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Ratgeber18 Min. Lesezeit

Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet? 7-Punkte-Check

Süd und 30° sind keine Bedingung: Ost- und Westdächer erreichen laut Fraunhofer ISE noch 79–81 % des Optimums. Prüfen Sie Ihr Dach in 7 Schritten – vor dem Angebot.

Photovoltaikmodule auf einem geneigten Ziegeldach eines Einfamilienhauses

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ertragsoptimum ist ein Plateau: Laut Fraunhofer ISE ist das Maximum bei Süd und 40° "flach ausgebildet, geringe Abweichungen haben kaum Einfluss auf den Ertrag" – zwischen Südost und Südwest bei 20–50° Neigung liegen alle Werte bei 91–100 %.
  • Auch schlechte Ausrichtungen liefern: Ostdach mit 30° 81 %, Westdach 79 %, Flachdach 84 % – bei jeder Ausrichtung. Nur Nord ist mit 39–65 % ein Grenzfall.
  • Flächenbedarf: 1 kWp braucht laut Verbraucherzentrale 5–7 m² Dachfläche, 10 kWp also 50–70 m². Die reine Modulfläche liegt bei rund 4,1–4,5 m²/kWp.
  • Verschattung prüfen Sie im Winter: Am 21. Dezember steht die Mittagssonne nur 11,8°–19,1° hoch – ein 8 m hoher Baum wirft dann 23–38 m Schatten, im Juni etwa 4 m.
  • Die 25-Jahre-Regel: Restlebensdauer des Dachs unter 20 Jahren? Erst sanieren – sonst fällt später eine De- und Remontage von ca. 150–250 €/kWp an.
  • Solarkataster sind Modelle: Hessen fliegt nur alle 6–7 Jahre neu ab, die Scans stammen aus 2017–2022; NRW umfasst den Gebäudestand bis Ende 2022.

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Die häufigste Sorge vor dem ersten Angebot lautet: "Mein Dach zeigt nicht nach Süden – lohnt sich das überhaupt?" Das Fraunhofer ISE stellt genau diese Frage unter der Überschrift "Sind PV-Anlagen nur auf optimal ausgerichteten Dächern wirtschaftlich?" – und antwortet: "Nein, es lohnt eine Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit" (Fraunhofer ISE). Die echten Ausschlusskriterien heißen Asbest, Restlebensdauer unter 20 Jahren und dauerhafte Kernverschattung.

Dieser Check führt Sie in sieben Schritten durch alles, was Sie vor dem ersten Angebot selbst klären können – und zeigt danach, was amtliche Solarkataster leisten und wo sie aufhören. Besteht Ihr Dach den Check, geht es weiter mit den Voraussetzungen für die Solar-Montage auf dem Dach und dem Photovoltaik-Rechner.

Der 7-Punkte-Check im Überblick

# Kriterium Woran Sie es prüfen Kritische Schwelle
1 Ausrichtung und Neigung Grundriss, Kompass, Bauplan Nord bei über 40° Neigung
2 Nutzbare Fläche Dachmaß minus Störflächen und Randzonen unter ca. 25 m² zusammenhängend
3 Verschattung Umgebung im Winter, PVGIS-Simulation Kernverschattung mittags im Winterhalbjahr
4 Dachzustand Restlebensdauer, Eindeckungsmaterial unter 20 Jahre Restlebensdauer, Asbest
5 Statik/Tragreserve Sparrenquerschnitt, Schnee- und Windzone schwacher Dachstuhl, große Spannweiten
6 Elektrik Baujahr des Zählerschranks, FI-Schutzschalter Zählerschrank vor 1990
7 Recht Denkmalliste, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung Baudenkmal, Denkmalbereich

Zwei Punkte sind harte Ausschlusskriterien: Asbest in der Eindeckung und ein Dach, das die Anlage nicht überlebt. Alles andere ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit – eine Rechenaufgabe, keine Ja/Nein-Entscheidung.

Punkt 1: Ausrichtung und Dachneigung – die Entwarnung zuerst

Fast jeder Ratgeber verkauft "Süd, 30°" als Bedingung. Das Fraunhofer ISE hat es mit dem europäischen Simulationswerkzeug PVGIS durchgerechnet und formuliert entspannter: "Das Ertragsmaximum um die Ausrichtung Süd bei 40° Neigung ist flach ausgebildet, geringe Abweichungen haben kaum Einfluss auf den Ertrag."

Dachneigung Süd (0°) Südost (−45°) Südwest (+45°) Ost (−90°) West (+90°) Nord (180°)
0° (flach, horizontal) 84 % 84 % 84 % 84 % 84 % 84 %
20° 96 % 92 % 92 % 82 % 81 % 65 %
30° 99 % 94 % 93 % 81 % 79 % 56 %
40° 100 % 94 % 93 % 78 % 76 % 47 %
50° 99 % 92 % 91 % 74 % 72 % 39 %
90° (vertikal) 71 % 50 % 48 % 17 %

Quelle: Fraunhofer ISE, Abbildung 33 "Relatives Ertragspotenzial" (Stand 05.05.2026, mit PVGIS berechnet). Es sind relative Jahreserträge, keine kWh: 100 % ist Süd bei 40°, unverschattet, Standort Freiburg. Für nördlichere Standorte verschiebt sich das Maximum laut ISE zu größeren Neigungen.

Drei Dinge fallen auf. Erstens der Plateau-Effekt: Von Südost über Süd bis Südwest liegen bei 20°–50° Neigung alle Werte zwischen 91 % und 100 %. Zweitens ist das Flachdach erstaunlich gut – horizontal 84 %, und weil eine horizontale Fläche keine Himmelsrichtung hat, unabhängig von der Gebäudeausrichtung. Drittens ist Nord der einzige echte Knick: 65 % bei 20°, 56 % bei 30°, 47 % bei 40°, nur noch 39 % bei 50°.

Der Energie-Atlas Bayern (StMWi/LfU) bestätigt: "Bei nach Süden ausgerichteten Anlagen wird mit einer Dachneigung von etwa 30° der höchste Ertrag erzielt." Ost-West liefert weniger Gesamtertrag, aber morgens und abends mehr Eigenverbrauch. Die Verbraucherzentrale nennt als Grenzwerte: "Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn […] um bis zu zehn Prozent verringern" (Verbraucherzentrale).

Der härteste Einzelwert kommt wieder vom ISE: "Im direkten Vergleich bringt PV bspw. auf einem Westdach mit 45° Neigung ca. 26 % weniger Jahresstromertrag als auf einem Süddach gleicher Neigung." Trotzdem kann sich Ost oder West bei hohen Strombezugspreisen und hohem Eigenverbrauch rechnen; für ein zweites Dach empfiehlt das ISE eine Grenzkostenbetrachtung. Mehr zur Ost-West-Ausrichtung bei Photovoltaik und zu Photovoltaik bei Nordausrichtung.

Ergebnis: Bestanden zwischen Südost und Südwest, bei Ost/West und beim Flachdach. Bei Nord weiterrechnen.

Punkt 2: Nutzbare Fläche – und was alles davon abgeht

Nicht die Bruttodachfläche zählt, sondern die zusammenhängende, belegbare Restfläche. Die Verbraucherzentrale nennt die praxisnahe Kennzahl: "Für die Installation von rund 1 kWp Anlagenleistung werden etwa fünf bis sieben Quadratmeter Fläche benötigt" – für 10 kWp also 50–70 m².

Die reine Modulfläche ist kleiner. Das ISE gibt für waferbasierte Module aus neuer Produktion 22 % Wirkungsgrad im Mittel an: "Pro Quadratmeter Modul erbringen sie damit eine Nennleistung von 220 W, Spitzenmodule liegen ca. 10 % höher". Eigene Rechnung: 1.000 W ÷ 220 W/m² ≈ 4,5 m² pro kWp, mit Spitzenmodulen ≈ 4,1 m² – für 10 kWp also 41–45 m². Die Differenz sind die Flächen, die man beim Blick aufs Dach übersieht: Dachfenster, Gauben, Dachausstiege, Schornsteine, Lüftungsrohre, Antennen, Schneefanggitter, Blitzschutz-Ableitungen, Kehlen und Grate.

Dazu kommen Randabstände: Windsog wirkt am Dachrand und an den Ecken am stärksten, die Zonierung steht in DIN EN 1991-1-4. Randmodule werden enger geklemmt oder die Randzonen freigelassen – bei gegliederten Dächern wird aus dem Nettobedarf spürbar mehr Bruttofläche. Wie viele Module in Ihrem Verlegeraster Platz finden, rechnet Wie viele Solarmodule passen aufs Dach durch.

Ergebnis: Bestanden, wenn nach Abzug aller Aufbauten genug zusammenhängende Fläche bleibt.

Punkt 3: Verschattung – prüfen Sie im Dezember, nicht im Juni

Hier scheitern die meisten Selbst-Checks, weil sie zur falschen Jahreszeit stattfinden.

Der Energie-Atlas Bayern beschreibt den Mechanismus präzise: Bei Verschattung ist "nicht nur der betroffene Bereich, sondern die Leistung des gesamten Moduls beeinträchtigt". Das Fraunhofer ISE nennt die Ursache: Durch Mismatch entsteht eine lokalisierte Verlustleistung, die verschattete Zelle wirkt als Verbraucher statt als Stromquelle – möglich sind Hot-Spot-Erhitzung und irreversible Schädigung. Eine belastbare Faustformel vom Typ "10 % Schatten kostet 50 % Ertrag" gibt es dagegen nicht; solche Zahlen kursieren, sind aber nicht belegbar.

Belegbar ist die Geometrie: Mittagssonnenhöhe = 90° − Breitengrad ± 23,44°, Schattenlänge = Objekthöhe ÷ tan(Sonnenhöhe).

Zeitpunkt Mittagssonnenhöhe in Deutschland Schatten eines 8 m hohen Baums
21. Dezember ca. 11,8°–19,1° ca. 23–38 m
20./21. März und 22./23. September ca. 35,2°–42,5° ca. 9–11 m
21. Juni ca. 58,6°–66,0° ca. 3,6–4,9 m

Eigene geometrische Berechnung für die Breitengrade 47,5° bis 54,8° (Süd-Bayern bis Flensburg). Nachrechnen lässt sich das kostenlos mit PVGIS der Europäischen Kommission (JRC).

Die Konsequenz: Ein Dach, das im Juni schattenfrei ist, kann von November bis Februar stundenlang verschattet sein. Notieren Sie Höhe und Abstand jedes Objekts im Süd-, Südost- und Südwestsektor, denken Sie an Schornstein und Gaube und an das Baumwachstum über 25 Jahre – den Rest simulieren Sie mit PVGIS. Wie sich Restverschattung technisch abfedern lässt, steht in Verschattung bei Photovoltaik.

Ergebnis: Bestanden ohne dauerhafte Kernverschattung der Hauptfläche in den Mittagsstunden des Winterhalbjahrs.

Punkt 4: Dachzustand und Restlebensdauer – die 25-Jahre-Regel

Das Umweltbundesamt hält fest: "Die Lebensdauer eines Photovoltaikmoduls beträgt im Regelfall 25 bis 30 Jahre", und heutige Module würden "meist mit 30 Jahren Leistungsgarantie verkauft" (Umweltbundesamt). Das ISE ergänzt eine Degradation von rund 0,15 % pro Jahr.

Restlebensdauer des Dachs Empfehlung Begründung
über 25 Jahre, schadenfrei direkt PV montieren Dach übersteht die gesamte Anlagenlaufzeit
20–25 Jahre Dach und PV gemeinsam planen Grauzone: Gerüst steht dann nur einmal
unter 20 Jahre erst sanieren, dann PV Restlebensdauer endet vor der Anlagenlaufzeit
asbesthaltige Eindeckung zuerst zurückbauen Aufdach-Montage nicht zulässig

Maßgeblich ist nicht das kalendarische Dachalter, sondern die Restlebensdauer – das beurteilt am besten ein Dachdecker bei einer Begehung. Zur Orientierung: Tondachziegel halten 60–80 Jahre (glasiert bis 100), Betondachpfannen nur etwa 40 Jahre (Marktrecherche). Ein 40 Jahre altes Betondach gehört deshalb vor die PV-Planung geprüft, ein Ziegeldach gleichen Alters meist nicht.

Die falsche Reihenfolge kostet konkret: De- und Remontage liegen bei etwa 150–250 € pro kWp, bei 8 kWp also rund 1.200–2.000 € zuzüglich Gerüst und Elektriker (Marktrecherche – keine amtliche Quelle). Bei gemeinsamer Planung entfällt der Posten. Mehr in Photovoltaik vor oder nach der Dachsanierung.

Der harte Ausschlussgrund heißt Asbest: Die Verbraucherzentrale nennt als Grundvoraussetzung "eine möglichst verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen, asbestfreien Dachdeckung". Auf Faserzement-Wellplatten bis Anfang der 1990er ist Aufdach-Montage nicht zulässig; der Rückbau muss vorgeschaltet werden.

Ergebnis: Bestanden bei über 25 Jahren Restlebensdauer, schadenfrei und asbestfrei.

Punkt 5: Statik und Tragreserve – der häufigste Ratgeber-Fehler

Das Eigengewicht ist meist nicht das Problem. Ein modernes Glas-Glas-Modul – Beispiel Trina Vertex S+ NEG9R.28 – wiegt 21 kg bei 1.762 × 1.134 × 30 mm, also etwa 2,0 m². Eigene Rechnung: rund 10,5 kg/m² allein für das Modul – Größenordnung einer zweiten, leichten Dacheindeckung. Ein kg/m²-Gesamtwert mit Montagesystem und Ballast lässt sich nicht pauschalisieren.

Maßgeblich sind Schnee als Auflast und Wind als Sog. Bemessungsgrundlage ist Eurocode 1: DIN EN 1991-1-3 (Schnee) und DIN EN 1991-1-4 (Wind) mit ihren Nationalen Anhängen – berücksichtigt werden Schneelastzone, Geländehöhe, Windzone, Dachneigung und Modullage. Für ein Pultdach mit 0°–30° Neigung gilt ein Formbeiwert μ von 0,8, die Dachschneelast ist Si = μ · Sk und sinkt mit zunehmender Neigung. Größenordnung: Schrägdach bis 30°, Schneelastzone 3, 750 m Geländehöhe – Sk rund 4,3 kN/m², daraus Si rund 3.400 Pa. Die frühere DIN 1055 ist abgelöst.

Und hier steckt der Fehler, der in vielen Ratgebern zu finden ist: Modul-Prüflasten – beim Trina-Modul etwa 5.400 Pa Schnee (rund 550 kg/m²) und 4.000 Pa Wind – belegen ausschließlich die Robustheit des Moduls, nicht ob Ihr Dachtragwerk diese Kräfte in die tragenden Wände ableiten kann. Wer die 5.400 Pa als Beleg für "mein Dach trägt das" liest, verwechselt zwei Nachweise.

Zur Verantwortung ist der Energie-Atlas Bayern unmissverständlich: "Als Beauftragender sind Sie grundsätzlich für die Statik verantwortlich." In der Praxis rechnet der Fachbetrieb mit der Statik des Montagesystem-Herstellers; ein eigener Tragwerksplaner wird bei großen Spannweiten, schwachen Sparren oder Flachdach mit Ballastierung nötig. Details in Photovoltaik: Dachstatik und Dachlast.

Ergebnis: Kein Online-Ergebnis möglich – bestanden heißt: keine Warnzeichen, und die Statik wird vor Auftragserteilung schriftlich nachgewiesen.

Punkt 6: Elektrik und Zählerschrank – der versteckte Kostenblock

Ein Zweirichtungszähler ist Pflicht. Für ihn gilt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber seit 2024 eine Preisobergrenze von 25 € pro Jahr; der eigentliche Kostenblock ist nicht der Zähler, sondern der Zählerschrank. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein schreibt dazu, im Rahmen des Zählertauschs könne ein Umbau des Zählerschranks nötig werden, und die Kosten dafür "können mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen" (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) – und den Umbau trägt der Eigentümer.

Baujahr des Zählerschranks Typischer Aufwand Kostenrahmen
vor 1990 fast immer Austausch (alte 2-Phasen-Anschlüsse, fehlender FI) 1.500–2.500 €
1990–2000 Anpassung/Nachrüstung oft nötig 600–1.500 €
2000–2019 meist konform, nur Zählerplatz ergänzen 400–700 €
ab 2019 (VDE-AR-N 4100) praktisch immer konform in der Regel 0 €

Kostenspannen aus Marktrecherche – amtliche Preislisten gibt es dafür nicht. Ein kompletter Austausch im Einfamilienhaus liegt in der Regel bei 1.500–2.500 €, bei aufwendigen Fällen darüber.

Normrahmen: Die TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100 in der Ausgabe 2026-04 ist seit dem 06.03.2026 in Kraft und regelt Anschluss und Zählerplatz neu errichteter oder geänderter Kundenanlagen. Laufend: moderne Messeinrichtung maximal 25 €/Jahr; beim intelligenten Messsystem liegt die Preisobergrenze für den Anschlussnutzer je nach Verbrauchs- und Leistungsgruppe zwischen 40 und 140 €/Jahr, für eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt kommen höchstens 50 €/Jahr hinzu (§ 30 MsbG). Details in Photovoltaik: Zählerschrank und Zählertausch.

Ergebnis: Bestanden bei einem Zählerschrank ab 2019. Älter ist kein Ausschlussgrund, aber ein Budgetposten.

Punkt 7: Rechtliche Hürden – der Regelfall ist entspannt

Die Verbraucherzentrale fasst den Normalfall zusammen: "In den meisten Bundesländern ist für kleinere Photovoltaikanlagen […] keine Baugenehmigung erforderlich" – mit Ausnahmen beim Denkmalschutz. Baurecht ist Landesrecht, Dach-PV dort in der Regel verfahrensfrei. Drei Fälle brauchen trotzdem eine Klärung:

  • Denkmalschutz. Ebenfalls Landesrecht: Bei Baudenkmälern und in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich – unabhängig vom Baurecht. Der häufigste echte Blocker; Vorgehen und Verfahrensdauer in Photovoltaik und Denkmalschutz.
  • Bebauungsplan. Kann Dachform, Dachfarbe, Materialien oder Aufbauten vorgeben und die Belegung einschränken.
  • Örtliche Gestaltungssatzung. Gleiche Wirkung, andere Rechtsgrundlage – typisch in historischen Ortskernen.

Rückenwind gibt § 2 EEG: "Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit" – erneuerbare Energien sind als vorrangiger Belang in Abwägungen zu berücksichtigen (§ 2 EEG). Das stärkt Ihre Position gegenüber Denkmalschutzbelangen, hebt Auflagen aber nicht automatisch auf. Verbindlich Auskunft gibt die örtliche Bauaufsichts- beziehungsweise Denkmalbehörde.

Ergebnis: Bestanden, wenn Ihr Gebäude nicht in der Denkmalliste steht und kein B-Plan Dachaufbauten einschränkt.

Solarkataster: Was die amtlichen Karten leisten – und wo sie aufhören

Bevor Sie einen Installateur anrufen, gibt es eine kostenlose Zwischenstufe, die kaum jemand nutzt: das Solarkataster Ihres Bundeslands oder Ihrer Kommune – eine behördliche Kartenanwendung, die je Dachfläche ein modelliertes PV-Potenzial ausweist. Rheinland-Pfalz gibt vier Werte aus: "geeignete Modulfläche [m²]", "nutzbare Einstrahlung [kWh/m²*Jahr]", "max. Leistung [kWp]" und "potenzieller Stromertrag [kWh/Jahr]". Grundlage sind Laserscan-Daten plus Gebäudeumrisse aus dem Liegenschaftskataster ALKIS – dort rund 3,2 Millionen Gebäude.

Wer eines anbietet

Es gibt kein bundesweit einheitliches Solarkataster. Landesweite Angebote haben wir am 30.07.2026 geprüft:

Bundesland Portal / Betreiber Besonderheit
Nordrhein-Westfalen Energieatlas NRW (LANUK) Adresseingabe, plus Dachflächen-Rechner
Hessen Solar-Kataster Hessen (LandesEnergieAgentur) Basis Laserscan-Überflüge
Rheinland-Pfalz Energieatlas Rheinland-Pfalz vier Werte je Teilfläche, offene Methodik
Bayern Energie-Atlas Bayern (StMWi/LfU) PV-Potenzial aus 3D-Gebäudemodellen
Baden-Württemberg Energieatlas BW (LUBW) Layer "solarkataster" plus Wirtschaftlichkeitsrechner

Eigene Live-Prüfung der Landesportale am 30.07.2026. Anderswo gibt es teils nur kommunale Angebote; der Energieatlas Niedersachsen enthält nur Biogas- und Windenergieanlagen. Wo kein Kataster existiert, ist PVGIS der Europäischen Kommission die Alternative – dasselbe Werkzeug, mit dem das ISE die Ertragsmatrix oben berechnet hat.

Drei Grenzen, die die Betreiber selbst nennen

Erstens das Datenalter. Die LandesEnergieAgentur Hessen schreibt zu ihren Laserscan-Überflügen: "Hierbei werden die einzelnen Regionen ungefähr alle 6-7 Jahre überflogen und gescannt"; die Daten stammen je nach Lage aus 2017–2022. Das NRW-Kataster "umfasst alle Gebäude, die bis Ende 2022 in den Karten der Gebäudeumrisse (ALKIS-Daten) eingetragen waren". Eine neue Gaube oder ein gewachsener Nachbarbaum fehlen im Modell.

Zweitens fixe Modellannahmen. Die Methodik-Seite des Energieatlas Rheinland-Pfalz (Stand März 2024, Parameter im April 2026 angepasst) legt sie offen: Modulwirkungsgrad pauschal 23 %, Mindest-Eignungsfläche 5 m² (Schrägdach) bzw. 12,5 m² (Flachdach, 15° Aufstellung), Eignungsschwelle ein "spezifischen Stromertrag von 700 kWh/kWp pro Jahr", tolerierte Verschattung unter 20 %.

Drittens eine wohlwollende Grundannahme. Der Energieatlas NRW schreibt es selbst: "Im Solarkataster NRW wird angenommen, dass alle Flächen grundsätzlich erst einmal für eine Photovoltaik-Nutzung geeignet sind." Als Screening sinnvoll, als Eignungsnachweis nicht. Entsprechend deutlich die LEA Hessen: Die Ergebnisse dienen "als erste Annäherung, ersetzen aber nicht die Detailplanung durch eine Fachfirma vor Ort". Und die RLP-Methodik räumt ein, dass "die Eignung einer Dachfläche stark vom Verbrauchsverhalten der Bewohner/Nutzer des Gebäudes abhängig ist".

Solarkataster sind damit reine Einstrahlungs- und Geometriemodelle. Nicht enthalten: Restlebensdauer der Eindeckung (Punkt 4), Statik (Punkt 5), Asbest, Zählerschrank (Punkt 6), Denkmalschutz und B-Plan (Punkt 7) sowie Ihr Eigenverbrauchsprofil – der eigentliche Wirtschaftlichkeitstreiber. Ein Kataster deckt also die Punkte 1 bis 3 ab, und die als Modell. Tragen Sie Kataster-Zahlen deshalb nie als Ertragsversprechen in ein Angebotsgespräch.

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Die Grenze generischer Solarrechner

Dasselbe Problem in anderer Form haben pauschale Online-Solarrechner. Die Verbraucherzentrale schreibt offen über ihren eigenen, er gehe "von einer bestimmten, vorteilhaften Ausrichtung und Sonneneinstrahlung aus", und "Abweichungen davon" könnten "nicht eingestellt werden" (Verbraucherzentrale). Gerechnet wird dort mit rund 1.025 kWh pro kWp und Jahr; für ein durchschnittliches, verschattungsfreies Dach rechnen wir konservativer mit etwa 900 kWh/kWp. Der Grund: Die Globalstrahlung variiert standortabhängig um etwa ±10 % (Jahressumme horizontal 2001–2020: 1.102 kWh/(m²·a) nach DWD-Zahlen), und die Performance Ratio liegt laut ISE bei 80–90 %. Konkrete Werte zeigt unsere Ertragstabelle für Photovoltaik pro kWp.

Warum der Zeitpunkt der Prüfung gerade jetzt zählt

Es gibt einen förderrechtlichen Grund, die Dachfrage nicht auf den Herbst zu schieben. Am 29.07.2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle als Regierungsentwurf beschlossen; das parlamentarische Verfahren beginnt im September 2026, das Inkrafttreten ist zum 01.01.2027 geplant (BMWE-Pressemitteilung vom 29.07.2026). Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht – Änderungen im Bundestag sind wahrscheinlich.

Entscheidend ist der Bestandsschutz: § 100 Abs. 1 Nr. 1 lit. a würde Anlagen, "die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen worden sind", dem bisherigen Recht über die volle Laufzeit unterstellen. Wer diesen Stichtag anstrebt, muss die Dacheignung jetzt klären – Planung, Netzanmeldung und Montage brauchen Vorlauf. Danach würde ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh gelten (§ 48 Abs. 1); kleine Neuanlagen könnten daraus für längstens 36 Monate eine befristete Übergangszahlung beziehen (§ 25 Abs. 2), von der nach § 53 Abs. 1 ein Cent pro Kilowattstunde abgezogen wird. Die daraus oft genannten 5,2 ct/kWh sind also eine Rechnung (6,2 − 1), kein wörtliches Gesetzeszitat. Der Zugang wäre nach Inbetriebnahmejahr gestaffelt – 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 unter 7 kW (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a–c). Für Neuanlagen käme eine dauerhafte 50-%-Kappung der Einspeiseleistung bei Gebäude-PV unter 100 kW hinzu, und zwar laut Entwurfstext dauerhaft und unabhängig vom Einbau eines intelligenten Messsystems (§ 9 Abs. 2b) – nicht zu verwechseln mit der 60-%-Regel des Solarspitzengesetzes, die nur eine Interimsregel bis zum iMSys-Einbau ist (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3).

Das verschiebt die Planungslogik: Wenn Einspeisung entwertet wird, gewinnt Eigenverbrauch – Ost- und Westdächer werden relativ attraktiver. Auf günstigere Module zu warten ist keine Strategie: Die Modulpreise sind 2026 von rund 0,10 auf etwa 0,15 €/Wp gestiegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist mein Dach für Photovoltaik geeignet?

Sieben Kriterien: Ausrichtung und Neigung, nutzbare Fläche, Verschattung, Dachzustand, Statik, Elektrik, Recht. Laut Fraunhofer ISE ist das Ertragsmaximum bei Süd und 40° "flach ausgebildet, geringe Abweichungen haben kaum Einfluss auf den Ertrag" – zwischen Südost und Südwest bei 20–50° liegen alle Werte bei 91–100 %, ein Ostdach mit 30° erreicht 81 %. Ausschlusskriterien sind Asbest, Restlebensdauer unter 20 Jahren und dauerhafte Kernverschattung.

Was ist ein Solarkataster und wie genau sind die Werte?

Eine behördliche Kartenanwendung, die je Dachfläche ein modelliertes PV-Potenzial ausweist – in Rheinland-Pfalz "geeignete Modulfläche [m²]", "nutzbare Einstrahlung [kWh/m²*Jahr]", "max. Leistung [kWp]" und "potenzieller Stromertrag [kWh/Jahr]", berechnet aus Laserscan- und ALKIS-Daten. Es ist eine Modellrechnung: Die LEA Hessen schreibt selbst, die Werte dienten "als erste Annäherung, ersetzen aber nicht die Detailplanung durch eine Fachfirma vor Ort".

Welche Bundesländer haben ein Solarkataster?

Nach unserer Live-Prüfung am 30.07.2026: Nordrhein-Westfalen (Energieatlas NRW), Hessen (Solar-Kataster Hessen), Rheinland-Pfalz (Energieatlas RLP), Bayern (Energie-Atlas Bayern) und Baden-Württemberg (Energieatlas BW). Ein bundesweit einheitliches Kataster existiert nicht; der Energieatlas Niedersachsen enthält nur Biogas- und Windenergie-Standorte.

Wie alt sind die Daten im Solarkataster?

Älter als viele annehmen. Hessen fliegt "die einzelnen Regionen ungefähr alle 6-7 Jahre" neu ab, die aktuellen Daten stammen aus 2017–2022. Das NRW-Kataster "umfasst alle Gebäude, die bis Ende 2022 in den Karten der Gebäudeumrisse (ALKIS-Daten) eingetragen waren". Eine neue Gaube fehlt im Modell also.

Wie viel Dachfläche brauche ich für 10 kWp?

Die Verbraucherzentrale rechnet mit "etwa fünf bis sieben Quadratmeter Fläche" pro kWp – für 10 kWp also 50–70 m². Die reine Modulfläche ist kleiner: Das ISE nennt 220 W pro Quadratmeter Modul, rechnerisch 4,1–4,5 m²/kWp oder 41–45 m². Die Differenz sind Randabstände und Störflächen.

Reicht ein Blick aufs Dach am Nachmittag, um Verschattung zu prüfen?

Nein, entscheidend ist der Jahresverlauf. Nach eigener geometrischer Berechnung (90° − Breitengrad ± 23,44°) steht die Mittagssonne zur Wintersonnenwende nur 11,8°–19,1° hoch, im Juni 58,6°–66,0°: Ein 8 m hoher Baum wirft im Dezember rund 23–38 m Schatten, im Juni etwa 4 m. Laut Energie-Atlas Bayern ist dabei "nicht nur der betroffene Bereich, sondern die Leistung des gesamten Moduls beeinträchtigt".

Muss mein Dach vor der PV-Anlage saniert werden?

Maßgeblich ist die Restlebensdauer, nicht das Alter. Ein PV-Modul hält laut Umweltbundesamt "im Regelfall 25 bis 30 Jahre". Daraus die 25-Jahre-Regel: über 25 Jahre und schadenfrei heißt direkt montieren, 20–25 Jahre gemeinsam planen, unter 20 Jahre erst sanieren. Sonst fällt eine De- und Remontage von 150–250 €/kWp an – bei 8 kWp rund 1.200–2.000 € (Marktrecherche).

Trägt mein Dach eine Solaranlage – brauche ich einen Statiker?

Das Eigengewicht ist selten das Problem: 21 kg auf etwa 2 m² ergeben rund 10,5 kg/m². Maßgeblich sind Schnee und Windsog nach Eurocode 1 (DIN EN 1991-1-3 und 1991-1-4); ein Schrägdach bis 30° in Schneelastzone 3 auf 750 m Geländehöhe kommt auf rund 3.400 Pa. Modul-Prüflasten wie 5.400 Pa belegen nur die Robustheit des Moduls, nicht die Tragfähigkeit Ihres Dachs. Der Energie-Atlas Bayern: "Als Beauftragender sind Sie grundsätzlich für die Statik verantwortlich."

Brauche ich eine Baugenehmigung für Photovoltaik auf dem Dach?

Die Verbraucherzentrale hält fest: "In den meisten Bundesländern ist für kleinere Photovoltaikanlagen […] keine Baugenehmigung erforderlich." Ausnahmen: Denkmalschutz – dort braucht es eine eigene denkmalrechtliche Erlaubnis – sowie Vorgaben aus B-Plan oder Gestaltungssatzung. § 2 EEG stellt Errichtung und Betrieb ins "überragende öffentliche Interesse", hebt Auflagen aber nicht auf. Verbindlich Auskunft gibt die örtliche Bauaufsichtsbehörde.

Nächster Schritt: Von der Dacheignung zur konkreten Zahl

Wenn Ihr Dach die sieben Punkte übersteht, fehlt die entscheidende Größe: was es bei Ihnen konkret bringt. Genau hier hören Solarkataster und generische Rechner auf – die einen wegen fixer Annahmen und Laserscans von 2017 bis 2022, die anderen, weil sie eine vorteilhafte Ausrichtung voraussetzen.

Unser Photovoltaik-Rechner setzt hier an: Er kombiniert deutschlandweite Gebäudedaten mit Ihrer Adresse, Dachausrichtung und Ihrem Verbrauchsprofil, statt einen Durchschnittswert zu multiplizieren. Sie sehen Ertrag, Eigenverbrauchsanteil und Wirtschaftlichkeit für Ihr Gebäude – nicht für ein Modellhaus in Freiburg. Auf dieser Basis lassen sich Angebote vergleichen, ohne deren Zahlen ungeprüft zu übernehmen.

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