Heizung & Wärmewende
Infrarotheizung: Kosten, Stromverbrauch & ehrliche Bewertung 2026

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 24. August 202615 Minuten

Bekannt aus


















Das Wichtigste in Kürze
- Anschaffung günstig: Einzelne Paneele kosten 200–800 EUR, ein Komplettsystem für ein Einfamilienhaus (120 m²) inklusive Thermostaten, Elektrik und Montage 3.400–10.600 EUR.
- Betrieb teuer: Bei 20.000 kWh Heizwärmebedarf und 33 ct/kWh fallen rund 6.930 EUR Stromkosten pro Jahr an – je nach Gebäude und Tarif von fast 3.000 EUR bis über 10.000 EUR.
- Schlechte Effizienz: Eine Infrarotheizung wandelt Strom nahezu zu 100 Prozent in Wärme um, eine Wärmepumpe macht aus derselben Kilowattstunde aber das 2,5- bis 4,5-fache an Heizwärme.
- Keine Förderung: Für Infrarotheizungen gibt es 2026 keine staatliche Förderung, während eine Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent Förderung (einkommensabhängig, maximal 22.400 EUR) erhält.
- 20-Jahres-Vergleich: Über 20 Jahre kostet die Infrarotheizung rund 174.000 EUR, die geförderte Wärmepumpe nur rund 66.000 EUR.
- Neue Rechtshürde statt der alten: Die 65-Prozent-EE-Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zwar ersatzlos gestrichen – dafür gilt seit dem 29. Juli 2026 der neue § 46 GModG: In ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet (§ 46 Abs. 1 Satz 1). Frei bleiben nur zwei Fälle: Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt (Satz 2), und der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung (Abs. 2). Im Neubau liegt die Schwelle bei 45 Prozent (§ 10 Abs. 4). Verstoß: bis zu 5.000 EUR Bußgeld (§ 108 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 3).
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Infrarotheizungen versprechen einfache Installation, niedrige Anschaffungskosten und angenehme Strahlungswärme. Die Realität ist differenzierter: Während die Geräte selbst zwischen 200 und 800 EUR pro Paneel kosten, sorgt der Stromverbrauch im Dauerbetrieb für laufende Kosten, die ein Mehrfaches einer Wärmepumpe oder Gasheizung betragen. In diesem Artikel rechne ich alle Szenarien ehrlich durch – mit konkreten Zahlen für 2026.
Update (Stand: 2. August 2026) – § 46 GModG und neue BEG-Förderung: Neu und in der Berichterstattung meist übersehen: Der mit dem GModG eingefügte § 46 macht den Einbau einer Stromdirektheizung in ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen von einer Dämmschwelle abhängig (30 Prozent unter den Anforderungen der §§ 16 und 19; im Neubau 45 Prozent nach § 10 Abs. 4). Zur Förderseite: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und dessen Heizungsteil seit dem 29.07.2026 gilt, und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Fördersätze für die Wärmepumpe – das entscheidende Vergleichssystem in diesem Artikel: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis auf 0 % ab August 2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 € auf 28.000 €, und es gilt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Für die Infrarotheizung selbst gibt es weiterhin keine Förderung.
Das Ergebnis vorweg: Infrarotheizungen können in bestimmten Nischen sinnvoll sein. Als primäres Heizsystem für ein durchschnittliches Einfamilienhaus oder eine Altbauwohnung sind sie in den meisten Fällen die teuerste Option im laufenden Betrieb. Wer sich trotzdem dafür interessiert, findet hier alle Fakten, die für eine fundierte Entscheidung nötig sind.
Wie funktioniert eine Infrarotheizung?
Eine Infrarotheizung wandelt elektrischen Strom direkt in Infrarotstrahlung um. Im Unterschied zu konventionellen Konvektionsheizungen (Heizkörper, Fußbodenheizung) erwärmt sie nicht primär die Raumluft, sondern Oberflächen: Wände, Möbel, Boden und Personen im Raum. Die erwärmten Oberflächen geben die Wärme anschließend gleichmäßig an die Raumluft ab.
Das Funktionsprinzip ähnelt der Sonnenstrahlung. Die Infrarotstrahlung liegt im langwelligen Bereich (C-Strahlung, 3–50 Mikrometer) und ist gesundheitlich unbedenklich. Die Paneele erreichen Oberflächentemperaturen zwischen 80 und 120 Grad Celsius und wandeln dabei nahezu 100 Prozent des eingesetzten Stroms in Wärme um.
Wichtig: Ein elektrischer Wirkungsgrad von nahezu 100 Prozent bedeutet nicht, dass das System effizient ist. Eine Wärmepumpe erreicht mit derselben Kilowattstunde Strom das 2,5- bis 4,5-fache an Heizwärme, weil sie Umweltwärme nutzt. Diesen Unterschied übersehen viele Anbieter in ihrer Werbung bewusst.
Typen von Infrarotheizungen
Auf dem Markt finden sich verschiedene Bauformen, die sich in Leistung, Einsatzzweck und Preis unterscheiden.
| Typ | Leistung | Anschaffung | Einsatzbereich | Typische Größe |
|---|---|---|---|---|
| Wandpaneel (Standard) | 300–900 W | 200–600 EUR | Wohn- und Schlafzimmer | 60x90 bis 60x120 cm |
| Deckenpaneel | 300–1.200 W | 250–700 EUR | Bade-, Wohnzimmer, Büros | 30x120 bis 60x120 cm |
| Bildheizung / Designpaneel | 300–800 W | 400–1.200 EUR | Wohnbereiche (dekorativ) | Variabel |
| Spiegelheizung | 300–600 W | 500–1.000 EUR | Badezimmer | 60x80 bis 60x120 cm |
| Glasheizung | 300–900 W | 400–800 EUR | Wohn- und Badezimmer | Variabel |
| Mobiles IR-Gerät | 500–2.000 W | 80–300 EUR | Übergangsheizung, Werkstatt | Standgerät |
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Die meisten Hersteller geben an, dass ein Paneel mit 500–600 Watt für einen Raum von 10–15 Quadratmetern ausreicht. Das gilt allerdings nur bei guter Dämmung (Neubau oder sanierter Altbau mit U-Wert der Außenwand unter 0,3 W/m²K). In einem unsanierten Altbau mit hohem Wärmebedarf kann die doppelte oder dreifache Leistung erforderlich sein.
Anschaffungskosten im Detail
Die Anschaffungskosten einer Infrarotheizung sind der größte Pluspunkt dieses Systems. Für ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche ergibt sich folgende Kalkulation:
| Position | Kosten (EFH 120 m²) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Infrarotpaneele (8–12 Stück) | 2.400–7.200 EUR | Je nach Qualität und Typ |
| Thermostate (je Raum) | 300–800 EUR | Funk-Thermostate mit Zeitsteuerung empfohlen |
| Elektroinstallation | 500–2.000 EUR | Zusätzliche Steckdosen, ggf. separate Sicherungen |
| Montage | 200–600 EUR | Wandmontage ist einfach, Eigenleistung möglich |
| Gesamt | 3.400–10.600 EUR |
Zum Vergleich: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 27.000–40.000 EUR vor Förderung und – je nach Einkommen – rund 14.000–27.000 EUR nach KfW-Förderung (Standardfall 46 Prozent). Eine Gasheizung liegt bei 7.000–10.000 EUR. Die Infrarotheizung ist damit bei der Anschaffung am günstigsten – allerdings verschiebt sich das Bild bei den laufenden Kosten drastisch.
Tipp: Wenn Sie Infrarotpaneele installieren, lassen Sie einen Elektriker prüfen, ob Ihr Hausstromnetz die zusätzliche Last verträgt. Bei 8 Paneelen mit je 600 Watt ergibt sich eine Gesamtlast von 4,8 kW, die unter Umständen eine Erweiterung des Sicherungskastens erfordert.
Stromverbrauch: Die entscheidende Schwachstelle
Der Stromverbrauch ist der Punkt, an dem die Infrarotheizung in den meisten Szenarien scheitert. Rechnen wir konkret:
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Deutschland hat einen Heizwärmebedarf von 15.000–25.000 kWh pro Jahr (abhängig vom energetischen Zustand). Für die folgenden Berechnungen nehme ich drei Szenarien an.
| Szenario | Heizwärmebedarf | Gebäudezustand |
|---|---|---|
| Gut gedämmt (KfW 70) | 10.000 kWh/a | Neubau oder umfassend saniert |
| Durchschnitt (1970–1990) | 20.000 kWh/a | Teilsaniert, neue Fenster, alte Fassade |
| Unsanierter Altbau (vor 1978) | 30.000 kWh/a | Keine Dämmung, alte Fenster |
Da eine Infrarotheizung Strom im Verhältnis 1:1 in Wärme umwandelt, entspricht der Stromverbrauch nahezu dem Heizwärmebedarf. In der Praxis kommen noch Verteilverluste und Regelungsverluste hinzu; ein realistischer Nutzungsgrad liegt bei 95 Prozent, sodass der tatsächliche Stromverbrauch etwa 5 Prozent über dem theoretischen Bedarf liegt.
Laufende Kosten bei aktuellen Strompreisen (2026)
Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis in Deutschland lag Anfang 2026 bei rund 33 ct/kWh (brutto). Für die Berechnung verwende ich zusätzlich einen optimistischen Szenario-Preis von 28 ct/kWh (günstiger Ökostromtarif) und einen höheren Preis von 38 ct/kWh (Grundversorger, teurer Tarif).
| Heizwärmebedarf | Stromverbrauch IR | Kosten bei 28 ct/kWh | Kosten bei 33 ct/kWh | Kosten bei 38 ct/kWh |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 kWh/a | 10.500 kWh/a | 2.940 EUR | 3.465 EUR | 3.990 EUR |
| 20.000 kWh/a | 21.000 kWh/a | 5.880 EUR | 6.930 EUR | 7.980 EUR |
| 30.000 kWh/a | 31.500 kWh/a | 8.820 EUR | 10.395 EUR | 11.970 EUR |
Diese Zahlen sind ernüchternd. Selbst im besten Fall (gut gedämmtes Haus, günstiger Strom) liegen die jährlichen Heizkosten bei fast 3.000 EUR. Im schlechtesten Fall (Altbau, teurer Strom) bei über 10.000 EUR pro Jahr.
Tipp: Einige Anbieter werben damit, dass Infrarotheizungen durch die Strahlungswärme die gefühlte Temperatur erhöhen und man deshalb die Raumtemperatur 1–2 Grad niedriger einstellen kann, was rund 6–12 Prozent Einsparung bringen soll. Selbst wenn das stimmt, ändert es das Gesamtbild nicht wesentlich: Statt 6.930 EUR wären es dann 6.100–6.500 EUR bei 20.000 kWh Bedarf.
Der große Vergleich: Infrarotheizung vs. Wärmepumpe vs. Gasheizung
Um eine faire Bewertung vorzunehmen, vergleiche ich alle drei Systeme über einen Zeitraum von 20 Jahren für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Heizwärmebedarf.
Annahmen für den Vergleich
- Strompreis Haushalt: 33 ct/kWh (Infrarotheizung)
- Strompreis Wärmepumpe: 24 ct/kWh (WP-Tarif)
- Gaspreis: 12 ct/kWh (inkl. CO₂-Abgabe 2026: 55–65 EUR/t CO₂)
- CO₂-Preisentwicklung Gas: Anstieg auf ca. 100 EUR/t bis 2030, danach EU-ETS
- JAZ Wärmepumpe: 3,5
- Energiepreissteigerung: 2 Prozent pro Jahr (alle Energieträger)
| Kostenposition | Infrarotheizung | Luft-Wasser-WP | Gasheizung |
|---|---|---|---|
| Anschaffung | 5.000 EUR | 35.000 EUR | 9.000 EUR |
| Förderung (KfW 458) | 0 EUR | −12.880 EUR (46 %) | 0 EUR |
| Effektive Anschaffung | 5.000 EUR | 22.120 EUR | 9.000 EUR |
| Wartung/Jahr | 0–50 EUR | 200–350 EUR | 200–300 EUR |
| Schornsteinfeger/Jahr | 0 EUR | 0 EUR | 80–120 EUR |
| Energiekosten Jahr 1 | 6.930 EUR | 1.680 EUR | 2.200 EUR |
| Energiekosten 20 Jahre* | ~168.000 EUR | ~41.000 EUR | ~58.000 EUR |
| Gesamtkosten 20 Jahre | ~174.000 EUR | ~66.000 EUR | ~72.000 EUR |
Inklusive 2 % jährlicher Energiepreissteigerung und steigender CO₂-Abgabe bei Gas.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Infrarotheizung ist über 20 Jahre rund zweieinhalbmal so teuer wie eine Wärmepumpe. Der Anschaffungsvorteil von rund 17.000 EUR gegenüber der geförderten Wärmepumpe ist bereits nach gut 3 Jahren durch die höheren Stromkosten aufgezehrt. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Szenarien für Neubau, saniertes EFH und Altbau bietet der Ratgeber Wärmepumpe oder Infrarotheizung: der ehrliche Vergleich.
Warum ist der Unterschied so groß?
Der Grund liegt in der Physik: Eine Wärmepumpe erzeugt aus 1 kWh Strom rund 3,5 kWh Wärme (bei JAZ 3,5). Die Infrarotheizung erzeugt aus 1 kWh Strom genau 1 kWh Wärme. Bei identischem Heizwärmebedarf von 20.000 kWh verbraucht die Wärmepumpe also rund 5.700 kWh Strom, die Infrarotheizung dagegen 21.000 kWh. Multipliziert mit dem Strompreis ergibt sich ein Faktor von etwa 3,5 bei den Energiekosten.
Dazu kommt: Die Wärmepumpe nutzt vergünstigte WP-Stromtarife (oft 22–28 ct/kWh netto), während die Infrarotheizung über den normalen Haushaltsstrom läuft, für den kein separater Zähler und kein günstigerer Tarif verfügbar ist. Einen Wärmepumpen-Stromtarif erhalten Sie für eine Infrarotheizung in der Regel nicht, da die Netzbetreiber hierfür eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG voraussetzen.
Förderung: Fehlanzeige
Für Infrarotheizungen gibt es in Deutschland 2026 keine staatliche Förderung:
- KfW 458 (Heizungstausch): Nur für erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme). Direktelektrische Heizungen sind explizit ausgeschlossen.
- BAFA-Förderung: Keine Einzelmaßnahmen-Förderung für Stromdirektheizungen.
- Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35c EStG): Die Infrarotheizung ist grundsätzlich nicht als förderfähige Einzelmaßnahme gelistet. Einige Steuerberater argumentieren, dass sie im Rahmen einer Gesamtsanierung mit iSFP absetzbar sein könnte, aber das ist rechtlich umstritten und wird von den Finanzämtern unterschiedlich bewertet.
Das bedeutet: Während Sie für eine Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent Förderung erhalten (einkommensabhängig, maximal 22.400 EUR bei 28.000 EUR förderfähigen Kosten), zahlen Sie die Infrarotheizung komplett selbst. Der Standardfall (30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus) ergibt 46 Prozent, also maximal 12.880 EUR; der Effizienzbonus (früher 5 Prozent) ist mit der neuen BEG-Förderrichtlinie entfallen.
Tipp: Wenn Sie die Anschaffungskosten einer Infrarotheizung mit denen einer Wärmepumpe vergleichen, rechnen Sie immer die Förderung ein. Der reale Kostenvergleich ist nicht 5.000 EUR vs. 35.000 EUR, sondern 5.000 EUR vs. rund 13.000–22.000 EUR (je nach Einkommen).
Wann eine Infrarotheizung Sinn machen kann
Trotz der hohen laufenden Kosten gibt es Nischen, in denen Infrarotheizungen eine sinnvolle Lösung darstellen. Vorab der rechtliche Filter: In einem bestehenden Gebäude mit Wohnungen setzt § 46 Abs. 1 GModG die 30-Prozent-Dämmschwelle voraus, sofern nicht das selbstbewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus (Satz 2) oder der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung (Abs. 2) greift. Die folgenden Fälle setzen also voraus, dass Sie unter eine dieser Ausnahmen fallen oder die Dämmschwelle erreichen:
1. Selten genutzte Räume
Ein Gästezimmer, das nur 20–30 Tage im Jahr beheizt wird, erzeugt mit einer Infrarotheizung Energiekosten von 50–150 EUR pro Jahr. Hier lohnt sich der Anschluss an ein zentrales Heizsystem nicht.
2. Übergangsheizung während einer Sanierung
Wenn Sie ein Haus sanieren und die alte Heizung bereits demontiert ist, können mobile oder fest installierte Infrarotpaneele die Übergangszeit von einigen Wochen oder Monaten überbrücken. Die niedrigen Anschaffungskosten machen das wirtschaftlich vertretbar.
3. Extrem gut gedämmte Gebäude (Passivhaus)
Ein Passivhaus hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei 120 Quadratmetern sind das 1.800 kWh. Mit einer Infrarotheizung ergeben sich laufende Kosten von rund 600 EUR pro Jahr – das ist konkurrenzfähig und der Installationsaufwand ist minimal. Allerdings sind Passivhäuser in Deutschland weiterhin selten (unter 1 Prozent des Gebäudebestands).
4. Einzelne Räume ohne Heizkörperanschluss
In ausgebauten Dachgeschossen oder nachträglich eingerichteten Hobbyräumen, in denen keine Heizungsrohre liegen, kann ein einzelnes Infrarotpaneel eine pragmatische Lösung sein. Voraussetzung: Der Raum ist gut gedämmt und wird nicht ganztägig beheizt.
5. Kombination mit eigener Photovoltaikanlage
Wer eine große PV-Anlage (10+ kWp) mit Batteriespeicher besitzt, kann überschüssigen Eigenstrom für die Infrarotheizung nutzen. Die effektiven Stromkosten liegen dann bei den Gestehungskosten der PV-Anlage (ca. 8–12 ct/kWh). Allerdings fällt der höchste Heizwärmebedarf in die Wintermonate, in denen PV-Anlagen in Deutschland nur 10–20 Prozent ihres Jahresertrags liefern. Eine vollständige Deckung des Heizbedarfs durch PV ist daher unrealistisch. Wie groß diese Winterlücke tatsächlich ausfällt und wo die Infrarotheizung als Faktor-1-Weg gegenüber der Wärmepumpe landet, zeigt der Beitrag Heizen mit Photovoltaik im Vergleich der vier Wege: Mit eigenem Solarstrom kostet die Wärme-Kilowattstunde aus dem Direktstromgerät 7,7 ct, aus der Wärmepumpe dagegen 2,3 ct.
Wann eine Infrarotheizung keinen Sinn macht
In den folgenden Situationen rate ich klar von einer Infrarotheizung als primäres Heizsystem ab:
- Unsanierter oder teilsanierter Altbau: Heizwärmebedarf zu hoch, laufende Kosten prohibitiv.
- Einfamilienhaus mit normalem Heizwärmebedarf (15.000–25.000 kWh/a): Wärmepumpe ist trotz höherer Anschaffung deutlich günstiger im Betrieb.
- Mehrfamilienhaus: Hier kommen die hohen Stromkosten multipliziert auf den Vermieter oder die Mieter zurück – und ohne 30-Prozent-Dämmniveau ist der Einbau nach § 46 Abs. 1 Satz 1 GModG ohnehin unzulässig, weil die Ausnahme des Satzes 2 nur für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen gilt.
- Als Ersatz für eine defekte Gas- oder Ölheizung: Die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe macht den Umstieg wirtschaftlich weitaus attraktiver.
Rechenbeispiel: Infrarotheizung vs. Wärmepumpe über 15 Jahre
Für ein konkretes Szenario rechne ich ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1985, teilsaniert) mit folgenden Eckdaten durch:
- Wohnfläche: 130 Quadratmeter
- Heizwärmebedarf: 18.000 kWh/a
- Aktuelle Heizung: Alte Ölheizung (defekt)
- PV-Anlage: Nein
Variante A: Infrarotheizung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffung (10 Paneele à 600 W, Thermostate, Installation) | 5.500 EUR |
| Stromverbrauch/Jahr (18.900 kWh bei 95 % Nutzungsgrad) | 18.900 kWh |
| Stromkosten Jahr 1 (33 ct/kWh) | 6.237 EUR |
| Stromkosten 15 Jahre (2 % Steigerung/Jahr) | ~107.000 EUR |
| Wartung 15 Jahre | ~300 EUR |
| Gesamtkosten 15 Jahre | ~112.800 EUR |
Variante B: Luft-Wasser-Wärmepumpe
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anschaffung (inkl. Einbau, Pufferspeicher, Elektrik) | 33.000 EUR |
| Förderung KfW 458 (46 %: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus entfällt; max. 28.000 EUR förderfähig) | −12.880 EUR |
| Eigenanteil | 20.120 EUR |
| Stromverbrauch/Jahr (18.000 / 3,5 JAZ = 5.143 kWh) | 5.143 kWh |
| Stromkosten Jahr 1 (24 ct/kWh WP-Tarif) | 1.234 EUR |
| Stromkosten 15 Jahre (2 % Steigerung/Jahr) | ~21.200 EUR |
| Wartung 15 Jahre (250 EUR/Jahr) | 3.750 EUR |
| Gesamtkosten 15 Jahre | ~45.070 EUR |
Ergebnis
Die Wärmepumpe spart in 15 Jahren rund 68.000 EUR gegenüber der Infrarotheizung. Der höhere Anschaffungspreis (Differenz: rund 14.600 EUR nach Förderung) amortisiert sich in rund 3 Jahren. Selbst ohne jede Förderung wäre die Wärmepumpe nach rund 6 Jahren günstiger.
GModG-Anforderungen: Wann eine Infrarotheizung überhaupt zulässig ist
Die frühere 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes ist Geschichte: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die §§ 71 bis 73 GEG ersatzlos gestrichen. Der Anteil erneuerbarer Energien an einer neuen Heizung ist damit gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben – eine Infrarotheizung braucht keinen Grünstromnachweis mehr.
Daraus wird an vielen Stellen der falsche Schluss gezogen, die Infrarotheizung sei nun voraussetzungslos erlaubt. Sie ist es nicht. § 42 Abs. 2 GModG listet zwar zehn gleichrangige Optionen für den Heizungstausch im Bestand und nennt die Stromdirektheizung – und damit die Infrarotheizung – ausdrücklich als Nummer 8. Der Vorspann in § 42 Abs. 1 stellt diese Liste aber unter einen Vorbehalt: Wer sich für eine Option entscheidet, für den „sind die Maßgaben der §§ 43 bis 46 zu beachten". Und die Maßgabe für die Stromdirektheizung ist der neue § 46 – die einzige Verbotsnorm, die das GModG neu geschaffen hat.
§ 46 Abs. 1 Satz 1 GModG: „Eine Stromdirektheizung darf in ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet."
Übersetzt: Nicht das Heizgerät muss etwas leisten, sondern die Gebäudehülle. Maßstab sind die Neubau-Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach § 16 (Wohngebäude) und § 19 (Nichtwohngebäude), und das Bestandsgebäude muss sie um 30 Prozent unterschreiten. Ein unsanierter Altbau erreicht das nie, ein teilsanierter praktisch nie – realistisch schaffen es nur Passivhäuser und Gebäude auf hohem Effizienzhaus-Niveau. Genau die Gebäude also, in denen eine Infrarotheizung auch wirtschaftlich funktioniert.
Die beiden Ausnahmen:
- Selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus (§ 46 Abs. 1 Satz 2): In einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, gilt die 30-Prozent-Schwelle nicht. Achtung: Ein vermietetes Zweifamilienhaus fällt nicht darunter, ebenso wenig jedes Mehrfamilienhaus.
- Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung (§ 46 Abs. 2): Ein defektes Infrarotpaneel oder einen alten Elektro-Direktheizkörper dürfen Sie ersetzen, ohne die Dämmschwelle zu prüfen.
Im Neubau ist die Hürde höher: Für ein zu errichtendes Gebäude mit Wohnungen verlangt § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Unterschreitung um mindestens 45 Prozent; die Ausnahme für das selbstbewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus gilt auch dort (Satz 2).
Bußgeld: Wer entgegen § 46 Satz 1 eine Stromdirektheizung einbaut, handelt ordnungswidrig (§ 108 Abs. 1 Nr. 6 GModG). Die Geldbuße beträgt bis zu 5.000 EUR (§ 108 Abs. 2 Nr. 3).
Was für die Infrarotheizung dagegen nicht gilt:
- Die Brennstoffquote nach § 43 GModG (10 Prozent ab 2029, ansteigend bis 60 Prozent ab 2040) betrifft sie nicht – die gilt nur für Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt werden.
- Ebenfalls entfallen: die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel (§ 72 GEG alt).
Unterm Strich: Im selbstbewohnten Einfamilienhaus dürfen Sie eine Infrarotheizung einbauen – ob Sie sollten, entscheidet die Wirtschaftlichkeitsrechnung oben, und die fällt eindeutig aus. In vermieteten Zwei- und in Mehrfamilienhäusern ist sie ohne 30-Prozent-Dämmniveau schlicht unzulässig.
Erfahrungen aus der Praxis
In Gesprächen mit Eigentümern und Energieberatern zeichnet sich ein konsistentes Bild:
Positive Erfahrungen betreffen nahezu ausschließlich Szenarien mit geringem Heizwärmebedarf: Passivhäuser, einzelne Räume, Ferienwohnungen, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden, und Übergangsphasen während einer Sanierung.
Negative Erfahrungen häufen sich bei Eigentümern, die eine Infrarotheizung als Vollheizsystem im Altbau installiert haben. Die häufigsten Beschwerden:
Stromkosten deutlich höher als erwartet. Viele Käufer verlassen sich auf Herstellerangaben, die von unrealistisch niedrigen Heizstunden ausgehen (z. B. 6 Stunden pro Tag an 180 Tagen). In der Realität heizen die meisten Gebäude in Deutschland 8–12 Stunden pro Tag an 200–230 Tagen.
Trägheit bei niedrigen Außentemperaturen. Wenn die Wände und der Estrich keine Wärme gespeichert haben, dauert es lange, bis der Raum auf Temperatur kommt. Bei Außentemperaturen unter minus 5 Grad Celsius stoßen die Paneele in schlecht gedämmten Gebäuden an ihre Grenzen.
Keine zentrale Steuerung. Einzelne Paneele mit separaten Thermostaten sind weniger komfortabel als ein zentrales Heizsystem mit Raumregler und Zeitprogramm. Einige Hersteller bieten inzwischen smarte Steuerungen an, die kosten aber zusätzlich 500–1.000 EUR.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 überhaupt noch eine Infrarotheizung einbauen?
Nicht uneingeschränkt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt § 46 GModG: In ein bestehendes Gebäude mit Wohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet (§ 46 Abs. 1 Satz 1). Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt (Satz 2), und der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung (Abs. 2). Im Neubau verlangt § 10 Abs. 4 sogar 45 Prozent. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden (§ 108 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 3). Im selbstgenutzten Einfamilienhaus dürfen Sie also – im vermieteten Mehrfamilienhaus in aller Regel nicht.
Stimmt es, dass eine Infrarotheizung gesundheitsfördernd ist?
Infrarotstrahlung selbst ist unbedenklich. Sie entspricht der natürlichen Wärmestrahlung, die auch von der Sonne und jedem warmen Körper ausgeht. Werbeaussagen zu therapeutischen Effekten (z. B. Linderung von Gelenkbeschwerden, Verbesserung der Durchblutung) sind wissenschaftlich nicht belastbar belegt, wenn es um Raumheizung geht. Medizinische Infrarotanwendungen arbeiten mit deutlich höheren Intensitäten und gezielter Bestrahlung.
Kann ich mit einer Infrarotheizung Schimmel vermeiden?
Die direkte Erwärmung der Wandoberfläche kann theoretisch helfen, Kondensat und damit Schimmelbildung an Außenwänden zu reduzieren. Das funktioniert aber nur, wenn das Paneel gezielt an der gefährdeten Wand montiert wird und ausreichend Leistung hat. Es ist keine universelle Lösung für Schimmelprobleme, die in erster Linie durch Wärmebrücken und unzureichende Dämmung verursacht werden.
Wie hoch ist die Lebensdauer einer Infrarotheizung?
Infrarotpaneele haben keine beweglichen Teile und keine Verschleißelemente. Hersteller geben Lebensdauern von 20–30 Jahren an. In der Praxis sind Ausfälle selten. Allerdings gibt es noch keine Langzeiterfahrungen über 20+ Jahre, da die Technologie erst seit etwa 10–15 Jahren in größerer Stückzahl verbaut wird.
Lohnt sich eine Infrarotheizung als Zusatzheizung im Bad?
Für ein Badezimmer, das morgens und abends jeweils 30–60 Minuten auf Wohlfühltemperatur gebracht werden soll, kann ein einzelnes Infrarotpaneel (500–600 W, ggf. als Spiegelheizung) sinnvoll sein. Der jährliche Stromverbrauch liegt bei rund 200–400 kWh, also 70–130 EUR. Das ist wirtschaftlich vertretbar, und die Installationskosten (300–800 EUR) sind überschaubar.
Was kostet der Betrieb eines einzelnen Infrarotpaneels?
Ein 600-Watt-Paneel, das täglich 6 Stunden läuft und dabei im Schnitt 50 Prozent der Maximalleistung zieht (Thermostatregelung), verbraucht 0,3 kWh pro Stunde Betrieb, also 1,8 kWh pro Tag. Über eine Heizperiode von 200 Tagen sind das 360 kWh, entsprechend rund 119 EUR bei 33 ct/kWh.
Gibt es Unterschiede in der Qualität der Paneele?
Erhebliche. Billigpaneele unter 100 EUR haben oft eine ungleichmäßige Wärmeverteilung, eine kürzere Lebensdauer und entsprechen nicht immer den deutschen Sicherheitsnormen. Achten Sie auf CE-Kennzeichnung, TÜV- oder GS-Prüfzeichen und eine Garantie von mindestens 5 Jahren. Empfehlenswerte Hersteller aus Deutschland und Österreich liegen preislich bei 300–700 EUR pro Paneel.
Fazit: Ehrliche Einordnung
Die Infrarotheizung ist ein Nischenprodukt. Sie hat ihre Berechtigung in genau definierten Anwendungsfällen – selten genutzte Räume, extrem gut gedämmte Gebäude, Übergangslösungen. Als primäres Heizsystem für ein durchschnittliches deutsches Wohngebäude ist sie die mit Abstand teuerste Option im laufenden Betrieb.
Wer vor der Entscheidung steht, eine alte Heizung zu ersetzen, sollte in fast allen Fällen eine Wärmepumpe prüfen. Die KfW-Förderung (Programm 458) senkt die Anschaffungskosten erheblich, und die laufenden Kosten liegen bei einem Bruchteil der Infrarotheizung. Einen umfassenden Vergleich aller Heizsysteme finden Sie in unserem Ratgeber zum Heizungstausch.
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