Wärmepumpe Landkreis Ravensburg: erst PLZ prüfen, dann fördern
73 % der Wohngebäude im Landkreis Ravensburg sind Einfamilienhäuser, 57 % heizen noch mit Gas. Prüfen Sie erst Ihr Wärmenetz-Gebiet, dann Ihre Wärmepumpe.
Aggregierte Gebäudedaten für Landkreis Ravensburg – 39 Gemeinden, rund 70.577 Wohngebäude.
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Hendrik Stotz
Stand: Juli 2026
Aktualisiert: 9. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.
55 %
Gebäude vor 1979
oft mit Sanierungsbedarf
21,4 kW
Ø Heizlast EFH
unsaniert, geschätzt
148
kWh/m²·a Wärmebedarf
Median, unsaniert
84 %
Freistehende EFH
günstig für Aufstellort
Gebäudebestand in Landkreis Ravensburg: Baualter entscheidet
Das Baujahr ist der wichtigste Hinweis auf die nötige Vorlauftemperatur und damit die Eignung für eine Wärmepumpe. In Landkreis Ravensburg wurden rund 55 % der Wohngebäude vor 1979 – also vor der ersten Wärmeschutzverordnung – errichtet:
Baujahr und Heizträger sind modellierte Schätzwerte auf Basis der Gebäudedaten.
Heizlast & Auslegung im Einfamilienhaus
Ein typisches Einfamilienhaus in Landkreis Ravensburg hat eine geschätzte Heizlast von rund 21,4 kW (mittlere 50 %: 13,9–30,4 kW) im unsanierten Zustand. Als grobe Orientierung passt dazu eine Wärmepumpe der Leistungsklasse um 21 kW – die genaue Auslegung hängt vom Sanierungszustand ab.
Heizträger in Landkreis Ravensburg heute
Die geschätzte Verteilung der Energieträger zeigt, wie groß das Umstellungspotenzial auf eine Wärmepumpe ist:
Energieträger modelliert; der heutige Wärmepumpen-Bestand wird tendenziell unterschätzt.
Im Landkreis Ravensburg beginnt die Heizungsentscheidung nicht mit dem Gerät, sondern mit Ihrer Postleitzahl. Denn Ravensburg und Weingarten haben ihre kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit ihrem Stadtwerk, den Technischen Werken Schussental (TWS), bereits abgeschlossen. Das Ergebnis teilt das Gebiet in drei Zonen: Wärmenetz-Ausbaugebiete (rot), Prüf- und Eignungsgebiete (gelb, Masterplan bis Ende 2025) sowie den großen Rest, für den ausdrücklich dezentrale Einzellösungen wie die Wärmepumpe vorgesehen sind (ravensburg.de/kwp). Für die allermeisten der 70.577 Wohngebäude im Kreis heißt das: Fernwärme ist keine Option, die Wärmepumpe ist der Regelfall.
Rot, gelb oder Wärmepumpe: Wo liegt Ihre Adresse?
Konkrete Wärmenetze bestehen nur punktuell, im Wesentlichen im verdichteten Kernbereich von Ravensburg und Weingarten. Die Wärmeplanung weist den Netzausbau ausdrücklich nur für die roten Ausbaugebiete aus; alles andere ist gelbes Eignungsgebiet oder von vornherein für Einzelheizungslösungen vorgesehen (ravensburg.de/kwp). Das sind Inseln – nicht der Kreis. Die übrigen, meist ländlichen der 39 Gemeinden fallen unter den Bundes-Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes und haben in der Fläche kaum Fernwärmeperspektive.
Praktisch bedeutet das eine klare Reihenfolge: Wer im roten Ausbaugebiet wohnt, sollte vor jeder Wärmepumpen-Investition beim Netzbetreiber die konkrete Anschlussmöglichkeit und den geplanten Zeitpunkt erfragen – sonst droht eine Doppelinvestition. Wer im gelben Eignungsgebiet liegt, ist in einer Hängepartie: Die empfohlene Heizungsart ist dort offiziell noch offen, solange die Detailplanung für diese Gebiete nicht vorliegt. Und wer außerhalb beider Zonen wohnt, also die Mehrheit, plant direkt mit der Wärmepumpe.
Warum der Bestand hier oft mitspielt
Der Gebäudebestand im Kreis ist für die Wärmepumpe günstiger, als viele annehmen. 73 % der Wohngebäude sind Einfamilienhäuser – meist freistehend, mit eigenem Dach und Grundstück, ideal für Außenaufstellung. Und nur 55 % der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1979; ein spürbarer Teil ist jünger und damit oft direkt wärmepumpentauglich, ohne große Vorarbeiten.
Der Haken liegt in der Auslegung. 57 % der Wohngebäude heizen noch mit Gas, weitere 32 % mit Öl – das ist das eigentliche Umstellungspotenzial. Eine gesetzliche 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch besteht seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (dem umbenannten GEG) nicht mehr; für die KfW-Förderung bleibt der 65-Prozent-Anteil aber Voraussetzung. Gleichzeitig liegt die modellierte Heizlast im unsanierten Einfamilienhaus bei rund 21,4 kW, im oberen Viertel sogar über 30 kW. Solche Werte entstehen bei alter Bausubstanz mit modelliertem Wand-U-Wert um 0,82 W/m²K und hohem geschätztem Endenergiebedarf. Wird die Wärmepumpe blind auf diese Last ausgelegt, arbeitet sie mit hohen Vorlauftemperaturen unwirtschaftlich. Die Lösung ist selten eine Komplettsanierung, sondern eine saubere raumweise Heizlastberechnung, oft kombiniert mit größeren Heizflächen oder einer Teildämmung, um die Vorlauftemperatur in den effizienten Bereich (grob 55 °C und darunter) zu senken. Bei Jahresarbeitszahlen um 3 entscheidet genau das über Ihre Betriebskosten.
Die lokale Förderung: klein, aber real
Das große Geld kommt vom Bund. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, KfW-458) sind seit dem 21.07.2026 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – bis zu 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € –, gerechnet auf maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung (er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und läuft zum 01.08.2028 aus) und ein gestaffelter Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €); den früheren Effizienzbonus von 5 % gibt es nicht mehr. Wichtig: Die Energieagentur Oberschwaben weist darauf hin, dass KfW und BAFA vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 eine technische Umstellungsphase eingelegt haben, in der keine neuen Förderanträge angenommen wurden; seit dem 21.07.2026 gelten die neuen Förderbedingungen. Bereits erteilte Zusagen bleiben unter den alten Konditionen befristet gültig (ea-obs.de). Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung – die für Ihr Vorhaben geltenden Sätze prüfen Sie vor der Beauftragung bei KfW und BAFA.
Obendrauf gibt es die TWS-Zuschüsse – bewusst als kleine Ergänzung: 250 € einmalig für eine Wärmepumpe, oder 500 € im Rahmen des Ökoenergiehaus-Programms. Beide setzen einen zweijährigen TWS-Stromliefervertrag voraus (Neuabschluss oder Verlängerung, ausgenommen Online-, Rahmen- und Bündelverträge), und die Abnahmestelle muss im TWS-Gasnetzgebiet liegen. Pro Person und Vertrag zählt nur EINE Förderung aus dem Energie- und Umweltprogramm – Wärmepumpen- und Ökoenergiehaus-Zuschuss lassen sich nicht stapeln (tws.de/foerderprogramme). Wer anbieterneutral beraten werden möchte, findet bei der Energieagentur Oberschwaben gGmbH – mitgetragen vom Landkreis – eine Heizungs- und BEG-Begleitung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale (ea-obs.de).
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Häufige Fragen
Das hängt allein an Ihrer Adresse. Ein Wärmenetz ist nur in den roten Ausbaugebieten real, die sich auf den verdichteten Kernbereich von Ravensburg und Weingarten konzentrieren. Für den weit überwiegenden Teil des Kreisgebiets sieht die Wärmeplanung Einzelheizungslösungen vor; ein Warten auf Fernwärme lohnt dort nicht. Schlagen Sie Ihre Adresse in der kommunalen Wärmeplanung nach, bevor Sie entscheiden.
Der TWS-Zuschuss beträgt 250 € einmalig, im Ökoenergiehaus-Programm 500 € – jeweils gegen einen zweijährigen TWS-Stromliefervertrag im TWS-Gasnetzgebiet, und nur eine Förderung pro Person und Vertrag. Das ist ein Add-on. Das eigentliche Geld kommt aus der Bundes-BEG, deren Konditionen zum 21.07.2026 neu geregelt wurden – die aktuelle Förderhöhe erfragen Sie bitte direkt bei KfW oder BAFA.
57 % der Wohngebäude im Landkreis heizen noch mit Gas, weitere 32 % mit Öl. Eine gesetzliche 65-Prozent-Pflicht gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zwar nicht mehr, doch die Förderung setzt weiterhin einen Erneuerbaren-Anteil von 65 % voraus – und genau dieser fossile Bestand ist das Umstellungsziel. Ob es sich für Ihr Haus rechnet, entscheidet die Heizlast- und Vorlauftemperatur-Auslegung – nicht der Brennstoff, den Sie heute nutzen.
Oft ja. Nur 55 % der Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1979, und viele Einfamilienhäuser lassen sich mit größeren Heizflächen oder Teildämmung auf effiziente Vorlauftemperaturen bringen. Entscheidend ist eine raumweise Heizlastberechnung – die modellierten ~21,4 kW im unsanierten EFH sind ein Ausgangswert, kein Urteil.
Im gelben Eignungsgebiet ist die empfohlene Heizungsart offiziell noch offen, solange die Detailplanung für diese Gebiete aussteht. Sie können sich jetzt schon beraten lassen, sollten aber vor der Festlegung beim Netzbetreiber nachfragen, ob und wann für Ihre Adresse ein Anschluss realistisch ist.
KfW und BAFA haben vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 eine technische Umstellungsphase ohne neue Anträge eingelegt; ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen. Bereits erteilte Zusagen bleiben unter den alten Konditionen befristet gültig. Verlassen Sie sich bei Förderquoten deshalb ausschließlich auf tagesaktuelle Angaben von KfW und BAFA. Ob rotes Netzgebiet, gelbe Prüfzone oder klarer Wärmepumpen-Fall – die Antwort steht in Ihren Gebäudedaten. Der kostenlose Wärmepumpen-Check von reduco analysiert Heizlast, Vorlauftemperatur und Förderpfad für genau Ihr Gebäude und verbindet Sie bei Bedarf mit einem Netzwerk geprüfter Fachbetriebe und Energieberater, die den Landkreis Ravensburg bedienen.
