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Fenster Förderung 2026: Bis zu 12.000 EUR Zuschuss für neue Fenster

Fenster Förderung 2026: BAFA 15-20 % Zuschuss, KfW-Ergänzungskredit, §35c Steuerbonus. Alle Programme, Anforderungen und Rechenbeispiel.

Förderung für neue energieeffiziente Fenster beantragen

Wer 2026 neue Fenster einbaut, kann sich staatliche Zuschüsse von bis zu 12.000 EUR pro Wohneinheit sichern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Fenstertausch über das BAFA mit 15 % der förderfähigen Kosten -- mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen Fördersatz und Kostenobergrenze, sodass bis zu 20 % auf maximal 60.000 EUR möglich sind. Alternativ können Selbstnutzer den Fenstertausch über Paragraph 35c EStG steuerlich absetzen und sich 20 % der Kosten über drei Jahre zurückholen. Beide Wege lassen sich zusätzlich durch den KfW-Ergänzungskredit (358/359) mit bis zu 120.000 EUR zinsgünstigem Darlehen ergänzen.

Voraussetzung für alle Programme: Nur Fenster mit Dreifachverglasung und einem Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m2K) sind förderfähig. Zweifachverglasung erreicht diesen Wert nicht und bleibt außen vor. Einen Vergleich der beiden Verglasungsarten finden Sie im Ratgeber Dreifachverglasung vs. Zweifachverglasung.

Dieser Artikel erklärt alle Förderprogramme für Fenster im Detail, zeigt die technischen Anforderungen, vergleicht die Förderwege in einem konkreten Rechenbeispiel und führt Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung. Falls Sie grundsätzlich abwägen, ob sich ein Tausch lohnt, hilft der Beitrag Fenster sanieren oder tauschen weiter.

BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Der direkte Zuschuss für neue Fenster

Das BAFA fördert den Austausch von Fenstern, Fenstertüren, Dachfenstern und Hauseingangstüren im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seit der BEG-Reform 2024 ist das BAFA für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind -- sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter.

Fördersätze und Obergrenzen im Überblick

Detail Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % 20 % (15 % + 5 % iSFP-Bonus)
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr 30.000 EUR 60.000 EUR
Max. Zuschuss pro WE/Jahr 4.500 EUR 12.000 EUR
Energieberater erforderlich Ja Ja
Antragstellung Vor Auftragsvergabe Vor Auftragsvergabe

Die förderfähigen Kosten umfassen nicht nur die Fenster selbst, sondern auch Montage, Demontage und Entsorgung der Altfenster, Putzarbeiten, Anpassung der Fensterlaibungen, Rollladenkastendämmung (als Teil der Fenstermaßnahme) sowie die Kosten für den Energieberater. Die Mindestinvestition beträgt 300 EUR brutto.

Kernregeln der BAFA-Förderung

  • Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe an das Fachunternehmen gestellt werden. Wer den Vertrag vorher unterschreibt, verliert den Förderanspruch.
  • Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste ist Pflicht. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) vor der Antragstellung und den Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Maßnahme.
  • Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss direkt auf Ihr Konto -- kein Kredit, keine Rückzahlung.
  • Das BEG-Gesamtbudget sinkt 2026 auf rund 12,0 bis 12,6 Milliarden EUR (von 15,3 Mrd. EUR in 2025). Anträge sollten daher frühzeitig gestellt werden.

Alle Details zur BAFA-Förderung für Sanierungsmaßnahmen finden Sie im BAFA-Förderung-Ratgeber 2026.

iSFP-Bonus: Mehr Förderung durch den Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der stärkste Hebel zur Maximierung der Fensterförderung. Wer einen iSFP erstellen lässt und die Fenster als empfohlene Maßnahme darin enthalten sind, profitiert gleich doppelt.

Was bringt der iSFP-Bonus?

Detail Wert
Zusätzlicher Fördersatz +5 Prozentpunkte (15 % wird zu 20 %)
Erhöhung der förderfähigen Kosten Von 30.000 auf 60.000 EUR pro WE/Jahr
Maximaler Zuschuss 60.000 x 20 % = 12.000 EUR (statt 4.500 EUR)
Förderung des iSFP selbst 50 % der Beratungskosten durch BAFA
Max. Zuschuss für iSFP (EFH/ZFH) 650 EUR
Max. Zuschuss für iSFP (MFH ab 3 WE) 850 EUR

Der iSFP muss vor der Antragstellung der Einzelmaßnahme beim BAFA erstellt worden sein, und der Fenstertausch muss als empfohlene Maßnahme im Fahrplan enthalten sein. Ein iSFP kostet für ein Einfamilienhaus in der Regel zwischen 800 und 1.800 EUR. Da das BAFA 50 % der Kosten übernimmt (max. 650 EUR), liegt der Eigenanteil oft bei nur 400 bis 900 EUR -- eine Investition, die sich durch den höheren Fördersatz und die verdoppelte Kostenobergrenze schnell rechnet.

Rechenbeispiel: Bei förderfähigen Kosten von 25.000 EUR bringt der iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr, also 1.250 EUR zusätzlichen Zuschuss -- mehr als die Eigenkosten des iSFP. Alle Details zu Kosten und Ablauf lesen Sie im Beitrag iSFP-Sanierungsfahrplan: Kosten und Förderung.

KfW 358/359 Ergänzungskredit: Zinsgünstiges Darlehen zusätzlich zum Zuschuss

Neben dem BAFA-Zuschuss können Eigentümer den KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen beantragen. Dieser ergänzt den Zuschuss um ein zinsgünstiges Darlehen und ist mit der BAFA-Förderung kombinierbar.

Wichtig: Das KfW-Programm 261 (Effizienzhaus-Komplettsanierung) fördert keine Einzelmaßnahmen wie den reinen Fenstertausch. Für Fenster ist ausschließlich der Ergänzungskredit 358/359 relevant.

KfW 358 vs. KfW 359 im Vergleich

Detail KfW 358 (Plus) KfW 359
Zielgruppe Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 EUR/Jahr Alle (auch Vermieter, Unternehmen, Einkommen über 90.000 EUR)
Zinssatz Deutlich unter 2 % (vergünstigt) Marktnahe Konditionen
Max. Kreditbetrag 120.000 EUR pro Wohneinheit 120.000 EUR pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss Nein -- der Zinsvorteil ist die Förderung Nein
Voraussetzung BAFA-Zuschusszusage muss vorliegen BAFA-Zuschusszusage muss vorliegen
Antragsfrist 12 Monate nach BAFA-Zusage 12 Monate nach BAFA-Zusage

Der Ergänzungskredit ist besonders interessant, wenn die Gesamtkosten den BAFA-Zuschuss deutlich übersteigen und eine Finanzierung des Eigenanteils benötigt wird. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt, nicht direkt bei der KfW.

Paragraph 35c EStG: Der Steuerbonus als Alternative

Wer den BAFA-Weg nicht gehen möchte oder kann, hat mit Paragraph 35c EStG eine gleichwertige Alternative. Der Steuerbonus erlaubt es, 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuerschuld abzuziehen.

Steuerbonus im Detail

Detail Wert
Jahr 1 7 % der Kosten (max. 14.000 EUR Steuerermäßigung)
Jahr 2 7 % der Kosten (max. 14.000 EUR Steuerermäßigung)
Jahr 3 6 % der Kosten (max. 12.000 EUR Steuerermäßigung)
Gesamt 20 % der Kosten (max. 40.000 EUR Steuerermäßigung pro Objekt)
Maximale Bemessungsgrundlage 200.000 EUR pro Objekt
Gebäudemindest-alter Mindestens 10 Jahre bei Durchführung
Nutzung Selbstgenutzte Wohnimmobilie (auch Zweitwohnung, nicht Vermietung)
Energieberater Nicht zwingend erforderlich
Nachweis Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster
U-Wert-Anforderung Identisch mit BEG: Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K)

Wann lohnt sich der Steuerbonus?

Der Steuerbonus nach Paragraph 35c EStG ist vorteilhaft für Selbstnutzer, die:

  • keinen Energieberater beauftragen möchten -- beim Steuerbonus genügt die Fachunternehmerbescheinigung
  • eine hohe Steuerlast haben -- der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen
  • flexibel bei der Auftragsvergabe bleiben möchten -- kein Antrag vor Auftragsvergabe nötig
  • größere Maßnahmen planen -- die Obergrenze liegt bei 200.000 EUR (= max. 40.000 EUR Steuerermäßigung), deutlich höher als die BAFA-Grenze

Achtung: Der Steuerbonus ist nicht mit BAFA oder KfW kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich entscheiden. Alle Details zur steuerlichen Absetzung lesen Sie im Beitrag Sanierung steuerlich absetzen nach Paragraph 35c.

Technische Anforderungen für die Fensterförderung

Unabhängig vom gewählten Förderweg gelten dieselben technischen Mindestanforderungen. Diese sind strenger als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

U-Wert-Anforderungen nach Bauteil

Bauteil Max. U-Wert BEG [W/(m2K)] Max. U-Wert GEG [W/(m2K)] Praxis-Bedeutung
Fenster und Fenstertüren (Uw) 0,95 1,30 Nur 3-fach-Verglasung erreicht diesen Wert
Dachflächenfenster (Uw) 1,00 1,40 Spezielle Dachfenster mit 3-fach-Verglasung
Hauseingangstür (UD) 1,30 1,80 Wärmegedämmte Türkonstruktion erforderlich
Vorhangfassade 1,40 -- Relevant bei Curtain-Wall-Systemen

Die U-Werte sind für 2026 gegenüber 2025 nicht verschärft worden. Herstellerdatenblätter müssen die Werte nachweisen. Achten Sie bei Angeboten auf den Uw-Wert (gesamtes Fenster inkl. Rahmen und Randverbund) und nicht auf den Ug-Wert (nur Glas), der immer besser ausfällt.

Weitere technische Anforderungen

  • Luftdichtheit: Mindestens Klasse 3 nach DIN EN 12207
  • Einbauqualität: RAL-konforme Montage mit dreistufigem Anschluss (innen dampfdicht, Funktionsebene gedämmt, außen schlagregendicht)
  • Dokumentation: Der Energieberater muss die Einhaltung in der Technischen Projektbeschreibung (TPB) dokumentieren

Der Vergleich zwischen Zweifach- und Dreifachverglasung zeigt deutlich, warum nur Dreifachverglasung förderfähig ist: Zweifachverglasung erreicht typischerweise Uw-Werte von 1,1 bis 1,3 W/(m2K) und liegt damit deutlich über der Fördergrenze. Den vollständigen Vergleich finden Sie im Artikel Dreifachverglasung vs. Zweifachverglasung.

Landesförderung: Zusätzliche Programme der Bundesländer

Neben den Bundesprogrammen bieten mehrere Bundesländer eigene Förderprogramme an, die grundsätzlich mit BAFA und KfW kombinierbar sind. Die Gesamtförderung darf dabei die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Landesförderprogramme im Überblick

Bundesland Programm Art Details
Baden-Württemberg L-Bank Energieeffizienzfinanzierung Sanieren Kredit Bis 50.000 EUR/WE, Tilgungszuschuss bis 12,5 %
NRW NRW.BANK.Gebäudesanierung Kredit Bis 150.000 EUR, 100 % der Investitionskosten, ab 2.500 EUR Mindestbetrag
Sachsen SAB SachsenKredit Klimafreundlicher Wohnen Kredit Tilgungszuschuss 4 % (Einzelmaßnahmen), Zinsvergünstigung bis 0,8 %, ab 20.000 EUR Mindestdarlehen
Hamburg IFB Wärmeschutz im Gebäudebestand Zuschuss Direkte Zuschüsse für Fenster und Dämmung, Modernisierungsbonus 20 % (3 Maßnahmen) oder 30 % (ab 4 Maßnahmen), Gebäude mindestens 20 Jahre alt
Bayern BayernLabo Bayerisches Modernisierungsprogramm Kredit Zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierung

Kommunale Förderung -- Beispiele

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Förderprogramme, die sich mit Bundes- und Landesmitteln kombinieren lassen:

  • München: FKG (Förderung Klimaneutrale Gebäude) -- 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 150.000 EUR/WE. Nur Gebäude mit Energieeffizienzklasse E, F, G oder H vor Sanierung.
  • Hamburg: IFB Wärmeschutz plus Schallschutzförderung -- Sonderförderung 75 % für Schallschutzfenster rund um den Flughafen.
  • Berlin: Schallschutzförderung für Schallschutzfenster an Hauptverkehrsstraßen.

Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung die Förderdatenbank auf co2online.de oder die BAFA-Förderdatenbank. Dort finden Sie aktuelle kommunale Programme für Ihren Standort.

Kombinationsregeln: Was geht und was nicht

Die verschiedenen Förderprogramme lassen sich nicht beliebig kombinieren. Für dieselbe Maßnahme gelten strenge Regeln, um Doppelförderung zu vermeiden. Verschiedene Maßnahmen am gleichen Gebäude dürfen jedoch über unterschiedliche Programme laufen.

Kombinationsmatrix für Fensterförderung

Kombination Erlaubt? Anmerkung
BAFA-Zuschuss + KfW 358/359 Ergänzungskredit Ja BAFA-Zusage muss vorliegen, dann Ergänzungskredit beantragbar
BAFA-Zuschuss + Paragraph 35c Steuerbonus Nein Für dieselbe Maßnahme verboten (Doppelförderungsverbot)
KfW 261 (Effizienzhaus) + BAFA-Zuschuss Nein Entweder KfW Effizienzhaus oder BAFA Einzelmaßnahme
Paragraph 35c + KfW-Kredit Nein Für dieselbe Maßnahme verboten
BAFA Fenster + KfW 458 Heizung Ja Verschiedene Maßnahmen über verschiedene Programme
BAFA/KfW + Landesförderung Ja Kombinierbar, Gesamtförderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen
BAFA/KfW + Kommunale Förderung Ja Gleiche Regel wie Landesförderung

Praxistipp: Die lukrativste Kombination für Fenster ist BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP) + KfW 358 Ergänzungskredit + Landesförderung. So erhalten Sie einen direkten Zuschuss, finanzieren den Restbetrag zinsgünstig und nutzen ggf. zusätzliche Landesmittel.

Rechenbeispiel: 12 Fenster im Einfamilienhaus

Um die verschiedenen Förderwege vergleichbar zu machen, rechnen wir ein realistisches Beispiel durch: 12 Kunststofffenster mit Dreifachverglasung (ca. 150 x 120 cm, Uw kleiner gleich 0,95) in einem Einfamilienhaus.

Kostenaufstellung

Position Betrag
12 Fenster 3-fach inkl. Einbau und Entsorgung Altfenster ca. 18.000 EUR
Montage, Putzarbeiten, Nebenkosten ca. 4.000 EUR
Energieberater (EEE) ca. 800 EUR
Gesamtkosten ca. 22.800 EUR

Fördervergleich: BAFA vs. Steuerbonus

BAFA mit iSFP (20 %) BAFA ohne iSFP (15 %) Paragraph 35c Steuerbonus (20 %)
Förderfähige Kosten 22.800 EUR 22.800 EUR 22.800 EUR
Kostenobergrenze 60.000 EUR 30.000 EUR 200.000 EUR
Förderung gesamt 4.560 EUR 3.420 EUR 4.560 EUR
Auszahlung Einmalig nach Abschluss Einmalig nach Abschluss Verteilt über 3 Jahre (1.596 + 1.596 + 1.368 EUR)
Energieberater nötig Ja (ca. 800 EUR, davon 50 % BAFA-gefördert) Ja (ca. 800 EUR, davon 50 % BAFA-gefördert) Nein
Effektiver Eigenanteil ca. 18.240 EUR ca. 19.380 EUR ca. 18.240 EUR

Bewertung

  • BAFA mit iSFP und Paragraph 35c ergeben die gleiche Fördersumme von 4.560 EUR. Der BAFA-Weg hat den Vorteil der sofortigen Auszahlung und der Möglichkeit, den KfW-Ergänzungskredit hinzuzunehmen. Allerdings ist ein Energieberater Pflicht und der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
  • Paragraph 35c ist unkomplizierter (kein Energieberater, kein Antrag vorab), verteilt die Erstattung aber auf drei Steuererklärungen. Voraussetzung ist eine ausreichend hohe Steuerlast.
  • BAFA ohne iSFP bringt 1.140 EUR weniger als die beiden anderen Varianten. In Kombination mit den Kosten des iSFP (Eigenanteil ca. 400 bis 900 EUR) lohnt sich der Sanierungsfahrplan fast immer.

Für eine detaillierte Kostenanalyse des Fenstertauschs lesen Sie den Beitrag Fenster tauschen: Kosten und Förderung.

Antragstellung Schritt für Schritt

Die korrekte Reihenfolge der Antragstellung ist entscheidend. Fehler -- insbesondere ein zu früh unterschriebener Vertrag -- führen zum Verlust des gesamten Förderanspruchs. Der folgende Ablauf gilt für den BAFA-Zuschuss (BEG EM).

Die 10 Schritte zum BAFA-Zuschuss

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen Wählen Sie einen zertifizierten Energieberater aus der dena-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Die Beratungskosten werden im Rahmen der BEG EM mitgefördert.

Schritt 2: Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme Der Energieberater prüft den Ist-Zustand der Fenster, Anschlüsse und der gesamten Gebäudehülle. Optional erstellt er einen iSFP -- für den Bonus empfehlenswert.

Schritt 3: Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen Falls Sie den iSFP-Bonus nutzen möchten: Der iSFP muss fertiggestellt und Ihnen übergeben sein, bevor der BAFA-Antrag für die Fenster gestellt wird. Kosten und Ablauf des iSFP erklärt der Artikel iSFP-Sanierungsfahrplan: Kosten und Förderung.

Schritt 4: Angebote von Fachunternehmen einholen Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein. Achten Sie darauf, dass der Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 explizit ausgewiesen und eine RAL-konforme Montage angeboten wird. Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag.

Schritt 5: Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen Der Energieberater erstellt auf Basis des gewählten Angebots die TPB und erhält eine TPB-ID. Diese ID wird für den BAFA-Antrag benötigt.

Schritt 6: BAFA-Antrag online stellen Mit der TPB-ID stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal (www.bafa.de). Dieser Schritt muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen.

Schritt 7: Vertrag mit Fachunternehmen abschließen Erst nach Eingang der Antragsbestätigung dürfen Sie den Vertrag unterschreiben. Der Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage koppelt.

Schritt 8: Maßnahme durchführen lassen Die Fenster werden eingebaut. Der Fachbetrieb stellt nach Abschluss die digitale Fachunternehmererklärung aus (seit 01.01.2024 digital).

Schritt 9: Technischer Projektnachweis (TPN) durch EEE Der Energieberater prüft die ausgeführte Maßnahme und bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen im TPN.

Schritt 10: Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten Sie reichen den Verwendungsnachweis (TPN, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Zahlungsnachweise) beim BAFA ein. Nach Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Optional: Innerhalb von 12 Monaten nach der BAFA-Zusage können Sie den KfW-Ergänzungskredit 358/359 über Ihre Hausbank beantragen.

Rollladenkastendämmung: Förderfähig als Teil der Fenstermaßnahme

Eine häufige Frage betrifft die Dämmung oder Erneuerung von Rollladenkästen. Alte Rollladenkästen sind oft ungedämmt und bilden erhebliche Wärmebrücken -- selbst wenn neue Fenster eingebaut werden.

Detail Regelung
Einzeln förderfähig? Nein -- nicht als alleinstehende Maßnahme
Als Teil einer Fenstermaßnahme? Ja -- förderfähig in Kombination mit Fenstertausch
Fördersatz Gleicher Satz wie Hauptmaßnahme (15 % bzw. 20 % mit iSFP)
Auch bei Fassadendämmung förderfähig Ja -- als Nebenarbeit zur Dämmmaßnahme
Technischer Hintergrund Die Dämmung bestehender Rollladenkästen zählt zu den förderfähigen Kosten im Bereich Gebäudehülle (BEG EM)

Empfehlung: Wenn Sie ohnehin Fenster tauschen, lassen Sie die Rollladenkästen direkt mitdämmen oder erneuern. Die Mehrkosten von 100 bis 300 EUR pro Fenster werden mitgefördert und verhindern, dass die neuen Fenster durch ungedämmte Rollladenkästen in ihrer Wirkung eingeschränkt werden.

Häufige Fehler bei der Fensterförderung vermeiden

Viele Förderanträge scheitern an vermeidbaren Fehlern. Die wichtigsten Stolperfallen:

  • Vertrag vor Antragstellung unterschrieben: Der häufigste Fehler. Der BAFA-Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Eine Auftragsbestätigung oder ein unterschriebener Kostenvoranschlag kann bereits als Auftragsvergabe gewertet werden.
  • Falschen U-Wert angegeben: Der Ug-Wert (nur Glas) ist nicht der Uw-Wert (gesamtes Fenster). Viele Hersteller bewerben ihre Produkte mit dem besseren Ug-Wert. Fordern Sie den Uw-Wert nach EN ISO 10077-1 an.
  • Energieberater vergessen: Bei BAFA ist der EEE aus der dena-Liste Pflicht. Ein normaler Handwerker oder Architektenberater reicht nicht aus.
  • iSFP erst nach dem BAFA-Antrag erstellt: Der Sanierungsfahrplan muss fertig und übergeben sein, bevor der Einzelmaßnahmenantrag gestellt wird.
  • BAFA und Paragraph 35c für dieselbe Maßnahme beantragt: Das ist verboten. Entscheiden Sie sich vorher für einen Weg.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Fensterförderung 2026

Werden Fenster mit Zweifachverglasung gefördert?

Nein. Die BEG-Anforderung für Fenster liegt bei einem Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m2K). Zweifachverglasung erreicht typischerweise 1,1 bis 1,3 W/(m2K) und ist damit nicht förderfähig. Nur Dreifachverglasung erfüllt die Anforderung. Einen ausführlichen Vergleich bietet der Artikel Dreifachverglasung vs. Zweifachverglasung.

Kann ich den BAFA-Zuschuss und den Steuerbonus nach Paragraph 35c kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination von BAFA-Zuschuss und Steuerbonus ausgeschlossen (Doppelförderungsverbot). Sie können jedoch verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude über verschiedene Programme fördern lassen -- zum Beispiel Fenster über BAFA und eine Heizung über KfW 458.

Brauche ich für den Steuerbonus nach Paragraph 35c einen Energieberater?

Nein. Für den Steuerbonus nach Paragraph 35c ist kein Energieeffizienz-Experte erforderlich. Es genügt eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster, die der ausführende Handwerksbetrieb ausstellt. Die technischen Anforderungen (Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K)) gelten dennoch.

Wie lange dauert die BAFA-Auszahlung?

Die Bearbeitungsdauer variiert. Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 12 Wochen. In Zeiten hoher Antragszahlen kann es auch länger dauern. Die Zuschusszusage nach Antragstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Ist der Fenstertausch in einer Mietwohnung förderfähig?

Ja, auch Vermieter können den BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch beantragen. Der Steuerbonus nach Paragraph 35c steht Vermietern jedoch nicht zur Verfügung -- dieser gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Vermieter können stattdessen die Kosten als Erhaltungsaufwand oder über die AfA steuerlich geltend machen.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?

Das BEG-Budget 2026 liegt bei rund 12 bis 12,6 Milliarden EUR. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wenn das Jahresbudget ausgeschöpft ist, werden keine neuen Zusagen erteilt. Es empfiehlt sich daher, Anträge möglichst früh im Jahr zu stellen. Ein bereits bewilligter Antrag ist vom Budget-Stopp nicht betroffen.

Kann ich den KfW-Ergänzungskredit auch ohne BAFA-Zuschuss beantragen?

Nein. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 setzt eine BAFA-Zuschusszusage voraus. Ohne diese Zusage ist kein Ergänzungskredit möglich. Der Kredit muss innerhalb von 12 Monaten nach der BAFA-Zusage beantragt werden.

Gilt die Förderung auch für denkmalgeschützte Gebäude?

Ja. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden kann der Fenstertausch gefördert werden. Allerdings gelten ggf. abweichende technische Anforderungen, wenn der Denkmalschutz bestimmte Fensterformen oder Materialien vorschreibt. Der Energieberater klärt dies im Einzelfall mit der Denkmalschutzbehörde ab. Die Kosten für denkmalgerechte Sonderlösungen sind förderfähig.

Fazit: So holen Sie das Maximum aus der Fensterförderung

Die Fensterförderung 2026 bietet mit bis zu 12.000 EUR Zuschuss pro Wohneinheit einen erheblichen finanziellen Anreiz für den Austausch alter Fenster. Der optimale Weg für die meisten Eigentümer:

  1. iSFP erstellen lassen (50 % BAFA-gefördert) -- verdoppelt die Kostenobergrenze und bringt 5 % mehr Zuschuss
  2. BAFA-Zuschuss mit iSFP-Bonus beantragen (20 % auf bis zu 60.000 EUR)
  3. KfW 358 Ergänzungskredit für den Eigenanteil nutzen (bis 120.000 EUR, zinsgünstig)
  4. Landesförderung prüfen und ggf. zusätzlich beantragen

Wer den bürokratischen Aufwand scheut und eine hohe Steuerlast hat, fährt mit dem Steuerbonus nach Paragraph 35c unkomplizierter -- bei gleicher Fördersumme, verteilt auf drei Jahre.

Entscheidend ist in jedem Fall: Dreifachverglasung mit Uw kleiner gleich 0,95 W/(m2K) wählen, die Reihenfolge der Antragstellung einhalten und sich frühzeitig um die Förderung kümmern, bevor das Jahresbudget ausgeschöpft ist.

Einen umfassenden Überblick über alle Förderprogramme für energetische Sanierung finden Sie im Beitrag Förderung Fenster 2026. Die Gesamtkosten eines Fenstertauschs erläutert der Artikel Fenster tauschen: Kosten und Förderung.

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