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Photovoltaik · Baden-Württemberg · Landkreis

Photovoltaik Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Dach zahlt

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bringt Ihr Dach 965 kWh/kWp – Spitzenertrag statt Zuschuss. Was die Solarpflicht auslöst, zeigt Ihr PV-Rechner.

Aggregierte Gebäudedaten für Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald50 Gemeinden, rund 62.676 Wohngebäude.

965

kWh/kWp Ø-Ertrag

je installiertem Kilowatt-Peak

98 %

Dächer gut geeignet

sehr gut oder gut

1.244 MWp

Dach-PV-Potenzial

≈ 1.193 GWh/Jahr

17,2 kWp

Typisches EFH-Dach

≈ 16.390 kWh/Jahr

Solarertrag über das Jahr in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Bei einer mittleren Globalstrahlung von 1.165 kWh/m² erreicht eine Anlage auf einem Wohngebäude in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Median rund 965 kWh je installiertem Kilowatt-Peak pro Jahr. Die Erträge verteilen sich stark auf das Sommerhalbjahr:

JanFebMärAprMaiJun123JulAugSepOktNovDez
Mittlerer Solarertrag je kWp und Monat in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (kWh/kWp) · Basis: Dachausrichtung & -neigung aus 3D-Gebäudedaten, PVGIS-Methodik.

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Typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Nutzbare Dachfläche (Median)86 m²
Passende Anlagengröße17,2 kWp
Erwarteter Jahresertrag16.390 kWh
Dächer mit ≥ 10 kWp Potenzial85 %

Wie viel davon sich für Ihr konkretes Dach lohnt – inklusive Eigenverbrauch, Speicher, Amortisation und Einspeisevergütung – berechnet der kostenlose PV-Rechner weiter unten für Ihre Adresse.

Dachlandschaft in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Die Dachformen bestimmen, wie einfach sich Module montieren lassen und welche Ausrichtung möglich ist. In Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verteilen sich die Wohngebäude wie folgt (mittlere Dachneigung geneigter Dächer: 35°):

Satteldach74%
Flachdach2%
Walmdach4%
Pultdach4%

Breisgau-Hochschwarzwald gehört zu den ertragsstärksten PV-Regionen Deutschlands: 965 kWh je installiertem Kilowatt-Peak liegen spürbar über dem bundesweiten Richtwert von rund 900 kWh/kWp, die Globalstrahlung erreicht 1.165 kWh/m² und 98 % der Wohngebäude haben gut bis sehr gut geeignete Dachflächen. Trotzdem – oder gerade deshalb – suchen Sie hier einen Landkreis-Zuschuss vergeblich. Die Förderprogramm-Übersicht des Landkreises listet ausschließlich Tränkewasserversorgung, KfW 444 für Kommunen, BEG für die Gebäudehülle und das KfW-Umweltprogramm für Unternehmen – kein einziges Programm für private Dach-PV, Speicher oder Balkonkraftwerk. Der Merksatz für diesen Kreis lautet deshalb: Hier zahlt nicht die Förderung, hier zahlt das Dach.

Warum sich die Rechnung über Ertrag und Eigenverbrauch trägt

Weil es keinen kommunalen Bonus gibt, der eine bewusst kleine „förder-optimierte“ Anlage attraktiv machen würde, ist die wirtschaftlich richtige Antwort in Breisgau-Hochschwarzwald das Gegenteil des Sparens: großzügig auslegen. Ein typisches Einfamilienhaus trägt hier rund 17,2 kWp und liefert damit modelliert etwa 16.390 kWh Solarstrom pro Jahr. Auf 85 % der Wohngebäude ist eine Anlage ab 10 kWp möglich – die Voraussetzung dafür, dass sich auch Batteriespeicher und Wallbox rechnen. Die Wirtschaftlichkeit entsteht heute über den Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für allgemein rund 35 ct, während die EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen deutlich niedriger liegt. Für Inbetriebnahmen zwischen 01.02. und 31.07.2026 gelten laut Bundesnetzagentur bei Überschusseinspeisung 5,50–7,78 ct/kWh und bei Volleinspeisung 10,35–12,34 ct/kWh – jeweils gestaffelt nach Anlagengröße, wobei der höchste Satz nur für den Leistungsanteil bis 10 kW gilt. Der Reiz liegt also darin, mit eigenem Dachstrom Auto und – bei 61 % Einfamilienhäusern im Kreis oft naheliegend – die Wärmepumpe zu betreiben, statt ihn für wenige Cent abzugeben. Die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh betrifft ohnehin nur Anlagen ab 40 kW und ist laut Bundesnetzagentur bis zur beihilferechtlichen Genehmigung der EU noch nicht wirksam – rechnen Sie sie nicht ein.

Der eigentliche Auslöser: die Solarpflicht bei Dachsanierung

Der stärkste Grund, jetzt zu handeln, ist nicht Geld, sondern Recht. Baden-Württemberg hat mit der Photovoltaik-Pflicht nach KlimaG BW seit dem 01.01.2023 eine Pflicht für den Bestand: Wer sein Dach grundlegend saniert – Steildach neu eindecken, Flachdachabdichtung erneuern – muss auf mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche PV vorsehen; betroffen sind zusammenhängende Dachflächen ab 20 m², bei Steildächern mit 20–60° Neigung. Genau das trifft diesen Kreis mit Wucht: 55 % des Wohngebäudebestands stammen aus der Zeit vor 1979 und 74 % der Dächer sind Satteldächer bei einer typischen Neigung um 35° – ein sanierungsreifer, gut belegbarer Bestand, in dem eine Welle von Dacherneuerungen ansteht. Jede davon ist ein Pflicht-Ereignis. Wichtig: Reine Notreparaturen, etwa nach einem Sturmschaden, lösen die Pflicht nicht aus – dieser Unterschied wird ständig verwechselt. Erfüllen können Sie die Pflicht nicht nur mit PV, sondern auch mit Solarthermie, einer Kombination, der Verpachtung des Dachs an Dritte oder mit Ersatzflächen an Fassade, Carport oder im Garten. Bei wirtschaftlicher Härte reduziert sich die Pflicht anteilig, statt zu entfallen. Und: Innerhalb von 12 Monaten müssen Sie der Baurechtsbehörde die Registrierung im Marktstammdatenregister nachweisen – die Eintragung allein genügt nicht.

Netzanmeldung: im selben Landkreis zwei Wege

Ein Detail, das viele überrascht: Breisgau-Hochschwarzwald ist netztechnisch geteilt, und Ihr Anmeldeweg hängt vom Wohnort ab. Im Freiburger Umland ist badenovaNETZE zuständig (früher bnNETZE); die Anmeldung läuft über das Netzportal, ein Online-Netzanschlusscheck erlaubt vorab die Prüfung, und nach Inbetriebnahme bleiben vier Wochen für die MaStR-Registrierung. In Teilen des Südens und des Hochschwarzwalds ist dagegen die naturenergie netze GmbH Netzbetreiber; hier reserviert die netztechnische Rückmeldung die zugesagte Kapazität für sechs Monate, und die MaStR-Frist beträgt einen Monat. Welcher Betreiber für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung – prüfen Sie das, bevor Sie eine Anleitung durcharbeiten. Für Balkonkraftwerke ist bei naturenergie netze keine separate Netzanmeldung mehr nötig – nur die Registrierung im Marktstammdatenregister; das gilt allerdings nur für Anlagen zum Eigenverbrauch ohne Einspeisevergütung.

Wo es doch lokale Unterstützung gibt

Statt Zuschüssen setzt der Landkreis auf Beratung: Die Klimaagentur betreibt seit 2021 die Solarkampagne „Sonnenstrom hausgemacht“ mit kostenlosen Einzelberatungen, Faktenblättern und einer Checkliste zur Prüfung von Solarteur-Angeboten, und sie übernimmt den regulär rund 40 € teuren Eigenanteil der Vor-Ort-Energieberatung der Verbraucherzentrale für eine begrenzte Zahl an Terminen (Beratungsstellen in Bötzingen, Kirchzarten und Neuenburg). Einen echten Barzuschuss gibt es nur punktuell auf Gemeindeebene: Der Klimabonus der Gemeindewerke Gundelfingen läuft bis 31.12.2026, setzt aber einen dreijährigen Liefervertrag mit den Gemeindewerken voraus (Gundelfinger Umweltstrom mit KlimaCent oder ErdgasFix Bio10) und wird in drei Jahresraten ausgezahlt – die konkreten Beträge stehen nur im Antrags-PDF, und der Nettovorteil kann durch den Tarifpreis aufgezehrt werden; vor Vertragsunterschrift durchrechnen. Für Bad Krozingen, Breisach, Kirchzarten, March, Müllheim oder Titisee-Neustadt ließ sich kein eigener PV-Zuschuss belegen. Der oft für ein Förderprogramm gehaltene badenova Innovationsfonds fördert ausdrücklich nur „wegweisende“ Projekte – keine normale private Dachanlage. reduco liefert Ihnen die datenbasierte Auslegung und vermittelt bei Bedarf an ein Netzwerk geprüfter Fachbetriebe, die den Kreis bedienen; einen eigenen Standort vor Ort haben wir bewusst nicht.

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Häufige Fragen

Nein. Weder der Landkreis noch – bis auf Gundelfingen – eine der 50 Gemeinden zahlt einen Barzuschuss für PV, Speicher oder Balkonkraftwerk. Die Förderseite des Landkreises listet nur Programme für Kommunen, Landwirtschaft, Gebäudehülle und Unternehmen. Der Landkreis unterstützt stattdessen mit kostenloser PV-Beratung.

Ja. Mit 965 kWh/kWp gehört Breisgau-Hochschwarzwald zu den ertragsstärksten Kreisen Deutschlands, und ein typisches Einfamilienhaus liefert modelliert rund 16.390 kWh im Jahr. Die Rechnung trägt sich über Eigenverbrauch – jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 35 ct, weit mehr als die Überschuss-Einspeisevergütung von 5,50–7,78 ct/kWh.

In Baden-Württemberg gilt seit 01.01.2023 die Solarpflicht auch im Bestand: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche belegt werden. Reine Notreparaturen lösen die Pflicht nicht aus. Bei 55 % Bestand vor 1979 und 74 % Satteldächern betrifft das im Kreis viele anstehende Sanierungen.

Das hängt vom Wohnort ab. Im Freiburger Umland ist badenovaNETZE zuständig (Anmeldung über das Netzportal, vier Wochen MaStR-Frist), in Teilen des Südens und des Hochschwarzwalds die naturenergie netze GmbH (zugesagte Kapazität sechs Monate reserviert, ein Monat MaStR-Frist). Ihren Netzbetreiber finden Sie auf der Stromrechnung – klären Sie das zuerst.

Neben PV zählen auch Solarthermie, eine Kombination, die Verpachtung des Dachs an Dritte oder Ersatzflächen an Fassade, Carport oder im Garten. Bei wirtschaftlicher Härte reduziert sich die Pflicht anteilig, statt vollständig zu entfallen. Wichtig ist der Nachweis der MaStR-Registrierung bei der Baurechtsbehörde binnen 12 Monaten.

Häufig ja, weil auf 85 % der Wohngebäude Anlagen ab 10 kWp möglich sind und der hohe Ertrag reichlich Überschuss produziert. Ein Speicher plus Wallbox hebt die Eigenverbrauchsquote deutlich – gerade sinnvoll, wenn Sie Auto oder Wärmepumpe mit eigenem Dachstrom laden wollen. Wie groß Ihre Anlage sinnvoll ausfällt, welchen Ertrag Ihr konkretes Dach bringt und ob sich Speicher und Wallbox rechnen, ermitteln Sie am schnellsten mit dem kostenlosen PV-Rechner für Ihr Gebäude.

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