Wärmepumpe Oberbergischer Kreis: Förderung & Check 2026
82 % Gasheizungen, 0 % Fernwärme, vier fertige Wärmepläne: Im Oberbergischen Kreis führt kein Weg an der Wärmepumpe vorbei. Prüfen Sie jetzt Ihr Haus.
Aggregierte Gebäudedaten für Oberbergischer Kreis – 13 Gemeinden, rund 74.910 Wohngebäude.
72 %
Gebäude vor 1979
oft mit Sanierungsbedarf
23,6 kW
Ø Heizlast EFH
unsaniert, geschätzt
172
kWh/m²·a Wärmebedarf
Median, unsaniert
74 %
Freistehende EFH
günstig für Aufstellort
Gebäudebestand in Oberbergischer Kreis: Baualter entscheidet
Das Baujahr ist der wichtigste Hinweis auf die nötige Vorlauftemperatur und damit die Eignung für eine Wärmepumpe. In Oberbergischer Kreis wurden rund 72 % der Wohngebäude vor 1979 – also vor der ersten Wärmeschutzverordnung – errichtet:
Baujahr und Heizträger sind modellierte Schätzwerte auf Basis der Gebäudedaten.
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Heizlast & Auslegung im Einfamilienhaus
Ein typisches Einfamilienhaus in Oberbergischer Kreis hat eine geschätzte Heizlast von rund 23,6 kW (mittlere 50 %: 16,2–31,0 kW) im unsanierten Zustand. Als grobe Orientierung passt dazu eine Wärmepumpe der Leistungsklasse um 24 kW – die genaue Auslegung hängt vom Sanierungszustand ab.
Heizträger in Oberbergischer Kreis heute
Die geschätzte Verteilung der Energieträger zeigt, wie groß das Umstellungspotenzial auf eine Wärmepumpe ist:
Energieträger modelliert; der heutige Wärmepumpen-Bestand wird tendenziell unterschätzt.
Während in vielen Landkreisen Hausbesitzer noch bis 2028 auf ihren kommunalen Wärmeplan warten, ist die Entscheidung im Oberbergischen Kreis vielerorts schon gefallen – und sie fällt bemerkenswert einheitlich aus. Gleich vier der 13 Kommunen haben ihren Wärmeplan bereits vom Rat beschließen lassen: Marienheide im März 2025, Bergneustadt am 14.01.2026, Waldbröl am 28.01.2026 und Engelskirchen am 08.07.2026. Das ist ungewöhnlich früh, denn gesetzlich hätten alle oberbergischen Kommunen – sie liegen ausnahmslos unter 100.000 Einwohnern – nach dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW bis zum 30.06.2028 Zeit.
Warum es hier nichts zu warten gibt
Entscheidend ist nicht, dass die Pläne fertig sind, sondern was in ihnen steht. Bergneustadt hält ausdrücklich fest, dass mit dem Beschluss keine grundstücksbezogenen Wärmenetzgebiete ausgewiesen werden. Marienheide benennt lediglich drei kleine Prüfgebiete – Zentrum, Rodt/Schemmen/Müllenbach und Kalsbach/Kotthauserhöhe – und verweist alle übrigen Lagen ausdrücklich auf Wärmepumpe oder Pellets. Das passt zur Gebäudestruktur des Kreises: 89 % der Wohngebäude sind Einfamilienhäuser, 82 % der Wohngebäude heizen mit Gas, 18 % mit Öl – und der Fernwärmeanteil im Bestand liegt bei glatt 0 %. Für die allermeisten der rund 74.900 Wohngebäude ist ein Anschluss an ein Wärmenetz also keine realistische Option, auf die man warten könnte. Die dezentrale Lösung heißt in aller Regel: Wärmepumpe.
Wichtig zur Einordnung: Ein fertiger Wärmeplan zieht keine Fristen vor. Engelskirchen und Marienheide stellen ausdrücklich klar, dass die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für Bestandsgebäude auch hier erst zum 30.06.2028 greift – und praktisch ohnehin erst dann, wenn Ihre alte Heizung getauscht werden muss. Und Bergneustadt formuliert es wörtlich: Der Beschluss entfaltet keine Rechtswirkung und begründet keine Ansprüche oder Pflichten. Ein Prüfgebiet ist kein Netz-Versprechen, sondern nur der Anlass für weitere Machbarkeitsstudien.
Die eigentliche oberbergische Frage: die Auslegung
Wenn die Grundsatzfrage „Netz oder Wärmepumpe" damit weitgehend beantwortet ist, verschiebt sich die eigentliche Arbeit auf die Technik. Und hier lohnt ein Blick auf die Zahlen: 72 % der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1979, die geschätzte Heizlast im unsanierten Einfamilienhaus liegt modelliert bei rund 23,6 kW – ein hoher Wert, der eine entsprechend große und im Betrieb teure Wärmepumpe erzwingen würde. Der modellierte Endenergiebedarf von etwa 230 kWh/m² und ein rechnerischer U-Wert der Außenwand von rund 1,01 W/m²K erklären, warum: Die Hülle lässt zu viel Wärme durch.
Genau hier entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit. Wer zuerst Dämmung, Fenster und einen hydraulischen Abgleich angeht, senkt die nötige Heizlast, kommt mit einer kleineren Wärmepumpe und einer niedrigen Vorlauftemperatur (typischerweise um 55 °C) aus und erreicht eine bessere Jahresarbeitszahl. Bei 81 % der Gebäude in den geschätzten Effizienzklassen F bis H ist der Sanierungshebel im Oberbergischen ungewöhnlich groß – ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist daher meist der erste, nicht der letzte Schritt.
Förderung: KfW 458 ist der einzige echte Hebel
Beim Geld gilt eine klare, oft missverstandene Lage: Weder der Oberbergische Kreis noch eine seiner 13 Kommunen betreibt ein eigenes Wärmepumpen-Zuschussprogramm. Der einzige relevante Topf ist die KfW-Heizungsförderung Nr. 458. Wichtig – die BEG-Förderung wird zum 21.07.2026 umgestellt. Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; nach den bisherigen Konditionen kann laut KfW nur noch bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr beantragt werden. Bis dahin gilt: 30 % Grundförderung, +5 % Effizienzbonus (Erd-, Wasser- oder Abwasser-Wärmepumpe bzw. natürliches Kältemittel), +20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Heizung und +30 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr – zusammen maximal 70 %, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten im Einfamilienhaus. Danach entfallen laut KfW die technologiespezifischen Boni; vorgesehen sind stattdessen ein Familienzuschlag und ein neu zugeschnittener Einkommensbonus. Die konkreten neuen Sätze standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest – prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung direkt bei der KfW. Beim Einkommensbonus lohnt ohnehin der Blick auf die eigene Steuererklärung: Das mittlere Einkommen im Kreis liegt bei rund 3.532 € im Monat.
Statt Zuschüssen bieten die regionalen Versorger Struktur: AggerEnergie in Gummersbach vermittelt Wärmepumpen-Komplettpakete inklusive Beratung, Planung, Einbau und Wartung, die BEW einen separaten Wärmepumpenstrom-Tarif – Arbeitspreis ca. 19,82 ct/kWh, Grundpreis 41,76 €/Jahr (rund 3,48 €/Monat), Preisstand 01.03.2025. Diese BEW-Zahlen gelten nur im BEW-Gebiet. Kostenlose Orientierung ohne Verkaufsinteresse gibt es zudem über die Kreis-Koordinierungsstelle KUNO und die BERZ-Dauerausstellung auf :metabolon in Lindlar.
reduco ist selbst kein Handwerksbetrieb vor Ort, sondern liefert die datenbasierte Analyse Ihres Gebäudes und vermittelt anschließend an ein Netzwerk geprüfter Fachbetriebe und Energieberater, die den Oberbergischen Kreis bedienen.
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Häufige Fragen
Nein. Weder der Kreis noch eine der 13 Städte und Gemeinden zahlt einen eigenen Wärmepumpen-Zuschuss. Die Förderung läuft ausschließlich über die bundesweite KfW-Heizungsförderung 458 – bis zum 20.07.2026 mit maximal 70 %, danach zu den neuen BEG-Konditionen. AggerEnergie und BEW bieten Komplettpakete und Tarife, aber kein Fördergeld.
Nein. Der fertige Wärmeplan löst keine vorgezogenen Fristen aus. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht greift für Bestandsgebäude auch hier erst zum 30.06.2028 – und in der Praxis erst, wenn Ihre alte Heizung ohnehin ersetzt werden muss. Bis dahin dürfen Sie Ihre bestehende Anlage weiter betreiben und reparieren.
Für die allermeisten Häuser ist das keine tragfähige Strategie. Der Fernwärmeanteil im Bestand liegt bei 0 %, Bergneustadt weist mit dem Beschluss keine grundstücksbezogenen Wärmenetzgebiete aus und Marienheide nur drei kleine Prüfgebiete. Außerhalb dieser Lagen verweisen die Pläne ausdrücklich auf Wärmepumpe oder Pellets.
Weil 72 % der Gebäude vor 1979 gebaut wurden und die geschätzte Heizlast im unsanierten Einfamilienhaus modelliert bei rund 23,6 kW liegt. Ohne Sanierung bräuchten Sie eine große, teure Anlage mit hoher Vorlauftemperatur. Dämmung, Fenster und hydraulischer Abgleich senken die Heizlast und machen eine kleinere, effizientere Wärmepumpe möglich.
Meist ja – aber die Reihenfolge entscheidet. 81 % der oberbergischen Wohngebäude liegen in den geschätzten Effizienzklassen F bis H, der Sanierungshebel ist also groß. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch eine zugelassene Energieberatung klärt, welche Hüllenmaßnahmen sich vor dem Wärmepumpen-Einbau am stärksten rechnen.
Das hängt jetzt stark vom Antragszeitpunkt ab. Nach den bis zum 20.07.2026 geltenden Konditionen erhält jeder die 30 % Grundförderung, dazu kommen +20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung – im Kreis also für die meisten Gebäude – und +30 % Einkommensbonus bis 40.000 €/Jahr zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Ab dem 21.07.2026 entfallen laut KfW die technologiespezifischen Boni zugunsten eines Familienzuschlags und eines neu zugeschnittenen Einkommensbonus; die konkreten Sätze prüfen Sie bitte direkt bei der KfW. Wie hoch Ihre Heizlast wirklich ist, welche Wärmepumpengröße zu Ihrem Gebäude passt und welche Förderquote Sie erreichen, hängt am Ende von Ihrem konkreten Haus ab. Der kostenlose Wärmepumpen-Check rechnet das für Ihre Adresse durch – in wenigen Minuten und ohne Verpflichtung.
