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MEPS für Nichtwohngebäude: Energieeffizienzklassen, Schwellenwerte und Handlungsbedarf

EPBD-Mindeststandards (MEPS) für Nichtwohngebäude: 16 % der schlechtesten Gebäude bis 2030, 26 % bis 2033. Was das für Büros, Handel und Logistik in Deutschland bedeutet.

Bürogebäude mit Energieeffizienz-Skala und MEPS-Schwellenwert

Ab 2030 darf kein Nichtwohngebäude in Deutschland mehr zu den energetisch schlechtesten 16 Prozent des nationalen Bestands gehören. Ab 2033 nicht mehr zu den schlechtesten 26 Prozent. Diese sogenannten Minimum Energy Performance Standards (MEPS) sind in der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275, Artikel 9) verankert und stellen die erste gebäudescharfe Sanierungspflicht auf EU-Ebene dar.

Für Asset Manager, die Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien, Logistikzentren oder Hotels in ihrem Portfolio halten, ist das keine abstrakte Regulierung: Es geht um konkrete Gebäude, die innerhalb weniger Jahre saniert oder vom Markt genommen werden müssen. Dieser Artikel erklärt, was MEPS sind, welche Schwellenwerte gelten, wie Nichtwohngebäude in Deutschland energetisch eingestuft werden und was Portfoliohalter jetzt tun sollten.

Was sind MEPS?

Minimum Energy Performance Standards (MEPS) sind verbindliche energetische Mindeststandards, die Bestandsgebäude erfüllen müssen. Im Gegensatz zum Portfolio-Ansatz für Wohngebäude (der nur den nationalen Durchschnitt betrifft) gelten MEPS für Nichtwohngebäude gebäudescharf: Jedes einzelne Gebäude muss den Standard einhalten.

Die EPBD-Schwellenwerte

Frist Anforderung Quelle
1. Januar 2030 Kein Nichtwohngebäude darf mehr in die schlechtesten 16 % des nationalen Bestands fallen EPBD Art. 9 Abs. 1
1. Januar 2033 Kein Nichtwohngebäude darf mehr in die schlechtesten 26 % des nationalen Bestands fallen EPBD Art. 9 Abs. 1
2040 Weitere Zielwerte durch nationale Renovierungspläne EPBD Art. 9
2050 Klimaneutraler Gebäudebestand Klimaziel EU

Wichtige Klarstellung: Die 16 % und 26 % beziehen sich auf die nationale Verteilung der Energieausweisbewertungen. Ein Gebäude, das heute zu den schlechtesten 16 Prozent gehört, muss bis 2030 so weit saniert werden, dass es diesen Bereich verlässt. Was genau "die schlechtesten 16 Prozent" in Deutschland konkret bedeutet (welcher kWh/m²a-Schwellenwert), muss die nationale Umsetzung definieren.

Energiebewertung von Nichtwohngebäuden in Deutschland

Kein einheitliches A–G-System

Anders als bei Wohngebäuden gibt es für Nichtwohngebäude in Deutschland keine standardisierten Buchstaben-Energieeffizienzklassen (A bis H). Der Energieausweis für Nichtwohngebäude zeigt den Endenergieverbrauch oder -bedarf auf einer kontinuierlichen Skala in kWh/m²a -- ohne Klassenzuordnung.

Die EPBD verlangt von den Mitgliedstaaten, ein einheitliches Klassifizierungssystem (A bis G) einzuführen. Deutschland muss dieses System im Rahmen der EPBD-Umsetzung (Frist: 29. Mai 2026) definieren. Wie genau die Klassengrenzen gezogen werden -- und ob nach Gebäudetyp differenziert wird -- ist noch offen.

DIN V 18599: Die Berechnungsgrundlage

Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgt nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden -- Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs). Dieser Standard ist deutlich komplexer als die Wohngebäude-Verfahren:

Aspekt Wohngebäude Nichtwohngebäude
Berechnungsnorm DIN V 4108-6/4701-10 oder DIN V 18599 Ausschließlich DIN V 18599
Zonierung In der Regel eine Zone Mehrere Zonen (Büro, Flur, Konferenz, Technik, ...)
Berücksichtigte Systeme Heizung, Warmwasser Heizung, Warmwasser, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung
Komplexität Mittel Hoch
Kosten Energieausweis 300–500 € (MFH) 1.500–5.000+ € je nach Gebäude

Typische Energieverbrauchswerte nach Gebäudetyp

Die MEPS-Schwellenwerte werden voraussichtlich nach Gebäudetyp differenziert, da die Energiebedarfe fundamental verschieden sind:

Gebäudetyp Typischer Endenergieverbrauch (kWh/m²a) Anteil am Nichtwohngebäude-Bestand
Büro (Bestand, unsaniert) 120–250 ~30 %
Einzelhandel 150–350 ~20 %
Logistik / Lager 50–150 ~15 %
Hotel / Gastronomie 150–350 ~10 %
Schule / Bildung 150–280 ~10 %
Krankenhaus / Pflege 200–350 ~5 %
Sonstige variiert ~10 %

Quellen: dena Gebäudereport, BBSR Vergleichswerte, eigene Zusammenstellung

Was bedeuten 16 % und 26 % konkret?

Solange Deutschland die nationalen Schwellenwerte nicht definiert hat, können nur Näherungen angegeben werden. Colliers hat in einer Studie (2024) das Obsoleszenz- und ESG-Risiko für Büroimmobilien in 21 deutschen A- und B-Städten untersucht. Je nach Höhe der angenommenen notwendigen Investitionskosten pro Quadratmeter ergeben sich drei Szenarien:

Szenario (erforderliche Investition) Betroffener Anteil Bürofläche Einordnung
Niedrig (geringe Nachrüstung nötig) 8 % Nur die energetisch schlechtesten Gebäude
Mittel 44 % Gebäude mit relevantem Sanierungsstau
Hoch (7 €/m²/Monat Investition nötig) Bis zu 69 % Umfassende ESG-Konformität gefordert

Die große Spannweite zeigt: Bereits bei moderaten Anforderungen könnte fast die Hälfte des Bürobestands betroffen sein. Asset Manager sollten frühzeitig prüfen, welche Gebäude in ihrem Portfolio Handlungsbedarf haben.

Ausnahmen

Die EPBD sieht folgende Ausnahmen von MEPS vor (Artikel 9 Abs. 6 i.V.m. Artikel 5 Abs. 3):

  • Denkmalgeschützte Gebäude: Offiziell geschützte Baudenkmäler
  • Gebäude der Landesverteidigung und religiöse Zwecke
  • Gebäude mit Übergangsstatus: Zum Abriss oder Verkauf bestimmte Gebäude (unter bestimmten Bedingungen)
  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche: Sehr kleine freistehende Gebäude
  • Landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf

Wichtig: Die Ausnahmen müssen in der nationalen Umsetzung konkretisiert werden. Ein pauschaler Ausschluss aller kleineren Gebäude ist möglich, aber nicht garantiert.

Geschätzte Sanierungskosten nach Gebäudetyp

Die energiebedingten Mehrkosten für eine MEPS-konforme Sanierung variieren erheblich nach Gebäudetyp und Ausgangszustand. Die folgenden Werte beziehen sich auf die energetischen Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Beleuchtung); Gesamtkosten inklusive nicht-energetischer Begleitmaßnahmen können deutlich höher liegen:

Gebäudetyp Teilsanierung (MEPS-Compliance) Tiefensanierung
Büro 150–350 €/m² 400–900 €/m²
Einzelhandel 150–350 €/m² 350–800 €/m²
Logistik / Lager 50–150 €/m² 120–300 €/m²
Hotel 200–400 €/m² 400–1.000 €/m²

Die wichtigsten Kostentreiber: Gebäudealter (vor 1977 deutlich teurer), Denkmalschutz (+30 bis 100 %), Mieterstatus (bewohnte Gebäude teurer) und Standort (urbane Lagen höhere Baukosten).

Handlungsempfehlungen für Asset Manager

Sofort (2026)

  1. Portfolio-Screening: Alle Nichtwohngebäude identifizieren und ihren aktuellen Energieverbrauch/Energieausweis erfassen.
  2. MEPS-Risikoklassifikation: Jedes Gebäude einer Risikoklasse zuordnen (hohes Risiko: wahrscheinlich in den unteren 16 %; mittleres Risiko: 16--26 %; niedriges Risiko: über der 26-%-Schwelle).
  3. Energieausweise aktualisieren: Für alle Gebäude ohne gültigen Ausweis einen Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erstellen lassen.

Kurzfristig (2026–2027)

  1. Sanierungsfahrpläne für Hochrisiko-Gebäude entwickeln (Planung, Genehmigung, Finanzierung).
  2. Finanzierung sichern: BEG-Förderung und grüne Baufinanzierung frühzeitig beantragen.

Mittelfristig (2027–2029)

  1. Sanierungen der schlechtesten 16 % umsetzen -- unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten von 2--4 Jahren für größere Gewerbeimmobilien.
  2. Zweite Tranche planen (16.--26. Perzentil) für die 2033-Frist.

Häufige Fragen

Gibt es eine direkte Sanierungspflicht für Eigentümer?

Ja -- im Gegensatz zu Wohngebäuden. Bei Nichtwohngebäuden verlangt die EPBD gebäudescharfe Mindeststandards. Der nationale Gesetzgeber muss definieren, wie die Pflicht durchgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit, Nutzungseinschränkung, Bußgeld). Die genauen Sanktionen hängen von der deutschen Umsetzung ab.

Was passiert, wenn Deutschland die Umsetzung nicht fristgerecht schafft?

Die EU-Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Für Gebäudeeigentümer gilt: Die materiellen Fristen (2030, 2033) verschieben sich nicht, auch wenn die nationale Umsetzung verspätet kommt. Wer auf den finalen Gesetzestext wartet, riskiert, die 2030-Frist nicht einhalten zu können.

Gelten MEPS auch für vermietete Gewerbeimmobilien?

Ja. Die MEPS gelten für das Gebäude, nicht für die Nutzungsart. Ob ein Bürogebäude eigengenutzt oder vermietet ist, hat keinen Einfluss auf die Sanierungspflicht. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer.


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