Renovierungspass 2026: Was der neue EU-Gebäudepass für Eigentümer bedeutet
Der EU-Renovierungspass wird bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Erfahren Sie, was er enthält, wie er sich vom iSFP unterscheidet, was er kostet und warum er über die Förderlogik zur faktischen Pflicht wird.

Die EU hat mit der überarbeiteten Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) ein neues Instrument geschaffen: den Renovierungspass. Artikel 12 und Anhang VIII der EPBD definieren ihn als individuellen, digitalen Fahrplan, der zeigt, wie ein Gebäude schrittweise zum Nullemissionsgebäude wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird der bestehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zum Renovierungspass weiterentwickelt -- so sehen es die Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vor.
Dieser Artikel erklärt, was der Renovierungspass enthält, wie er sich vom iSFP und vom Energieausweis unterscheidet, was er voraussichtlich kostet und warum er über die Förderlogik schon heute eine faktische Pflicht für ambitionierte Sanierer ist.
Was ist der Renovierungspass?
Der Renovierungspass ist laut EPBD ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, wie ein bestehendes Gebäude in maximal definierten Schritten zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut werden kann. Er ist kein abstraktes Zertifikat, sondern ein konkretes Planungsdokument mit Zeitstrahl, Kosten, Einsparungen und Fördermöglichkeiten.
Rechtsgrundlage
- EU-Ebene: EPBD 2024, Artikel 12 in Verbindung mit Anhang VIII
- Umsetzungsfrist: 29. Mai 2026
- Deutschland: Voraussichtlich Umsetzung über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das den iSFP zum Renovierungspass weiterentwickelt
- Formaler Status: Laut EU-Richtlinie freiwillig -- die praktische Bedeutung entsteht über die Förderlogik (dazu unten mehr)
Ziel: Nullemissionsgebäude
Das Ziel des Renovierungspasses ist nicht irgendeine Verbesserung, sondern das Nullemissionsgebäude (zero-emission building, ZEB). Das entspricht der neuen Energieausweisklasse A nach der ab Mai 2026 geltenden EU-Skala. Ein Nullemissionsgebäude deckt seinen sehr geringen Energiebedarf vollständig oder nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen -- vor Ort oder aus dem Netz.
Mindestinhalt des Renovierungspasses nach EPBD Anhang VIII
Anhang VIII der EPBD schreibt einen umfangreichen Mindestinhalt vor. Der Renovierungspass geht damit weit über das hinaus, was der bisherige iSFP oder die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis bieten.
Kernelemente
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Ist-Zustand | Dokumentation des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes |
| Grafische Roadmap | Visuelle Darstellung des Sanierungswegs in einzelnen Schritten bis zum Nullemissionsgebäude |
| Pro Schritt: Maßnahmen | Konkrete technische Maßnahmen je Sanierungsschritt |
| Pro Schritt: Energieeinsparung | Erwartete Reduktion des Energiebedarfs in kWh/(m²a) |
| Pro Schritt: CO₂-Reduktion | Erwartete Reduktion der Treibhausgasemissionen |
| Pro Schritt: Kosteneinsparung | Geschätzte jährliche Energiekosteneinsparung in EUR |
| Pro Schritt: EPC-Klasse | Erwartete Energieausweisklasse nach Umsetzung des jeweiligen Schritts |
Erweiterte Pflichtangaben
Neben den Kernelementen verlangt Anhang VIII weitere Angaben, die den Renovierungspass zu einem umfassenden Planungsdokument machen:
- Nationale Mindestanforderungen: Welche gesetzlichen Anforderungen (z. B. GEG-Vorgaben) gelten für die einzelnen Maßnahmen?
- Fossile Ausstiegstermine: Wann müssen fossile Heizsysteme laut nationalem Recht ersetzt werden?
- Fernwärmepotenzial: Besteht ein Anschluss an ein Wärmenetz oder ist ein Anschluss geplant? Verweis auf die kommunale Wärmeplanung
- Anteil erneuerbarer Energien: Aktueller und geplanter Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf
- Zirkularität: Angaben zur Kreislauffähigkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile
- Gesundheit und Komfort: Auswirkungen der Maßnahmen auf Raumluftqualität, thermischen Komfort und Tageslicht
- Klimaresilienz: Bewertung der Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber Extremwetter (Hitze, Starkregen, Sturm)
- Finanzierung und Förderung: Übersicht über verfügbare Förderprogramme, Finanzierungsinstrumente und geschätzte Investitionskosten pro Schritt
Tipp: Die Angaben zu Zirkularität, Klimaresilienz und Gesundheit sind echte Neuerungen gegenüber dem bisherigen iSFP. Genau diese Aspekte machen den Renovierungspass zu einem zukunftsfähigen Planungsinstrument, das über reine Energieeffizienz hinausgeht.
Renovierungspass vs. iSFP: Die Unterschiede im Detail
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das bestehende deutsche Instrument für die schrittweise Sanierungsplanung. Das GMG soll ihn zum Renovierungspass weiterentwickeln. Doch was ändert sich konkret?
| Aspekt | iSFP (aktuell) | Renovierungspass (EPBD) |
|---|---|---|
| Zielniveau | Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 70, EH 55) | Nullemissionsgebäude (EPC-Klasse A) |
| Standardisierung | National (dena-Standard) | EU-weit standardisiert |
| Format | PDF, teilweise analog | Verpflichtend digital |
| Zirkularität | Nicht enthalten | Pflichtangabe |
| Klimaresilienz | Nicht enthalten | Pflichtangabe |
| Gesundheit/Komfort | Nur am Rande | Pflichtangabe |
| Fossile Ausstiegstermine | Nicht systematisch | Pflichtangabe |
| Fernwärmepotenzial | Nicht systematisch | Pflichtangabe |
| EPC-Klasse pro Schritt | Nicht vorgesehen | Pflichtangabe (neue A-G Skala) |
| Zeithorizont | Bis zu 15 Jahre | Maximal definierte Schritte bis Nullemission |
| Verknüpfung mit Gebäude-Logbuch | Nein | Geplant (digitales Gebäude-Logbuch ab Oktober 2028) |
| Förderbonus | 5 % iSFP-Bonus + Verdopplung förderfähige Kosten | Voraussichtlich beibehalten und erweitert |
Kernunterschied: Der iSFP zeigt, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise verbessern. Der Renovierungspass zeigt, wie Sie es schrittweise zum Nullemissionsgebäude machen -- mit EU-weit vergleichbaren Angaben zu Kreislauffähigkeit, Klimaresilienz und Gesundheit. Das ist ein Paradigmenwechsel: vom nationalen Beratungsdokument zum europäisch standardisierten Transformationsfahrplan.
Der neue Energieausweis ab Mai 2026: A-G Skala
Parallel zum Renovierungspass reformiert die EPBD auch den Energieausweis grundlegend. Die bisherige deutsche Skala (A+ bis H) wird durch eine EU-einheitliche Skala von A bis G ersetzt. Ausführlich dazu: Energieausweis 2026: Die neuen Klassen.
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| A | Nullemissionsgebäude -- das Ziel des Renovierungspasses |
| B--F | Abstufungen zwischen Nullemission und den energetisch schlechtesten Gebäuden |
| G | Die schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands |
Neue Pflicht bei Mietvertragsverlängerung
Eine häufig übersehene Änderung: Ab Mai 2026 muss der Energieausweis nicht mehr nur bei Neuvermietung, sondern auch bei Mietvertragsverlängerung vorgelegt werden. Vermieter sollten prüfen, ob ihre Energieausweise noch gültig sind -- mehr dazu unter Energieausweis Pflicht für Vermieter 2026.
Qualitätsanforderungen: Wer darf den Renovierungspass erstellen?
Die EPBD stellt klare Anforderungen an die Erstellung:
- Qualifizierter Sachverständiger: Nur zertifizierte Energieberater oder gleichwertig qualifizierte Fachleute dürfen den Renovierungspass erstellen. In Deutschland werden dies voraussichtlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Berater sein.
- Vor-Ort-Begehung: Eine persönliche Begehung des Gebäudes ist Pflicht. Reine Fernbewertungen sind nicht zulässig.
- Beratungsgespräch: Der Sachverständige muss die Ergebnisse in einem Beratungsgespräch erläutern. Der Renovierungspass darf nicht kommentarlos übergeben werden.
- Digitales Format: Der Renovierungspass muss in einem digitalen, maschinenlesbaren Format erstellt werden -- ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen iSFP, der meist als PDF vorliegt.
Tipp: Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass Ihr Energieberater bereits auf den Renovierungspass vorbereitet ist. Die Softwareanbieter aktualisieren ihre Tools derzeit, um die neuen Anforderungen abzubilden.
Kosten und Förderung
Was kostet der Renovierungspass?
Offizielle Preise gibt es noch nicht, da die nationale Umsetzung noch läuft. Auf Basis der erweiterten Anforderungen gegenüber dem iSFP lässt sich jedoch eine fundierte Prognose ableiten:
| Gebäudetyp | iSFP (aktuell, vor Förderung) | Renovierungspass (Prognose, vor Förderung) |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.000--1.800 EUR | 1.500--2.500 EUR |
| Mehrfamilienhaus | 1.500--2.500 EUR | 2.000--3.000 EUR |
Der Mehrpreis gegenüber dem iSFP ergibt sich aus den zusätzlichen Pflichtangaben zu Zirkularität, Klimaresilienz, Gesundheit und dem digitalen Format.
BAFA-Förderung für den iSFP (Bestandsschutz)
Bis zur Einführung des Renovierungspasses gilt die aktuelle BAFA-Förderung für den iSFP:
- Fördersatz: 50 % der Kosten
- Maximale Förderung EFH: 650 EUR (Ein- und Zweifamilienhäuser)
- Maximale Förderung MFH: 850 EUR (Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten)
Es ist davon auszugehen, dass die Förderung beim Übergang zum Renovierungspass mindestens beibehalten wird -- allerdings sind die BEG-Budgets 2026 deutlich gekürzt: Das Budget für die BEG Wohngebäude wurde von 4,9 Milliarden EUR auf 2,0 Milliarden EUR reduziert, ein Rückgang um 58 %. Frühzeitiges Handeln lohnt sich, bevor die Mittel aufgebraucht sind. Mehr zur BAFA-Förderung Sanierung 2026.
Der faktische Förderzwang
Auf dem Papier ist der Renovierungspass freiwillig. In der Praxis entsteht über die Förderlogik eine faktische Pflicht für alle, die staatliche Zuschüsse nutzen möchten:
- 5 % iSFP-Bonus: Wer bei BEG-Einzelmaßnahmen den iSFP-Bonus (künftig: Renovierungspass-Bonus) nutzen will, braucht einen gültigen Renovierungspass.
- Verdopplung der förderfähigen Kosten: Mit iSFP/Renovierungspass steigen die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 30.000 EUR auf 60.000 EUR.
Rechenbeispiel: Sie planen eine Fassadendämmung für 40.000 EUR an einem Einfamilienhaus.
| Szenario | Förderfähige Kosten | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne Renovierungspass | 30.000 EUR (Deckel) | 15 % | 4.500 EUR |
| Mit Renovierungspass | 40.000 EUR (volle Kosten) | 20 % (15 % + 5 % Bonus) | 8.000 EUR |
| Differenz | -- | -- | +3.500 EUR |
Bei einem Renovierungspass, der nach Förderung rund 750--1.250 EUR Eigenanteil kostet, rechnet sich das Dokument schon bei einer einzigen Maßnahme. Über einen gesamten Sanierungszyklus mit mehreren Maßnahmen potenziert sich der Effekt.
Tipp: Lassen Sie den Renovierungspass (bzw. aktuell den iSFP) erstellen, bevor Sie die erste Einzelmaßnahme beantragen. Nachträgliches Erstellen bringt keinen Förderbonus für bereits beantragte Maßnahmen.
Abgrenzung: Renovierungspass, Gebäuderessourcenpass und Gebäude-Logbuch
Rund um den Renovierungspass gibt es weitere Instrumente, die leicht verwechselt werden:
Gebäuderessourcenpass (DGNB)
Der Gebäuderessourcenpass der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist ein anderes Instrument. Er dokumentiert die in einem Gebäude verbauten Materialien und deren Kreislauffähigkeit -- ähnlich einem Materialpass. Der Renovierungspass enthält zwar auch Angaben zur Zirkularität, ist aber primär ein Sanierungsfahrplan, kein Materialinventar.
Digitales Gebäude-Logbuch
Die EU plant ein digitales Gebäude-Logbuch, das alle gebäudebezogenen Daten an einem Ort bündelt: Energieausweis, Renovierungspass, Wartungsprotokolle, Materialpass und mehr. Die EU-Norm dafür soll bis Oktober 2028 vorliegen. Der Renovierungspass wird dann voraussichtlich als Modul in das Logbuch integriert.
| Instrument | Zweck | Status |
|---|---|---|
| Renovierungspass | Schrittweiser Sanierungsfahrplan zum Nullemissionsgebäude | Umsetzung bis Mai 2026 |
| Gebäuderessourcenpass (DGNB) | Dokumentation verbauter Materialien und Kreislauffähigkeit | Verfügbar (freiwillig) |
| Digitales Gebäude-Logbuch | Zentrale Datenplattform für alle Gebäudedokumente | EU-Norm bis Oktober 2028 |
| Energieausweis | Dokumentation des energetischen Ist-Zustands (A-G Skala) | Neue Skala ab Mai 2026 |
Zeitplan: Was passiert wann?
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Mai 2024 | EPBD 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht |
| 29. Mai 2026 | Umsetzungsfrist für Renovierungspass und neue Energieausweisklassen |
| 2026 (geplant) | Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) mit Überführung iSFP → Renovierungspass |
| Oktober 2028 | EU-Norm für das digitale Gebäude-Logbuch |
| 2030 | Erste Renovierungswelle laut EPBD -- die schlechtesten Gebäude (Klasse G) sollen bis dahin mindestens Klasse F erreichen |
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Auch wenn der Renovierungspass formal noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, können Sie sich schon heute vorbereiten:
iSFP erstellen lassen: Der iSFP wird zum Renovierungspass weiterentwickelt. Ein heute erstellter iSFP bleibt voraussichtlich gültig und wird als Übergangslösung anerkannt. Sie sichern sich damit sofort den 5-%-Bonus und die Verdopplung der förderfähigen Kosten.
Energieausweis prüfen: Ist Ihr Energieausweis noch gültig? Ab Mai 2026 gilt die neue A-G-Skala, und auch bei Mietvertragsverlängerungen wird der Ausweis Pflicht. Mehr dazu: Energieausweis 2026: Die neuen Klassen.
Fördermittel frühzeitig beantragen: Das BEG-Budget 2026 ist stark gekürzt (von 4,9 auf 2,0 Mrd. EUR für Wohngebäude). Wer sanieren will, sollte nicht warten, bis die Mittel aufgebraucht sind.
Gesamtkonzept denken: Der Renovierungspass fordert eine Perspektive bis zum Nullemissionsgebäude. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen planen, sollten spätere Schritte mitgedacht werden -- etwa die richtige Vorlauftemperatur für eine spätere Wärmepumpe oder vorbereitete Leerrohre für Lüftung.
Gewerbliche Eigentümer: Für Nicht-Wohngebäude gelten teilweise strengere Fristen. Lesen Sie dazu unseren Artikel zu den EPBD-Pflichten für Gewerbeimmobilien.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Renovierungspass Pflicht?
Formal nein -- die EPBD überlässt es den Mitgliedstaaten, ob sie eine Pflicht einführen. Deutschland plant keine generelle Pflicht. Faktisch ist er aber über die Förderlogik unverzichtbar: Ohne iSFP bzw. Renovierungspass kein 5-%-Bonus und keine Verdopplung der förderfähigen Kosten.
Ersetzt der Renovierungspass den Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand, der Renovierungspass beschreibt den Weg zum Nullemissionsgebäude. Es sind zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Zweck. Allerdings wird der Renovierungspass die EPC-Klasse (Energieausweisklasse) pro Sanierungsschritt enthalten und damit enger mit dem Energieausweis verzahnt sein.
Gilt mein bestehender iSFP weiter?
Voraussichtlich ja. Das GMG wird Übergangsregelungen vorsehen. Ein aktueller iSFP wird wahrscheinlich für einen Übergangszeitraum als gleichwertig anerkannt. Dennoch enthält er nicht alle neuen Pflichtangaben (Zirkularität, Klimaresilienz). Für den vollen Umfang benötigen Sie mittelfristig einen Renovierungspass.
Wer erstellt den Renovierungspass?
Ein qualifizierter Sachverständiger, der in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist oder eine gleichwertige Qualifikation nachweist. Die Erstellung umfasst eine Vor-Ort-Begehung und ein Beratungsgespräch.
Was kostet der Renovierungspass nach Förderung?
Bei einem Einfamilienhaus: voraussichtlich 750--1.250 EUR Eigenanteil (nach 50 % BAFA-Förderung). Die genauen Kosten hängen von der nationalen Umsetzung und der Gebäudekomplexität ab. Mehr zur iSFP-Förderung.
Was ist der Unterschied zum Gebäuderessourcenpass?
Der Gebäuderessourcenpass (DGNB) dokumentiert die in einem Gebäude verbauten Materialien und deren Recyclingfähigkeit. Der Renovierungspass ist ein Sanierungsfahrplan mit Energiefokus, der zwar Angaben zur Zirkularität enthält, aber kein vollständiges Materialinventar erstellt.
Müssen Vermieter den Renovierungspass haben?
Eine generelle Pflicht für Vermieter ist nicht vorgesehen. Wenn Sie jedoch Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen beantragen oder den iSFP-Bonus nutzen möchten, benötigen Sie den Renovierungspass. Beachten Sie außerdem die neue Pflicht, den Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen vorzulegen.
Fazit
Der Renovierungspass ist mehr als eine EU-Bürokratie-Übung. Er transformiert den bisherigen iSFP in ein europäisch standardisiertes, digitales Planungsinstrument mit einem klaren Ziel: dem Nullemissionsgebäude. Durch die Erweiterung um Zirkularität, Klimaresilienz und Gesundheitsaspekte wird er zum umfassendsten Sanierungsdokument, das es bisher gibt.
Für Eigentümer ist die Botschaft eindeutig: Handeln Sie jetzt. Ein heute erstellter iSFP sichert Ihnen den Förderbonus, wird zum Renovierungspass weiterentwickelt und rechnet sich bereits bei einer einzigen Sanierungsmaßnahme. Angesichts der massiven BEG-Budgetkürzungen 2026 ist frühes Handeln wichtiger denn je.
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