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Instandhaltungsrücklage vs. energetische Sanierung: 17 €/m²

Warum die Instandhaltungsrücklage (indexiert bis 17,18 €/m²/a) nur den Substanzerhalt deckt und der Dekarbonisierungs-CapEx ein separates Budget braucht.

Gegenüberstellung von Instandhaltungsrücklage und Transformations-CapEx im Immobilienportfolio

Das Wichtigste in Kürze

  • Transformations-CapEx ≠ Rücklage: Die energetische Vollsanierung kostet laut ARGE-Studie 660–1.070 €/m² (Effizienzhaus 115) bis rund 1.600 €/m² (EH 40) – ein Vielfaches dessen, was die klassische Instandhaltungsrücklage abdeckt.
  • Die Reserve bemisst nur den Status quo: Die §28 II. BV-Höchstsätze liegen gesetzlich bei 7,10 / 9,00 / 11,50 €/m²/Jahr, indexiert (Stand 2024, vdw Bayern) bei 13,45 € (Jg. 2003) bis 17,18 €/m²/Jahr (Jg. 1993).
  • Gesamtdimension Wohnen: Die energetische Altbau-Sanierung kostet kumuliert 3,6 Bio. € bis 2045 (ARGE für zeitgemäßes Wohnen, Wohnungsbau-Tag 2022) – das ist Transformationsbedarf, keine Instandhaltung.
  • Wärmepumpe vor Vollsanierung: Im Fraunhofer-ISE-Feldtest (77 Anlagen, 4 Jahre) gab es keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz; Luft/Wasser-WP erreichten JAZ 3,4, Erdwärme JAZ 4,3 auch im Bestand.
  • Steuerfalle 15 %: Übersteigen Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, sind sie nicht sofort abziehbar, sondern nur über die AfA (§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
  • Praxis-Faustregel: Erhaltungsrücklage in der WEG „in angemessener Höhe" (§19 WEG), in der Praxis 10–15 €/m²/Jahr – deckt den Erhalt, nicht den Klimapfad.

Wer Instandhaltungsbudget und Dekarbonisierungsbudget in einen Topf wirft, unterschätzt den Kapitalbedarf systematisch. Die Instandhaltungsrücklage beantwortet eine Frage: Wie viel kostet es, das Gebäude im heutigen Zustand zu halten? Die energetische Sanierung beantwortet eine völlig andere: Wie viel kostet es, das Gebäude bis 2045 klimaneutral zu machen? Die erste Zahl liegt bei rund 13–17 €/m²/Jahr, die zweite Investitionsspitze bei 660–1.600 €/m² – beide gehören in getrennte Budgetlinien. Dieser Artikel ist die Brücke von der klassischen (oft WEG- oder Eigentümer-geprägten) Rücklagenlogik zum portfolioweiten Transformations-CapEx.

Für die Planungsmechanik knüpfen wir an die CapEx-Planung für Immobilienportfolios an, für die Bestandsaufnahme an das Thema Instandhaltungsstau im Portfolio bewerten und für die Refinanzierung über die Miete an Modernisierungsumlage und Härtefallregelung. Hier geht es um die Frage davor: Reicht die Reserve, die Sie heute bilden, für die Transformation, die Sie morgen schulden?

Instandhaltungsrücklage, Modernisierung, energetische Sanierung: drei Budgets, nicht eins

Der häufigste Fehler in der CapEx-Planung ist begrifflicher Natur. „Instandhaltung", „Modernisierung" und „energetische Sanierung" werden umgangssprachlich vermischt, sind aber rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich drei verschiedene Dinge mit drei verschiedenen Mittelquellen.

Die Instandhaltung erhält den Status quo: Sie tauscht alte Fenster gegen gleichwertige neue, ein defektes Flachdach gegen ein gleichwertiges. Modernisierung verbessert den Gebrauchswert oder die energetische Qualität – etwa alte gegen besser gedämmte Fenster. Eine reine Substanzerneuerung oder Energieeinsparung allein ist dabei noch keine „wesentliche Verbesserung" im steuerlichen Sinn (BMF-Schreiben zur Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungskosten, 26.01.2026). Die energetische Sanierung schließlich ist die Teilmenge der Modernisierung, die das Gebäude auf einen Klimapfad bringt – und genau hier entsteht der zusätzliche, in keiner Standardrücklage enthaltene Kapitalbedarf.

Begriff Zweck Typischer Wert Mittelquelle
Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage Status quo erhalten, Substanzschäden vermeiden 7,10–17,18 €/m²/Jahr (§28 II. BV, indexiert) laufende Rücklagenbildung, Mieteinnahmen
Modernisierung (allgemein) Gebrauchswert oder Komfort erhöhen projektabhängig CapEx-Budget, ggf. Modernisierungsumlage
Energetische Sanierung Klimaneutralität, CRREM-Pfad einhalten 660–1.600 €/m² (Investitionsspitze) Transformations-CapEx, Förderung, Fremdkapital

Die Konsequenz: Eine Rücklage, die nach den Höchstsätzen der Zweiten Berechnungsverordnung dotiert ist, ist für ihren Zweck oft auskömmlich – aber sie ist nicht der Topf, aus dem die Dekarbonisierung bezahlt wird. Wer das vermischt, baut eine Lücke in seine Liquiditätsplanung ein, die sich erst dann zeigt, wenn der CRREM-Stranding-Punkt naht.

Wie hoch ist die Reserve? Peterssche Formel und §28 II. BV im Vergleich

Für die Bemessung der Instandhaltungsrücklage gibt es zwei etablierte Wege: eine Branchenfaustregel und eine gesetzliche Deckelung.

Die Peterssche Formel ist die bekannteste Faustregel. Sie geht von der Annahme aus, dass innerhalb von 80 Jahren etwa das 1,5-Fache der reinen Baukosten für Instandhaltung anfällt. Die jährliche Rücklage je Quadratmeter ergibt sich also als Baukosten/m² × 1,5 ÷ 80. Für Gemeinschaftseigentum wird häufig zusätzlich mit dem Faktor 0,7 gerechnet, da rund 65–70 % der Instandhaltungskosten auf das Gemeinschaftseigentum entfallen. Bei Baukosten von etwa 2.000 €/m² ergibt das rund 37,50 €/m²/Jahr (bzw. ~26 €/m²/Jahr fürs Gemeinschaftseigentum) – ein Wert, der die gesetzlichen Höchstsätze deutlich übersteigt und zeigt, wie konservativ eine reine Substanzbetrachtung sein kann.

Die zweite, präzisere Quelle ist §28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Sie definiert gesetzliche Höchstsätze für ansatzfähige Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, gestaffelt nach Gebäudealter (§28 II. BV, gesetze-im-internet.de):

Gebäudealter (Bezugsfertigkeit) Gesetzlicher Höchstsatz Indexiert (Stand 2024, vdw Bayern)
jünger als 22 Jahre 7,10 €/m²/Jahr
mindestens 22 Jahre (z. B. Jg. 2003) 9,00 €/m²/Jahr 13,45 €/m²/Jahr
mindestens 32 Jahre (z. B. Jg. 1993) 11,50 €/m²/Jahr 17,18 €/m²/Jahr

Entscheidend ist die Indexierung: Nach §28 Abs. 5a II. BV ändern sich die Höchstsätze alle drei Jahre entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Verweis auf §26 Abs. 4 II. BV). Der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen hat zur Anpassung Ende 2024 (wirksam ab 1.1.2025) konkrete Werte für die Grenzjahrgänge ausgewiesen: Für die Bezugsfertigkeit 2003 steigt die Pauschale von 10,61 € auf 13,45 €/m²/Jahr, für die Bezugsfertigkeit 1993 von 13,45 € auf 17,18 €/m²/Jahr (vdw Bayern zur II. BV-Anpassung 2024). Die Pauschalen liegen damit rund 50 % über den nominalen Gesetzeswerten – wer noch mit den unindexierten Zahlen rechnet, unterschätzt die Reserve.

Hinzu kommen die in §28 II. BV geregelten Zu- und Abschläge: −0,20 € bei gewerblicher Wärmelieferung, +1,00 € bei maschinellem Aufzug, −1,05 €, wenn der Mieter die Kleininstandhaltung trägt. Für Schönheitsreparaturen dürfen nach Abs. 4 zusätzlich bis zu 8,50 €/m²/Jahr angesetzt werden, für Garagen und Stellplätze nach Abs. 5 maximal 68 €/Jahr. Als grobe Untergrenze nennt etwa die LBS für selbstgenutzte Eigenheime mindestens 1 €/m²/Monat (= 12 €/m²/Jahr) – sie liegt damit zwischen den unindexierten und den indexierten Sätzen.

Der blinde Fleck: Transformations-CapEx steckt nicht in der Rücklage

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So sorgfältig die Rücklage auch dotiert ist – sie ist auf Substanzerhalt kalibriert, nicht auf Dekarbonisierung. Das wird an der schieren Größenordnung deutlich.

Die ARGE für zeitgemäßes Wohnen (Kiel) hat zum 13. Wohnungsbau-Tag 2022, vorgelegt von sieben Verbänden, die kumulierten Kosten der energetischen Altbau-Sanierung des Wohngebäudebestands (rund 19,3 Mio. Wohngebäude) auf 3,6 Bio. € bis 2045 beziffert (GdW zur ARGE-Studie). Heruntergebrochen liegen die spezifischen Sanierungskosten auf Effizienzhaus-115-Niveau bei 660–1.070 €/m² Wohnfläche; für EH 40 fallen mindestens 50 % mehr an, also bis rund 1.600 €/m². Der jährliche Förderbedarf wird auf mindestens 30 Mrd. €, die jährlichen Gesamtkosten auf bis zu 150 Mrd. € geschätzt.

Stellt man diese Investitionsspitze einer Rücklage von – großzügig – 17 €/m²/Jahr gegenüber, wird die Lücke greifbar: Selbst über 30 Jahre kumuliert die Rücklage nur rund 510 €/m². Verteilt man die Sanierungsinvestition rechnerisch über etwa 30 Jahre, entspricht der Transformationsbedarf einer Größenordnung von rund 20–40 €/m²/Jahr zusätzlich – also einem zweiten Budget in derselben oder höheren Größenordnung wie die gesamte klassische Reserve. Diese Bandbreite ist eine Herleitung aus der ARGE-Investitionsspitze, keine isoliert belegte Punktzahl; entscheidend ist die Aussage: Der Klimapfad verdoppelt bis verdreifacht den jährlichen Kapitalbedarf gegenüber der reinen Instandhaltung.

Die gute Nachricht: Nicht jeder Euro davon muss in maximale Sanierungstiefe fließen. Die IREBS-Studie (Prof. Sven Bienert, Universität Regensburg, für GdW/VDPM, März 2022) zeigt, dass die Klimaziele erreichbar sind, wenn der Verbrauch von rund 150 kWh/m²/a auf etwa 70–80 kWh/m²/a sinkt – und dass eine stärkere Dekarbonisierung des Energiesektors bis 2030 kosteneffizienter ist als immer höhere Sanierungstiefen in der Gebäudehülle (GdW/IREBS: Klimaneutralität vermieteter Mehrfamilienhäuser).

Wirtschaftlich optimal sanieren: Wärmepumpe zuerst, Hülle maßvoll

Aus IREBS und der Feldforschung folgt eine für die CapEx-Allokation zentrale Einsicht: In einem erheblichen Teil des Bestands ist der Heizungstausch ohne vorherige Vollsanierung der Hülle wirtschaftlich optimal.

Der vierjährige Feldtest des Fraunhofer ISE untersuchte 77 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit Baujahren von 1826 bis 2001 (beheizte Fläche 90–370 m², im Mittel 170 m²). Das zentrale Ergebnis: Es gab keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz. Wärmepumpen laufen auch ohne umfassende Hüllsanierung effizient und klimafreundlich (Fraunhofer ISE: Wärmepumpen im Bestand). Konkret erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4, erdgekoppelte Sole/Wasser-Anlagen eine JAZ von 4,3.

Maßnahmenpfad Spezifische Investition CO₂-Wirkung Hinweis
Wärmepumpe ohne Vollsanierung niedrig (Anlagentechnik) hoch (Brennstoffwechsel) JAZ 3,4–4,3 im Bestand belegt
Maßvolle Hülle + Wärmepumpe mittel hoch IREBS: kosteneffizienter Korridor
Vollsanierung EH 40 bis ~1.600 €/m² hoch, aber teuer erkauft letzte kWh am teuersten

Für die Praxis heißt das: Die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidet über die Wirtschaftlichkeit. Ein Brennstoffwechsel auf eine Wärmepumpe senkt die CO₂-Intensität sofort und vergleichsweise günstig, während die letzten Kilowattstunden Heizbedarf über immer dickere Dämmpakete am teuersten erkauft werden. Wir formulieren das bewusst qualitativ: Es gibt keine belastbare Primärquelle, die einen exakten Prozentsatz des Bestands nennt, für den dieser Pfad optimal ist – die Belege von Fraunhofer und IREBS stützen aber klar die Richtung. Für die Übersetzung dieser Logik in eine objektscharfe Maßnahmenreihenfolge ist die Sanierungspriorisierung im Wohnungsbestand der nächste Schritt.

Steuer- und Aktivierungsfallen: Erhaltungsaufwand vs. anschaffungsnahe Herstellungskosten

Wie eine Maßnahme steuerlich behandelt wird, entscheidet über ihre Nettokosten – und damit über den tatsächlichen Mittelbedarf. Hier lauern zwei Fallen.

Erstens: Die Rücklagenbildung selbst ist nicht abzugsfähig. Die bloße Einzahlung in eine Instandhaltungs- oder Erhaltungsrücklage ist nicht sofort als Werbungskosten absetzbar; abzugsfähig sind die Mittel erst, wenn sie tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden (§9 EStG). Das aktuelle BMF-Schreiben vom 26.01.2026 (BStBl I 2026, 272) ersetzt das frühere Schreiben vom 20.10.2017 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und (anschaffungsnahen) Herstellungskosten (BMF-Schreiben Instandsetzung/Modernisierung von Gebäuden, 26.01.2026).

Zweitens: die 15-Prozent-Grenze. Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (netto) innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, gelten sie nach §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§6 EStG, gesetze-im-internet.de). Sie sind dann nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar, sondern nur noch über die AfA – verteilt über die gesamte Nutzungsdauer. Für ein frisch erworbenes Objekt, das schnell saniert werden soll, kann das den Cashflow-Vorteil eines Sofortabzugs vollständig aufheben.

Die praktische Konsequenz für die Portfolioplanung: Der Zeitpunkt einer energetischen Sanierung relativ zum Ankauf, die Verteilung über die Drei-Jahres-Frist und die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem und sofort abziehbarem Aufwand gehören in jedes Investitionsmodell. Wer diese Effekte ignoriert, rechnet mit Brutto- statt Netto-CapEx. Die buchhalterische Seite davon vertieft die CapEx-OpEx-Abgrenzung und Aktivierung.

Vom Einzelobjekt zum Portfolio: Budget-Split über den Bestand

Auf Einzelobjektebene lassen sich Reserve und Transformationsbedarf noch im Kopf trennen. Im Portfolio mit Dutzenden oder Hunderten Objekten wird der Budget-Split zur eigenen Disziplin – und zum Engpass, wenn er fehlt.

Die Trennung folgt einer klaren Logik:

Budgetlinie Frage Bezugsgröße Steuerungsziel
Erhaltungsbudget Was kostet der Substanzerhalt? indexierte §28-II.-BV-Sätze, Restnutzungsdauer Vermeidung von Instandhaltungsstau
Transformationsbudget Was kostet der Klimapfad? CRREM-Stranding-Punkt, Zielverbrauch Stranding-Risiko minimieren

Das Erhaltungsbudget bemisst sich pro Objekt aus Alter, Zustand und der indexierten Rücklage. Das Transformationsbudget bemisst sich dagegen aus dem Abstand des Objekts zum CRREM-Pfad und Stranding-Punkt: Je früher ein Gebäude unter den Dekarbonisierungspfad zu rutschen droht, desto höher und dringlicher der Transformationsbedarf. Diese beiden Größen über den gesamten Bestand zu verschneiden – und das verfügbare Kapital dorthin zu lenken, wo es den höchsten Stranding-Risikoabbau pro Euro bringt – ist die eigentliche Aufgabe der CapEx-Budget über das Portfolio allokieren.

Drei Datenquellen speisen diesen Split: die technische Due Diligence und CapEx-Forecast für den Substanzzustand, die Lebenszykluskosten nach DIN 18960 für die Vollkostensicht und der CRREM-Abgleich für den Klimapfad. Wer alle drei in einem Modell zusammenführt, sieht pro Objekt, ob die gebildete Rücklage reicht – oder ob ein Transformationsdefizit besteht, das über Förderung, Modernisierungsumlage oder Fremdkapital geschlossen werden muss. Eine Orientierung zur reinen Klimakomponente gibt der Artikel zu den Kosten der Klimaneutralität pro Quadratmeter.

Wovon wir abraten

Drei verbreitete Muster führen in der Praxis zu Fehlsteuerung – wir raten ausdrücklich davon ab.

Erstens: Den Transformations-CapEx aus der Instandhaltungsrücklage bestreiten. Die Rücklage ist für Substanzerhalt kalibriert. Wer die Dekarbonisierung daraus finanzieren will, zehrt entweder die Substanzreserve auf (und produziert Instandhaltungsstau) oder stellt fest, dass die Mittel nie gereicht hätten. Beide Budgets gehören getrennt geführt.

Zweitens: Reflexartig auf Effizienzhaus 40 sanieren. Die letzten Kilowattstunden Heizbedarf sind die teuersten. Fraunhofer ISE und IREBS legen nahe, dass ein Brennstoffwechsel auf eine Wärmepumpe plus maßvolle Hülle in vielen Fällen wirtschaftlich überlegen ist. Maximale Dämmtiefe ist kein Selbstzweck – sie muss sich gegen die CO₂-Wirkung pro Euro rechtfertigen.

Drittens: Sanieren ohne Blick auf die 15-Prozent-Grenze und den Ankaufszeitpunkt. Eine umfangreiche Sanierung im ersten Jahr nach Ankauf kann die Aufwendungen in die Aktivierungspflicht kippen und den erhofften Sofortabzug vernichten. Die steuerliche Struktur gehört vor die Maßnahmenplanung, nicht danach.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter sein?

Als grobe Untergrenze nennt etwa die LBS für selbstgenutzte Eigenheime mindestens 1 €/m²/Monat, also 12 €/m²/Jahr. In der WEG-Praxis sind 10–15 €/m²/Jahr üblich. Die gesetzlichen Höchstsätze nach §28 II. BV liegen je nach Gebäudealter bei 7,10 bis 11,50 €/m²/Jahr, indexiert (Stand 2024) bei rund 13,45 bis 17,18 €/m²/Jahr. Diese Werte decken den Substanzerhalt, nicht die energetische Transformation.

Wie berechnet man die Instandhaltungsrücklage mit der Petersschen Formel?

Die Peterssche Formel rechnet: Baukosten je Quadratmeter × 1,5 ÷ 80 Jahre. Sie unterstellt, dass über 80 Jahre das 1,5-Fache der reinen Baukosten für Instandhaltung anfällt. Für Gemeinschaftseigentum wird häufig zusätzlich mit dem Faktor 0,7 gerechnet, da rund 65–70 % der Kosten auf das Gemeinschaftseigentum entfallen. Bei 2.000 €/m² Baukosten ergibt das rund 37,50 €/m²/Jahr bzw. etwa 26 €/m²/Jahr fürs Gemeinschaftseigentum.

Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung, Modernisierung und energetischer Sanierung?

Instandhaltung erhält den Status quo (alte gegen gleichwertige Fenster). Modernisierung verbessert den Gebrauchswert oder die energetische Qualität (alte gegen besser gedämmte Fenster). Energetische Sanierung ist die Teilmenge der Modernisierung, die das Gebäude auf einen Klimapfad bringt. Steuerlich gilt: Eine reine Substanzerneuerung oder Energieeinsparung allein ist noch keine „wesentliche Verbesserung".

Darf die Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) für energetische Modernisierung verwendet werden?

Grundsätzlich dient die Erhaltungsrücklage dem Erhalt. Seit der WEG-Reform vom 1.12.2020 heißt sie Erhaltungsrücklage; §19 Abs. 2 Nr. 4 WEG fordert nur eine Rücklage „in angemessener Höhe". Bauliche Veränderungen und Modernisierungen werden per Mehrheitsbeschluss nach §20/§21 WEG entschieden und üblicherweise gesondert finanziert. Für die Praxis gilt: Transformations-CapEx sollte als separates Budget geführt werden, nicht aus der Erhaltungsreserve.

Welche Höchstsätze für Instandhaltungskosten gelten nach §28 II. BV?

Die gesetzlichen Höchstsätze je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr betragen 7,10 € (jünger als 22 Jahre), 9,00 € (mindestens 22 Jahre) und 11,50 € (mindestens 32 Jahre). Hinzu kommen Zu- und Abschläge wie +1,00 € bei maschinellem Aufzug oder −1,05 €, wenn der Mieter die Kleininstandhaltung trägt. Nach §28 Abs. 5a II. BV werden die Sätze alle drei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst; indexiert lagen sie 2024 bei rund 13,45 bis 17,18 €/m²/Jahr.

Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?

Die bloße Bildung der Rücklage ist nicht sofort als Werbungskosten abziehbar. Abzugsfähig werden die Mittel erst, wenn sie tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden (§9 EStG). Maßgeblich ist also die Mittelverwendung, nicht die Einzahlung. Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 regelt die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und (anschaffungsnahen) Herstellungskosten neu.

Was bedeutet die 15-Prozent-Grenze bei anschaffungsnahen Herstellungskosten?

Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (netto) innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, gelten sie nach §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Sie sind dann nicht mehr sofort abziehbar, sondern nur noch über die AfA über die Nutzungsdauer. Das kann den Cashflow-Vorteil eines Sofortabzugs vollständig aufheben.

Reicht eine reine Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe) ohne Dämmung der Gebäudehülle aus?

In vielen Fällen ja. Der vierjährige Fraunhofer-ISE-Feldtest mit 77 Anlagen fand keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz; Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichten im Bestand eine JAZ von 3,4, erdgekoppelte Anlagen 4,3. Die IREBS-Studie zeigt zudem, dass ein Brennstoffwechsel plus maßvolle Hülle oft kosteneffizienter ist als maximale Dämmtiefe. Eine objektscharfe Prüfung bleibt aber nötig.

Wie viel kostet die energetische Sanierung pro Quadratmeter im Mehrfamilienhaus?

Laut ARGE-Studie liegen die spezifischen Sanierungskosten auf Effizienzhaus-115-Niveau bei 660–1.070 €/m² Wohnfläche; für Effizienzhaus 40 mindestens 50 % mehr, also bis rund 1.600 €/m². Kumuliert ergibt das für den Wohngebäudebestand 3,6 Bio. € bis 2045. Diese Investitionsspitze liegt um ein Vielfaches über der jährlichen Instandhaltungsrücklage.

Wie trennt man im Portfolio das Instandhaltungsbudget vom Dekarbonisierungsbudget?

Indem man zwei Budgetlinien führt: Das Erhaltungsbudget bemisst sich aus Gebäudealter, Zustand und den indexierten §28-II.-BV-Sätzen und zielt auf die Vermeidung von Instandhaltungsstau. Das Transformationsbudget bemisst sich aus dem Abstand zum CRREM-Stranding-Punkt und zielt auf die Minimierung des Stranding-Risikos. Verschneidet man beide über den Bestand, lässt sich das Kapital dorthin lenken, wo es den höchsten Risikoabbau pro Euro bringt.

Nächster Schritt: Reserve und Transformations-CapEx pro Objekt sichtbar machen

Die Trennung von Erhaltungs- und Transformationsbudget klingt einfach, scheitert in der Praxis aber an der Datenlage: Für jedes Objekt brauchen Sie die indexierte Rücklage, den realen CO₂-Pfad und den CRREM-Stranding-Punkt gleichzeitig. Genau das modelliert reduco aus der Adresse heraus – DIN-V-18599-Twin, CO₂-Bilanz, CRREM-Strandingpunkt und 20-Jahres-Business-Case, vom Einzelgebäude bis zum gesamten Portfolio, ohne Daten-Upload. So sehen Sie auf einen Blick, wo die gebildete Reserve reicht und wo ein Transformationsdefizit klafft. Wenn Sie diesen Budget-Split für Ihren Bestand belastbar machen wollen, starten Sie eine Portfolio-Analyse mit reduco.

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