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Split-Klimaanlage als Übergangsheizung 2026: Recht & Förderung

Die 65-%-Pflicht ist mit dem GModG gestrichen – was das für die Split-Klimaanlage als Übergangsheizung bedeutet: Rechtslage, Förderbedingungen, Kosten pro kWh.

Klimagerät an einer Gebäudefassade

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsstatus: Die 65-%-EE-Pflicht existiert nicht mehr. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die §§ 71 bis 73 GEG ersatzlos gestrichen (Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026). Eine Split-Klimaanlage ist damit ohne Wenn und Aber zulässig – als Hauptheizung wie als Ergänzung.
  • Was an ihre Stelle tritt: § 42 Abs. 2 GModG listet zehn gleichrangige Optionen für den Heizungstausch; die elektrisch angetriebene Wärmepumpe ist Nummer 2. Eine Brennstoffquote nach § 43 GModG löst nur eine neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung aus – nicht die Split-Klima.
  • Wo die 65 % geblieben sind: ausschließlich als Förderbedingung der BEG. Für den KfW-458-Zuschuss muss die Anlage weiterhin ≥ 65 % der Heizleistung decken und eine JAZ ≥ 3 erreichen – praktikabel nur bei niedriger Heizlast (gut gedämmte Gebäude).
  • Heizkosten: ~7,5 ct/kWh bei SCOP 4,0 (30 ct/kWh Strom) gegenüber 10–12 ct bei Gas und 11–13 ct bei Öl – die Split-Klima senkt die Heizkosten in der Übergangszeit spürbar.
  • Förderung (KfW 458, Stand ab 21.07.2026): Als Luft-Luft-Wärmepumpe grundsätzlich förderfähig (einkommensabhängiger Deckel max. 80 % von 28.000 EUR = bis 22.400 EUR für Geringverdiener; Standardfall rund 12.880 EUR), aber nur als primäres Heizsystem mit JAZ ≥ 3. Für Einzelraum oder Ergänzung zur Gasheizung faktisch nicht erreichbar.
  • Grenze: Kein Warmwasser, Effizienzeinbruch bei Frost (COP bei −7 °C real oft 2,0–2,5), nur Räume mit Innengerät werden warm – als alleinige Heizung im unsanierten Altbau selten komfortabel.

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Update (Stand: 31. Juli 2026) – Neue BEG-Förderung nach dem GModG: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und dessen Heizungsteil seit dem 29.07.2026 gilt, und der neuen BEG-Förderrichtlinie gelten ab 21. Juli 2026 neue Fördersätze: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % (und danach halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028), der Effizienzbonus (5 %) entfällt, die maximal förderfähigen Kosten für die Heizung sinken von 30.000 EUR auf 28.000 EUR, und es gilt ein einkommensabhängiger Deckel von bis zu 80 %. Die Förder-Angaben in diesem Artikel sind auf diesen Stand aktualisiert.

Die Frage, die diesen Ratgeber ursprünglich getragen hat – erfüllt eine Split-Klimaanlage die 65-%-Pflicht? – hat sich erledigt: Die Pflicht gibt es nicht mehr. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die §§ 71 bis 73 des Gebäudeenergiegesetzes ersatzlos gestrichen; der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Damit fällt auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung weg, ebenso die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel. Eine Split-Klimaanlage – technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe – dürfen Sie einbauen und betreiben, als Hauptheizung wie als Ergänzung, ohne jeden Nachweis. In diesem Ratgeber geht es nicht um Erfahrungen und Kosten pro kWh – die finden Sie im Schwesterartikel – sondern um die rechtliche und planerische Perspektive: Was von der alten Pflichtenlage geblieben ist, wo die 65 % weiterhin auftauchen, und wann sich die Übergangslösung rechnet.

Denn eine Zahl bleibt relevant: die 65 % als Förderbedingung. Der KfW-458-Zuschuss verlangt nach wie vor, dass die Anlage mindestens 65 % der Heizleistung des Gebäudes deckt und eine JAZ ≥ 3 erreicht. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfüllt das ohne den heiklen Heizlast-Nachweis, liefert Warmwasser und vollen Komfort auch bei Dauerfrost; reversible Modelle kühlen im Sommer sogar mit. Dazu gibt es bis zu 80 % Förderung (KfW 458), die ab 2027 alle sechs Monate weiter sinkt – für die Split-Klima als Ergänzungsheizung dagegen nichts. Wer die Übergangslösung prüft, sollte den Endzustand deshalb gleich mitdenken: Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote geprüfter Fachbetriebe für Ihr Zuhause.

Was das GModG für die Split-Klimaanlage ändert: Die Szenarien

Die entscheidende Frage lautete früher: Befreit mich die Split-Klima von der Pflicht, eine 65-%-konforme Heizung einzubauen? Diese Frage ist gegenstandslos geworden – es gibt keine solche Pflicht mehr. Was bleibt, ist die Förderfrage. Die folgende Tabelle ordnet die drei typischen Fälle nach der neuen Rechtslage ein.

Szenario Rechtlich zulässig? Förderfähig (KfW 458)? Praxis-Bewertung
Alleinige Hauptheizung (deckt ≥ 65 % der Heizlast) Ja Ja, mit Heizlast nach DIN EN 12831 + JAZ ≥ 3 Funktioniert nur bei niedriger Heizlast (gut gedämmt, niedriger m²-Bedarf)
Übergangsheizung neben Gas/Öl Ja Nein – deckt nicht ≥ 65 % der Heizlast Wirtschaftliche Brücke, rein aus Kostengründen sinnvoll
Einzelraum (z. B. nur Wohnzimmer) Ja Nein Komfortlösung, kein Förderfall

Der Kern: Nach § 42 Abs. 2 GModG stehen beim Ersatz einer Heizungsanlage im Bestand zehn Optionen gleichrangig nebeneinander – von der Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung (Nr. 1) über die elektrisch angetriebene Wärmepumpe (Nr. 2) bis zur Stromdirektheizung (Nr. 8). Eine reversible Split-Klima ist rechtlich eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe und damit eine ausdrücklich vorgesehene Option. Einen Mindestanteil erneuerbarer Energien, ein vereinfachtes oder „großes" Nachweisverfahren oder eine Erfüllungspflicht gibt es nicht mehr. Auch die Brennstoffquote des § 43 GModG greift nicht: Sie betrifft ausschließlich Anlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt werden.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 226.

Die Förder-Falle: Hauptheizung ja, Ergänzung nein

Hier scheitern die meisten Übergangs-Pläne – nicht mehr am Gesetz, sondern am Förderbescheid. Viele Eigentümer denken: „Ich hänge mir eine Split-Klima ins Wohnzimmer, heize damit erneuerbar, und hole mir den KfW-Zuschuss." Das ist ein Trugschluss – und potenziell teuer.

Die 65-%-Bedingung der BEG bezieht sich auf die Heizung, die den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Eine Klimaanlage, die nur einen Raum beheizt oder die alte Gasheizung lediglich entlastet, deckt diese 65 % nicht. Sie gilt dann förderrechtlich als freiwillige Zusatzheizung – und Ihre fossile Bestandsheizung bleibt das Hauptsystem. Rechtlich ist das völlig unbedenklich; einen Zuschuss gibt es dafür aber nicht.

Damit die Split-Klima den KfW-458-Zuschuss auslöst, muss sie:

  • als alleinige Hauptheizung die gesamte (oder mindestens 65 % der) Gebäude-Heizlast decken,
  • per Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ausreichend dimensioniert sein,
  • eine Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3 erreichen.

Der Stolperstein: Der Nachweis über die Heizlastberechnung ist realistisch nur in Gebäuden mit niedriger Heizlast zu führen – sprich: gut gedämmt, moderater Wärmebedarf. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast scheitert er in der Praxis meist, weil die Split-Klima die Spitzenlast an kalten Tagen nicht zuverlässig deckt.

Welche Pflichten sind mit dem GModG weggefallen?

Wer die Rechtslage aus den Jahren 2024 und 2025 im Kopf hat, plant heute an der Realität vorbei. Diese Übersicht zeigt, was nicht mehr gilt.

Frühere Regel Status seit 29.07.2026
65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen (§ 71 GEG) ersatzlos gestrichen
Kopplung an die kommunale Wärmeplanung (Fristen 30.06.2026 / 30.06.2028) entfallen, alle WPG-Verweise gestrichen
Austauschpflicht für Kessel ab 30 Jahren (§ 72 GEG) entfallen
Betriebsende fossiler Heizungen 2045 (§ 72 Abs. 4 GEG) entfallen
Übergangsfristen und Härtefallregeln rund um § 71 GEG gegenstandslos, weil die Pflicht selbst weg ist

Neu hinzugekommen ist stattdessen nur eine Regel, die Sie als Split-Klima-Nutzer nicht betrifft: die Brennstoffquote nach § 43 GModG (10 % erneuerbare Brennstoffe ab 01.01.2029, ansteigend auf 60 % ab 2040). Sie gilt ausschließlich für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Eine bereits vorhandene Gas- oder Ölheizung trifft keinerlei Quote.

Daraus ergibt sich der Spielraum: Sie dürfen Ihre Bestandsheizung behalten, so lange Sie wollen – und parallel eine Split-Klima als wirtschaftliche Übergangsheizung betreiben, um Heizkosten zu sparen. Die teure Grundsatzentscheidung – etwa eine Wärmepumpe im Altbau – verschieben Sie damit bewusst nach hinten, ohne jedes rechtliche Risiko.

Übergangsheizung neben der Bestandsheizung: die legale Brücke

Das ist der häufigste, ehrlichste Anwendungsfall – und er hat mit Gesetzeserfüllung nichts zu tun, sondern mit Wirtschaftlichkeit. Sie behalten Ihre Gas- oder Ölheizung (die ohnehin niemand austauschen muss) und installieren eine Split-Klima, um in der Übergangszeit – also Herbst, Frühling und milde Wintertage – günstig elektrisch zu heizen statt teuer fossil.

Genau dafür ist die Technik prädestiniert. Gute Geräte heizen einen Raum bei +7 °C Außentemperatur effizient; in der Übergangszeit können sie die Heizung spürbar unterstützen. Wer mit einer sparsamen Klimaanlage heizt, kann auf 15-Jahres-Sicht über 2.000 Euro sparen – so das Ergebnis der Stiftung Warentest. Die Logik: An milden Tagen läuft die Split-Klima mit hohem Wirkungsgrad und verdrängt teures Gas/Öl; an extremen Frosttagen springt die Bestandsheizung ein und übernimmt die Spitzenlast.

Wichtig für die Einordnung: In diesem Modell ist die Split-Klima eine reine Effizienz-Maßnahme. Sie sparen Heizkosten, lösen aber keine Förderung aus – der Zuschuss bleibt Ihrer (späteren) Hauptheizung vorbehalten. Es ist eine bewusste Brücke, bis Sie sich für die endgültige Lösung entscheiden.

Was diese Brücke konkret bringt

  • Heizkostensenkung in der Übergangszeit ohne große Investition in ein neues Wärmesystem.
  • Kühlfunktion inklusive – im Sommer kühlt dasselbe Gerät die Wohnräume.
  • Zeitgewinn, bis Förderbedingungen, Strompreis und Technik für die finale Heizung passen.
  • Keine Förderwirkung – der KfW-Zuschuss bleibt der späteren Hauptheizung vorbehalten.

Heizkosten je kWh: Warum die Brücke sich rechnet

Der wirtschaftliche Reiz der Übergangsheizung liegt in den Kosten pro Kilowattstunde Heizwärme – dem fairen Vergleichsmaßstab, weil er Wirkungsgrad und Effizienz einrechnet. Annahme: Strompreis 30 ct/kWh.

Heizsystem Kosten je kWh Heizwärme Bemerkung
Split-Klima @ SCOP 4,0 7,5 ct/kWh bei 30 ct/kWh Strom, Übergangszeit
Split-Klima @ SCOP 5,0 ~6,0 ct/kWh Top-Gerät, milde Bedingungen
Split-Klima @ SCOP 2,0 ~15 ct/kWh Dauerfrost/−7 °C, kurzzeitig
Gasheizung 10–12 ct/kWh inkl. Therme-Verluste
Heizöl 11–13 ct/kWh inkl. Wirkungsgradverluste

Solange die Split-Klima mit SCOP 4 läuft, heizt sie für rund 7,5 ct/kWh – also deutlich günstiger als Gas oder Öl. Der SCOP guter Split-Geräte liegt bei 4–5; Top-Modelle 2026 erreichen laut Herstellerangaben bis 5,2 (z. B. das von der Stiftung Warentest geprüfte Mitsubishi MSZ-LN25VG), kältefeste Spezialgeräte teils mehr. Welche Marken beim SCOP und beim Kältemittel vorn liegen, ordnet der Klimaanlage Hersteller-Vergleich 2026 ein. Wichtig: Der SCOP ist ein Saisonmittel für die Klimazone „Straßburg" – in kälteren Regionen liegt der reale Wert niedriger. An extremen Frosttagen fällt die Split-Klima auf SCOP ~2,0 und damit kurzzeitig auf Gas-/Öl-Niveau (~15 ct/kWh). Genau deshalb ist die Bestandsheizung als Backup in der Übergangsstrategie so wertvoll: Sie übernimmt die wenigen, teuren Frosttage.

Eine wichtige Einschränkung zur Wirtschaftlichkeit: Der Vorteil schrumpft mit hohem Haushaltsstrompreis. Ohne Wärmepumpentarif (~26 ct/kWh) oder PV-Eigenstrom kippt die Rechnung an kalten Tagen schneller Richtung Gas.

Quelle: Stiftung Warentest – Heizen mit der Klimaanlage.

Anschaffungskosten 2026: Was die Brücke kostet

Die Investition hängt vor allem von der Zahl der Innengeräte ab. Für eine Übergangsheizung reicht oft ein Mono- oder kleines Multisplit-System; eine förderfähige Ganzhauslösung ist deutlich teurer.

System Innengeräte Preis mit Montage
Mono-Split 1 Raum 2.200–4.000 EUR
Multisplit klein 2–3 5.000–7.000 EUR
Multisplit EFH 3–4 5.000–9.000 EUR
Ganzhaus 4–5 8.000–14.000 EUR

Hinzu kommt eine jährliche Wartung von 100–200 EUR. Entscheidend für die Kostenwahrheit: Das Verlegen der Kältemittelleitungen und die Inbetriebnahme dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben (Klima- und Kältetechnik) durchgeführt werden, weil die Geräte Kältemittel enthalten – rechtliche Grundlage ist die F-Gas-Verordnung. Eine reine DIY-Montage ist nicht zulässig – „günstige" Selbstbau-Zahlen aus Foren sind kein realistischer Normalfall.

Für eine Ganzhauslösung als Hauptheizung kommt außerdem das Warmwasser-Problem hinzu (siehe unten): Eine separate Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) treibt die Gesamtkosten auf 10.000–17.500 EUR. Detaillierte Preise und Geräteklassen finden Sie im Ratgeber Split-Klimaanlage Kosten & Einbau.

Quelle: Verbraucherzentrale – Klimaanlage installieren.

Förderung: KfW 458 – wann es Geld gibt und wann nicht

Hier ist eine verbreitete Annahme falsch: „Luft-Luft-Wärmepumpen werden nicht gefördert." Das stimmt so nicht. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe ist 2026 grundsätzlich BEG-förderfähig (KfW 458) – aber unter strengen Bedingungen. Erst diese Bedingungen entscheiden, ob in Ihrem Fall Geld fließt.

Baustein Fördersatz Voraussetzung / Frist
Grundförderung 30 % Austausch durch erneuerbares Heizsystem (unverändert)
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % selbstgenutzt, Austausch fossiler Heizung; ab 21.07.2026, danach halbjährlich sinkend bis 0 % ab 01.08.2028
Einkommensbonus +40 / 30 / 10 % je nach zvE (≤ 30.000 / > 30–40.000 / > 40–50.000 EUR)
Familienzuschlag zvE −10.000 EUR einmalig, wenn ≥ 1 minderjähriges Kind im Haushalt
Maximum 80 % / 70 % einkommensabhängiger Deckel, bei 28.000 EUR förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit)

Bei voller Ausschöpfung sind das für Geringverdiener bis zu 80 % von 28.000 EUR = rund 22.400 EUR Zuschuss; im Standardfall (nur Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus, 46 %) rund 12.880 EUR. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 21.07.2026 auf 16 % und danach halbjährlich weiter bis auf 0 % ab 01.08.2028 – wer den Bonus noch mitnehmen will, sollte den Antrag also nicht aufschieben. Details zum Programm finden Sie im Ratgeber KfW 458 Heizungsförderung und in der Förderübersicht.

Aber: Die Förderung ist nur unter strengen Bedingungen erreichbar – JAZ ≥ 3,0, Außengerät auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis, als primäres Heizsystem mit ≥ 65 % EE-Deckung. Für ein Einzelgerät im Wohnzimmer oder eine bloße Ergänzung zur Gasheizung ist die Förderung faktisch nicht erreichbar.

Förderfähigkeit nach Einsatzart

Einsatzfall Förderfähig? Rechtlich zulässig? Begründung
Multisplit-Ganzhausanlage (Hauptheizung) Ja (bei JAZ ≥ 3, gelistetem Gerät) Ja deckt die Heizlast als primäres System
Mono-Split Wohnzimmer Nein Ja kein primäres Heizsystem, aber keine Pflichtverletzung
Ergänzung zur Gasheizung Nein Ja deckt nicht ≥ 65 % der Heizlast

Hinweis: Das Detail „nur das Außengerät muss gelistet sein" entspricht dem Stand 2026 nach gängiger Förderpraxis – prüfen Sie die aktuelle BAFA-Liste vor Antragstellung, da die Listung sich ändern kann.

Die bittere Pointe für die Übergangsstrategie: Genau der wirtschaftlich attraktivste Fall – die günstige Split-Klima als Ergänzung zur laufenden Gasheizung – ist nicht förderfähig. Rechtlich ist er einwandfrei, finanziell aber eine reine Eigeninvestition, die sich über die Heizkostenersparnis amortisieren muss.

Quellen: KfW 458 Heizungsförderung, BAFA – Wärmeerzeuger-Portal (förderfähige Wärmepumpen).

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Die ehrlichen Grenzen: Wo die Split-Klima scheitert

Eine seriöse Planungsentscheidung braucht die Nachteile genauso wie die Chancen. Diese Punkte entscheiden, ob die Split-Klima für Sie eine Brücke oder eine Sackgasse ist.

  • Kein Warmwasser: Eine Split-Klima heizt nur die Raumluft. Für Dusche und Wasserhahn brauchen Sie zusätzlich eine Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) oder einen im Betrieb teuren Durchlauferhitzer, dessen Stromkosten der Vergleich mit der Warmwasser-Wärmepumpe offenlegt. Das verteuert ein Ganzhaussystem auf 10.000–17.500 EUR.
  • Effizienzeinbruch bei Frost: Unter +5 °C fällt der COP deutlich; bei −7 °C real oft nur 2,0–2,5. Einfache Geräte schalten bei starkem Frost den Heizbetrieb ganz ab. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast reicht die Leistung an den kältesten Tagen oft nicht – ein Backup bleibt nötig.
  • Nur Räume mit Innengerät werden warm: Flure, Bäder und Nebenräume ohne Gerät bleiben kalt. Im unsanierten Altbau mit hohem Wärmebedarf (>100 kWh/m²a) ist die Split-Klima als alleinige Heizung kaum komfortabel.
  • Komfort-Nachteile: kaum Strahlungswärme (nur Konvektion), möglicher Luftzug, trockenere Raumluft – für Behaglichkeitsorientierte oft ein K.-o.-Kriterium.
  • Strompreis-Abhängigkeit: Ohne Wärmepumpentarif (~26 ct/kWh) oder PV-Eigenstrom schrumpft der Vorteil gegenüber Gas an kalten Tagen.
  • Installation nur durch Fachbetrieb: Die F-Gas-Verordnung schreibt einen zertifizierten Kältefachbetrieb vor – „günstige" DIY-Zahlen sind kein Normalfall.

Dass Luft-Luft-Wärmepumpen die Wärme direkt an die Raumluft abgeben, kein Warmwasser bereiten können und bei sehr niedrigen Temperaturen weniger effizient sind, ist also kein Detail, sondern bestimmt den ganzen Anwendungsfall.

Split-Klima vs. echte Wärmepumpe als Übergangslösung

Die Alternative zur Split-Klima-Brücke ist die direkte Investition in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Welcher Weg passt, hängt von Dämmstandard, Budget und Ihrem Förder-Zeitfenster ab.

Kriterium Split-Klima (Luft-Luft) Luft-Wasser-Wärmepumpe
Anschaffung 2.200–14.000 EUR meist höher, mit Heizwasserkreislauf
Heizkosten je kWh ~7,5 ct (SCOP 4) vergleichbar, je nach JAZ
Warmwasser nein (separat nötig) ja, integriert
Kühlung ja, inklusive nur mit Zusatztechnik
Förderung nur als Hauptheizung erreichbar als reguläre Heizung gut förderfähig
Fördersicherheit nur als Hauptheizung (DIN-Nachweis nötig) planungssicher

Die Split-Klima punktet mit niedriger Einstiegsinvestition und inklusiver Kühlung – ideal als wirtschaftliche Übergangsheizung. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe punktet mit Warmwasser, planungssicherer Förderung und vollem Komfort – die bessere finale Hauptheizung. Wer ohnehin eine Alternative zur Wärmepumpe sucht oder die große Investition im Bestand aufschieben will, fährt mit der Split-Klima als Brücke oft günstiger – muss aber wissen, dass die endgültige Hauptheizung noch aussteht.

Für wen sich die Übergangsstrategie lohnt

Aus Förder- und Kostenperspektive lassen sich zwei klare „Sweet Spots" und ein klarer Nicht-Fall benennen:

  • Gut gedämmtes Gebäude → Split-Klima als geförderte Hauptheizung. Bei niedriger Heizlast lässt sich der DIN-EN-12831-Nachweis mit JAZ ≥ 3 führen, das Gerät deckt die geforderten 65 % der Heizleistung selbst und ist damit förderfähig.
  • Unsanierter Altbau mit laufender Bestandsheizung → Split-Klima als Brücke. Sie sparen Heizkosten in der Übergangszeit, behalten die Bestandsheizung und schieben die teure Grundsatzentscheidung auf. Seit dem GModG steht dem auch keine Frist mehr im Weg.
  • Kein Fall: Eine Split-Klima als Einzelgerät, von der Sie Förderung erwarten. Die gibt es in diesem Setup nicht.

Die Übergangsstrategie ist also kein Schlupfloch, sondern eine bewusste Zeit- und Kostenentscheidung. Seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht steht dahinter nicht einmal mehr ein aufgeschobener Zwang – nur noch die Frage, wann sich die finale Heizung für Sie rechnet.

Häufige Fragen (FAQ)

Erfüllt eine Split-Klimaanlage die GEG-65-%-Pflicht?

Die Pflicht existiert nicht mehr: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden die §§ 71 bis 73 GEG ersatzlos gestrichen, der Heizungsteil gilt seit dem 29.07.2026. Eine reversible Split-Klima ist damit ohne Nachweis zulässig – als Hauptheizung wie als Ergänzung. § 42 Abs. 2 Nr. 2 GModG nennt die elektrisch angetriebene Wärmepumpe ausdrücklich als eine von zehn gleichrangigen Optionen. Die 65 % begegnen Ihnen heute nur noch als Förderbedingung der BEG: Für den KfW-Zuschuss muss die Anlage mindestens 65 % der Heizleistung decken, nachgewiesen über eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine JAZ ≥ 3.

Ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimaanlage) im KfW-458-Programm förderfähig?

Ja, grundsätzlich – aber nur unter strengen Bedingungen: JAZ ≥ 3,0, Außengerät auf der BAFA-Liste bzw. mit Prüfnachweis und Einsatz als primäres Heizsystem mit mindestens 65 % EE-Deckung. Nach der neuen BEG-Förderrichtlinie (ab 21.07.2026) sind maximal 80 % von 28.000 EUR förderfähigen Kosten möglich (einkommensabhängiger Deckel), also bis zu rund 22.400 EUR Zuschuss für Geringverdiener; im Standardfall (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) rund 12.880 EUR. Für ein Einzelgerät im Wohnzimmer oder eine Ergänzung zur Gasheizung ist die Förderung faktisch nicht erreichbar.

Wann muss ich im Altbau überhaupt die 65-%-Regel erfüllen?

Gar nicht mehr. Die 65-%-Regel ist mit dem GModG ersatzlos gestrichen, und mit ihr die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung – die oft zitierten Fristen 30.06.2026 und 30.06.2028 existieren nicht mehr. Auch die Austauschpflicht für Kessel ab 30 Jahren (§ 72 GEG) ist entfallen. Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, trägt lediglich die Brennstoffquote nach § 43 GModG: 10 % erneuerbare Brennstoffe ab 2029, ansteigend auf 60 % ab 2040. Für Bestandsheizungen und für Wärmepumpen gilt sie nicht.

Kann ich die Klimaanlage als Übergangsheizung neben der alten Gas-/Ölheizung nutzen, ohne gegen Vorschriften zu verstoßen?

Ja, ohne jede Einschränkung. Ihre Bestandsheizung dürfen Sie behalten – eine Austauschpflicht gibt es seit dem GModG nicht mehr. Eine zusätzliche Split-Klima ist eine freiwillige Effizienzmaßnahme, die Heizkosten spart. Der einzige Haken ist der Förderbescheid: Als bloße Ergänzung löst sie keinen KfW-458-Zuschuss aus, weil sie die geforderten 65 % der Heizleistung nicht deckt.

Was kostet das Heizen mit einer Split-Klimaanlage pro kWh im Vergleich zu Gas und Öl?

Bei SCOP 4,0 und 30 ct/kWh Strom liegen die Kosten bei rund 7,5 ct pro kWh Heizwärme – gegenüber 10–12 ct bei Gas und 11–13 ct bei Heizöl. An extremen Frosttagen fällt der SCOP auf etwa 2,0, womit die Kosten kurzzeitig auf Gas-/Öl-Niveau (~15 ct/kWh) steigen. Über die Heizperiode betrachtet ist die Split-Klima in der Übergangszeit deutlich günstiger, an wenigen Frosttagen jedoch nicht.

Welche JAZ braucht eine Luft-Luft-Wärmepumpe für die Förderung?

Für die KfW-458-Förderung ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 Voraussetzung, zusätzlich zum gelisteten Außengerät und dem Einsatz als primäres Heizsystem; nachgewiesen wird sie zusammen mit der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Für die reine Zulässigkeit der Anlage spielt die JAZ seit dem Wegfall der 65-%-Pflicht keine Rolle mehr.

Bereitet eine Split-Klimaanlage auch Warmwasser?

Nein. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe gibt die Wärme direkt an die Raumluft ab und hat keinen wasserführenden Kreislauf – Warmwasser für Dusche und Wasserhahn kann sie nicht bereiten. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) oder einen Durchlauferhitzer. Das verteuert ein Ganzhaussystem als alleinige Heizung auf 10.000–17.500 EUR.

Bis zu welcher Außentemperatur heizt eine Split-Klimaanlage im unsanierten Altbau noch sinnvoll?

Gute Geräte heizen einen Raum bei +7 °C Außentemperatur effizient. Unter +5 °C fällt der COP deutlich, bei −7 °C liegt er real oft nur bei 2,0–2,5, und einfache Geräte schalten bei starkem Frost den Heizbetrieb ganz ab. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast reicht die Leistung an den kältesten Tagen meist nicht aus – deshalb bleibt ein Backup über die Bestandsheizung sinnvoll.

Lohnt sich die Split-Klima als günstige Brücke bis zur späteren Wärmepumpe?

In vielen Fällen ja. Mit einer Anschaffung ab rund 2.200 EUR (Mono-Split) senken Sie die Heizkosten in der Übergangszeit, gewinnen die Kühlfunktion im Sommer und schieben die teure Grundsatzentscheidung auf – seit dem GModG ohne Frist im Nacken. Sie müssen aber einkalkulieren, dass diese Brücke nicht förderfähig ist und die endgültige Hauptheizung – etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe – noch aussteht.

Nächster Schritt: Ist Ihr Gebäude förderfähig?

Ob die Split-Klimaanlage in Ihrem Gebäude eine geförderte Hauptheizung sein kann oder nur als wirtschaftliche Übergangsheizung taugt, entscheidet sich an wenigen Größen: Heizlast, Dämmstandard, erreichbare JAZ und Ihr Zeitfenster bis zum nächsten Absinken des Klimageschwindigkeitsbonus. Genau diese Faktoren analysiert die Gebäudeanalyse von reduco: Sie zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Heizlast realistisch liegt, welche Heizungsoptionen förderfähig sind und ob sich eine Brückenlösung für Sie rechnet. So treffen Sie die Entscheidung zwischen Übergangsheizung und finaler Wärmepumpe auf Basis Ihrer echten Gebäudedaten – statt auf Annahmen.

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