Dachdecker & Gerüst bei PV-Montage 2026: 0 % statt 19 %
Wann Sie bei der PV-Montage Dachdecker und Gerüst brauchen, wer haftet – und warum dieselben Dacharbeiten 0 % statt 19 % Umsatzsteuer kosten. So sparen Sie.

Das Wichtigste in Kürze
- 0 % statt 19 % Umsatzsteuer: Das Bundesfinanzministerium nennt „die Bereitstellung von Gerüsten" ausdrücklich als Nebenleistung zur PV-Lieferung – im Paket also mit 0 % Umsatzsteuer. Beauftragen Sie den Dachdecker selbst, gilt laut UStAE: „Die Bodenarbeiten unterliegen ebenso dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 % wie die Dacharbeiten."
- Gerüst über 2,00 m: Auf dem Dach als Arbeitsplatz sind Schutzvorrichtungen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe vorgeschrieben, an Verkehrswegen und Wandöffnungen schon ab mehr als 1,00 m. Die einzige Ausnahme gilt bis 3,00 m Absturzhöhe, maximal 22,5° Neigung und höchstens 50 m² Grundfläche – auf einem normalen Steildach greift sie nie.
- Sicherungsseil ersetzt kein Gerüst: Die BG BAU stellt klar: „Grundsätzlich darf PSAgA bei Dacharbeiten nicht verwendet werden." Für Steildächer über 22,5° lautet das Fazit: „Realistisch betrachtet können die bestehenden Anforderungen am besten durch ein geeignetes Fassadengerüst erfüllt werden."
- Standzeit kostet ab Tag 1: Seit dem 5. Oktober 2023 kennt die ATV DIN 18451 keine vierwöchige Grundeinsatzzeit mehr. Auf-, Um- und Abbau werden getrennt abgerechnet, die Gebrauchsüberlassung „von Anfang an als einheitliche Überlassungsleistung".
- Keine amtlichen €-Preise: Für Gerüst- und Dachdeckerleistungen gibt es keine behördliche Preisliste. Belastbar sind nur die Branchenmindestlöhne (14,35 €/Std. Gerüstbau, 16,60 €/Std. Dachdecker-Geselle ab 01.01.2026) und der Baupreisindex: Dachdeckungsarbeiten lagen im Mai 2026 7,3 % über dem Vorjahr.
- Haftung: Der BGH hat für eine fest eingebaute Aufdachanlage die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB angewendet – begründet mit den Eingriffen „in das Dach und in die Gebäudeaußenhaut".
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Gerüst und Dachdecker sind die zwei Positionen, an denen PV-Angebote am häufigsten auseinanderlaufen – nicht um ein paar Euro, sondern strukturell. Dieselbe Sparrenverstärkung kostet 0 % Umsatzsteuer, wenn sie im Paket des Solarteurs steckt, und 19 %, wenn Sie den Dachdecker selbst beauftragen. Dasselbe Gerüst wird einmal pauschal und einmal nach Standzeit abgerechnet – und taucht in schlechten Angeboten zweimal auf. Ob überhaupt ein Gerüst nötig ist, ist dabei keine Verhandlungssache, sondern durch die Absturzhöhe von mehr als 2,00 m vorgegeben.
Wenn Sie noch am Anfang stehen, lesen Sie zuerst die PV-Montagekosten und Ablauf im Überblick und prüfen Sie mit dem Ratgeber Dach auf PV-Eignung prüfen, ob Ihr Dach der richtige Ort für die Anlage ist. Dieser Artikel setzt danach an: bei den beiden Gewerken, die zwischen Modul und Dachziegel stehen.
Die Umsatzsteuer-Falle: dieselbe Arbeit, zwei Steuersätze
Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden der Nullsteuersatz. Rechtsgrundlage sind § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 UStG – Nr. 1 für Module, wesentliche Komponenten und Speicher, Nr. 4 für die Installation. Begünstigt sind Anlagen „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden". Bis 30 Kilowatt (peak) Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister gelten diese Voraussetzungen laut Gesetz automatisch „als erfüllt" – das ist eine Vereinfachungsregel, keine Obergrenze: Auch eine größere Anlage auf einem Wohnhaus fällt unter den Nullsteuersatz, nur muss die Gebäudeart dann eigens nachgewiesen werden. Entscheidend ist aber, was unter „Installation" fällt. Das Bundesfinanzministerium hat das im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 12.18) konkretisiert – mit dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023, erweitert am 30.11.2023.
Was das BMF ausdrücklich zur Nebenleistung zählt
Der Katalog in Abschnitt 12.18 Abs. 1 Satz 4 UStAE ist erfreulich konkret. Zu den mit 0 % begünstigten Nebenleistungen gehören unter anderem die Montage der Solarmodule, Kabelinstallationen, der Anschluss des Wechselrichters, der AC-Anschluss, Befestigungsmaterial – und wörtlich „die Bereitstellung von Gerüsten". Ergänzt wurden 2023 außerdem „die Erneuerung oder Ertüchtigung eines Zählerschranks" sowie „die Erneuerung oder Ertüchtigung der Unterkonstruktion einer Photovoltaikanlage (z. B. durch eine Verbreiterung oder Aufdopplung von Sparren)". Damit ist die klassische Dachdecker-Zusatzleistung bei PV-Projekten – Sparren verbreitern oder aufdoppeln, damit die Dachhaken sauber tragen – ausdrücklich begünstigt, solange sie Teil der einheitlichen Leistung des PV-Anbieters ist.
Was immer 19 % kostet
Genauso klar ist die Gegenliste. Nicht zu den Nebenleistungen zählen laut BMF „die zwingend vorgeschriebenen Maßnahmen (z. B. Demontage und Neumontage von Platten) bei einem Aufbringen der Photovoltaikanlage auf Dächern mit asbesthaltigen Deckwerkstoffen oder auch die Anpassung einer Blitzschutzanlage". Beides ist mit 19 % zu versteuern – auch dann, wenn es im selben Angebot steht. Wer ein Asbestdach hat, sollte zusätzlich den Ratgeber PV auf Asbest- und Eternitdach lesen: Dort geht es um die Frage, ob die Anlage überhaupt auf das Dach darf.
Die entscheidende Weiche: wer beauftragt
Am deutlichsten wird der Unterschied in den Beispielen zu Abschnitt 12.18 Abs. 10 UStAE. In Beispiel 1 errichtet der Bauherr U die Anlage in Eigenleistung und beauftragt das Dachdeckerunternehmen D nur mit der Verstärkung der Dachsparren: „Die Bodenarbeiten unterliegen ebenso dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 % wie die Dacharbeiten." In Beispiel 3 beauftragt derselbe Bauherr stattdessen ein Solarunternehmen mit einer Paketlösung (25 kW peak) – und dann unterliegen „alle von S im Rahmen einer einheitlichen Leistung (Dacharbeiten, Lieferung einer Photovoltaikanlage, Bodenarbeiten, Erweiterung Zählerschrank) erbrachten Arbeiten" dem Nullsteuersatz. Identische Arbeit, identisches Dach, zwei Steuersätze. Eine Ausnahme: Die Zählerschrank-Erweiterung ist seit der Änderung vom 30.11.2023 auch bei getrennter Beauftragung begünstigt.
| Leistung | Im PV-Paket beim Solarteur beauftragt | Separat vom Bauherrn beauftragt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gerüst / Gerüstgestellung | 0 % (ausdrückliche Nebenleistung) | 19 % – ohne PV-Lieferung desselben Unternehmers fehlt die Hauptleistung, zu der das Gerüst Nebenleistung sein könnte | UStAE 12.18 Abs. 1 Satz 4 (BMF 27.02.2023 / 30.11.2023) |
| Verbreiterung oder Aufdopplung von Sparren (Ertüchtigung der Unterkonstruktion) | 0 % | 19 % als Dacharbeiten | UStAE 12.18 Abs. 1 Satz 4 i. d. F. BMF 30.11.2023; Abs. 10 Beispiel 1 |
| Sonstige Dacharbeiten (z. B. Erneuerung Dachhaut, Unterspannbahn im größeren Umfang) | 0 %, wenn Teil der einheitlichen Leistung (Beispiel 3) | 19 % | UStAE 12.18 Abs. 10 Beispiele 1 und 3 |
| Erneuerung / Ertüchtigung des Zählerschranks | 0 % | 0 %, wenn durch die PV-Installation bedingt | UStAE 12.18 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 10 Beispiel 1 Satz 6 (BMF 30.11.2023) |
| Demontage und Neumontage asbesthaltiger Dachplatten | 19 % (ausdrücklich keine Nebenleistung) | 19 % | UStAE 12.18 Abs. 1 Satz 5 (BMF 30.11.2023) |
| Anpassung der Blitzschutzanlage | 19 % (ausdrücklich keine Nebenleistung) | 19 % | UStAE 12.18 Abs. 1 Satz 5 (BMF 30.11.2023) |
Quellen: BMF-Schreiben vom 27.02.2023, BMF-Schreiben vom 30.11.2023, § 12 UStG. Die Einordnung als Nebenleistung ist einzelfallabhängig und hängt daran, ob eine einheitliche Leistung vorliegt – dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Die praktische Regel daraus: Legen Sie Gerüst und alle PV-bedingten Dacharbeiten in dasselbe Angebot desselben Anbieters. Grenzfälle wie „Erneuerung der Dachhaut" oder „Unterspannbahn erneuern" sind im UStAE nicht ausdrücklich geregelt – benannt sind nur Sparren-Ertüchtigung (0 %) sowie Asbestplatten und Blitzschutz (19 %).
Wann ein Gerüst rechtlich zwingend ist
Die Frage „Braucht man dafür wirklich ein Gerüst?" wird auf Baustellen oft diskutiert. Rechtlich ist sie weitgehend entschieden.
Die Absturzhöhen der DGUV Vorschrift 38
Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten" formuliert unmissverständlich: „Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m." Schutzvorrichtungen sind vorgeschrieben „bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe … an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen und Verkehrswegen" sowie „bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen" – und das Dach ist genau so ein „übriger Arbeitsplatz".
Die einzige Ausnahme steht in § 9 Abs. 2 Satz 2: „Abweichend von Nummer 2 und 3 sind Schutzvorrichtungen bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Versicherten ausgeführt werden…". Drei Bedingungen, alle gleichzeitig – auf einem Steildach mit 30° bis 45° Neigung greift die Ausnahme nie.
Steildach über 22,5°: Auffangeinrichtung statt Seitenschutz
Bei der PV-Montage auf Steildächern gilt laut BG BAU: „In Traufrichtung ist bei Dächern mit > 22,5° Dachneigung eine Auffangeinrichtung als Absturzsicherung notwendig." Temporäre Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374 werden dafür in Klassen eingeteilt: A bis 10°, B bis rund 30°, C von 30° bis 60°. Das Fazit der BG BAU fällt eindeutig aus: „Realistisch betrachtet können die bestehenden Anforderungen am besten durch ein geeignetes Fassadengerüst erfüllt werden."
Warum das Sicherungsseil nicht reicht
Für Dacharbeiten gibt es eine feste Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Der Baustein C 345 der BG BAU formuliert sie so: „Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Seitenschutz vor Auffangeinrichtungen vor PSA gegen Absturz einzuhalten." Und er wird noch deutlicher: „Grundsätzlich darf PSAgA bei Dacharbeiten nicht verwendet werden." Erlaubt ist die Ausnahme nur, „wenn geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind und kurzzeitige Dacharbeiten ausgeführt werden".
Wenn ein Anbieter Ihnen anbietet, „mit Sicherungsseil zu arbeiten und das Gerüst zu sparen", ist das kein Spartipp, sondern ein Regelverstoß. Der Hintergrund ist ernst: Nach Angaben der BG BAU sind Absturzunfälle „die häufigste Ursache von tödlichen Arbeitsunfällen"; dabei passieren „50 Prozent der tödlichen Absturzunfälle aus weniger als 5 Meter Höhe", und die häufigsten tödlichen Abstürze erfolgen „von Dächern, Glasdächern, Dachstühlen, Dachhaut und dergleichen".
| Situation | Schwelle | Erforderliche Maßnahme | Vorschrift |
|---|---|---|---|
| Arbeitsplatz auf dem Dach | Absturzhöhe > 2,00 m | Schutzvorrichtung (Seitenschutz / Gerüst) | DGUV Vorschrift 38 § 9 Abs. 2 Nr. 3 |
| Verkehrswege, Wandöffnungen, freiliegende Treppen | Absturzhöhe > 1,00 m | Schutzvorrichtung | DGUV Vorschrift 38 § 9 Abs. 2 Nr. 2 |
| Flachdach / flach geneigtes Dach | bis 3,00 m Absturzhöhe, ≤ 22,5° Neigung und ≤ 50 m² Grundfläche | Schutzvorrichtung entbehrlich (nur bei qualifizierten, unterwiesenen Beschäftigten) | DGUV Vorschrift 38 § 9 Abs. 2 Satz 2 |
| Steildach über 22,5° Neigung | unabhängig von der Fläche | Auffangeinrichtung, praktisch Fassaden-/Dachfanggerüst | BG BAU Bauportal 2/2025; DIN EN 13374 Klasse B/C |
| Sicherungsseil (PSAgA) statt Gerüst | – | grundsätzlich unzulässig bei Dacharbeiten; nur Ausnahme bei kurzzeitigen Arbeiten mit geeigneten Anschlageinrichtungen | BG BAU Baustein C 345 (07/2021) |
| Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wegen Absturz | Absturz aus mehr als 7 m | SiGe-Plan bei mehreren Arbeitgebern | BaustellV § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang II Nr. 1 |
| Koordinator (SiGeKo) | Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle | Bauherr muss Koordinator bestellen | BaustellV § 3 Abs. 1 |
Ein wichtiger Unterschied: Eigenmontage
Die DGUV Vorschrift 38 gilt nach ihrem § 1 Abs. 2 „für Unternehmer und Versicherte" – ausdrücklich aber auch „für Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen, gegenüber ihren Bauhelfern". Übersetzt: Steigen Sie allein auf Ihr eigenes Dach, bindet die Vorschrift Sie nicht unmittelbar; dann greifen Verkehrssicherungspflicht und Landesbauordnung. Sobald Ihnen aber Freunde oder Verwandte helfen, gelten die Absturzregeln für Sie als Bauherrn vollständig. Von Eigenmontage auf dem Steildach rate ich ohnehin ab – schon weil es dann keinen Errichter gibt, gegenüber dem Sie Mängelansprüche für die Montage geltend machen könnten.
Was das Gerüst kostet – und wonach abgerechnet wird
Hier muss ich ehrlich sein: Belastbare amtliche Preisangaben je Quadratmeter Gerüstfläche gibt es nicht. Eine behördliche oder kammerseitige Preisliste für Gerüstgestellung ist mir nicht bekannt; die im Netz kursierenden €/m²-Spannen stammen, soweit nachvollziehbar, durchweg aus Installateurs- und Vergleichsportalen. Wertvoller als eine erfundene Zahl ist das Verständnis der Abrechnungslogik – damit prüfen Sie jedes Angebot selbst.
Die drei Positionen der ATV DIN 18451
Gerüstarbeiten regelt die ATV DIN 18451 (VOB/C). Deren überarbeitete Fassung ist am 5. Oktober 2023 in Kraft getreten und hat die Systematik grundlegend geändert. Ein korrektes Gerüstangebot besteht seither aus drei getrennten Blöcken:
- Auf-, Um- und Abbau (inklusive Antransport, Vorhaltung des Materials auf der Baustelle, Abtransport)
- Gebrauchsüberlassung (die Standzeit) – „von Anfang an als einheitliche Überlassungsleistung neben der Montage" zu vereinbaren und abzurechnen
- Gerüstergänzungen und Zusatzleistungen, die laut ATV „gesondert und getrennt vom Gerüst abzurechnen" sind – etwa Gerüstverbreiterungen, Schutzeinrichtungen, Überbrückungen, Gerüsttreppen und Bauteile zur Lastumleitung
Der wichtigste Punkt: die 4-Wochen-Regel ist Geschichte
Fast alle Ratgeberseiten im Netz schreiben noch, „die ersten vier Wochen sind im Gerüstpreis enthalten". Das stimmt seit Oktober 2023 nicht mehr: Die Gebrauchsüberlassung wird laut Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk „nicht mehr unterteilt in eine (4-wöchige) Grundeinsatzzeit und die daran anschließende verlängerte Gebrauchsüberlassung". Die Standzeit ist damit ab Tag 1 eine eigene, kostenpflichtige Leistung. Genau deshalb ist die Kombination „Gerüst pauschal" plus „Gerüstmiete pro Woche" im selben Angebot ein Warnsignal – entweder ist die Pauschale bereits die Überlassung, oder eine der beiden Positionen ist doppelt.
Wie das Aufmaß funktioniert
Die neue ATV stellt klar, dass „ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion Grundlage für die Leistungsermittlung" sind. Damit ist der frühere Grundsatz abgelöst, es gälten die Maße der eingerüsteten Fläche – ein wichtiger Punkt, weil viele Arbeitshilfen und Ratgeberseiten im Netz noch auf dem Stand von 2016 stehen.
Am Ergebnis ändert das wenig: Ein Gerüst für Dacharbeiten muss weiter außen stehen als eines für reine Fassadenarbeiten, weil es den Dachüberstand einschließen muss. Genau diesen Unterschied zeigt die (vor der Neufassung erschienene) Arbeitshilfe der Architektenkammer Baden-Württemberg anschaulich: Fassadenarbeiten werden bis zur Wandflucht abgerechnet, Dacharbeiten bis zur äußeren Abmessung, „idR die Regenrinne".
| Gerüstart | Abrechnungseinheit | Typischer Anlass bei PV |
|---|---|---|
| Fassadengerüst | Quadratmeter (m²) der Gerüstaußenseite | Standardfall Steildach: Arbeitsplatz und Absturzsicherung an Traufseite |
| Dachfanggerüst (Traufe, Giebel) | laufende Meter | Auffangeinrichtung bei Dachneigung über 22,5° |
| Konsolen | laufende Meter | Dachüberstand, Erker, Anbauten |
| Gebrauchsüberlassung | je Zeiteinheit ab Aufbau | jede Standzeit, auch die ersten Wochen |
| Umbau / Umsetzen | Einzelposition | Montage auf mehreren Dachflächen |
Wie lange das Gerüst stehen muss
Die reine Modulmontage auf einem Einfamilienhaus dauert meist wenige Tage. Kritisch sind die Übergänge: Muss der Dachdecker vor dem Solarteur ran? Kommt der Elektriker erst nach der Netzanmeldung? Wird auf Material gewartet? Jeder dieser Übergänge verlängert die Gebrauchsüberlassung – und die kostet seit 2023 ab dem ersten Tag. Lassen Sie sich deshalb eine kalkulierte Standzeit in Wochen und den Preis für jede weitere Woche schriftlich geben. „Gerüst inkl. Standzeit" ohne Zeitangabe ist keine Vereinbarung, sondern eine spätere Diskussion.
Plausibilitätsanker: die Lohnuntergrenzen
Weil es keine Richtpreise gibt, hilft ein Blick auf die gesetzlichen Lohnuntergrenzen. Sie sind keine Kalkulations- oder Verrechnungsstundensätze – ein Betrieb muss zusätzlich Material, Gerätevorhaltung, Versicherung, Verwaltung und Gewinn decken –, zeigen aber, wo ein Angebot rechnerisch unmöglich wird.
| Gewerk / Qualifikation | ab 01.01.2026 | ab 01.01.2027 | ab 01.01.2028 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Gerüstbauerhandwerk | 14,35 €/Std. | 14,90 €/Std. | – | TV Mindestlohn Gerüstbauerhandwerk v. 25.09.2025, § 2 |
| Dachdeckerhandwerk, ungelernt (Mindestlohn 1) | 14,96 €/Std. | – | – | TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk v. 02.10.2025, § 2 |
| Dachdeckerhandwerk, gelernt (Geselle) | 16,60 €/Std. | 17,10 €/Std. | 17,60 €/Std. | TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk v. 02.10.2025, § 2 |
Die Preisentwicklung der beteiligten Gewerke
Wer ein Angebot aus dem Vorjahr mit einem aktuellen vergleicht, sollte die Baupreisentwicklung kennen. Sie erklärt einen Teil der Differenz.
| Gewerk | Februar 2026 ggü. Februar 2025 | Mai 2026 ggü. Mai 2025 |
|---|---|---|
| Neubau Wohngebäude insgesamt | +3,3 % | +5,0 % |
| Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten | +4,0 % | +7,3 % |
| Zimmer- und Holzbauarbeiten | +5,5 % | +7,3 % |
| Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen | +5,4 % | +6,4 % |
| Gerüstarbeiten | in der Pressemitteilung nicht ausgewiesen | in der Pressemitteilung nicht ausgewiesen |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 126 (April 2026) und Nr. 241 (Juli 2026), Baupreisindex Neubau Wohngebäude. Gerüstarbeiten werden nur in den GENESIS-Tabellen der Reihe 61261 separat ausgewiesen.
Aufschlussreich ist der letzte in der Fachserie 17 Reihe 4 veröffentlichte Gewerkevergleich (Berichtsmonat November 2022, Basis 2015 = 100): Gerüstarbeiten lagen bei Index 145,6 (+10,0 % gegenüber November 2021), Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten bei 162,4 (+20,3 %); ihr Gewicht am Gesamtindex betrug 8,59 ‰ beziehungsweise 41,93 ‰. Das Gerüst ist also die kleinere, aber unvermeidbare Position – Kostentreiber sind die Dacharbeiten. Die Fachserie wurde inzwischen eingestellt.
Wann Sie zusätzlich einen Dachdecker brauchen
Nicht jede PV-Montage braucht einen Dachdecker; viele Solarteure haben qualifizierte eigene Montageteams. Es gibt aber Konstellationen, in denen der Dachdecker das eigentliche Risiko trägt.
Ziegel abnehmen und Dachhaken setzen
Bei jedem Ziegeldach müssen für die Dachhaken Ziegel abgenommen werden. Die Haken werden auf oder neben dem Sparren verschraubt, danach kommt der Ziegel zurück – oft mit einer Ausklinkung an der Unterseite, damit er plan aufliegt. Genau hier entstehen die klassischen Folgeschäden: Der Ziegel liegt auf dem Haken auf, bricht bei Schnee- oder Windlast, Wasser läuft ein. Bei Schiefer, Biberschwanz oder Bitumenbahn ändert sich das Vorgehen grundlegend – Details im Ratgeber PV-Montage auf Ziegel-, Schiefer- und Bitumendach. Bei Schiefer und allen geklebten oder geschweißten Abdichtungen gehört die Arbeit in Dachdeckerhand, nicht in die eines PV-Montagetrupps.
Durchdringungen und Unterspannbahn
Fast immer nötig sind die Kabeldurchführung für die DC-Leitungen und – je nach Ausführung – das Versetzen von Lüfterziegeln oder Dunstrohren. Jede Durchdringung ist ein potenzieller Wassereintritt.
Kritischer ist die Unterspannbahn, die zweite wasserführende Ebene unter der Deckung. Wird sie beim Setzen der Haken durchbohrt, aufgerissen oder nicht sauber wieder verklebt, merken Sie es nicht am Montagetag, sondern beim ersten Schlagregen mit Wind – manchmal erst Jahre später als Feuchteschaden in der Dämmung. Alte, versprödete Bahnen reißen schon bei leichter Belastung. Wer den Zustand der Unterspannbahn nicht benennen kann, hat das Dach nicht wirklich inspiziert.
Sparren verbreitern oder aufdoppeln
Wenn die Sparrenabstände nicht zur Modulbelegung passen oder die Sparren zu schwach dimensioniert sind, muss die Unterkonstruktion ertüchtigt werden. Das BMF nennt diesen Fall wörtlich („Verbreiterung oder Aufdopplung von Sparren") und stellt ihn im Paket steuerfrei. Ob es überhaupt nötig ist, klärt eine statische Betrachtung – dazu ausführlich der Ratgeber Dachstatik und Dachlast bei PV-Anlagen.
Wenn das Dach ohnehin fällig ist
Der ehrlichste Fall ist der unangenehmste: Muss die Deckung ohnehin in den nächsten Jahren erneuert werden, ist es unsinnig, erst die Anlage zu montieren und sie später für die Sanierung wieder abzubauen – das Gerüst brauchen Sie dann zweimal. Wann sich welche Reihenfolge lohnt, rechne ich im Ratgeber Photovoltaik vor oder nach der Dachsanierung durch; die Kostenblöcke einer kompletten Erneuerung finden Sie unter Dachsanierung: Kosten und Maßnahmen.
Die 10-Prozent-Schwelle: aus dem Kostenrisiko wird ein Förderhebel
Werden Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes erneuert oder ersetzt, dürfen die betroffenen Flächen die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten. Ausgenommen sind laut Gesetz „Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen".
Solange der Dachdecker nur Ziegel abnimmt, Haken setzt und punktuell arbeitet, passiert nichts. Erneuert er mehr als 10 % der Dachfläche, greift die Bagatellgrenze nicht mehr – und es gilt der Höchstwert U ≤ 0,24 W/(m²·K) für „gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben". Denselben Wert schreibt die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke vor; sie gilt als erfüllt, wenn stattdessen das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist.
Rechtsstand beachten: Durch das Gesetz vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben am 28. Juli 2026) wurde das Gebäudeenergiegesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und umnummeriert. Die Änderung gilt seit dem Tag nach der Verkündung: Aus § 47 GEG wurde § 35 GModG (Nachrüstung), aus § 48 GEG § 36 GModG (Anforderungen bei Änderung); Anlage 7 trägt jetzt den Zusatz „(zu § 36)". Inhaltlich bleiben die 10-%-Regel und die Höchstwerte der Anlage 7 unverändert. Die amtliche Textausgabe unter § 48 GEG, § 47 GEG und Anlage 7 führt noch die alte Zählung – der Wortlaut dort ist aber der geltende.
Warum das gute Nachrichten sein können
Genau in dem Moment, in dem die Dämmpflicht greift, wird die Maßnahme förderfähig. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind als förderfähige Umfeldmaßnahmen ausdrücklich „Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge" genannt, nachzulesen im Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen.
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dazu kommt ein Bonus von 5 % für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – der wird aber „erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt" und nur auf den Betrag, der dieses Minimum übersteigt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 € für die erste Wohneinheit; wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt sie auf 60.000 €. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt generell 300 € brutto.
Zwei wichtige Einschränkungen, die oft unterschlagen werden:
- Die Gerüstförderung gilt ausschließlich in Verbindung mit einer förderfähigen energetischen Einzelmaßnahme – etwa der Dachdämmung. Die Photovoltaikanlage selbst ist keine BEG-EM-Maßnahme. Ein Gerüst, das nur für die Modulmontage steht, ist nicht förderfähig.
- Förderung und Steuerermäßigung schließen sich aus. § 35a Abs. 3 EStG gewährt für Handwerkerleistungen im Privathaushalt „20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro" – aber nur für Arbeitskosten (Absatz 5 Satz 2), nur gegen Rechnung und nur bei unbarer Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Und ausdrücklich: „Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden." Im reinen PV-Fall ohne Dämmmaßnahme bleibt § 35a damit der einzige steuerliche Hebel – und er greift nur, wenn die Rechnung Arbeitskosten getrennt ausweist.
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Ein Vertrag oder drei
Beauftragen Sie Solarteur, Dachdecker und Gerüstbauer getrennt, ändern sich zwei Dinge. Erstens verlieren Sie den einen Ansprechpartner: Tritt Wasser ein, zeigt der Solarteur auf den Dachdecker und umgekehrt, und Sie müssen die Ursache beweisen. Zweitens werden Sie selbst zum Verantwortlichen im Sinne der Baustellenverordnung. Dort heißt es: „Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen." Verantwortlicher ist nach § 4 BaustellV der Bauherr, sofern er nicht einen Dritten in eigener Verantwortung beauftragt. Und ausdrücklich: „Der Bauherr … wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden."
Entwarnung gibt es bei den formalen Pflichten: Eine Vorankündigung an die Behörde ist erst nötig, wenn „die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden" oder „der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet". Ein SiGe-Plan ist zusätzlich bei besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II Pflicht – dort zählt Absturz erst „aus einer Höhe von mehr als 7 m". Diese Schwellen reißt ein Einfamilienhaus-Projekt praktisch nie. Die Koordinatorenpflicht dagegen greift, sobald zwei Firmen gleichzeitig auf Ihrer Baustelle arbeiten.
Mein Rat: eine Auftraggeberbeziehung, ein Generalunternehmer, eine Rechnung. Sie zahlen einen Koordinationsaufschlag – und bekommen den Nullsteuersatz auf die Dacharbeiten, einen einzigen Gewährleistungsschuldner und keine eigene Koordinatorenpflicht.
Die Verjährungsfrage
Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass „die (lange) Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren für Arbeiten bei Bauwerken" für die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Hallendach Anwendung findet, wenn die Anlage „zur dauernden Nutzung fest eingebaut wird". Begründet wurde das ausdrücklich mit den „erheblichen Eingriffen in das Dach und in die Gebäudeaußenhaut, die notwendig waren, um die Photovoltaikanlage windsicher einzubauen sowie die Witterungsbeständigkeit und Statik des Gebäudes zu sichern" (BGH, Urteil vom 02.06.2016 – VII ZR 348/13).
Der Senat weicht damit ausdrücklich von einer früheren Entscheidung ab („Abweichung von BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 – VIII ZR 318/12"). Dort hatte der VIII. Zivilsenat für eine auf einer Scheune angebrachte Anlage angenommen, sie diene „nicht dem Zweck der Scheune", sondern „dem eigenen Zweck der Stromerzeugung", und sei „mangels Verbindung mit dem Erdboden selbst kein Bauwerk" – womit die lange Bauwerksfrist ausschied.
Was das nicht bedeutet: Es gibt keine pauschale „5-Jahres-Gewährleistung auf jede PV-Anlage". Die Fünfjahresfrist setzt den festen Einbau zur dauernden Nutzung voraus, und der entschiedene Fall betraf eine Tennishalle, nicht ein Einfamilienhaus. Wer eine Steckeranlage oder ein reines Lieferpaket kauft, kann sich darauf nicht berufen.
Was das praktisch heißt: Halten Sie im Vertrag fest, dass es sich um einen Werkvertrag über die Errichtung einer fest eingebauten Aufdachanlage handelt, und dokumentieren Sie die Abnahme sauber – sie ist der Fristbeginn. Wie das geht, steht in der Checkliste für Abnahme und Inbetriebnahme.
Doppelberechnung erkennen: neun Prüffragen ans Angebot
Die häufigsten Fehler in PV-Angeboten sind keine Betrugsversuche, sondern Schlampigkeit: kopierte Textbausteine, Positionen aus zwei Kalkulationssystemen, nachträglich ergänzte Zeilen.
- Steht „Gerüst" mehr als einmal im Angebot? Etwa als Pauschale und zusätzlich als „Gerüstmiete pro Woche" oder „Rüstarbeiten". Die Überlassung ist eine eigene Position – sie darf nicht zusätzlich in einer Pauschale stecken.
- Ist die Standzeit in Wochen beziffert? Ohne kalkulierte Standzeit und Preis je Verlängerungswoche ist die Position nicht prüfbar.
- Wird das Aufmaß genannt? Fassadengerüst in m², Dachfanggerüst und Konsolen in laufenden Metern. Fehlen die Mengen, fehlt die Grundlage.
- Tauchen „Dachhaken setzen" und „Dachdeckerarbeiten" getrennt auf? Das Setzen der Haken inklusive Ziegel abnehmen und wieder eindecken ist Teil der Montage. Eine zusätzliche Dachdeckerposition muss eine eigene Leistung beschreiben.
- Ist der Steuersatz je Position ausgewiesen? Gerüst und Sparrenertüchtigung stehen mit 0 %, Asbest- und Blitzschutzpositionen mit 19 %. Ein pauschales „19 % auf alles" oder „0 % auf alles" ist beides falsch.
- Ist die Anlage bis 30 kW (peak) und die Gebäudeart benannt? Bis 30 kW (peak) gelten die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes automatisch als erfüllt; darüber muss der Anbieter belegen, dass es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt.
- Wird eine Dachbegehung vor Angebotserstellung erwähnt? Wer den Zustand der Unterspannbahn und die Sparrenabstände nicht kennt, kalkuliert die riskantesten Positionen ins Blaue.
- Kostenvoranschlag oder Festpreis? Laut Verbraucherzentrale muss der Handwerker eine „Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent gegenüber den veranschlagten Kosten" unverzüglich mitteilen; ein vereinbarter Festpreis dagegen „darf nicht überschritten werden". Die Prozentgrenze ist eine Rechtsprechungs-Faustregel – ein schriftlicher Festpreis ist die sicherere Variante.
- Haben Sie genug Vergleichsangebote? Holen Sie mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein – und zwar auf Basis derselben Leistungsbeschreibung. Erst dann sind Gerüst- und Dachpositionen überhaupt vergleichbar, weil Sie sehen, welcher Anbieter welche Arbeit in welche Position gelegt hat.
Zur Einordnung von Preisangaben im Netz: Die Verbraucherzentrale veröffentlicht einen Preisindex aus 223 realen Angeboten (Januar 2023 bis Mai 2025), schreibt dazu aber ausdrücklich, dieser sei „keine Orientierungshilfe für aktuelle Anlagenpreise". Wer Ihnen eine exakte Euro-Zahl für Gerüst oder Dachdecker nennt, ohne Ihr Dach gesehen zu haben, rät.
Häufige Fragen (FAQ)
Braucht man für die Photovoltaik-Montage zwingend ein Gerüst?
In den allermeisten Fällen ja. Auf dem Dach als Arbeitsplatz sind Schutzvorrichtungen ab mehr als 2,00 m Absturzhöhe vorgeschrieben. Die einzige Ausnahme der DGUV Vorschrift 38 gilt nur bis 3,00 m Absturzhöhe, bei höchstens 22,5° Dachneigung und maximal 50 m² Grundfläche gleichzeitig – auf einem normalen Steildach ist sie ausgeschlossen. Über 22,5° kommt eine Auffangeinrichtung hinzu; die BG BAU hält dafür ein Fassadengerüst für die praktikabelste Lösung.
Ab welcher Höhe ist bei Dacharbeiten eine Absturzsicherung Pflicht?
Die DGUV Vorschrift 38 stellt fest: „Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m." Schutzvorrichtungen sind bei mehr als 1,00 m an Verkehrswegen, Wandöffnungen und freiliegenden Treppen vorgeschrieben und bei mehr als 2,00 m an allen übrigen Arbeitsplätzen – dazu zählt die Dachfläche. Der SiGe-Plan nach Baustellenverordnung wird wegen Absturzgefahr dagegen erst ab mehr als 7 m ausgelöst.
Was kostet ein Gerüst bei der PV-Montage und wonach wird es abgerechnet?
Eine amtliche Preisliste für Gerüstarbeiten existiert nicht – kursierende €/m²-Angaben stammen, soweit nachvollziehbar, durchweg aus Anbieter- und Vergleichsportalen. Belastbar ist die Abrechnungssystematik der ATV DIN 18451: Auf-, Um- und Abbau, Gebrauchsüberlassung und Gerüstergänzungen werden getrennt vergütet. Fassadengerüste rechnet man nach Quadratmetern ab, Dachfanggerüste und Konsolen nach laufenden Metern. Maßgeblich sind seit 2023 „ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion".
Wie lange muss das Gerüst bei einer PV-Anlage stehen bleiben?
So lange, bis alle Gewerke am Dach fertig sind – und genau das ist der Kostenfaktor. Seit dem 5. Oktober 2023 gibt es keine vierwöchige Grundeinsatzzeit mehr, die im Aufbaupreis enthalten wäre. Die Gebrauchsüberlassung ist „von Anfang an als einheitliche Überlassungsleistung neben der Montage" zu vereinbaren, also ab dem ersten Tag kostenpflichtig. Lassen Sie sich die kalkulierte Standzeit in Wochen und den Preis je Verlängerungswoche schriftlich geben.
Wann brauche ich zusätzlich einen Dachdecker für die PV-Montage?
Immer dann, wenn in die wasserführende Ebene eingegriffen wird oder die Unterkonstruktion nicht passt: bei Schiefer-, Bitumen- und Flachdachabdichtungen, bei beschädigter oder versprödeter Unterspannbahn, bei zusätzlichen Durchdringungen und bei einer nötigen Verbreiterung oder Aufdopplung von Sparren. Steht ohnehin eine Erneuerung der Deckung an, sollten Sie beide Maßnahmen zusammenlegen – sonst zahlen Sie das Gerüst zweimal.
Muss ich auf Gerüst und Dachdeckerarbeiten Umsatzsteuer zahlen, wenn die PV-Anlage 0 % hat?
Das hängt daran, wer beauftragt. Das BMF nennt „die Bereitstellung von Gerüsten" und „die Erneuerung oder Ertüchtigung der Unterkonstruktion einer Photovoltaikanlage (z. B. durch eine Verbreiterung oder Aufdopplung von Sparren)" ausdrücklich als Nebenleistungen zum Nullsteuersatz. Beauftragen Sie den Dachdecker selbst, gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Ausnahmen in beide Richtungen: Der Zählerschrank ist auch bei separater Beauftragung mit 0 % begünstigt, sofern die Maßnahme durch die PV-Installation bedingt ist; Asbestplatten-Austausch und Blitzschutzanpassung sind immer mit 19 % zu versteuern. Die Einordnung ist einzelfallabhängig; klären Sie Grenzfälle mit Ihrem Steuerberater.
Wer haftet, wenn nach der PV-Montage das Dach undicht ist?
Der Betrieb, der den Mangel verursacht hat – und genau das ist bei getrennter Beauftragung das Problem: Sie müssen im Streitfall beweisen, wessen Arbeit die Undichtigkeit verursacht hat. Bei einer Paketlösung haben Sie einen einzigen Gewährleistungsschuldner. Hinzu kommt: Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf Ihrer Baustelle arbeiten, müssen Sie als Bauherr nach § 3 BaustellV einen Koordinator bestellen und werden durch dessen Beauftragung „nicht von Ihrer Verantwortung entbunden".
Wie lange gilt die Gewährleistung auf eine Photovoltaikanlage auf dem Dach?
Der BGH hat für eine fest zur dauernden Nutzung eingebaute Aufdachanlage die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB angewendet, weil die Eingriffe in Dachhaut und Statik die bauwerkstypische Risikolage schaffen (Urteil vom 02.06.2016 – VII ZR 348/13). Automatisch gilt das nicht: In einer früheren Entscheidung zu einer Scheunenanlage war der VIII. Zivilsenat davon ausgegangen, die Anlage sei „mangels Verbindung mit dem Erdboden selbst kein Bauwerk", sodass die lange Frist ausschied (VIII ZR 318/12). Entscheidend sind fester Einbau, Zweckbestimmung und Vertragsgestaltung – halten Sie den Werkvertragscharakter schriftlich fest.
Woran erkenne ich, dass Gerüst oder Dacharbeiten im Angebot doppelt berechnet werden?
Die typischen Muster: „Gerüst pauschal" plus „Gerüstmiete pro Woche"; eine Position „Rüstarbeiten" neben einer Position „Gerüst"; „Dachhaken setzen" als Teil der Montage und zusätzlich eine pauschale „Dachdeckerarbeiten"-Zeile ohne Leistungsbeschreibung. Prüfen Sie außerdem, ob Mengen genannt sind (m² für Fassadengerüst, laufende Meter für Dachfanggerüst und Konsolen) und ob der Steuersatz je Position ausgewiesen ist.
Nächster Schritt: Was Ihr Dach tatsächlich braucht
Ob bei Ihrem Haus ein Fassadengerüst oder zusätzlich eine Dachfanglage nötig wird, ob die Sparren ertüchtigt werden müssen und ob die 10-Prozent-Schwelle zur Dämmpflicht in Reichweite kommt, entscheidet sich an Dachneigung, Traufhöhe, Deckung, Sparrenabständen und dem Zustand der Unterspannbahn – nicht an Durchschnittswerten. Dieselben Gebäudemerkmale bestimmen, ob sich eine Kombination aus PV und Dachmaßnahme lohnt oder ob Sie besser in zwei Schritten vorgehen. Mit der reduco-Gebäudeanalyse erfassen Sie Ihr Haus in wenigen Minuten und bekommen eine datenbasierte Einschätzung, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – inklusive der Frage, welche Positionen in ein gemeinsames Angebot gehören und welche Fördermittel in Betracht kommen.
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