PV-Anlage unterdimensioniert: 6 Planungsfehler 2026
Zu klein geplant, Wechselrichter falsch, Speicher zu groß: Diese 6 Planungsfehler kosten Ertrag. Prüfen Sie Ihr Angebot mit 5–7 m² je kWp und §-Schwellen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der teuerste Fehler ist die zu kleine Anlage: Laut Verbraucherzentrale stellt es „oft nicht die wirtschaftlich beste Variante dar“, die Anlage nur auf den Eigenverbrauch zu optimieren – weil Fixkosten wie Gerüst und Einspeisetechnik nahezu unabhängig von der Anlagengröße anfallen. Als Flächenbedarf gelten 5 bis 7 m² je kWp (kristalline Module: 6 bis 7 m²).
- Wechselrichter: prüfen Sie das Datenblatt, nicht das Bauchgefühl. Fronius erlaubt für die Symo GEN24 eine PV-Generatorleistung vom 1,5-Fachen der AC-Nennleistung, SMA für den Sunny Boy Smart Energy das 2,0-Fache. Zu klein ausgelegt bedeutet an klaren Tagen abgeschnittenen Ertrag.
- Speicher werden in der Praxis regelmäßig zu groß gekauft: Die Faustformel liegt bei ca. 1 kWh (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) bis etwa 1,5 kWh (Verbraucherzentrale Bund) je 1.000 kWh Jahresverbrauch; üblich sind 2 bis 10 kWh nutzbare Kapazität bei 400 bis 800 Euro je kWh. Ein zu großer Speicher altert schneller und kostet unnötig Geld.
- Verschattung: die belegte Zahl ist kleiner als der Mythos. Ganzjährige Verschattung durch Bäume oder Nachbargebäude kostet 3 bis 10 Prozent Ertrag; alle Anlagenverluste zusammen erreichen bis zu 25 Prozent. Von Gauben und Erkern gehört eine Modulbreite Abstand.
- Nachrüsten ist keine Verlängerung des Altvertrags: Zusätzliche Module haben laut Clearingstelle EEG|KWKG „keinen Anspruch auf die früher geltenden Vergütungssätze“. Innerhalb von zwölf Kalendermonaten werden Anlagen zudem rechnerisch zusammengefasst.
- Leistungsschwellen entscheiden über Geld: Ab über 7 kW installierter Leistung gilt die Pflicht zum intelligenten Messsystem (130 bis 220 Euro pro Jahr plus max. 50 Euro für die Steuerungseinrichtung); oberhalb von 10 kW sinkt die Überschussvergütung von 7,70 auf 6,66 ct/kWh.
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Die meisten schlecht laufenden Photovoltaikanlagen sind nicht schlecht gebaut – sie sind schlecht geplant. Und zwar in einer Richtung, die man später nur mit erheblichem Aufwand korrigiert: Das Dach ist halb leer, der Wechselrichter schneidet Mittagsspitzen ab, der Speicher ist doppelt so groß wie nötig, und die Wärmepumpe, die drei Jahre später kommt, war in der Auslegung nie vorgesehen. Die Verbraucherzentrale formuliert das ungewöhnlich deutlich: Kleine Anlagen sind pro Kilowatt Leistung teurer als größere, weil Gerüst und Einspeisetechnik unabhängig von der Modulzahl bezahlt werden müssen.
In diesem Ratgeber gehe ich die sechs Fehler durch, die mir in Angeboten am häufigsten begegnen – jeweils mit den Kennwerten, an denen Sie sie vor der Unterschrift erkennen. Wer die Grundlagen sauber aufbauen will, findet sie im Ratgeber PV-Anlage planen und richtig dimensionieren; den Rechenweg von der Dachfläche zur Modulleistung erklärt der Beitrag Dachfläche in kWp umrechnen: der Rechenweg, und wer vom Stromverbrauch her denkt, nutzt die Übersicht Von kWh Stromverbrauch zu kWp: Umrechnungstabelle.
Die Kennwerte, gegen die Sie jedes Angebot prüfen können
Bevor es an die einzelnen Fehler geht: Diese Tabelle enthält die Zahlen, die in einem belastbaren Angebot beziehungsweise in der Ertragsprognose auftauchen sollten. Weicht Ihr Angebot deutlich ab, ist das kein Beweis für einen Fehler – aber ein guter Anlass für eine Rückfrage.
| Kennwert | Belegter Wert / Empfehlung | Quelle |
|---|---|---|
| Dachfläche je kWp | ca. 5–7 m²; bei kristallinen Modulen 6–7 m² | Verbraucherzentrale / Verbraucherzentrale RLP |
| PV-Leistung je 1.000 kWh Jahresverbrauch | mehr als 1 kWp ist sinnvoll und wirtschaftlich, soweit Dachfläche vorhanden ist | Verbraucherzentrale RLP (Mai 2025) |
| Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch | ca. 1 kWh (VZ Rheinland-Pfalz) bzw. etwa 1,5 kWh (Verbraucherzentrale Bund) | Verbraucherzentrale RLP / Verbraucherzentrale |
| Übliche Speichergröße im Einfamilienhaus | 2–10 kWh nutzbare Kapazität | Verbraucherzentrale RLP (Mai 2025) |
| Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher | 20–30 % (4-Personen-Haushalt, 5 kWp); je nach Anlagengröße 20–40 % | Verbraucherzentrale / Fraunhofer ISE |
| Eigenverbrauchsanteil mit Speicher | 50–70 % | Verbraucherzentrale |
| Autarkiegrad ohne / mit Speicher (1 kWh je 1.000 kWh) | ca. 30 % → ca. 55 % | Verbraucherzentrale RLP (Mai 2025) |
| Spezifischer Jahresertrag als Rechenannahme | 900 kWh/kWp (VZ-Planungsartikel) bis 1.025 kWh/kWp (Solarrechner, Süd / optimale Neigung); 922 Vollbenutzungsstunden im Durchschnitt der Dachanlagen (2021) | Verbraucherzentrale / Fraunhofer ISE |
| Performance Ratio der Gesamtanlage | 80–90 % im Jahresmittel; Gesamtverluste bis zu 25 % | Fraunhofer ISE / Verbraucherzentrale RLP |
| Ertragsverlust durch ganzjährige Verschattung | 3–10 %; schmale Schatten von Leitungen und Antennen können stark überproportional wirken | Verbraucherzentrale RLP (Mai 2025) |
Quellen: Verbraucherzentrale – Planung einer Solaranlage, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – Photovoltaik für Privathaushalte (Mai 2025), Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland.
Fehler 1: Die Anlage nur auf den heutigen Stromverbrauch ausgelegt
Der Klassiker läuft so ab: Der Haushalt verbraucht 3.500 kWh im Jahr, also plant der Anbieter 5 kWp – „passt zum Verbrauch“. Rechnerisch stimmt das sogar ungefähr: Bei einer Rechenannahme von 900 kWh je kWp produziert die Anlage rund 4.500 kWh. Nur ist genau das die falsche Zielgröße.
Warum kleine Anlagen pro Kilowatt teurer sind
Die Verbraucherzentrale nennt den Grund direkt: „Hintergrund der verschiedenen Preise bei unterschiedlichen Anlagengrößen sind die Fixkosten wie die Einspeisetechnik oder das Gerüst zum Aufbau. Diese Kosten sind nahezu unabhängig von der Anlagengröße.“ Wer statt zehn Modulen achtzehn montieren lässt, zahlt das Gerüst, die Anfahrt, den Zählerschrankumbau, die Netzbetreiberanmeldung und den Wechselrichter nur einmal. Die zusätzlichen Module sind vergleichsweise günstig – die Anlagenpreise für PV-Anlagen bis 10 kW liegen laut der Broschüre der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Stand Mai 2025) bei etwa 1.200 bis 1.800 Euro pro kWp ohne Mehrwertsteuer. Für 2026 ist das eine Größenordnung, kein Festpreis.
Ein wichtiger Hinweis dazu: Bei Anlagen bis 30 kW (peak) gilt nach § 12 Abs. 3 UStG der Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern. Netto ist hier also gleich brutto – rechnen Sie auf diese Spanne keine 19 Prozent obendrauf.
Was die Forschung dazu sagt
Die HTW Berlin hat im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW untersucht, wie sich die Anlagengröße auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Kernaussage der Studie zur Dimensionierung von PV-Anlagen: „PV-Anlagen, die nur auf den Stromverbrauch des Gebäudes ausgelegt werden, erreichen nicht das wirtschaftliche Optimum. Vielmehr erzielen in den meisten Fällen möglichst große Anlagen die höchste Rendite und maximal mögliche finanzielle Einsparungen.“ Eine Einordnung ist hier ehrlicherweise nötig: Die Studie stammt aus 2019 und argumentierte unter anderem gegen die damalige EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch oberhalb von 10 kW – diese Belastung ist für Anlagen bis 30 kW seit 2021 entfallen, die EEG-Umlage selbst seit Mitte 2022 abgeschafft. Die dort genannten Renditewerte von 2,8 bis 4,7 Prozent sind deshalb keine heute gültigen Zahlen. Die qualitative Kernaussage gegen bewusstes Kleinrechnen ist es sehr wohl.
Der Rechenrahmen, der wirklich zählt
Interessant ist der Vergleich der Kostenseiten. Strom vom eigenen Dach kostet bei Anlagen von 5 bis 10 kWp laut Verbraucherzentrale rund 10 bis 15 ct/kWh, Netzstrom dagegen rund 40 ct/kWh brutto. Das Fraunhofer ISE beziffert die Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen in Deutschland mit 6 bis 14 ct/kWh, die jährlichen Betriebskosten mit 1 bis 2 Prozent der Investitionskosten. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit deutlich mehr wert als jede eingespeiste – und deshalb sollte die Frage nicht lauten „Wie viel Strom brauche ich heute?“, sondern „Wie viel Fläche habe ich, und wie viel Verbrauch kann ich künftig in die Mittagsstunden legen?“.
Wovon ich abrate: von der pauschalen Regel „Anlagengröße = Jahresverbrauch geteilt durch 1.000“. Diese Regel produziert systematisch zu kleine Anlagen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält ausdrücklich fest, dass mehr als 1 kWp je 1.000 kWh Jahresverbrauch sinnvoll und wirtschaftlich ist, soweit Dachfläche vorhanden ist.
Fehler 2: Der Wechselrichter ist falsch dimensioniert
Der Wechselrichter ist die Komponente, bei der am häufigsten „gespart“ wird – und bei der man den Fehler am schwersten sieht, weil die Anlage ja trotzdem läuft. Sie produziert nur an den besten Tagen des Jahres weniger, als sie könnte.
Die Regel aus der Verbraucherberatung
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz formuliert die Grundregel so: „Die Leistung, die der Wechselrichter langfristig aufnehmen kann (= Nennleistung DC), sollte bei einer Anlage mit optimaler Ausrichtung nicht unter der Leistung des Solargenerators liegen. Andernfalls gehen bei hoher Einstrahlung Stromerträge verloren.“
Es gibt aber eine begründete Ausnahme, und die ist kein Pfusch, sondern gute Planung: „Bei Anlagen, die ihre Spitzenleistung aufgrund der Standortbedingungen nie erreichen können, wie es etwa auch bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Anlagen der Fall ist, muss die Leistung des Wechselrichters besonders sorgfältig an die Solarleistung angepasst werden.“ Eine Ost-West-Anlage erreicht ihre nominelle Spitzenleistung schlicht nie gleichzeitig auf beiden Dachhälften – hier ist eine bewusste Unterdimensionierung sinnvoll und spart Geld ohne nennenswerten Ertragsverlust.
Auch das Fraunhofer ISE nennt die moderate Abregelung als normalen Bestandteil der Auslegung: Die Performance Ratio moderner Anlagen von 80 bis 90 Prozent im Jahresmittel schließt Verluste durch Verschattung, Verschmutzung, Leitungswiderstände und „moderater Abregelung des Wechselrichters (DC/AC-Verhältnis typ. > 1)“ ausdrücklich ein. Der Wirkungsgrad neuer Wechselrichter liegt bei um 98 Prozent.
Was die Hersteller selbst zulassen
Statt über Faustformeln zu diskutieren, lässt sich die Frage exakt beantworten: Im Datenblatt jedes Geräts steht die maximal zulässige PV-Generatorleistung. Zwei aktuelle Beispiele:
| Wechselrichter | AC-Nennleistung | Max. PV-Generatorleistung laut Datenblatt | Verhältnis DC : AC | Max. Wirkungsgrad |
|---|---|---|---|---|
| Fronius Symo GEN24 3.0 | 3.000 W | 4.500 Wp | 1,5 : 1 | 98,1 % |
| Fronius Symo GEN24 5.0 | 5.000 W | 7.500 Wp | 1,5 : 1 | 98,2 % |
| Fronius Symo GEN24 8.0 | 8.000 W | 12.000 Wp | 1,5 : 1 | 98,2 % |
| Fronius Symo GEN24 10.0 | 10.000 W | 15.000 Wp | 1,5 : 1 | 98,2 % |
| SMA Sunny Boy Smart Energy 3.6 | 3.600 W | 7.200 Wp | 2,0 : 1 | 98,1 % |
| SMA Sunny Boy Smart Energy 5.0 | 5.000 W | 10.000 Wp | 2,0 : 1 | 98,1 % |
| SMA Sunny Boy Smart Energy 6.0 | 6.000 W | 12.000 Wp | 2,0 : 1 | 98,1 % |
Quellen: Fronius – Datenblatt Symo GEN24 / GEN24 Plus 3–10 kW, SMA – Datenblatt Sunny Boy Smart Energy 3.6/4.0/5.0/6.0. Die Werte gelten für die geprüften Serien und den jeweiligen Datenblattstand – sie sind keine allgemeingültige Branchenregel. Ziehen Sie immer das Datenblatt des konkret angebotenen Geräts heran.
Die Prüfanweisung für Ihr Angebot
- Modulleistung im Angebot addieren (z. B. 20 Module × 440 Wp = 8.800 Wp).
- AC-Nennleistung des angebotenen Wechselrichters heraussuchen.
- Beides teilen (8.800 ÷ 5.000 = 1,76).
- Das Ergebnis mit der Zeile „Max. PV-Generatorleistung“ im Datenblatt genau dieses Geräts abgleichen. Bei einem Fronius Symo GEN24 5.0 (max. 7.500 Wp) wäre die Belegung unzulässig, bei einem SMA Sunny Boy Smart Energy 5.0 (max. 10.000 Wp) zulässig.
Achten Sie außerdem auf das Teillastverhalten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Geräte, die bereits ab 10 Prozent Auslastung der Generatornennleistung Wirkungsgrade über 90 Prozent erreichen; Vergleichsmaßstab ist der Europäische Wirkungsgrad, sehr gute Geräte liegen über 96 Prozent. Genau dieser Bereich entscheidet über den Ertrag an trüben Tagen, und davon hat Deutschland reichlich. Eine vertiefte Betrachtung finden Sie im Ratgeber Wechselrichter dimensionieren: Überbelegung richtig nutzen.
Fehler 3: Der Speicher ist zu groß gekauft
Beim Speicher kippt der Fehler in die andere Richtung: Hier wird nicht zu klein, sondern regelmäßig zu groß geplant. Die Verbraucherzentrale stellt in ihrem Ratgeber zu Batteriespeichern ausdrücklich fest: „In der Praxis werden häufig zu große Speicher installiert.“ Das ist kein Randphänomen, sondern der Regelfall in Angeboten.
Zwei Faustformeln, die nicht deckungsgleich sind
Es gibt zwei offizielle Orientierungswerte, und sie unterscheiden sich. Ich nenne beide, statt einen Mittelwert zu erfinden:
| Quelle | Faustformel | Zusatz |
|---|---|---|
| Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Mai 2025) | ca. 1 kWh je 1.000 kWh Jahresstrombedarf | „Eine größere Kapazität kann sich ungünstig auf die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage mit Speichersystem auswirken und verbraucht unnötig Ressourcen.“ |
| Verbraucherzentrale Bund | etwa 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch | Kosten ab 5 kWh Kapazität: 300 bis 700 Euro je kWh |
Für Wohngebäude nennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz je nach Nutzerprofil, PV-Leistung und Stromverbrauch 2 bis 10 kWh nutzbare Speicherkapazität als übliche Bandbreite und beziffert Lithium-Speichersysteme inklusive Installation mit 400 bis 800 Euro je nutzbarer kWh (Stand Mai 2025).
Was ein zu großer Speicher konkret anrichtet
Die Verbraucherzentrale wird an dieser Stelle ungewöhnlich konkret: „Das führt dazu, dass der Ladezustand der Batterie oft zwischen halb voll und voll schwankt. Dieser hohe Ladezustand beschleunigt die Alterung der Batterie, die ungenutzte Kapazität kostet unnötig Geld und verschwendet Rohstoffe und Ressourcen, die bei der Produktion des Speichers aufgewendet werden.“ Bei einer erwarteten Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren ist beschleunigte Alterung kein akademisches Problem.
Dazu kommt der abnehmende Grenznutzen: „Ist der Speicher deutlich größer, kann der Eigenverbrauch durch die Vergrößerung nur wenig gesteigert werden.“ Jede zusätzliche Kilowattstunde Kapazität kostet also voll, bringt aber immer weniger. Als zweite Leitplanke nennt die Verbraucherzentrale für kleine PV-Anlagen: Die Speicherkapazität in Kilowattstunden sollte „nicht viel größer sein als die Leistung der Anlagen in Kilowatt“.
Der Nutzen, den ein richtig dimensionierter Speicher bringt
Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil eines 4-Personen-Haushalts mit 5-kWp-Anlage bei etwa 20 bis 30 Prozent (Annahmen: 900 kWh/kWp, 3.500 kWh Jahresverbrauch); das Fraunhofer ISE nennt je nach Anlagengröße 20 bis 40 Prozent. Mit Batteriespeicher steigt der Eigenverbrauchsanteil auf 50 bis 70 Prozent. Beim Autarkiegrad rechnet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit einem Sprung von rund 30 Prozent ohne Speicher auf rund 55 Prozent bei einer nutzbaren Kapazität von 1 kWh je 1.000 kWh Strombedarf – der Eigenverbrauchsanteil steigt dabei auf 60 Prozent.
Effizienz schlägt Kapazität
Ein Punkt, der in Angeboten praktisch nie auftaucht: Wie effizient das Speichersystem selbst arbeitet. In der Stromspeicher-Inspektion 2026 der HTW Berlin wurden zwölf Systeme von zehn Herstellern in der 5-kW- und der 10-kW-Klasse vermessen. Beim schwächsten Gerät fallen die Effizienzverluste laut HTW um den Faktor 3,5 höher aus als beim besten – ein jährlicher Kostenunterschied von 200 Euro. Der Standby-Verbrauch reichte von 4 W bis 64 W; der Spitzenwert in der 10-kW-Klasse lag bei einem System Performance Index von 97 Prozent. Zwei zusätzliche Kilowattstunden Kapazität sind gegen einen solchen Effizienzunterschied wirtschaftlich völlig irrelevant.
Wovon ich abrate: Notstromfunktion pauschal mitbestellen, ohne den Bedarf zu prüfen. Der Aufpreis liegt bei 1.000 bis 2.000 Euro – Geld, das in vielen Haushalten besser in zusätzliche Modulfläche fließt. Wer die Größenklassen vergleichen möchte, findet den Überblick unter Speichergröße 5 bis 10 kWh im Vergleich.
Fehler 4: Wärmepumpe und E-Auto wurden vergessen
Das ist der Fehler mit der längsten Halbwertszeit, weil er sich erst Jahre später zeigt. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich: „Dabei sollten Sie nicht nur Ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch gleich überlegen, ob Sie den selbst produzierten Strom in Zukunft vielleicht auch für Wärmeanwendungen (Warmwasser, Wärmepumpe) oder die Ladung eines Elektroautos nutzen möchten.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird noch direkter: „Insbesondere mit Blick auf die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe sollte die Anlage gleich zu Beginn richtig ausgelegt werden.“
Wärmepumpe: der Rechenweg statt einer Pauschalzahl
Für den Strombedarf einer Wärmepumpe gibt es keine seriöse Pauschalzahl – zu unterschiedlich sind Gebäude, Heizsystem und Vorlauftemperatur. Die Verbraucherzentrale nennt aber den Rechenweg: bisherigen Heizenergieverbrauch durch die erwartete Jahresarbeitszahl teilen.
Für die Jahresarbeitszahl gibt es inzwischen belastbare Feldmesswerte. Im Fraunhofer-ISE-Feldtest (77 Wärmepumpen, vier Jahre Messung, veröffentlicht am 03.11.2025) erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine JAZ von 3,4 (Bandbreite 2,6 bis 4,9), Sole/Wasser-Geräte 4,3 (Bandbreite 3,6 bis 5,4). Wer bislang 18.000 kWh Heizenergie verbraucht hat, landet mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe also grob bei einem Zusatzstrombedarf von rund 5.300 kWh pro Jahr – mehr als der bisherige Haushaltsstrom.
E-Auto: mit den Annahmen des Solarrechners
Für die Ladung rechnet der Solarrechner der Verbraucherzentrale mit einem saisonal schwankenden Verbrauch von 21 kWh/100 km im Winter, 16 im Frühjahr, 19 im Sommer und 16 im Herbst bei einer Ladeleistung von 3,7 kW. Wählbare Jahresfahrleistungen sind 7.500, 10.000, 15.000 und 20.000 km. Als spezifischen Ertrag setzt der Rechner 1.025 kWh je kWp bei Südausrichtung und optimaler Neigung an.
Warum das die Auslegung verändert
Beide Verbraucher haben eine Eigenschaft, die für PV besonders günstig ist: Sie sind zeitlich verschiebbar. Eine Wärmepumpe kann tagsüber vorheizen, ein Auto kann am Wochenende mittags laden. Genau das verschiebt den Eigenverbrauchsanteil nach oben – aber nur, wenn die Anlage die Leistung überhaupt liefern kann. Eine 5-kWp-Anlage, die für den Haushaltsstrom „gerade passt“, hat für Wärmepumpe und Auto keinerlei Reserve. Details zur Auslegung mit Zusatzverbrauchern finden Sie im Ratgeber PV-Anlagengröße mit Wärmepumpe und E-Auto.
Der Nebeneffekt, den kaum jemand einplant: § 14a EnWG
Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen und die Einspeicherung von Stromspeichern mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung fallen unter § 14a EnWG und sind seit dem 01.01.2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Der Netzbetreiber darf sie temporär auf 4,2 kW reduzieren. Als Gegenleistung gibt es entweder eine pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 (110 bis 190 Euro pro Jahr, Stand 2023, je nach Netzbetreiber verschieden) oder nach Modul 2 eine Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent – also einen Nachlass von 60 Prozent, für den ein separater Zähler nötig ist. Das ist kein Grund gegen Wärmepumpe oder Wallbox – aber ein Grund, die Ladestrategie realistisch zu planen und nicht mit dauerhaft voller Wallbox-Leistung zu rechnen.
Fehler 5: Verschattung und Ausrichtung falsch eingeschätzt
Bei der Verschattung kursiert eine Zahl, die sich in keiner belastbaren Quelle findet: „bis zu 30 Prozent Ertragsverlust“. Ich übernehme sie nicht. Belegbar sind andere Größenordnungen.
Die belegten Zahlen
Ganzjährige Verschattung durch benachbarte Bauten oder Bäume kostet laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 3 bis 10 Prozent Ertrag. Wichtiger als diese Spanne ist aber ein zweiter Hinweis derselben Quelle: Auch schmale Schatten – von Leitungen, Antennen oder Masten – können eine starke Leistungsminderung verursachen, weil sie in Reihe geschaltete Modulzellen ausbremsen. Ein dünner Schatten kann also mehr anrichten als ein großer.
Die Summe aller Anlagenverluste – Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichter, Anpassung der Wechselrichterleistung, Leitungsverluste, Verschattung, Verschmutzung – beziffert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit bis zu 25 Prozent. Diese Zahl ist die realistische Referenz für die Differenz zwischen theoretischem und tatsächlichem Ertrag.
Die konkrete Planungsregel
Die praktikabelste Regel aus der Broschüre lautet: „Von Gauben und Erkern sollte eine Modulbreite Abstand gehalten werden.“ Antennen und andere Dachaufbauten sollten möglichst versetzt werden. Wenn im Belegungsplan Ihres Angebots Module direkt an eine Gaube oder einen Schornstein anschließen, ist das der erste Punkt für die Rückfrage.
Ausrichtung und Neigung: die Zahlen des Fraunhofer ISE
Der zweite Teil des Problems ist die Ausrichtung – und hier wird häufig zu pessimistisch geplant. Die folgende Tabelle zeigt das relative Jahresertragspotenzial unverschatteter Flächen:
| Dachneigung | Ost (−90°) | Südost (−45°) | Süd (0°) | Südwest (+45°) | West (+90°) | Nord (180°) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10° | 83 % | 89 % | 91 % | 89 % | 83 % | 75 % |
| 20° | 82 % | 92 % | 96 % | 92 % | 81 % | 65 % |
| 30° | 81 % | 94 % | 99 % | 93 % | 79 % | 56 % |
| 40° | 78 % | 94 % | 100 % | 93 % | 76 % | 47 % |
| 50° | 74 % | 92 % | 99 % | 91 % | 72 % | 39 % |
| 60° | 70 % | 88 % | 95 % | 87 % | 68 % | 31 % |
| 90° (vertikal) | 50 % | 66 % | 71 % | 64 % | 48 % | 17 % |
Quelle: Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (Stand 05.05.2026), Standort Freiburg, 100 % = Süd bei 40° Neigung. Das ISE weist selbst darauf hin: „Für weiter nördlich gelegene Standorte verschiebt sich das Maximum zu größeren Neigungen.“
Die zentrale Erkenntnis: Ein Südwestdach mit 30° Neigung erreicht 93 Prozent des Optimums. Ein Westdach mit 45° Neigung liefert laut ISE rund 26 Prozent weniger Jahresstromertrag als ein Süddach mit 45°, eine vertikale Südfassade rund 29 Prozent weniger. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beziffert den Verlust bei Abweichung von Süd nach Südost oder Südwest mit maximal 5 bis 10 Prozent und den Verlust bei Dachneigungen unter 25 oder über 50 Grad mit bis zu 10 Prozent.
Was das für die Planung bedeutet: Eine Ost- oder Westfläche wegen „nur 80 Prozent“ komplett ungenutzt zu lassen, ist meist der teurere Fehler – zumal Ost- und Westflächen den Ertrag über den Tag strecken und damit den Eigenverbrauch stützen. Was Sie dagegen nicht ignorieren sollten: ein Norddach mit 40° Neigung liefert nur noch 47 Prozent.
Fehler 6: Keine Dachreserve, kein Nachrüstpfad
Der letzte Fehler ist eigentlich die Summe der vorherigen: Es wird geplant, als wäre die Anlage für immer fertig. Dabei ist absehbar, dass Verbrauch und Technik sich ändern.
Warum Nachrüsten strukturell teurer ist
Die Verbraucherzentrale hat den Mechanismus schon benannt: Gerüst und Einspeisetechnik sind größenunabhängige Fixkosten. Wer nachrüstet, zahlt sie ein zweites Mal – zweiter Gerüstaufbau, zweite Anfahrt, erneute Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Belastbare offizielle Euro-Beträge für diese Nachrüst-Aufpreise gibt es nicht, deshalb nenne ich hier bewusst keine erfundene Pauschale. Belegt ist dagegen eine Position, die beim Nachrüsten regelmäßig auftaucht: Muss die Elektroinstallation am Zählerkasten erneuert werden, kostet das rund 2.000 bis 3.500 Euro.
Der Hebel, der fast nichts kostet: der Wechselrichter
Es gibt einen einfachen Weg, sich Optionen offenzuhalten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Auch wenn vorerst kein Speicher installiert werden soll, kann durch die Wahl eines Hybridwechselrichters eine spätere Nachrüstung deutlich vereinfacht werden.“ AC-gekoppelte Nachrüstsysteme haben dagegen höhere Umwandlungsverluste. Wer heute keinen Speicher will, aber morgen vielleicht doch, sollte den Hybrid-Wechselrichter zumindest anbieten lassen.
Die rechtliche Falle beim Erweitern
Hier wird es unangenehm, und hier lese ich in Angeboten die meisten Halbwahrheiten. Die Clearingstelle EEG|KWKG stellt klar: „Die zusätzliche installierte Leistung [hat] keinen Anspruch auf die früher geltenden Vergütungssätze.“ Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Erweiterung geltenden Vorschriften.
Dazu kommt die Zusammenfassungsregel nach § 24 EEG 2023: Mehrere Solaranlagen auf demselben Gebäude oder Grundstück hinter demselben Netzverknüpfungspunkt gelten als eine Anlage, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden. Die Clearingstelle erläutert die Folge: „Denn nach dem EEG ist jedes einzelne Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.“ Und: „Diejenigen Module, die durch die Zusammenfassung ‚über die Vergütungsschwelle fallen‘, werden dann mit dem entsprechend anderen Vergütungssatz vergütet.“ Bei mehr als zwölf Kalendermonaten Abstand erfolgt keine Zusammenfassung.
Praktisch heißt das: Wer im Frühjahr 8 kWp baut und im Herbst desselben Jahres 4 kWp ergänzt, hat rechnerisch eine 12-kWp-Anlage – und der Leistungsanteil oberhalb von 10 kW rutscht in die niedrigere Vergütungsklasse. Vergessen Sie außerdem die Meldung nicht: Sowohl die Inbetriebnahme als auch Änderungen wie eine Leistungserweiterung oder eine Speicher-Nachrüstung sind laut Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats zu melden. Die Regeln im Detail behandelt der Ratgeber PV-Anlage später erweitern: Regeln und Folgen.
Leistungsschwellen: Wo die Dimensionierung über Geld entscheidet
Viele Dimensionierungsentscheidungen sind in Wahrheit Schwellenwertentscheidungen. Diese Tabelle bildet ab, was ab welcher Größe passiert.
| Schwelle | Was ab dieser Schwelle passiert | Rechtsgrundlage / Quelle |
|---|---|---|
| 2 kW installiert / 800 VA Wechselrichter | Steckersolargeräte sind von der 60-%-Begrenzung und der Fernsteuerbarkeit ausgenommen | § 9 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 S. 4 EEG 2023 |
| über 4,2 kW Anschlussleistung je Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher-Ladung | Netzbetreiber darf temporär auf 4,2 kW dimmen; im Gegenzug reduziertes Netzentgelt (Modul 1: 110–190 €/Jahr, Stand 2023, oder Modul 2: Arbeitspreis auf 40 % reduziert) | § 14a EnWG / Bundesnetzagentur |
| über 7 kW installierte PV-Leistung | Pflicht zu intelligentem Messsystem plus Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt | § 29 Abs. 1 MsbG |
| 7–15 kW (bzw. § 14a-Einrichtungen) | Messentgelt-Obergrenze 130 €/Jahr; 15–25 kW: 190 €/Jahr; 25–100 kW: 220 €/Jahr; Steuerungseinrichtung zusätzlich max. 50 €/Jahr brutto | § 30 MsbG |
| unter 25 kW ohne intelligentes Messsystem | Einspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt, bis iMSys eingebaut und Steuerung erfolgreich getestet ist | § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2023 |
| Leistungsanteil über 10 kW | Vergütung sinkt von 7,70 auf 6,66 ct/kWh (Überschusseinspeisung, Inbetriebnahme 01.08.2026–31.01.2027) | Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze |
| über 30 kW (peak) Bruttoleistung laut MaStR | Nullsteuersatz entfällt (19 % USt), Einkommensteuerbefreiung entfällt | § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG |
| über 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem insgesamt | Einkommensteuerbefreiung entfällt für alle Anlagen | § 3 Nr. 72 EStG |
Quellen: § 9 EEG 2023, § 29 MsbG, § 30 MsbG, § 3 Nr. 72 EStG, Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze.
Zwei Klarstellungen, weil beide Punkte häufig falsch dargestellt werden. Erstens: Die 60-%-Begrenzung nach § 9 Abs. 2 EEG ist keine dauerhafte Kappung. Sie gilt nur bis zur Inbetriebnahme eines intelligenten Messsystems und dem erfolgreichen Steuerungstest durch den Netzbetreiber. Zweitens: Die § 14a-Beträge für Modul 1 sind auf der Seite der Bundesnetzagentur mit Stand 2023 ausgewiesen und variieren je Netzbetreiber – es ist keine bundeseinheitliche Pauschale.
Vergütung 2026 und der Gesetzentwurf, der die Rechnung verschiebt
Wer 2026 plant, sollte die aktuelle Vergütungslage und den absehbaren Umbau kennen – beides beeinflusst, wie viel Eigenverbrauch sich lohnt.
Die aktuell geltenden Sätze
Für Inbetriebnahmen zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 gelten laut Bundesnetzagentur folgende Sätze:
| Vergütungsart | bis 10 kW | Leistungsanteil bis 40 kW | Leistungsanteil bis 100 kW |
|---|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | 7,70 ct/kWh | 6,66 ct/kWh | 5,44 ct/kWh |
| Volleinspeisung | 12,22 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Volleinspeisung statt Eigenverbrauch lohnt sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Regel dann, wenn der zu erwartende Eigenverbrauch unter 20 Prozent des produzierten Stroms liegt. Bei Volleinspeiseanlagen sind Batteriespeicher nicht sinnvoll. Ein späterer Wechsel ins Eigenverbrauchsmodell ist zu jedem neuen Kalenderjahr durch Ummeldung möglich.
Seit Februar 2025 gilt zudem das Solarspitzengesetz: Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen wird in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung gezahlt; diese Zeiträume werden an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt. Wer den Strom in diesen Stunden zwischenspeichert und später einspeist, erhält laut Verbraucherzentrale dieselbe Vergütung wie ohne Zwischenspeicherung – allerdings nur, wenn ausschließlich Strom aus der Solaranlage in den Speicher fließt. Das ist ein Argument, das für einen richtig dimensionierten Speicher spricht.
Was der Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 vorsieht
Wichtig: Das Folgende ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 eine EEG-Novelle im Kabinett beschlossen. Darin heißt es: „Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen wird auf 50 Prozent begrenzt, um Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden.“ Neue Anlagen unter 25 kW sollen grundsätzlich nicht dauerhaft gefördert werden, erhalten aber vier Jahre lang einen Direktvermarktungsbonus. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt weiterhin die 60-%-Regel nach § 9 Abs. 2 EEG.
Für die Dimensionierung ist die Richtung entscheidend, nicht das genaue Datum: Der Wert einer PV-Anlage verlagert sich weiter weg von „möglichst viel einspeisen“ hin zu Eigenverbrauch, Lastverschiebung und Speicher. Wer 2026 oder 2027 baut, sollte das als Planungsrisiko einkalkulieren – und zwar zugunsten von mehr Dachfläche und mehr steuerbaren Verbrauchern, nicht zugunsten einer kleineren Anlage. Was das für die Speicherauslegung bedeutet, behandelt der Ratgeber Speichergröße und die 50-Prozent-Kappung ab 2027.
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Wie langlebig die Technik ist – und warum das für die Planung zählt
Ein Argument gegen großzügige Auslegung lautet oft: „Die Module lassen ja stark nach.“ Die Messdaten sagen etwas anderes. Das Fraunhofer ISE hat an 44 qualitätsgeprüften Aufdachanlagen in Deutschland eine durchschnittliche jährliche Degradation der Modulnennleistung von etwa 0,15 Prozent pro Jahr ermittelt. Übliche Herstellergarantien sichern maximal 10 bis 15 Prozent Leistungsverlust über 25 bis 30 Jahre zu.
Kommerzielle waferbasierte Module aus neuer Produktion (2024) erreichen laut ISE einen Modulwirkungsgrad von 22 Prozent, also 220 W je Quadratmeter Modulfläche. Das ist auch der Grund, warum die Faustformel von 5 bis 7 m² je kWp funktioniert – und warum es sich lohnt, die Fläche gleich auszunutzen: Der Speicher hält 10 bis 15 Jahre, die Module deutlich länger. Eine Anlage, die man in Jahr 12 erweitert, kombiniert alte und neue Module in einem Layout, das dafür nie gedacht war.
Ein praktischer Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Die Gewährleistungsfrist für Solarstromanlagen beträgt fünf Jahre. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Anlage vor Ablauf dieser Frist auf Leistungsfähigkeit und Mängelfreiheit prüfen zu lassen. Genau dann zeigt sich auch, ob eine Unterdimensionierung des Wechselrichters tatsächlich Ertrag kostet – und ob man sie noch auf Kosten des Errichters korrigieren kann.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie groß sollte die PV-Anlage sein, wenn ich später eine Wärmepumpe oder ein E-Auto anschaffen will?
Legen Sie die Anlage von Anfang an auf den späteren Bedarf aus. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz formuliert das ausdrücklich: „Insbesondere mit Blick auf die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe sollte die Anlage gleich zu Beginn richtig ausgelegt werden.“ Den Wärmepumpen-Strombedarf schätzen Sie über den bisherigen Heizenergieverbrauch geteilt durch die erwartete Jahresarbeitszahl – im Fraunhofer-ISE-Feldtest lagen Luft/Wasser-Geräte im Mittel bei 3,4 und Sole/Wasser-Geräte bei 4,3. Für das Auto rechnet der Solarrechner der Verbraucherzentrale mit 16 bis 21 kWh je 100 km je nach Jahreszeit. Weil die Dachfläche der begrenzende Faktor ist, gilt: lieber jetzt voll belegen als später nachrüsten.
Was passiert, wenn der Wechselrichter zu klein für meine PV-Anlage dimensioniert ist?
An Tagen mit hoher Einstrahlung wird die Spitzenleistung abgeschnitten – der Ertrag oberhalb der Wechselrichter-Grenze geht verloren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält deshalb fest, dass die DC-Nennleistung bei optimal ausgerichteten Anlagen nicht unter der Leistung des Solargenerators liegen sollte. Bei Ost- oder Westanlagen, die ihre Spitzenleistung standortbedingt nie erreichen, ist eine bewusste Unterdimensionierung dagegen sinnvoll. Eine moderate Abregelung ist normal: Das Fraunhofer ISE führt sie als Bestandteil der Performance Ratio von 80 bis 90 Prozent auf.
Wie viel Überbelegung (kWp Module pro kW Wechselrichter) ist erlaubt?
Das steht im Datenblatt des konkreten Geräts, nicht in einer allgemeinen Regel. Fronius gibt für die Symo GEN24 / GEN24 Plus eine maximale PV-Generatorleistung vom 1,5-Fachen der AC-Nennleistung an (5.0: 5.000 W AC bei 7.500 Wp DC). SMA erlaubt beim Sunny Boy Smart Energy das 2,0-Fache (5.0: 5.000 W AC bei 10.000 Wp DC). Teilen Sie die Modulleistung aus dem Angebot durch die AC-Nennleistung und gleichen Sie das Ergebnis mit der Zeile „Max. PV-Generatorleistung“ im Datenblatt ab. Die Werte sind modell- und revisionsabhängig.
Kann ich meine PV-Anlage später erweitern und bekomme ich für die neuen Module die alte Einspeisevergütung?
Erweitern ist möglich, die alte Vergütung gilt für die neuen Module aber nicht. Die Clearingstelle EEG|KWKG stellt fest: „Die zusätzliche installierte Leistung [hat] keinen Anspruch auf die früher geltenden Vergütungssätze.“ Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Erweiterung geltenden Vorschriften. Zusätzlich greift § 24 EEG 2023: Anlagen auf demselben Gebäude hinter demselben Netzverknüpfungspunkt werden zusammengefasst, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden – dadurch können Module „über die Vergütungsschwelle fallen“. Melden Sie Änderungen innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister.
Wie viel Ertrag kostet mich Verschattung durch einen Baum, Schornstein oder eine Gaube wirklich?
Für ganzjährige Verschattung durch benachbarte Bauten oder Bäume nennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 3 bis 10 Prozent Ertragsminderung. Die häufig zitierten „bis zu 30 Prozent“ ließen sich in keiner zitierfähigen Quelle belegen. Unterschätzt wird dagegen die Wirkung schmaler Schatten: Leitungen und Antennen können eine starke Leistungsminderung verursachen. Die konkrete Planungsregel lautet, von Gauben und Erkern eine Modulbreite Abstand zu halten und Dachaufbauten möglichst zu versetzen.
Ist ein größerer Stromspeicher immer besser?
Nein, im Gegenteil. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich: „In der Praxis werden häufig zu große Speicher installiert. Das führt dazu, dass der Ladezustand der Batterie oft zwischen halb voll und voll schwankt. Dieser hohe Ladezustand beschleunigt die Alterung der Batterie, die ungenutzte Kapazität kostet unnötig Geld und verschwendet Rohstoffe und Ressourcen, die bei der Produktion des Speichers aufgewendet werden.“ Als Orientierung gelten etwa 1 kWh (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) bis rund 1,5 kWh (Verbraucherzentrale Bund) je 1.000 kWh Jahresverbrauch, üblich sind 2 bis 10 kWh nutzbare Kapazität. Achten Sie eher auf die Systemeffizienz: In der HTW-Stromspeicher-Inspektion 2026 fielen die Effizienzverluste beim schwächsten System um den Faktor 3,5 höher aus als beim besten, was rund 200 Euro pro Jahr ausmacht.
Lohnt sich eine PV-Anlage unter 10 kWp überhaupt noch, oder sollte ich das Dach voll belegen?
Kleine Anlagen lohnen sich, sind aber pro Kilowatt teurer, weil Gerüst und Einspeisetechnik nahezu unabhängig von der Anlagengröße anfallen. Die Verbraucherzentrale hält deshalb fest, dass eine nur auf den Eigenverbrauch optimierte Auslegung „oft nicht die wirtschaftlich beste Variante“ ist. Beachten Sie zugleich die Schwelle: Der Leistungsanteil oberhalb von 10 kW wird bei Überschusseinspeisung mit 6,66 statt 7,70 ct/kWh vergütet (Inbetriebnahme 01.08.2026–31.01.2027), und ab über 7 kW installierter Leistung greift die Pflicht zum intelligenten Messsystem. Wirtschaftlich ausschlaggebend ist meist trotzdem der Eigenverbrauch – Strom vom eigenen Dach kostet bei 5 bis 10 kWp rund 10 bis 15 ct/kWh gegenüber rund 40 ct/kWh Netzstrom.
Warum ist es teurer, Module später nachzurüsten, statt das Dach gleich voll zu belegen?
Weil die größenunabhängigen Fixkosten ein zweites Mal anfallen: Gerüstaufbau, Anfahrt, Einspeisetechnik und die erneute Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Belastbare offizielle Euro-Beträge für diese Nachrüst-Aufpreise gibt es nicht. Belegt ist aber, dass eine notwendige Erneuerung der Elektroinstallation am Zählerkasten rund 2.000 bis 3.500 Euro kostet. Dazu kommt der rechtliche Nachteil: Neue Module erhalten den dann geltenden Vergütungssatz, und innerhalb von zwölf Kalendermonaten werden Anlagen nach § 24 EEG zusammengefasst.
Ab welcher Anlagengröße brauche ich ein intelligentes Messsystem und was kostet das pro Jahr?
Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG besteht die Pflicht zum intelligenten Messsystem samt Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt bei einer installierten Leistung von über 7 kW. Ein intelligentes Messsystem allein – ohne Steuerungseinrichtung – ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 MsbG außerdem für Letztverbraucher mit mehr als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch vorgesehen. Die jährlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG liegen seit dem 01.01.2025 bei maximal 130 Euro (7–15 kW bzw. steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG), 190 Euro (15–25 kW), 220 Euro (25–100 kW) und 120 Euro (6.000–10.000 kWh); die Steuerungseinrichtung kostet zusätzlich maximal 50 Euro brutto pro Jahr. Solange kein intelligentes Messsystem eingebaut und die Steuerung nicht erfolgreich getestet ist, ist die Einspeisung bei förderfähigen Anlagen unter 25 kW auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt.
Nächster Schritt: Prüfen, was Ihr Dach und Ihr Gebäude wirklich hergeben
Die sechs Fehler in diesem Ratgeber haben eine Gemeinsamkeit: Sie entstehen, weil eine Anlage nach Erfahrungswerten statt nach Gebäudedaten geplant wird. Wie viel Fläche tatsächlich nutzbar ist, welche Ausrichtung und Neigung Ihr Dach hat, wie hoch der Verbrauch nach einem Heizungstausch liegen wird und ab welcher Größe die Schwellen aus § 29 MsbG oder § 3 Nr. 72 EStG greifen – das lässt sich für Ihr konkretes Haus beantworten, nicht pauschal. Mit der Gebäudeanalyse von reduco erhalten Sie in wenigen Minuten eine datenbasierte Einordnung Ihres Gebäudes samt sinnvoller PV-Größenordnung, Speicherbedarf und den Wechselwirkungen mit Wärmepumpe und Ladepunkt – bevor das erste Angebot auf dem Tisch liegt.
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