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Fenster Förderung 2026: Bis zu 12.000 EUR Zuschuss für neue Fenster

Fenster Förderung 2026: 20 % BAFA-Zuschuss (15 % + iSFP-Bonus). U-Wert ≤ 0,95 W/m²K nötig. Kosten pro Fenster, Rechenbeispiel und Antragsprozess.

Montage neuer dreifach verglaster Fenster an einem Wohngebäude

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %.
  • Maximaler Zuschuss: bis zu 12.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr (bei 60.000 EUR förderfähigen Kosten mit iSFP).
  • Technische Hürde: Förderung nur bei Uw ≤ 0,95 W/(m²K) – in der Praxis ist Dreifachverglasung zwingend.
  • Kosten 3-fach inkl. Montage: Kunststoff 500–850 EUR/Stk., Holz-Aluminium 900–1.400 EUR/Stk.
  • Voraussetzung: Gebäude mindestens 5 Jahre alt; Antrag vor Auftragsvergabe; Energieberater erforderlich.
  • KfW-Ergänzungskredit (358/359): zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 EUR pro Wohneinheit – kombinierbar mit dem BAFA-Zuschuss, aber kein eigener Tilgungszuschuss.
  • Alternative: Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG mit 20 % über 3 Jahre (Gebäude mind. 10 Jahre, ohne Energieberater).
  • Budget-Hinweis: Das BEG-Gesamtbudget sinkt 2026 auf rund 12 Milliarden EUR (2025: 15,3 Mrd. EUR) – Anträge daher früh im Jahr stellen.

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Dieser Ratgeber behandelt die förderfähigen Fenstertypen, die technischen Mindestanforderungen, typische Kosten und Zuschusshöhen, die Frage der richtigen Reihenfolge (erst Fenster oder erst Fassade?) sowie die Abgrenzung zwischen BAFA-Zuschuss und Steuerbonus. Einen Überblick über alle Förderprogramme erhalten Sie im Förderüberblick 2026.

Alte Fenster gehören zu den größten Schwachstellen in der Gebäudehülle. Einfach verglaste Fenster aus den 1960er-Jahren haben einen U-Wert von 4,5 bis 5,8 W/(m2K), Isolierverglasung aus den 1980er-Jahren liegt bei 2,5 bis 3,0 W/(m2K). Moderne Dreifachverglasung erreicht Uw-Werte von 0,7 bis 0,9 W/(m2K) – eine Verbesserung um den Faktor 3 bis 8. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Fenstertausch 2026 mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten über das BAFA. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 %. Alternativ ist eine steuerliche Absetzbarkeit von 20 % nach Paragraph 35c EStG möglich.

Welche Fenstermaßnahmen werden 2026 gefördert?

Die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfasst den Austausch von Fenstern und Außentüren an Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Gefördert wird der vollständige Tausch von Fenstern und Rahmen, aber auch der alleinige Austausch der Verglasung, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Förderfähige Maßnahmen im Detail

Maßnahme Förderfähig? Voraussetzung
Austausch von Fenstern (Rahmen + Verglasung) Ja Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K)
Austausch nur der Verglasung Ja Uw des gesamten Fensters nach Tausch kleiner gleich 0,95 W/(m2K)
Austausch von Dachflächenfenstern Ja Uw kleiner gleich 1,0 W/(m2K)
Austausch der Hauseingangstür Ja UD kleiner gleich 1,3 W/(m2K)
Austausch von Nebeneingangstüren Ja UD kleiner gleich 1,3 W/(m2K)
Austausch von Kellerfenstern Ja Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K)
Einbau von Rollläden (kombiniert mit Fenstertausch) Ja Als Nebenarbeit zum Fenstertausch
Einbau von Rollläden (allein, ohne Fenstertausch) Nur als sommerlicher Wärmeschutz Automatisierte Steuerung + Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2
Einbau von Außenjalousien / Raffstores Ja (als sommerlicher Wärmeschutz) Automatisierte Steuerung erforderlich

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Wichtig: Seit der BEG-Reform 2024 ist das BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Der Heizungstausch läuft über die KfW (Programm KfW 458). Alle Details zur Aufgabenteilung finden Sie im BAFA-Förderung-Ratgeber.

Technische Anforderungen: U-Werte und Einbauqualität

Die BAFA-Förderung ist an strenge technische Mindestanforderungen gebunden, die deutlich über die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen.

U-Wert-Anforderungen im Vergleich

Bauteil Max. U-Wert BEG [W/(m2K)] Max. U-Wert GEG [W/(m2K)] Differenz
Fenster (Uw gesamt, inkl. Rahmen) 0,95 1,30 BEG 27 % strenger
Dachflächenfenster 1,00 1,40 BEG 29 % strenger
Hauseingangstür (UD) 1,30 1,80 BEG 28 % strenger
Vorhangfassade 1,40

Quellen: GEG-Höchstwerte nach Anlage 7 GEG (Fenster 1,30; Dachflächenfenster 1,40; Außentüren 1,80 W/(m²K)).

Der entscheidende Wert ist der Uw-Wert – das "w" steht für "window" und bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters (Verglasung plus Rahmen plus Randverbund). Viele Hersteller bewerben ihre Fenster mit dem Ug-Wert (nur Glas), der immer besser ist als der Uw-Wert. Achten Sie bei der Angebotseinholung darauf, dass der Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 ausgewiesen wird.

Weitere technische Anforderungen

Neben dem U-Wert gelten folgende Anforderungen:

  • Luftdichtheit: Die Fenster müssen die Anforderungen der Klassifizierung nach DIN EN 12207 erfüllen (mindestens Klasse 3).
  • Einbauqualität: Der Einbau muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. In der Praxis wird eine RAL-konforme Montage oder ein gleichwertiges Verfahren gefordert. Das bedeutet: dreistufiger Anschluss mit Innenabdichtung (dampfdicht), Funktionsebene (Dämmung) und Außenabdichtung (schlagregendicht).
  • Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert): Für die Förderung als sommerlicher Wärmeschutz muss der Nachweis nach DIN 4108-2 erbracht werden.

Tipp: Bestehen Sie bei der Angebotseinholung auf einer RAL-konformen Montage und lassen Sie sich den Uw-Wert des angebotenen Fenstersystems schriftlich bestätigen. Die Einhaltung der BEG-Anforderungen muss in der Technischen Projektbeschreibung (TPB) des Energieberaters dokumentiert werden.

Kosten für neue Fenster: Was Sie 2026 erwarten können

Die Kosten für neue Fenster variieren erheblich je nach Rahmenmaterial, Verglasungsart, Größe und Einbausituation. Die folgenden Werte beziehen sich auf Standard-Fenstergrößen (ca. 1,3 x 1,3 m) inklusive Montage und Demontage der alten Fenster.

Kostenübersicht nach Rahmenmaterial und Verglasung

Rahmenmaterial 2-fach-Verglasung (Uw ca. 1,1-1,3) 3-fach-Verglasung (Uw ca. 0,7-0,9) Förderfähig (BEG)?
Kunststoff (PVC) 350–650 EUR/Stk. 500–850 EUR/Stk. Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95)
Holz 500–900 EUR/Stk. 700–1.200 EUR/Stk. Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95)
Holz-Aluminium 700–1.100 EUR/Stk. 900–1.400 EUR/Stk. Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95)
Aluminium 600–1.000 EUR/Stk. 800–1.300 EUR/Stk. Nur 3-fach (Uw kleiner gleich 0,95)

Preise inkl. Montage, Demontage Altfenster und Entsorgung. Stand: Anfang 2026. Regionale Schwankungen von +/- 15 % sind üblich.

In der Praxis ist für die BAFA-Förderung Dreifachverglasung zwingend erforderlich, da Zweifachverglasung den geforderten Uw-Wert von 0,95 W/(m2K) nicht erreicht. Dreifachverglasung ist seit etwa 2020 der Standard im Neubau und mittlerweile auch im Sanierungsbereich der Regelfall.

Zusatzkosten, die häufig übersehen werden

Position Typische Kosten
Fensterbankverbreiterung innen (bei dickeren Rahmen) 30–80 EUR/Stk.
Fensterbankauswechslung außen 50–120 EUR/Stk.
Anpassung Rollladenkasten 100–300 EUR/Stk.
Putzanschlussarbeiten (Laibung) 50–150 EUR/Stk.
Malerarbeiten (Laibung innen) 30–80 EUR/Stk.
Asbest-Entsorgung (bei alten Fensterbänken) 100–250 EUR/Stk.

Tipp: Alle genannten Zusatzkosten sind förderfähig, sofern sie unmittelbar mit dem Fenstertausch zusammenhängen. Achten Sie darauf, dass der Handwerker diese Positionen auf der Rechnung getrennt ausweist.

Fördersätze und Förderobergrenzen 2026

Förderung im Überblick

Fördermerkmal Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % 20 %
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR
Max. Zuschuss pro WE/Jahr 4.500 EUR 12.000 EUR
Fachplanung und Baubegleitung 50 %, max. 5.000 EUR (EFH) 50 %, max. 5.000 EUR (EFH)

Die förderfähigen Kosten umfassen die Fenster selbst, die Montage, die Demontage und Entsorgung der Altfenster sowie alle unmittelbar zusammenhängenden Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Rollladenkastenanpassung). Die Mindestinvestition beträgt 300 EUR brutto. Das BEG-Gesamtbudget sinkt 2026 auf rund 12 Milliarden EUR (gegenüber 15,3 Mrd. EUR in 2025); Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und sollten daher früh im Jahr gestellt werden.

Der iSFP-Bonus als stärkster Hebel

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der wirkungsvollste Hebel zur Maximierung der Fensterförderung, denn er wirkt doppelt: Er hebt den Fördersatz von 15 % auf 20 % (+5 Prozentpunkte) und verdoppelt zugleich die Kostenobergrenze von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr – der maximale Zuschuss steigt damit von 4.500 auf 12.000 EUR.

Detail Wert
Zusätzlicher Fördersatz +5 Prozentpunkte (15 % wird zu 20 %)
Erhöhung der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro WE/Jahr
Maximaler Zuschuss 60.000 EUR × 20 % = 12.000 EUR (statt 4.500 EUR)
Förderung des iSFP selbst 50 % der Beratungskosten durch das BAFA
Max. Zuschuss für iSFP (EFH/ZFH) 650 EUR
Max. Zuschuss für iSFP (MFH ab 3 WE) 850 EUR

Ein iSFP kostet für ein Einfamilienhaus in der Regel 800 bis 1.800 EUR. Da das BAFA 50 % der Kosten übernimmt (max. 650 EUR), liegt der Eigenanteil oft bei nur 400 bis 900 EUR. Bereits ab rund 25.000 EUR förderfähigen Kosten bringt der iSFP-Bonus mit 5 Prozentpunkten mehr (1.250 EUR zusätzlicher Zuschuss) mehr ein, als der Fahrplan selbst kostet. Wichtig: Der iSFP muss vor der Antragstellung der Einzelmaßnahme fertiggestellt und übergeben sein, und der Fenstertausch muss als empfohlene Maßnahme darin enthalten sein. Informationen zum iSFP finden Sie im Ratgeber Sanierungsfahrplan.

BAFA oder KfW: Welcher Förderweg für neue Fenster?

Beim Fenstertausch werden BAFA und KfW oft verwechselt. Die Abgrenzung ist eindeutig: Für den reinen Fenstertausch ist das BAFA zuständig, das den Zuschuss über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) auszahlt. Die KfW spielt nur über einen ergänzenden Kredit eine Rolle.

Das KfW-Programm 261 (Effizienzhaus) fördert keine Einzelmaßnahmen wie den reinen Fenstertausch. Der Effizienzhaus-Kreditweg lohnt sich erst, wenn das Gebäude im Zuge einer Komplettsanierung ein KfW-Effizienzhaus-Niveau (z. B. EH 85, EH 70, EH 55) erreicht – dann läuft die gesamte Sanierung über KfW 261, und der Fenstertausch ist ein Bestandteil davon, nicht eine separat geförderte Einzelmaßnahme. Wer also nur Fenster tauscht, geht den BAFA-Weg; wer das ganze Haus auf Effizienzhaus-Standard saniert, prüft KfW 261. Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.

Für den Einzelmaßnahmen-Weg ist ausschließlich der KfW-Ergänzungskredit 358/359 relevant. Er ergänzt den BAFA-Zuschuss um ein zinsgünstiges Darlehen und ist mit ihm kombinierbar, setzt aber eine vorliegende BAFA-Zuschusszusage voraus. Beantragt wird er über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.

KfW 358 und KfW 359 im Vergleich

Detail KfW 358 (Plus) KfW 359
Zielgruppe Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 EUR/Jahr Alle (auch Vermieter, Unternehmen, Einkommen über 90.000 EUR)
Zinssatz vergünstigt (deutlich unter Marktniveau) marktnahe Konditionen
Max. Kreditbetrag 120.000 EUR pro Wohneinheit 120.000 EUR pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss Nein – der Zinsvorteil ist die Förderung Nein
Voraussetzung BAFA-Zuschusszusage muss vorliegen BAFA-Zuschusszusage muss vorliegen
Antragsfrist 12 Monate nach BAFA-Zusage 12 Monate nach BAFA-Zusage

Quelle: KfW – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358/359).

Der Ergänzungskredit ist besonders sinnvoll, wenn die Gesamtkosten den BAFA-Zuschuss deutlich übersteigen und der Eigenanteil finanziert werden soll. Die lukrativste Kombination für Fenster lautet daher: BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP) + KfW 358 Ergänzungskredit + ggf. Landesförderung – also direkter Zuschuss, zinsgünstige Finanzierung des Restbetrags und zusätzliche Landesmittel.

Rechenbeispiele: Fenstertausch mit Förderung

Beispiel 1: Einfamilienhaus, 12 Fenster, Kunststoff, Dreifachverglasung

Position Betrag
12 Fenster Kunststoff, 3-fach-Verglasung, inkl. Montage und Demontage 8.400 EUR
Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Putzanschluss) 1.800 EUR
Hauseingangstür (Kunststoff, UD 1,1) 2.000 EUR
Gesamtkosten 12.200 EUR
Fördersatz (mit iSFP-Bonus) 20 %
BAFA-Zuschuss 2.440 EUR
Fachplanung und Baubegleitung (Energieberater) 2.000 EUR
Zuschuss Fachplanung (50 %) 1.000 EUR
Eigenanteil gesamt 10.760 EUR

Beispiel 2: Einfamilienhaus, 12 Fenster, Holz-Aluminium, Dreifachverglasung

Position Betrag
12 Fenster Holz-Alu, 3-fach-Verglasung, inkl. Montage und Demontage 14.400 EUR
Nebenarbeiten (Laibung, Fensterbänke, Rollladenkasten) 3.000 EUR
Hauseingangstür (Holz-Alu, UD 1,0) 3.500 EUR
Gesamtkosten 20.900 EUR
Fördersatz (mit iSFP-Bonus) 20 %
BAFA-Zuschuss 4.180 EUR
Eigenanteil nach Förderung (ohne Energieberater) 16.720 EUR

In beiden Fällen liegen die Kosten unter der Förderobergrenze von 60.000 EUR (mit iSFP), sodass die gesamten Kosten förderfähig sind.

Fenster und Fassade: Die richtige Reihenfolge

Eine der häufigsten Fragen bei der Fenstersanierung betrifft die Reihenfolge: Soll man erst die Fenster tauschen oder erst die Fassade dämmen? Die bauphysikalisch korrekte Antwort ist differenziert.

Problem: Wärmebrücken bei neuen Fenstern in ungedämmter Fassade

Wenn hochdämmende neue Fenster (Uw 0,8) in eine ungedämmte Außenwand (U-Wert 1,2 bis 1,5) eingebaut werden, verschiebt sich der kälteste Punkt der Raumoberfläche von der Fensterscheibe zur Fensterlaibung und zur umgebenden Wand. In der Folge kann sich dort Kondensat bilden und Schimmel entstehen – insbesondere in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit (Bad, Küche).

Empfehlungen nach Ausgangssituation

Ausgangssituation Empfohlene Vorgehensweise
Fassadendämmung ist geplant und finanziert Fassade zuerst, dann Fenster (oder gleichzeitig)
Fassadendämmung erst in 3-5 Jahren geplant Fenster jetzt tauschen, aber Laibungsdämmung (mind. 3-4 cm) sofort mit ausführen
Keine Fassadendämmung geplant (z. B. Denkmal) Fenster tauschen mit umfassender Laibungsdämmung und Lüftungskonzept
Zweischaliges Mauerwerk (Hohlschicht) Einblasdämmung durchführen, dann Fenster tauschen

Tipp: Wenn Sie Fenster ohne gleichzeitige Fassadendämmung tauschen, sollten Sie unbedingt eine Laibungsdämmung (3 bis 5 cm Dämmplatte auf der Fensterlaibung) vorsehen. Diese Maßnahme kostet nur 30 bis 60 EUR pro Fenster und verhindert Wärmebrücken wirksam. Lassen Sie zudem ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen – bei einem Fenstertausch von mehr als einem Drittel der Fenster ist dies ohnehin Pflicht.

Fenstertypen im Vergleich: Welches Material für welchen Einsatz?

Die Wahl des Rahmenmaterials beeinflusst Kosten, Lebensdauer, Pflegeaufwand und Optik. Alle gängigen Rahmenmaterialien erreichen mit Dreifachverglasung die BEG-Anforderungen.

Materialvergleich

Kriterium Kunststoff (PVC) Holz Holz-Aluminium Aluminium
Kosten (relativ) Niedrig Mittel Hoch Mittel-Hoch
Lebensdauer 30–40 Jahre 40–60 Jahre 50–70 Jahre 50–60 Jahre
Pflegeaufwand Gering Hoch (Anstrich alle 5-8 Jahre) Gering (außen Alu) Gering
U-Wert Rahmen 1,0–1,3 1,2–1,4 1,2–1,5 1,8–2,5
Nachhaltigkeit Eingeschränkt (PVC) Gut (nachwachsend) Gut Eingeschränkt (Energie-intensiv)
Denkmalschutz geeignet Selten Ja Ja Selten

Für die meisten Einfamilienhäuser im Bestand ist Kunststoff das wirtschaftlichste Material. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Sichtfachwerk sind Holz- oder Holz-Aluminium-Fenster meist die einzig zulässige Option. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber Fenster tauschen.

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus: Was lohnt sich beim Fenstertausch?

Wie bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie zwischen dem BAFA-Zuschuss und der steuerlichen Absetzbarkeit nach Paragraph 35c EStG wählen. Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Vergleich am konkreten Beispiel (12 Fenster, 12.200 EUR Gesamtkosten)

Kriterium BAFA mit iSFP BAFA ohne iSFP Paragraph 35c EStG
Fördersatz 20 % 15 % 20 % (über 3 Jahre)
Zuschuss/Steuerersparnis 2.440 EUR 1.830 EUR 2.440 EUR
Energieberater erforderlich Ja (ca. 2.000 EUR, davon 50 % gefördert) Ja (ca. 2.000 EUR, davon 50 % gefördert) Nein
Netto-Vorteil (Zuschuss minus Eigenanteil Berater) 2.440 - 1.000 = 1.440 EUR + iSFP-Wert 1.830 - 1.000 = 830 EUR 2.440 EUR
Auszahlung Direkt nach Abschluss Direkt nach Abschluss Über 3 Steuerjahre verteilt
Gebäudealter Mindestens 5 Jahre Mindestens 5 Jahre Mindestens 10 Jahre

Bei einem reinen Fenstertausch ohne weitere geplante Maßnahmen kann der Steuerbonus nach Paragraph 35c günstiger sein, weil kein Energieberater bezahlt werden muss. Sobald jedoch ein iSFP vorliegt (z. B. weil weitere Maßnahmen geplant sind), ist der BAFA-Weg vorteilhafter, da der iSFP die Kosten des Energieberaters mehr als kompensiert. Details zum Steuerbonus im Ratgeber Paragraph 35c EStG.

Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG im Detail

Der Steuerbonus zieht 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab – nicht vom zu versteuernden Einkommen. Die Verteilung ist gesetzlich festgelegt:

Detail Wert
Jahr 1 7 % der Kosten (max. 14.000 EUR Steuerermäßigung)
Jahr 2 7 % der Kosten (max. 14.000 EUR Steuerermäßigung)
Jahr 3 6 % der Kosten (max. 12.000 EUR Steuerermäßigung)
Gesamt 20 % der Kosten (max. 40.000 EUR Steuerermäßigung pro Objekt)
Maximale Bemessungsgrundlage 200.000 EUR pro Objekt
Gebäudemindestalter mindestens 10 Jahre bei Durchführung
Nutzung selbstgenutzte Wohnimmobilie (auch Zweitwohnung, nicht Vermietung)
Energieberater nicht zwingend erforderlich (Fachunternehmerbescheinigung genügt)
U-Wert-Anforderung identisch mit BEG: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)

Quellen: § 35c EStG (gesetze-im-internet.de) – 7 %/7 %/6 % über drei Jahre, Höchstbetrag 40.000 EUR je Objekt, Objekt älter als zehn Jahre. Die Obergrenze von 200.000 EUR Bemessungsgrundlage liegt deutlich über der BAFA-Grenze und macht den Steuerbonus bei sehr umfangreichen Maßnahmen interessant. Der Steuerbonus ist nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Rollläden und Sonnenschutz: Was ist förderfähig?

Die Förderfähigkeit von Rollläden hängt davon ab, in welchem Kontext sie eingebaut werden:

Situation Förderfähig? Bedingung
Rollladen als Nebenarbeit beim Fenstertausch (z. B. Rollladenkasten muss erneuert werden) Ja Unmittelbarer Zusammenhang mit dem Fenstertausch
Neuer Rollladen als sommerlicher Wärmeschutz (ohne Fenstertausch) Ja Automatisierte Steuerung, Nachweis nach DIN 4108-2
Manueller Rollladen (ohne Fenstertausch, ohne automatische Steuerung) Nein Nicht förderfähig
Außenjalousien / Raffstores (als sommerlicher Wärmeschutz) Ja Automatisierte Steuerung erforderlich

Tipp: Wenn Sie beim Fenstertausch ohnehin den Rollladenkasten anpassen müssen, lassen Sie gleich neue Rollläden mit motorisiertem Antrieb einbauen. Die Mehrkosten sind überschaubar (ca. 150 bis 250 EUR pro Fenster für den Motor), und die gesamten Kosten sind als Nebenarbeit zum Fenstertausch förderfähig.

Antragsprozess: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Der Antragsprozess beim BAFA folgt demselben Ablauf wie bei allen BEG-Einzelmaßnahmen. Die korrekte Reihenfolge ist zwingend einzuhalten.

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen aus der dena-Expertenliste. Ein zertifizierter Energieberater ist bei der BAFA-Förderung Pflicht; ein normaler Handwerker oder Architektenberater reicht nicht aus. Optional: iSFP erstellen lassen, falls noch nicht vorhanden.
  2. Angebote einholen von Fensterbauern (mindestens zwei bis drei). Achten Sie auf: Uw-Wert-Angabe nach EN ISO 10077-1, RAL-konforme Montage, getrennte Ausweisung von Material und Montage. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag.
  3. Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen. Der EEE erstellt auf Basis des gewählten Angebots die TPB und erhält eine TPB-ID, die für den Antrag benötigt wird.
  4. BAFA-Antrag online stellen mit der TPB-ID. Dieser Schritt muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen; vor der Antragsbestätigung darf kein Auftrag erteilt werden.
  5. Vertrag erteilen nach Eingang der Antragsbestätigung. Der Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt.
  6. Maßnahme umsetzen lassen. Der Fachbetrieb stellt nach Abschluss die digitale Fachunternehmererklärung aus (seit 01.01.2024 digital).
  7. Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen lassen. Der EEE prüft die ausgeführte Maßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen.
  8. Verwendungsnachweis einreichen mit TPN, Fachunternehmererklärung, Rechnungen und Zahlungsnachweisen.
  9. Auszahlung nach Prüfung (4 bis 12 Wochen).

Optional: Innerhalb von 12 Monaten nach der BAFA-Zusage können Sie den KfW-Ergänzungskredit 358/359 über Ihre Hausbank beantragen.

Kombinationsregeln: Was geht und was nicht

Die Förderprogramme lassen sich nicht beliebig kombinieren. Für dieselbe Maßnahme gilt das Doppelförderungsverbot; verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude dürfen jedoch über unterschiedliche Programme laufen.

Kombination Erlaubt? Anmerkung
BAFA-Zuschuss + KfW 358/359 Ergänzungskredit Ja BAFA-Zusage muss vorliegen, dann Ergänzungskredit beantragbar
BAFA-Zuschuss + Paragraph 35c Steuerbonus Nein Für dieselbe Maßnahme verboten (Doppelförderungsverbot)
KfW 261 (Effizienzhaus) + BAFA-Zuschuss Nein Entweder KfW Effizienzhaus oder BAFA Einzelmaßnahme
Paragraph 35c + KfW-Kredit Nein Für dieselbe Maßnahme verboten
BAFA Fenster + KfW 458 Heizung Ja Verschiedene Maßnahmen über verschiedene Programme
BAFA/KfW + Landesförderung Ja Gesamtförderung darf die Gesamtkosten nicht übersteigen
BAFA/KfW + kommunale Förderung Ja Gleiche Regel wie bei der Landesförderung

Praxistipp: Die lukrativste Kombination für Fenster ist BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP) + KfW 358 Ergänzungskredit + Landesförderung – direkter Zuschuss, zinsgünstige Finanzierung des Restbetrags und zusätzliche Landesmittel.

Landesförderung und kommunale Programme

Neben den Bundesprogrammen bieten mehrere Bundesländer eigene Förderprogramme an, die grundsätzlich mit BAFA und KfW kombinierbar sind. Die Gesamtförderung darf die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Bundesland Programm Art Eckdaten
Baden-Württemberg L-Bank Energieeffizienzfinanzierung Sanieren Kredit bis 50.000 EUR/WE, Tilgungszuschuss bis 12,5 %
NRW NRW.BANK.Gebäudesanierung Kredit bis 150.000 EUR, 100 % der Investitionskosten, ab 2.500 EUR
Sachsen SAB SachsenKredit Klimafreundlicher Wohnen Kredit Tilgungszuschuss 4 % (Einzelmaßnahmen), Zinsvergünstigung bis 0,8 %, ab 20.000 EUR
Hamburg IFB Wärmeschutz im Gebäudebestand Zuschuss Direktzuschüsse für Fenster und Dämmung, Modernisierungsbonus 20–30 %, Gebäude mind. 20 Jahre
Bayern BayernLabo Bayerisches Modernisierungsprogramm Kredit zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Programme, die sich mit Bundes- und Landesmitteln kombinieren lassen: In München fördert das Programm FKG (Förderung Klimaneutrale Gebäude) 15 % der förderfähigen Kosten (max. 150.000 EUR/WE) für Gebäude der Energieeffizienzklasse E bis H. In Hamburg und Berlin gibt es Sonderförderungen für Schallschutzfenster an Hauptverkehrsstraßen bzw. rund um den Flughafen (Hamburg bis 75 %).

Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung die Förderdatenbank auf co2online.de oder die BAFA-Förderdatenbank auf aktuelle kommunale Programme für Ihren Standort. Eine aktuelle Übersicht aller Landesprogramme finden Sie im Ratgeber Landesförderung nach Bundesland.

Häufige Fehler bei der Fensterförderung vermeiden

Viele Förderanträge scheitern an vermeidbaren Fehlern. Die wichtigsten Stolperfallen:

  • Vertrag vor Antragstellung unterschrieben: der häufigste Fehler. Der BAFA-Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Bereits eine Auftragsbestätigung oder ein unterschriebener Kostenvoranschlag kann als Auftragsvergabe gewertet werden.
  • Falschen U-Wert angegeben: Der Ug-Wert (nur Glas) ist nicht der Uw-Wert (gesamtes Fenster). Viele Hersteller bewerben den besseren Ug-Wert. Fordern Sie den Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 an.
  • Energieberater vergessen: Bei BAFA ist der EEE aus der dena-Liste Pflicht. Ein normaler Handwerker oder Architektenberater reicht nicht aus.
  • iSFP erst nach dem BAFA-Antrag erstellt: Der Sanierungsfahrplan muss fertig und übergeben sein, bevor der Einzelmaßnahmenantrag gestellt wird.
  • BAFA und Paragraph 35c für dieselbe Maßnahme beantragt: Das ist verboten. Entscheiden Sie sich vorher für einen Weg.

Häufige Fragen

Werden einzelne Fenster gefördert, oder muss ich alle tauschen?

Die BAFA-Förderung setzt keinen vollständigen Fenstertausch voraus. Sie können auch einzelne Fenster tauschen lassen, solange die technischen Anforderungen erfüllt sind und der Energieberater die Maßnahme in der Technischen Projektbeschreibung dokumentiert. Allerdings ist der Aufwand für Energieberater und Antragstellung bei wenigen Fenstern relativ hoch. Eine wirtschaftliche Prüfung vorab ist empfehlenswert.

Kann ich Fenster und Fassadendämmung im selben Antrag kombinieren?

Ja. Sie können mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle in einem BAFA-Antrag zusammenfassen. Die förderfähigen Kosten werden dann addiert und an der Höchstgrenze von 30.000 EUR (bzw. 60.000 EUR mit iSFP) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Bei gleichzeitiger Umsetzung von Fenstertausch und Fassadendämmung ist eine abgestimmte Planung besonders wichtig, um Wärmebrücken am Fensteranschluss zu vermeiden.

Reicht Zweifachverglasung für die Förderung?

Nein. Standard-Zweifachverglasung erreicht typischerweise Uw-Werte von 1,1 bis 1,3 W/(m2K) und liegt damit über dem BEG-Grenzwert von 0,95 W/(m2K). Für die BAFA-Förderung ist in der Praxis Dreifachverglasung erforderlich. Es gibt inzwischen hochwertige Zweifachverglasungen mit Ug-Werten von 1,0, die in Kombination mit thermisch optimierten Rahmen einen Uw-Wert unter 0,95 erreichen können – diese sind aber im Markt selten und nicht günstiger als Standard-Dreifachverglasung.

Was kostet ein Energieberater für den Fenstertausch?

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater liegen beim Fenstertausch typischerweise bei 1.500 bis 2.500 EUR für ein Einfamilienhaus. Davon werden 50 % über die BEG-Förderung bezuschusst (max. 5.000 EUR). Die Nettokosten betragen also 750 bis 1.250 EUR. Ein Energieberater in Ihrer Nähe lässt sich über die dena-Expertenliste finden.

Muss ich beim Fenstertausch ein Lüftungskonzept erstellen?

Ja, in den meisten Fällen. Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn im Zuge der Sanierung mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden. Der Grund: Neue Fenster sind deutlich dichter als alte, sodass die bisher vorhandene unkontrollierte Lüftung (Undichtigkeiten) entfällt. Ohne angepasstes Lüftungsverhalten oder eine Lüftungsanlage kann das zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmel führen. Der Energieberater erstellt das Lüftungskonzept in der Regel im Rahmen der Fachplanung mit.

Gibt es Landesförderung zusätzlich zur BAFA-Förderung für Fenster?

Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme, die mit der BAFA-Förderung kombiniert werden können. Die Gesamtförderung darf dabei 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine aktuelle Übersicht der Landesförderprogramme finden Sie in unserem Ratgeber Landesförderung nach Bundesland.

Kann ich den KfW-Ergänzungskredit auch ohne BAFA-Zuschuss beantragen?

Nein. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 setzt eine BAFA-Zuschusszusage voraus. Ohne diese Zusage ist kein Ergänzungskredit möglich. Der Kredit muss innerhalb von 12 Monaten nach der BAFA-Zusage über die Hausbank beantragt werden – nicht direkt bei der KfW. Das KfW-Programm 261 (Effizienzhaus) fördert dagegen keine Einzelmaßnahmen wie den reinen Fenstertausch.

Ist der Fenstertausch in einer Mietwohnung förderfähig?

Ja, auch Vermieter können den BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch beantragen. Der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG steht Vermietern jedoch nicht zur Verfügung – dieser gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Vermieter können die Kosten stattdessen als Erhaltungsaufwand oder über die AfA steuerlich geltend machen.

Gilt die Förderung auch für denkmalgeschützte Gebäude?

Ja. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden kann der Fenstertausch gefördert werden. Allerdings gelten ggf. abweichende technische Anforderungen, wenn der Denkmalschutz bestimmte Fensterformen oder Materialien vorschreibt. Der Energieberater klärt dies im Einzelfall mit der Denkmalschutzbehörde ab. Die Mehrkosten für denkmalgerechte Sonderlösungen sind förderfähig.

Wie lange dauert die BAFA-Auszahlung?

Die Zuschusszusage nach Antragstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 bis 12 Wochen bis zur Auszahlung. In Zeiten hoher Antragszahlen kann es auch länger dauern.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?

Das BEG-Budget 2026 liegt bei rund 12 Milliarden EUR. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ist das Jahresbudget ausgeschöpft, werden keine neuen Zusagen mehr erteilt. Es empfiehlt sich daher, den Antrag möglichst früh im Jahr zu stellen. Ein bereits bewilligter Antrag ist von einem Budget-Stopp nicht betroffen.

Nächste Schritte: Förderung für Ihren Fenstertausch berechnen

Die optimale Förderstrategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Gebäudealter, geplante weitere Maßnahmen, Eigennutzung oder Vermietung, Steuerlast. Mit reduco können Sie Ihre voraussichtliche Förderung berechnen, die beste Fördervariante ermitteln und den Fenstertausch in Ihre Gesamtsanierungsstrategie einbetten.

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