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Renovierungspass 2026: Was der neue EU-Gebäudepass für Eigentümer bedeutet

Renovierungspass: In Deutschland noch nicht umgesetzt – auch das GModG regelt ihn nicht. Was er enthält, wie er sich vom iSFP unterscheidet und was er kostet.

Energetische Bewertung eines Wohnhauses

Das Wichtigste in Kürze

  • Umsetzungsfrist: Die EU-Mitgliedstaaten müssen den Renovierungspass bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
  • Rechtsgrundlage: Artikel 12 in Verbindung mit Anhang VIII der EPBD 2024 definiert den Renovierungspass als individuellen, digitalen Sanierungsfahrplan.
  • Ziel: Der Renovierungspass führt schrittweise zum Nullemissionsgebäude – in der EU-Skala A bis G die Klasse A. In Deutschland behalten Wohngebäude aber die Skala A+ bis H; A bis G gilt ab 01.01.2027 nur für Nichtwohngebäude.
  • Kosten: Für ein Einfamilienhaus wird der Renovierungspass auf 1.500–2.500 EUR vor Förderung geschätzt, etwas teurer als der heutige iSFP.
  • Förderung: Aktuell fördert die BAFA den iSFP mit 50 % der Kosten – maximal 650 EUR (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 850 EUR (ab drei Wohneinheiten).
  • Förderhebel: Mit iSFP bzw. Renovierungspass gibt es 5 % Förderbonus und eine Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 EUR auf 60.000 EUR für die erste Wohneinheit – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 EUR.

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Update (Stand: 9. August 2026): Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) bei BEG-Einzelmaßnahmen nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR erreicht. Für kleinere Einzelmaßnahmen entfällt der Bonus damit faktisch.

Die EU hat mit der überarbeiteten Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) ein neues Instrument geschaffen: den Renovierungspass. Artikel 12 und Anhang VIII der EPBD definieren ihn als individuellen, digitalen Fahrplan, der zeigt, wie ein Gebäude schrittweise zum Nullemissionsgebäude wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland soll der bestehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zum Renovierungspass weiterentwickelt werden. Das am 28.07.2026 verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (BGBl. 2026 I Nr. 226) enthält dazu allerdings noch keine Regelung – die nationale Umsetzung des Renovierungspasses steht damit weiter aus.

Dieser Artikel erklärt, was der Renovierungspass enthält, wie er sich vom iSFP und vom Energieausweis unterscheidet, was er voraussichtlich kostet und warum er über die Förderlogik schon heute eine faktische Pflicht für ambitionierte Sanierer ist.

Was ist der Renovierungspass?

Der Renovierungspass ist laut EPBD ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, wie ein bestehendes Gebäude in maximal definierten Schritten zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut werden kann. Er ist kein abstraktes Zertifikat, sondern ein konkretes Planungsdokument mit Zeitstrahl, Kosten, Einsparungen und Fördermöglichkeiten.

Rechtsgrundlage

  • EU-Ebene: EPBD 2024, Artikel 12 in Verbindung mit Anhang VIII
  • Umsetzungsfrist: 29. Mai 2026
  • Deutschland: Noch nicht umgesetzt – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 28.07.2026 enthält keine Regelung zum Renovierungspass; der iSFP bleibt vorerst das maßgebliche Instrument
  • Formaler Status: Laut EU-Richtlinie freiwillig – die praktische Bedeutung entsteht über die Förderlogik (dazu unten mehr)

Ziel: Nullemissionsgebäude

Das Ziel des Renovierungspasses ist nicht irgendeine Verbesserung, sondern das Nullemissionsgebäude (zero-emission building, ZEB). Das entspricht der Klasse A der EU-Skala A bis G – in Deutschland ab 01.01.2027 allerdings nur für Nichtwohngebäude (§ 86 Abs. 3 GModG). Ein Nullemissionsgebäude deckt seinen sehr geringen Energiebedarf vollständig oder nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen – vor Ort oder aus dem Netz.

Mindestinhalt des Renovierungspasses nach EPBD Anhang VIII

Anhang VIII der EPBD schreibt einen umfangreichen Mindestinhalt vor. Der Renovierungspass geht damit weit über das hinaus, was der bisherige iSFP oder die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis bieten.

Kernelemente

Element Beschreibung
Ist-Zustand Dokumentation des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes
Grafische Roadmap Visuelle Darstellung des Sanierungswegs in einzelnen Schritten bis zum Nullemissionsgebäude
Pro Schritt: Maßnahmen Konkrete technische Maßnahmen je Sanierungsschritt
Pro Schritt: Energieeinsparung Erwartete Reduktion des Energiebedarfs in kWh/(m²a)
Pro Schritt: CO₂-Reduktion Erwartete Reduktion der Treibhausgasemissionen
Pro Schritt: Kosteneinsparung Geschätzte jährliche Energiekosteneinsparung in EUR
Pro Schritt: EPC-Klasse Erwartete Energieausweisklasse nach Umsetzung des jeweiligen Schritts

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Erweiterte Pflichtangaben

Neben den Kernelementen verlangt Anhang VIII weitere Angaben, die den Renovierungspass zu einem umfassenden Planungsdokument machen:

  • Nationale Mindestanforderungen: Welche gesetzlichen Anforderungen (z. B. GEG-Vorgaben) gelten für die einzelnen Maßnahmen?
  • Fossile Ausstiegstermine: Wann müssen fossile Heizsysteme laut nationalem Recht ersetzt werden?
  • Fernwärmepotenzial: Besteht ein Anschluss an ein Wärmenetz oder ist ein Anschluss geplant? Verweis auf die kommunale Wärmeplanung
  • Anteil erneuerbarer Energien: Aktueller und geplanter Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf
  • Zirkularität: Angaben zur Kreislauffähigkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile
  • Gesundheit und Komfort: Auswirkungen der Maßnahmen auf Raumluftqualität, thermischen Komfort und Tageslicht
  • Klimaresilienz: Bewertung der Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber Extremwetter (Hitze, Starkregen, Sturm)
  • Finanzierung und Förderung: Übersicht über verfügbare Förderprogramme, Finanzierungsinstrumente und geschätzte Investitionskosten pro Schritt

Tipp: Die Angaben zu Zirkularität, Klimaresilienz und Gesundheit sind echte Neuerungen gegenüber dem bisherigen iSFP. Genau diese Aspekte machen den Renovierungspass zu einem zukunftsfähigen Planungsinstrument, das über reine Energieeffizienz hinausgeht.

Renovierungspass vs. iSFP: Die Unterschiede im Detail

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das bestehende deutsche Instrument für die schrittweise Sanierungsplanung. Das GModG hat ihn bislang nicht zum Renovierungspass weiterentwickelt – die Umstellung steht also noch bevor. Doch was ändert sich dann konkret?

Aspekt iSFP (aktuell) Renovierungspass (EPBD)
Zielniveau Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 70, EH 55) Nullemissionsgebäude (EPC-Klasse A)
Standardisierung National (dena-Standard) EU-weit standardisiert
Format PDF, teilweise analog Verpflichtend digital
Zirkularität Nicht enthalten Pflichtangabe
Klimaresilienz Nicht enthalten Pflichtangabe
Gesundheit/Komfort Nur am Rande Pflichtangabe
Fossile Ausstiegstermine Nicht systematisch Pflichtangabe
Fernwärmepotenzial Nicht systematisch Pflichtangabe
EPC-Klasse pro Schritt Nicht vorgesehen Pflichtangabe (EU-Skala A bis G; in Deutschland nur für Nichtwohngebäude)
Zeithorizont Bis zu 15 Jahre Maximal definierte Schritte bis Nullemission
Verknüpfung mit Gebäude-Logbuch Nein Geplant (digitales Gebäude-Logbuch ab Oktober 2028)
Förderbonus 5 % iSFP-Bonus (seit 21.07.2026 erst ab 30.000 EUR Investitionsvolumen) + Verdopplung förderfähige Kosten Voraussichtlich beibehalten und erweitert

Kernunterschied: Der iSFP zeigt, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise verbessern. Der Renovierungspass zeigt, wie Sie es schrittweise zum Nullemissionsgebäude machen – mit EU-weit vergleichbaren Angaben zu Kreislauffähigkeit, Klimaresilienz und Gesundheit. Das ist ein Paradigmenwechsel: vom nationalen Beratungsdokument zum europäisch standardisierten Transformationsfahrplan.

Der Energieausweis nach dem GModG: A bis G nur für Nichtwohngebäude

Parallel zum Renovierungspass ändert sich auch der Energieausweis – aber anders, als lange angenommen. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H (Anlage 10 GModG). Die EU-Skala A bis G gilt ab dem 01.01.2027 ausschließlich für Nichtwohngebäude (Anlage 10a GModG). Ausführlich dazu: Energieausweis 2026: Die neuen Klassen.

Klasse (Nichtwohngebäude) Bedeutung
A Nullemissionsgebäude – keine Emissionen aus fossiler Energie am Standort (§ 86 Abs. 3 GModG)
B–F Abstufungen nach dem Verhältnis zum Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes
G Mehr als das 3,5-fache des Referenzgebäudes – ab 2030 sanierungsbedürftig nach § 40 GModG

Neue Pflicht bei Mietvertragsverlängerung

Eine häufig übersehene Änderung: Ab dem 01.01.2027 muss der Energieausweis nicht mehr nur bei Neuvermietung, sondern auch bei Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags vorgelegt werden (§ 80 Abs. 5 GModG). Vermieter sollten prüfen, ob ihre Energieausweise noch gültig sind – mehr dazu unter Energieausweis Pflicht für Vermieter 2026.

Qualitätsanforderungen: Wer darf den Renovierungspass erstellen?

Die EPBD stellt klare Anforderungen an die Erstellung:

  1. Qualifizierter Sachverständiger: Nur zertifizierte Energieberater oder gleichwertig qualifizierte Fachleute dürfen den Renovierungspass erstellen. In Deutschland werden dies voraussichtlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Berater sein.
  2. Vor-Ort-Begehung: Eine persönliche Begehung des Gebäudes ist Pflicht. Reine Fernbewertungen sind nicht zulässig.
  3. Beratungsgespräch: Der Sachverständige muss die Ergebnisse in einem Beratungsgespräch erläutern. Der Renovierungspass darf nicht kommentarlos übergeben werden.
  4. Digitales Format: Der Renovierungspass muss in einem digitalen, maschinenlesbaren Format erstellt werden – ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen iSFP, der meist als PDF vorliegt.

Tipp: Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass Ihr Energieberater bereits auf den Renovierungspass vorbereitet ist. Die Softwareanbieter aktualisieren ihre Tools derzeit, um die neuen Anforderungen abzubilden.

Kosten und Förderung

Was kostet der Renovierungspass?

Offizielle Preise gibt es noch nicht, da die nationale Umsetzung noch läuft. Auf Basis der erweiterten Anforderungen gegenüber dem iSFP lässt sich jedoch eine fundierte Prognose ableiten:

Gebäudetyp iSFP (aktuell, vor Förderung) Renovierungspass (Prognose, vor Förderung)
Einfamilienhaus 1.000–1.800 EUR 1.500–2.500 EUR
Mehrfamilienhaus 1.500–2.500 EUR 2.000–3.000 EUR

Der Mehrpreis gegenüber dem iSFP ergibt sich aus den zusätzlichen Pflichtangaben zu Zirkularität, Klimaresilienz, Gesundheit und dem digitalen Format.

BAFA-Förderung für den iSFP (Bestandsschutz)

Bis zur Einführung des Renovierungspasses gilt die aktuelle BAFA-Förderung für den iSFP:

Es ist davon auszugehen, dass die Förderung beim Übergang zum Renovierungspass mindestens beibehalten wird – allerdings sind die BEG-Budgets 2026 deutlich gekürzt: Das Budget für die BEG Wohngebäude wurde von 4,9 Milliarden EUR auf 2,0 Milliarden EUR reduziert, ein Rückgang um 58 %. Frühzeitiges Handeln lohnt sich, bevor die Mittel aufgebraucht sind. Mehr zur BAFA-Förderung Sanierung 2026.

Der faktische Förderzwang

Auf dem Papier ist der Renovierungspass freiwillig. In der Praxis entsteht über die Förderlogik eine faktische Pflicht für alle, die staatliche Zuschüsse nutzen möchten:

Rechenbeispiel: Sie planen eine Fassadendämmung für 40.000 EUR an einem Einfamilienhaus.

Szenario Förderfähige Kosten Fördersatz Zuschuss
Ohne Renovierungspass 30.000 EUR (Deckel) 15 % 4.500 EUR
Mit Renovierungspass 40.000 EUR (volle Kosten) 20 % (15 % + 5 % Bonus) 8.000 EUR
Differenz +3.500 EUR

Hinweis: Die Beispielrechnung setzt den Bonus vereinfacht auf die vollen förderfähigen Kosten an. Maßgeblich ist zunächst, dass das förderfähige Investitionsvolumen die Schwelle von 30.000 EUR überschreitet; die genaue Berechnung oberhalb dieser Schwelle klären Sie vor der Antragstellung mit Ihrem Energieeffizienz-Experten.

Bei einem Renovierungspass, der nach Förderung rund 750–1.250 EUR Eigenanteil kostet, rechnet sich das Dokument schon bei einer einzigen Maßnahme. Über einen gesamten Sanierungszyklus mit mehreren Maßnahmen potenziert sich der Effekt.

Tipp: Lassen Sie den Renovierungspass (bzw. aktuell den iSFP) erstellen, bevor Sie die erste Einzelmaßnahme beantragen. Nachträgliches Erstellen bringt keinen Förderbonus für bereits beantragte Maßnahmen.

Abgrenzung: Renovierungspass, Gebäuderessourcenpass und Gebäude-Logbuch

Rund um den Renovierungspass gibt es weitere Instrumente, die leicht verwechselt werden:

Gebäuderessourcenpass (DGNB)

Der Gebäuderessourcenpass der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist ein anderes Instrument. Er dokumentiert die in einem Gebäude verbauten Materialien und deren Kreislauffähigkeit – ähnlich einem Materialpass. Der Renovierungspass enthält zwar auch Angaben zur Zirkularität, ist aber primär ein Sanierungsfahrplan, kein Materialinventar.

Digitales Gebäude-Logbuch

Die EU plant ein digitales Gebäude-Logbuch, das alle gebäudebezogenen Daten an einem Ort bündelt: Energieausweis, Renovierungspass, Wartungsprotokolle, Materialpass und mehr. Die EU-Norm dafür soll bis Oktober 2028 vorliegen. Der Renovierungspass wird dann voraussichtlich als Modul in das Logbuch integriert.

Instrument Zweck Status
Renovierungspass Schrittweiser Sanierungsfahrplan zum Nullemissionsgebäude In Deutschland noch nicht umgesetzt
Gebäuderessourcenpass (DGNB) Dokumentation verbauter Materialien und Kreislauffähigkeit Verfügbar (freiwillig)
Digitales Gebäude-Logbuch Zentrale Datenplattform für alle Gebäudedokumente EU-Norm bis Oktober 2028
Energieausweis Dokumentation des energetischen Ist-Zustands Wohngebäude A+ bis H; Nichtwohngebäude A bis G ab 01.01.2027

Zeitplan: Was passiert wann?

Datum Ereignis
Mai 2024 EPBD 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht
29. Mai 2026 Umsetzungsfrist für Renovierungspass und neue Energieausweisklassen
28. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verkündet – ohne Regelung zum Renovierungspass
1. Januar 2027 Neue Effizienzklassen A bis G für Nichtwohngebäude (Anlage 10a GModG)
Oktober 2028 EU-Norm für das digitale Gebäude-Logbuch
2030 Mindeststandard für Nichtwohngebäude: höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes (§ 40 GModG). Für Wohngebäude gilt keine Sanierungspflicht.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Auch wenn der Renovierungspass formal noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, können Sie sich schon heute vorbereiten:

  1. iSFP erstellen lassen: Der iSFP wird zum Renovierungspass weiterentwickelt. Ein heute erstellter iSFP bleibt voraussichtlich gültig und wird als Übergangslösung anerkannt. Sie sichern sich damit sofort den 5-%-Bonus (bei Vorhaben ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen) und die Verdopplung der förderfähigen Kosten.

  2. Energieausweis prüfen: Ist Ihr Energieausweis noch gültig? Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H, die neue A-bis-G-Skala gilt ab 01.01.2027 nur für Nichtwohngebäude. Ab dann wird der Ausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen Pflicht. Mehr dazu: Energieausweis 2026: Die neuen Klassen.

  3. Fördermittel frühzeitig beantragen: Das BEG-Budget 2026 ist stark gekürzt (von 4,9 auf 2,0 Mrd. EUR für Wohngebäude). Wer sanieren will, sollte nicht warten, bis die Mittel aufgebraucht sind.

  4. Gesamtkonzept denken: Der Renovierungspass fordert eine Perspektive bis zum Nullemissionsgebäude. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen planen, sollten spätere Schritte mitgedacht werden – etwa die richtige Vorlauftemperatur für eine spätere Wärmepumpe oder vorbereitete Leerrohre für Lüftung.

  5. Gewerbliche Eigentümer: Für Nicht-Wohngebäude gelten teilweise strengere Fristen. Lesen Sie dazu unseren Artikel zu den EPBD-Pflichten für Gewerbeimmobilien.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Renovierungspass Pflicht?

Formal nein – die EPBD überlässt es den Mitgliedstaaten, ob sie eine Pflicht einführen. Deutschland plant keine generelle Pflicht. Faktisch ist er aber über die Förderlogik bei größeren Vorhaben unverzichtbar: Ohne iSFP bzw. Renovierungspass kein 5-%-Bonus (der seit 21.07.2026 ohnehin erst ab 30.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen greift) und keine Verdopplung der förderfähigen Kosten.

Ersetzt der Renovierungspass den Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand, der Renovierungspass beschreibt den Weg zum Nullemissionsgebäude. Es sind zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Zweck. Allerdings wird der Renovierungspass die EPC-Klasse (Energieausweisklasse) pro Sanierungsschritt enthalten und damit enger mit dem Energieausweis verzahnt sein.

Gilt mein bestehender iSFP weiter?

Ja. Das GModG regelt den Renovierungspass bislang nicht, der iSFP bleibt damit uneingeschränkt das maßgebliche Instrument. Bei einer späteren Umstellung wird ein aktueller iSFP voraussichtlich für einen Übergangszeitraum als gleichwertig anerkannt. Dennoch enthält er nicht alle neuen Pflichtangaben (Zirkularität, Klimaresilienz). Für den vollen Umfang benötigen Sie mittelfristig einen Renovierungspass.

Wer erstellt den Renovierungspass?

Ein qualifizierter Sachverständiger, der in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist oder eine gleichwertige Qualifikation nachweist. Die Erstellung umfasst eine Vor-Ort-Begehung und ein Beratungsgespräch.

Was kostet der Renovierungspass nach Förderung?

Bei einem Einfamilienhaus: voraussichtlich 750–1.250 EUR Eigenanteil (nach 50 % BAFA-Förderung). Die genauen Kosten hängen von der nationalen Umsetzung und der Gebäudekomplexität ab. Mehr zur iSFP-Förderung.

Was ist der Unterschied zum Gebäuderessourcenpass?

Der Gebäuderessourcenpass (DGNB) dokumentiert die in einem Gebäude verbauten Materialien und deren Recyclingfähigkeit. Der Renovierungspass ist ein Sanierungsfahrplan mit Energiefokus, der zwar Angaben zur Zirkularität enthält, aber kein vollständiges Materialinventar erstellt.

Müssen Vermieter den Renovierungspass haben?

Eine generelle Pflicht für Vermieter ist nicht vorgesehen. Wenn Sie jedoch Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen beantragen oder den iSFP-Bonus nutzen möchten, benötigen Sie den Renovierungspass. Beachten Sie außerdem die neue Pflicht, den Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen vorzulegen.

Fazit

Der Renovierungspass ist mehr als eine EU-Bürokratie-Übung. Er transformiert den bisherigen iSFP in ein europäisch standardisiertes, digitales Planungsinstrument mit einem klaren Ziel: dem Nullemissionsgebäude. Durch die Erweiterung um Zirkularität, Klimaresilienz und Gesundheitsaspekte wird er zum umfassendsten Sanierungsdokument, das es bisher gibt.

Für Eigentümer ist die Botschaft eindeutig: Handeln Sie jetzt. Ein heute erstellter iSFP sichert Ihnen den Förderbonus, wird zum Renovierungspass weiterentwickelt und rechnet sich bereits bei einer einzigen Sanierungsmaßnahme. Angesichts der massiven BEG-Budgetkürzungen 2026 ist frühes Handeln wichtiger denn je.


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