PV-Anlage nach 20 Jahren: EEG-Ende 2026 – 4 Optionen
Ihre PV-Anlage fällt aus der EEG-Förderung? 2025 gab es nur 4,51 ct/kWh Anschlussvergütung. Die 4 Ü20-Optionen mit Kosten und Fristen im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
- Anschlussvergütung 2025: 4,51 ct/kWh – so viel zahlte der Netzbetreiber ausgeförderten Ü20-Anlagen automatisch für eingespeisten Strom (Basis: Jahresmarktwert Solar), gesetzlich gedeckelt auf max. 10 ct/kWh.
- Regelung verlängert bis 31.12.2032: Das Solarpaket I (Mai 2024) hat die befristete Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp von ursprünglich Ende 2027 auf Ende 2032 verlängert (§ 25 EEG 2023).
- Eigenverbrauch bringt rund 30 ct/kWh mehr: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart ~37 ct Netzbezug, statt nur ~4,5 ct Anschlussvergütung zu bringen – für die meisten Haushalte die wirtschaftlichste Option.
- Umrüstung ab 200 €: Eine einfache Zähler-Umprogrammierung kostet ab 200 €, mit neuem Zählerschrank bis ca. 2.000 €.
- Repowering statt weiterlaufen lassen: Neue Module (ca. 1.200–1.600 €/kWp) starten einen frischen 20-Jahres-Zeitraum mit 12,34 ct/kWh (Voll-) bzw. 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung).
- 0 % Umsatzsteuer bleibt: Der Nullsteuersatz gilt auch 2026 unbefristet – selbst beim Nachrüsten eines Speichers an einer alten Ü20-Anlage.
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Die ersten großen Photovoltaik-Jahrgänge aus 2004 und 2005 erreichen jetzt ihr Förderende: Nach 20 vollen Kalenderjahren plus dem Inbetriebnahmejahr läuft die feste EEG-Einspeisevergütung aus. Wer 2004 startete, bekam noch bis zu 57,4 ct/kWh – nun fällt die Anlage auf die gesetzliche Anschlussvergütung von 4,51 ct/kWh (2025) zurück. Das klingt dramatisch, ist aber vor allem eine Einladung, den Strom klüger zu nutzen. Ihre Anlage darf einfach weiterlaufen, und in den meisten Fällen ist der Wechsel auf Eigenverbrauch die beste Entscheidung.
Dieser Artikel ist der Entscheidungs-Hub für Ü20-Anlagen: Er trennt sauber zwischen Anschlussvergütung, Direktvermarktung und der nicht mehr existierenden Marktprämie, rechnet die vier realistischen Optionen mit Zahlen durch und benennt ehrlich die technischen Risiken (Wechselrichter, Verkabelung, Rückbaukosten). Wenn Sie zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung schwanken oder überlegen, ob sich ein Speicher-Nachrüsten noch lohnt, finden Sie hier die Wenn-dann-Logik.
Die vier Optionen für Ü20-Anlagen im Überblick
Sobald die 20-jährige EEG-Vergütung endet, haben Sie im Kern vier Wege. Keiner davon zwingt zum sofortigen Abbau – die Anlage produziert weiter sauberen Strom, es geht nur darum, wie Sie diesen Strom am wirtschaftlichsten verwerten.
| Option | Kurzbeschreibung | Wirtschaftlicher Wert | Einmalige Kosten |
|---|---|---|---|
| 1. Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung | Alles bleibt wie es ist, Netzbetreiber zahlt Jahresmarktwert | ~4,51 ct/kWh (2025), gedeckelt 10 ct/kWh | 0 € (automatisch) |
| 2. Umstieg auf Eigenverbrauch (+ Speicher) | Zähler/Messkonzept ändern, Strom selbst nutzen | ~37 ct/kWh gesparter Netzbezug | ab 200 € (Zähler) bis 2.000 € |
| 3. Repowering / neue Anlage | Alte Module raus, neue rein, neuer EEG-Zeitraum | 12,34 bzw. 7,78 ct/kWh, 20 Jahre fix | ca. 1.200–1.600 €/kWp |
| 4. Rückbau / Demontage | Anlage stilllegen und abbauen | – | ca. 100–250 €/kWp |
Quellen: Verbraucherzentrale, EEG 2023 (§ 23b, § 25), SFV, netztransparenz.de
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Für die allermeisten Einfamilienhaus-Anlagen ist Option 2 (Eigenverbrauch) der klare Gewinner, oft ergänzt um einen kleinen Speicher. Option 3 (Repowering) wird interessant, wenn die Altmodule ineffizient sind oder das Dach mehr hergibt als früher genutzt wurde. Option 1 ist die Null-Aufwand-Lösung für alle, die nichts ändern wollen, und Option 4 die Notlösung, wenn Technik oder Statik nicht mehr mitspielen.
Was genau passiert am Förderende?
20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
Die EEG-Förderdauer beträgt 20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG 2023). Eine im Sommer 2005 in Betrieb genommene Anlage wird also bis Ende 2025 gefördert und fällt zum 1. Januar 2026 aus der festen Vergütung. Genau deshalb ist 2026 ein Schlüsseljahr: Zahlreiche Anlagen der frühen Boom-Jahre 2004–2006 laufen jetzt aus (Sekundärquellen sprechen von einer Größenordnung im hohen fünfstelligen Bereich pro Jahr – eine belastbare amtliche Zahl liegt dafür aber nicht vor, daher hier nur als grobe Schätzung).
Die Anschlussvergütung als Auffanglösung
Läuft die Förderung aus und melden Sie nichts anderes, greift automatisch die Anschlussvergütung – ein Antrag beim Netzbetreiber ist nicht nötig. Sie entspricht dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh laut offizieller Marktwertübersicht der Übertragungsnetzbetreiber. Die Vermarktungspauschale sinkt 2026 auf 0,23 ct/kWh (2025: 0,72 ct/kWh), sodass netto nur wenige Cent pro Kilowattstunde bleiben. Gesetzlich ist die Anschlussvergütung auf maximal 10 ct/kWh gedeckelt – der reale Wert liegt aktuell weit darunter.
Wichtig für die Planung: Diese Übergangsregelung war ursprünglich bis Ende 2027 befristet. Das Solarpaket I (Mai 2024) hat sie bis zum 31.12.2032 verlängert, für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp. Sie haben also keinen Zeitdruck, aber auch keine Garantie darüber hinaus.
Anschlussvergütung ist NICHT Marktprämie oder Direktvermarktung
Hier verwechseln viele Konkurrenz-Ratgeber die Begriffe – sauber getrennt sieht es so aus:
| Vergütungsform | Rechtsgrundlage | Anspruch bei Ü20? |
|---|---|---|
| Anschlussvergütung | § 23b, § 25 EEG 2023 | Ja, automatisch (Auffanglösung) |
| Marktprämie | § 20 EEG 2023 | Nein – setzt laufende EEG-Förderung voraus |
| Sonstige Direktvermarktung | § 21a EEG 2023 | Ja, freiwillig – aber ohne Prämienanspruch |
Auf eine Marktprämie besteht kein Anspruch mehr, weil keine EEG-Förderung mehr läuft. Wer seinen Strom nicht selbst nutzt und mehr als die Anschlussvergütung erlösen will, kann in die sonstige Direktvermarktung nach § 21a EEG wechseln – das lohnt sich wegen der Vermarkter-Gebühren aber meist erst bei größeren Anlagen.
Option 1: Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung
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Die bequemste Variante: Sie ändern nichts. Der bestehende Einspeisevertrag läuft weiter, der Netzbetreiber zahlt automatisch den Jahresmarktwert. Kein Antrag, keine Umbauten, keine Kosten.
Der Haken ist die Rendite: Bei 4,51 ct/kWh bringt eine typische 5-kWp-Anlage mit rund 4.500 kWh Jahresertrag, die vollständig einspeist, nur etwa 200 € brutto pro Jahr. Das deckt kaum Versicherung und Wartung. Wirtschaftlich sinnvoll ist der reine Weiterbetrieb daher fast nur, wenn Sie den Strom aus baulichen Gründen nicht selbst nutzen können (z. B. reine Volleinspeise-Konfiguration ohne Möglichkeit zum Messkonzept-Wechsel) oder wenn Sie schlicht keinen Aufwand betreiben möchten.
Für die meisten Haushalte ist die Anschlussvergütung deshalb eher der Übergangszustand, bis Sie auf Eigenverbrauch umstellen.
Option 2: Umstieg auf Eigenverbrauch – meist der Gewinner
Warum Eigenverbrauch so viel mehr bringt
Die Rechnung ist bestechend einfach. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, ersetzt teuren Netzstrom. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh sparen Sie also etwa 37 ct – statt nur 4,5 ct Anschlussvergütung einzustreichen. Das ist ein Vorteil von rund 30 ct pro selbst genutzter Kilowattstunde.
(Hinweis: Der Wert von rund 37 ct/kWh ist ein Durchschnitts-Richtwert; Ihr individueller Arbeitspreis kann je nach Tarif deutlich abweichen – prüfen Sie Ihre letzte Stromrechnung.)
Was der Umstieg kostet
Technisch braucht es dafür ein geändertes Messkonzept: Der alte Ferraris- bzw. Einrichtungszähler muss durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden.
| Position | Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Einfache Zähler-Umprogrammierung | ab ca. 200 € | Oft ohnehin durch Smart-Meter-Rollout getrieben |
| Umrüstung mit neuem Zählerschrank | bis ca. 2.000 € | Bei veralteter Unterverteilung/Modernisierung |
| Technischer Anlagencheck (Fachbetrieb) | ca. 250–300 € | Prüfung Module, Wechselrichter, Verkabelung, Statik |
Quelle: Verbraucherzentrale
Sie müssen den Wechsel dem Netzbetreiber melden – anders als beim reinen Weiterbetrieb, der automatisch greift. Wer den Eigenverbrauch weiter steigern will, ohne gleich einen Speicher zu kaufen, findet in unserem Ratgeber Eigenverbrauch erhöhen ohne Speicher konkrete Hebel (Verbraucher in die Mittagsstunden verlagern, Warmwasser per Heizstab, E-Auto laden).
Lohnt sich ein Speicher an der alten Anlage?
Ein Batteriespeicher nachrüsten hebt den Eigenverbrauchsanteil oft von 30 % auf 60–70 % – aber die entscheidende Frage bei Ü20-Anlagen ist die Restlaufzeit.
| Speicher | Kosten inkl. Einbau | Richtwert |
|---|---|---|
| 5 kWh | ab ca. 4.000 € | ~350–700 €/kWh systemabhängig |
| 10 kWh | ca. 7.500 € | 0 % USt auch bei Nachrüstung |
Ein Speicher amortisiert sich über 10–15 Jahre. Das rechnet sich nur, wenn Ihre Altanlage technisch noch so lange trägt. Und genau da liegt das Risiko.
Die ehrliche Restlaufzeit-Rechnung: Technik-Risiken
Viele Ratgeber behaupten pauschal „Eigenverbrauch lohnt immer". Das stimmt für den Strompreis-Vorteil, verschweigt aber die Technik.
Module halten – der Wechselrichter meist nicht
Kristalline Solarmodule sind erstaunlich langlebig. Module aus 2005 liefern 2026 typischerweise noch 90–95 % ihrer Ursprungsleistung, bei einer Degradation von nur ca. 0,15–0,5 % pro Jahr. Das eigentliche Nadelöhr ist der Wechselrichter: Seine Lebensdauer beträgt nur 10–15 Jahre. Bei einer Ü20-Anlage wurde er also oft schon ein- oder zweimal getauscht – oder der Austausch steht jetzt an.
| Technik-Position | Kosten | Lebensdauer |
|---|---|---|
| Austausch Wechselrichter | ca. 1.000–3.000 € | 10–15 Jahre |
| Anlagencheck vor Entscheidung | ca. 250–300 € | einmalig |
Bevor Sie in einen Speicher investieren, lassen Sie deshalb einen Anlagencheck (250–300 €) machen: Zustand von Modulen, Wechselrichter, DC-Verkabelung, Zählerschrank, Netzanschluss und Dachstatik. Vergleiche zu aktuellen Geräten finden Sie unter beste Wechselrichter 2026.
Weitere Risiken, die Wettbewerber verschweigen
- Veraltete DC-Verkabelung / Brandschutz: Alte Steckverbinder und Kabel können nach 20 Jahren spröde sein.
- Fehlende Fernabschaltung / Smart-Meter-Pflicht: Im Zuge des Rollouts kann Nachrüstung fällig werden.
- Rückbaukosten am Lebensende: siehe Option 4.
Fazit dieser Rechnung: Eigenverbrauch ja – Speicher aber nur, wenn Module und Restanlage nach dem Check noch viele Jahre tragen. Sonst ist Repowering die klügere Investition.
Option 3: Repowering – neue Anlage, neuer 20-Jahres-Zeitraum
Beim Repowering ersetzen Sie die alten Module durch neue, leistungsstärkere. Der Charme: Auf gleicher Dachfläche liefern moderne Module bis zu doppelt so viel Ertrag, und die neue Anlage gilt als Neuanlage – sie startet einen frischen 20-Jahres-EEG-Zeitraum mit fester Vergütung.
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Kosten schlüsselfertig (ohne Speicher) | ca. 1.200–1.600 €/kWp |
| EEG-Vergütung Volleinspeisung (Inbetriebnahme 01.02.–31.07.2026) | 12,34 ct/kWh |
| EEG-Vergütung Teileinspeisung/Überschuss | 7,78 ct/kWh |
| Vergütungsdauer | 20 Jahre, fix |
Quelle: Verbraucherzentrale; Sätze mit halbjährlicher Degression
Mit 12,34 ct/kWh bekommt eine neue Anlage rund das Dreifache der Ü20-Anschlussvergütung – aber eben nur die neue Anlage, nicht die alte. Repowering lohnt vor allem bei defekten oder ineffizienten Altmodulen oder wenn Ihr Dach ungenutztes Potenzial hat. Wollen Sie die Anlage nur vergrößern statt komplett ersetzen, lesen Sie PV-Anlage erweitern – dort gelten teils andere EEG-Regeln.
Zu beachten ist das Solarspitzengesetz und die 60-Prozent-Regel, das die Einspeiseleistung neuer Anlagen ohne Smart-Meter begrenzt. Die aktuellen Fördersätze und ihre Degression haben wir separat unter Einspeisevergütung 2026 und den größeren Regelrahmen unter EEG-Novelle 2027 aufbereitet.
Option 4: Rückbau und Demontage
Wenn Module, Wechselrichter oder Dachstatik nicht mehr mitspielen und Repowering nicht gewünscht ist, bleibt der geordnete Rückbau.
| Position | Kosten |
|---|---|
| Demontage der Altanlage | ca. 100–250 €/kWp |
| Modul-Recycling | 0 € (über ElektroG kostenfrei) |
Quelle: SFV
Das Modul-Recycling ist über das ElektroG kostenfrei; nur die Demontage-Arbeit trägt der Eigentümer. Der Rückbau ist die Ausnahme – meist ist selbst bei alten Anlagen der Weiterbetrieb im Eigenverbrauch günstiger, als das Dach leer zu räumen.
Förderung und Steuer: Was 2026 gilt
Nullsteuersatz bleibt – auch beim Nachrüsten
Seit dem 01.01.2023 gilt der Nullsteuersatz (0 % USt) nach § 12 Abs. 3 UStG – und zwar unbefristet, also auch 2026. Er greift beim Kauf und der Installation von Modulen, Wechselrichtern und Speichern. Entscheidend für Ü20-Besitzer: Er gilt auch beim Nachrüsten eines Batteriespeichers an einer alten Bestandsanlage, selbst wenn diese ursprünglich mit 19 % gekauft wurde. Als Nachweis für den Speicher gilt eine Größe ab 5 kWh.
Übersicht der Fördermechanismen
| Programm | Wert | Bedingung |
|---|---|---|
| Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) | 0 % USt auf Module, Wechselrichter, Speicher | Lieferung/Installation ab 01.01.2023 |
| Anschlussvergütung (§ 25, § 23b EEG) | Jahresmarktwert minus Pauschale (2025 ~4,51 ct/kWh), max. 10 ct/kWh | Ausgeförderte Anlage bis 100 kWp, bis 31.12.2032 |
| Neue EEG-Vergütung bei Repowering | 12,34 / 7,78 ct/kWh, 20 Jahre | Neue Anlage, Inbetriebnahme 01.02.–31.07.2026 |
Quellen: Bundesfinanzministerium, EEG 2023 § 25, Verbraucherzentrale
Den amtlichen Rahmen der EEG-Fördersätze pflegt die Bundesnetzagentur. Wer seine Anlage künftig ganz ohne Einspeisevergütung betreiben will, findet die Wirtschaftlichkeit dazu unter Photovoltaik ohne Einspeisevergütung.
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Meine Empfehlung: die Wenn-dann-Logik
- Sie können den Strom selbst nutzen? → Auf Eigenverbrauch umstellen (ab 200 €). Fast immer der Gewinner.
- Hoher Verbrauch, Anlage technisch fit? → Zusätzlich Speicher nachrüsten – nach Anlagencheck.
- Alte Module ineffizient, Dach hat Potenzial? → Repowering (12,34 ct/kWh, neuer 20-Jahres-Zeitraum).
- Große Anlage, kein Eigenverbrauch möglich? → Sonstige Direktvermarktung prüfen.
- Sie wollen null Aufwand? → Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung (automatisch).
- Technik/Statik am Ende? → Geordneter Rückbau (100–250 €/kWp).
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert mit meiner PV-Anlage nach 20 Jahren EEG-Förderung?
Die feste Einspeisevergütung läuft nach 20 vollen Kalenderjahren plus dem Inbetriebnahmejahr aus (§ 25 EEG 2023). Die Anlage darf weiterlaufen: Sie erhält automatisch die gesetzliche Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar (2025: rund 4,51 ct/kWh), oder Sie stellen auf Eigenverbrauch um, rüsten einen Speicher nach, machen Repowering oder bauen zurück.
Wie lange gilt die Anschlussvergütung für Ü20-Anlagen?
Die Übergangsregelung war ursprünglich bis Ende 2027 befristet und wurde mit dem Solarpaket I (Mai 2024) bis zum 31.12.2032 verlängert (§ 25 EEG 2023). Sie gilt für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp und wird automatisch gewährt – ein Antrag beim Netzbetreiber ist nicht nötig.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach 20 Jahren?
Ü20-Anlagen bekommen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert 2025 lag bei rund 4,51 ct/kWh, die Pauschale sinkt 2026 auf 0,23 ct/kWh (2025: 0,72 ct/kWh). Netto bleiben also nur wenige Cent pro kWh – gesetzlich gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh (§ 23b EEG 2023).
Lohnt sich Eigenverbrauch statt Volleinspeisung bei einer Ü20-Anlage?
In den meisten Fällen ja. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh spart jede selbst genutzte kWh etwa 30 ct mehr, als die Anschlussvergütung (~4,5 ct) einbringt. Die Umrüstung kostet oft nur ab 200 € (Zählertausch). Für hohen Eigenverbrauch lohnt sich meist zusätzlich ein Speicher.
Sollte ich in eine alte Ü20-Anlage noch einen Speicher nachrüsten?
Das hängt von der Restlaufzeit ab. Module aus 2005 liefern 2026 oft noch 90–95 % Leistung, aber der Wechselrichter ist meist am Lebensende (10–15 Jahre). Ein Speicher (ab ~4.000 €) rechnet sich nur, wenn die Anlage technisch noch viele Jahre trägt. Vorher lohnt ein Anlagencheck (250–300 €); ggf. ist Repowering die bessere Investition.
Was ist Repowering und wann lohnt es sich?
Beim Repowering wird die alte Anlage durch neue, leistungsstärkere Module ersetzt – auf gleicher Dachfläche bis zu doppelter Ertrag. Die neue Anlage erhält wieder eine feste 20-Jahres-EEG-Vergütung (aktuell 12,34 ct/kWh Voll- bzw. 7,78 ct/kWh Teileinspeisung). Kosten: ca. 1.200–1.600 €/kWp. Sinnvoll bei defekten/ineffizienten Altmodulen oder ungenutztem Dachpotenzial.
Muss ich den Weiterbetrieb beim Netzbetreiber anmelden?
Nein. Die Anschlussvergütung greift automatisch, wenn nach Ablauf des Förderzeitraums keine andere Vermarktungsform gemeldet ist. Wer auf Eigenverbrauch umstellt oder in die sonstige Direktvermarktung (§ 21a EEG) wechselt, muss das dem Netzbetreiber dagegen mitteilen und ggf. das Messkonzept anpassen.
Ist die Anschlussvergütung dasselbe wie Marktprämie oder Direktvermarktung?
Nein. Die Anschlussvergütung ist eine gesetzliche Auffanglösung zum Jahresmarktwert. Auf eine Marktprämie besteht kein Anspruch mehr, weil keine EEG-Förderung mehr läuft. Alternativ kann der Strom über die sonstige Direktvermarktung (§ 21a EEG) verkauft werden – lohnend meist erst bei größeren Anlagen wegen der Vermarkter-Gebühren.
Fällt beim Nachrüsten von Speicher oder neuen Modulen Mehrwertsteuer an?
Nein. Seit 01.01.2023 gilt der Nullsteuersatz (0 % USt) nach § 12 Abs. 3 UStG unbefristet – auch 2026. Er greift auch beim Nachrüsten eines Batteriespeichers (ab 5 kWh) an einer alten Ü20-Anlage, selbst wenn diese ursprünglich mit 19 % gekauft wurde.
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Ob Weiterbetrieb, Eigenverbrauch, Speicher, Repowering oder Rückbau die beste Wahl ist, hängt von Ihrem konkreten Verbrauchsprofil, dem technischen Zustand der Anlage und Ihrem Dachpotenzial ab. Genau hier setzt die Gebäudeanalyse von reduco an: Sie verbindet Ihre Verbrauchsdaten mit dem Zustand Ihres Gebäudes und zeigt, welche der vier Ü20-Optionen sich für Ihr Haus wirklich rechnet – bevor Sie in Zähler, Speicher oder neue Module investieren. So treffen Sie die Entscheidung mit belastbaren Zahlen statt aus dem Bauch heraus.
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