Ratgeber
ESG Due Diligence bei Immobilien: Worauf Käufer und Investoren achten müssen

Hendrik Stotz
Zertifizierter Energieeffizienz-Experte
Stand: 18. Oktober 202620 Minuten

Das Wichtigste in Kürze
- Energieausweis ab 2027: Wird für ein Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2027 ein neuer Energieausweis nötig (Verkauf, Vermietung, Verpachtung, auch bei Vertragsverlängerung), muss es ein Bedarfsausweis mit den Klassen A bis G sein (§§ 80, 86 GModG); gültige ältere Ausweise bleiben verwendbar.
- Brown Discount: Wohnimmobilien der Klassen G und H werden laut IW-Wohnindex Q1 2026 (Auswertung ab 2018) rund 20 bis knapp 30 % günstiger angeboten als vergleichbare Objekte der Klassen A/A+; immowelt misst für 2025 angebotene Häuser der Klasse H −17 % gegenüber Klasse D.
- CO₂-Kosten: In vermieteten Wohngebäuden trägt der Vermieter ab einem Ausstoß von 52 kgCO₂/(m²a) 95 % der CO₂-Kosten (CO2KostAufG). Der BEHG-Preis liegt 2026 im Korridor von 55 bis 65 €/t, alle Versteigerungen lagen bei 65 €.
- CRREM: Das kostenlose CRREM-Excel-Tool wurde am 01.07.2026 eingestellt; die Pfade stehen in der CRREM Library v2.05 weiter frei zur Verfügung, bislang nur für 1,5 °C (2-°C-Pfade sind für Q4 2027 angekündigt). Der Zielwert für Büros in Deutschland liegt 2030 bei 21,2 kgCO₂/m²·a.
- Taxonomie: Ein vor 2021 errichtetes Gebäude erfüllt beim Erwerb das Klimaschutzkriterium der EU-Taxonomie mit Energieausweis-Klasse A oder als Top 15 % des Bestands (große Nichtwohngebäude zusätzlich mit effizientem Betrieb); hinzu kommt eine Klimarisikobewertung. Für Wohngebäude nennt der vdp-Benchmark (Juni 2025) u. a. höchstens 74 kWh/(m²a) Primärenergie.
- Fristen bis 2029: Fernablesbare Heizkostenzähler bis 31.12.2026 (HeizkostenV), Prüfung und Optimierung vor dem 01.10.2009 eingebauter wassergeführter Heizungen in Gebäuden ab sechs Einheiten bis 30.09.2027 (§ 60b GModG), Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW bis 31.12.2029 (§ 56 GModG).
Eine ESG Due Diligence prüft vor dem Kauf einer Immobilie, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken der Käufer übernimmt: Energieausweis und CO₂-Intensität, CO₂-Kosten nach dem CO2KostAufG, Taxonomie-Konformität, physische Klimarisiken, Schadstoffe und Sanierungsbedarf. Für Investoren, Fondsmanager und Bestandshalter ist sie die Grundlage, um den Kaufpreis zu verhandeln und die CAPEX zu planen. Wie stark der energetische Zustand den Preis bewegt, zeigen Angebotsdaten: Wohnimmobilien der Klassen G und H liegen laut IW rund 20 bis knapp 30 % unter vergleichbaren Objekten der Klassen A/A+.
Dieser Artikel liefert eine praxisorientierte Checkliste, erklärt die zentralen Prüfpunkte im Detail und zeigt anhand von Marktdaten und Rechenbeispielen, wie ESG-Faktoren Immobilientransaktionen beeinflussen. Wo KI-Werkzeuge die Prüfung im Transaktionsprozess unterstützen und wo ihre Grenzen liegen, behandelt der Beitrag zur KI-Due-Diligence beim Immobilien-Ankauf.
Warum ESG Due Diligence bei Immobilientransaktionen?
Drei Treiber machen ESG Due Diligence heute unverzichtbar:
1. Regulatorischer Druck wächst
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das umbenannte Gebäudeenergiegesetz, wurde am 28.07.2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226) und gilt seit dem 29.07.2026; weitere Teile treten ab dem 01.01.2027 in Kraft. Die frühere 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht bei neuen Heizungen ist gestrichen (§§ 71 bis 73 entfallen), ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein Bestandsgebäude eingebaut werden, gilt stattdessen eine Bio-Treppe mit steigendem Pflichtanteil aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff ab 2029 (§ 43 GModG). Für Nichtwohngebäude gelten ab 2030 Mindeststandards (§ 40 GModG, Details in der Checkliste unten); für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht.
Hinzu kommt die Bankenaufsicht: Nach den EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) bewerten Banken unter anderem die Energieeffizienz und die Lage beliehener Immobilien. Die Leitlinien gelten seit dem 11.01.2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab dem 11.01.2027. Wer ein Gebäude kauft, das hier schlecht abschneidet, übernimmt Finanzierungs- und Regulierungsrisiko.
Stand 17.10.2026: Die CSRD erfasst nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz, erstmals für das Geschäftsjahr 2027; Deutschland hat die CSRD noch nicht umgesetzt. Für kleinere Bestandshalter ist der freiwillige VSME-Standard (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) der realistische Rahmen. Die Datenanfragen Ihrer Bank beruhen auf den EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken, §§ 26c/26d KWG und der MaRisk (Rundschreiben 06/2026).
2. Investorenerwartungen steigen
Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften unterliegen der Offenlegungsverordnung (SFDR): Sie legen offen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, und Fonds nach Artikel 9 mit Umweltziel sowie Artikel-8-Fonds mit ökologischen Merkmalen berichten zusätzlich ihren Anteil taxonomiekonformer Investitionen. AIF-Verwalter müssen Nachhaltigkeitsrisiken seit dem 01.08.2022 ausdrücklich in ihre Sorgfaltsprüfung bei Auswahl und Überwachung ihrer Investitionen einbeziehen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/1255). Wer sein Portfolio am CRREM-Pfad misst, sollte einen Ankauf, der die Intensität des Portfolios erhöht, mit einem Sanierungsplan begründen können. Unternehmen, die Ziele nach den Gebäudekriterien der Science Based Targets initiative setzen (Version 1.2, Juli 2026), verpflichten sich zudem öffentlich, spätestens ab 2030 keine neuen fossil betriebenen Heizungen mehr einzubauen (SBTi Buildings).
3. Wertschutz und Renditefähigkeit
Angebotsdaten zeigen deutliche Abschläge für energetisch schwache Wohnimmobilien, und Vermieter tragen einen Anteil der CO₂-Kosten, der mit dem Ausstoß des Gebäudes steigt. Eine ESG Due Diligence macht diese Risiken vor dem Kauf sichtbar und liefert die Grundlage, um den Kaufpreis sachgerecht zu verhandeln oder eine fundierte CAPEX-Planung aufzusetzen.
ESG-Due-Diligence-Checkliste für Immobilien: Prüfpunkte und Risikobewertung
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Prüfpunkte einer ESG Due Diligence zusammen. Sie gliedert sich in die drei Dimensionen Environment, Social und Governance, mit Schwerpunkt auf dem Umweltbereich, der bei Immobilien die meisten Prüfpunkte umfasst.
| Prüfbereich | Prüfpunkte | Risikobewertung |
|---|---|---|
| Energieeffizienz | Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Ausstellungsdatum), Effizienzklasse, Primär- und Endenergie in kWh/(m²a) | Wohngebäude: Klasse D oder schlechter = erhöhtes Risiko; Nichtwohngebäude: Klassen A–G erst auf Ausweisen ab 2027 |
| CO₂-Emissionen | CO₂-Intensität in kgCO₂e/(m²a), Abgleich mit dem CRREM-1,5-°C-Pfad, CRREM Misalignment Year | Pfad schon vor 2030 überschritten = kritisch |
| CO₂-Kostenaufteilung | Prüfung nach CO2KostAufG: CO₂-Ausstoß je m² Wohnfläche, Stufe, Vermieteranteil; in Nichtwohngebäuden höchstens 50 % für den Mieter | Wohngebäude ab 52 kgCO₂/(m²a): Vermieter trägt 95 % der CO₂-Kosten |
| EU-Taxonomie-Konformität | Effizienzklasse A oder Top 15 % (vdp-Benchmark Juni 2025), Klimarisikobewertung (DNSH), bei Anlagen über 290 kW effizienter Betrieb | Nicht konform = kein Zugang zu Finanzierungen, die an Taxonomie-Kriterien gebunden sind |
| Gebäudehülle | U-Werte Fassade, Dach, Fenster, Kellerdecke; Zustand Dämmung; Wärmebrücken | Unsanierte Hülle Baujahr vor 1978 = hoher CAPEX |
| Heizungssystem | Alter, Typ und Energieträger; Heizungsprüfung nach § 60b GModG; bei einer neuen Gas- oder Ölheizung Bio-Treppe nach § 43 GModG | Öl-/Gasheizung über 20 Jahre = Austauschrisiko (wirtschaftlich, nicht gesetzlich) |
| Erneuerbare Energien | PV-Potenzial Dachfläche, bestehende Anlagen, Fernwärmeanschluss | Keine PV-Anlage = ungenutztes Ertragspotenzial |
| Physische Klimarisiken | Hochwasser (ZÜRS-Gefährdungsklasse, Bachzone), Starkregen, Hitzeinseln, Hangrutschung | Hochwassergefährdungsklasse 3 oder 4 = erhöhtes Versicherungsrisiko |
| Schadstoffe | Asbest, PCB, alte künstliche Mineralfasern (KMF), PAK, vor allem in älteren Bestandsgebäuden | Schadstoffbelastung = hohe Entsorgungskosten |
| Wasserverbrauch | Verbrauchskennwerte, Regenwassernutzung, Grauwasserrecycling | Relevant v. a. bei Gewerbeobjekten |
| Soziale Faktoren | Barrierefreiheit, Mieterzufriedenheit, Aufenthaltsqualität, ÖPNV-Anbindung | Fehlende Barrierefreiheit = Leerstandsrisiko |
| Governance | Qualität Property Management, Wartungsdokumentation, Mietvertragsstruktur | Lückenhafte Dokumentation = Bewertungsrisiko |
Quellen: GModG, CO2KostAufG, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (Anhang I, Abschnitt 7.7), vdp/Drees & Sommer, GDV (ZÜRS Geo) · Stand: Oktober 2026
Welche Pflichten und Fristen ab 2026 gehören in die ESG-Checkliste?
Diese Pflichten und Fristen übernimmt ein Käufer mit dem Objekt:
| Prüfpunkt | Pflicht und Frist | Betrifft |
|---|---|---|
| Energieausweis | Neuer Ausweis ab 01.01.2027 nur als Bedarfsausweis, auch bei Mietvertragsverlängerung; neue Klassen A–G (§§ 80, 86 GModG) | Nichtwohngebäude |
| Mindeststandard | Jahres-Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudes ab 01.01.2030, das 2,95-Fache ab 01.01.2033; als erfüllt gelten u. a. Baujahr ab 1996, Wärme überwiegend aus Wärmepumpe oder Biomasse sowie Fernwärme (§ 40 GModG) | Nichtwohngebäude |
| Gebäudeautomation | System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung sowie automatische Beleuchtungssteuerung bis 31.12.2029, wenn die Heizungs- oder Klimaanlage (auch kombiniert mit Lüftung) mehr als 70 kW Nennleistung hat (§ 56 GModG) | Nichtwohngebäude |
| Heizungsprüfung | Prüfung und Optimierung bis 30.09.2027 für wassergeführte Heizungen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden; entfällt bei Gebäudeautomation nach § 56 (§ 60b GModG) | Gebäude ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten |
| Fernablesbare Zähler | Nachrüstung oder Austausch nicht fernablesbarer Erfassungsgeräte bis 31.12.2026 (§ 5 HeizkostenV) | Gebäude mit Heizkostenabrechnung |
| Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung | Bio-Treppe: 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 (§ 43 GModG); in vermietetem Wohnraum CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte ab 2028 hälftig (§ 5a CO2KostAufG) | Einbau nach dem 29.07.2026 in Bestandsgebäude |
| Ladepunkte | Ab 01.01.2027 ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für 50 % der Stellplätze (§ 10 GEIG) | Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen |
| Elementarschutz | Keine Pflichtversicherung; Eckpunkte des Bundesjustizministeriums liegen vor, Referentenentwurf für das 1. Quartal 2027 erwartet | Wohngebäudeversicherungen |
Quellen: GModG (BGBl. 2026 I Nr. 226), CO2KostAufG, HeizkostenV, GEIG, GDV · Stand: Oktober 2026
Energetische Bewertung: das Herzstück der ESG Due Diligence
Der Umweltbereich, insbesondere die energetische Bewertung, macht meist den größten Teil der ESG Due Diligence aus, weil er unmittelbar auf Kaufpreis, laufende Kosten und Sanierungsbedarf wirkt.
Energieausweis: Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis
Jede Immobilientransaktion beginnt mit der Prüfung des Energieausweises. Dabei ist entscheidend:
- Bedarfsausweis: Berechnet den Energiebedarf aus den Gebäudedaten (Hülle, Anlagentechnik). Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit reproduzierbar. Bis zum 31.12.2026 ist er für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 Pflicht, sofern sie nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen (§ 80 GModG). Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Sonderregel; Verbrauchsausweise gibt es dann nur noch für reine Wohngebäude, ein neuer Ausweis für ein Nichtwohngebäude muss also ein Bedarfsausweis sein.
- Verbrauchsausweis: Beruht bis Ende 2026 auf den Abrechnungen eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens 36 Monaten (§ 82 GModG). Der Heizverbrauch wird witterungsbereinigt, längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt; das Nutzerverhalten bleibt im Wert enthalten. Für ab 2027 ausgestellte Verbrauchsausweise wird der Verbrauch über zwei Jahre nach Energieträgern erfasst und zusätzlich um Nutzerverhalten und Leerstände bereinigt, also auf einheitliche Nutzungsbedingungen normiert (§ 82 in der ab 2027 geltenden Fassung).
In der Due Diligence sollte bei einem Verbrauchsausweis immer geprüft werden, ob die Werte plausibel sind. Ein Ausweis aus Jahren mit hohem Leerstand kann den Bedarf trotz rechnerischer Bereinigung unterschätzen. Idealerweise wird bei größeren Transaktionen ein Bedarfsenergieausweis unabhängig neu erstellt.
CRREM-Pfad-Analyse: Wann wird das Gebäude zum Stranded Asset?
Der CRREM-Pfad ist für institutionelle Käufer ein verbreiteter Maßstab für das Transitionsrisiko. Die Analyse beantwortet eine konkrete Frage: Ab welchem Jahr liegt die CO₂-Intensität des Gebäudes über dem 1,5-°C-Pfad? Ab diesem Jahr droht das Gebäude zum Stranded Asset zu werden.
CRREM-Faktenbox, Stand 17.10.2026: Die CRREM Foundation (crrem.org) hat das kostenlose Excel-Tool am 1. Juli 2026 eingestellt. Pfade, Emissionsfaktoren und die Rechenlogik für das „CRREM Misalignment Year“ (früher „Stranding Year“) stehen weiterhin frei in der CRREM Library v2.05 zur Verfügung (Erstveröffentlichung 30.04.2026, Emissionsfaktoren aktualisiert 28.05.2026). Es gibt derzeit nur 1,5-°C-Pfade; 2-°C-Pfade sind für Q4 2027 angekündigt. Büro Deutschland 2030: 21,2 kgCO₂/m²·a; Mehrfamilienhaus Deutschland 2030: 12,5 kgCO₂/m²·a (Quelle: CRREM Foundation (2026), CRREM Global Pathways v2.05).
Die Jahreswerte je Gebäudetyp finden Sie in der CRREM-Zielpfad-Tabelle. Für Käufer heißt das: Liegt die CO₂-Intensität schon heute über dem Pfad, ist das Misalignment Year erreicht, und der Sanierungsbedarf gehört in den Kaufpreis. Wie Sie den Abgleich ohne das frühere Excel-Tool rechnen, zeigt der Beitrag CRREM nach dem Excel-Aus.
CO2-Kostenprüfung nach CO2KostAufG
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit 2023, wie CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung nach dem CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche:
| CO₂-Ausstoß (kgCO₂/m² Wohnfläche und Jahr) | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|
| < 12 | 0 % | 100 % |
| 12 bis < 17 | 10 % | 90 % |
| 17 bis < 22 | 20 % | 80 % |
| 22 bis < 27 | 30 % | 70 % |
| 27 bis < 32 | 40 % | 60 % |
| 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 | 60 % | 40 % |
| 42 bis < 47 | 70 % | 30 % |
| 47 bis < 52 | 80 % | 20 % |
| ≥ 52 | 95 % | 5 % |
Quelle: CO2KostAufG, Anlage (zu den §§ 5 bis 7) · Stand: Oktober 2026
Zum CO₂-Preis: 2026 gilt der BEHG-Korridor von 55 bis 65 €/t, alle Versteigerungen lagen bei 65 €; für die Kostenaufteilung gilt 2026 der Referenzpreis von 60 €/t, der Mittelwert des Korridors (§ 4 CO2KostAufG). Für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 erneut einen Korridor von 55 bis 65 €/t beschlossen, der Bundesrat muss sich noch damit befassen (nächste Plenarsitzungen am 20.11. und 18.12.2026); der Referenzpreis 2027 liegt voraussichtlich bei 65 €/t. Ab 2028 gilt für Heizbrennstoffe der EU-Emissionshandel ETS2 (VO (EU) 2026/667) ohne festen Höchstpreis; die Marktstabilitätsreserve gibt bei hohen Preisen zusätzliche Zertifikate frei.
Für die Due Diligence bedeutet das: Ab einem Ausstoß von 52 kgCO₂/(m²a) trägt der Vermieter 95 Prozent der CO₂-Kosten. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 2.000 m² Wohnfläche und 55 kgCO₂/(m²a) entstehen 110 t CO₂ im Jahr; beim Referenzpreis 2026 von 60 €/t ergeben sich jährliche Vermieterkosten von ca. 6.270 Euro. In Nichtwohngebäuden sind Vereinbarungen unwirksam, nach denen der Mieter mehr als 50 % der CO₂-Kosten trägt (§ 8 CO2KostAufG); das dort für 2025 angekündigte Stufenmodell für Nichtwohngebäude gibt es bis Oktober 2026 nicht. Wer nach dem Kauf eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, teilt in vermieteten Wohnungen ab 2028 die CO₂-Kosten und die Gasnetzentgelte und ab 2029 die Kosten des Bio-Anteils (bis 30 % des Brennstoffs) hälftig mit den Mietern (§ 5a CO2KostAufG).
Brown Discount bei Immobilien: Definition und Einfluss auf den Kaufpreis
Der Begriff Brown Discount beschreibt den Preisabschlag, den Käufer bei energetisch ineffizienten Gebäuden einfordern, im Gegensatz zur Green Premium für besonders effiziente Objekte. Die 2026 veröffentlichten Auswertungen von Angebotspreisen für Wohnimmobilien durch immowelt und das IW zeigen beide Effekte; ausführlich behandelt sie der Beitrag zum Brown Discount bei Immobilien.
Preisabschläge nach Energieeffizienzklasse
immowelt hat die 2025 angebotenen Häuser und Eigentumswohnungen mit einem hedonischen Modell ausgewertet; Referenz ist die am weitesten verbreitete Klasse D:
| Energieeffizienzklasse | Häuser (vs. Klasse D) | Eigentumswohnungen (vs. Klasse D) |
|---|---|---|
| A+ | +15 % | +20 % |
| A | +7 % | +15 % |
| B | +4 % | +8 % |
| C | +1 % | +1 % |
| D | Referenz | Referenz |
| E | −4 % | −1 % |
| F | −7 % | −2 % |
| G | −10 % | −6 % |
| H | −17 % | −9 % |
Quelle: immowelt, Pressemitteilung vom 19.03.2026 · Stand: Oktober 2026
Das Institut der deutschen Wirtschaft vergleicht mit den Klassen A/A+ statt mit D und weist entsprechend größere Abstände aus (hedonisch bereinigte Kaufpreise aus Inseraten, Zeitraum 2018 bis Anfang 2026): rund 8 bis 10 % Abschlag für Klasse B, 15 bis 20 % für E und F und rund 20 bis knapp 30 % für G und H (IW-Wohnindex Q1 2026).
Die Zahlen zeigen zwei Muster: Erstens wächst der Abschlag mit jeder schlechteren Effizienzklasse. Zweitens schwankt er mit Marktlage und Energiepreisen. Nach dem Energiepreisschock 2022 weiteten sich die Abstände aus; der Abstand zu den sehr energieintensiven Objekten hat sich seit seinem Höchststand Ende 2023 um 3,5 bis 4,5 Prozentpunkte verringert, die Abschläge liegen aber weiter über dem Niveau vor 2022 (IW). Beide Auswertungen beruhen auf Angebotspreisen für Häuser und Eigentumswohnungen; auf Mehrfamilienhäuser als Renditeobjekte oder auf Büros lassen sie sich nicht eins zu eins übertragen.
Preisprämie pro Effizienzklasse
Je besser die Klasse, desto höher der Angebotspreis. Nach den immowelt-Werten wird ein Haus der Klasse B rund 8 % höher angeboten als ein vergleichbares Haus der Klasse E, bei Eigentumswohnungen sind es rund 9 % (eigene Berechnung aus den Werten gegenüber Klasse D).
Für die Due Diligence heißt das: Ein Objekt, das nach der Sanierung von E auf B springt, kann am Wohnungsmarkt einen entsprechend höheren Angebotspreis erzielen. Ob sich die Sanierung bei einem Renditeobjekt rechnet, zeigt erst die Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Mieten, CO₂-Kosten und Förderung.
CAPEX-Planung in der ESG Due Diligence: Sanierungskosten kalkulieren
Wer ein energetisch schwaches Gebäude kauft, muss die Sanierungskosten bereits vor dem Ankauf realistisch kalkulieren, um den tatsächlichen Gesamtinvestitionsbedarf zu ermitteln. Die CAPEX-Planung ist damit ein zentrales Ergebnis der ESG Due Diligence.
Typische Kostenblöcke der energetischen Sanierung
| Maßnahme | Typische Kostentreiber | Wirkung |
|---|---|---|
| Fassadendämmung (WDVS) | Fassadenfläche, Gerüst, Brandschutz, Anschlüsse an Fenster und Dach | senkt die Wärmeverluste über die Außenwand |
| Dach oder oberste Geschossdecke | Dachform, Statik, Abdichtung, Ausbauzustand | senkt die Wärmeverluste über das Dach |
| Fensteraustausch | Anzahl und Formate, Einbausituation, Sonnenschutz | senkt Wärmeverluste und Zugluft |
| Kellerdeckendämmung | Raumhöhe, Leitungen unter der Decke | senkt Verluste zum unbeheizten Keller |
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | Heizlast, Vorlauftemperatur, Erschließung, Hydraulik, Stromanschluss | ersetzt den fossilen Energieträger |
| PV-Anlage (Dach) | Dachfläche, Statik, Netzanschluss, Mieterstrommodell | Eigenstromversorgung, Mieterstrom |
Quellen: eigene Einordnung; Kostenkennwerte in den verlinkten Beiträgen · Stand: Oktober 2026
Die Kosten je Maßnahme hängen stark von Gebäudetyp, Baujahr, Region und Marktlage ab; die Baupreise lagen im August 2026 für den Neubau konventioneller Wohngebäude um 5,5 % und von Bürogebäuden um 5,7 % über dem Vorjahr, für die Instandhaltung von Wohngebäuden um 6,0 % (Destatis, 09.10.2026). Kostenkennwerte für Gewerbeobjekte finden Sie unter Sanierungskosten einer Gewerbeimmobilie berechnen, für Wohngebäude unter Haus sanieren: Kosten.
Vom IST zum SOLL: Sanierungsfahrplan als CAPEX-Grundlage
Eine professionelle ESG Due Diligence endet nicht bei der Zustandserfassung, sondern liefert einen Sanierungsfahrplan, der die Maßnahmen priorisiert und in einen Zeitplan einordnet. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Zielniveau definieren: Welche Energieeffizienzklasse soll nach der Sanierung erreicht werden? Soll das Gebäude taxonomiekonform sein oder bis zu einem bestimmten Jahr unter dem CRREM-Pfad bleiben?
- Fördermittel berücksichtigen: Stand 17.10.2026 (BEG-Reform mit Wirkung ab 21.07.2026) erhalten Unternehmen, Wohnungsunternehmen und Vermieter für den Heizungstausch 30 % ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus (beide nur für Selbstnutzer); für Wärmepumpen sind ab Q1 2027 15 % plus 15 Prozentpunkte bei EU-Herkunft vorgesehen (Details und Start veröffentlicht das BMWE noch). Gebäudehülle 15 % (bei Wohngebäuden +5 Prozentpunkte iSFP-Bonus, aber nur auf den Teil der Kosten oberhalb einer Mindestinvestition: 30.000 € bei einer Wohneinheit, bei mehreren Wohneinheiten die normale Höchstgrenze ohne iSFP; nicht für große Wohnungsunternehmen ohne EBW-iSFP). KfW 261/263 fördern nur noch Stufen mit EE- oder NH-Klasse (z. B. Effizienzhaus 40: 10 % Tilgungszuschuss mit EE-, 15 % mit NH-Klasse); ein Effizienzhaus 70 EE erhält keinen Tilgungszuschuss mehr. Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Förderung (BEG WG/NWG) sind nicht mehr kombinierbar; zwischen beiden liegen drei Jahre. Details: KfW-Förderung und BEG-Förderung für Nichtwohngebäude.
- Mieterhöhungspotenzial bewerten: Nach § 559 BGB können Vermieter von Wohnraum die Jahresmiete um 8 Prozent der Modernisierungskosten erhöhen; die Monatsmiete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m² steigen (2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²); der Anteil für den Einbau einer Heizungsanlage ist auf 0,50 €/m² in sechs Jahren begrenzt (§ 559 Abs. 3a BGB). Für einen geförderten Heizungstausch gilt § 559e BGB (10 Prozent der Kosten abzüglich Förderung, ebenfalls höchstens 0,50 €/m² in sechs Jahren). Bei Wärmepumpen ist die volle Umlage nur mit Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 möglich, sonst zählt die Hälfte der Kosten; ausgenommen sind u. a. Gebäude, die nach 1996 errichtet wurden (§ 559f BGB). Bei Gewerbemietverträgen gilt, was vertraglich vereinbart ist.
- Wirtschaftlichkeitsrechnung aufstellen: Sanierungskosten abzüglich Förderung, gegengerechnet mit Wertsteigerung, Mieterhöhung, CO₂-Kosteneinsparung und vermiedenem Brown Discount.
Wie sich die CAPEX-Planung mit der technischen Due Diligence verzahnen lässt, zeigt der Beitrag zur technischen Due Diligence mit CapEx-Forecast; für die Budgetierung über mehrere Objekte hilft die CapEx-Planung für das Immobilienportfolio.
EU-Taxonomie-Check bei der Ankaufsprüfung
Die EU-Taxonomie definiert, wann Neubau, Renovierung und Erwerb von Gebäuden als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelten. Für die Ankaufsprüfung ist die Frage der Taxonomiekonformität aus zwei Gründen relevant:
- Finanzierung: Banken nutzen taxonomiekonforme Immobilienkredite unter anderem als Grundlage grüner Anleihen. Kredite an Unternehmen ohne CSRD-Pflicht zählen seit 2026 grundsätzlich nicht mehr in ihre Green Asset Ratio (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73); pauschale Zinsvorteile für grüne Kredite sind öffentlich nicht belegt. Mehr dazu unter EU-Taxonomie und Immobilienkredit.
- Fondsfähigkeit: Fonds nach Artikel 9 SFDR mit Umweltziel und Artikel-8-Fonds mit ökologischen Merkmalen legen offen, in welchem Umfang sie in taxonomiekonforme Tätigkeiten investieren. Jeder Ankauf beeinflusst diese Quote.
Prüfkriterien für Bestandsgebäude (Baujahr vor 2021)
Ein Gebäude, das vor dem 31.12.2020 gebaut wurde, leistet beim Erwerb (Tätigkeit 7.7) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, wenn es eine der beiden Bedingungen erfüllt:
- Energieeffizienzklasse A im Energieausweis, oder
- Zugehörigkeit zu den besten 15 Prozent des nationalen oder regionalen Gebäudebestands nach operativem Primärenergiebedarf, belegt durch einen Vergleich mit dem Bestand vor 2021.
Große Nichtwohngebäude, deren Heizungs- oder Klimaanlage (auch kombiniert mit Lüftung) mehr als 290 kW Nennleistung hat, müssen zusätzlich durch Überwachung und Bewertung der Energieeffizienz effizient betrieben werden; als Nachweis nennt die Verordnung etwa einen Energieleistungsvertrag oder ein System zur Gebäudeautomatisierung.
Für Deutschland haben der vdp und Drees & Sommer Schwellen für das Top-15-%-Kriterium abgeleitet (Version Juni 2025). Wohngebäude erfüllen es mit Energieausweis A+ oder A (Endenergiebedarf bei A höchstens 50 kWh/(m²a)), mit einem gemessenen Endenergieverbrauch unter 70 kWh/(m²a) oder mit höchstens 74 kWh/(m²a) Primärenergie; Einfamilienhäuser auch mit Klasse B bis 75 kWh/(m²a), Mehrfamilienhäuser mit Klasse B nur bis 69 kWh/(m²a). Für Büros nennt die Studie je nach Gebäudetechnik (beheizt, belüftet, klimatisiert) 87 bis 162 kWh/(m²a) berechneten Primärenergiebedarf oder 140 bis 240 kWh/(m²a) gemessenen Endenergieverbrauch für Wärme und Strom.
Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H. Nichtwohngebäude erhalten ab dem 01.01.2027 die Klassen A bis G (Anlage 10a GModG), wobei Klasse A Nullemissionsgebäuden ohne Emissionen aus fossiler Energie am Standort vorbehalten ist (§ 86 Abs. 3 GModG); ob sie als Taxonomie-Nachweis genügt, ist noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat am 17.03.2026 zudem eine Überarbeitung der Kriterien als Entwurf vorgelegt (Annahme geplant für Q4 2026): Für Bestandsgebäude käme ein dritter Weg hinzu, eine Senkung des Primärenergiebedarfs um mindestens 60 % innerhalb von höchstens zehn Jahren.
Zusätzlich muss beim Erwerb das DNSH-Kriterium (Do No Significant Harm) zur Klimaanpassung erfüllt sein: eine Bewertung der physischen Klimarisiken nach Anlage A des Anhangs I mit gegebenenfalls nötigen Anpassungsmaßnahmen. Die übrigen DNSH-Kriterien sind für den Erwerb nicht anwendbar. Die Anforderungen zur Kreislaufwirtschaft (mindestens 70 Prozent der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur sonstigen stofflichen Verwertung) und zur Schadstoffvermeidung gehören zu den Tätigkeiten Renovierung (7.2) und Neubau (7.1): Sie werden relevant, wenn Sie eine Sanierung nach dem Kauf als taxonomiekonform ausweisen wollen.
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, Anhang I, Abschnitte 7.1, 7.2 und 7.7 (Klimaschutzkriterien für Gebäude durch die Vereinfachungsverordnung (EU) 2026/73 nicht geändert); vdp/Drees & Sommer, Version Juni 2025 · Stand: Oktober 2026
Physische Klimarisiken bewerten: Hochwasser, Hitzeinseln und Versicherbarkeit
Neben der energetischen Bewertung gewinnt die Analyse physischer Klimarisiken in der ESG Due Diligence an Bedeutung: Banken prüfen nach den EBA-Leitlinien die Lage beliehener Immobilien auf physische Risiken, und für einen taxonomiekonformen Erwerb verlangt die EU eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung. Wie eine solche Analyse methodisch aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zu den Grundlagen physischer Klimarisiken bei Immobilien.
Hochwasser und Starkregen: Risiko nach ZÜRS-Zone
Das Zonierungssystem ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ordnet rund 22,6 Millionen Adressen vier Hochwassergefährdungsklassen (HGK) zu; für Starkregen hat der GDV zusätzlich drei Starkregengefährdungsklassen eingeführt:
| Gefährdungsklasse (ZÜRS Geo 2025) | Hochwasserrisiko | Anteil der Adressen | Relevanz für die Due Diligence |
|---|---|---|---|
| HGK 1 | nach gegenwärtiger Datenlage kein Hochwasser größerer Gewässer | 92,4 % | Bachzone prüfen (Gebäude bis 100 m von einem Bach) |
| HGK 2 | seltener als einmal in 100 Jahren, u. a. Flächen eines Extremhochwassers und deichgeschützte Lagen | 6,1 % | Deichschutz und Extremereignisse bewerten |
| HGK 3 | einmal in 10 bis 100 Jahren | 1,1 % | Prämie, Selbstbehalt und Objektschutz einpreisen |
| HGK 4 | mindestens einmal in 10 Jahren | 0,4 % | Versicherbarkeit vor dem Signing schriftlich klären |
Quelle: GDV, ZÜRS Geo 2025 · Stand: Oktober 2026
Für eine eigene Vorprüfung eignen sich die Hochwassergefahrenkarten der Länder und die Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie. Sie deckt elf Länder und Rheinland-Pfalz ab und soll ab Ende 2026 bundesweit verfügbar sein; für eine metergenaue Bewertung ist sie nicht gedacht. Vertiefung: Hochwasserrisiko von Immobilien bewerten.
Hitzeinseln und steigender Kühlbedarf
Urbane Hitzeinseleffekte erhöhen den Kühlbedarf und beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität. Bei Gewerbeobjekten in verdichteten Innenstadtlagen sollte der Kühlenergiebedarf auch unter Klimaszenarien (z. B. RCP 4.5 oder RCP 8.5) betrachtet werden; regionale Projektionen etwa zur Zahl heißer Tage liefert der Klimaatlas des Deutschen Wetterdienstes. Methodik für Portfolios: Hitzerisiko von Gebäuden bewerten.
Versicherbarkeit prüfen
Physische Klimarisiken wirken sich direkt auf die Betriebskosten aus; bei Wohnraummietverhältnissen sind die Prämien der Elementarschadenversicherung als Betriebskosten umlegbar (§ 2 Nr. 13 BetrKV). In der Due Diligence sollte die Elementarschadenversicherung geprüft werden: Ist sie vorhanden? Zu welchen Konditionen? Sind Ausschlüsse formuliert? Eine Pflichtversicherung gibt es nicht. Nach den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums (GDV-Bericht vom 28.09.2026) sollen neue Wohngebäudeversicherungen Elementarschutz in einem bestimmten Umfang enthalten und bestehende Verträge umgestellt werden können; einen Referentenentwurf erwartet die Ministerin im 1. Quartal 2027. Bundesweit sind rund 59 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert (GDV). Bei Objekten in Gefährdungsklasse 3 oder 4 können die Versicherungskosten die Renditerechnung erheblich belasten.
Praxisbeispiel: ESG Due Diligence eines Bürogebäudes
Das folgende Beispiel ist typisiert: Die Zahlen zeigen den Prüf- und Rechenweg, nicht einen realen Fall.
Objekt: Bürogebäude, Baujahr 1992, 8.500 m² Mietfläche, Standort Frankfurt am Main, Gasheizung, keine PV-Anlage.
Ergebnis der ESG Due Diligence:
| Prüfpunkt | Ergebnis | Bewertung |
|---|---|---|
| Energieausweis | Verbrauchsausweis ohne Effizienzklasse (Klassen für Nichtwohngebäude gibt es erst auf Ausweisen ab 2027); Endenergieverbrauch für Wärme und Strom zusammen 168 kWh/(m²a) | Für die Bewertung Bedarfsausweis erstellen lassen; ein ab 2027 neu ausgestellter Ausweis muss ohnehin ein Bedarfsausweis sein |
| CO₂-Intensität | 38 kgCO₂e/(m²a) | Liegt 2026 bereits über dem CRREM-1,5-°C-Pfad für Büros in Deutschland: Misalignment Year erreicht |
| EU-Taxonomie | Klasse A scheidet aus (fossile Heizung); 168 kWh/(m²a) liegt innerhalb der vdp-Spanne für Büros (140–240 kWh/(m²a)) | Top-15-%-Nachweis offen; ohne objektspezifischen Nachweis keine taxonomiebasierte grüne Finanzierung |
| Gebäudehülle | Fassade unsaniert, Fenster 2-fach-Verglasung (U-Wert ca. 2,8) | CAPEX-intensiv |
| Heizung | Gas-Brennwertkessel, Baujahr 2008, Nennleistung über 70 kW | Kein gesetzlicher Austauschzwang; Heizungsprüfung und -optimierung bis 30.09.2027, sofern das Gebäude mindestens sechs Nutzungseinheiten hat (§ 60b GModG); Gebäudeautomation bis 31.12.2029 nachrüsten (§ 56 GModG); ein neuer Gaskessel fiele unter die Bio-Treppe (§ 43 GModG) |
| Physische Risiken | ZÜRS-Gefährdungsklasse 1, keine Bachzone, kein Hitze-Hotspot | Gering |
| Schadstoffe | KMF in abgehängten Decken (bei diesem Baujahr möglich) | Entsorgungskosten bei Sanierung einplanen |
Quellen: typisiertes Beispiel; Schwellenwerte: GModG, vdp/Drees & Sommer, CRREM v2.05 · Stand: Oktober 2026
CAPEX-Schätzung: Für Fassadendämmung, Fensteraustausch, Heizungstausch auf Wärmepumpe und PV-Anlage setzt das Beispiel ca. 1,9 Mio. Euro an (ca. 224 Euro/m²). Zielniveau nach der Sanierung ist Klasse B auf der Skala für Nichtwohngebäude; den CRREM-Abgleich wiederholt der Käufer mit den neuen Verbrauchswerten.
Kaufpreisverhandlung: Auf dieser Grundlage setzt der Käufer im Beispiel einen Abschlag von 12 Prozent auf den Angebotspreis an, begründet mit dem dokumentierten Sanierungsbedarf und der bereits bestehenden Abweichung vom CRREM-Pfad.
Praxisbeispiel: ESG-Prüfung beim Ankauf eines Wohnportfolios
Auch dieses Beispiel ist typisiert.
Objekt: Portfolio aus 14 Mehrfamilienhäusern, Baujahre 1955 bis 1978, insgesamt 23.000 m² Wohnfläche, verteilt auf drei mittelgroße Städte in Nordrhein-Westfalen.
Ergebnis der ESG Due Diligence:
| Prüfpunkt | Ergebnis | Bewertung |
|---|---|---|
| Energieausweise | Gemischt: 3× Klasse D, 6× Klasse E, 4× Klasse F, 1× Klasse G | Durchschnitt Klasse E: hoher Sanierungsbedarf |
| CO₂-Kosten (CO2KostAufG) | Durchschnitt 30 kgCO₂/(m²a), Stufe 27 bis < 32 kg: Vermieteranteil 40 % | Jährliche Vermieter-CO₂-Kosten ca. 16.600 Euro beim Referenzpreis 2026 von 60 €/t (vereinfacht mit dem Durchschnitt; die Aufteilung gilt je Gebäude) |
| CRREM | Schon die Heizung allein verursacht im Schnitt 30 kgCO₂/(m²a); CRREM zählt zusätzlich den Strom | Liegt 2026 deutlich über dem CRREM-1,5-°C-Pfad für Mehrfamilienhäuser in Deutschland: systematisches Transitionsrisiko |
| Heizungen | 11× Gasheizung (davon 4× Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre), 3× Fernwärme | Kein gesetzlicher Austauschzwang mehr (§ 72 GEG gestrichen); Gaskessel, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, bis 30.09.2027 prüfen und optimieren lassen (§ 60b GModG, Gebäude ab sechs Wohnungen); neue Gaskessel: Bio-Treppe und ab 2028 CO₂-Kosten und Netzentgelte 50/50 |
| Schadstoffe | Asbest in Bodenbelägen (2 Gebäude), PCB in Fugenmassen (1 Gebäude BJ 1968) | Sanierungskosten für Schadstoffentsorgung: ca. 180.000 Euro |
| Physische Risiken | 2 Objekte in ZÜRS-Gefährdungsklasse 2, Rest Klasse 1 | Moderate Risikoerhöhung |
Quellen: typisiertes Beispiel; Regeln: CO2KostAufG, GModG, CRREM v2.05 · Stand: Oktober 2026
CAPEX-Schätzung: Den gesamten Sanierungsbedarf über 8 Jahre setzt das Beispiel mit ca. 4,6 Mio. Euro an (ca. 200 Euro/m²). Priorisierung: Heizungstausch (Jahr 1–2), Fassadendämmung (Jahr 2–4), Fenster (Jahr 4–6), PV auf geeigneten Dächern (Jahr 3–5). Weil BEG-Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung seit dem 21.07.2026 nicht mehr kombinierbar sind, muss der Fahrplan vor der ersten Maßnahme festlegen, welcher Förderweg genutzt wird. Ziel nach der Vollsanierung: Klasse C und eine um ca. 55 % geringere CO₂-Intensität.
Kaufpreisverhandlung: Im Beispiel reduziert der Investor den Gesamtkaufpreis um 8,5 Prozent und baut zusätzlich eine Rücklage für die Schadstoffsanierung in die Kaufpreisstruktur ein. Die CO₂-Kostenlast fließt explizit in die Cashflow-Prognose.
Häufige Fragen zur ESG Due Diligence bei Immobilien
Ist ESG Due Diligence bei jeder Immobilientransaktion Pflicht?
Ein Gesetz, das jedem Käufer eine ESG Due Diligence vorschreibt, gibt es nicht. AIF-Verwalter müssen Nachhaltigkeitsrisiken aber seit dem 01.08.2022 in ihre Sorgfaltsprüfung bei Investitionen einbeziehen, und Banken prüfen bei der Finanzierung nach den EBA-Leitlinien Energieeffizienz und Lage der Sicherheit. Für Fondsankäufe und fremdfinanzierte Transaktionen ist eine ESG-Prüfung damit praktisch unverzichtbar. Auch bei kleineren Käufen empfiehlt sich zumindest die Prüfung des Energieausweises, der CO₂-Kosten und des Sanierungsbedarfs, allein schon zum Schutz vor verdeckten Investitionsrisiken.
Welche Daten brauche ich für die ESG Due Diligence?
Mindestens benötigt werden: der aktuelle Energieausweis (idealerweise Bedarfsausweis), die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zum Heizungssystem (Typ, Baujahr, Energieträger, Nennleistung), die Grundrissdaten (beheizte Fläche, Gebäudehülle), der Standort (für die Klimarisikoanalyse) und das Baujahr (für die Schadstoffeinschätzung). Bei größeren Objekten kommen Wartungsprotokolle, TGA-Dokumentation und Mietvertragsdaten hinzu. Für die Finanzierung lohnt ein Blick auf die ZIA/vdp-KPI-Liste: Sie soll die ESG-Fragebögen der Banken vereinheitlichen (Version 1.01 vom 14.05.2025: neun Objekt-KPIs mit 22 Basisdatenpunkten) und lässt sich weitgehend aus denselben Unterlagen füllen.
Wie lange dauert eine ESG Due Diligence?
Verbindliche Richtwerte gibt es nicht. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell Energieausweise, Verbrauchsabrechnungen, TGA-Unterlagen und Schadstoffgutachten vorliegen; die Datenanalyse ist oft schneller erledigt als die Datenbeschaffung. Planen Sie bei Nichtwohngebäuden ab 2027 die Zeit für einen Bedarfsausweis ein, falls kein gültiger Ausweis vorliegt: Der Aussteller muss das Gebäude dafür vor Ort begehen oder geeignete Fotos auswerten (§ 83 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung).
Wer führt die ESG Due Diligence durch?
In der Praxis übernehmen spezialisierte Beratungs-, Prüf- und Ingenieurgesellschaften die ESG Due Diligence, häufig zusammen mit der technischen Due Diligence (TDD). Für eine erste Einschätzung der energetischen Situation vor der formalen Prüfung helfen datenbasierte Werkzeuge, die aus der Adresse und vorhandenen Unterlagen eine Energie- und CO₂-Bilanz ableiten.
ESG Due Diligence als Wertschutz und Verhandlungsgrundlage
ESG Due Diligence ist kein bürokratischer Zusatzaufwand, sondern ein Wertschutzinstrument. Sie identifiziert regulatorische Risiken, quantifiziert Sanierungskosten und liefert die Datenbasis für eine sachgerechte Kaufpreisfindung. In einem Markt, in dem Wohnimmobilien der Klassen G und H rund 20 bis knapp 30 Prozent unter vergleichbaren Objekten der Klassen A/A+ angeboten werden und für Heizbrennstoffe ab 2028 der EU-Emissionshandel ohne festen Höchstpreis gilt, ist eine fundierte ESG-Prüfung der beste Schutz vor teuren Überraschungen nach dem Notartermin.
Die Kombination aus technischer und ESG Due Diligence spart Zeit, vermeidet Doppelaufwand und liefert eine realistische CAPEX-Grundlage. Wer die energetischen Risiken vor dem Kauf kennt, kann sie einpreisen, absichern oder gezielt in eine Wertsteigerung durch Sanierung investieren.
Eine typische Datenlücke der ESG Due Diligence entsteht vor dem LOI, wenn noch kein Datenraum offen ist und weder Bedarfsausweis noch vollständige Verbrauchsdaten vorliegen. reduco erzeugt aus jeder Adresse ein 3D-Gebäudemodell auf Basis amtlicher LoD2-Daten und berechnet die Energie- und CO₂-Bilanz, einen Klimapfad je Gebäude nach den Klimazielen der Bundesregierung (klimaneutral 2045) oder auf Wunsch nach Ihrem eigenen Unternehmensziel sowie Sanierungsvarianten mit BEG-Förderung je Maßnahme und Wirtschaftlichkeit nach VDI 2067; dazu kommt ein Klimarisiko-Screening zu physischen Gefahren. So entsteht vor der formalen Prüfung eine belastbare erste Einschätzung, für ein einzelnes Ankaufsobjekt ebenso wie mit der Portfolio-Analyse für Bestandshalter über mehrere Gebäude. Kostenlos starten
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