Reduco

Mehrfamilienhaus sanieren: Kosten, Förderung und Ablauf 2026

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 11. August 202616 Minuten

Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Bekannt aus

ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE
ESMT Berlin
Reaktor
Innova
ZIA Innovation 2026
Vali
EEE

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten pro m²: Eine MFH-Sanierung kostet 2026 je nach Umfang 500–1.500 EUR pro m² Wohnfläche – für ein 6-WE-MFH (500 m²) sind das 250.000–500.000 EUR vor Förderung.
  • Gebäudehülle (BAFA): Bis zu 20 % Zuschuss (15 % Basis + 5 % iSFP-Bonus); seit 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen, und die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gestaffelt (mit iSFP: 60.000 EUR für die 1., je 30.000 EUR für die 2.–6. und 15.000 EUR ab der 7. Wohneinheit).
  • Heizungstausch (KfW 458): Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt – 28.000 EUR für die 1., je 15.000 EUR für die 2.–6. und 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit. Die Deckel von 70 % bzw. 80 % gelten je Wohneinheit, und die Boni nur für die eine selbstgenutzte Einheit. Im Mehrfamilienhaus liegt die effektive Förderquote deshalb meist bei 30–40 %.
  • Effizienzhaus (KfW 261): Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss – alternativ zu den Einzelmaßnahmen, nicht kombinierbar.
  • Modernisierungsumlage: 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr nach § 559 BGB, gedeckelt auf 3 EUR/m² in 6 Jahren (2 EUR/m² bei Mieten unter 7 EUR/m²).
  • WEG-Beschluss: Erstmalige Fassadendämmung oder Heizungsumstellung gelten als bauliche Veränderung und erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Eigentümer nach Köpfen sowie mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile.

Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen

Artikel mit KI zusammenfassen

Artikel teilen

Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) kostet 2026 zwischen 500 und 1.500 EUR pro Quadratmeter, abhängig vom Umfang der Maßnahmen. Für ein typisches 6-Parteien-Haus mit 500 m² Wohnfläche ergibt sich eine Investition von 250.000 bis 500.000 EUR vor Förderung. Mit der gestaffelten KfW-Förderung und BEG-Zuschüssen lassen sich die tatsächlichen Kosten auf rund 180.000 bis 385.000 EUR senken. Dieser Leitfaden zeigt Eigentümern, Hausverwaltungen und WEG-Verwaltern, welche Maßnahmen wie viel kosten, welche Förderprogramme es gibt und worauf bei WEG-Beschluss und Modernisierungsumlage zu achten ist.

SanierungsrechnerSchritt 1 von 15

Wie viel Energie steckt in Ihrem Haus?

Adresse eingeben – wir laden Ihr Gebäude als 3D-Modell und berechnen Effizienzklasse, Sanierungskosten und Förderung.

Kostenlos, ohne Anmeldung · Ergebnis in unter 2 Minuten

Unverbindliche Schätzung auf Basis amtlicher 3D-Gebäudedaten und offener Rechenmodelle. Für ein konkretes Angebot: Angebote von Fachbetrieben vergleichen.

Update (Stand: 9. August 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze für den Heizungstausch: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab August 2028), die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR, und der Gesamtdeckel steigt einkommensabhängig auf bis zu 80 %. Auch bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und beim KfW-Programm 261 gelten seit 21. Juli 2026 neue Konditionen: Der iSFP-Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen voraus, die förderfähigen Höchstkosten sind je Wohneinheit gestaffelt, die Tilgungszuschüsse der Effizienzhaus-Förderung wurden um 10 Prozentpunkte gesenkt, und EH 85 EE sowie EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr.

Sanierungskosten im Überblick: Was kostet es pro m²?

Die Kosten einer MFH-Sanierung hängen maßgeblich vom Sanierungsumfang ab. Grundsätzlich lassen sich drei Stufen unterscheiden:

Sanierungsumfang Kosten pro m² Typische Maßnahmen
Energetische Teilsanierung 300–800 EUR Einzelne Maßnahmen wie Fassadendämmung oder Heizungstausch
Umfassende energetische Sanierung 500–1.000 EUR Dämmung, Fenster, Heizung – abgestimmtes Gesamtpaket
Kernsanierung 1.000–1.500 EUR Komplettsanierung inkl. Elektrik, Leitungen, Bäder und Energetik

Was würde eine Sanierung bei Ihnen bringen?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt

Die Spanne ist bei Mehrfamilienhäusern größer als bei Einfamilienhäusern, weil zusätzliche Faktoren wie der Zustand der Gemeinschaftsflächen, die Anzahl der Steigleitungen und die Koordination bei laufender Vermietung die Kosten beeinflussen. Einen allgemeinen Überblick über Sanierungskosten bei kleineren Gebäuden bietet unser Artikel Haus sanieren: Kosten, Ablauf & Förderung 2026.

Kosten nach Einzelmaßnahmen

Die folgende Tabelle schlüsselt die typischen Kosten für die wichtigsten energetischen Sanierungsmaßnahmen an einem Mehrfamilienhaus auf. Die Angaben beziehen sich auf die Bauteilfläche (bei Dämmung und Fenstern) bzw. auf das Gesamtgebäude (bei der Heizung).

Maßnahme Kosten pro m² Bauteil Kosten für 6-WE-MFH (500 m²) Typische Energieeinsparung
Fassadendämmung (WDVS, 16–20 cm) 150–300 EUR 60.000–120.000 EUR 15–25 %
Dachdämmung (Aufsparren oder Zwischensparren) 100–250 EUR 25.000–60.000 EUR 10–15 %
Kellerdeckendämmung (Unterseite) 40–100 EUR 8.000–20.000 EUR 5–10 %
Fenstertausch (3-fach-Verglasung) 500–900 EUR/Fenster 30.000–54.000 EUR (ca. 60 Fenster) 10–15 %
Heizungstausch (zentrale Wärmepumpe) 60.000–120.000 EUR 30–50 %

Hinweis: Die Angaben bei der Fassade beziehen sich auf die tatsächliche Fassadenfläche (abzüglich Fenster und Türen), nicht auf die Wohnfläche. Die Fassadenfläche eines typischen 6-WE-MFH liegt bei rund 400–500 m². Das Gerüst ist in den Fassadenkosten bereits enthalten.

Fassadendämmung

Die Fassadendämmung ist bei MFH in der Regel die wirtschaftlichste Einzelmaßnahme. Das liegt am günstigen Verhältnis von Fassadenfläche zu Wohnfläche: Ein MFH hat im Verhältnis zur beheizten Fläche weniger Außenwand als ein freistehendes Einfamilienhaus. Beim Wärmedämmverbundsystem (WDVS) werden Dämmplatten direkt auf die Fassade geklebt und verdübelt. Die Mindest-Dämmstärke für eine förderfähige Maßnahme liegt bei einem U-Wert der gedämmten Wand von maximal 0,20 W/(m²K) – das entspricht je nach Bestandswand 14–20 cm Dämmstoffdicke. Bei einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) liegen die Kosten höher (250–400 EUR/m²), dafür ist die Lebensdauer länger und die Gestaltungsfreiheit größer.

Dachdämmung

Bei Mehrfamilienhäusern mit Flachdach – typisch für Bauten der 1960er bis 1980er Jahre – erfolgt die Dämmung als Aufdachdämmung oder als Umkehrdach. Kosten hierfür liegen bei 120–280 EUR/m² Dachfläche. Bei Steildächern kommen Zwischen- oder Aufsparrendämmung infrage. Neben der reinen Dämmung sind oft auch Abdichtungsarbeiten und eine Erneuerung der Dacheindeckung notwendig, die die Kosten zusätzlich erhöhen. Mehr dazu in unserem Artikel zur Dachdämmung.

Kellerdeckendämmung

Die Kellerdeckendämmung ist die kostengünstigste energetische Maßnahme und kann in vielen Fällen ohne Gerüst und ohne Beeinträchtigung der Mieter umgesetzt werden. Dämmplatten werden an die Unterseite der Kellerdecke geklebt oder gedübelt. Voraussetzung ist eine ausreichende lichte Kellerhöhe (mindestens 2,00 m nach Dämmung). Bei Tiefgaragen oder niedrigen Kellern kann eine dünnere Hochleistungsdämmung (z. B. Aerogel) notwendig sein, die allerdings deutlich teurer ist (150–250 EUR/m²).

Fenstertausch

Der Fenstertausch auf dreifach verglaste Fenster mit einem U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) ist förderfähig. Bei MFH ist zu beachten, dass Fenster oft in verschiedenen Größen und Ausführungen verbaut sind (z. B. Balkontüren, Treppenhausfenster, Kellerfenster). Die Kosten variieren daher stärker als bei einem EFH. Im Durchschnitt ist mit 500–900 EUR pro Fenster zu rechnen, bei bodentiefen Elementen oder Sonderformaten auch mehr. Wichtig: Beim Fenstertausch muss gleichzeitig die Anschlussdetails (Laibungsdämmung, Rollladenkasten) fachgerecht gelöst werden, um Wärmebrücken zu vermeiden.

Heizungstausch

Die Heizungsmodernisierung ist bei MFH die Maßnahme mit dem größten Einzeleffekt auf den Energieverbrauch. Typische Optionen sind zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Pelletkessel oder der Anschluss an ein Wärmenetz im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Bei einer zentralen Wärmepumpe für ein 6-WE-MFH liegen die Kosten bei 60.000 bis 120.000 EUR inklusive Pufferspeicher, hydraulischem Abgleich und Anpassung der Heizungsverteilung. Details zum Heizungstausch und den Kosten finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Förderung für die MFH-Sanierung 2026

Die Förderlandschaft für Mehrfamilienhäuser unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von der für Einfamilienhäuser. Die wichtigsten Programme und ihre MFH-spezifischen Regelungen im Überblick – eine vollständige Darstellung aller Programme bietet unser Artikel Förderung energetische Sanierung 2026.

BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle (BAFA)

Maßnahmen an der Gebäudehülle – also Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Fenstertausch – werden über die BAFA als Einzelmaßnahmen gefördert. Der Fördersatz beträgt:

Förderkomponente Fördersatz
Basis-Fördersatz Gebäudehülle 15 %
iSFP-Bonus (bei Umsetzung gemäß Sanierungsfahrplan; seit 21.07.2026 nur ab Mindestinvestitionsvolumen) + 5 %
Gesamtfördersatz mit iSFP 20 %

Seit dem 21. Juli 2026 sind die förderfähigen Kosten je Wohneinheit gestaffelt: ohne iSFP 30.000 EUR für die 1., je 15.000 EUR für die 2.–6. und 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit; mit iSFP 60.000 EUR für die 1., je 30.000 EUR für die 2.–6. und 15.000 EUR ab der 7. Wohneinheit. Außerdem gibt es den iSFP-Bonus nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen eine Mindestschwelle erreicht (30.000 EUR bei Gebäuden mit einer Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern orientiert sich das Mindestvolumen an der jeweiligen Höchstgrenze ohne iSFP). Bei einem 6-WE-MFH bedeutet das mit Sanierungsfahrplan:

  • Förderfähige Kosten: 60.000 + 5 x 30.000 EUR = 210.000 EUR
  • Maximaler Zuschuss: 20 % von 210.000 EUR = 42.000 EUR

Ohne iSFP wäre der maximale Zuschuss lediglich 15 % von 105.000 EUR (30.000 + 5 x 15.000 EUR) = 15.750 EUR. Der iSFP bewirkt also eine Erhöhung der möglichen Förderung um rund den Faktor 2,7 – ein Argument, das sich in jeder WEG-Versammlung bezahlt macht.

BEG Heizungstausch (KfW 458): Gestaffelte Förderung für MFH

Beim Heizungstausch greift für Mehrfamilienhäuser eine gestaffelte Regelung der förderfähigen Kosten:

Wohneinheit Förderfähige Kosten pro Einheit
1. Wohneinheit 28.000 EUR
2.–6. Wohneinheit 15.000 EUR
Ab 7. Wohneinheit 8.000 EUR

Für ein 6-WE-MFH ergibt sich eine förderfähige Investitionssumme von: 28.000 + (5 x 15.000) = 103.000 EUR.

Der Fördersatz setzt sich zusammen aus:

Förderkomponente Fördersatz
Basis-Förderung (erneuerbare Heizung) 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026, danach halbjährliche Absenkung bis 0 % ab 01.08.2028) + 16 %
Einkommensbonus (zvE ≤ 30.000 / 30.000–40.000 / 40.000–50.000 EUR) + 40 % / 30 % / 10 %
Maximal kumulierter Fördersatz (Deckel) – je Wohneinheit 80 % / 70 %

Der Gesamtdeckel liegt seit 21. Juli 2026 bei 80 % (für zu versteuernde Einkommen bis 30.000 EUR bzw. bis 40.000 EUR inklusive Familienzuschlag) und sonst bei 70 % – laut KfW-Merkblatt 458/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf) allerdings jeweils nur „für eine Wohneinheit". Der Förderhöchstbetrag des Gebäudes „verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten"; ein Achtfamilienhaus mit 119.000 EUR förderfähigen Kosten bringt also 14.875 EUR je Einheit als Bemessungsgrundlage für die Boni. Neu ist ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig pauschal um 10.000 EUR (nicht je Kind).

Wichtig bei MFH: Der Klimageschwindigkeitsbonus (seit 21. Juli 2026 nur noch 16 %, danach halbjährlich sinkend bis 0 % ab 1. August 2028) ist an selbstnutzende Eigentümer gebunden – bei vermieteten Wohnungen kann der Vermieter ihn für diese Einheiten nicht ausschöpfen. Für selbstnutzende WEG-Eigentümer gilt der Bonus dagegen für die eigene Einheit. Der Einkommensbonus gilt nur für Selbstnutzer und beträgt je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40 % (bis 30.000 EUR), 30 % (30.000–40.000 EUR) oder 10 % (40.000–50.000 EUR).

Realistische Förderung für ein vermietetes 6-WE-MFH: 30 % von 103.000 EUR = 30.900 EUR Zuschuss für den Heizungstausch.

KfW 261: Effizienzhaus-Sanierung

Wer das Mehrfamilienhaus in einem Zug zum Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei deutlich veränderte Konditionen:

  • Kredithöchstbetrag: einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit für alle Effizienzhaus-Stufen.
  • Tilgungszuschüsse: über alle Effizienzhaus-Stufen um pauschal 10 Prozentpunkte gesenkt.
  • EE-Klasse: Aus dem früheren 5-%-Bonus ist eine Mindestanforderung geworden – mindestens 65 % des Energiebedarfs müssen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • EH 85 EE und EH 70 EE: erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, hier bleibt nur der zinsgünstige Kredit.
  • SerSan-Bonus (serielle Sanierung mit industriell vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen): jetzt auch für das Effizienzhaus 70 EE möglich.

Die genauen Tilgungszuschuss-Sätze je Effizienzhaus-Stufe entnehmen Sie dem aktuellen KfW-Merkblatt zum Programm 261. Für ein 6-WE-MFH liegt der maximale Kredit bei 6 x 150.000 EUR = 900.000 EUR; der Tilgungszuschuss hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und fällt seit Juli 2026 deutlich niedriger aus als zuvor.

Diese Förderung kann attraktiver sein als die Kombination aus Einzelmaßnahmen, setzt aber eine Gesamtplanung und die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten voraus. Ob die Einzelmaßnahmen-Förderung oder die Effizienzhaus-Förderung günstiger ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die beiden Wege lassen sich nicht kombinieren – man muss sich für einen entscheiden. Laut neuer Richtlinie gilt zudem eine dreijährige Sperrfrist zwischen Effizienzhaus- und Einzelmaßnahmen-Förderung.

EPBD: Europäische Vorgaben ab 2030

Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD 2024/1275) setzt Vorgaben für den Gebäudebestand – für Wohngebäude allerdings anders, als es die frühen Entwürfe von 2021 vorsahen:

  • Wohngebäude: kein Mindeststandard für das einzelne Gebäude. Deutschland muss den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % gegenüber 2020 senken.
  • Nichtwohngebäude: verbindliche Mindeststandards. Das GModG setzt sie in § 40 um – ab 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts, mit breiten Ausnahmen.

Für Mehrfamilienhäuser heißt das: Eine gesetzliche Sanierungspflicht für das einzelne Wohngebäude gibt es nicht – auch das am 28.07.2026 verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) führt keine ein. Der Handlungsdruck bei MFH mit schlechter Energiebilanz – typischerweise Baujahr vor 1980 ohne nachträgliche Sanierung – bleibt trotzdem bestehen, nur eben ökonomisch statt ordnungsrechtlich: über Energiekosten, CO₂-Preis und Immobilienwert.

Die EPBD verschärft auch das wirtschaftliche Risiko für unsanierte Gebäude: Immobilien mit schlechter Energiebilanz droht ein Brown Discount – ein messbarer Wertabschlag gegenüber sanierten Vergleichsobjekten.

WEG-Beschluss: Rechtliche Grundlagen der Sanierungsentscheidung

Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfordert einen formalen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Anforderungen an die Beschlussfassung hängen von der Art der Maßnahme ab.

Erhaltungsmaßnahmen (einfache Mehrheit)

Maßnahmen, die der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums dienen – also Instandhaltung und Instandsetzung – können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Eigentümer beschlossen werden. Dazu gehören:

  • Reparatur eines undichten Dachs mit gleichzeitiger Dämmung
  • Austausch defekter Fenster durch energieeffiziente Modelle
  • Erneuerung einer ausgefallenen Heizungsanlage

Entscheidend ist der Anlass: Wenn eine Maßnahme ohnehin notwendig ist (Reparatur), kann die energetische Verbesserung als Annex-Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Modernisierende Instandsetzung und bauliche Veränderung

Maßnahmen, die über die reine Erhaltung hinausgehen und eine grundlegende Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums bewirken, gelten als bauliche Veränderung. Für die Beschlussfassung einer baulichen Veränderung mit Kostenverteilung auf alle Eigentümer ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller Eigentümer (nach Köpfen) und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile erforderlich. Typische Fälle:

  • Erstmalige Anbringung einer Fassadendämmung
  • Umstellung des Heizsystems von Gas auf Wärmepumpe
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage

Praktische Tipps für die WEG-Beschlussfassung

Eine erfolgreiche Beschlussfassung beginnt lange vor der Eigentümerversammlung. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

1. Informationsgrundlage schaffen: Beauftragen Sie einen Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude. Dieser zeigt Kosten, Einsparungen und Fördermöglichkeiten transparent auf. Die BAFA bezuschusst die Erstellung mit bis zu 850 EUR für MFH, bei WEG kommen 250 EUR für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung hinzu.

2. Vorab-Information: Versenden Sie den iSFP und eine Zusammenfassung der Kosten und Förderung zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung. Eigentümer, die vorab informiert sind, stimmen nachweislich häufiger zu.

3. Förderung als Argument nutzen: Stellen Sie die Nettokosten nach Förderung in den Vordergrund – nicht die Bruttoinvestition. Bei einem 6-WE-MFH mit 400.000 EUR Bruttoinvestition und 90.000 EUR Förderung klingt ein Eigenanteil von rund 51.700 EUR pro Einheit deutlich machbarer als 66.700 EUR.

4. Stufenweise Beschlussfassung: Wenn eine Komplettsanierung auf Widerstand stößt, kann ein stufenweises Vorgehen sinnvoll sein. Beginnen Sie mit der Maßnahme, die die höchste Zustimmung hat (oft die Kellerdeckendämmung oder der Fenstertausch), und bauen Sie auf den positiven Erfahrungen auf.

5. Beschlussformulierung: Formulieren Sie den Beschluss so, dass er die Förderantragsstellung mit umfasst. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, Förderanträge bei BAFA und KfW zu stellen und die notwendigen Energieberater zu beauftragen.

Weitere Details zur Beschlussfassung in der WEG finden Sie in unserem WEG-Sanierung Beschluss-Leitfaden.

Modernisierungsumlage: Kosten auf Mieter umlegen

Vermieter können die Kosten einer energetischen Sanierung anteilig auf die Miete umlegen. Die rechtliche Grundlage ist § 559 BGB (Modernisierungsumlage). Die wichtigsten Regeln:

Höhe der Umlage

  • Der Vermieter darf 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen
  • Abzuziehen sind: erhaltene Fördermittel und der Instandhaltungsanteil (der Anteil, der ohnehin für Reparaturen angefallen wäre)
  • Die Miete darf innerhalb von 6 Jahren um maximal 3 EUR/m² steigen (bei Mieten unter 7 EUR/m²: max. 2 EUR/m²)

Rechenbeispiel Modernisierungsumlage

Ein 6-WE-MFH wird für 400.000 EUR energetisch saniert. Nach Abzug von 100.000 EUR Förderung und 50.000 EUR Instandhaltungsanteil verbleiben 250.000 EUR umlagefähige Kosten.

Position Betrag
Gesamtinvestition 400.000 EUR
Abzug Förderung –100.000 EUR
Abzug Instandhaltungsanteil –50.000 EUR
Umlagefähige Kosten 250.000 EUR
Umlage pro Jahr (8 %) 20.000 EUR
Umlage pro Wohnung/Monat (6 WE) 278 EUR

Kappungsgrenze prüfen: Bei einer bisherigen Kaltmiete von 8 EUR/m² und 75 m² Wohnfläche (600 EUR/Monat) darf die Miete um maximal 3 EUR/m² = 225 EUR/Monat steigen. Die errechnete Umlage von 278 EUR wird also auf 225 EUR gekappt.

Besonderheiten bei energetischer Sanierung

Energetische Modernisierungsmaßnahmen genießen eine Sonderstellung im Mietrecht:

  • Keine Mietminderung: Mieter können wegen Beeinträchtigungen durch energetische Sanierungsmaßnahmen in den ersten 3 Monaten keine Mietminderung geltend machen (§ 536 Abs. 1a BGB)
  • Duldungspflicht: Mieter müssen energetische Modernisierungen grundsätzlich dulden (§ 555d BGB), es sei denn, die Maßnahme stellt für sie eine unzumutbare Härte dar
  • Ankündigungspflicht: Die Modernisierung muss den Mietern mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden (Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB) mit Angabe von Art, Umfang, Beginn, Dauer und erwarteter Mieterhöhung

Mieterkommunikation

Die frühzeitige und transparente Kommunikation mit den Mietern ist ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor bei der MFH-Sanierung. Informieren Sie Mieter schon vor der formalen Modernisierungsankündigung über die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan und die erwarteten Vorteile (niedrigere Heizkosten, besserer Wohnkomfort, Wertsteigerung). In der Praxis zeigt sich: Gut informierte Mieter tragen Sanierungsmaßnahmen deutlich eher mit und erheben seltener Einwände.

Praxisbeispiel: Sanierung eines 6-WE-MFH (500 m²)

Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Kosten und Förderung bei einer umfassenden Sanierung eines typischen Mehrfamilienhauses zusammensetzen.

Ausgangssituation:

  • Baujahr 1972, 6 Wohneinheiten, 500 m² Wohnfläche
  • Energieeffizienzklasse G (Endenergiebedarf 240 kWh/m²a)
  • Gaszentralheizung (Baujahr 1998), keine Dämmung, Zweischeiben-Isolierglas
  • Jährliche Heizkosten: ca. 30.000 EUR (inkl. CO2-Steuer)

Geplante Maßnahmen und Kosten:

Maßnahme Kosten
Fassadendämmung (WDVS, 18 cm) 100.000 EUR
Dachdämmung (Flachdach, Aufdachdämmung) 50.000 EUR
Kellerdeckendämmung 12.000 EUR
Fenstertausch (48 Fenster, 3-fach) 38.000 EUR
Zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe 90.000 EUR
Hydraulischer Abgleich, Anpassung Verteilung 10.000 EUR
Gesamtinvestition 300.000 EUR

Fördermittelberechnung – Variante Einzelmaßnahmen mit iSFP

Maßnahme Förderfähige Kosten Fördersatz Zuschuss
Gebäudehülle (Fassade, Dach, Keller, Fenster) 200.000 EUR (max. 210.000 EUR förderfähig) 20 % (15 % + 5 % iSFP) 40.000 EUR
Heizungstausch (KfW 458) 103.000 EUR (gestaffelt) 30 % (Basis) 30.900 EUR
Gesamtförderung 70.900 EUR
Eigenanteil 229.100 EUR

Fördermittelberechnung – Variante Effizienzhaus (KfW 261)

Wenn das Gebäude nach der Sanierung den Standard EH 70 EE erreicht (realistisches Ziel bei diesem Ausgangszustand), gibt es seit dem 21. Juli 2026 allerdings keinen Tilgungszuschuss mehr – das EH 70 EE wird nur noch mit dem zinsgünstigen Kredit gefördert:

Position Betrag
Maximaler Kredit (6 x 150.000 EUR) 900.000 EUR
Tatsächlicher Kredit (Investition) 300.000 EUR
Tilgungszuschuss EH 70 EE (seit 21.07.2026) 0 EUR

Ein Tilgungszuschuss ist erst bei einer tiefergehenden Sanierung (z. B. auf EH 55 oder EH 40) möglich; die Sätze wurden zum 21. Juli 2026 um 10 Prozentpunkte gesenkt – die aktuellen Werte nennt das KfW-Merkblatt. In diesem Beispiel ist die Einzelmaßnahmen-Variante mit rund 229.000 EUR Eigenanteil seit der Förderreform klar im Vorteil: Der Zinsvorteil des KfW-Kredits bleibt zwar bestehen, ohne Tilgungszuschuss reduziert die Effizienzhaus-Variante die Investitionssumme aber nicht direkt. Der Vorteil der Einzelmaßnahmen liegt zudem in der Flexibilität: Maßnahmen können über mehrere Jahre gestreckt werden.

Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Kennzahl Wert
Jährliche Heizkosten vorher 30.000 EUR
Jährliche Heizkosten nachher (geschätzt) 10.000 EUR
Jährliche Einsparung 20.000 EUR
Eigenanteil (Einzelmaßnahmen-Variante) 229.100 EUR
Amortisationszeit (statisch, ohne Energiepreissteigerung) ca. 11–12 Jahre
Amortisationszeit (mit 3 % jährlicher Energiepreissteigerung) ca. 9–10 Jahre

Hinzu kommt die Wertsteigerung der Immobilie: Ein Sprung von Energieeffizienzklasse G auf B/A bedeutet einen messbaren Aufschlag auf den Verkehrswert – laut aktuellen Marktanalysen zwischen 10 und 20 % gegenüber dem unsanierten Zustand.

Ablauf der MFH-Sanierung: Von der Idee zum fertigen Gebäude

Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses folgt einem mehrstufigen Prozess, der deutlich komplexer ist als bei einem Einfamilienhaus. Die typische Zeitschiene beträgt 12–24 Monate von der ersten Analyse bis zur Fertigstellung.

Phase 1: Analyse und Strategie (2–4 Monate)

  • Energetische Bestandsaufnahme: Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters für einen iSFP
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung: Gegenüberstellung der Sanierungsvarianten mit Kosten, Förderung und Einsparung
  • Fördermittelrecherche: Prüfung aller verfügbaren Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme
  • Erste Eigentümer-Information: Vorstellung der Ergebnisse in der WEG (bei WEG-Gebäuden)

Phase 2: Beschlussfassung und Planung (2–4 Monate)

  • WEG-Beschluss: Beschluss der Sanierungsmaßnahmen in der Eigentümerversammlung
  • Architekten- und Fachplanung: Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Angebotsprüfung
  • Förderanträge: Einreichung der Anträge bei BAFA und KfW vor Baubeginn (Förderbedingung)
  • Modernisierungsankündigung: Schriftliche Ankündigung an alle Mieter (mind. 3 Monate vor Beginn)
  • Finanzierung: Sonderumlage der WEG, KfW-Kredit oder andere Finanzierung klären

Phase 3: Umsetzung (4–12 Monate)

  • Gerüststellung und Baustelleneinrichtung
  • Außenhülle: Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch (idealerweise parallel)
  • Heizungsanlage: Demontage der alten Anlage, Installation der neuen Heizung, hydraulischer Abgleich
  • Innenarbeiten: Kellerdeckendämmung, ggf. Anpassung der Heizkörper oder Flächenheizungen
  • Baubegleitung: Qualitätssicherung durch den Energieberater (Voraussetzung für die Förderung)

Phase 4: Abschluss (1–2 Monate)

  • Abnahme: Bauabnahme mit Mängelprotokoll
  • Verwendungsnachweis: Einreichung bei BAFA/KfW für die Auszahlung der Fördermittel
  • Energieausweis: Erstellung des neuen Bedarfsausweises
  • Mietanpassung: Berechnung und Ankündigung der Modernisierungsumlage
  • Dokumentation: Übergabe der Unterlagen an die Hausverwaltung

Typische Fehler bei der MFH-Sanierung

Förderantrag zu spät gestellt

Der häufigste und teuerste Fehler: Die BEG-Förderung (BAFA und KfW) muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen und Energieberatung sind davon ausgenommen. Wer den Handwerker beauftragt und erst danach den Förderantrag stellt, verliert den gesamten Förderanspruch.

Heizung vor Hülle

Wer zuerst die Heizung tauscht und erst später die Gebäudehülle dämmt, dimensioniert die Heizung auf einen zu hohen Wärmebedarf. Nach der Dämmung ist die Anlage dann überdimensioniert, arbeitet ineffizient und verschleißt schneller. Die richtige Reihenfolge: Erst die Gebäudehülle, dann die Heizung. Alternativ: Alles gleichzeitig im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung.

Wärmebrücken unterschätzt

Gerade bei Teilsanierungen entstehen an den Übergängen zwischen gedämmten und ungedämmten Bauteilen Wärmebrücken. Typische Stellen: Balkonplatten, die die Fassadendämmung durchstoßen; Fensterlaibungen ohne Dämmung; Sockelanschluss ohne Perimeterdämmung. Wärmebrücken verursachen nicht nur Energieverluste, sondern bergen auch Schimmelrisiko. Eine fachgerechte Planung durch den Energieberater ist hier unverzichtbar.

WEG-Beschluss unzureichend formuliert

Ein zu allgemein formulierter Beschluss kann rechtlich anfechtbar sein. Der Beschluss muss Art und Umfang der Maßnahmen, die geschätzten Kosten, die Finanzierung (Sonderumlage, Kredit) und die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung klar benennen. Lassen Sie den Beschlusstext im Vorfeld juristisch prüfen.

Häufige Fragen

Was kostet die Sanierung eines Mehrfamilienhauses pro m²?

Die Kosten liegen bei 500–1.500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Sanierungsumfang. Eine energetische Teilsanierung (z. B. nur Fassade und Heizung) kostet 300–800 EUR/m², eine Kernsanierung mit Erneuerung aller Gewerke 1.000–1.500 EUR/m². Für ein 6-WE-MFH mit 500 m² bedeutet das eine Investition von 250.000 bis 500.000 EUR vor Förderung.

Welche Förderung gibt es für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses?

Für MFH stehen zwei Hauptförderwege offen: BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA für Gebäudehülle, KfW 458 für Heizung) mit bis zu 20 % Zuschuss auf die Hülle und – seit der neuen BEG-Förderrichtlinie vom 21. Juli 2026 – einkommensabhängig bis zu 80 % auf den Heizungstausch (sonst 70 %), oder die Effizienzhaus-Förderung (KfW 261) mit bis zu 150.000 EUR Kredit pro Wohneinheit und Tilgungszuschuss – die Tilgungszuschüsse wurden zum 21. Juli 2026 allerdings um 10 Prozentpunkte gesenkt, und EH 85 EE sowie EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr. Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sind gestaffelt: 28.000 EUR für die erste, 15.000 EUR für die 2.–6. und 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit.

Brauche ich einen WEG-Beschluss für die Sanierung?

Ja, bei WEG-Gebäuden ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung zwingend erforderlich. Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzung) erfordern eine einfache Mehrheit, bauliche Veränderungen (z. B. erstmalige Fassadendämmung, Heizungsumstellung) eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Eigentümer nach Köpfen und mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile. Ein professioneller Sanierungsfahrplan (iSFP) erleichtert die Beschlussfassung erheblich.

Kann ich die Sanierungskosten auf die Mieter umlegen?

Ja, über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB. Der Vermieter darf 8 % der umlagefähigen Kosten (Gesamtkosten abzüglich Förderung und Instandhaltungsanteil) jährlich auf die Miete aufschlagen. Es gilt eine Kappungsgrenze von 3 EUR/m² innerhalb von 6 Jahren (bzw. 2 EUR/m² bei Mieten unter 7 EUR/m²).

Wie lange dauert die Sanierung eines Mehrfamilienhauses?

Von der ersten Analyse bis zur Fertigstellung sollten Sie mit 12–24 Monaten rechnen. Davon entfallen 4–8 Monate auf Planung, Beschlussfassung und Genehmigung, und 4–12 Monate auf die Bauphase. Die reine Bauzeit hängt stark vom Umfang ab: Eine reine Fassadendämmung ist in 6–10 Wochen machbar, eine Komplettsanierung benötigt 6–12 Monate.

Müssen Mieter die Sanierung dulden?

Energetische Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter grundsätzlich dulden (§ 555d BGB). In den ersten 3 Monaten ist auch keine Mietminderung wegen baubedingter Beeinträchtigungen möglich. Der Vermieter muss die Maßnahme jedoch mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen (Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB) und Art, Umfang, Dauer sowie die voraussichtliche Mieterhöhung benennen.


Fazit

Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses ist eine komplexe, aber wirtschaftlich lohnende Investition. Bei Gesamtkosten von 250.000 bis 500.000 EUR für ein typisches 6-WE-MFH reduziert die Förderung den Eigenanteil seit der Reform vom 21. Juli 2026 um rund 70.000 bis 115.000 EUR. Die jährlichen Energieeinsparungen von 15.000 bis 25.000 EUR sorgen für eine Amortisation innerhalb von 9 bis 13 Jahren – ohne die Wertsteigerung der Immobilie und die Absicherung gegen steigende Energiepreise und CO2-Kosten einzurechnen. Eine gesetzliche Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es dabei nicht – weder aus der EPBD noch aus dem GModG; der Druck kommt über Energiekosten, CO2-Preis und Immobilienwert.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vorbereitung: Ein fundierter Sanierungsfahrplan, eine saubere Förderstrategie und eine transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern sind die Grundlage für eine reibungslose Umsetzung.

Sie verwalten Mehrfamilienhäuser und möchten den Sanierungsbedarf und die Förderoptionen für Ihr Portfolio systematisch erfassen? reduco analysiert den energetischen Zustand Ihrer Gebäude datenbasiert und zeigt für jedes Objekt die optimale Sanierungsstrategie mit Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit. Jetzt Portfolio analysieren.

mehrfamilienhaussanierungkostenWEGförderungmodernisierungsumlage

Angebote für Ihr Sanierungsprojekt erhalten

Anzeige

Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von geprüften Fachbetrieben in Ihrer Region.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen

Lieber erst selbst rechnen? Was bringt eine Sanierung bei Ihrem Haus?

Sanierungsrechner starten

Kostenlose Gebäudechecks

Datenbasiert für Ihr Gebäude – kostenlos und ohne Anmeldung.

Energieberatung in Ihrer Region

Baualter und Sanierungsstand des Gebäudebestands unterscheiden sich stark nach Region. reduco zeigt für hunderte Städte Effizienzklassen und Sanierungsbedarf – plus geprüfte Energieberater.

Nach Bundesland

Städte und Kreise

Verwandte Artikel