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Förderung15 Min. Lesezeit

Energieberater 2026: Schlüssel zur Förderung – 50 % Zuschuss

Warum 2026 kaum eine Förderung ohne Energieberater läuft: EEE-Pflicht, iSFP-Bonus, 50 % auf Baubegleitung und die Frist 20.07. Ihr Lotse durch die BEG-Reform.

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Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

16. Juli 2026
Aktualisiert: 24. August 2026

Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Energieeffizienz-Experte berät Eigentümer zur BEG-Förderung 2026 am Wohngebäude

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist abgelaufen: Anträge zu den bisherigen, besseren KfW-Heizungskonditionen mit gültiger BzA waren nur bis zum 20. Juli 2026 möglich – seit dem 21. Juli 2026 gelten die reformierten Sätze.
  • Beratungsförderung: Die BAFA übernimmt 50 % des Honorars für die Energieberatung inklusive iSFP – bis zu 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten).
  • EEE-Pflicht: Fast jede geförderte Sanierungs- oder Effizienzhaus-Maßnahme setzt einen in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Experten voraus.
  • iSFP-Hebel: Ein gültiger Sanierungsfahrplan hebt die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € (2.–6. WE: 30.000 €, ab der 7.: 15.000 €) und bringt bis zu +5 Prozentpunkte Bonus – seit dem 21. Juli 2026 allerdings erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen.
  • Baubegleitung: Fachplanung und Baubegleitung durch einen EEE werden mit 50 % der Kosten bezuschusst – bis zu 2.500 € beim Ein-/Zweifamilienhaus.
  • Teuerster Fehler: Wer vor dem Förderantrag mit dem Vorhaben beginnt, verliert den Zuschuss in der Regel komplett – ein Berater verhindert genau das.

Update (Stand: 9. August 2026): Die reformierte BEG-Richtlinie ist seit dem 21. Juli 2026 in Kraft. Der iSFP-Bonus wird seither nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht, und die erhöhten Höchstkosten von 60.000 € gelten nur für die erste Wohneinheit (2.–6. WE: 30.000 €, ab der 7.: 15.000 €).

Die Förderlandschaft für die energetische Sanierung ist 2026 nicht einfacher, sondern komplexer geworden. Mit der BEG-Reform sind zum 21. Juli 2026 mehrere Fördersätze gesunken, die Fristen enger geworden – und die Zahl der Stellschrauben – Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, iSFP-Bonus, Höchstkosten-Deckel – ist gewachsen. Genau deshalb ist ein Energieberater 2026 weniger ein nettes Extra als der Schlüssel zur Förderung: Er kennt die Reihenfolge, hält die Fristen ein und holt Boni heraus, die Laien schlicht übersehen.

Dieser Artikel erklärt die Rolle des Energieeffizienz-Experten (EEE) als Lotse durch die neue Förderung – von der Antragsnavigation über den iSFP-Bonus bis zur geförderten Baubegleitung. Die reinen Preise für die Beratung selbst behandeln wir nur knapp; eine detaillierte Kostenrechnung finden Sie in unserem Artikel Energieberater Kosten & iSFP-Preise im Detail. Wer wissen will, was sich konkret geändert hat, findet die Zahlen im Überblick zur Heizungsförderung 2026.

Warum die Förderung 2026 komplexer geworden ist

Zum 21. Juli 2026 ist die reformierte BEG-Förderrichtlinie in Kraft getreten. Das KfW-Portal war bereits ab dem 9. Juli 2026 für neue Bestätigungen zum Antrag (BzA) geschlossen; Anträge zu den alten, besseren Konditionen waren nur bis zum 20. Juli 2026 möglich. Seitdem greifen niedrigere Sätze und sinkende Höchstkosten. Die folgende Tabelle zeigt, warum eine unkoordinierte Antragstellung 2026 teuer werden kann.

Förderbaustein Bis 20.07.2026 Ab 21.07.2026 Weiterer Verlauf
Grundförderung Wärmepumpe 30 % 30 % (unverändert) bis Q1 2027 stabil
Förderfähige Höchstkosten (1. WE) 30.000 € 28.000 € ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) 20 % 16 % ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte
Einkommensbonus zweistufig 40 % / 30 % / 10 % (dreistufig) nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Familienzuschlag +10.000 € auf die Einkommensgrenze je Haushalt mit min. 1 minderj. Kind
Maximaler Zuschuss bis 70 % bis 80 %, max. 22.400 € gedeckelt auf 28.000 € Höchstkosten

Quellen: KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform.

Drei Dinge fallen auf: Erstens bleibt die Grundförderung von 30 % stabil – die Reform trifft vor allem Tempo-Boni und Höchstkosten. Zweitens sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % und danach im Halbjahresrhythmus weiter – wer zu spät beantragt, verschenkt bares Geld. Drittens ist der Einkommensbonus jetzt dreistufig und mit dem Familienzuschlag verknüpft, was die individuelle Rechnung deutlich anspruchsvoller macht.

Der nächste Schritt verschärft die Lage zusätzlich: Ab dem ersten Quartal 2027 greift der Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union, während der Fördersatz für Wärmepumpen zeitgleich von 30 % auf 15 % sinkt. Das steht bereits in der geltenden BEG-Förderrichtlinie; offen ist nur, was „Ursprung in der Union" im Einzelfall verlangt – und genau daran hängt für Ihr konkretes Gerät viel Geld. Wer hier ohne fachliche Begleitung plant, trifft Kaufentscheidungen auf einer Datengrundlage, die in wenigen Monaten überholt sein kann.

Der Energieeffizienz-Experte (EEE): Ihr Lotse durch die Förderung

Ein „Energieberater“ ist umgangssprachlich schnell gesagt – förderrechtlich zählt aber ein präziser Status: der Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) der dena für die Kategorie Wohngebäude. Nur wer dort gelistet ist, darf die geförderte Energieberatung erstellen und als Fachplaner die BEG-Anträge begleiten. Die offizielle Suche läuft über www.energie-effizienz-experten.de; wie Sie dort filtern und mit welchen Wartezeiten Sie rechnen müssen, zeigt unser Leitfaden Energieberater finden über die dena-Expertenliste.

Die Rolle des EEE geht weit über das Ausfüllen von Formularen hinaus. Er ist Analyst, Fachplaner und Antragslotse in einer Person:

Aufgabe des EEE Was er konkret leistet Förder-Relevanz
Ist-Analyse & iSFP Energetische Bewertung, individueller Sanierungsfahrplan 50 % Beratungszuschuss + iSFP-Bonus
Maßnahmen-Reihenfolge Sinnvolle Abfolge (Hülle vor Heizung, Dimensionierung) vermeidet Fehlinvestitionen
Antrags-Navigation BzA/BnD, Fristen, richtige Programmwahl sichert Zuschuss & Höchstkosten
Fachplanung & Baubegleitung technische Planung, Kontrolle der Ausführung 50 % Zuschuss auf das Honorar
Bestätigung nach Durchführung Nachweis der förderkonformen Umsetzung Voraussetzung für Auszahlung

Der entscheidende Punkt: Für die meisten Förderwege ist der EEE nicht optional, sondern Zugangsvoraussetzung. Ob und wann genau die Pflicht greift, klärt unser Beitrag Energieberater-Pflicht: wann Sie einen Experten brauchen. Für die BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie für die KfW-Effizienzhaus-Förderung führt an einem gelisteten Experten praktisch kein Weg vorbei.

Die geförderte Energieberatung: 50 % Zuschuss auf das Honorar

Der Einstieg ist die Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Die BAFA fördert sie – inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Deckel gestaffelt nach Gebäudegröße:

Gebäudetyp BAFA-Zuschuss zur Beratung Zusatz
Ein- / Zweifamilienhaus 50 %, bis zu 650 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten 50 %, bis zu 850 €
WEG-Erläuterung in der Eigentümerversammlung einmalig bis zu 250 € zusätzlich zum Beratungszuschuss

Quellen: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude.

Wichtig: Die geförderte Beratung darf ausschließlich ein in der dena-Liste eingetragener Experte erstellen. Den Antrag stellt der Berater in der Regel selbst. Die eigentlichen Marktpreise für Beratung und iSFP (nach Marktschätzung etwa 1.500–2.500 € beim Einfamilienhaus, keine amtliche Zahl) sowie die vollständige Kostenrechnung finden Sie im Detail unter Energieberater Kosten & iSFP-Preise im Detail – hier bleibt der Fokus auf der Förder-Navigation.

Was der iSFP-Bonus konkret bringt

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der stärkste Hebel, den ein Energieberater freischaltet. In der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung hebt ein gültiger iSFP die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € an (2.–6. Wohneinheit: 30.000 €, ab der 7.: 15.000 €) und gewährt einen zusätzlichen Bonus von bis zu 5 Prozentpunkten – aus 15 % Grundförderung werden so bis zu 20 % Gesamtzuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus allerdings nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht.

Was das bedeutet, zeigt ein Vergleich für eine Fassadendämmung plus Fenstertausch:

Ohne iSFP Mit iSFP
Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) 30.000 € 60.000 €
Grundförderung 15 % 15 %
iSFP-Bonus bis +5 Prozentpunkte (ab 30.000 € Investitionsvolumen)
Planungssicherheit keine 15 Jahre gültig

Ein wichtiger Hinweis zur Ausgestaltung: Den iSFP-Bonus gibt es seit dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € – für typische Einzelmaßnahmen darunter, etwa einen reinen Fenstertausch, entfällt er faktisch; die genaue Anwendung im Einzelfall gehört in die Hände des Beraters. Details zur Einzelmaßnahmen-Förderung lesen Sie unter BEG Einzelmaßnahmen 2026: bis 20 % Zuschuss. Entscheidend fürs Verständnis: Ohne einen gelisteten Experten gibt es weder den iSFP noch den Bonus – der Berater ist die Voraussetzung, nicht das Beiwerk.

Fachplanung und Baubegleitung: 50 % vom Staat

Ein zweiter, oft übersehener Fördertopf ist die Fachplanung und Baubegleitung. Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten damit, Ihre Sanierung technisch zu planen und die Ausführung zu kontrollieren, übernimmt die BAFA 50 % der förderfähigen Kosten:

Gebäudetyp Förderfähige Höchstkosten Zuschuss (50 %)
Ein- / Zweifamilienhaus max. 5.000 € bis zu 2.500 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE) 2.000 € je WE, gesamt max. 20.000 € bis zu 10.000 €

Quellen: BAFA – Fachplanung und Baubegleitung.

Der Clou: Die Baubegleitung macht die Sanierung nicht nur qualitativ besser, sie ist auch zur Hälfte gefördert. Voraussetzung ist erneut die Einbindung eines EEE aus der dena-Liste – und der Antrag muss vor Vertragsabschluss beziehungsweise Vorhabenbeginn gestellt werden. Für ein Einfamilienhaus mit umfangreicher Sanierung bedeutet das: bis zu 2.500 € echte Fachkontrolle, die Sie effektiv 1.250 € kostet. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen sich professionelle Begleitung fast von selbst finanziert.

Die teuersten Förderfehler – und wie ein Berater sie verhindert

Die BEG-Förderung ist unbarmherzig bei Formfehlern. Zwei Fehler kosten regelmäßig fünfstellige Beträge – und beide sind vermeidbar.

Fehler 1: Vorhabenbeginn vor dem Antrag = Totalverlust

Der häufigste und teuerste Fehler: Ein Auftrag wird unterschrieben oder eine Maßnahme begonnen, bevor der Förderantrag gestellt ist. Bei der Fachplanung/Baubegleitung ist ausdrücklich geregelt, dass der Antrag vor Vertragsabschluss beziehungsweise Vorhabenbeginn gestellt werden muss. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den Zuschuss in der Regel komplett – aus einer erwarteten Förderung von mehreren tausend Euro wird null. Ein Energieberater kennt diese Fallstricke und stellt sicher, dass die Anträge in der richtigen Reihenfolge und zum richtigen Zeitpunkt laufen. Warum diese Regel so hart ist, erklären wir in Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen.

Fehler 2: Falsche Maßnahmen-Reihenfolge

Wer die Wärmepumpe in ein ungedämmtes Haus mit alten Heizkörpern setzt, zahlt doppelt: Das Gerät muss größer dimensioniert werden, die Effizienz sinkt und spätere Dämmmaßnahmen entwerten die gerade getätigte Investition. Der EEE plant die Reihenfolge so, dass jede Maßnahme auf die nächste einzahlt – meist Hülle vor Heizung, Heizlastberechnung vor Gerätekauf. Genau das leistet der iSFP als Fahrplan.

Fehler 3: Frist- und Übergangsfallen

Die Reform hat 2026 ein enges Zeitfenster geschaffen. Anträge zu den besseren alten Konditionen waren nur bis zum 20. Juli 2026 möglich; seit dem 21. Juli 2026 gelten niedrigere Sätze, und ab 01.02.2027 sinken Höchstkosten und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich weiter. Wer die BzA nicht rechtzeitig hatte oder die Übergangslogik nicht kennt, zahlt schnell mehrere tausend Euro drauf. Ein Berater behält den Fristenkalender im Blick – für Laien ist er kaum noch zu durchschauen.

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Lohnt sich der Energieberater trotz gesunkener Fördersätze?

Eine ehrliche Frage, die man sich 2026 stellen muss: Wenn die Boni schrumpfen, lohnt sich die zusätzliche Ausgabe für einen Berater überhaupt noch? Die Antwort ist differenziert.

Dafür spricht: Die Beratung selbst ist zu 50 % gefördert, die Baubegleitung ebenfalls. Der iSFP verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten und schaltet den Bonus frei. Und der wichtigste Punkt: Gerade weil die Sätze sinken und die Regeln komplexer werden, steigt der Wert korrekter Antragstellung. Ein einziger vermiedener Formfehler – etwa der Vorhabenbeginn vor dem Antrag – kann die kompletten Beratungskosten um ein Vielfaches übertreffen.

Dagegen spricht – ehrlich benannt: Wer nur eine einzelne, klar abgegrenzte Maßnahme unter 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen umsetzt (etwa einen reinen Fenstertausch ohne weitere Pläne), erhält den iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026 gar nicht mehr. Für den reinen Heizungstausch über die KfW ist ein iSFP nicht Pflicht und bringt keinen Zusatzbonus. Und die Wartezeiten auf einen Beratungstermin liegen je nach Region bei mehreren Wochen – wer die Frist zum 20. Juli 2026 im Blick hatte, musste früh handeln.

Unterm Strich: Je umfangreicher, je mehrstufiger und je höher investiv Ihre Sanierung ist, desto klarer rechnet sich der Energieberater – nicht als Kostenfaktor, sondern als Schlüssel, der Fördertüren öffnet und teure Fehler verhindert. Bei einer einzelnen Kleinmaßnahme darf man dagegen nüchtern abwägen.

Der typische Ablauf: von der Beratung zum Zuschuss

Damit die Förderung greift, kommt es auf die richtige Abfolge an. So sieht der geförderte Weg in der Praxis aus:

  1. EEE aus der dena-Liste auswählen und Beratungstermin vereinbaren (Wartezeit einplanen).
  2. Energieberatung + iSFP erstellen lassen – der Berater beantragt den 50-%-Zuschuss.
  3. Maßnahmen und Reihenfolge anhand des iSFP festlegen.
  4. Förderantrag stellen (BAFA-Einzelmaßnahme oder KfW) – zwingend vor Vertragsabschluss/Vorhabenbeginn.
  5. Bei Bedarf Fachplanung/Baubegleitung beauftragen (50 % gefördert, Antrag ebenfalls vorher).
  6. Maßnahme umsetzen, der EEE bestätigt die förderkonforme Durchführung.
  7. Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung.

Jeder Schritt, an dem der Berater beteiligt ist, senkt das Risiko eines Förderverlusts – und die Schritte 2 und 5 sind selbst zur Hälfte gefördert.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum braucht man 2026 für die Förderung einen Energieberater?

Weil die BEG-Reform ab dem 21. Juli 2026 die Förderung komplexer gemacht hat: sinkende Sätze, engere Fristen und mehr Boni, die richtig kombiniert werden müssen. Für die meisten Förderwege – BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW-Effizienzhaus, Fachplanung/Baubegleitung – ist ein in der dena-Liste eingetragener Energieeffizienz-Experte ohnehin Zugangsvoraussetzung. Er navigiert durch Anträge und Fristen und verhindert teure Fehler.

Was ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) und wo finde ich einen?

Ein EEE ist ein qualifizierter Fachplaner, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Kategorie Wohngebäude) eingetragen ist. Nur diese Personen dürfen die geförderte Energieberatung erstellen und BEG-Anträge begleiten. Die offizielle Suche läuft über www.energie-effizienz-experten.de, gefiltert nach Leistung und Postleitzahl. Praktische Tipps dazu finden Sie in unserem Leitfaden zur dena-Expertenliste.

Was kostet ein Energieberater bzw. iSFP und wie viel übernimmt die BAFA?

Die BAFA fördert die Energieberatung inklusive iSFP mit 50 % des Honorars – bis zu 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus und bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten. Die Marktpreise für die Beratung selbst liegen nach Marktschätzung etwa bei 1.500–2.500 € beim Einfamilienhaus (keine amtliche Zahl). Die vollständige Kostenrechnung mit Honorartabellen finden Sie in unserem separaten Kostenartikel.

Ist ein Energieberater für die BAFA- oder KfW-Förderung Pflicht?

Für die meisten Programme ja. Bei den BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie bei der KfW-Effizienzhaus-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Für die Fachplanung/Baubegleitung ist sie ohnehin zwingend. Für den reinen Heizungstausch über die KfW ist kein iSFP nötig, ein Fachunternehmen genügt dort für die Antragsbestätigung.

Was bringt der iSFP-Bonus von 5 Prozent konkret?

Ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan hebt bei den BEG-Einzelmaßnahmen die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € an (2.–6. WE: 30.000 €, ab der 7.: 15.000 €) und gewährt einen zusätzlichen Bonus von bis zu 5 Prozentpunkten (bis zu 20 % Gesamtzuschuss) – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreicht. Der iSFP gilt 15 Jahre und deckt alle empfohlenen Maßnahmen ab. Bei mehrstufigen Sanierungen ist das ein erheblicher finanzieller Hebel.

Wird die Baubegleitung durch einen Energieberater gefördert?

Ja. Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst – bis zu 2.500 € beim Ein-/Zweifamilienhaus (max. 5.000 € Kosten) und bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit bis maximal 20.000 € förderfähige Kosten. Voraussetzung ist die Einbindung eines gelisteten EEE und ein Antrag vor Vorhabenbeginn.

Welche teuren Förderfehler verhindert ein Energieberater?

Vor allem zwei: Erstens den Vorhabenbeginn vor der Antragstellung – das führt in der Regel zum kompletten Förderverlust. Zweitens die falsche Maßnahmen-Reihenfolge, etwa eine Wärmepumpe im ungedämmten Haus, die überdimensioniert werden muss und spätere Dämmung entwertet. Dazu kommen Fristfallen rund um die Übergangsregeln der Reform zum 20./21. Juli 2026.

Was ändert sich durch die BEG-Reform ab dem 21. Juli 2026?

Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 %, doch die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 € und der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %. Der Einkommensbonus wird dreistufig (40 % / 30 % / 10 %), ergänzt um einen Familienzuschlag von 10.000 € auf die Einkommensgrenze. Ab 01.02.2027 sinken Höchstkosten und KGB halbjährlich weiter. Der maximale Zuschuss liegt bei bis zu 80 %, gedeckelt auf 22.400 €.

Lohnt sich ein Energieberater trotz gesunkener Fördersätze noch?

In den meisten Fällen ja – gerade weil die Sätze sinken und die Regeln komplexer werden, steigt der Wert korrekter Antragstellung. Die Beratung ist selbst zu 50 % gefördert, ebenso die Baubegleitung, und der iSFP verdoppelt die Höchstkosten. Ein einziger vermiedener Formfehler übertrifft die Beratungskosten oft um ein Vielfaches. Bei einer einzelnen Kleinmaßnahme sollten Sie dagegen nüchtern abwägen.

Nächster Schritt: Klarheit vor der Beratung

Ein Energieberater ist 2026 der Schlüssel zur Förderung – aber Sie gehen das Gespräch deutlich souveräner an, wenn Sie vorab wissen, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude in Frage kommen, was sie ungefähr kosten und welche Förderung realistisch ist. Genau dafür ist die Gebäudeanalyse von reduco gedacht: Sie analysiert Ihr Haus in wenigen Minuten und zeigt Sanierungsvarianten mit Kosten, Förderung und Einsparpotenzial. Eine solche Vorab-Analyse ersetzt keinen iSFP und keinen gelisteten Experten – aber sie hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und die Empfehlungen Ihres Beraters besser einzuordnen.

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