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Komplettsanierung 2026: BAFA, KfW & Steuerbonus clever kombinieren

Komplettsanierung 2026 finanzieren: So stapeln Sie KfW (bis 70 %), BAFA und §35c-Steuerbonus legal – mit Rechenbeispiel, Eigenanteil und dem Kumulierungsverbot erklärt.

Förderübersicht für eine Komplettsanierung mit KfW, BAFA und Steuerbonus

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizung immer über KfW 458: Bis zu 70 % Zuschuss (30 % Grund + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis 30 % Einkommensbonus), gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Hülle, Fenster, Dämmung: Pro Bauteil entweder BAFA-Zuschuss (15–20 %) oder §35c-Steuerbonus (20 % über 3 Jahre) – niemals beides für dieselbe Maßnahme.
  • Kumulierungsverbot: Für eine einzelne Maßnahme gilt „eine Förderung je Maßnahme". Unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus dürfen über verschiedene Programme parallel laufen.
  • §35c-Steuerbonus: Bis 40.000 Euro je Objekt (20 % von max. 200.000 Euro Aufwendungen), aber gesperrt für jede Maßnahme, die schon einen BAFA-Zuschuss oder zinsverbilligten KfW-Kredit erhalten hat.
  • KfW 261 (Effizienzhaus): Kredit bis 120.000 Euro/WE plus Tilgungszuschuss bis 45 %; Förderquote aus öffentlichen Mitteln auf 60 % gedeckelt.
  • Reihenfolge entscheidet: BAFA-/KfW-Anträge vor Vorhabenbeginn stellen, sonst entfällt die Förderung komplett – der Steuerbonus läuft erst über die Steuererklärung nach Abschluss.

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Bei einer Komplettsanierung ist nicht die Frage „Bekomme ich Förderung?" entscheidend, sondern „Was zahle ich nach allen Förderungen wirklich?". Die ehrliche Antwort: Wer die drei Säulen – KfW 458 für die Heizung, BAFA BEG EM oder KfW 261 für die Gebäudehülle und den §35c-Steuerbonus für den Rest – sauber trennt, holt bei einem typischen Einfamilienhaus über die BEG-Einzelmaßnahmen rund 20–30 % der Sanierungssumme als Förderung – mit Einkommensbonus oder über den KfW-261-Effizienzhausweg deutlich mehr. Wer dagegen die Programme verwechselt oder doppelt beantragt, riskiert Rückforderungen.

Die meisten Ratgeber erklären jedes Förderprogramm einzeln. Dieser Artikel macht die Stacking-Mathematik: welche Programme sich kombinieren lassen, wo das Kumulierungsverbot zuschlägt und wie der legale Maximal-Stack für eine Komplettsanierung aussieht. Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme 2026 finden Sie separat – hier geht es um die Kombination.

Die drei Förder-Säulen im Vergleich 2026

Für eine Komplettsanierung stehen drei Bundes-Töpfe zur Verfügung. Jeder hat einen anderen Träger, eine andere Logik (Zuschuss, Kredit oder Steuererstattung) und eigene Höchstgrenzen. Die folgende Tabelle ist die Landkarte für alles Weitere.

Programm Träger Fördersatz / Boni Max. förderfähige Kosten je WE Kombinierbar mit §35c (gleiche Maßnahme)
KfW 458 (Heizung) KfW (Zuschuss) 30 % Grund + bis 40 % Boni, Deckel 70 % 30.000 € (1. WE) Nein
BAFA BEG EM (Hülle) BAFA (Zuschuss) 15 % + 5 % iSFP = bis 20 % 30.000 € / 60.000 € mit iSFP Nein
KfW 261 (Effizienzhaus) KfW (Kredit + Tilgungszuschuss) Tilgungszuschuss 5–45 % 120.000 € / 150.000 € Nein
§35c EStG (Steuerbonus) Finanzamt 20 % über 3 Jahre (7/7/6 %) Aufwand bis 200.000 € → max. 40.000 €
§35a EStG (Handwerker) Finanzamt 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr

Quellen: KfW 458 Heizungsförderung, BAFA BEG EM Gebäudehülle, KfW 261 Merkblatt, §35c EStG.

Schon hier zeigt sich das Grundmuster: KfW 458 und BAFA sind direkte Zuschüsse, die Sie nach Abschluss erhalten. KfW 261 ist ein Kredit mit Tilgungszuschuss – Sie nehmen also Geld auf und ein Teil der Schuld wird erlassen. Der §35c-Steuerbonus ist eine Steuererstattung, die erst über die Einkommensteuererklärung wirkt.

Das Kumulierungsverbot: der eine Satz, der alles entscheidet

Das wichtigste Prinzip der Bundesförderung lautet: „eine Förderung je Maßnahme". Pro Bauteil – also pro Heizung, pro Dachdämmung, pro Fensterpaket – darf nur eine Förderart genutzt werden. Was nach Bürokratendeutsch klingt, ist die tragende Wand der gesamten Stacking-Strategie.

Im Klartext heißt das:

  • Verboten: Sie fördern Ihre neue Dachdämmung über BAFA (20 % Zuschuss) und setzen dieselbe Dämmung zusätzlich über §35c EStG ab. Das ist ausgeschlossen – auch nicht aufgeteilt in Material- und Arbeitskosten.
  • Erlaubt: Sie fördern die Dachdämmung über BAFA und die Fenster über §35c. Das sind unterschiedliche Maßnahmen an unterschiedlichen Bauteilen.

Der Gesetzestext ist eindeutig: Nach §35c Absatz 3 EStG ist die Steuerermäßigung nicht zu gewähren, wenn für dieselbe Maßnahme bereits eine öffentlich geförderte Maßnahme mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen (also KfW oder BAFA) in Anspruch genommen wird. Auch das KfW-261-Merkblatt stellt klar, dass §35c bzw. §35a für dieselbe geförderte Maßnahme nicht zusammen mit einem KfW-261-Kredit genutzt werden können.

Maßnahme A Maßnahme B Erlaubte Kombination Verbotene Kombination
Heizung (KfW 458) Dämmung (BAFA) ✓ Zwei Programme, zwei Bauteile
Dämmung (BAFA) Fenster (§35c) ✓ Unterschiedliche Maßnahmen
Dachdämmung (BAFA) Dachdämmung (§35c) ✗ Gleiche Maßnahme doppelt
Heizung (KfW 458) Heizung (§35c) ✗ Gleiche Maßnahme doppelt
Effizienzhaus (KfW 261) enthaltene Dämmung (§35c) ✗ Im EH-Standard schon gefördert

Der entscheidende Punkt für die Praxis: Sobald eine Maßnahme irgendeinen zinsverbilligten Kredit oder steuerfreien Zuschuss erhalten hat, ist sie für §35c dauerhaft gesperrt. Es gibt kein „erst BAFA, dann den Rest über die Steuer". Sie müssen sich vor Sanierungsbeginn pro Bauteil festlegen.

Säule 1: Heizung – immer über KfW 458

Die Heizung ist die einfachste Entscheidung der ganzen Komplettsanierung: Sie läuft immer über die KfW 458 Heizungsförderung, nie über den Steuerbonus. Der Grund ist die schiere Förderhöhe. Während §35c nur 20 % bringt, stapelt KfW 458 bis zu 70 % Zuschuss.

Baustein Prozentsatz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe)
Effizienzbonus +5 % Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-/Abwasserquelle
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Selbstnutzer, Austausch alter fossiler Heizung; voll bis 31.12.2028
Einkommensbonus +30 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Maximaler Gesamtsatz 70 % Deckelung aus Grund- und Bonusförderung

Quelle: KfW 458 Heizungsförderung (Merkblatt Stand 12/2025).

Die förderfähigen Höchstkosten betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (je 15.000 Euro für die 2.–6. WE, je 8.000 Euro ab der 7. WE). Bei einem Einfamilienhaus mit Wärmepumpe für 30.000 Euro und einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro sind also bis zu 21.000 Euro Zuschuss möglich (70 % von 30.000 Euro). Für Biomasse-Heizungen kommt ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzu.

Wichtige Einschränkungen, die der Stack-Plan berücksichtigen muss:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und nur bis einschließlich 31.12.2028 in voller Höhe – ab 2029 sinkt er stufenweise. Vermieter erhalten ihn gar nicht. 2026 gilt also noch der volle Satz.
  • Die Kumulierung mit §35a und §35c ist laut KfW-Merkblatt ausgeschlossen – für die Heizung dürfen Sie keinen Steuerbonus zusätzlich beantragen.
  • KfW 458 und KfW 261 dürfen nicht beide die Heizung fördern. Wenn Sie ein Effizienzhaus über KfW 261 anstreben und dabei eine EE-Klasse erreichen wollen, ist die Heizungskomponente von der separaten 458-Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich für einen Weg entscheiden.

Säule 2: Gebäudehülle – BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus?

Für Dämmung, Fenster, Dach und Fassade haben Sie pro Bauteil die Wahl zwischen zwei Wegen. Beide bringen etwa 20 %, unterscheiden sich aber massiv im Cashflow und in den Voraussetzungen.

Weg A: BAFA BEG Einzelmaßnahmen

Der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle beträgt 15 % Grundförderung der förderfähigen Ausgaben. Stammt die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan, kommen +5 % iSFP-Bonus hinzu – macht in Summe bis zu 20 %. Den Worst-Performing-Building-Bonus und den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es bei BEG EM nur für den Heizungstausch, nicht für Hüllen-Maßnahmen – die Hülle ist also auf 20 % gedeckelt.

  • Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro pro WE.
  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto.
  • Vorteil: sofortiger Zuschuss nach Abschluss, kein Steuerrisiko, höchste Förderquote bei iSFP.
  • Pflicht: Antrag vor Vorhabenbeginn, Energie-Effizienz-Experte erforderlich.

Mehr Details zu den Sätzen und Bauteilen finden Sie im Artikel zu den BEG-Einzelmaßnahmen 2026.

Weg B: §35c-Steuerbonus

Der §35c-Steuerbonus bringt 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (Jahr 1 und 2 je 7 %, Jahr 3 noch 6 %). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt, was förderfähigen Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro entspricht.

  • Keine Vorab-Antrag, kein Effizienz-Experte zwingend – Abrechnung über die Steuererklärung.
  • Bedingung: Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt, älter als 10 Jahre; Maßnahmenbeginn nach dem 31.12.2019 und Abschluss vor dem 01.01.2030 (BMF-Schreiben vom 21.08.2025).
  • Achtung: Der volle Vorteil greift nur bei ausreichender Steuerlast – ist Ihr zu versteuerndes Einkommen niedrig, verpufft ein Teil des 40.000-Euro-Deckels, da es keinen Vortrag über die drei Jahre hinaus gibt.

Welcher Weg ist besser?

Faustregel: Förderfähig & iSFP vorhanden → BAFA (gleicher Satz, aber sofortiges Geld). Hohe Steuerlast, kein iSFP, mehrere kleine Maßnahmen → §35c. Der große Hebel ist der iSFP: Er hebt die BAFA-Quote von 15 auf 20 % und verdoppelt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro/WE – damit gibt es den vollen Cashflow-Vorteil sofort statt über drei Jahre verteilt. Ob sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt, ist daher oft die teuerste Einzelentscheidung der ganzen Sanierung. Die BAFA fördert die zugrunde liegende Energieberatung mit 50 % des Honorars, maximal 650 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Häuser ab drei Wohneinheiten.

Säule 3: Der große Wurf – KfW 261 Effizienzhaus

Wer das Haus in einem Rutsch auf Effizienzhaus-Standard bringt, fährt oft mit dem KfW-261-Kredit am besten. Statt einzelne Bauteile zu fördern, belohnt KfW 261 das erreichte Effizienzniveau des Gesamtgebäudes mit einem Tilgungszuschuss.

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss + EE-/NH-Klasse
EH Denkmal / EH 85 5 % +5 Prozentpunkte
EH 70 10 % +5 Prozentpunkte
EH 55 15 % +5 Prozentpunkte
EH 40 20 % +5 Prozentpunkte
+ Worst-Performing-Building-Bonus +10 Prozentpunkte (mit WPB/Seriell zusammen max. +20)
+ Serielle-Sanierung-Bonus +15 Prozentpunkte

Quelle: KfW 261 Merkblatt (Stand 08/2025).

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit, mit EE- oder NH-Klasse bei 150.000 Euro. Bei einem EH 40 mit EE-Klasse und WPB-Bonus sind in der Spitze bis zu 45 % Tilgungszuschuss erreichbar – allerdings sind WPB und Serielle-Sanierung gemeinsam auf +20 Prozentpunkte gedeckelt.

Drei Dinge, die KfW 261 von einem reinen Zuschuss unterscheiden:

  1. Es ist ein Kredit. Sie müssen den Weg über eine Bank gehen und Zinsen tragen. Der Tilgungszuschuss fließt erst nach Nachweis der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
  2. Die 60-%-Grenze. Übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme 60 %, wird die BEG-Förderung gekürzt. Diese Quote bezieht sich auf die tatsächlich BEG-geförderten Kosten; reine Zinsverbilligungen und öffentliche Bürgschaften zählen nicht mit.
  3. Kombinierbar mit BAFA EM – aber nur für Maßnahmen, die nicht schon in die Effizienzhaus-Berechnung eingeflossen sind. Dieselben Kosten dürfen nie doppelt geltend gemacht werden.

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Beispielrechnung: Eigenanteil bei einem 1970er-Einfamilienhaus

Machen wir die Stacking-Mathematik konkret. Ausgangslage: ein typisches Einfamilienhaus, Baujahr 1972, rund 150 m² Wohnfläche, selbst genutzt, Energieklasse G. Sanierungsumfang: neue Wärmepumpe, Dachdämmung, Fassadendämmung, Fenster und ergänzende Arbeiten (Innenausbau, Elektrik). Gesamtkosten brutto: 160.000 Euro. Angenommen wird ein iSFP (für BAFA-Bonus) und ein Haushaltseinkommen knapp über 40.000 Euro (also ohne Einkommensbonus, der häufigere Fall).

Maßnahme Bruttokosten Förderweg Zuschuss Eigenanteil
Wärmepumpe 30.000 € KfW 458 (30 % + 20 % Klimabonus) 15.000 € 15.000 €
Dachdämmung 25.000 € BAFA (15 % + 5 % iSFP) 5.000 € 20.000 €
Fassadendämmung 35.000 € BAFA (15 % + 5 % iSFP) 7.000 € 28.000 €
Fenster 40.000 € §35c (20 % über 3 Jahre) 8.000 € 32.000 €
Ergänzende Arbeiten 30.000 € keine Förderung 0 € 30.000 €
Summe 160.000 € gemischt 35.000 € 125.000 €

In diesem sauber getrennten Stack sinkt der Eigenanteil von 160.000 auf rund 125.000 Euro – das sind etwa 22 % Förderung im Schnitt. Wichtig: Dach- und Fassadendämmung schöpfen mit 60.000 Euro die BAFA-Höchstgrenze von 60.000 Euro/WE (mit iSFP) exakt aus; die Fenster laufen deshalb bewusst über §35c, weil für sie kein BAFA-Volumen mehr übrig ist. Hätte der Haushalt ein Einkommen unter 40.000 Euro, würde der Einkommensbonus die Wärmepumpen-Förderung auf 21.000 Euro heben und der Eigenanteil entsprechend weiter sinken.

Die Alternative – alles über KfW 261: Würde das Haus stattdessen als Effizienzhaus EH 55 EE saniert (Tilgungszuschuss 15 % + 5 Prozentpunkte EE-Klasse, plus WPB +10 Prozentpunkte), läge der Tilgungszuschuss bei rund 30 % auf bis zu 150.000 Euro Kreditsumme (EE-Klasse hebt den Höchstkredit von 120.000 auf 150.000 Euro/WE). Das kann den absoluten Förderbetrag erhöhen – ist aber ein Kreditweg mit Zinslast und erfordert, dass das Gesamtgebäude die Effizienzhaus-Stufe nachweislich erreicht. Welcher Weg netto günstiger ist, hängt von Zinsniveau, Steuerlast und erreichbarer Effizienzstufe ab und gehört in eine individuelle Berechnung.

Die richtige Reihenfolge der Anträge

Die Reihenfolge ist der häufigste teure Fehler. Halten Sie sich an diese Sequenz:

  1. Energieberatung / iSFP zuerst. Der iSFP ist die Grundlage für den 5-%-BAFA-Bonus und die erhöhte 60.000-Euro-Grenze. Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden, erhalten den Bonus.
  2. BAFA- und KfW-Anträge VOR Vorhabenbeginn. Das ist die eiserne Regel: Wird der Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Antragstellung geschlossen, entfällt die Förderung komplett. Mehr dazu im Detail unter Förderantrag vor Vorhabenbeginn.
  3. Sanierung durchführen, Maßnahmen sauber trennen. Jede Maßnahme braucht eigene Rechnungen und Fachunternehmererklärungen. Mischrechnungen führen zu Streit mit Finanzamt oder Förderstelle über die Zuordnung. Ob Sie die Gewerke einzeln vergeben oder bündeln, beeinflusst, wie sauber sich diese Nachweise trennen lassen – die Vor- und Nachteile zeigt der Vergleich Sanierung aus einer Hand vs. Einzelvergabe.
  4. §35c zuletzt, über die Steuererklärung. Der Steuerbonus wird erst nach Abschluss in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht – nicht vorab beantragt.

Diese zeitliche Asymmetrie ist zentral: BAFA/KfW sind ein „Erst-Antrag-dann-Vertrag"-Prinzip, §35c ein „Erst-Maßnahme-dann-Erstattung"-Prinzip. Wer das verwechselt, verliert entweder die Zuschüsse oder den Steuerbonus.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig für eine Komplettsanierung nutzen?

Ja – aber für unterschiedliche Maßnahmen. KfW 458 fördert die Heizung, BAFA BEG EM die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster). Das ist erlaubt und der Normalfall bei einer Komplettsanierung. Verboten ist nur, dieselbe Maßnahme an demselben Bauteil über beide Programme zu fördern. KfW 261 (Effizienzhaus) ist ebenfalls mit BAFA EM kombinierbar, solange dieselben Kosten nicht doppelt geltend gemacht werden.

Was bedeutet das Kumulierungsverbot bei der Sanierungsförderung genau?

Das Kernprinzip lautet „eine Förderung je Maßnahme". Pro Bauteil – also pro Heizung, pro Dachdämmung, pro Fensterpaket – dürfen Sie nur eine Förderart nutzen. Unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude dürfen über verschiedene Programme parallel gefördert werden. Verboten ist das Stapeln mehrerer Förderungen auf ein und dieselbe Maßnahme.

Darf ich den Steuerbonus nach §35c EStG mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Nach §35c Absatz 3 EStG ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen, sobald für die Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss (KfW/BAFA) genutzt wurde – auch nicht aufgeteilt in Material- und Arbeitskosten. Für andere Maßnahmen am selben Haus dürfen Sie §35c hingegen neben BAFA/KfW nutzen.

Kann ich für die Heizung KfW 458 und für die Dämmung den Steuerbonus nutzen?

Ja, das ist ein klassischer legaler Stack. Heizung über KfW 458 (bis 70 % Zuschuss), Dämmung über §35c (20 % über drei Jahre) – das sind zwei verschiedene Maßnahmen. Voraussetzung: Für die Dämmung darf kein BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit beantragt worden sein, sonst ist sie für §35c gesperrt.

Wie hoch ist der maximale Eigenanteil nach allen Förderungen bei einer Komplettsanierung?

Das hängt vom Stack ab. In unserem Beispiel eines 1970er-EFH mit 160.000 Euro Sanierungskosten sinkt der Eigenanteil auf rund 125.000 Euro (etwa 22 % Förderquote). Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro) oder über den KfW-261-Effizienzhausweg kann die Förderquote deutlich höher liegen. Eine pauschale Zahl gibt es nicht – der Eigenanteil hängt von Maßnahmen, iSFP, Einkommen und gewähltem Weg ab.

In welcher Reihenfolge muss ich die Förderanträge bei BAFA, KfW und Finanzamt stellen?

Erst Energieberatung/iSFP, dann BAFA- und KfW-Anträge vor Vorhabenbeginn (vor Vertragsabschluss), dann sanieren, und der §35c-Steuerbonus zuletzt über die Steuererklärung nach Abschluss. Wird der Liefer-/Leistungsvertrag vor dem Förderantrag geschlossen, entfällt die BAFA-/KfW-Förderung komplett.

Wie viel Förderung bekomme ich maximal pro Wohneinheit und Jahr?

Bei BAFA gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro. KfW 458 deckelt bei 30.000 Euro für die erste WE. Bei einer umfangreichen Sanierung kann die BAFA-Jahresgrenze überschritten werden – dann bleibt ein Teil ungefördert oder muss über mehrere Kalenderjahre gestreckt werden.

Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Förderhöhe?

In den meisten Fällen ja. Der iSFP bringt +5 Prozentpunkte BAFA-Bonus und verdoppelt die Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die zugrunde liegende Energieberatung wird mit 50 % gefördert (max. 650 Euro EFH, 850 Euro MFH). Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden.

Was passiert, wenn die Förderquote über 60 % liegt?

Übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme 60 % (bei KfW 261/BEG WG) bzw. 70 % (bei KfW 458), wird die BEG-Förderung entsprechend gekürzt. Zinsverbilligungen und öffentliche Bürgschaften zählen nicht in die Quote. Achtung: Parallel beantragte Landes- oder Kommunalzuschüsse können die Bundesförderung kürzen oder zur Rückforderung führen – die Förderquote muss aktiv überwacht und angezeigt werden.

Bekomme ich mehr Geld über KfW 261 (Effizienzhaus) oder über BAFA-Einzelmaßnahmen plus Steuerbonus?

Für tiefgreifende Kernsanierungen auf Effizienzhaus-Standard ist KfW 261 oft der hebelstärkere Weg, weil der Tilgungszuschuss inklusive Boni bis zu 45 % erreichen kann und parallel BAFA EM für nicht angerechnete Maßnahmen laufen darf. Bei Schritt-für-Schritt-Sanierungen einzelner Bauteile ist die Kombination aus BAFA EM und §35c oft praktischer und ohne Kreditweg. Welcher Weg netto günstiger ist, hängt von Zinsniveau, Steuerlast und erreichbarer Effizienzstufe ab.

Nächster Schritt: Den günstigsten Förder-Stack für Ihr Haus berechnen

Die Stacking-Mathematik entscheidet über fünfstellige Beträge – und sie hängt komplett von Ihrem konkreten Gebäude ab: Baujahr, Energieklasse, Sanierungsumfang, Einkommen und davon, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge am besten welchem Programm zuordnen lassen.

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