iSFP 2026: Lohnt sich der 5-%-Bonus zum Sanierungsfahrplan?
Lohnt sich der iSFP-Bonus 2026 nach der BEG-Reform noch? Ab 21.07. gilt der 5-%-Bonus erst über 30.000 € – wann er Ihnen bis zu 6.000 € extra bringt.

Das Wichtigste in Kürze
- iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte extra auf BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – die Grundförderung steigt von 15 % auf 20 %.
- Reform ab 21.07.2026: Der 5-%-Bonus wird erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen gewährt – und nur auf den Betrag über dieser Schwelle. Für kleine Einzelmaßnahmen bringt der Bonus damit finanziell nichts mehr.
- Der eigentliche Hebel: Mit iSFP verdoppelt sich die Förderhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr – das bringt bei größeren Vorhaben bis zu 6.000 € mehr Zuschuss.
- Frist: Bessere Alt-Konditionen gelten nur mit gültiger Zusage bis 20.07.2026; neue Konditionen greifen ab 21.07.2026.
- Kosten: Ein iSFP fürs Einfamilienhaus kostet marktüblich 1.500–2.500 € brutto, die BAFA übernimmt 50 % des Honorars, maximal 650 €.
- Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, nicht für den reinen Heizungstausch – die Wärmepumpe läuft über die separate KfW-Heizungsförderung.
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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) galt jahrelang als sicheres Zusatzgeschäft: Wer ihn erstellen ließ, bekam auf jede Sanierungsmaßnahme 5 Prozentpunkte obendrauf. Mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 ändert sich genau dieser Automatismus. Der Bonus greift jetzt erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € – und nur auf den übersteigenden Betrag. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr „Wie erstelle ich einen iSFP?", sondern: Lohnt er sich für mich überhaupt noch?
Dieser Ratgeber beantwortet genau das. Er rechnet den Bonus nach der neuen Schwelle konkret durch, zeigt den unterschätzten Wert der verdoppelten Förderhöchstgrenze und benennt ehrlich, wann sich der iSFP nach der Reform nicht mehr rechnet. Wenn Sie wissen möchten, was ein iSFP im Detail enthält oder was er kostet, lesen Sie den Sanierungsfahrplan (iSFP): Inhalt & Kosten im Detail und die Energieberater-Kosten 2026 – hier geht es rein um die Entscheidung unter den neuen Reform-Bedingungen.
iSFP-Bonus 2026 auf einen Blick: was sich ändert
| Merkmal | Bis 20.07.2026 (Alt) | Ab 21.07.2026 (Neu) |
|---|---|---|
| Bonus-Höhe | 5 Prozentpunkte | 5 Prozentpunkte |
| Grundförderung Einzelmaßnahme | 15 % | 15 % |
| Förderung mit iSFP | 20 % ab dem ersten Euro | 20 % erst über 30.000 € |
| Mindestinvestitionsvolumen für Bonus | keines | 30.000 € (EFH) |
| Förderhöchstgrenze mit iSFP | 60.000 € je WE/Jahr | 60.000 € je WE/Jahr |
| Förderhöchstgrenze ohne iSFP | 30.000 € je WE/Jahr | 30.000 € je WE/Jahr |
Die Kernänderung ist subtil, aber folgenreich. Der Bonussatz von 5 Prozentpunkten bleibt gleich, ebenso die Grundförderung von 15 % für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Neu ist die Eintrittsschwelle: Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und gilt nur für den Betrag, der diese Schwelle übersteigt.
Damit fällt der bisherige Vorteil für kleine Maßnahmen weg. Wer nur ein Fenster oder eine Kellerdeckendämmung für wenige Tausend Euro plant, erhält über den Bonus keinen zusätzlichen Cent mehr. Der iSFP entfaltet seinen finanziellen Wert erst bei größeren Sanierungsvorhaben – und über einen anderen Mechanismus, als die meisten denken.
Was bringt der 5-%-iSFP-Bonus konkret in Euro?
Rechnen wir den Bonus für ein typisches Einfamilienhaus durch. Grundlage sind die förderfähigen Ausgaben einer BAFA-Einzelmaßnahme (BEG EM) an Gebäudehülle oder Anlagentechnik in einem Kalenderjahr. Der entscheidende Punkt: Ohne iSFP ist bei 30.000 € Schluss, mit iSFP verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 €.
| Förderfähige Ausgaben | Ohne iSFP (Cap 30.000 €, 15 %) | Mit iSFP (Cap 60.000 €, 15 % + 5 % über 30.000 €) | Vorteil durch iSFP |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € (unter der Schwelle, kein Bonus) | 0 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € (Bonus greift erst darüber) | 0 € |
| 40.000 € | 4.500 € (bei 30.000 € gedeckelt) | 6.500 € (6.000 € + 500 €) | 2.000 € |
| 50.000 € | 4.500 € (bei 30.000 € gedeckelt) | 8.500 € (7.500 € + 1.000 €) | 4.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € (bei 30.000 € gedeckelt) | 10.500 € (9.000 € + 1.500 €) | 6.000 € |
Die Tabelle zeigt das überraschende Ergebnis der Reform: Nicht der 5-%-Bonus selbst ist der große Hebel, sondern die verdoppelte Förderhöchstgrenze. Wer 50.000 € in die Gebäudehülle investiert, bekommt ohne iSFP nur Förderung auf die ersten 30.000 € (also 4.500 €). Mit iSFP werden alle 50.000 € förderfähig – das allein bringt schon 3.000 € mehr, plus 1.000 € echten Bonus auf den Betrag über 30.000 €. Unterm Strich: 4.000 € Vorteil.
Umgekehrt gilt: Bleibt Ihr Vorhaben unter 30.000 €, ist der iSFP-Bonus nach dem 21.07.2026 finanziell wertlos. Die 15 % Grundförderung bekommen Sie auch ohne Sanierungsfahrplan – bis zur Deckelung bei 30.000 €.
Die Staffelung beim Mehrfamilienhaus
Beim Mehrfamilienhaus greift die Schwelle je Wohneinheit gestaffelt. Ab dem 21.07.2026 gelten laut BAFA folgende Mindestinvestitionsvolumina für den iSFP-Bonus:
| Wohneinheit | Mindestinvestitionsvolumen für den Bonus |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| Wohneinheiten 2 bis 6 | je 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Für ein Sechsfamilienhaus liegt die Schwelle also bei 30.000 € + 5 × 15.000 € = 105.000 € förderfähiger Ausgaben, bevor der Bonus greift. Detaillierte Rechenbeispiele finden Sie im Ratgeber zum Sanierungsfahrplan für Mehrfamilienhäuser.
Erhöht der iSFP wirklich die Förderhöchstgrenze auf 60.000 €?
Ja – und das ist nach der Reform der wichtigste Grund, überhaupt einen iSFP erstellen zu lassen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr und verdoppelt sich auf 60.000 €, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird.
Das bedeutet praktisch: Nur mit einem gültigen iSFP können Sie in einem Jahr überhaupt Zuschüsse auf mehr als 30.000 € Sanierungsausgaben erhalten. Wer eine umfassende Modernisierung der Gebäudehülle plant – etwa Fassadendämmung, Dachdämmung und Fenstertausch in einem Zug – stößt ohne iSFP schnell an die Deckelung und verschenkt Förderung. Genau hier liegt der finanzielle Kern der Entscheidung.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der iSFP muss vor dem Förderantrag für die Einzelmaßnahme vorliegen, sonst ist der Bonus verloren. Mehr dazu weiter unten und im Ratgeber Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?
Nein – und das ist der häufigste und teuerste Denkfehler. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten betrifft ausschließlich BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie die Heizungsoptimierung. Der reine Heizungstausch – also der Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung oder eines Fernwärmeanschlusses – läuft über einen völlig getrennten Förderstrang: die KfW-Heizungsförderung mit eigenen Boni.
| Förderstrang | Zuständig | Bonus-Logik |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen Gebäudehülle/Technik | BAFA (BEG EM) | Grundförderung 15 % + iSFP-Bonus 5 % |
| Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) | KfW (Programm 458) | Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus |
Für die Wärmepumpe zählt also nicht der iSFP-Bonus, sondern die Grundförderung von 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Auch diese Förderung wird mit der Reform zum 21.07.2026 angepasst (unter anderem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %) – das ist jedoch ein separater Topf und hat mit dem iSFP-Bonus nichts zu tun. Einen Überblick gibt die Förderung Heizung 2026.
Kurz gesagt: Wer nur die Heizung tauscht, braucht den iSFP nicht, um die Heizungsförderung zu bekommen. Wer die Gebäudehülle saniert, für den ist der iSFP der Schlüssel zu Bonus und höherer Förderhöchstgrenze.
Was kostet ein iSFP – und wie viel übernimmt die BAFA?
Die Erstellung eines iSFP ist selbst förderfähig. Die BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inklusive iSFP mit 50 % des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten.
| Posten | Einfamilienhaus | Ab 3 Wohneinheiten |
|---|---|---|
| Marktübliches Honorar (brutto) | 1.500–2.500 € | 2.000–3.500 € |
| BAFA-Zuschuss | 50 %, max. 650 € | 50 %, max. 850 € |
| Typischer Eigenanteil | ca. 850–1.850 € | ca. 1.150–2.650 € |
Beachten Sie die Deckelung: Gefördert werden 50 % des Honorars, aber höchstens 650 € (EFH). Kostet der iSFP 2.000 €, sind 50 % zwar 1.000 €, ausgezahlt werden aber nur 650 € – der Eigenanteil beträgt dann 1.350 €. Die genannten Honorarspannen sind Marktwerte, keine amtlich festgelegten Preise; die konkrete Höhe hängt von Gebäude, Region und Beratungsumfang ab. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie in den Energieberater-Kosten 2026.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Anreiz: Wird der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert, zahlt die BAFA einen zusätzlichen Zuschuss von einmalig maximal 250 €.
Setzt man die Kosten in Relation zum Nutzen, ist die Rechnung bei größeren Vorhaben eindeutig: Einem Eigenanteil von rund 850–1.850 € stehen bei einem 50.000-€-Sanierungspaket bis zu 4.000 € zusätzliche Förderung gegenüber – plus der KfW-Extrazuschuss (siehe unten). Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 € dreht sich die Rechnung dagegen um.
Der zweite Hebel: iSFP als Grundlage für den KfW-Extrazuschuss
Neben dem BAFA-Bonus hat der iSFP eine zweite Funktion, die oft übersehen wird. Wer seine Sanierung über einen KfW-Kredit (etwa den KfW 261 zur Komplettsanierung) finanziert, erhält mit iSFP nach korrekter Umsetzung der Maßnahmen einen automatischen Extra-Tilgungszuschuss von 5 Prozentpunkten.
Der iSFP wirkt hier also doppelt: Er hebt bei BAFA-Einzelmaßnahmen die Förderung und die Höchstgrenze – und er sichert bei einer KfW-finanzierten Effizienzhaus-Sanierung einen zusätzlichen Tilgungszuschuss. Bei einem größeren Kreditvolumen summiert sich dieser Zuschuss schnell auf mehrere Tausend Euro.
Wer darf einen iSFP erstellen und wie läuft es ab?
Einen iSFP darf nicht jeder Handwerker oder Architekt ausstellen. Berechtigt sind ausschließlich gelistete Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der dena geführt wird. Nur ein iSFP von einem gelisteten Experten löst Bonus und Förderung aus. Wie Sie eine passende Fachkraft finden, zeigt der Ratgeber Energieberater finden: dena-Expertenliste & Wartezeiten.
Der Ablauf in Kurzform:
- Energieberater beauftragen – gelisteter Experte, Antrag auf EBW-Förderung stellen (vor Beauftragung).
- Gebäudebegehung – Aufnahme des Ist-Zustands vor Ort.
- iSFP-Erstellung – Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge, mit Kosten, Einsparung und Zielklasse.
- Übergabe und Besprechung – der Berater erläutert den Fahrplan.
- Umsetzung – vor jeder Einzelmaßnahme den Förderantrag stellen, dann den Bonus abrufen.
Den vollständigen Prozess samt Inhalten beschreibt der Sanierungsfahrplan (iSFP): Inhalt & Kosten im Detail. Eine Einordnung der verschiedenen Beratungsformen liefert der Beitrag Energieberatung: Arten, Ablauf & Einstieg.
Muss der iSFP vor dem Förderantrag vorliegen?
Ja, und dieser Punkt entscheidet oft über den ganzen Bonus. Der iSFP muss vor dem Förderantrag der jeweiligen Einzelmaßnahme fertig vorliegen – nicht erst nachträglich. Wer die Fenster erst tauscht oder den Auftrag unterschreibt und danach den iSFP erstellen lässt, verliert den Bonus rückwirkend. Das Prinzip „Antrag vor Vorhabenbeginn" gilt hier doppelt: für den iSFP selbst und für jede geförderte Maßnahme. Die Fallstricke erklärt der Ratgeber Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
Ein Pluspunkt der geordneten Reihenfolge: Der iSFP plant die Sanierung Schritt für Schritt und verhindert teure Fehler – etwa eine neue Heizung, die für ein ungedämmtes Haus überdimensioniert wird. Welche Reihenfolge sinnvoll ist, zeigt der Beitrag Altbau sanieren: Reihenfolge & die teuersten Fehler.
Wann sich der iSFP NICHT lohnt – ehrlich betrachtet
So nützlich der iSFP bei großen Vorhaben ist – nach der Reform gibt es klare Fälle, in denen er sich finanziell nicht mehr rechnet. Ehrlichkeit gehört zur Entscheidung dazu:
- Nur eine kleine Einzelmaßnahme geplant: Bleibt Ihr Vorhaben unter 30.000 € förderfähigen Ausgaben (z. B. ein einzelner Fenstertausch für 12.000 €), bringt der iSFP-Bonus ab dem 21.07.2026 keinen Cent extra. Die 15 % Grundförderung erhalten Sie auch ohne iSFP.
- Reiner Heizungstausch: Wer ausschließlich die Wärmepumpe einbaut, braucht keinen iSFP – die Heizungsförderung läuft über die KfW mit eigenen Boni.
- Kein konkretes Sanierungsvorhaben: Wenn Sie ohnehin nicht sanieren wollen, ist der iSFP ein reines Informationsdokument. Als Orientierung wertvoll, aber ohne Förderhebel.
- Verkauf steht kurz bevor: Wer die Immobilie zeitnah verkauft, wird die mehrjährig angelegten Maßnahmen selten selbst umsetzen.
In all diesen Fällen kann eine schlanke Erstberatung sinnvoller sein als der volle iSFP. Eine Abwägung der Beratungsformen bietet Energieberatung: Online vs. Vor-Ort. Umgekehrt gilt: Sobald Sie ein Sanierungsvorhaben über 30.000 € oder mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre planen, ist der iSFP nach wie vor ein klarer Gewinn.
BEG-Reform 2026: Warum die Beratung jetzt boomt – und was die Frist bedeutet
Die Nachfrage nach Energieberatung zieht vor der Reform spürbar an. Grund ist die Übergangsregelung: KfW und BAFA nehmen Anträge zu den neuen Konditionen erst ab dem 21.07.2026 wieder an; die bisherigen – teils besseren – Konditionen gelten nur noch mit gültiger Zusage bis zum 20.07.2026.
Für Eigentümer heißt das konkret:
- Wer eine kleine Einzelmaßnahme mit iSFP-Bonus plant, hätte davon nur mit einer gültigen Zusage bis zum 20.07.2026 noch ohne die 30.000-€-Schwelle profitiert. Nach diesem Datum entfällt der Vorteil für kleine Maßnahmen.
- Wer ein großes Vorhaben plant, profitiert weiterhin – hier zählt die verdoppelte Förderhöchstgrenze, die auch nach der Reform Bestand hat.
Weil ein förderfähiger iSFP nur von einem gelisteten Experten stammt und die Wartezeiten auf Termine steigen, sollten Sie die Beauftragung nicht auf die lange Bank schieben. Einen Überblick über alle Programme und Fristen gibt die Förderung energetische Sanierung 2026: Alle Programme, die Zuschüsse für einzelne Bauteile die BAFA-Förderung 2026 sowie die BEG-Einzelmaßnahmen 2026: bis 20 % Zuschuss.
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Häufige Fragen (FAQ)
Lohnt sich der iSFP 2026 nach der BEG-Reform überhaupt noch?
Ja, aber gezielter als früher. Bei Sanierungsvorhaben über 30.000 € förderfähigen Ausgaben lohnt er sich klar, weil er die Förderhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit verdoppelt und zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus auf den übersteigenden Betrag bringt. Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 € rechnet sich der Bonus dagegen nicht mehr.
Was bringt der 5-%-iSFP-Bonus konkret in Euro bei einem Einfamilienhaus?
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben bekommen Sie mit iSFP rund 8.500 € Förderung statt 4.500 € ohne iSFP – ein Vorteil von etwa 4.000 €. Bei 60.000 € steigt der Vorteil auf bis zu 6.000 €. Der Löwenanteil stammt dabei aus der verdoppelten Höchstgrenze, nicht aus dem 5-%-Bonus selbst.
Ab welchem Investitionsvolumen gilt der iSFP-Bonus ab 21.07.2026?
Beim Einfamilienhaus ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen, und der Bonus gilt nur für den Betrag über dieser Schwelle. Beim Mehrfamilienhaus ist die Schwelle gestaffelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten 2 bis 6 und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Gilt der iSFP-Bonus auch für den Heizungstausch bzw. die Wärmepumpe?
Nein. Der iSFP-Bonus betrifft nur BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Der reine Heizungstausch – etwa eine Wärmepumpe – wird über die separate KfW-Heizungsförderung mit eigener Grundförderung von 30 % sowie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gefördert. Diese beiden Förderstränge dürfen nicht vermischt werden.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan und wie viel übernimmt die BAFA?
Marktüblich kostet ein iSFP fürs Einfamilienhaus 1.500–2.500 € brutto. Die BAFA übernimmt 50 % des Honorars, maximal 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten. Der typische Eigenanteil liegt beim EFH damit bei rund 850–1.850 €, weil der Zuschuss bei 650 € gedeckelt ist.
Wer darf einen iSFP erstellen?
Nur Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der dena gelistet sind. Ein iSFP von einem nicht gelisteten Berater löst weder den Bonus noch die Förderung aus. Achten Sie bei der Beauftragung auf die aktuelle Listung.
Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?
Sie beauftragen einen gelisteten Energieberater und stellen vorab den Förderantrag. Nach der Gebäudebegehung erstellt der Berater den iSFP mit Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge, Kosten, Einsparung und Zielklasse. Anschließend erläutert er den Fahrplan. Wichtig: Vor jeder späteren Einzelmaßnahme müssen Sie erneut einen Förderantrag stellen, um den Bonus abzurufen.
Wann lohnt sich ein iSFP NICHT?
Wenn Sie nur eine kleine Einzelmaßnahme unter 30.000 € planen, ausschließlich die Heizung tauschen oder gar kein konkretes Sanierungsvorhaben haben. In diesen Fällen bringt der iSFP-Bonus nach der Reform keinen finanziellen Vorteil mehr – die 15 % Grundförderung erhalten Sie auch ohne Fahrplan.
Muss der iSFP vor dem Förderantrag für die Einzelmaßnahme vorliegen?
Ja. Der iSFP muss vor dem Förderantrag der Einzelmaßnahme fertig vorliegen. Wer eine Maßnahme beauftragt oder beginnt, bevor der iSFP erstellt ist, verliert den Bonus rückwirkend. Das Prinzip „Antrag vor Vorhabenbeginn" gilt sowohl für den iSFP als auch für jede geförderte Maßnahme.
Nächster Schritt: Ihr Gebäude realistisch einordnen
Ob sich ein iSFP für Sie lohnt, hängt entscheidend davon ab, wie groß Ihr Sanierungsvorhaben tatsächlich ist – und ob Sie die 30.000-€-Schwelle überschreiten. Bevor Sie einen Energieberater beauftragen, hilft eine erste, unverbindliche Einordnung Ihres Gebäudes: Welche Maßnahmen sind sinnvoll, welche Größenordnung an Investition und Förderung ist realistisch, und in welcher Reihenfolge lohnt sich was? Die kostenlose Gebäudeanalyse von reduco gibt Ihnen genau diese Orientierung und zeigt, ob sich der Weg über den individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Haus rechnet – als solide Grundlage, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.
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