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Sanieren oder Abreißen: Warum graue Energie 50–66 % CO2 spart

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 18. Oktober 202614 Minuten

Wohn- und Gewerbeimmobilien im Bestand

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Das Wichtigste in Kürze

  • Graue Emissionen: Sanierungen verursachen laut einer DGNB-Kurzstudie (Ökobilanzen von 19 zertifizierten Sanierungsprojekten, fast ausschließlich Büro- und Verwaltungsbauten) im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger graue Emissionen als Neubauten. Bei der Herstellung der Baustoffe (Module A1–A3) liegen sie im Mittel um den Faktor 2,4 niedriger (rund 58 % weniger).
  • Lebenszyklus: Das Wuppertal Institut errechnete für drei Gebäude der LEG, dass die energetische Sanierung über den gesamten Lebenszyklus nur rund die Hälfte des CO2-Fußabdrucks eines Neubaus verursacht.
  • Kosten im Lebenszyklus: Die Nutzungsphase macht rund 80–90 % der Lebenszykluskosten aus, Bau und Abriss zusammen nur 10–20 %.
  • Investition: Mehrfamilienhaus-Neubauten in Großstädten kosteten im 4. Quartal 2025 im Median 4.631 €/m² (ohne Grundstück und Finanzierung). Wohnungsunternehmen kalkulieren Komplettsanierungen mit rund 1.000 €/m² Wohnfläche; serielle Sanierungen auf Effizienzhaus 55 lagen in Planungen von 2023/2024 eher bei rund 1.500 €/m² ohne Förderung (Agora Energiewende 2024).
  • Bodenwert: Abriss plus Neubau rechnet sich erst, wenn der erzielbare Wert des Neubaus Bodenwert, Abriss- und Neubaukosten sowie die Marge übersteigt; sonst bleibt die Sanierung im Vorteil.
  • Regulierung: Nach § 88b Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab 2030 für alle Neubauten zu ermitteln und im Energieausweis anzugeben; ab 2030 müssen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein.

Sanieren oder abreißen? Für Bestandshalter ist das eine Investitionsrechnung mit drei Größen: CO2, Lebenszykluskosten und Bodenwert. Bei den grauen Emissionen liegt die Sanierung klar vorn, weil sie die bestehende Tragstruktur erhält: Laut DGNB verursachen Sanierungen im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger graue Emissionen als Neubauten. Über den ganzen Lebenszyklus entscheidet zusätzlich der Betrieb. Wirtschaftlich kippt das Bild erst dort, wo ein hoher Bodenwert und zusätzliche Fläche Abriss, Neubau und Marge tragen.

Dieser Artikel quantifiziert die Entscheidung mit €/m² und kg CO2/m² und ordnet sie in die Portfolio-Praxis ein. Er ergänzt die Reporting-Perspektive aus dem Beitrag zum GRESB-Rating, zeigt mit der seriellen Sanierung im Wohnungsbestand eine Alternative zum Abriss und schließt an die Frage halten, sanieren oder verkaufen an.

Die Vergleichsmatrix: Sanierung gegen Abriss plus Neubau

Bevor wir die einzelnen Dimensionen aufschlüsseln, hier die kompakte Gegenüberstellung. Die Kostenwerte stammen aus Quellen mit Stand 2024 und 2025 und schwanken stark nach Region, Zustand und Schadstofflage; seitdem sind die Baupreise weiter gestiegen, im August 2026 für den Wohnungsneubau um 5,5 % und für die Instandhaltung von Wohngebäuden um 6,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat (Destatis, 09.10.2026).

Kriterium Umfassende Sanierung Abriss plus Neubau
Investition (Wohnen) Komplettsanierung: Kalkulationsansatz der Wohnungsunternehmen rund 1.000 €/m² Wohnfläche; seriell (Effizienzhaus 55) nach Planungen von 2023/2024 eher rund 1.500 €/m² Mehrfamilienhaus in Großstädten: Median 4.631 €/m² (Q4 2025), zuzüglich Abriss und Schadstoffentsorgung
Graue Emissionen im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger als Neubau (DGNB); bei der Herstellung (A1–A3) Faktor 2,4 konventioneller Neubau rund 500–800 kg CO2e/m² über 50 Jahre (DGNB)
Anteil grauer Emissionen am Lebenszyklus 10–25 % bzw. 3–8 kg CO2e je m² Wohnfläche und Jahr 25–40 % bzw. 10–16 kg CO2e je m² Wohnfläche und Jahr
Bauzeit / Mieter Montage kürzer; seriell weitgehend im bewohnten Zustand länger; Vollräumung, längerer Mietausfall
Bodenwert-Logik trägt sich auch bei niedrigem Bodenwert rechnet erst bei hohem Bodenwert und Dichtegewinn
Förderung und Regulierung BEG-Förderung für Hülle, Heizung und Effizienzhaus-Sanierung KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau; Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz ab 2028/2030, Nullemissionsgebäude ab 2030

Quellen: DGNB (2021, 2025); Gebäudeforum klimaneutral (dena); Agora Energiewende (2024); ARGE über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; BEG-Richtlinien, BMWSB/KfW; GModG · Stand: Oktober 2026

Die Matrix zeigt: Die Sanierung liegt bei den grauen Emissionen und meist beim Kapitaleinsatz vorn, während der Neubau seine Berechtigung vor allem aus dem Bodenwert und dem Verdichtungspotenzial zieht.

Die drei Entscheidungsdimensionen

Eine belastbare Abriss-Entscheidung beantwortet drei Fragen getrennt voneinander und führt sie erst am Ende zusammen.

Dimension 1: CO2 und graue Energie

Graue Emissionen (englisch: Embodied Carbon) sind die Treibhausgase, die über den Lebenszyklus der Baustoffe entstehen: bei ihrer Herstellung (Module A1–A3 der Ökobilanz), beim Transport zur Baustelle und beim Einbau (A4–A5), beim Austausch von Bauteilen während der Nutzung (B4) sowie bei Rückbau und Entsorgung (C). Die Emissionen aus Herstellung, Transport und Einbau sind bei Fertigstellung bereits angefallen, bevor das Gebäude die erste Kilowattstunde verbraucht. Reißt man ein intaktes Tragwerk ab, ist diese CO2-Investition verloren, und der Neubau verursacht sie ein zweites Mal.

Die DGNB beziffert in ihrer Studie zu CO2-Emissionen von Bauwerken (2021, 50 zertifizierte Gebäude, davon 46 Bürogebäude) die verbauten Emissionen konventioneller Neubauten auf rund 500–800 kg CO2e/m² über 50 Jahre; die untersuchten Gebäude lagen im Mittel bei etwa 440 kg CO2e/m². Die verbauten Emissionen machen „gut ein Drittel“ aller Treibhausgasemissionen eines Gebäudes aus, bei Gebäuden mit sehr kleinem CO2-Fußabdruck 50 % und mehr; unter den Bauteilen verursachen die Decken mehr als ein Drittel der Herstellungsemissionen.

Dimension 2: Lebenszykluskosten (LCC)

Zu kurz greift, wer bei der Abriss-Frage nur auf die Investitionssumme schaut. Laut Gebäudeforum klimaneutral entfallen rund 80–90 % der Lebenszykluskosten auf die Nutzungsphase, also auf Betrieb, Instandhaltung und Modernisierung. Bau und Abriss zusammen schlagen nur mit etwa 10–20 % zu Buche.

Die Nutzungskosten übersteigen die Bau- und Abrisskosten damit um ein Mehrfaches. Das verschiebt die Entscheidungslogik: Der Investitionsunterschied zwischen Neubau und Sanierung ist groß, über Jahrzehnte zählt aber ebenso, welche Variante die Betriebs- und Energiekosten niedrig hält. Wie sich diese Logik strukturiert rechnen lässt, vertieft der Beitrag zu Lebenszykluskosten und Nutzungskosten nach DIN 18960.

Kostenebene Wert Bezug und Stand
Komplettsanierung, Kalkulationsansatz von Wohnungsunternehmen rund 1.000 €/m² Wohnfläche (brutto) Agora Energiewende 2024
Serielle Sanierung, Planungen 2023/2024 eher rund 1.500 €/m² Wohnfläche für Effizienzhaus 55 inklusive Modernisierung, ohne Förderung; ein Wohnungsunternehmen plant neue Projekte mit rund 1.100 €/m² Agora Energiewende 2024
Neubau Mehrfamilienhaus, Typengebäude in Großstädten Median 4.631 €/m² (Herstellungskosten ohne Grundstück und Finanzierung) ARGE, 4. Quartal 2025
Baupreise August 2026 gegenüber Vorjahresmonat Wohnungsneubau +5,5 %, Instandhaltung von Wohngebäuden +6,0 % Destatis, 09.10.2026

Quellen: Agora Energiewende, ifok, BPIE: Serielle Sanierung (2024); Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Preisentwicklung im Wohnungsneubau (ARGE-Daten); Destatis · Stand: Oktober 2026

Einen allgemeingültigen Quadratmeterwert für Abriss und Schadstoffentsorgung gibt es nicht; die Kosten hängen von Bauweise, Keller, Zugänglichkeit und Schadstoffbefund ab und lassen sich nur über Angebote und ein Schadstoffgutachten seriös beziffern.

Stand 17.10.2026 (BEG-Reform mit Wirkung ab 21.07.2026): Unternehmen, Wohnungsunternehmen und Vermieter erhalten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % Zuschuss (+5 Prozentpunkte iSFP-Bonus bei Wohngebäuden nur auf die Kosten oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP und ab 30.000 € förderfähiger Investition, nicht für große Wohnungsunternehmen ohne EBW-iSFP) und für den Heizungstausch 30 % ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus (beide nur für Selbstnutzer); für Wärmepumpen sind ab Q1 2027 15 % plus 15 Prozentpunkte bei EU-Herkunft vorgesehen (Details und Start veröffentlicht das BMWE noch). Die Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude (KfW 261/263) wird nur noch mit EE- oder NH-Klasse gefördert, etwa Effizienzhaus 40 mit 10 % Tilgungszuschuss (EE) oder 15 % (NH); serielle Sanierungen erhalten bei Effizienzhaus 40 und 55 zusätzlich 15 Prozentpunkte, bei Effizienzhaus 70 zusätzlich 5. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung sind nicht mehr kombinierbar; zwischen beiden liegen drei Jahre. Für Neubauten ist die EH55-Plus-Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau (Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudestandard 55, Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien) längstens bis zum Antragseingang am 31.12.2026 möglich, solange die aufgestockten Mittel reichen.

Dimension 3: Der Bodenwert-Floor

Hier entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit. Nach der Residualwertlogik lohnt ein Abriss mit Neubau erst dann, wenn der erzielbare Verkehrs- oder Ertragswert des Neubaus die Summe aus Bodenwert, Abrisskosten, Neubaukosten und Entwickler-Marge übersteigt. Der Bodenwert bildet dabei den ökonomischen „Floor“: Ist er hoch (innerstädtische Lage, hohe zulässige Bebauungsdichte, Verdichtungspotenzial), kann der Neubau die höhere CO2- und Kapitalbelastung über höhere Mieten und mehr Fläche refinanzieren. Ist er niedrig, fehlt diese Refinanzierung, und die Sanierung gewinnt nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich. Höhere Zinsen belasten dabei vor allem die kapitalintensive Variante: Immobilienkredite kosteten im Herbst 2026 rund 3,8–4,4 %. Diese Residualwert-Betrachtung gehört in jede technische Due Diligence und jeden CapEx-Forecast, weil sie verhindert, dass ein bilanziell tragfähiges Objekt vorschnell als Abrisskandidat abgeschrieben wird.

Mehr Spielraum für Verdichtung kann der sogenannte Bau-Turbo schaffen: Nach § 246e BauGB (in Kraft seit 30.10.2025) kann für Wohnungsbauvorhaben mit Zustimmung der Gemeinde bis Ende 2030 vom Bauplanungsrecht abgewichen werden, auch für Erweiterungen bestehender Gebäude, die neue Wohnungen schaffen; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Das kann die Rechnung für eine Aufstockung des Bestands ebenso verbessern wie für einen Ersatzneubau.

Graue Energie quantifiziert: was die Studien zeigen

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Die qualitative Aussage „Sanieren ist klimafreundlicher“ lässt sich mit drei Quellen belegen.

Erstens die DGNB-Kurzstudie. Sie wertete die Ökobilanzen von 19 zertifizierten Sanierungsprojekten aus, fast ausschließlich Büro- und Verwaltungsbauten, saniert zwischen 2018 und 2023. Ergebnis: Sanierungen verursachen im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger graue Emissionen als Neubauten, weil die Tragstruktur erhalten bleibt. Bei der Herstellung (Module A1–A3) kamen die Sanierungen im Mittel auf 3,1 kg CO2e je m² Nettoraumfläche und Jahr, die Neubauten der DGNB-Vergleichsstudie auf 7,3 kg (jeweils über 50 Jahre gerechnet); das Gebäudeforum klimaneutral der dena fasst den Unterschied als Faktor 2,4 zusammen, also rund 58 % weniger. Zugleich zeigt die Analyse, dass über 50 Jahre die meisten Emissionen im Betrieb entstehen, solange sanierte Gebäude nicht vollständig erneuerbar versorgt werden.

Zweitens das Wuppertal Institut. In der Studie „Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubau“ (Projekt SanRess, veröffentlicht im März 2022, Projektleitung Sören Steger) untersuchte das Institut im Auftrag der LEG drei Gebäude. Ergebnis: Über den gesamten Lebenszyklus verursacht die energetische Sanierung nur die Hälfte des CO2-Fußabdrucks eines Neubaus, Betrieb und graue Energie zusammengerechnet.

Drittens die Anteilsbetrachtung. Das Gebäudeforum klimaneutral beziffert den Anteil grauer Emissionen am Lebenszyklus (Stand März 2022) bei typischen Neubauten (EnEV 2016, GEG, KfW 55, KfW 40) innerhalb der Bilanzgrenze des GEG ohne Nutzerstrom auf 25–40 % beziehungsweise 10–16 kg CO2-Äquivalent je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, bei Sanierungen auf 10–25 % beziehungsweise 3–8 kg. Die Baustoffherstellung verursacht in der EU rund 9 % der Emissionen aller Sektoren, und ihre relative Bedeutung steigt, je weiter der Betriebsenergiebedarf neuer Gebäude sinkt. Mit anderen Worten: Je effizienter wir bauen, desto stärker prägt die graue Energie die Bilanz, und desto teurer wird der Abriss in CO2-Einheiten.

Wann der Abriss trotzdem die richtige Entscheidung ist

Ein ehrlicher Ratgeber benennt die Grenzen der Sanierung. Es gibt Konstellationen, in denen Abriss und Neubau überlegen sind, und von einem dogmatischen „Sanieren um jeden Preis“ raten wir ausdrücklich ab.

  • Gravierende Bausubstanz-Schäden: Ist das Tragwerk durchfeuchtet, statisch ertüchtigungsbedürftig oder die Fundamentierung mangelhaft, kann der Sanierungsaufwand die Neubaukosten erreichen oder übersteigen. Muss dabei viel Tragstruktur ersetzt werden, schrumpft auch der Vorteil der erhaltenen grauen Energie.
  • Schadstoffbelastung: Asbest, PCB oder künstliche Mineralfasern treiben sowohl Sanierungs- als auch Abrisskosten; bei flächiger Belastung kann die Sanierung unwirtschaftlich werden. Klarheit schafft ein Schadstoffgutachten vor der Entscheidung.
  • Grundriss- und Dichte-Defizite: Ein Gebäude mit unzeitgemäßen Grundrissen, zu geringen Raumhöhen oder fehlendem Aufzug, das das Baurecht nur zur Hälfte ausschöpft, lässt sich durch Sanierung oft nur begrenzt in ein marktgängiges Produkt verwandeln. Hier liegt der Wert im Grundstück.
  • Hoher Bodenwert plus Verdichtungspotenzial: Erlaubt der Bebauungsplan deutlich mehr Geschossfläche, kann der zusätzliche Ertrag die höhere Kapital- und CO2-Belastung wirtschaftlich rechtfertigen.

Entscheidend ist, dass diese Faktoren objektscharf geprüft werden. Pauschale Portfolio-Urteile („Baujahr vor 1970 = Abriss“) greifen zu kurz, weil sie den Bodenwert-Floor und den realen Substanzzustand ignorieren.

EPBD Whole-Life-Carbon: regulatorischer Rückenwind für den Bestand

Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) verankert die graue Energie erstmals EU-weit verbindlich: Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude ist ab 1. Januar 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten zu berechnen und im Energieausweis offenzulegen (Art. 7 Abs. 2). Der Indikator wird in kg CO2eq/m² Nutzfläche je Lebenszyklusphase angegeben, berechnet nach EN 15978 über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren. Bis 1. Januar 2027 veröffentlichen die Mitgliedstaaten einen Fahrplan für Grenzwerte mit Zielvorgaben für Neubauten ab 2030. Die Umsetzungsfrist (29. Mai 2026) haben alle Mitgliedstaaten verpasst; die EU-Kommission hat im Juli 2026 Aufforderungsschreiben an alle 27 verschickt.

Deutschland hat die Pflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226) umgesetzt. Nach § 88b GModG sind die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ab 1. Januar 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten zu ermitteln, nach den Bilanzierungsregeln der DIN SPEC 91606:2026-07 und in Kilogramm CO2-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr (§ 7 Abs. 5). Den Bericht darf nur eine entsprechend fortgebildete Person ausstellen (§ 88c); der Energieausweis weist die Summe der Lebenszyklusphasen A bis C aus, von der Herstellung bis zum Rückbau. Zudem müssen alle neuen Gebäude ab 1. Januar 2030 Nullemissionsgebäude sein, ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort (§ 10 GModG; für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, die eine Behörde nutzt, gilt das nach § 10a schon ab 1. Januar 2028).

Für die Abriss-Entscheidung bedeutet das: Die graue Energie eines Neubaus wird sichtbar und vergleichbar; Grenzwerte sieht die EPBD über nationale Fahrpläne vor, in Deutschland festgelegt sind sie noch nicht. Bestandserhalt durch Sanierung wird damit auch regulatorisch zur risikoärmeren Spur. Die Details erläutert der Beitrag zur EPBD-Novelle 2024 und die neuen Pflichten.

Für Bestandshalter, die über ihre Nachhaltigkeit berichten, schließt sich hier der Kreis zur Reporting-Seite, etwa beim freiwilligen GRESB-Rating.

Die Portfolio-Sicht: welches Objekt in welche Spur

Auf Objektebene ist die Abriss-Frage komplex; auf Portfolioebene wird sie zur Screening-Aufgabe. Statt jedes Gebäude einzeln zu begutachten, sortieren Sie den Bestand zunächst grob in drei Spuren und prüfen nur die Grenzfälle vertieft.

Spur Indikatoren Vorgehen
Sanieren (Regelfall) intakte Substanz, niedriger/mittlerer Bodenwert, ausgeschöpftes Baurecht serielle oder klassische Sanierung, Klimapfad sichern
Prüffall mittlerer Substanzzustand, Schadstoffverdacht, moderates Verdichtungspotenzial technische Due Diligence, Schadstoffgutachten, Residualwertrechnung
Abriss/Neubau (Ausnahme) gravierende Schäden, hoher Bodenwert, großes Dichtepotenzial Neubau mit Optimierung der Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz

Quellen: eigene Einordnung auf Basis der zitierten Studien · Stand: Oktober 2026

Diese Screening-Logik verbindet sich direkt mit der Sanierungspriorisierung im Wohnungsbestand und mündet in einen belastbaren Dekarbonisierungs-Business-Case als Beschlussvorlage. Wer die CO2-Vermeidungskosten jeder Spur gegen ihren CO2- und Bodenwert-Effekt rechnet, trifft die Abriss-Entscheidung nicht mehr aus dem Bauch, sondern aus der Bilanz.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Sanieren oder Abreißen und Neubauen wirtschaftlicher?

Meist ist die Sanierung wirtschaftlicher, weil sie deutlich weniger Kapital bindet: Wohnungsunternehmen kalkulieren Komplettsanierungen mit rund 1.000 €/m² Wohnfläche, serielle Sanierungen auf Effizienzhaus 55 lagen in Planungen von 2023/2024 bei rund 1.500 €/m², während Mehrfamilienhaus-Neubauten in Großstädten Ende 2025 im Median 4.631 €/m² ohne Grundstück kosteten. Abriss und Neubau rechnen sich erst, wenn ein hoher Bodenwert und Verdichtungspotenzial die zusätzlichen Kosten und die Entwickler-Marge tragen.

Wie viel CO2 spart eine Sanierung gegenüber Abriss und Neubau?

Laut DGNB-Kurzstudie verursachen Sanierungen im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger graue Emissionen als Neubauten; bei der Herstellung der Baustoffe (Module A1–A3) liegen sie im Mittel um den Faktor 2,4 niedriger (rund 58 % weniger). Über den gesamten Lebenszyklus errechnete das Wuppertal Institut für drei Gebäude der LEG rund 50 % weniger CO2-Emissionen. Wie groß der Vorteil im Einzelfall ist, hängt vor allem vom Betrieb nach der Sanierung ab.

Was ist graue Energie (Embodied Carbon) und warum ist sie bei der Abriss-Entscheidung relevant?

Graue Emissionen sind die Treibhausgase aus Herstellung der Baustoffe (Module A1–A3), Transport und Einbau (A4–A5), Austausch während der Nutzung (B4) sowie Rückbau und Entsorgung (C). Streng genommen bezeichnet graue Energie den dafür nötigen Aufwand an nicht erneuerbarer Primärenergie; im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleichgesetzt. Die Emissionen aus der Errichtung sind bei Fertigstellung bereits angefallen. Reißt man ein intaktes Tragwerk ab, ist diese CO2-Investition verloren, und der Neubau verursacht sie erneut; deshalb liegt der Bestandserhalt bei den grauen Emissionen vorn.

Wann lohnt sich ein Abriss mit Neubau trotz höherer grauer Energie?

Ein Abriss kann sich bei gravierenden Bausubstanz-Schäden, flächiger Schadstoffbelastung (etwa Asbest), unzeitgemäßen Grundrissen ohne Marktgängigkeit sowie bei hohem Bodenwert mit erheblichem Verdichtungspotenzial lohnen. In diesen Fällen kann der zusätzliche Flächenertrag die höhere CO2- und Kapitalbelastung wirtschaftlich rechtfertigen.

Welche Rolle spielt der Bodenwert bei der Entscheidung Abriss oder Sanierung?

Der Bodenwert bildet den ökonomischen Floor der Entscheidung. Nach der Residualwertlogik rechnet sich ein Neubau erst, wenn der erzielbare Wert die Summe aus Bodenwert, Abrisskosten, Neubaukosten und Marge übersteigt. Bei niedrigem Bodenwert fehlt diese Refinanzierung, und die Sanierung gewinnt auch wirtschaftlich.

Was schreibt die EPBD 2024 zum Whole-Life-Carbon bei Neubauten vor?

Die EPBD verlangt, das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab 2030 für alle Neubauten zu berechnen und im Energieausweis offenzulegen, je Lebenszyklusphase nach EN 15978 über 50 Jahre. In Deutschland setzt § 88b GModG das mit denselben Stichtagen um; gerechnet wird nach DIN SPEC 91606:2026-07. Grenzwerte gibt es in Deutschland noch nicht; die Mitgliedstaaten legen bis 1. Januar 2027 einen Fahrplan mit Zielen ab 2030 vor.

Wie hoch ist der Anteil der Nutzungsphase an den Lebenszykluskosten eines Gebäudes?

Die Nutzungsphase (Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung) macht rund 80–90 % der Lebenszykluskosten aus, Bau und Abriss zusammen nur etwa 10–20 %. Die Nutzungskosten übersteigen die Baukosten damit um ein Mehrfaches.

Was kostet der Abriss eines Wohngebäudes pro Quadratmeter?

Einen allgemeingültigen Quadratmeterwert gibt es nicht. Die Kosten hängen von Bauweise, Keller, Zugänglichkeit, Entsorgungswegen und vor allem vom Schadstoffbefund ab; Asbest oder PCB können sie deutlich erhöhen. Seriös beziffern lassen sie sich nur über ein Schadstoffgutachten und Angebote von Abbruchunternehmen.

Wie bewertet die DGNB Sanierung gegenüber Neubau?

Nach der DGNB-Kurzstudie, die fast ausschließlich Büro- und Verwaltungsbauten auswertete, verursachen Sanierungen im Schnitt etwa die Hälfte bis zwei Drittel weniger graue Emissionen als Neubauten. Zugleich betont die DGNB, dass über 50 Jahre die meisten Emissionen im Betrieb entstehen, solange sanierte Gebäude nicht vollständig erneuerbar versorgt werden. Die verbauten Emissionen eines konventionellen Neubaus beziffert sie auf rund 500–800 kg CO2e/m² über 50 Jahre.

Nächster Schritt: die Abriss-Entscheidung je Objekt durchrechnen

Ob Sanieren oder Abreißen richtig ist, hängt am Ende von drei objektscharfen Größen ab: der CO2-Intensität im Vergleich zu einem Zielpfad, den Lebenszykluskosten und dem Bodenwert. Für die Sanierungsseite braucht es belastbare Gebäudedaten je Objekt. reduco erzeugt aus jeder Adresse ein 3D-Gebäudemodell auf Basis amtlicher LoD2-Daten und berechnet die Energie- und CO2-Bilanz, einen Klimapfad je Gebäude nach den Klimazielen der Bundesregierung (klimaneutral 2045) oder auf Wunsch nach Ihrem eigenen Unternehmensziel sowie Sanierungsvarianten mit BEG-Förderung je Maßnahme und Wirtschaftlichkeit nach VDI 2067. Die Neubau- und Bodenwertseite ergänzen Sie aus Ihrer Residualwertrechnung. Kostenlos starten · Lösung für Immobilienunternehmen

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