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Energieausweis erstellen lassen: Anleitung, Anbieter und Ablauf 2026

Energieausweis erstellen lassen 2026: Wer ihn ausstellen darf, welche Unterlagen Sie brauchen, was der Ablauf ist und wo Sie den günstigsten Anbieter finden.

Energieberater erstellt Energieausweis für ein Wohngebäude

Einen Energieausweis erstellen zu lassen ist kein bürokratisches Großprojekt, aber auch kein Selbstläufer. Zwischen dem ersten Gedanken und dem fertigen Dokument liegen je nach Ausweistyp unterschiedlich viele Schritte und verschiedene Anforderungen an Unterlagen. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess: von der Frage, ob Sie überhaupt einen Energieausweis brauchen, über die konkrete Erstellung bis hin zur Registrierung bei der dena.

Was der Energieausweis kostet, haben wir bereits ausführlich im Ratgeber Energieausweis Kosten aufgeschlüsselt. Hier geht es um den Ablauf, die Unterlagen und die praktische Anleitung.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Bevor Sie einen Energieausweis erstellen lassen, sollten Sie klären, ob tatsächlich eine Pflicht besteht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Vorlagepflicht in den Paragrafen 79 bis 80a.

Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Nach GEG Paragraf 80 Absatz 1 muss ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Zeitpunkt ist klar definiert: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dem Interessenten zugänglich gemacht werden. Im Kaufvertrag oder Mietvertrag müssen die wesentlichen Kennwerte aus dem Ausweis angegeben werden.

Das gilt auch für einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Der Ausweis bezieht sich allerdings immer auf das Gesamtgebäude.

Aushangpflicht für öffentliche Gebäude

GEG Paragraf 79 schreibt eine Aushangpflicht für Gebäude vor, die von Behörden genutzt werden und eine Nettogrundfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen. Der Energieausweis muss dort gut sichtbar ausgehängt werden.

Bußgeld bei Verstoß

Die Vorlagepflicht ist keine unverbindliche Empfehlung. GEG Paragraf 80 Absatz 4 sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Das betrifft Verkäufer und Vermieter ohne gültigen Ausweis ebenso wie Aussteller, die fehlerhafte Ausweise erstellen.

Ausnahmen von der Ausweispflicht

Nicht jedes Gebäude braucht einen Energieausweis. Ausgenommen sind:

  • Baudenkmäler nach jeweiligem Landesdenkmalschutzgesetz
  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
  • Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. unbeheizte Lagerhallen)
  • Abrissobjekte, bei denen ein Abriss nachweislich geplant ist

Gültigkeit: 10 Jahre

Ein Energieausweis ist nach GEG Paragraf 80a zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn weiterhin eine Vorlagepflicht besteht. Nach umfassenden Sanierungen empfiehlt sich eine Neuausstellung, damit der Ausweis den aktuellen Zustand widerspiegelt.

Neubau: Bedarfsausweis ist Pflicht

Bei Neubauten schreibt das GEG zwingend einen Bedarfsausweis vor. Der Verbrauchsausweis ist keine Option, weil noch keine Verbrauchsdaten über drei Jahre vorliegen. Der Bedarfsausweis wird in der Regel vom Architekten oder dem planenden Ingenieur im Rahmen der Baugenehmigung erstellt.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Erstellung eines Energieausweises ist nicht jedem erlaubt. GEG Paragraf 88 definiert, welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind. Ein Energieausweis, der von einer nicht berechtigten Person ausgestellt wurde, ist rechtlich unwirksam.

Ausstellungsberechtigte Personengruppen

Nach GEG Paragraf 88 dürfen Energieausweise für bestehende Gebäude von folgenden Personen ausgestellt werden:

Architekten und Innenarchitekten, sofern sie bauvorlageberechtigt sind oder eine Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung nachweisen können.

Ingenieure mit einem Hochschulabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung (Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar) und einer Zusatzqualifikation in der energetischen Gebäudebewertung.

Handwerksmeister bestimmter Gewerke -- insbesondere aus dem Bereich Schornsteinfeger, Heizungsbau, Kälteanlagenbau, Installateur- und Heizungsbau oder Maurer- und Betonbauhandwerk. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung in der energetischen Gebäudebewertung.

Staatlich anerkannte Techniker, deren Ausbildung einen Schwerpunkt im Bereich Gebäudeenergieeffizienz beinhaltet.

Einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Qualifikationswege finden Sie in unserem Artikel Gebäudeenergieberater: Qualifikation und Aufgaben.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Unterschiedliche Anforderungen

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises reicht die grundlegende Ausstellungsberechtigung nach GEG Paragraf 88. Für den Bedarfsausweis bestehen höhere Anforderungen, weil die Berechnung nach DIN V 18599 oder den alternativen Normen umfassende Fachkenntnisse in Gebäudephysik und Anlagentechnik voraussetzt. In der Praxis bedeutet das: Nicht jeder, der einen Verbrauchsausweis ausstellen darf, ist auch für den Bedarfsausweis qualifiziert.

dena-Expertenliste als Suchportal

Der einfachste Weg, einen qualifizierten Aussteller zu finden, führt über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Dort sind rund 22.800 Fachleute registriert, die nach Postleitzahl, Kompetenzbereich und Leistungsangebot gefiltert werden können. Wer über die dena-Expertenliste einen Energieberater beauftragt, stellt sicher, dass die Person regelmäßig fortgebildet ist und eine geprüfte Qualifikation vorweisen kann. Mehr dazu im Ratgeber Energieberater finden.

Online-Anbieter für den Verbrauchsausweis

Neben lokalen Energieberatern gibt es zahlreiche Online-Portale, die den Verbrauchsausweis günstiger anbieten. Sie geben die Gebäudedaten und Verbrauchswerte in ein Online-Formular ein, und der Anbieter erstellt den Ausweis auf Basis Ihrer Angaben. Das ist rechtlich zulässig, hat aber eine Einschränkung: Die Qualität hängt vollständig von der Richtigkeit Ihrer Eingaben ab. Für den Bedarfsausweis ist der reine Online-Weg nicht geeignet, weil eine Vor-Ort-Begehung zum Standardverfahren gehört.

Schritt für Schritt: Bedarfsausweis erstellen lassen

Der Bedarfsausweis ist der aufwändigere, aber auch aussagekräftigere der beiden Ausweistypen. Er basiert nicht auf dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner, sondern auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs anhand der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik. Hier ist der typische Ablauf.

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

Bevor Sie den Energieberater beauftragen, sollten Sie folgende Unterlagen zusammentragen, soweit verfügbar:

  • Baupläne und Grundrisse (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit Angaben zum Wandaufbau, Dachkonstruktion und Kellerdecke
  • Angaben zur Heizungsanlage (Hersteller, Typ, Baujahr, Leistung, Energieträger)
  • Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre (zur Plausibilitätsprüfung)
  • Fotos von Fenstern, Heizungsanlage, Fassade und Dach
  • Dokumentation durchgeführter Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Fassadendämmung, Heizungserneuerung)
  • Angaben zum Gebäudealter und zu eventuellen Anbauten oder Umbauten

Keine Sorge, wenn einzelne Unterlagen fehlen. Bei Altbauten vor 1960 liegen oft keine vollständigen Baupläne mehr vor. Ein erfahrener Energieberater kann fehlende Angaben im Rahmen der Vor-Ort-Begehung durch eigene Aufnahmen und qualifizierte Schätzungen ergänzen.

Schritt 2: Energieberater beauftragen

Wählen Sie einen ausstellungsberechtigten Energieberater aus, idealerweise über die dena-Expertenliste. Vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Die Vor-Ort-Begehung ist beim Bedarfsausweis der Standard, denn der Berater muss den tatsächlichen Gebäudezustand erfassen, und das geht nicht allein anhand von Unterlagen.

Praxistipp: Wenn Sie den Bedarfsausweis mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombinieren möchten, teilen Sie das dem Berater von Anfang an mit. Die Datenaufnahme ist weitgehend identisch, und Sie sparen einen zweiten Vor-Ort-Termin. Mehr zum iSFP erfahren Sie im Artikel Energieberater-Kosten und iSFP.

Schritt 3: Datenaufnahme vor Ort

Beim Vor-Ort-Termin erfasst der Energieberater systematisch alle energetisch relevanten Gebäudedaten:

  • Gebäudegeometrie: Außenmaße, Geschosshöhen, Fensterflächen, beheizte und unbeheizte Gebäudeteile
  • Bauteilaufbauten: Wandaufbau (Materialien und Schichtdicken), Dachkonstruktion, Kellerdecke, Fenstertyp (Verglasung, Rahmen, Baujahr)
  • Anlagentechnik: Heizungsanlage (Kessel, Wärmepumpe, Fernwärme etc.), Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage (falls vorhanden), Solarthermie oder Photovoltaik
  • Wärmebrücken: Typische Schwachstellen wie Fensteranschlüsse, Balkonplatten, Kellerübergänge
  • Leerstand und Nutzung: Ist das Gebäude vollständig bewohnt? Gibt es gewerblich genutzte Einheiten?

Die Begehung dauert bei einem Einfamilienhaus typischerweise ein bis zwei Stunden, bei größeren Mehrfamilienhäusern entsprechend länger.

Schritt 4: Berechnung nach DIN-Normen

Nach der Datenaufnahme berechnet der Energieberater den Energiebedarf des Gebäudes mit einer zertifizierten Software. Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach dem Gebäudetyp:

  • Wohngebäude: Berechnung nach DIN V 18599 oder alternativ nach dem vereinfachten Verfahren DIN V 4108-6 in Kombination mit DIN V 4701-10. Die DIN V 18599 ist die umfassendere Norm und wird für neuere Gebäude und bei Neubauten bevorzugt verwendet.
  • Nichtwohngebäude: Ausschließlich Berechnung nach DIN 18599, da hier komplexere Nutzungsprofile (Beleuchtung, Kühlung, Raumlufttechnik) berücksichtigt werden müssen.

Das Ergebnis der Berechnung ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Daraus ergibt sich die Energieeffizienzklasse. Ab Mai 2026 wird die neue EU-Skala von A bis G die bisherige Skala A+ bis H ablösen.

Schritt 5: Registrierung bei der dena

Jeder Energieausweis muss bei der dena registriert werden und erhält eine eindeutige Registriernummer. Diese Nummer steht auf dem Ausweis und dient als Nachweis, dass der Ausweis ordnungsgemäß erstellt und erfasst wurde. Die Registrierung erfolgt durch den Aussteller, nicht durch den Eigentümer. Die Gebühr für die Registrierung ist in der Regel im Preis des Energieausweises enthalten.

Künftig werden Energieausweise zusätzlich in einem nationalen digitalen Gebäuderegister erfasst, das im Rahmen der EPBD-Umsetzung aufgebaut wird.

Schritt 6: Modernisierungsempfehlungen

Ein oft unterschätzter Bestandteil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen. Nach GEG Paragraf 84 ist der Aussteller verpflichtet, dem Energieausweis Empfehlungen für kostengünstige Maßnahmen zur energetischen Verbesserung beizufügen. Diese Pflicht gilt für Bedarfs- und Verbrauchsausweis gleichermaßen, allerdings sind die Empfehlungen im Bedarfsausweis in der Regel deutlich fundierter, weil sie auf der detaillierten Gebäudeanalyse basieren.

Typische Empfehlungen betreffen:

  • Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke
  • Austausch alter Fenster gegen Zwei- oder Dreifachverglasung
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung
  • Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe)

Die Empfehlungen sind nicht verbindlich. Sie zeigen aber, welche Maßnahmen den größten Effekt hätten und können als Grundlage für einen umfassenden Sanierungsfahrplan dienen.

Dauer: 1 bis 3 Wochen

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Bedarfsausweis vergehen typischerweise ein bis drei Wochen. Die Terminverfügbarkeit des Energieberaters ist dabei oft der limitierende Faktor. In Regionen mit wenigen Energieberatern oder in Zeiten hoher Nachfrage können die Wartezeiten auch vier bis sechs Wochen betragen. Planen Sie also rechtzeitig, insbesondere wenn Sie den Ausweis für einen bevorstehenden Immobilienverkauf benötigen.

Schritt für Schritt: Verbrauchsausweis erstellen lassen

Der Verbrauchsausweis ist die schnellere und günstigere Alternative. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes und erfordert keine Vor-Ort-Begehung. Der Ablauf ist deshalb deutlich schlanker.

Schritt 1: Heizkostenabrechnungen sammeln

Sie benötigen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Abrechnungszeiträume. Zusammenhängend bedeutet: drei aufeinanderfolgende Perioden ohne Lücken. Wenn Sie 2026 einen Verbrauchsausweis erstellen lassen, benötigen Sie also idealerweise die Abrechnungen der Jahre 2023, 2024 und 2025 oder 2022, 2023 und 2024.

Wichtige Details:

  • Zentraler Warmwasserbereitung: Wenn die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage erfolgt, wird der Warmwasseranteil herausgerechnet oder separat erfasst.
  • Energieträgerwechsel: Wurde innerhalb des Dreijahreszeitraums die Heizungsanlage gewechselt (z. B. von Öl auf Wärmepumpe), können die Verbrauchsdaten nicht ohne Weiteres verwendet werden. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis die bessere Wahl.
  • Leerstand: Bei längerem Leerstand (mehr als 30 Prozent der Fläche oder der Zeit) müssen die Verbrauchsdaten bereinigt werden, damit der Ausweis nicht unrealistisch niedrige Werte ausweist.

Schritt 2: Anbieter wählen

Für den Verbrauchsausweis haben Sie zwei Optionen:

Online-Portal: Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Erstellung komplett digital. Sie geben die Daten in ein Online-Formular ein und erhalten den fertigen Ausweis per E-Mail oder Post. Die Kosten liegen bei 50 bis 100 Euro. Die genaue Preisspanne haben wir in unserem Kosten-Ratgeber aufgeschlüsselt.

Energieberater vor Ort: Auch lokale Energieberater erstellen Verbrauchsausweise. Das ist teurer (100 bis 250 Euro), bietet aber den Vorteil einer professionellen Plausibilitätsprüfung und einer kurzen persönlichen Einschätzung des Gebäudes.

Schritt 3: Daten eingeben oder übermitteln

Unabhängig vom gewählten Anbieter werden folgende Angaben benötigt:

  • Gebäudeadresse
  • Baujahr des Gebäudes (ggf. Baujahr wesentlicher Anbauten)
  • Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus etc.)
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Holzpellets etc.)
  • Heizungstyp und Baujahr der Heizungsanlage
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizenergie in kWh oder Liter/Kubikmeter)
  • Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)

Bei Online-Anbietern geben Sie diese Daten selbst ein. Achten Sie auf Genauigkeit, denn jede falsche Angabe verfälscht den gesamten Ausweis.

Schritt 4: Klimabereinigung

Der ausgewiesene Energieverbrauch wird klimabereinigt. Das bedeutet: Die tatsächlichen Verbrauchswerte werden mithilfe von Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf einen Referenzstandort umgerechnet. Dadurch werden besonders warme oder kalte Winter herausgerechnet, und der Verbrauchswert wird zwischen verschiedenen Standorten und Zeiträumen vergleichbar.

Die Klimabereinigung erfolgt automatisch durch die Software des Ausstellers. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern, sollten aber wissen, dass der im Ausweis angegebene Verbrauchswert nicht identisch mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch ist.

Schritt 5: Registrierung bei der dena

Wie beim Bedarfsausweis wird auch der Verbrauchsausweis bei der dena registriert und erhält eine Registriernummer. Ohne diese Registrierung ist der Ausweis nicht gültig.

Dauer: Wenige Tage bis eine Woche

Bei Online-Anbietern liegt der fertige Verbrauchsausweis oft innerhalb von zwei bis fünf Werktagen vor. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen nötig sind, geht es mitunter noch schneller. Bei lokalen Energieberatern hängt die Dauer von der Auftragslage ab, aber auch hier ist der Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb einer Woche fertig.

Welche Unterlagen brauchen Sie? Checkliste

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Ausweistyp. Hier ist eine kompakte Übersicht:

Checkliste Bedarfsausweis

  • Grundrisse aller Geschosse (Erdgeschoss, Obergeschosse, Kellergeschoss, Dachgeschoss)
  • Gebäudeschnitte und Ansichten
  • Baubeschreibung (Wandaufbau, Dachaufbau, Kellerdeckenaufbau)
  • Angaben zu Fenstertyp und Fensterbaujahr (Einfach-, Zweifach-, Dreifachverglasung)
  • Angaben zur Heizungsanlage (Typ, Hersteller, Baujahr, Nennleistung)
  • Art der Warmwasserbereitung
  • Dokumentation aller durchgeführten Sanierungen (Datum, Umfang, Material)
  • Angaben zu eventuellen Anbauten oder Umbauten mit Jahreszahl
  • Fotos von Fassade, Fenstern, Dach, Heizungsanlage und Typenschild

Checkliste Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre
  • Wohnfläche des gesamten Gebäudes (nach Wohnflächenverordnung)
  • Gebäudenutzfläche (kann aus der Wohnfläche berechnet werden)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Energieträger der Heizungsanlage
  • Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
  • Angaben zum Leerstand, falls mehr als 30 Prozent der Fläche oder Zeit betroffen

Tipp: Wenn Sie ein Gebäude mit reduco.ai analysieren, können Sie sich bereits vor der Beauftragung eines Energieberaters einen Überblick über den energetischen Zustand verschaffen. Das hilft bei der Einschätzung, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis die richtige Wahl ist, und erleichtert die Vorbereitung der Unterlagen.

Online vs. vor Ort: Vor- und Nachteile

Die Wahl zwischen einem Online-Verbrauchsausweis und einem vor Ort erstellten Bedarfsausweis ist mehr als eine Preisfrage. Beide Varianten haben ihre Berechtigung, aber für unterschiedliche Situationen.

Online-Verbrauchsausweis

Vorteile:

  • Günstig (50 bis 100 Euro)
  • Schnelle Erstellung (wenige Tage)
  • Bequem von zu Hause aus
  • Keine Terminvereinbarung nötig

Nachteile:

  • Basiert ausschließlich auf Eigenangaben -- keine unabhängige Prüfung
  • Keine Vor-Ort-Begehung, dadurch keine qualifizierte Einschätzung des Gebäudezustands
  • Modernisierungsempfehlungen sind pauschal und wenig individuell
  • Spiegelt das Nutzerverhalten wider, nicht die Gebäudequalität
  • Bei fehlerhaften Eingaben ist der gesamte Ausweis fehlerhaft

Vor-Ort-Bedarfsausweis

Vorteile:

  • Unabhängig vom Nutzerverhalten, dadurch objektiver
  • Professionelle Vor-Ort-Begehung mit qualifizierter Gebäudebewertung
  • Individuelle, fundierte Modernisierungsempfehlungen
  • Kann mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kombiniert werden
  • Höhere Aussagekraft für Käufer und Banken

Nachteile:

  • Teurer (300 bis 500 Euro für ein Einfamilienhaus)
  • Längere Bearbeitungszeit (1 bis 3 Wochen)
  • Vor-Ort-Termin muss koordiniert werden
  • Mehr Unterlagen erforderlich

Wann welche Variante?

Der Online-Verbrauchsausweis ist eine pragmatische Lösung, wenn Sie schnell und günstig einen rechtsgültigen Ausweis benötigen -- etwa für die Vermietung eines Mehrfamilienhauses mit mehr als vier Wohneinheiten und Baujahr nach 1977 oder wenn das Gebäude bereits auf Neubauniveau saniert ist.

Der Bedarfsausweis ist die bessere Wahl, wenn Sie den Ausweis für einen Immobilienverkauf benötigen (Käufer und Banken erwarten zunehmend den detaillierteren Ausweis), wenn Sie eine Sanierung planen oder wenn das GEG den Bedarfsausweis ohnehin vorschreibt. Das ist der Fall bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden.

Wichtig: Für Nichtwohngebäude gelten besondere Berechnungsverfahren nach DIN 18599, die ausschließlich über den Bedarfsausweis abgebildet werden. Ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ist zwar möglich, aber deutlich seltener und erfordert spezifische Verbrauchsaufschlüsselungen nach Energieart.

Sonderfälle bei der Erstellung eines Energieausweises

Nicht jede Situation passt in das Standardschema. Hier sind die wichtigsten Sonderfälle, die bei der Erstellung eines Energieausweises relevant werden.

Neubau

Bei Neubauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Er wird in der Regel parallel zum Bauantragsverfahren erstellt, da der Nachweis der Einhaltung der GEG-Anforderungen ohnehin eine Energiebedarfsberechnung voraussetzt. Der Energieausweis für den Neubau ergibt sich also als Nebenprodukt des baurechtlichen Nachweisverfahrens. Die Kosten sind häufig in den Planungsleistungen des Architekten oder Energieberaters enthalten.

Denkmalschutz

Baudenkmäler sind grundsätzlich von der Energieausweispflicht befreit. Wenn Sie als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes dennoch einen Energieausweis wünschen -- etwa weil ein Käufer darauf besteht --, kann ein Bedarfsausweis erstellt werden. Die Datenaufnahme ist bei Baudenkmälern oft aufwändiger, weil historische Baukonstruktionen nicht in den Standardkatalogen der Berechnungssoftware abgebildet sind.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

In einer WEG ist die Erstellung des Energieausweises Sache der Gemeinschaft. Die Hausverwaltung beauftragt und koordiniert die Erstellung, die Kosten werden umgelegt. Ein einzelner Eigentümer kann nicht eigenmächtig einen Ausweis nur für seine Wohnung erstellen lassen. Mehr dazu im Ratgeber Energieausweis für WEG.

Gemischt genutzte Gebäude

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung -- etwa Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen darüber -- hängt das Vorgehen von den Flächenanteilen ab. Übersteigt der gewerbliche Anteil 10 Prozent der Nutzfläche, muss entweder ein separater Ausweis für den Nichtwohngebäudeteil erstellt oder das gesamte Gebäude nach DIN 18599 berechnet werden.

Gebäude ohne vollständige Verbrauchsdaten

Wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten über drei Jahre vorliegen -- etwa bei einem kürzlich erworbenen Gebäude oder nach längerem Leerstand --, scheidet der Verbrauchsausweis aus. In diesem Fall bleibt nur der Bedarfsausweis als Option.

Was sich 2026 ändert

Ab Mai 2026 treten im Zuge der EPBD-Umsetzung mehrere Änderungen in Kraft, die auch die Erstellung von Energieausweisen betreffen. Die bisherige Effizienzskala von A+ bis H wird durch die neue EU-Skala von A bis G ersetzt, basierend auf dem Primärenergiebedarf statt dem Endenergiebedarf. Alle Details zur neuen Skala finden Sie in unserem Ratgeber zu den neuen Effizienzklassen und im Artikel zur Bedeutung der Energieeffizienzklassen.

Zusätzlich wird der Energieausweis künftig eine Lebenszyklus-CO2-Bilanz enthalten und in einem nationalen digitalen Gebäuderegister erfasst. Die Vorlagepflichten werden auf Mietvertragsverlängerungen und größere Renovierungen ausgeweitet.

Für Eigentümer bedeutet das: Wenn Ihr aktueller Energieausweis in den nächsten Monaten abläuft, wird der neue Ausweis nach dem aktualisierten Berechnungsverfahren erstellt. Die Erstellung selbst folgt aber weiterhin dem in diesem Artikel beschriebenen Ablauf.

Häufige Fragen zur Erstellung eines Energieausweises

Wie lange dauert es, einen Energieausweis erstellen zu lassen?

Einen Verbrauchsausweis erhalten Sie über Online-Anbieter in zwei bis fünf Werktagen. Ein Bedarfsausweis dauert typischerweise ein bis drei Wochen, weil ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist und die Berechnung aufwändiger ist. In Zeiten hoher Nachfrage kann allein die Wartezeit auf einen Termin beim Energieberater vier bis sechs Wochen betragen.

Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?

Nein. Die Ausstellung eines Energieausweises ist nach GEG Paragraf 88 ausschließlich qualifizierten Fachleuten vorbehalten. Ein selbst erstellter Ausweis ist rechtlich unwirksam und erfüllt die Vorlagepflicht nicht.

Welche Unterlagen brauche ich mindestens für einen Verbrauchsausweis?

Die Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre, die Wohnfläche, das Baujahr des Gebäudes und Angaben zum Energieträger der Heizung. Das sind die absoluten Mindestangaben. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto aussagekräftiger wird der Ausweis.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis -- welchen brauche ich?

Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl. Wenn Sie eine Sanierung planen oder das Gebäude verkaufen wollen, ist der Bedarfsausweis die bessere Empfehlung.

Was passiert, wenn der Energieausweis abgelaufen ist?

Ein abgelaufener Energieausweis verliert seine Gültigkeit. Wenn Sie das Gebäude verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Solange keine Vorlagepflicht besteht, also wenn Sie das Gebäude selbst bewohnen und weder Verkauf noch Vermietung geplant sind, gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung.

Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Achten Sie auf folgende Punkte: Der Anbieter oder die ausstellende Person muss in der dena-Expertenliste geführt sein oder eine nachweisbare Ausstellungsberechtigung nach GEG Paragraf 88 besitzen. Der Ausweis muss eine dena-Registriernummer tragen. Anbieter, die weder Qualifikation noch Registrierung nachweisen können, sollten Sie meiden.

Gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude oder für einzelne Wohnungen?

Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern gilt ein Ausweis für alle Wohneinheiten im Gebäude. Ein separater Ausweis für eine einzelne Eigentumswohnung ist nicht vorgesehen.

Kann ich den Energieausweis auch ohne Vor-Ort-Termin erstellen lassen?

Einen Verbrauchsausweis ja -- über Online-Anbieter ist das gängige Praxis. Beim Bedarfsausweis ist eine Vor-Ort-Begehung zwar nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, gehört aber zum fachlichen Standard. Seriöse Energieberater erstellen keinen Bedarfsausweis ohne Besichtigung des Gebäudes, weil die Qualität der Berechnung unmittelbar von der Genauigkeit der Datenaufnahme abhängt.

Was kostet die Registrierung des Energieausweises bei der dena?

Die dena erhebt eine Registrierungsgebühr, die je nach Ausweistyp zwischen 10 und 30 Euro liegt. Diese Gebühr wird in der Regel vom Aussteller bezahlt und ist im Gesamtpreis des Energieausweises enthalten. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie in unserem Ratgeber Energieausweis Kosten.

Muss ich nach einer Sanierung einen neuen Energieausweis erstellen lassen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Neuausstellung nach einer Sanierung besteht nur, wenn der bestehende Ausweis abgelaufen ist und eine Vorlagepflicht besteht. Es ist aber sinnvoll, nach einer umfassenden Sanierung einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, damit die verbesserte Energieeffizienz dokumentiert ist. Das kann den Immobilienwert positiv beeinflussen und ist bei einem späteren Verkauf ein starkes Argument.

Zusammenfassung

Die Erstellung eines Energieausweises folgt einem klar strukturierten Prozess. Beim Verbrauchsausweis genügen Heizkostenabrechnungen und Basisdaten, die Erstellung ist in wenigen Tagen möglich. Beim Bedarfsausweis ist der Aufwand größer -- Vor-Ort-Begehung, detaillierte Datenaufnahme und normgerechte Berechnung --, dafür ist das Ergebnis aussagekräftiger und bietet echten Mehrwert für Sanierungsentscheidungen. Beauftragen Sie in jedem Fall nur ausstellungsberechtigte Fachleute, achten Sie auf die dena-Registrierung und planen Sie genug Vorlauf ein.

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