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EBA ESG-Leitlinien 2026: Was Banken bei Immobilienkrediten jetzt ändern müssen

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 18. Oktober 202623 Minuten

Wohn- und Gewerbeimmobilien im Bestand

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geltung: Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) gelten seit dem 11. Januar 2026 für alle Institute außer den kleinen und nicht komplexen Instituten (SNCIs). SNCIs, darunter die meisten Sparkassen und Volksbanken, wenden sie spätestens ab dem 11. Januar 2027 an.
  • Deutsche Umsetzung: Seit dem 1. April 2026 verlangen §§ 26c und 26d KWG, ESG-Risiken über mindestens zehn Jahre zu steuern und einen ESG-Risikoplan aufzustellen (für SNCIs ab 11. Januar 2027). Die MaRisk vom 30. Juni 2026 setzen die Leitlinien um, mit Übergangsfrist bis 1. Januar 2027.
  • Kreditprüfung: Banken müssen physische und transitorische Risiken je Kredit erfassen. Große Institute bewerten bei Immobilienkrediten ausdrücklich die Lage der Sicherheit und ihre Energieeffizienz zusammen mit der Kapitaldienstfähigkeit.
  • Daten vom Kreditnehmer: Als gemeinsame Basis für Bankfragebögen empfehlen ZIA und vdp eine KPI-Liste mit 9 Kennzahlen und 29 Datenpunkten (Version 1.01 vom 14.05.2025), darunter Energieausweis, Heizmedium und Treibhausgasemissionen.
  • CO₂-Kosten: Alle nationalen Zertifikatsversteigerungen 2026 schlossen bei 65 €/t. Für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 erneut 55–65 €/t beschlossen (Bundesrat ausstehend); der EU-ETS2 für Gebäude startet 2028.
  • Mindeststandard Nichtwohngebäude: Nach § 40 GModG darf ein bestehendes Nichtwohngebäude ab 2030 höchstens das 3,5-Fache, ab 2033 das 2,95-Fache des Primärenergiebedarfs seines Referenzgebäudes erreichen. Für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht.

ESG-Kreditvergabe bedeutet: Die Bank prüft vor und während eines Kredits, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren die Rückzahlung und den Wert der Sicherheit beeinflussen. Für Immobilienkredite in der EU regeln das die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01). Sie gelten seit dem 11. Januar 2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab dem 11. Januar 2027. In Deutschland setzen die MaRisk vom 30. Juni 2026 sie um, gestützt auf §§ 26c und 26d KWG. Energieausweis, Heizung, Verbrauch und Lage eines Gebäudes werden damit zu Kreditdaten.

Dieser Artikel zeigt, was Leitlinien und deutsche Umsetzung verlangen, welche Daten Kreditnehmer bereithalten sollten und wie Klimarisiken auf Kredite und Konditionen durchschlagen.

Stand 17.10.2026: Die CSRD erfasst nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz, erstmals für das Geschäftsjahr 2027; Deutschland hat die CSRD noch nicht umgesetzt. Für kleinere Bestandshalter ist der freiwillige VSME-Standard (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560) der realistische Rahmen. Die Datenanfragen Ihrer Bank beruhen auf den EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken, §§ 26c/26d KWG und der MaRisk (Rundschreiben 06/2026).

EBA ESG-Leitlinien: Was seit Januar 2026 gilt

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Leitlinien am 9. Januar 2025 veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist Artikel 87a der Bankenrichtlinie in der Fassung der CRD VI (Richtlinie (EU) 2024/1619). Die Mitgliedstaaten mussten die CRD VI bis zum 10. Januar 2026 umsetzen und ab dem 11. Januar 2026 anwenden; ab diesem Tag gelten auch die Leitlinien für alle Institute außer SNCIs. Deutschland hat die Richtlinie verspätet umgesetzt: Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG, BGBl. 2026 I Nr. 81) ist am 31. März 2026 in Kraft getreten, die neuen ESG-Vorschriften §§ 26c und 26d KWG gelten seit dem 1. April 2026.

Rechtsrahmen und Einordnung

Die Leitlinien sind Teil eines Regelwerks, das seit 2025 schrittweise wirksam wird:

Regelwerk Datum Relevanz für Immobilienkredite
CRR III (Verordnung (EU) 2024/1623) gilt seit 01.01.2025 Definition des ESG-Risikos (Art. 4 Abs. 1 Nr. 52d); ESG-Offenlegung für alle Institute (Art. 449a; Vorlagen dafür im finalen EBA-Entwurf vom 22.06.2026, erster Stichtag voraussichtlich 31.12.2026, für SNCIs 31.12.2027); höherer Wertansatz einer Immobiliensicherheit nach eindeutig wertsteigernden Maßnahmen, etwa besserer Energieeffizienz (Art. 229)
CRD VI (Richtlinie (EU) 2024/1619) Umsetzung bis 10.01.2026, Anwendung ab 11.01.2026 ESG-Risiken über kurze, mittlere und lange Sicht von mindestens 10 Jahren (Art. 87a), Pläne mit quantifizierbaren Zielen (Art. 76 Abs. 2)
EBA/GL/2025/01 (ESG-Leitlinien) seit 11.01.2026; SNCIs spätestens ab 11.01.2027 Wesentlichkeitsanalyse, Messmethoden, Kreditprozesse, Kennzahlen, Pläne
EBA/GL/2025/04 (Umwelt-Szenarioanalyse) veröffentlicht 05.11.2025, gilt ab 01.01.2027 Methodik für Szenarioanalysen zu Umweltrisiken
§§ 26c, 26d KWG (BRUBEG) in Kraft seit 01.04.2026; ESG-Risikoplan für SNCIs ab 11.01.2027 ESG-Risiken im Risikomanagement, ESG-Risikoplan
MaRisk, Rundschreiben 06/2026 (BA) 30.06.2026, Übergangsfrist bis 01.01.2027 setzt EBA/GL/2025/01 und EBA/GL/2025/04 um
EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275), in Deutschland § 40 GModG Umsetzungsfrist 29.05.2026; § 40 GModG ab 01.01.2027 Mindeststandard für bestehende Nichtwohngebäude ab 2030 und 2033

Quellen: EUR-Lex, EBA, BGBl. 2026 I Nr. 81 und Nr. 226, BaFin · Stand: Oktober 2026

Inhalt der EBA-Leitlinien: Was Banken umsetzen müssen

Die EBA/GL/2025/01 gliedern sich in drei Teile: Identifikation und Messung von ESG-Risiken, deren Steuerung und Überwachung sowie Pläne nach Artikel 76 Absatz 2 CRD. Für Immobilienkredite sind fünf Anforderungen zentral:

  1. Wesentlichkeitsanalyse: mindestens jährlich, bei SNCIs alle zwei Jahre, mit einem Horizont von mindestens zehn Jahren; sie ist Teil des internen Prozesses zur Kapitaladäquanz (ICAAP).

  2. Messmethoden: Banken kombinieren kreditnehmer-, sektor-, portfolio- und szenariobasierte Methoden, darunter mindestens eine, die die Abweichung des Portfolios von Klimapfaden misst (Portfolio-Alignment). Die Pfade sollen zum EU-Ziel von minus 55 % bis 2030 und Netto-Null 2050 oder zu einem nationalen Ziel passen.

  3. Kreditrisiko: ESG-Faktoren fließen in Risikoklassifizierung, Rating und, wo wesentlich, in die Sicherheitenbewertung ein. Große Institute berücksichtigen bei Immobilienkrediten mindestens die Lage der Sicherheit, die Energieeffizienz zusammen mit der Kapitaldienstfähigkeit und den Versicherungsschutz.

  4. Kennzahlen: Große Institute überwachen unter anderem die Aufteilung immobilienbesicherter Portfolios nach Energieeffizienz der Sicherheiten, finanzierte Emissionen und Konzentrationen in Gebieten mit hohem Hochwasser-, Wasserstress- oder Waldbrandrisiko.

  5. Pläne und Governance: Ziele und Meilensteine gehören in einen vom Leitungsorgan gebilligten Plan. Große Institute messen ihn an einem Szenario, das mit 1,5 °C und Klimaneutralität 2050 vereinbar ist. ESG-Wissen ist Teil der Eignungsprüfung von Geschäftsleitern.

Deutsche Umsetzung der EBA-Leitlinien: KWG und MaRisk 2026

Seit dem 1. April 2026 stehen die Kernpflichten im Gesetz. § 26c KWG verlangt, ESG-Risiken in Strategie, Risikoinventur, Stresstests und Vergütung über mindestens zehn Jahre zu berücksichtigen, die ESG-Strategien mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells mit Szenarien anerkannter internationaler Organisationen zu testen. § 26d KWG schreibt einen ESG-Risikoplan mit quantifizierbaren Zielen und Kennzahlen vor.

Für SNCIs und vergleichbare Institute gilt die Pflicht zum ESG-Risikoplan erst ab dem 11. Januar 2027 (§ 64c Abs. 3 KWG). Sie dürfen Ziele und Verfahren rein qualitativ beschreiben und den Plan bis zum 31. Dezember 2029 auf Umwelt- und vor allem Klimarisiken beschränken. Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung gelten für diese Pflichten nach § 51c Absatz 6 KWG als SNCI und müssen nur umweltbezogene Risiken berücksichtigen.

Die 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA) vom 30.06.2026) setzt die EBA/GL/2025/01 und die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) um, soweit die BaFin deren Anwendung erklärt hat. Sie gilt seit ihrer Veröffentlichung; für neue Anforderungen läuft eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027. ESG-Risiken sind danach in Risikoinventur, Risikotragfähigkeit, Strategie und Berichterstattung anhand plausibler, wissenschaftlich fundierter Szenarien zu beurteilen; ein Abstellen allein auf Datenhistorien reicht nicht. Das BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken von 2019 steht weiter auf der Website der BaFin, die verbindlichen Anforderungen stehen heute aber in KWG und MaRisk.

Proportionalität: Gilt das auch für Sparkassen und VR-Banken?

Ja. Die Leitlinien richten sich an alle Institute im Sinne der CRR, darunter jedes Kreditinstitut; eine Ausnahme für kleine Banken gibt es nicht. Unterschiede gibt es beim Zeitpunkt und beim Umfang:

Was Proportionalität bedeutet – und was nicht

Anforderung Große Institute Andere nicht große Institute SNCIs
Anwendung der EBA-Leitlinien seit 11.01.2026 seit 11.01.2026 spätestens ab 11.01.2027
Wesentlichkeitsanalyse mindestens jährlich mindestens jährlich alle zwei Jahre
Portfolio-Alignment sektorbezogene Analyse repräsentative Stichprobe zulässig repräsentative Stichprobe zulässig
Szenarien im Plan Benchmark: 1,5-°C-kompatibles Szenario vereinfachte Parameter und Annahmen vereinfachte Parameter und Annahmen
Überwachung Mindestkatalog an Kennzahlen, u. a. Energieeffizienz der Immobiliensicherheiten Auswahl nach Wesentlichkeit, schrittweise ausbauen Auswahl nach Wesentlichkeit, schrittweise ausbauen
ESG-Risikoplan (§ 26d KWG) seit 01.04.2026, quantifizierbare Ziele und Kennzahlen seit 01.04.2026, quantifizierbare Ziele; Erleichterungen nur bei Vergleichbarkeit mit SNCIs ab 11.01.2027; Ziele rein qualitativ möglich; bis 31.12.2029 Beschränkung auf Umwelt- und Klimarisiken

Quellen: EBA/GL/2025/01 (Tz. 10, 11, 39, 81, 82, 97), §§ 26d, 64c KWG · Stand: Oktober 2026

Proportionalität heißt nicht, dass kleine Institute nichts tun müssen, sondern dass Tiefe und Methodik zum Risikoprofil passen. Eine Sparkasse mit hohem Anteil an Wohnimmobilienkrediten kann ein erhebliches ESG-Exposure haben, auch wenn sie nicht systemrelevant ist.

Praxisbeispiel Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Auch SNCIs müssen physische und transitorische Risikotreiber je Kredit erfassen; bei Immobilienkrediten ist die Energieeffizienz der Sicherheit dafür die naheliegende Größe. Kreditnehmer von Sparkassen und Volksbanken sollten deshalb damit rechnen, dass ihre Hausbank spätestens ab 2027 Energieausweis, Heizung und Lage abfragt.

Was Banken konkret bei Immobilienkrediten ändern müssen

Die Leitlinien wirken auf den gesamten Kreditprozess.

Kreditvergabe: ESG in der Kreditentscheidung

Bei neuen Immobilienkrediten prüfen Banken nach den Leitlinien insbesondere:

  • Energieeffizienz der Immobilie: Klasse und Kennwerte aus dem Energieausweis. Wohngebäude bleiben bei den Klassen A+ bis H, Nichtwohngebäude werden ab dem 1. Januar 2027 in A bis G eingestuft. Bei Nichtwohngebäuden zählt, ob die Mindeststandards nach § 40 GModG greifen: ab 2030 faktisch keine Klasse G, ab 2033 keine Klasse F oder G mehr.
  • Transitionsrisiko und Kapitaldienst: Welche Kosten für Sanierung, Heizungstausch und CO₂ kommen auf den Kreditnehmer zu, und trägt sein Cashflow sie?
  • Physische Risiken: Liegt die Immobilie in einem Überschwemmungsgebiet, einer innerstädtischen Hitzeinsel oder einem Starkregen-Gefahrenbereich, und ist sie gegen Elementarschäden versichert?
  • CO₂-Kosten: Alle Versteigerungen nationaler Emissionszertifikate vom 1. Juli bis 9. September 2026 schlossen bei 65 €/t, der Obergrenze des Korridors (Ergebnisse von EEX und DEHSt). Ab 2028 gilt der EU-ETS2 ohne festen Höchstpreis.

Als Steuerungsinstrumente nennen die Leitlinien ausdrücklich angepasste Konditionen, Laufzeiten und Preise, Limits sowie den Dialog mit dem Kunden über seine eigenen Pläne.

Physische Klimarisiken in der Kreditprüfung

Die Leitlinien verlangen, Lage und Anfälligkeit der Sicherheit für temperatur-, wind-, wasser- und bodenbezogene Gefahren zu bewerten. Akute Gefahren sind in Deutschland vor allem Flusshochwasser, Starkregen, Sturm und Hagel, chronische etwa Hitzebelastung und Trockenheit mit Folgen für den Baugrund. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gibt es nicht: Eckpunkte des Bundesjustizministeriums (Stand 28.09.2026) sehen eine Angebotspflicht in neuen Wohngebäudepolicen vor, ein Referentenentwurf wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Ende 2025 waren rund 59 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert.

Datengrundlage sind die Hochwassergefahrenkarten der Länder (HQhäufig, HQ100, HQextrem), die Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (bundesweite Abdeckung für Ende 2026 geplant) und GIS-ImmoRisk des BBSR. Die Methodik je Objekt zeigt der Beitrag zu physischen Klimarisiken bei Immobilien.

Sicherheitenbewertung: Energieeffizienz als Wertfaktor

Wo ESG-Risiken wesentlich sind, gehören sie nach den Leitlinien auch in die Sicherheitenbewertung. Die ImmoWertV zählt die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ausdrücklich zu den wertbestimmenden Merkmalen (§ 2 Abs. 3 Nr. 10 Buchst. d). Die BelWertV verlangt eine vorsichtige Bewertung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale, enthält aber keine eigene ESG-Regel. Die CRR III erlaubt bei der Neubewertung einen Wert über dem Durchschnitts- oder Ursprungswert, wenn Maßnahmen wie eine bessere Energieeffizienz den Wert eindeutig steigern. Für Gewerbeimmobilien gilt seit dem 30.04.2026 die 4. Auflage des RICS-Standards zu ESG in der Immobilienbewertung.

Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren mit Klasse G (Endenergie über 200 bis 250 kWh/m²a) wird deshalb kritischer bewertet als ein vergleichbares saniertes Objekt der Klasse B.

Monitoring: Laufende Portfolioüberwachung

Die EBA verlangt, ESG-Risiken laufend zu überwachen und Kunden mit wesentlichem ESG-Risiko engmaschiger zu prüfen. Das umfasst:

  • Regelmäßige Aktualisierung der Energieeffizienz-Daten im Portfolio
  • Aggregierte Risikoberichte nach Energieeffizienzklassen, physischen Risikozonen und Transitionsrisiko
  • Konzentrationsrisiken, etwa ein hoher Anteil von Krediten auf energetisch schwache Gebäude oder in Lagen mit hohem Hochwasserrisiko
  • Frühwarnindikatoren mit Schwellenwerten und Eskalationsprozess, etwa für verschärfte Mindeststandards, steigende CO₂-Preise oder Schadenereignisse

ESG-Daten für Immobilienkredite: Was Banken von Kreditnehmern verlangen

Die Leitlinien verlangen, die nötigen Daten möglichst auf Ebene des Kunden und des Objekts zu erfassen. Für große Unternehmen nennen sie einen Katalog, darunter die Energieeffizienz bei Immobilienkrediten; für alle anderen Kreditnehmer legt die Bank selbst fest, welche Daten sie braucht. Damit nicht jede Bank einen eigenen Fragebogen verschickt, haben ZIA und vdp im Mai 2025 eine gemeinsame KPI-Liste vorgestellt: 9 objektbezogene Kennzahlen mit 29 Datenpunkten, laut ZIA 22 Basis- und 7 erweiterte, freiwillige (Version 1.01, Stand 14.05.2025). Laut ZIA ist die Liste unter anderem in den Fragebogen des ECORE-Scorings ab Version 2025_01 integriert.

Geforderte Daten für immobilienbesicherte Kredite

Kennzahl der ZIA/vdp-Liste Datenpunkte (Auswahl) Typische Quelle
Baugenehmigung Datum des Bauantrags, Fertigstellungsjahr Bauakte
Gebäudenutzungsart Hauptnutzung des Gebäudes Objektdaten
Verwendung für fossile Brennstoffe Anteil der Nutzung für Gewinnung, Lagerung, Transport oder Herstellung fossiler Brennstoffe Mietvertragsdaten
Flächenmaß Nutzungsfläche, Nettogrundfläche, Bruttogrundfläche, IPMS 2, Mietfläche (je nach Verfügbarkeit) Flächenaufstellung
Taxonomie-Konformität Objekt taxonomiekonform ja oder nein Konformitätsnachweis
Energieausweis Datei, Klasse, Primär- und Endenergiebedarf oder -verbrauch, Gültigkeit, Ausweisart Energieausweis
Energieverbrauch Heizmedium; erweitert: gemessener Endenergieverbrauch Anlagendaten, Verbrauchsabrechnungen
Treibhausgasemissionen direkte und indirekte Emissionen am Gebäude in t CO₂e pro Jahr Verbrauchsdaten, Berechnung
Renovierung (erweitert, freiwillig) Jahr und Art der letzten energetischen Sanierung Objektakte
Nicht Teil der KPI-Liste, nach EBA/GL/2025/01 aber relevant Lage und physische Risiken, Elementarversicherung Geodaten, Versicherungspolice

Quellen: ZIA/vdp-KPI-Liste V1.01 (Stand 14.05.2025), EBA/GL/2025/01 · Stand: Oktober 2026

Wichtig für kleinere Bestandshalter: Die Obergrenze der VSME-Verordnung für Datenanfragen in der Wertschöpfungskette schützt ab dem Geschäftsjahr 2027 nur vor Anfragen für die CSRD-Berichterstattung. Anfragen, die eine Bank für ihr eigenes Risikomanagement stellt, begrenzt sie nicht; Banken werden lediglich ermutigt, sich zurückzuhalten. Mehr dazu im Beitrag zum ZIA-KPI-Katalog.

Datenlücken und der Umgang damit

Wo Daten fehlen, dürfen Banken Schätzungen oder Näherungswerte nutzen, etwa auf Basis sektoraler oder regionaler Merkmale, sollen deren Anteil aber mit besserer Datenlage senken. Laut ESG-Dashboard der EBA vom 25.04.2025 stützten sich die Banken bei Energieeffizienzdaten weitgehend auf Schätzungen und Näherungswerte. Für finanzierte Emissionen nach PCAF erreichen Werte aus dem Energieausweis die Datenqualitätsstufe 3, gemessene Verbräuche die Stufen 1 oder 2 (PCAF-Datenqualität im Überblick).

Im Neugeschäft ist der Energieausweis die naheliegende Unterlage. Für Nichtwohngebäude wird ab dem 1. Januar 2027 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Mietvertragsverlängerung ein Bedarfsausweis Pflicht.

Digitale Gebäudemodelle, etwa von reduco.ai, liefern je Objekt den Energiebedarf und die CO₂-Bilanz, also berechnete Werte für die Treibhausgas-Datenpunkte der ZIA/vdp-Liste, und zusätzlich ein Klimarisiko-Screening zur Adresse. Für Bestandshalter mit mehreren Objekten zeigt die Gebäudeanalyse für Portfolios die Werte im Dashboard über alle Gebäude.

Stranding-Risiko im Kreditportfolio: Wie wirken Klimarisiken auf Immobilienkredite?

Stranding-Risiko bezeichnet das Risiko, dass eine Immobilie vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer deutlich an Wert verliert oder nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann (Stranded Assets im Überblick). Für die Bank wirkt es über die Sicherheit und den Kreditnehmer auf das Kreditrisiko; genau diese Übertragungswege sollen Banken nach den Leitlinien abbilden.

Vier Übertragungswege vom Gebäude zum Kreditrisiko

  1. Sicherheitenwert: Laut IW-Wohnindex Q1 2026 liegen die Angebotspreise von Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern der Klassen G und H rund 20 bis knapp 30 % unter denen der Klassen A und A+. Der Abstand ist seit Ende 2023 um 3,5 bis 4,5 Prozentpunkte geschrumpft, liegt aber über dem Niveau vor 2022. Sinkt der Wert, steigt der Beleihungsauslauf, ohne dass sich am Kredit etwas ändert (Brown Discount).

  2. Kapitaldienst: CO₂-Kosten, Energiepreise und nicht umlegbare Sanierungskosten schmälern den Cashflow; leichtes Heizöl kostete im September 2026 laut Destatis 74,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Bei vermieteten Wohngebäuden tragen Vermieter je nach CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter 0 bis 95 % der CO₂-Kosten, bei Nichtwohngebäuden mindestens die Hälfte (CO₂-Kostenaufteilung).

  3. Refinanzierung: Bei der Anschlussfinanzierung treffen ein niedrigerer Wert und höhere Zinsen zusammen. Neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte kosteten in Deutschland im August 2026 im Schnitt 3,81 % bei 5 bis 10 Jahren Zinsbindung, im Oktober 2016 waren es 1,45 % (EZB-Zinsstatistik).

  4. Regulierung: Für bestehende Nichtwohngebäude setzt § 40 GModG ab 2030 und 2033 Höchstwerte; als erfüllt gelten unter anderem Gebäude ab Baujahr 1996, Gebäude mit überwiegender Wärmeerzeugung durch Wärmepumpe oder Biomasse und fernwärmeversorgte Gebäude. Für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 in Bestandsgebäude eingebaut werden, steigt ab 2029 ein Pflichtanteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff von 10 % auf 60 % ab 2040 (§ 43 GModG).

Auch die Notenbank berücksichtigt Klimarisiken: Seit dem 15.06.2026 mindert ein Klimafaktor den Sicherheitenwert von Anleihen nichtfinanzieller Unternehmen bei der EZB; frühestens Ende 2027 soll er auf Kreditforderungen gegenüber solchen Unternehmen ausgeweitet werden. Die zusätzliche Minderung des Sicherheitenwerts beträgt für Anleihen und Kreditforderungen zusammen höchstens 5 % (EZB-Beschluss vom 24.07.2026). Kredite an private Haushalte betrifft er nicht (EZB-Klimafaktor).

Risikovorsorge nach IFRS 9: ESG-Risiken in PD und LGD

Banken, die nach IFRS bilanzieren, bilden für jeden Kredit eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts; steigt das Ausfallrisiko seit der Vergabe signifikant, ist der über die Laufzeit erwartete Verlust anzusetzen. ESG-Risiken wirken auf die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), weil höhere Betriebs-, CO₂- und Sanierungskosten die Zahlungsfähigkeit belasten, und auf die Verlustquote bei Ausfall (LGD), weil ein sinkender Sicherheitenwert den Verlust im Verwertungsfall erhöht. IFRS 9 nennt signifikante Änderungen des Werts von Sicherheiten ausdrücklich als möglichen Hinweis auf ein gestiegenes Ausfallrisiko.

Rechenbeispiel: Regionalbank mit 12 Mrd. € Immobilienkrediten

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel zeigt die Mechanik. Eine Regionalbank hält 12 Mrd. € Immobilienkredite, davon 80 % auf Wohn- und 20 % auf Gewerbeimmobilien. Die Wohnimmobilienkredite (9,6 Mrd. €) verteilen sich so:

Klasse der Sicherheit (Wohnen) Anteil Kreditvolumen Einordnung
A+ bis B 12 % 1,15 Mrd. € gering
C bis D 38 % 3,65 Mrd. € moderat
E 22 % 2,11 Mrd. € erhöht
F bis H 18 % 1,73 Mrd. € hoch
ohne Energieausweis 10 % 0,96 Mrd. € unbekannt

Quellen: fiktives Beispielportfolio; Einordnung als Annahme, angelehnt an die Preisabstände im IW-Report 18/2026 · Stand: Oktober 2026

Für ein Darlehen mit 60 % Beleihungsauslauf bei Vergabe gilt: Fällt der Wert der Sicherheit um 10 %, steigt der Auslauf auf 66,7 %, bei 20 % auf 75 %, bei 30 % auf 85,7 %. Die IW-Spanne beschreibt beobachtete Preisabstände der Klassen G und H zu A und A+, keinen künftigen Verlust; ein Stressszenario fragt, was passiert, wenn sich dieser Abstand wieder ausweitet wie 2022 und 2023. Kommt eine Anschlussfinanzierung hinzu, wirkt der Zins: Ein Darlehen mit 600.000 € Restschuld aus dem Oktober 2016 (1,45 %) kostet bei 3,81 % rund 14.160 € mehr Zinsen im Jahr. Für die Gewerbekredite (2,4 Mrd. €) prüft die Bank je Objekt, ob § 40 GModG ab 2030 greift. Die 10 % ohne Energieausweis sind die erste Datenlücke, die zu schließen ist.

Green Asset Ratio: Wie grün ist Ihr Kreditportfolio?

Die Green Asset Ratio (GAR) zeigt, welcher Anteil der Aktiva einer Bank taxonomiekonforme Tätigkeiten finanziert. Berichten müssen sie Kreditinstitute, die unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Artikel 19a oder 29a der Bilanzrichtlinie fallen; nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 sind das ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz. In Deutschland gilt das erst nach der Umsetzung ins HGB; bis dahin bleibt es bei den NFRD-Regeln. Details erklärt der Beitrag zur Green Asset Ratio für Banken.

Berechnung der GAR

GAR = taxonomiekonforme Aktiva / erfasste Aktiva

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Vereinfachungsverordnung (EU) 2026/73: Kredite an Unternehmen, die selbst nicht nach Artikel 19a oder 29a berichten, fallen aus Zähler und Nenner heraus. Einbeziehen darf die Bank sie, wenn der Kreditnehmer freiwillig Taxonomie-Kennzahlen meldet oder der Kredit eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Vermögenswert finanziert, zu dessen Taxonomiekonformität Informationen vorliegen. Die Kennzahlen zu Gebühren und Provisionen sowie zum Handelsbuch gelten erst ab 2028.

Für Immobilienkredite zählt, ob das Gebäude die Klimaschutz-Kriterien erfüllt: bei Bestandsgebäuden, die vor dem 31.12.2020 errichtet wurden, Energieausweis der Klasse A oder Zugehörigkeit zu den besten 15 % des Bestands nach Primärenergiebedarf; bei Neubauten mindestens 10 % unter dem Niedrigstenergiegebäude-Standard; bei Sanierungen mindestens 30 % Primärenergie-Einsparung. Die deutschen Top-15-%-Schwellen haben vdp und Drees & Sommer zuletzt in der Version Juni 2025 abgeleitet, für Wohngebäude etwa Klasse A+ oder A oder höchstens 74 kWh/m²a Primärenergie. Eine Überarbeitung der Kriterien liegt seit dem 17.03.2026 im Entwurf vor, die Annahme ist für das vierte Quartal 2026 geplant (Taxonomie-Checkliste).

Aktuelle GAR-Werte europäischer Banken

Laut ESG-Dashboard der EBA vom 25.04.2025, das auf den Offenlegungen zum 31.12.2023 und 30.06.2024 beruht, lag die GAR im Durchschnitt knapp unter 3 %, mit deutlichen Unterschieden zwischen Banken und Ländern. Rund die Hälfte der Immobilienkredite in der EU entfiel auf Sicherheiten mit weniger als 200 kWh/m². Werte nach der neuen Methodik der Verordnung (EU) 2026/73 sind damit nur eingeschränkt vergleichbar. Aus der Säule-3-Offenlegung der Banken soll die GAR verschwinden: Der finale Entwurf der EBA vom 22.06.2026 streicht alle Taxonomie-Vorlagen, um Doppelungen mit der Berichterstattung nach der Taxonomie-Verordnung zu vermeiden; die Annahme durch die Kommission steht aus.

Warum die GAR so niedrig ist

  • Aufbau der Kennzahl: Laut EBA liegt der niedrige Wert zum Teil an der Konstruktion der Kennzahl; eine kreditbezogene GAR, die Zähler und Nenner angleicht, fällt höher aus.
  • Wirtschaft im Übergang: Bisher können nur wenige Tätigkeiten die Taxonomie-Kriterien nachweisen.
  • Datenlücken: Für viele Immobilienkredite fehlen belastbare Energiedaten.

Immobilienkredite bleiben trotzdem ein wichtiger Hebel, weil sich ihre Taxonomiekonformität über Energieausweise vergleichsweise gut nachweisen lässt (EU-Taxonomie im Immobilienkredit).

Klima-Stresstest: Transitionsrisiko Immobilien

Die EZB-Bankenaufsicht hat 2022 einen Klimastresstest durchgeführt. Ab dem 1. Januar 2027 legen die EBA-Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) fest, wie Institute eigene Szenarioanalysen aufbauen. Für Immobilienkredite sind sie besonders aussagekräftig, weil Transitionsrisiken direkt auf den Sicherheitenwert durchschlagen.

Was die Aufsicht prüft

Am Klimastresstest 2022 nahmen 104 bedeutende Banken teil, 41 davon mit eigenen Verlustprojektionen. Für einen kurzfristigen ungeordneten Übergang und zwei physische Szenarien (Hochwasser sowie Dürre und Hitze) ergaben sich bei diesen 41 Banken Kredit- und Marktverluste von rund 70 Mrd. €; laut EZB unterschätzt diese Zahl das tatsächliche Klimarisiko deutlich. Rund 60 % der Banken hatten noch keinen Rahmen für Klimastresstests, nur 20 % berücksichtigten Klimarisiken bei der Kreditvergabe. Im Hochwasser-Szenario nannte die EZB Immobiliensicherheiten und Hypothekenkredite ausdrücklich als betroffen.

Ihre Erwartungen setzt die EZB inzwischen mit Zwangsmitteln durch: Am 10.11.2025 machte sie ein Zwangsgeld von 187.650 € gegen die spanische Bank ABANCA bekannt, für 65 Tage, in denen die Bank eine bis 31.03.2024 angeordnete Wesentlichkeitsanalyse zu Klima- und Umweltrisiken nicht erfüllt hatte (EZB-Bankenaufsicht).

Methodik für Immobilienkredite

Für Stresstests von Immobilienkreditportfolios werden typischerweise folgende Schritte durchlaufen:

  1. Segmentierung des Portfolios nach Energieeffizienzklasse, Gebäudetyp, Lage und Heizsystem
  2. Szenariodefinition auf Basis der NGFS-Szenarien (Network for Greening the Financial System), z. B. „Net Zero 2050", „Delayed Transition" oder „Current Policies"
  3. Quantifizierung des Wertverlusts je Segment: Wie stark sinkt der Wert der Sicherheit, wenn sich Regeln verschärfen oder physische Risiken eintreten?
  4. LGD-Stress (Loss Given Default): Berechnung der höheren Verlustquote bei Ausfall unter gesunkenen Sicherheitenwerten
  5. Aggregation auf Portfolioebene: Wie wirkt das Szenario auf die Kapitaladäquanz des Instituts?
Szenario-Typ (NGFS) Annahmen Wirkung auf ein Immobilienkreditportfolio
Geordneter Übergang (z. B. „Net Zero 2050") frühe, schrittweise Verschärfung von CO₂-Preisen und Effizienzanforderungen allmählicher Anstieg der Beleihungsausläufe in schwachen Segmenten, planbare Risikovorsorge
Ungeordneter Übergang (z. B. „Delayed Transition") späte, abrupte Verschärfung von CO₂-Preisen und Standards sprunghafte Wertabschläge bei ineffizienten Gebäuden, steigende Ausfälle in den Risikosegmenten
Hot-House-World (z. B. „Current Policies") kaum zusätzliche Klimapolitik, stärkere physische Schäden regionale Wertverluste, Schäden und steigende Versicherungskosten in exponierten Lagen

Quellen: NGFS-Szenariorahmen, EBA/GL/2025/04 · Stand: Oktober 2026

Für den Abgleich mit Dekarbonisierungspfaden, den die Leitlinien als Portfolio-Alignment verlangen, kommen etwa die CRREM-Pfade infrage, die nach Stand Oktober 2026 nur für 1,5 °C vorliegen, oder ein Klimapfad nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2045.

Auswirkung auf Kreditkonditionen: Brown Premium vs. Green Discount

Im Zins zeigt sich Energieeffizienz als Abschlag für effiziente Gebäude (Green Discount) oder als Aufschlag für ineffiziente (Brown Premium). Im Wert der Sicherheit heißt der Effekt Brown Discount beziehungsweise Green Premium.

Zinsniveau für Immobilienkredite (Stand: August 2026)

Neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte kosteten in Deutschland im August 2026 im Schnitt 3,81 % bei 5 bis 10 Jahren Zinsbindung und 4,04 % bei mehr als 10 Jahren (EZB-Zinsstatistik). Einzelne Banken gewähren Zinsabschläge für energieeffiziente Gebäude; welche Institute das zu welchen Bedingungen tun, vergleicht der Beitrag zur grünen Baufinanzierung.

Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus: Kreditantrag mit Klasse G und Klasse B

Zwei fiktive Kreditanträge für ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1972, 8 Wohnungen, 640 m² Wohnfläche) in einer mittelgroßen Stadt zeigen, wo die Energieeffizienz die Finanzierung verändert:

Kennzahl Variante A: unsaniert Variante B: saniert
Gebäudenutzfläche (Annahme: 1,2-fache Wohnfläche) 768 m² 768 m²
Energieeffizienzklasse (Endenergie je m² Gebäudenutzfläche) G (220 kWh/m²a) B (60 kWh/m²a)
Heizung Gas-Zentralheizung, Baujahr 2004 Wärmepumpe
CO₂ aus Erdgas rund 33,9 t pro Jahr (53,0 kg je m² Wohnfläche) 0
CO₂-Kosten 2026 inkl. USt rund 2.420 €, davon Vermieter (95 %) rund 2.300 € 0 €
Marktwert (Annahme) 1,20 Mio. € 1,50 Mio. €
Darlehen bei 70 % des Marktwerts (Annahme) 840.000 € 1.050.000 €
Zins (Durchschnitt August 2026, 5 bis 10 Jahre) 3,81 % 3,81 %
Zusätzliche Prüfpunkte der Bank Sanierungskosten, Kapitaldienst nach CO₂-Kosten, mögliche Auflagen keine

Quellen: Effizienzklassen je m² Gebäudenutzfläche (Anlage 10 GModG), Gebäudenutzfläche pauschal 1,2-fache Wohnfläche wie in § 82 Abs. 2 GModG; Emissionsfaktor Erdgas 0,201 kg CO₂/kWh Heizwert (EBeV 2030, Anlage 2); CO₂-Preis 2026 nach § 4 CO2KostAufG 60 €/t; Stufe 10 der Anlage zum CO2KostAufG (ab 52 kg CO₂ je m² Wohnfläche: Vermieter 95 %); Zins: EZB-Zinsstatistik; Marktwerte und Auslauf sind Annahmen · Stand: Oktober 2026

Der Unterschied liegt 2026 weniger im CO₂-Preis als im Wert: Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten beträgt bei Variante A rund 2.300 € im Jahr, der angenommene Wertunterschied von 300.000 € verringert den möglichen Kredit dagegen um 210.000 €. Zusätzlich prüft die Bank, ob der Kreditnehmer die absehbare Sanierung finanzieren kann, und setzt den Beleihungswert vorsichtiger an als den Marktwert; wie stark, entscheidet das Institut.

Brown Premium: Was energetisch schlechte Immobilien kostet

Der Aufschlag für energetisch schlechte Immobilien muss nicht als ausgewiesener Zinsaufschlag erscheinen, er wirkt auch indirekt:

  • Niedrigerer Wert der Sicherheit: Sinkende Markt- und Beleihungswerte verringern die mögliche Darlehenssumme.
  • Höherer Eigenkapitalbedarf: Steigt der Beleihungsauslauf, kann die Bank mehr Eigenkapital oder einen höheren Zins verlangen.
  • Engere Steuerung: Die Leitlinien nennen Limits für Sektoren und Regionen, angepasste Laufzeiten und Preise sowie mit dem Kunden vereinbarte Maßnahmenpläne als Instrumente, als letztes Mittel auch die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Checkliste: EBA-Compliance für Immobilienkreditportfolios

Zentrale Handlungsfelder nach EBA-Leitlinien, KWG und MaRisk:

Governance und Organisation

  • ESG-Kompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat verankert (Eignungsnachweis)
  • ESG-Risikostrategie formuliert und mindestens alle zwei Jahre überprüft
  • ESG-Risikoplan nach § 26d KWG aufgestellt
  • ESG-Risiken in die Risikotragfähigkeitsanalyse (ICAAP) integriert

Kreditvergabe

  • ESG-Kriterien in die Kreditrichtlinien aufgenommen
  • Energieausweis als Standardunterlage bei Immobilienkrediten
  • Transitionsrisiko und Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditentscheidung bewertet
  • Physische Risiken (Hochwasser, Starkregen, Hitze) bei der Standortbewertung geprüft

Daten und Systeme

  • Datenabfrage an der ZIA/vdp-KPI-Liste ausgerichtet
  • Energieeffizienzklassen für alle besicherten Immobilien erfasst oder geschätzt
  • Schätzverfahren dokumentiert und Abbaupfad für Schätzungen festgelegt
  • Geodaten für die physische Risikoanalyse integriert

Monitoring und Berichterstattung

  • Portfolio-Reporting nach Energieeffizienzklassen etabliert
  • Konzentrationsanalyse für ESG-Risiken im Immobilienportfolio
  • Offenlegung der ESG-Risiken nach Art. 449a CRR vorbereitet
  • Szenarioanalyse nach EBA/GL/2025/04 zum 01.01.2027 vorbereitet

Prozesse und Kontrolle

  • Interne Revision prüft ESG-Prozesse regelmäßig
  • Schulungsprogramm für Kreditanalysten zu ESG-Risiken durchgeführt

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Rechtsgrundlage haben die EBA ESG-Leitlinien?

Die Leitlinien (EBA/GL/2025/01) beruhen auf Artikel 87a Absatz 5 der Bankenrichtlinie in der Fassung der CRD VI (Richtlinie (EU) 2024/1619). Für EBA-Leitlinien gilt das Prinzip „comply or explain": Die nationalen Aufsichtsbehörden erklären, ob sie die Leitlinien anwenden. In Deutschland stehen die Kernpflichten seit dem 01.04.2026 in §§ 26c und 26d KWG, und die MaRisk vom 30.06.2026 setzen die Leitlinien um, soweit die BaFin deren Anwendung erklärt hat.

Müssen alle Banken die Leitlinien sofort umsetzen?

Nein. Für alle Institute außer den kleinen und nicht komplexen Instituten (SNCIs) gelten sie seit dem 11. Januar 2026, für SNCIs spätestens ab dem 11. Januar 2027. In Deutschland läuft die Übergangsfrist der MaRisk für neue Anforderungen bis zum 1. Januar 2027. Der Aufbau einer ESG-Datenbasis braucht Vorlauf, auch bei SNCIs.

Was passiert, wenn meine Bank die Leitlinien nicht umsetzt?

Die Aufsicht prüft die Umsetzung im aufsichtlichen Überprüfungsprozess (SREP), in Deutschland die BaFin gemeinsam mit der Bundesbank, bei bedeutenden Instituten die EZB. Möglich sind qualitative Auflagen und zusätzliche Kapitalanforderungen nach Säule 2. Die EZB hat ihren Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken von 2020 mit Fristen und verbindlichen Beschlüssen durchgesetzt und im November 2025 erstmals ein Zwangsgeld wegen Klima- und Umweltrisiken bekannt gemacht (187.650 € gegen ABANCA).

Wie wirkt sich der CO₂-Preis auf Immobilienkredite aus?

Der nationale CO₂-Preis nach BEHG lag 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 €/t, alle Versteigerungen schlossen bei 65 €/t. Für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 erneut 55 bis 65 €/t beschlossen, die Befassung des Bundesrats steht noch aus. Ab 2028 gilt der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) ohne festen Höchstpreis; eine Marktstabilitätsreserve gibt bei hohen Preisen zusätzliche Zertifikate frei. Höhere CO₂-Kosten belasten Kreditnehmer mit fossil beheizten Gebäuden und damit deren Kapitaldienstfähigkeit.

Wird der Energieausweis bei der Kreditvergabe Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht, der Bank einen Energieausweis vorzulegen, gibt es nicht. Die Leitlinien verlangen aber, Transitionsrisiken je Kredit zu erfassen, und von großen Instituten ausdrücklich, die Energieeffizienz von Immobiliensicherheiten zu bewerten; der Energieausweis ist dafür die naheliegende Unterlage. Bei Verkauf und Vermietung muss ohnehin ein Energieausweis vorliegen, für Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2027 ein Bedarfsausweis, auch bei Mietvertragsverlängerungen.

Wie können Banken ihre ESG-Datenlücken bei Immobilien schließen?

Die Leitlinien erlauben Schätzungen, etwa aus Baujahr, Gebäudetyp und Region, verlangen aber, deren Anteil mit besserer Datenlage zu senken. Hilfreich sind eine einheitliche Abfrage nach der ZIA/vdp-KPI-Liste und gültige Energieausweise. Digitale Gebäudemodelle wie reduco.ai berechnen je Objekt den Energiebedarf und die CO₂-Bilanz und zeigen die Werte im Dashboard über alle Gebäude eines Nutzers.

Welche Rolle spielt die EPBD für das Transitionsrisiko bei Immobilienkrediten?

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) verlangt Mindeststandards, die die Sanierung der energetisch schlechtesten 16 % der Nichtwohngebäude bis 2030 und der schlechtesten 26 % bis 2033 auslösen. Deutschland setzt das mit § 40 GModG über Höchstwerte um: ab 2030 das 3,5-Fache, ab 2033 das 2,95-Fache des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht; die EPBD verlangt dort einen Zielpfad für den Bestand: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch soll gegenüber 2020 bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % sinken (nationale Renovierungsstrategie).

Vergibt meine Bank keinen Kredit mehr für unsanierte Gebäude?

Eine generelle Kreditsperre für unsanierte Gebäude gibt es nicht. Die Leitlinien verlangen, Transitionsrisiken je Kredit zu bewerten und zu steuern, etwa über angepasste Konditionen und Laufzeiten, vereinbarte Maßnahmenpläne und, als letztes Mittel, die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wie streng eine Bank das umsetzt, entscheidet sie selbst. Ein belastbarer Sanierungsfahrplan und vollständige Gebäudedaten verbessern die Ausgangslage im Gespräch.

Wie wirkt sich die Energieeffizienz auf den Beleihungswert aus?

Über zwei Wege. Erstens über den Marktwert: Wohnimmobilien der Klassen G und H liegen laut IW rund 20 bis knapp 30 % unter den Klassen A und A+. Zweitens über die Beleihungswertermittlung: Die BelWertV verlangt eine vorsichtige Bewertung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale, ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau ist, soweit nicht schon in den Werten berücksichtigt, als gesonderter Abschlag anzusetzen (§ 4 Abs. 3). Eine feste ESG-Abschlagsquote schreibt die Verordnung nicht vor.

Fazit

Die EBA-Leitlinien und ihre deutsche Umsetzung in KWG und MaRisk machen ESG-Risiken zum festen Teil der Immobilienfinanzierung, von der Kreditprüfung über die Bewertung der Sicherheit bis zur Kapitalplanung. Für alle Institute außer den kleinen und nicht komplexen gilt das seit Januar 2026, für SNCIs, darunter die meisten Sparkassen und Volksbanken, spätestens ab Januar 2027. Banken brauchen dafür einen ESG-Risikoplan, belastbare Szenarien und Daten je Objekt; Eigentümer, die Energieausweis, Heizung, Verbrauch, Emissionen und Lage nach der ZIA/vdp-Liste bereithalten, gehen gestärkt in Neuabschlüsse und Prolongationen.

Die größte Lücke sind belastbare Daten je Objekt. reduco erzeugt aus jeder Adresse ein 3D-Gebäudemodell auf Basis amtlicher LoD2-Daten und berechnet die Energie- und CO₂-Bilanz, einen Klimapfad je Gebäude nach den Klimazielen der Bundesregierung (klimaneutral 2045) oder auf Wunsch nach Ihrem eigenen Unternehmensziel sowie Sanierungsvarianten mit BEG-Förderung je Maßnahme und Wirtschaftlichkeit nach VDI 2067. Für jede Adresse erhalten Sie zusätzlich ein Klimarisiko-Screening zu physischen Gefahren. Kostenlos starten · Portfolio-Analyse für Bestandshalter

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