt eine dauerhafte 50-%-Einspeisekappung hinzu. Alle Zahlen unten sind darauf aktualisiert. Beschlossenes Gesetz ist das noch nicht – der Bundestag befasst sich ab September 2026 damit.
Jahrelang war die Rechnung einfach: PV-Anlage aufs Dach, überschüssigen Strom ins Netz, feste Vergütung kassieren. Diese Logik läuft aus. Die vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle will die feste Einspeisevergütung für alle neuen Anlagen zum 1. Januar 2027 streichen – und die geplante Übergangszahlung liegt rechnerisch nur noch bei 5,2 ct/kWh, befristet auf 36 Monate. Trotzdem ist die Antwort auf die Frage, ob sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung lohnt, ein klares Ja – vorausgesetzt, Sie erreichen einen hohen Eigenverbrauch. Der Grund: Nicht die Einspeisung trägt die Rendite, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen rund 37,0 ct/kWh teuren Netzstrom, während Ihr Dach den Strom für nur 6,3–14,4 ct/kWh produziert.
In diesem Ratgeber rechne ich den Eigenverbrauch-first-Business-Case durch: wie viel Ihr Solarstrom wirklich wert ist, wie ein Speicher den Eigenverbrauch von ~35 % auf ~65 % hebt, was die Anlage kostet und mit welcher Rendite Sie realistisch rechnen können. Warum die Vergütung überhaupt fällt, lesen Sie im Detail in der EEG-Novelle 2027; wer sich die alte Vergütung noch sichern will, sollte die Inbetriebnahme noch 2026 prüfen. Hier geht es um die Frage danach – die Rendite, wenn die Vergütung weg ist. Kurz gesagt: Es kommt darauf an, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Warum die feste Einspeisevergütung ab 2027 verschwindet
Die geplante EEG-Reform 2027 markiert einen Systemwechsel. Statt jede eingespeiste Kilowattstunde 20 Jahre lang fest zu vergüten, sollen Betreiber ihren Überschuss künftig selbst am Markt verkaufen. Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 im Überblick:
| Regelung | Geplanter Inhalt |
|---|---|
| Abschaffung feste Einspeisevergütung | für alle Neuanlagen ab 1. Januar 2027; auch die Ausfallvergütung entfällt (§ 21) |
| Marktprämie | nur noch ab 25 kW – Neuanlagen darunter erhalten dauerhaft keine EEG-Förderung, sondern nur die befristete Übergangszahlung (§ 20) |
| Anzulegender Wert | einheitlich 6,2 ct/kWh statt bisher 7 ct; die höheren Gebäudewerte entfallen (§ 48 Abs. 1) |
| Befristete Übergangszahlung | anzulegender Wert minus 1 ct = 5,2 ct/kWh, längstens 36 Monate ab Inbetriebnahme (§ 53 Abs. 1, § 25 Abs. 2) |
| Zugang zur Übergangszahlung | Inbetriebnahme 2027: < 50 kW · 2028: < 25 kW · 2029/2030: < 7 kW · ab 2031: kein Zugang mehr (§ 21 Abs. 1) |
| Direktvermarktungsbonus | 1,5 ct/kWh für Anlagen < 25 kW, längstens 48 Monate (§ 50c) |
| Einspeise-Deckelung | dauerhaft max. 50 % der installierten Leistung, Gebäude-PV < 100 kW, nur Neuanlagen (§ 9 Abs. 2b) |
| Volleinspeisungsbonus | ersatzlos gestrichen |
| Degression | ab 1. August 2027 alle 6 Monate −1 % (§ 49) |
| Bestandsschutz | Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027: bisheriges Recht über die volle Laufzeit (§ 100 Abs. 1) |
Stand: Regierungsentwurf, Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 (BMWE) – parlamentarisches Verfahren läuft. Details siehe EEG-Novelle 2027.
Wichtig – beschlossen ist erst der Entwurf, nicht das Gesetz: Das Kabinett hat die Novelle am 29. Juli 2026 auf den Weg gebracht, der Bundestag befasst sich ab September 2026 damit. Die beihilferechtliche Genehmigung läuft zum Jahresende aus, was Tempo erzeugt; gleichzeitig fordern die SPD-Fraktion und das BSW substanzielle Änderungen. Auch die Bundesnetzagentur darf die Übergangsphase per Festlegung verlängern (§ 85 Abs. 2 Nr. 2a). Leistungsgrenzen, Fristen und der 50-%-Deckel können sich im Verfahren also noch verschieben. Fest steht aber die Richtung: weg von der garantierten Einspeisung, hin zum Eigenverbrauch. Wer heute plant, sollte seine Anlage deshalb konsequent auf Eigenverbrauch auslegen – unabhängig davon, wann und in welcher Form die Reform final in Kraft tritt.
Eigenverbrauch statt Einspeisung: der neue Rendite-Hebel
Der entscheidende Punkt beim Wegfall der Einspeisevergütung: Eine eingespeiste Kilowattstunde war ohnehin nie besonders wertvoll. Schon heute liegt die Überschussvergütung bei nur 7,78 ct/kWh – während Sie für jede Kilowattstunde aus dem Netz rund 37,0 ct bezahlen. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2026 laut BDEW bei 37,0 ct/kWh (Vorjahr: 39,3 ct). Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt genau diesen teuren Netzstrom. Damit ist jede selbst genutzte Kilowattstunde rund das Vier- bis Fünffache einer eingespeisten wert – und dieser Hebel bleibt bestehen, egal ob die Einspeisevergütung 7,78 ct, 5,2 ct oder null beträgt.
| Was Sie mit 1 kWh Solarstrom tun | Wert 2026 | Wert ab 2027 (geplant) |
|---|---|---|
| Selbst verbrauchen (ersetzt Netzstrom) | ~37,0 ct/kWh | ~37,0 ct/kWh |
| Ins Netz einspeisen (Überschuss) | 7,78 ct/kWh | 5,2 ct/kWh für 36 Monate, danach Direktvermarktung zum Marktwert (Solar 2026: ~5,2 ct) |
| Vorteil Eigenverbrauch | ~4- bis 5-fach | ~7-fach |
Netzstrompreis: BDEW-Strompreisanalyse 2026. Aktuelle Vergütungssätze im Detail: Einspeisevergütung 2026: Sätze.
Das verschiebt die gesamte Wirtschaftlichkeit. Früher galt: möglichst große Anlage, viel einspeisen. Künftig gilt: möglichst viel vom eigenen Strom selbst nutzen. Genau deshalb ist die Höhe des Eigenverbrauchs von der Nebensache zur wichtigsten Stellschraube Ihrer Rendite geworden. Wer die alte Denkweise beibehält und die Anlage auf maximale Einspeisung auslegt, verschenkt seinen Überschuss ab 2027 gleich doppelt: für wenige Cent – und teilweise gar nicht mehr, weil die geplante 50-%-Kappung die Mittagsspitze abschneidet.
Was Solarstrom vom eigenen Dach kostet
Warum lohnt sich Eigenverbrauch überhaupt so stark? Weil Ihr Dach den Strom viel günstiger produziert, als das Netz ihn liefert. Das Fraunhofer ISE hat die Stromgestehungskosten – also die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde über die gesamte Lebensdauer – in seiner Studie von Juli 2024 aktualisiert:
| Anlagentyp | Stromgestehungskosten | zum Vergleich: Netzstrom |
|---|---|---|
| Kleine Aufdach-PV (ohne Speicher) | 6,3–14,4 ct/kWh | ~37,0 ct/kWh |
| PV mit Batteriespeicher | 6,0–22,5 ct/kWh | ~37,0 ct/kWh |
Quelle: Fraunhofer ISE, Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien" (Juli 2024); Netzstrompreis: BDEW.
Selbst mit Speicher – der die Gestehungskosten nach oben treibt – bleibt Solarstrom im ungünstigsten Fall etwa gleich teuer wie Netzstrom, im günstigen Fall nur ein Sechstel so teuer. Diese Differenz ist der eigentliche Gewinn. Jede Kilowattstunde, die Sie für rund 10 ct selbst erzeugen und statt für 37 ct aus dem Netz beziehen, bringt etwa 27 ct Ersparnis – Jahr für Jahr, über 25 Jahre und länger. Keine Einspeisevergütung der Welt kam je an diesen Wert heran.
Eigenverbrauchsquote und Autarkie: mit und ohne Speicher
Wie viel Ihres Solarstroms Sie tatsächlich selbst nutzen, hängt stark von der Ausstattung ab. Ohne weitere Maßnahmen läuft ein großer Teil des Mittagsstroms ungenutzt ins Netz, weil zur Mittagsspitze kaum jemand zu Hause ist. Ein Speicher verschiebt den Sonnenstrom in die Abend- und Nachtstunden:
| Konfiguration | Eigenverbrauchsanteil | Autarkiegrad |
|---|---|---|
| PV ohne Speicher | ~30–35 % | 30–40 % |
| PV mit 10-kWh-Speicher | ~60–80 % | 70–80 % |
| PV + Speicher + Wärmepumpe/Wallbox | bis ~80 % | bis ~80 % |
Richtwerte für ein Einfamilienhaus mit typischem Lastprofil; die konkreten Werte hängen von Verbrauch, Anlagengröße und Nutzungsverhalten ab.
Der Sprung ist enorm: Ein 10-kWh-Speicher hebt den Eigenverbrauch von rund 35 % auf etwa 65 % und den Autarkiegrad auf 70–80 %. Welche Speichergröße – 5 oder 10 kWh – zu Ihrem Verbrauch passt, entscheidet damit maßgeblich über die Rendite. Noch mehr Hebel bietet eine Wärmepumpe in Kombination mit PV: Sie kann bis zu 60 % ihres Strombedarfs aus der eigenen Anlage decken und macht aus überschüssigem Sonnenstrom Wärme statt magerer Einspeisevergütung.
So steigern Sie den Eigenverbrauch auf 70–80 %
Ohne Optimierung landet ein typischer Haushalt bei rund 30 % Eigenverbrauch. Mit den richtigen Bausteinen sind 70–80 % realistisch. Die wirksamsten Hebel:
- Batteriespeicher: verschiebt Mittagsstrom in die Nacht – der größte Einzelhebel (~35 % auf ~65 %).
- Wärmepumpe oder Warmwasser-Wärmepumpe: wandelt Überschussstrom in Heizwärme und Warmwasser um.
- E-Auto mit Überschussladen: große, flexible Verbraucher, die sich gezielt bei Sonne laden lassen.
- Energiemanagementsystem (EMS): schaltet Großverbraucher automatisch bei PV-Überschuss – idealerweise mit Wetterprognose.
- Lastverschiebung: Wasch- und Spülmaschine sowie Trockner tagsüber laufen lassen.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Speicher, dann die flexiblen Großverbraucher, zusammengehalten von einem intelligenten Energiemanagement. Eine ausführliche Anleitung mit konkreten Maßnahmen finden Sie im Ratgeber Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren. Je höher der Eigenverbrauch, desto unwichtiger wird, was mit dem Rest passiert – und desto weniger schmerzt der Wegfall der Einspeisevergütung.
Was eine PV-Anlage 2026 kostet
Bevor wir die Rendite rechnen, der Blick auf die Investition. Dank 0 % Mehrwertsteuer sind Netto- und Bruttopreis für Privathaushalte identisch. Marktübliche Preise 2026 für eine schlüsselfertige Anlage:
| Position | Preis 2026 |
|---|---|
| PV schlüsselfertig pro kWp | ~1.000–1.500 €/kWp |
| 10-kWp-Anlage ohne Speicher | ~10.000–15.000 € |
| Batteriespeicher pro kWh | ~270–700 €/kWh |
| 10-kWh-Speicher | ~3.000–8.000 € |
| 10-kWp-Anlage + 10-kWh-Speicher | ~17.000–22.000 € |
Marktübliche Spannen 2026, schlüsselfertig inkl. 0 % Mehrwertsteuer.
Der Eigenverbrauch-first-Ansatz kostet vorab mehr: Eine schlanke Einspeise-Anlage ist günstiger als die Kombination aus PV, Speicher und flexiblen Verbrauchern. Diese höhere Anfangsinvestition ist der Preis für die Unabhängigkeit von der Einspeisevergütung – und sie zahlt sich über den höheren Eigenverbrauch zurück. Wichtig ist, den Speicher nicht überzudimensionieren: Jede zusätzliche Kilowattstunde Speicherkapazität wird schlechter ausgelastet und drückt die Rendite.
Rendite und Amortisation: die Rechnung ohne Einspeisevergütung
Was bleibt unterm Strich? In Deutschland liefert eine PV-Anlage rund 1.000 kWh pro kWp und Jahr (Süddeutschland über 1.160, Norddeutschland etwa 900). Daraus ergeben sich – abhängig von Eigenverbrauch und Speicher – diese Eckwerte:
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Spezifischer Ertrag Deutschland | ~1.000 kWh/kWp/Jahr (850–1.150) |
| Rendite mit Eigenverbrauchsfokus (>50 % Eigenverbrauch) | ~5–8 % p.a. über 25+ Jahre |
| Rendite bei niedrigem Eigenverbrauch (~30 %) ab 2027 | nur noch ~3–4 % p.a. |
| Amortisation, hoher Eigenverbrauch (>50 %), Süddeutschland | 7–8 Jahre |
| Amortisation nur Eigenverbrauch, ohne Speicher/ohne Einspeisung | ~14 Jahre |
| Amortisation allgemein (2026) | 10–15 Jahre |
Richtwerte 2026; abhängig von Standort, Ausrichtung, Eigenverbrauch und Anlagenkonfiguration.
Wichtig für die Einordnung: Die 5–8 % gelten für den Eigenverbrauch-first-Fall, also für Haushalte, die mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto tatsächlich über die Hälfte ihres Solarstroms selbst nutzen. Für Anlagen mit niedrigem Eigenverbrauch, die bislang stark von der Einspeisung lebten, fällt die Rendite ab 2027 spürbar – sie verlieren auf der Einspeiseseite gleich dreifach: niedrigerer Satz (5,2 statt 7,78 ct), Befristung auf 36 Monate und die dauerhafte 50-%-Kappung.
Machen wir die Rechnung an einem konkreten Beispiel greifbar:
Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher (Eigenverbrauch-first)
- Investition: ~19.000 € (inkl. 0 % MwSt)
- Jahresertrag: ~10.000 kWh (bei 1.000 kWh/kWp)
- Eigenverbrauchsanteil mit Speicher: ~65 % → ~6.500 kWh selbst genutzt
- Ersparnis Eigenverbrauch: 6.500 kWh × 37,0 ct = ~2.405 €/Jahr
- Rechnerischer Überschuss: ~3.500 kWh; nach 50-%-Kappung bleiben mit Speicher schätzungsweise ~3.300 kWh einspeisbar
- Einspeiseerlös: 2026 bei 7,78 ct rund 272 €/Jahr, ab 2027 bei 5,2 ct rund 172 €/Jahr
- Neu ab 2027: Pflicht-Messtechnik ab 2 kW, in der Gesetzesbegründung mit 50 €/Jahr für das intelligente Messsystem plus 50 €/Jahr für die Steuerbox angesetzt: −100 €/Jahr
- Jährlicher Gesamtnutzen: ~2.480 € (ab 2027) statt ~2.680 € (2026)
Rechnerisch amortisiert sich diese Anlage in knapp acht Jahren. Realistisch – inklusive Speicherverschleiß, Modul-Degradation, Versicherung und laufender Kosten – sollten Sie mit 9–12 Jahren rechnen. Danach folgen gut 13 Jahre reiner Gewinn. Auffällig ist, wie wenig die Einspeisung zum Ergebnis beiträgt: Obwohl der Satz sinkt, die Kappung greift und neue Messkosten anfallen, schrumpft der Gesamtnutzen nur um rund 7 %. Genau das ist der Kern dieses Artikels – die Rendite von 5–8 % pro Jahr bleibt bei diesem Eigenverbrauchsniveau bestehen und liegt damit über vielen klassischen Geldanlagen, obendrein steuerfrei.
Die Kehrseite: Dreht man dieselbe Anlage auf ein Haus ohne große Verbraucher (rund 30 % Eigenverbrauch, ~3.000 kWh selbst genutzt), bleiben nur noch etwa 1.110 € Stromkostenersparnis plus rund 320 € Einspeiseerlös abzüglich Messkosten – die Amortisation rutscht auf 15+ Jahre und die Rendite in den Bereich von 3–4 %. Wie stark die Kappung dabei wirkt, zeigt eine Modellrechnung des Solar Cluster Baden-Württemberg für eine 10-kW-Südanlage: Statt 12.287 kWh gelangen mit starrer 50-%-Grenze nur noch 10.529 kWh ins Netz (Solarserver, Juli 2026). Ein Speicher fängt einen großen Teil dieser Mittagsspitze ab – das ist ab 2027 sein zweiter Nutzen neben der Eigenverbrauchssteigerung.
Der Überschuss ab 2027: Übergangszahlung, Direktvermarktung, Nulleinspeisung
Angenommen, Sie nutzen 65 % selbst – was passiert mit den restlichen 35 %? Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 gibt es dafür die feste Vergütung – 7,78 ct/kWh bis 31. Juli 2026, danach je Halbjahresstufe ein Prozent weniger, jeweils 20 Jahre garantiert. Für Anlagen ab 2027 sieht der Entwurf ein Übergangsmodell vor:
- Befristete Übergangszahlung (36 Monate): Der Netzbetreiber nimmt den Überschuss ab und zahlt den anzulegenden Wert minus 1 ct – bei 6,2 ct also rechnerisch 5,2 ct/kWh, längstens 36 Monate ab Inbetriebnahme. Wer 2027 in Betrieb geht, kommt bis unter 50 kW hinein; bei Inbetriebnahme 2028 sinkt die Schwelle auf unter 25 kW, 2029 und 2030 auf unter 7 kW, ab 2031 entfällt der Zugang.
- Direktvermarktung danach: Nach Ablauf der Übergangsphase müssen auch Kleinanlagen ihren Strom über einen Dienstleister am Markt verkaufen – eine feste Direktvermarktungspflicht ab einer bestimmten Leistungsklasse sieht der Entwurf nicht vor, sie wird schlicht zum Regelfall. Für Anlagen unter 25 kW gibt es dabei einen Bonus von 1,5 ct/kWh, längstens 48 Monate (§ 50c). Wie das funktioniert und ab welcher Anlagengröße es sich lohnt, erklärt der Ratgeber zur Direktvermarktung von PV-Strom.
- Unentgeltliche Abnahme: Wer gar nichts organisieren will, kann den Strom weiterhin unentgeltlich abgeben – künftig aber nur noch mit Anlagen unter 100 kW (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2). Erlös: null.
- Nulleinspeisung: Manche Betreiber verzichten künftig ganz auf die Einspeisung und riegeln die Anlage am Netz ab. Der Entwurf privilegiert diesen Weg ausdrücklich: Nulleinspeiser sind von der Kappung und von der Pflicht-Steuertechnik ausgenommen. Technisch machbar, aber nur mit hohem Eigenverbrauch wirklich sinnvoll – Details in unserem Ratgeber zur Nulleinspeisung.
Schon heute geht der Trend weg von der garantierten Einspeisung. Das Solarspitzengesetz (seit 25. Februar 2025) begrenzt die Einspeisung neuer Anlagen ohne Smart Meter auf 60 % der installierten Leistung und streicht die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen (rund 5 % der Jahresstunden). Die wichtigsten Regeln:
| Regel für Neuanlagen (seit 25.2.2025) | Detail |
|---|---|
| Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen | betrifft ~5 % der Jahresstunden; die Zeit wird hinten an die 20 Jahre angehängt |
| Einspeiselimit ohne Smart Meter/Steuerbox | max. 60 % der installierten Leistung |
| Bestandsanlagen: freiwilliger Wechsel | +0,6 ct/kWh Bonus |
Quelle: SMA – Solarspitzengesetz 2025.
Nicht verwechseln – 60 % und 50 % sind zwei verschiedene Regeln. Die 60-%-Grenze des Solarspitzengesetzes ist eine Übergangsregel: Sie gilt für Anlagen unter 25 kW und endet, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EEG). Die neue 50-%-Grenze aus dem Kabinettsentwurf ist etwas anderes: Sie soll dauerhaft gelten, für Gebäude-PV unter 100 kW, unabhängig vom Smart Meter und unabhängig von der Vermarktungsform – und sie trifft ausschließlich Neuanlagen ab 2027 (§ 9 Abs. 2b EEG-E). Ausgenommen bleiben Steckersolargeräte bis 2 kW/800 VA sowie Nulleinspeiser. Wer heute schon eine Anlage betreibt, ist von der 50-%-Kappung nicht betroffen. Hintergründe zur alten Regel: Solarspitzengesetz und 60-%-Regel.
Auch das unterstreicht die Kernbotschaft: Wer auf Einspeisung setzt, verschenkt zunehmend Strom. Wer auf Eigenverbrauch setzt, ist auf der sicheren Seite.
PV bleibt steuerfrei: 0 % Mehrwertsteuer und Einkommensteuer
Ein Vorteil bleibt vom Wegfall der Einspeisevergütung völlig unberührt: die Steuerbefreiung. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt seit 2023 der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG, unbefristet) – Sie zahlen auf Anlage und Speicher 0 % MwSt, Netto- und Bruttopreis sind identisch. Zusätzlich sind die Erträge seit 2022 einkommen- und gewerbesteuerfrei. Diese steuerlichen Rahmenbedingungen stützen die Rendite unabhängig davon, was mit der Einspeisevergütung passiert, und machen die 19.000 € aus dem Rechenbeispiel effektiv zum Endpreis. Alle Details und Grenzen finden Sie im Ratgeber Photovoltaik und Steuern 2026.
2026 handeln oder ab 2027 auf Eigenverbrauch setzen?
Bleibt die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Zwei Wege führen zum Ziel:
Weg 1 – noch 2026 in Betrieb nehmen. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 anschließt, sichert sich 20 Jahre lang die feste Vergütung für den Überschuss – 7,78 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis 31. Juli 2026, danach ein Prozent weniger je Halbjahresstufe. Nach § 100 Abs. 1 des Entwurfs gilt für diese Anlagen weiterhin das bisherige Recht über die volle Laufzeit; auch die neue 50-%-Kappung greift dann nicht. Das ist vor allem für Dächer mit begrenztem Eigenverbrauchspotenzial attraktiv.
Weg 2 – konsequent auf Eigenverbrauch setzen. Wer ohnehin Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto plant, für den ist die Einspeisevergütung fast nebensächlich. Die Rendite kommt aus den rund 37 ct, die jede selbst genutzte Kilowattstunde spart – und dieser Wert bleibt, egal wann Sie bauen.
Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die ehrlichste Antwort: Bauen Sie so oder so mit Fokus auf Eigenverbrauch. Die Inbetriebnahme 2026 ist ein netter Bonus, aber kein Muss. Entscheidend ist, dass Anlage, Speicher und Verbrauch zusammenpassen – denn genau daran hängt die Wirtschaftlichkeit, nicht an ein paar Cent Einspeisevergütung.
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Ehrliche Nachteile: Wovon ich abrate
Photovoltaik ohne Einspeisevergütung lohnt sich – aber nicht in jedem Fall gleich gut. Wo ich zur Vorsicht rate:
- Niedriger Eigenverbrauch killt die Rendite. Wer tagsüber kaum Strom braucht, keinen Speicher und keine Wärmepumpe hat und die Anlage überdimensioniert, verschenkt den Überschuss künftig für 0–5,2 ct/kWh – und darf davon wegen der geplanten Kappung auch nur noch die Hälfte der Anlagenleistung einspeisen. In dieser Konstellation rutscht die Rendite auf 3–4 %. Der Business Case steht und fällt mit dem Eigenverbrauchsanteil.
- Die 50-%-Kappung ist der unterschätzte Kostenpunkt der Reform. Sie soll dauerhaft gelten, unabhängig vom Smart Meter, und trifft jede neue Gebäude-PV unter 100 kW. Bei einer 10-kW-Südanlage ohne Speicher gehen dadurch rund 1.800 kWh Einspeisung pro Jahr verloren. Nur Steckersolargeräte bis 2 kW/800 VA und Nulleinspeiser sind ausgenommen.
- Neue Pflicht-Messtechnik ab 2 kW. Der Entwurf senkt die Smart-Meter-Rollout-Schwelle von über 7 kW auf über 2 kW. Die Gesetzesbegründung rechnet mit 50 €/Jahr für das intelligente Messsystem und weiteren 50 €/Jahr für die Steuerungseinrichtung – bei kleinen Anlagen frisst das einen erheblichen Teil des ohnehin kleinen Einspeiseerlöses auf.
- Der Speicher kostet Rendite, auch wenn er den Eigenverbrauch hebt. Ein 10-kWh-Speicher kostet 3.000–8.000 € extra und hat selbst Speicherkosten (LCOS) von 4–8 ct/kWh. Er verlängert die Amortisation gegenüber einer reinen PV-Anlage.
- Vollautarkie ist unwirtschaftlich. Autarkiegrade über 70–80 % sind wegen der Winterlücke – von September bis Februar liefert die Anlage nur rund 30 % des Jahresertrags – kaum bezahlbar. Ein Netzanschluss als Backup bleibt praktisch immer nötig.
- Der Eigenverbrauchswert hängt am Strompreis. Sinkt der Netzstrompreis (2026: 37,0 ct/kWh, bereits von 39,3 ct gefallen), sinkt auch Ihre Ersparnis pro Kilowattstunde.
- Die Reform ist noch nicht final. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 beschlossen, der Bundestag berät ab September 2026 – SPD-Fraktion und BSW fordern substanzielle Änderungen. Leistungsschwellen, Fristen und der 50-%-Deckel können sich im Verfahren noch ändern; die Bundesnetzagentur darf die Übergangsphase zudem verlängern. Verlassen Sie sich nicht auf die exakten Zahlen des Entwurfs, sondern auf das Prinzip Eigenverbrauch.
- Höhere Anfangsinvestition. Der Eigenverbrauch-first-Ansatz (PV + Speicher + Wärmepumpe/Wallbox + EMS) bindet mehr Kapital vorab (10 kWp + 10 kWh: ~17.000–22.000 €) als eine schlanke Einspeise-Anlage – trotz 0 % MwSt.
Häufige Fragen (FAQ)
Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage 2027 ohne Einspeisevergütung überhaupt noch?
Ja, sofern Sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen. Die Rendite einer PV-Anlage kommt zum größten Teil aus dem Eigenverbrauch, nicht aus der Einspeisung. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 37 ct/kWh Netzstrom, während Ihr Dach den Strom für 6,3–14,4 ct/kWh erzeugt. Bei über 50 % Eigenverbrauch bleibt die Anlage mit 5–8 % Rendite pro Jahr wirtschaftlich – auch ganz ohne feste Vergütung. Bei nur rund 30 % Eigenverbrauch drückt die Reform die Rendite dagegen auf etwa 3–4 %, weil Vergütungshöhe, Befristung und die neue 50-%-Einspeisekappung zusammenwirken.
Wie viel ist mein Solarstrom wert, wenn ich ihn selbst verbrauche statt einzuspeisen?
Rund 37,0 ct/kWh – so viel kostet 2026 im Schnitt der Netzstrom, den Sie sich sparen. Eingespeist bringt dieselbe Kilowattstunde nur 7,78 ct (Satz bis 31. Juli 2026) bzw. nach dem Kabinettsentwurf rechnerisch 5,2 ct ab 2027. Eigenverbrauch ist damit heute das Vier- bis Fünffache, ab 2027 rund das Siebenfache wertvoller als die Einspeisung.
Ab wann fällt die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen weg?
Nach der am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossenen EEG-Novelle soll die feste Einspeisevergütung für alle neuen Anlagen zum 1. Januar 2027 entfallen; eine Marktprämie gibt es dann nur noch ab 25 kW. Geltendes Recht ist das noch nicht – es handelt sich um einen Regierungsentwurf, das parlamentarische Verfahren beginnt im September 2026. Bestehende und bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommene Anlagen behalten das bisherige Recht über die volle Laufzeit.
Wie lange dauert die Amortisation einer PV-Anlage, wenn ich nur den Eigenverbrauch rechne?
Bei hohem Eigenverbrauch (über 50 %) und guter Ausrichtung amortisiert sich eine Anlage in Süddeutschland in 7–8 Jahren. Rechnen Sie nur den Eigenverbrauch ohne Speicher und ohne jede Einspeisung, sind es eher rund 14 Jahre. Realistisch liegt die Amortisation 2026 je nach Konfiguration bei 10–15 Jahren; ein Speicher verlängert sie, hebt aber den Eigenverbrauch.
Brauche ich einen Stromspeicher, wenn es keine Einspeisevergütung mehr gibt?
Ein Speicher ist der stärkste Hebel, um den Eigenverbrauch von ~35 % auf ~65 % zu heben – und je weniger die Einspeisung wert ist, desto wichtiger wird er. Zwingend ist er nicht: Wer tagsüber viel verbraucht (Homeoffice, Wärmepumpe, E-Auto), kommt auch ohne Speicher auf gute Werte. Der Speicher kostet aber 3.000–8.000 € und verlängert die Amortisation, weshalb sich die Investition individuell rechnen muss.
Wie hoch ist der Eigenverbrauchsanteil mit und ohne Batteriespeicher?
Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch bei rund 30–35 %, der Autarkiegrad bei 30–40 %. Mit einem 10-kWh-Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 60–80 % und die Autarkie auf 70–80 %. Mit zusätzlicher Wärmepumpe, Wallbox und Energiemanagement sind bis zu 80 % Eigenverbrauch erreichbar.
Was passiert mit meinem Überschussstrom ab 2027, wenn es keine feste Vergütung mehr gibt?
Übergangsweise nimmt der Netzbetreiber den Überschuss weiter ab und zahlt den anzulegenden Wert minus 1 ct – bei 6,2 ct also rechnerisch 5,2 ct/kWh, längstens 36 Monate ab Inbetriebnahme. Der Zugang ist gestaffelt: Inbetriebnahme 2027 bis unter 50 kW, 2028 bis unter 25 kW, 2029 und 2030 bis unter 7 kW, ab 2031 gar nicht mehr. Danach verkaufen auch Kleinanlagen ihren Strom über die Direktvermarktung, mit 1,5 ct/kWh Bonus für Anlagen unter 25 kW für höchstens 48 Monate. Alternativ verzichten Sie ganz auf die Einspeisung (Nulleinspeisung) und nutzen den Strom maximal selbst.
Was bedeutet die geplante 50-Prozent-Einspeisekappung für meine Rendite?
Nach § 9 Abs. 2b des Kabinettsentwurfs dürfen neue Gebäude-PV-Anlagen unter 100 kW dauerhaft nur noch 50 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen – anders als die 60-%-Regel des Solarspitzengesetzes gilt das unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Bei einer 10-kW-Südanlage ohne Speicher gehen dadurch rund 1.800 von 12.287 eingespeisten Kilowattstunden pro Jahr verloren. Weil die Einspeisung ab 2027 aber ohnehin nur mit rund 5,2 ct/kWh vergütet wird, kostet das im Beispiel unter 100 € im Jahr. Ein Speicher fängt den größten Teil der gekappten Mittagsspitze ab. Bestandsanlagen und Nulleinspeiser sind ausgenommen.
Sollte ich meine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen, um die Vergütung zu sichern?
Wer die feste Vergütung für 20 Jahre sichern will (7,78 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis 31. Juli 2026, danach je Halbjahresstufe ein Prozent weniger), sollte die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 anstreben. Diese Anlagen bleiben nach dem Entwurf auch von der neuen 50-%-Einspeisekappung verschont. Für die Gesamtrendite ist das aber zweitrangig, weil der Eigenverbrauch den Hauptteil trägt. Bauen Sie deshalb primär mit Fokus auf Eigenverbrauch – der Bestandsschutz 2026 ist ein Bonus, kein Muss.
Wie steigere ich den Eigenverbrauch meiner Solaranlage auf 70–80 Prozent?
Der wirksamste Baustein ist ein Batteriespeicher, der Mittagsstrom in den Abend verschiebt. Dazu kommen flexible Großverbraucher wie Wärmepumpe, Warmwasserbereitung und E-Auto, die sich gezielt bei Sonnenschein einschalten lassen. Ein Energiemanagementsystem mit Wetterprognose steuert das automatisch. In Kombination sind Eigenverbrauchsquoten von 70–80 % gut erreichbar.
Nächster Schritt: Passt Photovoltaik ohne Einspeisevergütung zu Ihrem Dach?
Ob sich Photovoltaik für Ihr Dach ohne Einspeisevergütung rechnet, hängt von Ihrem Stromverbrauch, dem Eigenverbrauchspotenzial, der Dachausrichtung und der passenden Speichergröße ab – pauschale Aussagen ersetzen keine gebäudespezifische Rechnung. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, wie hoch Ihr realistischer Eigenverbrauch, Ihre jährliche Ersparnis und Ihre Rendite ausfallen – inklusive sinnvoller Anlagengröße und Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit.
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