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Split-Klimaanlage als Übergangsheizung 2026: GEG-Pflicht & 65 %

Erfüllt eine Split-Klimaanlage die 65-%-GEG-Pflicht? Wann sie als Hauptheizung zählt, wann nur als legale Brücke, ab wann die Pflicht greift (2026/2028) – ehrlich erklärt.

Split-Klimaanlage Innengerät im Heizbetrieb neben einem Heizkörper im Altbau

Das Wichtigste in Kürze

  • GEG-Status: Eine reversible Split-Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe und zählt damit zu den elektrischen Wärmepumpen nach § 71c GEG – als pauschale Erfüllungsoption für die 65-%-Pflicht, aber nur als Hauptheizung, nicht als Ergänzung.
  • Nachweis: Im vereinfachten GEG-Verfahren ist eine Klimaanlage nicht zugelassen. Die 65 % müssen über eine Heizlastberechnung (DIN EN 12831) und eine JAZ ≥ 3 belegt werden – praktikabel nur bei niedriger Heizlast (gut gedämmte Gebäude).
  • Zeitachse: Die 65-%-Pflicht greift im Bestand erst gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung – in Großstädten (>100.000 Einw.) ab 30.06.2026, in allen übrigen Gemeinden ab 30.06.2028. Eine reparable Heizung muss nicht getauscht werden.
  • Heizkosten: ~7,5 ct/kWh bei SCOP 4,0 (30 ct/kWh Strom) gegenüber 10–12 ct bei Gas und 11–13 ct bei Öl – die Split-Klima senkt die Heizkosten in der Übergangszeit spürbar.
  • Förderung (KfW 458): Als Luft-Luft-Wärmepumpe grundsätzlich förderfähig (max. 70 % von 30.000 EUR = bis 21.000 EUR), aber nur als primäres Heizsystem mit JAZ ≥ 3. Für Einzelraum oder Ergänzung zur Gasheizung faktisch nicht erreichbar.
  • Grenze: Kein Warmwasser, Effizienzeinbruch bei Frost (COP bei −7 °C real oft 2,0–2,5), nur Räume mit Innengerät werden warm – als alleinige Heizung im unsanierten Altbau selten komfortabel.

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Eine reversible Split-Klimaanlage darf 2026 grundsätzlich die 65-%-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen – denn technisch ist sie eine Luft-Luft-Wärmepumpe, und § 71c GEG nennt schlicht „elektrische Wärmepumpen" ohne Typ-Einschränkung. Der Haken liegt im Detail: Sie zählt nur als alleinige Hauptheizung, die mindestens 65 % der Heizlast selbst deckt. Als bloße Ergänzung neben einer alten Gas- oder Ölheizung erfüllt sie das GEG nicht. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer GEG-konformen Lösung und einer rein wirtschaftlichen Übergangsheizung. In diesem Ratgeber geht es nicht um Erfahrungen und Kosten pro kWh – die finden Sie im Schwesterartikel – sondern um die rechtliche und planerische Perspektive: Wann zählt die Split-Klima als Hauptheizung, wann ist sie eine legale Brücke, ab wann greift die Pflicht überhaupt, und wann gibt es Förderung?

Wann erfüllt die Split-Klimaanlage das GEG? Die Szenarien

Die entscheidende Frage ist nicht „Darf ich eine Klimaanlage zum Heizen einbauen?" – das dürfen Sie immer. Die Frage ist: Befreit mich die Split-Klima von der Pflicht, eine andere 65-%-konforme Heizung einzubauen? Die Antwort hängt komplett vom Einsatzszenario ab. Die folgende Tabelle ordnet die drei typischen Fälle ein.

Szenario Erfüllt 65 %? Nachweisweg Praxis-Bewertung
Alleinige Hauptheizung (deckt ≥ 65 % der Heizlast) Ja Heizlast nach DIN EN 12831 + JAZ ≥ 3 Funktioniert nur bei niedriger Heizlast (gut gedämmt, niedriger m²-Bedarf)
Übergangsheizung neben Gas/Öl Nein – (kein zulässiger Nachweis als Ergänzung) Legale, wirtschaftliche Brücke – erfüllt aber das GEG nicht selbst
Einzelraum (z. B. nur Wohnzimmer) Nein Deckt nicht die Gebäude-Heizlast, keine GEG-Wirkung

Der Kern: § 71 Abs. 1 GEG verlangt, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellt. § 71 Abs. 3 Nr. 2 listet die elektrische Wärmepumpe als pauschale Erfüllungsoption, und § 71c stellt klar: Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Abs. 1 als erfüllt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Luft-Wasser und Luft-Luft – eine reversible Split-Klima ist rechtlich eine elektrische Wärmepumpe und damit grundsätzlich erfüllungsfähig.

Quellen: GEG § 71 (gesetze-im-internet.de), GEG § 71c (gesetze-im-internet.de).

Die GEG-Falle: Hauptheizung ja, Ergänzung nein

Hier scheitern die meisten Übergangs-Pläne. Viele Eigentümer denken: „Ich hänge mir eine Split-Klima ins Wohnzimmer, heize damit erneuerbar, und schon bin ich GEG-konform." Das ist ein Trugschluss – und potenziell teuer.

Die 65-%-Pflicht bezieht sich auf die Heizung, die den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Eine Klimaanlage, die nur einen Raum beheizt oder die alte Gasheizung lediglich entlastet, deckt diese 65 % nicht. Sie ist dann GEG-rechtlich gar keine „Heizung im Sinne der Pflicht", sondern eine freiwillige Zusatzheizung – und Ihre fossile Bestandsheizung bleibt das pflichtrelevante Hauptsystem. Sobald für dieses die 65-%-Pflicht greift (siehe Zeitachse unten), nützt Ihnen die Split-Klima rechtlich nichts.

Damit die Split-Klima das GEG selbst erfüllt, muss sie:

  • als alleinige Hauptheizung die gesamte (oder mindestens 65 % der) Gebäude-Heizlast decken,
  • per Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ausreichend dimensioniert sein,
  • eine Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3 erreichen.

Der Stolperstein: Im vereinfachten GEG-Nachweisverfahren (der bequeme Weg ohne Einzelnachweis) ist eine Klimaanlage nicht zugelassen. Sie müssen also den „großen" Nachweis über die Heizlastberechnung führen. Das ist realistisch nur in Gebäuden mit niedriger Heizlast – sprich: gut gedämmt, moderater Wärmebedarf. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast scheitert dieser Nachweis in der Praxis meist, weil die Split-Klima die Spitzenlast an kalten Tagen nicht zuverlässig deckt.

Ab wann greift die 65-%-Pflicht überhaupt?

Bevor Sie überhaupt über GEG-Konformität nachdenken: Für die meisten Bestandsgebäude ist die Pflicht 2026 noch gar nicht scharfgeschaltet. Das ist der eigentliche Hebel der Übergangsstrategie.

Gebäude/Situation Pflicht greift ab Was gilt jetzt
Großstadt (>100.000 Einw.), Bestandsgebäude 30.06.2026 gekoppelt an kommunale Wärmeplanung
Übrige Gemeinden, Bestandsgebäude 30.06.2028 bis dahin keine 65-%-Pflicht beim Heizungstausch
Funktionierende/reparable Heizung kein Austauschzwang
Heizungs-Havarie (irreparabler Defekt) 5 Jahre Übergangsfrist mit Abweichung erlaubt

Im Bestand greift die 65-%-Pflicht nicht sofort, sondern gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung: in Großstädten ab Mitte 2026, in allen übrigen Gemeinden ab Mitte 2028. Zwei weitere Entlastungen sind für die Übergangsplanung entscheidend: Eine funktionierende oder reparierbare Heizung muss nicht ausgetauscht werden. Und falls die Heizung irreparabel ausfällt, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der von den GEG-Vorschriften abgewichen werden darf.

Daraus ergibt sich der legale Spielraum: Solange Ihre Bestandsheizung läuft und repariert werden kann, dürfen Sie sie behalten – und parallel eine Split-Klima als wirtschaftliche Übergangsheizung betreiben, um Heizkosten zu sparen. Das verletzt das GEG nicht, weil die Pflicht entweder noch gar nicht greift oder die Bestandsheizung legal weiterlaufen darf. Sie verschieben die teure Grundsatzentscheidung – etwa eine Wärmepumpe im Altbau – bewusst nach hinten.

Quelle: Verbraucherzentrale – GEG.

Übergangsheizung neben der Bestandsheizung: die legale Brücke

Das ist der häufigste, ehrlichste Anwendungsfall – und er hat mit GEG-Konformität nichts zu tun, sondern mit Wirtschaftlichkeit. Sie behalten Ihre Gas- oder Ölheizung (legal, weil reparabel) und installieren eine Split-Klima, um in der Übergangszeit – also Herbst, Frühling und milde Wintertage – günstig elektrisch zu heizen statt teuer fossil.

Genau dafür ist die Technik prädestiniert. Gute Geräte heizen einen Raum bei +7 °C Außentemperatur effizient; in der Übergangszeit können sie die Heizung spürbar unterstützen. Wer mit einer sparsamen Klimaanlage heizt, kann auf 15-Jahres-Sicht über 2.000 Euro sparen – so das Ergebnis der Stiftung Warentest. Die Logik: An milden Tagen läuft die Split-Klima mit hohem Wirkungsgrad und verdrängt teures Gas/Öl; an extremen Frosttagen springt die Bestandsheizung ein und übernimmt die Spitzenlast.

Wichtig für die Einordnung: In diesem Modell ist die Split-Klima eine reine Effizienz-Maßnahme, keine GEG-Erfüllung. Sie sparen Heizkosten, erfüllen aber die 65-%-Pflicht nicht – das bleibt Aufgabe Ihrer (späteren) Hauptheizung. Es ist eine bewusste Brücke, bis Sie sich für die endgültige Lösung entscheiden.

Was diese Brücke konkret bringt

  • Heizkostensenkung in der Übergangszeit ohne große Investition in ein neues Wärmesystem.
  • Kühlfunktion inklusive – im Sommer kühlt dasselbe Gerät die Wohnräume.
  • Zeitgewinn bis zur kommunalen Wärmeplanung bzw. bis Förderbedingungen und Technik für die finale Heizung passen.
  • Keine GEG-Wirkung – die Pflicht zur 65-%-Heizung verschwindet dadurch nicht, sie wird nur (legal) aufgeschoben.

Heizkosten je kWh: Warum die Brücke sich rechnet

Der wirtschaftliche Reiz der Übergangsheizung liegt in den Kosten pro Kilowattstunde Heizwärme – dem fairen Vergleichsmaßstab, weil er Wirkungsgrad und Effizienz einrechnet. Annahme: Strompreis 30 ct/kWh.

Heizsystem Kosten je kWh Heizwärme Bemerkung
Split-Klima @ SCOP 4,0 7,5 ct/kWh bei 30 ct/kWh Strom, Übergangszeit
Split-Klima @ SCOP 5,0 ~6,0 ct/kWh Top-Gerät, milde Bedingungen
Split-Klima @ SCOP 2,0 ~15 ct/kWh Dauerfrost/−7 °C, kurzzeitig
Gasheizung 10–12 ct/kWh inkl. Therme-Verluste
Heizöl 11–13 ct/kWh inkl. Wirkungsgradverluste

Solange die Split-Klima mit SCOP 4 läuft, heizt sie für rund 7,5 ct/kWh – also deutlich günstiger als Gas oder Öl. Der SCOP guter Split-Geräte liegt bei 4–5; Top-Modelle 2026 erreichen laut Herstellerangaben bis 5,2 (z. B. das von der Stiftung Warentest geprüfte Mitsubishi MSZ-LN25VG), kältefeste Spezialgeräte teils mehr. Welche Marken beim SCOP und beim Kältemittel vorn liegen, ordnet der Klimaanlage Hersteller-Vergleich 2026 ein. Wichtig: Der SCOP ist ein Saisonmittel für die Klimazone „Straßburg" – in kälteren Regionen liegt der reale Wert niedriger. An extremen Frosttagen fällt die Split-Klima auf SCOP ~2,0 und damit kurzzeitig auf Gas-/Öl-Niveau (~15 ct/kWh). Genau deshalb ist die Bestandsheizung als Backup in der Übergangsstrategie so wertvoll: Sie übernimmt die wenigen, teuren Frosttage.

Eine wichtige Einschränkung zur Wirtschaftlichkeit: Der Vorteil schrumpft mit hohem Haushaltsstrompreis. Ohne Wärmepumpentarif (~26 ct/kWh) oder PV-Eigenstrom kippt die Rechnung an kalten Tagen schneller Richtung Gas.

Quelle: Stiftung Warentest – Heizen mit der Klimaanlage.

Anschaffungskosten 2026: Was die Brücke kostet

Die Investition hängt vor allem von der Zahl der Innengeräte ab. Für eine Übergangsheizung reicht oft ein Mono- oder kleines Multisplit-System; eine GEG-konforme Ganzhauslösung ist deutlich teurer.

System Innengeräte Preis mit Montage
Mono-Split 1 Raum 2.200–4.000 EUR
Multisplit klein 2–3 5.000–7.000 EUR
Multisplit EFH 3–4 5.000–9.000 EUR
Ganzhaus 4–5 8.000–14.000 EUR

Hinzu kommt eine jährliche Wartung von 100–200 EUR. Entscheidend für die Kostenwahrheit: Das Verlegen der Kältemittelleitungen und die Inbetriebnahme dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben (Klima- und Kältetechnik) durchgeführt werden, weil die Geräte Kältemittel enthalten – rechtliche Grundlage ist die F-Gas-Verordnung. Eine reine DIY-Montage ist nicht zulässig – „günstige" Selbstbau-Zahlen aus Foren sind kein realistischer Normalfall.

Für eine Ganzhauslösung als Hauptheizung kommt außerdem das Warmwasser-Problem hinzu (siehe unten): Eine separate Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) treibt die Gesamtkosten auf 10.000–17.500 EUR. Detaillierte Preise und Geräteklassen finden Sie im Ratgeber Split-Klimaanlage Kosten & Einbau.

Quelle: Verbraucherzentrale – Klimaanlage installieren.

Förderung: KfW 458 – wann es Geld gibt und wann nicht

Hier ist eine verbreitete Annahme falsch: „Luft-Luft-Wärmepumpen werden nicht gefördert." Das stimmt so nicht. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe ist 2026 grundsätzlich BEG-förderfähig (KfW 458) – aber unter strengen Bedingungen. Erst diese Bedingungen entscheiden, ob in Ihrem Fall Geld fließt.

Baustein Fördersatz Voraussetzung / Frist
Grundförderung 30 % Austausch durch erneuerbares Heizsystem
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % selbstgenutzt, Austausch fossiler Heizung, bis 31.12.2028
Einkommensbonus +30 % Haushaltseinkommen < 40.000 EUR/Jahr
Maximum 70 % gedeckelt bei 30.000 EUR förderfähigen Kosten (1. Wohneinheit)

Bei voller Ausschöpfung sind das bis zu 70 % von 30.000 EUR = rund 21.000 EUR Zuschuss. Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft bis 31.12.2028 und ist damit ein Zeitfaktor. Details zum Programm finden Sie im Ratgeber KfW 458 Heizungsförderung und in der Förderübersicht.

Aber: Die Förderung ist nur unter strengen Bedingungen erreichbar – JAZ ≥ 3,0, Außengerät auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis, als primäres Heizsystem mit ≥ 65 % EE-Deckung. Für ein Einzelgerät im Wohnzimmer oder eine bloße Ergänzung zur Gasheizung ist die Förderung faktisch nicht erreichbar.

Förderfähigkeit nach Einsatzart

Einsatzfall Förderfähig? GEG-65-%-relevant? Begründung
Multisplit-Ganzhausanlage (Hauptheizung) Ja (bei JAZ ≥ 3, gelistetem Gerät) Ja deckt die Heizlast als primäres System
Mono-Split Wohnzimmer Nein Nein kein primäres Heizsystem
Ergänzung zur Gasheizung Nein Nein deckt nicht ≥ 65 % der Heizlast

Hinweis: Das Detail „nur das Außengerät muss gelistet sein" entspricht dem Stand 2026 nach gängiger Förderpraxis – prüfen Sie die aktuelle BAFA-Liste vor Antragstellung, da die Listung sich ändern kann.

Die bittere Pointe für die Übergangsstrategie: Genau der wirtschaftlich attraktivste Fall – die günstige Split-Klima als Ergänzung zur laufenden Gasheizung – ist weder förderfähig noch GEG-erfüllend. Sie ist eine reine Eigeninvestition, die sich über die Heizkostenersparnis amortisieren muss.

Quellen: KfW 458 Heizungsförderung, BAFA – Wärmeerzeuger-Portal (förderfähige Wärmepumpen).

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Die ehrlichen Grenzen: Wo die Split-Klima scheitert

Eine seriöse Planungsentscheidung braucht die Nachteile genauso wie die Chancen. Diese Punkte entscheiden, ob die Split-Klima für Sie eine Brücke oder eine Sackgasse ist.

  • Kein Warmwasser: Eine Split-Klima heizt nur die Raumluft. Für Dusche und Wasserhahn brauchen Sie zusätzlich eine Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) oder einen teuren Durchlauferhitzer. Das verteuert ein Ganzhaussystem auf 10.000–17.500 EUR.
  • Effizienzeinbruch bei Frost: Unter +5 °C fällt der COP deutlich; bei −7 °C real oft nur 2,0–2,5. Einfache Geräte schalten bei starkem Frost den Heizbetrieb ganz ab. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast reicht die Leistung an den kältesten Tagen oft nicht – ein Backup bleibt nötig.
  • Nur Räume mit Innengerät werden warm: Flure, Bäder und Nebenräume ohne Gerät bleiben kalt. Im unsanierten Altbau mit hohem Wärmebedarf (>100 kWh/m²a) ist die Split-Klima als alleinige Heizung kaum komfortabel.
  • Komfort-Nachteile: kaum Strahlungswärme (nur Konvektion), möglicher Luftzug, trockenere Raumluft – für Behaglichkeitsorientierte oft ein K.-o.-Kriterium.
  • Strompreis-Abhängigkeit: Ohne Wärmepumpentarif (~26 ct/kWh) oder PV-Eigenstrom schrumpft der Vorteil gegenüber Gas an kalten Tagen.
  • Installation nur durch Fachbetrieb: Die F-Gas-Verordnung schreibt einen zertifizierten Kältefachbetrieb vor – „günstige" DIY-Zahlen sind kein Normalfall.

Dass Luft-Luft-Wärmepumpen die Wärme direkt an die Raumluft abgeben, kein Warmwasser bereiten können und bei sehr niedrigen Temperaturen weniger effizient sind, ist also kein Detail, sondern bestimmt den ganzen Anwendungsfall.

Split-Klima vs. echte Wärmepumpe als Übergangslösung

Die Alternative zur Split-Klima-Brücke ist die direkte Investition in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Welcher Weg passt, hängt von Dämmstandard, Budget und Ihrem GEG-Zeitfenster ab.

Kriterium Split-Klima (Luft-Luft) Luft-Wasser-Wärmepumpe
Anschaffung 2.200–14.000 EUR meist höher, mit Heizwasserkreislauf
Heizkosten je kWh ~7,5 ct (SCOP 4) vergleichbar, je nach JAZ
Warmwasser nein (separat nötig) ja, integriert
Kühlung ja, inklusive nur mit Zusatztechnik
Förderung nur als Hauptheizung erreichbar als reguläre Heizung gut förderfähig
GEG-Sicherheit nur als Hauptheizung (DIN-Nachweis nötig) klare Erfüllungsoption

Die Split-Klima punktet mit niedriger Einstiegsinvestition und inklusiver Kühlung – ideal als wirtschaftliche Übergangsheizung. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe punktet mit Warmwasser, planungssicherer GEG-Erfüllung und besserer Förderintegration – die bessere finale Hauptheizung. Wer ohnehin eine Alternative zur Wärmepumpe sucht oder die GEG-Pflicht im Bestand legal aufschieben will, fährt mit der Split-Klima als Brücke oft günstiger – muss aber wissen, dass die endgültige 65-%-Lösung noch aussteht.

Für wen sich die Übergangsstrategie lohnt

Aus GEG- und Förderperspektive lassen sich zwei klare „Sweet Spots" und ein klarer Nicht-Fall benennen:

  • Gut gedämmtes Gebäude → Split-Klima als GEG-konforme Hauptheizung. Bei niedriger Heizlast lässt sich der DIN-EN-12831-Nachweis mit JAZ ≥ 3 führen, das Gerät deckt die 65 % selbst und ist als Hauptheizung sogar förderfähig.
  • Unsanierter Altbau mit laufender Bestandsheizung → Split-Klima als Brücke. Sie sparen Heizkosten in der Übergangszeit, behalten die reparable Bestandsheizung (legal) und schieben die teure 65-%-Entscheidung bis zur kommunalen Wärmeplanung (2026/2028) auf. Die Split-Klima erfüllt das GEG hier nicht – das ist bewusst und legal.
  • Kein Fall: Eine Split-Klima als Einzelgerät, von der Sie GEG-Befreiung oder Förderung erwarten. Beides gibt es in diesem Setup nicht.

Die Übergangsstrategie ist also kein Schlupfloch, sondern eine bewusste Zeit- und Kostenentscheidung innerhalb des legalen Rahmens. Sie funktioniert, solange Sie wissen, dass die 65-%-Pflicht weiterbesteht und nur aufgeschoben ist.

Häufige Fragen (FAQ)

Erfüllt eine Split-Klimaanlage die GEG-65-%-Pflicht?

Grundsätzlich ja – aber nur als alleinige Hauptheizung, die mindestens 65 % der Gebäude-Heizlast selbst deckt. Eine reversible Split-Klima ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe und zählt nach § 71c GEG zu den elektrischen Wärmepumpen. Als bloße Ergänzung neben einer fossilen Heizung oder als Einzelraum-Gerät erfüllt sie das GEG dagegen nicht. Der Nachweis läuft über eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine JAZ ≥ 3, da die Klimaanlage im vereinfachten Verfahren nicht zugelassen ist.

Ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimaanlage) im KfW-458-Programm förderfähig?

Ja, grundsätzlich – aber nur unter strengen Bedingungen: JAZ ≥ 3,0, Außengerät auf der BAFA-Liste bzw. mit Prüfnachweis und Einsatz als primäres Heizsystem mit mindestens 65 % EE-Deckung. Maximal sind 70 % von 30.000 EUR förderfähigen Kosten möglich, also bis zu rund 21.000 EUR Zuschuss. Für ein Einzelgerät im Wohnzimmer oder eine Ergänzung zur Gasheizung ist die Förderung faktisch nicht erreichbar.

Wann muss ich im Altbau überhaupt die 65-%-Regel erfüllen?

Im Bestand greift die Pflicht gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung: in Großstädten (>100.000 Einwohner) ab dem 30.06.2026, in allen übrigen Gemeinden ab dem 30.06.2028. Eine funktionierende oder reparierbare Heizung muss nicht ausgetauscht werden. Fällt die Heizung irreparabel aus, gilt zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der von den GEG-Vorschriften abgewichen werden darf.

Kann ich die Klimaanlage als Übergangsheizung neben der alten Gas-/Ölheizung nutzen, ohne das GEG zu verletzen?

Ja. Solange Ihre Bestandsheizung funktioniert oder reparabel ist, dürfen Sie sie behalten – die 65-%-Pflicht greift entweder noch nicht oder die reparable Heizung darf legal weiterlaufen. Eine zusätzliche Split-Klima ist dann eine freiwillige Effizienzmaßnahme, die Heizkosten spart. Sie erfüllt das GEG aber nicht selbst, sodass die 65-%-Pflicht für die spätere Hauptheizung bestehen bleibt.

Was kostet das Heizen mit einer Split-Klimaanlage pro kWh im Vergleich zu Gas und Öl?

Bei SCOP 4,0 und 30 ct/kWh Strom liegen die Kosten bei rund 7,5 ct pro kWh Heizwärme – gegenüber 10–12 ct bei Gas und 11–13 ct bei Heizöl. An extremen Frosttagen fällt der SCOP auf etwa 2,0, womit die Kosten kurzzeitig auf Gas-/Öl-Niveau (~15 ct/kWh) steigen. Über die Heizperiode betrachtet ist die Split-Klima in der Übergangszeit deutlich günstiger, an wenigen Frosttagen jedoch nicht.

Welche JAZ braucht eine Luft-Luft-Wärmepumpe für GEG-Konformität und Förderung?

In beiden Fällen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erforderlich. Für die GEG-Erfüllung als Hauptheizung wird sie zusammen mit der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 nachgewiesen; für die KfW-458-Förderung ist JAZ ≥ 3 ebenfalls Voraussetzung, zusätzlich zum gelisteten Außengerät und dem Einsatz als primäres Heizsystem.

Bereitet eine Split-Klimaanlage auch Warmwasser?

Nein. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe gibt die Wärme direkt an die Raumluft ab und hat keinen wasserführenden Kreislauf – Warmwasser für Dusche und Wasserhahn kann sie nicht bereiten. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Brauchwasser-Wärmepumpe (2.000–3.500 EUR) oder einen Durchlauferhitzer. Das verteuert ein Ganzhaussystem als alleinige Heizung auf 10.000–17.500 EUR.

Bis zu welcher Außentemperatur heizt eine Split-Klimaanlage im unsanierten Altbau noch sinnvoll?

Gute Geräte heizen einen Raum bei +7 °C Außentemperatur effizient. Unter +5 °C fällt der COP deutlich, bei −7 °C liegt er real oft nur bei 2,0–2,5, und einfache Geräte schalten bei starkem Frost den Heizbetrieb ganz ab. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast reicht die Leistung an den kältesten Tagen meist nicht aus – deshalb bleibt ein Backup über die Bestandsheizung sinnvoll.

Lohnt sich die Split-Klima als günstige Brücke bis zur späteren Wärmepumpe?

In vielen Fällen ja. Mit einer Anschaffung ab rund 2.200 EUR (Mono-Split) senken Sie die Heizkosten in der Übergangszeit, gewinnen die Kühlfunktion im Sommer und schieben die teure 65-%-Entscheidung legal bis zur kommunalen Wärmeplanung auf. Sie müssen aber einkalkulieren, dass diese Brücke weder GEG-konform noch förderfähig ist und die endgültige Hauptheizung – etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe – noch aussteht.

Nächster Schritt: Erfüllt Ihr Gebäude die 65-%-Pflicht?

Ob die Split-Klimaanlage in Ihrem Gebäude eine GEG-konforme Hauptheizung sein kann oder nur als wirtschaftliche Übergangsheizung taugt, entscheidet sich an wenigen Größen: Heizlast, Dämmstandard, erreichbare JAZ und Ihr Zeitfenster bis zur kommunalen Wärmeplanung. Genau diese Faktoren analysiert die Gebäudeanalyse von reduco: Sie zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Heizlast realistisch liegt, welche Heizungsoptionen GEG-konform und förderfähig sind und ob sich eine Brückenlösung für Sie rechnet. So treffen Sie die Entscheidung zwischen Übergangsheizung und finaler Wärmepumpe auf Basis Ihrer echten Gebäudedaten – statt auf Annahmen.

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