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Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung 2026: 12,34 ct

Volleinspeisung bringt 12,34 ct/kWh, Überschuss nur 7,78 ct – trotzdem gewinnt fast immer der Eigenverbrauch. Was sich 2026 für Sie wirklich rechnet.

Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus in Deutschland mit Zähler für die Netzeinspeisung

Das Wichtigste in Kürze

  • Überschusseinspeisung bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1.2. und 31.7.2026 (Teil-/Überschusseinspeisung, Anteil bis 10 kWp). Quelle: Bundesnetzagentur.
  • Volleinspeisung bis 10 kWp: 12,34 ct/kWh – dank Volleinspeiser-Zuschlag rund 4,56 ct/kWh mehr als bei Überschusseinspeisung (gleiche Anlagengröße, gleicher Zeitraum). Quelle: Bundesnetzagentur.
  • Wert des Eigenverbrauchs: Netzstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW). Jede selbst verbrauchte kWh ist damit rund 3–5× so viel wert wie die Einspeisevergütung – der Kern der ganzen Entscheidung.
  • Eigenverbrauch / Autarkie: Ohne Speicher erreichen Einfamilienhäuser 20–35 % Autarkie, mit Batteriespeicher 60–80 % (HTW Berlin). Ein Speicher verdoppelt den Eigenverbrauch nahezu.
  • Break-even der Entscheidung: Überschusseinspeisung schlägt Volleinspeisung, sobald die Eigenverbrauchsquote über ~16–20 % liegt – bei Eigenheimen praktisch immer der Fall. Quelle: Finanztip.
  • Degression & 20-Jahre-Garantie: Die Sätze sinken alle 6 Monate um 1 % (jeweils 1.2. und 1.8.); der bei Inbetriebnahme gültige Satz gilt danach 20 Jahre fest. Quelle: Finanztip.

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Wer 2026 eine Photovoltaikanlage plant, muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme eine Grundsatzentscheidung mitteilen: Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung. Auf den ersten Blick wirkt die Sache eindeutig – die Volleinspeisung wird mit 12,34 ct/kWh fast doppelt so hoch vergütet wie die Überschusseinspeisung mit 7,78 ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme Februar bis Juli 2026). Doch genau dieser Vergleich führt in die Irre. Denn die eigentliche Konkurrenz zur Einspeisung ist nicht der jeweils andere Vergütungssatz, sondern der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom für rund 37 ct/kWh – und ist damit drei- bis fünfmal so wertvoll wie jede eingespeiste Kilowattstunde.

In diesem Ratgeber rechne ich beide Modelle mit den aktuellen Einspeisevergütungssätzen 2026 durch, zeige an einem konkreten Beispiel, warum die Überschusseinspeisung für Eigenheime fast immer gewinnt, und erkläre die seltene Nische, in der Volleinspeisung tatsächlich die bessere Wahl ist. Außerdem ordne ich ein, wie Solarstrom-Eigenverbrauch und ein Batteriespeicher die Rechnung verschieben – und was die geplante EEG-Reform 2027 für Ihre Entscheidung bedeutet.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung: Wo liegt der Unterschied?

Beide Begriffe beschreiben, was mit Ihrem Solarstrom passiert – und wie er vergütet wird. Der technische Unterschied ist klein, die wirtschaftliche Folge groß.

Bei der Überschusseinspeisung (auch Teileinspeisung genannt) nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst. Läuft die Waschmaschine, lädt das E-Auto oder arbeitet die Wärmepumpe, deckt die PV-Anlage diesen Bedarf direkt. Nur der Strom, den Sie im Moment der Erzeugung nicht verbrauchen, fließt als Überschuss ins öffentliche Netz und wird vergütet. Das ist der Standardbetrieb praktisch jeder Anlage auf einem bewohnten Eigenheim.

Bei der Volleinspeisung speisen Sie die gesamte erzeugte Strommenge ins Netz ein und beziehen Ihren Haushaltsstrom vollständig aus dem Netz. Es findet kein Eigenverbrauch statt. Als Ausgleich für diesen Verzicht zahlt der Gesetzgeber einen deutlich höheren Vergütungssatz – den sogenannten Volleinspeiser-Zuschlag aus dem EEG 2023, der ungenutzte Dachflächen aktivieren soll, deren Strom sonst gar nicht produziert würde.

Merkmal Überschusseinspeisung Volleinspeisung
Eigenverbrauch Ja, Solarstrom zuerst selbst nutzen Nein, 0 % Eigenverbrauch
Vergütungssatz (bis 10 kWp) 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
Zähler Zweirichtungszähler (Bezug + Einspeisung) Erfassung der gesamten Erzeugung ins Netz
Typische Zielgruppe Bewohntes Eigenheim mit Stromverbrauch Kapitalanlage, ungenutzte oder leerstehende Objekte
Wechsel des Modells nur jährlich, Anzeige bis 30.11. des Vorjahres

Quelle: Vergütungssätze Bundesnetzagentur (Inbetriebnahme 1.2.–31.7.2026); Wechselregeln Finanztip.

Beim Zähler genügt für die Überschusseinspeisung ein Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Ein separater Erzeugungszähler ist bei Anlagen bis 30 kWp in der Regel entbehrlich. Bei der Volleinspeisung wird die komplette Erzeugung erfasst und ins Netz abgegeben.

Einspeisevergütung 2026: Die aktuellen Sätze im Vergleich

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Die konkrete Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Für Dach- und Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1.2.2026 und 31.7.2026 gelten nach § 48 EEG 2023 folgende Sätze:

Anlagengröße (Anteil) Überschusseinspeisung Volleinspeisung Differenz
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh +4,56 ct/kWh
bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh +3,62 ct/kWh
bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh +4,85 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Inbetriebnahme 1.2.–31.7.2026; bestätigt durch Finanztip.

Zwei Details sind wichtig für das Verständnis der Tabelle:

  • Anteilige Vergütung bei größeren Anlagen. Die Sätze gelten jeweils für den entsprechenden Leistungsanteil. Eine 12-kWp-Anlage wird also gemischt vergütet: die ersten 10 kWp zum Satz der 10-kWp-Klasse, die restlichen 2 kWp zum Satz der 40-kWp-Klasse. Eine Anlage wird nicht komplett mit dem niedrigeren Satz der höheren Klasse abgerechnet.
  • Der Volleinspeiser-Zuschlag ist der Grund für die große Differenz von +4,56 ct/kWh bei kleinen Anlagen. Er existiert bewusst, um Dächer wirtschaftlich zu machen, deren Strom mangels Eigenverbrauch sonst brachläge.

Degression: Warum die Sätze halbjährlich sinken

Die Einspeisevergütung wird nicht dauerhaft eingefroren, sondern sinkt für neu in Betrieb genommene Anlagen regelmäßig. Konkret gilt eine Degression von 1 % alle sechs Monate, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Ab dem 1.8.2026 dürften die Sätze für Anlagen bis 10 kWp daher voraussichtlich auf rund 7,71 ct/kWh (Überschuss) beziehungsweise 12,23 ct/kWh (Voll) fallen – amtlich veröffentlicht die Bundesnetzagentur diese Werte allerdings erst kurz vor dem Stichtag, bis dahin sind es Prognosen (Finanztip).

Die gute Nachricht: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert und ändert sich danach nicht mehr. Die halbjährliche Absenkung trifft also nur, wer später baut. Was das für die Frage „jetzt oder warten" bedeutet, erkläre ich im Ratgeber zur Senkung der Einspeisevergütung zum 1. August.

Der entscheidende Hebel: Ihr Eigenverbrauch

Jetzt kommt der Punkt, an dem sich die scheinbar klare Rechnung dreht. Die Volleinspeisung sieht mit 12,34 ct/kWh attraktiv aus – aber nur, solange man die Alternative übersieht. Diese Alternative heißt Eigenverbrauch, und sie ist ökonomisch weit überlegen.

Die Kernlogik in einem Satz: Selbst produzierter Solarstrom kostet über die 20-jährige Laufzeit gerechnet nur rund 10 ct/kWh und ersetzt Netzstrom, den Sie sonst für 30–37 ct/kWh einkaufen müssten. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen also den vollen Netzstrompreis – und das ist deutlich mehr, als die Einspeisung von 7,78 ct/kWh je einbringen kann (Finanztip).

Der Referenzwert dafür ist der Haushaltsstrompreis. Der BDEW weist für 2026 einen Durchschnitt von 37,0 ct/kWh aus. Selbst günstige Neukundentarife liegen bei rund 24 ct/kWh, die Grundversorgung eher darüber. In jedem realistischen Szenario ist der eingesparte Netzstrompreis also drei- bis fünfmal höher als die Einspeisevergütung.

Wie viel Strom kann ich überhaupt selbst nutzen?

Wie hoch Ihr Eigenverbrauch tatsächlich ausfällt, hängt vom Verbrauchsprofil und davon ab, ob ein Speicher vorhanden ist. Der Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin liefert belastbare Bandbreiten:

Konfiguration Eigenverbrauchsquote Autarkiegrad
PV ohne Speicher ~25–35 % 20–35 %
PV mit Batteriespeicher ~55–70 % 60–80 %

Quelle: HTW Berlin, Unabhängigkeitsrechner. Beispiel: 4-Personen-Haushalt, 10 kWp + 10 kWh Speicher → rund 60–70 % Autarkie.

Ein Batteriespeicher verdoppelt den Eigenverbrauch nahezu, weil er den tagsüber erzeugten Überschuss in die Abend- und Nachtstunden verschiebt. Und je mehr Sie selbst verbrauchen, desto klarer schlägt die Überschusseinspeisung die Volleinspeisung. Wer den Eigenverbrauch zusätzlich durch Lastverschiebung optimiert, kann die Quote weiter steigern – sieben konkrete Wege dazu zeigt der Ratgeber Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren.

Als Ertragsgrundlage rechne ich mit dem in Deutschland üblichen spezifischen Ertrag von rund 1.000 kWh je kWp und Jahr (Bandbreite 850–1.150 je nach Standort und Ausrichtung), wie ihn das Fraunhofer ISE ausweist. Eine 10-kWp-Anlage produziert also grob 10.000 kWh pro Jahr.

Die Break-even-Formel: Wann kippt die Entscheidung?

Man kann den Umschlagpunkt exakt berechnen. Überschusseinspeisung ist genau dann wirtschaftlicher als Volleinspeisung, wenn die Eigenverbrauchsquote über diesem Schwellenwert liegt:

Schwelle = (Volleinspeisung − Überschuss) / (Strompreis − Überschuss)

Eingesetzt mit 12,34 ct und 7,78 ct sowie einem Strompreis von 37 ct/kWh ergibt sich: 4,56 / (37 − 7,78) ≈ 15,6 %. Bei einem niedrigeren Strompreis von 31 ct/kWh steigt die Schwelle auf etwa 19,6 %.

Das Ergebnis ist eindeutig: Der Break-even liegt bei rund 16–20 % Eigenverbrauch. Da Eigenheime schon ohne Speicher problemlos 25–35 % erreichen, überschreiten sie diese Schwelle praktisch immer deutlich. Die Überschusseinspeisung gewinnt damit in nahezu allen realistischen Haushaltssituationen. Volleinspeisung lohnt nur dort, wo der Eigenverbrauch strukturell unter etwa 20 % bleibt.

Rechenbeispiel: 10 kWp Voll gegen Überschuss

Zahlen machen den Unterschied greifbar. Ich vergleiche eine typische 10-kWp-Anlage mit rund 10.000 kWh Jahresertrag, angesetzt mit einem Strompreis von 35 ct/kWh und den Vergütungssätzen für Februar bis Juli 2026. Es handelt sich um eine transparente Beispielrechnung auf Basis der oben belegten Quellen, nicht um eine einzelne zitierte Zahl.

Variante Eigenverbrauch Ersparnis Eigenverbrauch Einspeise-Erlös Jährlicher Nutzen
Überschuss ohne Speicher 30 % (3.000 kWh) 3.000 × 0,35 = 1.050 € 7.000 × 0,0778 = 545 € ≈ 1.595 €
Überschuss mit Speicher 65 % (6.500 kWh) 6.500 × 0,35 = 2.275 € 3.500 × 0,0778 = 272 € ≈ 2.547 €
Volleinspeisung 0 % 0 € 10.000 × 0,1234 = 1.234 € ≈ 1.234 €

Illustratives Beispiel; Annahmen: 10.000 kWh Ertrag, 35 ct/kWh Strompreis, Sätze Feb–Jul 2026. Reale Werte schwanken je nach Haushalt, Dachausrichtung und Verbrauchsprofil.

Das Bild ist klar: Schon die Überschusseinspeisung ohne Speicher liegt mit rund 361 €/Jahr vor der Volleinspeisung. Mit Speicher wächst der Vorsprung auf etwa 1.300 €/Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf mehrere Tausend bis über 25.000 € – trotz des auf den ersten Blick verlockenderen Volleinspeisungs-Satzes.

Ein ehrlicher Hinweis: Diese Rechnung hängt stark von den Annahmen ab. Ein sehr niedriger Strompreis, ein schlechter Standort oder ein ungewöhnlich niedriges Verbrauchsprofil verschieben das Ergebnis. Die Grundaussage bleibt aber robust, weil der Abstand zwischen eingespartem Netzstrompreis und Einspeisevergütung so groß ist.

Wann sich Volleinspeisung wirklich lohnt

Volleinspeisung ist keine schlechte Idee – sie ist eine Nische. Und in dieser Nische kann sie die richtige Wahl sein. Sinnvoll wird sie überall dort, wo der Eigenverbrauch strukturell unter dem Break-even von ~16–20 % bleibt:

  • Sehr niedriger Eigenverbrauch: leerstehende oder nur sporadisch genutzte Objekte, eine reine Kapitalanlage ohne nennenswerten Stromverbrauch am Standort.
  • Große Dachfläche, kleiner Verbrauch: Wenn das Dach viel mehr produziert, als der Haushalt je nutzen könnte, ist der Zuschlag auf die eingespeiste Menge attraktiver als ein Mini-Eigenverbrauch.
  • Zweitanlage auf ungenutzter Fläche: etwa ein Nord- oder Garagendach, dessen Strom ohnehin nicht sinnvoll selbst verbraucht werden kann.

Wo ich hingegen klar abrate: bei einem normal bewohnten Einfamilienhaus die Volleinspeisung zu wählen, nur weil der Satz höher aussieht. Der höhere Vergütungssatz gilt ausschließlich, wenn Sie wirklich den gesamten Strom einspeisen und auf jeden Eigenverbrauch verzichten. In Zeiten von 37-ct-Netzstrom verschenken Sie damit systematisch das größte Sparpotenzial Ihrer Anlage. Wer maximale Unabhängigkeit statt maximaler Einspeisung sucht, schaut sich eher das Gegenmodell an – die Nulleinspeisung, bei der bewusst gar nicht ins Netz abgegeben wird.

Kombination, Anmeldung und Wechsel: Die Praxis-Regeln

Voll- und Überschusseinspeisung schließen sich auf einem Gebäude nicht zwingend aus. Beide Modelle lassen sich kombinieren, wenn die Erzeugung über getrennte Zähler beziehungsweise getrennte Anlagen erfasst wird. Ein typisches Setup: Das gut ausgerichtete Süddach läuft als Überschussanlage für den Eigenverbrauch, das ungünstigere Nord- oder Garagendach als separate Volleinspeisungsanlage. So sichern Sie sich für den nicht selbst nutzbaren Teil den höheren Zuschlag.

Bei der Anmeldung gilt: Sie legen die Betriebsart vor der Inbetriebnahme fest und melden sie dem Netzbetreiber. Zusätzlich ist die Anlage binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Der Wechsel zwischen den Modellen ist möglich, aber unflexibel: Er gilt jeweils nur jährlich und muss bis zum 30. November (bzw. 1. Dezember) des Vorjahres beim Netzbetreiber angezeigt werden (Finanztip). Wer von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umsteigen will, bindet sich also für mindestens ein Kalenderjahr – und muss unter Umständen den Zähler tauschen und die Verkabelung anpassen lassen. Das ist ein echter Nachteil der Volleinspeisung: Sie ist die weniger flexible Option.

Was die Einspeisung 2026 zusätzlich dämpft

Zwei aktuelle Rahmenbedingungen schmälern die Einspeise-Erlöse – und treffen Volleinspeiser härter, weil deren gesamter Ertrag aus der Einspeisung stammt.

Solarspitzengesetz (seit 25.2.2025): Für Neuanlagen gibt es keine Vergütung mehr während negativer Strompreise an der Börse. Die entfallenen Viertelstunden werden ans Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt, gehen also nicht vollständig verloren, verzögern aber den Ertrag. Zusätzlich dürfen neue Anlagen von 2 bis 25 kWp ohne Smart Meter und Steuerbox nur 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen (Bundesnetzagentur). Für eine reine Volleinspeisungsanlage ist diese 60-%-Kappung besonders schmerzhaft.

EEG-Reform 2027 (Entwurf, noch kein Gesetz): Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab dem 1.1.2027 abzuschaffen und die Direktvermarktung verpflichtend zu machen. Für Kleinanlagen ist die Direktvermarktung von PV-Strom heute allerdings oft unrentabel, weil die Vermarktungsgebühren einen erheblichen Teil der Erlöse auffressen können. Was genau geplant ist und ob man den 20-Jahre-Satz noch sichern sollte, ordnet der Ratgeber zur EEG-Novelle 2027 ein. Für spätere Käufer bedeutet der Entwurf vor allem eines: Planungsunsicherheit.

Steuer: Voll- und Überschusseinspeisung sind bis 30 kWp steuerfrei

Ein Punkt, der beide Modelle gleichermaßen betrifft und die Rendite spürbar verbessert: Seit 2022/2023 sind kleine PV-Anlagen steuerlich stark entlastet.

  • 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) auf Kauf und Installation von Anlagen bis 30 kWp – gilt 2026 unverändert weiter.
  • Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus Anlagen bis 30 kWp.

Das heißt: Auch die Erlöse aus der Volleinspeisung bleiben bis 30 kWp einkommensteuerfrei (Finanztip PV-Steuer). Wichtig ist die 30-kWp-Grenze: Größere, reine Volleinspeisungsanlagen können steuer- und meldepflichtig werden und verlieren einen Teil dieser Privilegien. Die Details, inklusive Rechenbeispielen zur Ersparnis, erklärt der Ratgeber Photovoltaik Steuern 2026.

Jetzt entscheiden oder noch warten?

Für die allermeisten Eigenheimbesitzer lautet die Antwort auf die Titelfrage: Überschusseinspeisung. Sie kombiniert den wertvollen Eigenverbrauch mit einer soliden Vergütung für den Rest und ist über 20 Jahre die klar wirtschaftlichere Wahl. Volleinspeisung bleibt der Spezialfall für Dächer ohne sinnvollen Eigenverbrauch.

Und der Zeitpunkt? Der bei Inbetriebnahme gesicherte Satz gilt 20 Jahre fest – aber er sinkt für jede spätere Anlage weiter. Wer 2026 baut, sichert sich noch die aktuellen 7,78 bzw. 12,34 ct/kWh, bevor die nächste Degressionsstufe zum 1.8.2026 greift und die Reform 2027 die feste Vergütung womöglich ganz kippt. Das ist kein Grund für Panik, aber ein realer Grund, die Entscheidung nicht endlos aufzuschieben. Wichtiger als das Feilschen um Zehntel-Cent ist ohnehin die richtige Auslegung: Eine Anlage, die zu Ihrem Verbrauch und Dach passt, bringt über den Eigenverbrauch mehr, als jede Satzoptimierung je herausholen könnte.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung?

Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst, und nur der nicht verbrauchte Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei der Volleinspeisung speisen Sie die gesamte Erzeugung ins Netz ein und beziehen Ihren Haushaltsstrom komplett aus dem Netz – es findet kein Eigenverbrauch statt. Als Ausgleich zahlt der Gesetzgeber bei der Volleinspeisung einen höheren Satz (12,34 statt 7,78 ct/kWh bei Anlagen bis 10 kWp).

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung – was lohnt sich mehr?

Für nahezu alle bewohnten Eigenheime lohnt sich die Überschusseinspeisung deutlich mehr. Der Grund: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 37 ct/kWh Netzstrom und ist damit drei- bis fünfmal so viel wert wie die Einspeisevergütung. Rechnerisch schlägt die Überschusseinspeisung die Volleinspeisung bereits ab einer Eigenverbrauchsquote von etwa 16–20 % – und die erreichen Eigenheime schon ohne Speicher. Nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch kann Volleinspeisung vorne liegen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Volleinspeisung 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1.2. und 31.7.2026 beträgt die Volleinspeisungsvergütung 12,34 ct/kWh für den Anteil bis 10 kWp und 10,35 ct/kWh bis 40 bzw. 100 kWp (Quelle: Bundesnetzagentur). Das sind rund 4,56 ct/kWh mehr als bei der Überschusseinspeisung. Zum 1.8.2026 sinken die Sätze durch die halbjährliche Degression voraussichtlich leicht auf etwa 12,23 ct/kWh.

Wann lohnt sich Volleinspeisung überhaupt?

Volleinspeisung lohnt sich in der Nische, in der der Eigenverbrauch strukturell unter etwa 16–20 % bleibt. Das ist typisch bei leerstehenden oder wenig genutzten Objekten, bei reinen Kapitalanlagen ohne Stromverbrauch am Standort oder bei einer großen Dachfläche mit sehr kleinem Haushaltsverbrauch. Auch eine Zweitanlage auf einem ungenutzten Nord- oder Garagendach kann sinnvoll als Volleinspeiser betrieben werden.

Kann ich von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich, aber unflexibel. Er gilt jeweils nur jährlich und muss bis zum 30. November (bzw. 1. Dezember) des Vorjahres beim Netzbetreiber angezeigt werden. Sie binden sich also mindestens für ein Kalenderjahr an die gewählte Betriebsart. Zusätzlich können ein Zählertausch und Anpassungen an der Verkabelung nötig werden.

Kann man Voll- und Überschusseinspeisung auf einem Dach kombinieren?

Ja. Beide Modelle lassen sich auf einem Gebäude kombinieren, wenn die Erzeugung über getrennte Zähler beziehungsweise getrennte Anlagen erfasst wird. Ein gängiges Beispiel: Das Süddach läuft als Überschussanlage für den Eigenverbrauch, während ein Nord- oder Garagendach als separate Volleinspeisungsanlage den höheren Zuschlag für den nicht selbst nutzbaren Strom sichert.

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?

Der bei Inbetriebnahme gültige Satz ist für 20 Jahre plus das verbleibende Inbetriebnahmejahr garantiert (die 20-Jahre-Zählung beginnt am 1. Januar des Folgejahres). Danach ändert er sich nicht mehr, unabhängig von späteren Degressionsstufen. Die halbjährliche Absenkung um 1 % betrifft nur Anlagen, die später in Betrieb gehen – wer früher baut, sichert sich dauerhaft den höheren Satz.

Was passiert mit der Einspeisevergütung ab 2027?

Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp ab dem 1.1.2027 abzuschaffen und stattdessen die Direktvermarktung verpflichtend zu machen. Das ist bislang kein geltendes Gesetz, sondern ein Entwurf. Für Kleinanlagen ist die Direktvermarktung heute oft unrentabel. Wer sich den aktuellen 20-Jahre-Satz sichern möchte, sollte die Entwicklung im Blick behalten – Details dazu im Ratgeber zur EEG-Novelle 2027.

Muss ich die Einnahmen aus der Einspeisung versteuern?

Für Anlagen bis 30 kWp sind die Einnahmen aus der Einspeisung seit dem Steuerjahr 2022 einkommensteuerfrei – das gilt für Überschuss- wie für Volleinspeisung. Zusätzlich fällt seit 2023 beim Kauf und der Installation solcher Anlagen 0 % Umsatzsteuer an. Oberhalb von 30 kWp können reine Volleinspeisungsanlagen jedoch steuer- und meldepflichtig werden.

Nächster Schritt: Was rechnet sich für Ihr Dach?

Ob Überschuss- oder Volleinspeisung, mit oder ohne Speicher, jetzt oder erst nach der nächsten Degressionsstufe – die wirtschaftlich beste Antwort hängt von Ihrem konkreten Dach, Ihrem Verbrauchsprofil und Ihrer Ausrichtung ab. Pauschale Empfehlungen ersetzen keine gebäudespezifische Rechnung. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und erhalten eine datenbasierte Einschätzung, wie viel Solarstrom Sie realistisch selbst nutzen könnten, welche Einspeisevariante sich für Ihr Dach rechnet und wann sich die Investition amortisiert – als solide Grundlage, bevor Sie Angebote einholen.

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