Reduco
Ratgeber19 Min. Lesezeit

Solaranlage ohne Anschaffungskosten 2026: KfW 270 ab 4,11 %

0 € Anzahlung für die Solaranlage: KfW 270 finanziert 100 % und zahlt 100 % aus, ab 4,11 % effektiv. Miete, Mietkauf und Contracting ehrlich gerechnet.

Sie interessieren sich für eine Solaranlage?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen
Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

29. August 2026

Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Einfamilienhaus mit neuer Photovoltaikanlage auf dem Dach, ohne Eigenkapital finanziert

Das Wichtigste in Kürze

  • 100 % Finanzierung und 100 % Auszahlung: Der Förderkredit KfW 270 finanziert laut Programmbeschreibung „bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten“, und „100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt“. Das ist der einzige Weg zu 0 € Anzahlung, bei dem die Anlage vom ersten Tag an Ihnen gehört.
  • Die 4,11 % gelten nur für die beste Bonität: Der viel zitierte Bestzins ist Preisklasse A bei fünf Jahren Laufzeit. Im selben Programm reicht die Spanne über neun Preisklassen bis 10,87 % effektiv (Zinssätze gültig ab 24.08.2026).
  • Die Rate startet hoch und sinkt: KfW 270 ist ein Ratendarlehen, keine Annuität. Bei 18.000 € über 10 Jahre in Preisklasse A zahlen Sie anfangs rund 214 € im Monat, am Ende 152 €, insgesamt 3.921 € Zinsen und damit 21.921 € (+21,8 % gegenüber dem Kaufpreis).
  • Miete kostet Sie den Nullsteuersatz: Die reine Vermietung einer PV-Anlage „unterliegt daher dem Regelsteuersatz“ von 19 %. Bei 135 € Nettorate im Monat sind das 6.156 € Umsatzsteuer in 20 Jahren, die beim Kauf nach § 12 Abs. 3 UStG gar nicht erst anfallen.
  • Das amtliche Mietkauf-Beispiel: Im Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums zahlt der Hauseigentümer über 20 Jahre 32.500 € für eine Anlage mit einem Verkehrswert von 22.000 €, also 47,7 % Aufschlag; davon entfallen 6.500 € auf Versicherung und Service. Das ist die freundlichste denkbare Variante, nicht der Marktpreis.
  • Betreiber bleiben Sie trotzdem: Anlagenbetreiber ist nach § 3 Nr. 2 EEG, „wer unabhängig vom Eigentum die Anlage“ nutzt. Bei Miete und Pacht tragen Sie also die Meldepflichten und bekommen die Einspeisevergütung, obwohl Ihnen die Anlage nicht gehört.

„Solaranlage ohne Anschaffungskosten“ und „0 € Anzahlung“ sind Werbeversprechen, hinter denen sich vier völlig verschiedene Verträge verbergen können. In allen vier Fällen überweisen Sie am Tag der Inbetriebnahme tatsächlich nichts. Danach trennen sich die Wege radikal: Bei der 100-Prozent-Finanzierung gehört Ihnen die Anlage sofort und Sie tilgen einen Kredit. Bei Miete, Mietkauf und Contracting gehört sie zunächst oder dauerhaft jemand anderem, und Sie zahlen dafür eine monatliche Rate. Der Unterschied ist über 20 Jahre gerechnet fünfstellig.

Dieser Ratgeber zieht deshalb nicht die übliche Linie zwischen „Kauf“ und „Miete“, sondern drei härtere: Wem gehört die Anlage? Wer ist Anlagenbetreiber? Und greift der Nullsteuersatz? Daraus folgt alles Weitere, von der Einspeisevergütung bis zum Hausverkauf. Den reinen Grundsatzvergleich finden Sie unter PV-Anlage kaufen oder mieten; den Überblick über alle Finanzierungswege inklusive Bankkredit liefert der Ratgeber Photovoltaik-Finanzierung 2026. Hier geht es strikt um die Frage, was passiert, wenn Sie heute null Euro aufbringen wollen.

Was „0 € Anschaffungskosten“ wirklich bedeutet: die vier Wege

Alle vier Modelle erfüllen das Versprechen „keine Anzahlung“. Sie unterscheiden sich in genau den Punkten, die im Prospekt selten stehen.

Modell Wem gehört die Anlage Wer ist Anlagenbetreiber Nullsteuersatz (0 % USt) Anlage am Vertragsende Typische Laufzeit
100-%-Finanzierung (KfW 270, Bankkredit) Ihnen, ab dem ersten Tag Sie ja, auf Lieferung und Installation gehört Ihnen, Kredit ist getilgt 2–30 Jahre
Miete / Pacht dem Anbieter (Scheinbestandteil, § 95 Abs. 2 BGB) Sie, trotz fehlendem Eigentum nein bei reiner Vermietung: 19 % nur wenn der Vertrag eine Übernahme vorsieht 15–25 Jahre
Mietkauf / Leasing dem Anbieter bis zur letzten Rate Sie je nach Vertragsgestaltung 0 % auf den Überlassungsanteil Kaufoption, im BMF-Beispiel 1 € ca. 20 Jahre
Contracting / Stromliefermodell dem Contracting-Geber der Contracting-Geber betrifft dessen Einkauf, nicht Sie bleibt beim Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart mindestens dessen Kreditlaufzeit

Quellen: § 95 Abs. 2 BGB, § 3 Nr. 2 EEG, § 12 Abs. 3 UStG, UStAE Abschn. 12.18 (BMF-Schreiben vom 27.02.2023, geändert durch BMF-Schreiben vom 30.11.2023), KfW-Merkblatt 270 (Stand 05/2025), Verbraucherzentrale (Stand 23.07.2026).

Die Tabelle enthält bereits die drei Trennlinien. Erstens das Eigentum: Nach § 95 Abs. 2 BGB gehören „Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind“, nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes. Eine gemietete Anlage wird deshalb nicht automatisch Ihr Eigentum, nur weil sie fest auf Ihrem Dach verschraubt ist. Sie bleibt sogenannter Scheinbestandteil und damit Eigentum des Anbieters.

Zweitens die Betreiberrolle. § 3 Nr. 2 EEG definiert als Anlagenbetreiber, „wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt“. Bei Miete und Pacht sind das Sie. Das ist keine Formalie: Sie müssen die Anlage im Marktstammdatenregister anmelden, Sie bekommen die Einspeisevergütung, und für Sie gilt die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Beim Contracting ist es umgekehrt: Dort ist der Anbieter Betreiber, und alle drei Punkte fallen bei Ihnen weg.

Drittens die Umsatzsteuer. Sie ist der teuerste Einzelunterschied und bekommt weiter unten einen eigenen Abschnitt.

Weg 1: 100 % über den KfW-Kredit 270

Das Programm Erneuerbare Energien Standard (270) ist der einzige Weg zu null Euro Eigenkapital, bei dem Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Anlage werden. Die KfW schreibt beides ausdrücklich: finanziert werden „bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten“, und „100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt“. Es gibt also weder eine Eigenkapitalquote noch ein Disagio, das die Auszahlung schmälert. Batteriespeicher lassen sich im selben Vorhaben oder später als Nachrüstung mitfinanzieren.

Wichtig für Privatleute: Wer Strom einspeist, handelt nach dem KfW-Merkblatt „in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“ und ist genau deshalb antragsberechtigt; für den Antrag füllen Sie eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“ aus. Eine Gewerbeanmeldung folgt daraus nicht, es bleibt bei der Lage aus dem Ratgeber Photovoltaik-Steuern 2026.

Die Zinsspanne, die kaum jemand nennt

Die Werbezahl „ab 4,11 %“ stimmt, gilt aber ausschließlich für Preisklasse A, also beste Bonität und beste Sicherheiten, bei fünf Jahren Laufzeit. Die KfW formuliert das selbst unmissverständlich: „Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.“ Es gibt neun Preisklassen von A bis I.

Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung Preisklasse A Preisklasse E Preisklasse I
5 / 1 / 5 Jahre 4,04 % (4,11 % effektiv) 5,84 % (5,97 %) 10,44 % (10,87 %)
10 / 2 / 10 Jahre 4,25 % (4,32 %) 6,05 % (6,19 %) 10,65 % (11,09 %)
20 / 3 / 10 Jahre 4,46 % (4,54 %) 6,26 % (6,41 %) 10,86 % (11,31 %)

Maximalzinssätze im Verwendungszweck „PV-Aufdach beihilfefrei“, Zinssätze gültig ab 24.08.2026, Seitenstand 28.08.2026. Quelle: KfW-Konditionenanzeiger.

Zwischen A und I liegen mehr als sechs Prozentpunkte. Das ist der Unterschied zwischen einer Finanzierung, die sich rechnet, und einer, die die Rendite der Anlage vollständig auffrisst. Fragen Sie Ihre Bank deshalb nicht nach „dem KfW-Zins“, sondern nach Ihrer konkreten Preisklasse.

Ratendarlehen: warum die erste Rate die höchste ist

KfW 270 tilgen Sie anders als eine klassische Baufinanzierung. Die KfW beschreibt es so: „Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.“ Die Tilgung bleibt also konstant, die Zinslast sinkt mit der Restschuld, und damit sinkt die Gesamtbelastung Monat für Monat. Wer mit einer gleichbleibenden Annuität kalkuliert, unterschätzt die Anfangsjahre.

Die folgende Rechnung geht von 18.000 € Kreditbetrag aus, dem Rechenbeispiel für eine 10-kWp-Anlage mit rund 10 kWh Speicher. Der Rechenweg: vierteljährliche Tilgungsrate gleich Kreditbetrag geteilt durch die Zahl der Tilgungsquartale, dazu je Quartal die Zinsen auf die verbleibende Restschuld, gerechnet mit dem Sollzins der jeweiligen Preisklasse.

Variante (18.000 €) Sollzins Zinsen gesamt Gesamtaufwand Aufschlag
Preisklasse A, 10 Jahre, ohne tilgungsfreie Jahre 4,25 % 3.921 € 21.921 € +21,8 %
Preisklasse A, 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre 4,25 % 4.686 € 22.686 € +26,0 %
Preisklasse C, 10 Jahre 4,95 % 4.566 € 22.566 € +25,4 %
Preisklasse E, 10 Jahre 6,05 % 5.581 € 23.581 € +31,0 %
Preisklasse I, 10 Jahre 10,65 % 9.825 € 27.825 € +54,6 %

Eigene Rechnung auf Basis der KfW-Sollzinsen mit Gültigkeit ab 24.08.2026, Ratendarlehen mit vierteljährlicher Tilgung.

In Preisklasse A und ohne tilgungsfreie Jahre beginnen Sie bei rund 214 € im Monat und enden bei 152 €. Mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren zahlen Sie zunächst nur 63,75 € monatlich, danach steigt die Belastung auf 251 € und fällt bis zum Ende auf 189 €. Tilgungsfreie Jahre verschieben also Liquidität nach hinten und kosten in diesem Beispiel 765 € zusätzliche Zinsen.

Der ersparte Netzstrom trägt davon einen erheblichen Teil: Rund 3.400 kWh Eigenverbrauch entsprechen bei 37,2 ct/kWh etwa 1.265 € im Jahr, also gut 105 € pro Monat, dazu kommt die Einspeisevergütung. Die Rate ist damit nicht gedeckt, aber weitgehend gegenfinanziert.

Zwei Fristen, die Geld kosten

Erstens: Der Antrag muss „bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens“ gestellt werden. Ein unterschriebener Liefervertrag vor der Zusage kostet die Finanzierung. Dieselbe Reihenfolge-Logik kennen Sie aus der Photovoltaik-Förderung 2026.

Zweitens die Bereitstellungsprovision. Das KfW-Merkblatt zum Programm 270 formuliert sie so: „beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat“. Bei 18.000 € nicht abgerufenem Kredit sind das 27 € pro Monat, und das trifft genau die typische PV-Vorlaufzeit von drei bis sechs Monaten bis zum Netzanschluss. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate, verlängerbar um maximal 24 Monate. Stimmen Sie den Zusagetermin also mit dem realistischen Liefertermin ab.

Wählbar sind Laufzeiten bis 5, 10, 15, 20 und 30 Jahre mit maximal 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei zwei Jahren Mindestlaufzeit und ohne Mindestkreditbetrag. Den Antragsweg vertieft der Ratgeber KfW 270 für Photovoltaik.

Weg 2: Miete und Pacht

Beim Mietmodell stellt ein Anbieter die Anlage auf Ihr Dach, bleibt Eigentümer und Sie zahlen eine feste Monatsrate. Die Verbraucherzentrale beschreibt die typische Konstruktion so: „Statt des Kaufpreises wird über die Mietdauer von circa 20 Jahren eine monatliche Miete fällig“, und „Typisch für Mietverträge sind die langen Laufzeiten von meist 15 bis 25 Jahren“.

Hier die ehrliche Auskunft: Es gibt keine neutrale Erhebung typischer PV-Mietraten in Euro. Die Verbraucherzentrale bewertet das Modell ausführlich, nennt aber bewusst keine Euro-Spanne. Die kursierenden Angaben von 80 bis 300 € im Monat stammen aus Anbieter- und Portaltexten, nicht aus einer unabhängigen Auswertung, und wir übernehmen sie deshalb nicht. Was wir liefern, ist der Rechenweg, der aus jedem konkreten Angebot eine belastbare Zahl macht.

Die Bewertung der Verbraucherzentrale fällt eindeutig aus: „Das Mieten einer Photovoltaik-Anlage ist über die Vertragslaufzeit mit höheren Kosten verbunden als der Kauf einer Anlage und rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv“, dafür aber komfortabel in der Umsetzung. Und weiter: „Das Preisniveau liegt häufig so hoch, dass das Mieten der PV-Anlage nicht günstiger oder sogar teurer ist als der Bezug von Strom aus dem Netz.“

Positiv festzuhalten ist die Kalkulierbarkeit. Eine verbreitete Behauptung lautet, Mietraten würden über die Laufzeit indexiert und stiegen mit der Inflation. Die Verbraucherzentrale schreibt das Gegenteil: „Sämtliche Kosten stehen schon bei Vertragsabschluss fest. Der monatlich zu zahlende Betrag ändert sich in der Regel über die gesamte Vertragslaufzeit nicht.“ Eine automatische Indexierung ist also kein belegter Regelfall, sondern ein Punkt, den Sie im konkreten Vertrag nachlesen.

Weg 3: Mietkauf und Leasing

Mietkauf und Leasing sehen aus wie Miete, führen aber am Ende ins Eigentum. Umsatzsteuerlich ist das entscheidend, denn das Bundesfinanzministerium stellt klar: „Dagegen können Leasing- oder Mietkaufverträge je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein.“ Nur wenn der Vertrag als Lieferung gilt, greift der Nullsteuersatz.

Das erkennbare Merkmal ist die Kaufoption am Ende. Das offizielle Rechenbeispiel im BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz beschreibt einen 20-jährigen Überlassungsvertrag mit einer Jahresmiete von 1.625 €, davon 1.300 € für die Anlage einschließlich Finanzierungskosten und 325 € für Serviceleistungen. Am Ende steht eine Kaufoption für 1 €. Der Verkehrswert der Anlage liegt zu Vertragsbeginn bei 22.000 € und am Ende bei 4.400 €. Das BMF stuft den Vertrag als Lieferung ein und begründet: „Die Summe der vertraglichen Raten beträgt 26.000 € und entspricht damit dem Verkehrswert des Gegenstands einschließlich der Finanzierungskosten.“

Position im BMF-Beispiel Betrag
Jahresmiete gesamt 1.625 € (135,42 € im Monat)
davon Anlage inkl. Finanzierungskosten 1.300 € pro Jahr
davon eigenständige Serviceleistungen 325 € pro Jahr
Überlassungsanteil über 20 Jahre 26.000 €
Serviceanteil über 20 Jahre 6.500 €
Gesamtzahlung über 20 Jahre 32.500 €
Verkehrswert der Anlage bei Vertragsbeginn 22.000 €
Aufschlag gegenüber dem Verkehrswert 10.500 € (+47,7 %)
Kaufoption am Ende 1 €

Zahlen aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (GZ III C 2 - S 7220/22/10002 :010), Summen selbst gerechnet.

Ordnen Sie diese Zahlen richtig ein: Das ist ein steuerrechtliches Lehrbeispiel, kein Marktpreis. Der Überlassungsanteil von 26.000 € gegenüber 22.000 € Anlagenwert entspricht über 20 Jahre einem impliziten Effektivzins von nur rund 1,65 %, deutlich unter jeder Bankkondition dieser Tage. Das amtliche Beispiel ist die freundlichste denkbare Variante, und selbst dort zahlen Sie 47,7 % über dem Anlagenwert. Ein reales Angebot mit marktüblichen Finanzierungskosten liegt darüber.

Der zweite Punkt betrifft den Serviceanteil. Der Nullsteuersatz „findet keine Anwendung auf den Teil des Entgelts, der auf eigenständige Serviceleistungen entfällt wie z. B. Wartungsarbeiten, die Einholung von behördlichen Genehmigungen oder die Versicherung der Photovoltaikanlage“. Eine Pauschalaufteilung von „90 % für die Überlassung der Photovoltaikanlage und 10 % für die eigenständigen Serviceleistungen“ beanstandet das BMF nicht. Auch beim günstigsten Mietkauf bleiben also rund 10 % des Entgelts bei 19 %.

Weg 4: Contracting und Stromliefermodell

Beim Contracting investiert und betreibt der Anbieter, und Sie kaufen ihm den erzeugten Strom ab. Die KfW definiert die Konstellation für ihre eigene Finanzierung präzise: Contracting-Vorhaben sind förderfähig, „sofern der Contracting-Geber die Antragsberechtigung erfüllt, das Vorhaben förderfähig ist, die Investition in seinem wirtschaftlichen Risiko liegt und er zugleich Investor und Betreiber der Anlage ist. Die Laufzeit des Contracting-Vertrags muss mindestens der Laufzeit des beantragten Kredits entsprechen.“

Für Sie bedeutet das eine saubere Rollentrennung mit spürbarer Einschränkung: keine Meldepflicht im Marktstammdatenregister und kein Aufwand mit Wartung und Versicherung, im Gegenzug aber keine Einspeisevergütung, keine Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und am Vertragsende keine Anlage. Ihr Vorteil beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Contracting-Strompreis und dem Netzstrompreis von rund 37,2 ct/kWh. Das ist die einzige Kennzahl, an der ein Contracting-Angebot zu messen ist.

Der Steuerbruch: warum 0 % Mehrwertsteuer nur beim Kauf ankommt

Das ist der härteste Unterschied zwischen den vier Wegen. § 12 Abs. 3 UStG senkt die Steuer auf 0 % für die Lieferung von Solarmodulen inklusive wesentlicher Komponenten und Speicher an den Betreiber, ausdrücklich auch für die Installation. Die 30-kWp-Angabe im Gesetz ist dabei eine Vermutungsregel und keine Obergrenze: „Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.“

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass zieht für die Vermietung eine klare Linie. Abschnitt 12.18 Absatz 1 lautet wörtlich: „Die Vermietung von Photovoltaikanlagen stellt keine Lieferung von Photovoltaikanlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz.“ Wer eine Anlage im engeren Sinne mietet, verliert also genau den Steuervorteil, mit dem die Branche für Photovoltaik wirbt.

Nettorate im Monat (Rechenbeispiel) Summe über 20 Jahre netto 19 % USt bei reiner Vermietung Summe brutto
135 € 32.400 € 6.156 € 38.556 €
150 € 36.000 € 6.840 € 42.840 €
200 € 48.000 € 9.120 € 57.120 €

Rechenbeispiele, keine erhobenen Marktraten. Setzen Sie die Nettorate aus Ihrem Angebot ein und multiplizieren Sie mit der Zahl der Vertragsmonate.

Fair bleiben muss man trotzdem: Viele Anbieter haben ihre Verträge inzwischen so gestaltet, dass sie umsatzsteuerlich als Lieferung gelten und der Nullsteuersatz greift. „Miete kostet immer 19 %“ wäre also falsch. Es hängt daran, ob Ihr konkreter Vertrag eine Lieferung ist, und das erkennen Sie nicht am Prospekt, sondern an der Kaufoption und an der Steuerausweisung auf Ihrer Rate. Fragen Sie vor der Unterschrift danach, so wie beim Kaufangebot auch (Photovoltaik-Angebot prüfen).

Ein dritter Punkt verteuert Miet- und Leasingmodelle strukturell: Der Nullsteuersatz erfasst nur die Lieferung an den Betreiber. „Die in der Lieferkette vorausgehenden Lieferungen (z. B. an Zwischenhändler, Leasinggeber, Mietverkäufer) unterliegen hingegen dem Regelsteuersatz.“ Der Anbieter kauft also mit 19 % ein, bekommt die Steuer als Unternehmen zwar erstattet, muss sie aber vorfinanzieren. Diese Kapitalbindung steckt am Ende in Ihrer Rate.

20 Jahre gerechnet: der ehrliche Vergleich

Die entscheidende Zahl ist nicht die Monatsrate, sondern die Summe über die Vertragslaufzeit. Als Bezugsgröße dient eine typische 10-kWp-Anlage mit rund 10 kWh Speicher für 18.000 €. Dieser Wert lässt sich unabhängig herleiten: Der Preisindex der Verbraucherzentrale aus 71 ausgewerteten Angeboten nennt für 9 bis 10 kWp 1.410 €/kWp und für 8 bis 10 kWh Speicher 410 €/kWh, zusammen also 18.200 €. Zu dieser Tabelle schreibt die Verbraucherzentrale allerdings ausdrücklich, sie sei „keine Orientierungshilfe für aktuelle Anlagenpreise“, sondern solle „nur verdeutlichen, wie abhängig die Preise von der Anlagenleistung sind“. Genau dafür nutzen wir sie: als Plausibilitätsprüfung, nicht als Preisliste.

Weg Zahlung über die Laufzeit Anlage gehört Ihnen Bemerkung
Kauf aus Eigenkapital 18.000 € ja, sofort Referenzwert
KfW 270, Preisklasse A, 10 Jahre 21.921 € ja, sofort +21,8 % Zinsaufwand
KfW 270, Preisklasse E, 10 Jahre 23.581 € ja, sofort +31,0 %
KfW 270, Preisklasse I, 10 Jahre 27.825 € ja, sofort +54,6 %
Mietkauf nach BMF-Beispiel, 20 Jahre 32.500 € ja, gegen 1 € am Ende amtliches Lehrbeispiel, sehr günstig gerechnet
Miete, 135 € netto im Monat, 20 Jahre Rate × 240, zzgl. 19 % bei reiner Vermietung nur laut Vertrag Rechenbeispiel, keine Marktrate

Kaufpreis und KfW-Werte auf 18.000 € bezogen, Mietkauf auf den 22.000-€-Verkehrswert des BMF-Beispiels. Die Zeilen sind daher in der Bezugsgröße nicht identisch und zeigen die Größenordnung, nicht den Cent.

Zwei Muster fallen auf. Selbst die teuerste KfW-Preisklasse bleibt unter dem freundlichsten amtlichen Mietkauf-Beispiel. Und die Kreditvariante endet nach spätestens 10 bis 20 Jahren, während Miete und Mietkauf über die volle Laufzeit weiterlaufen: Nach der letzten Rate produziert eine gekaufte Anlage noch viele Jahre kostenlosen Strom, und dieser Zeitraum ist der eigentliche Gewinn.

Genau hier setzt ein von der Verbraucherzentrale dokumentierter Rechentrick an: „Einige Anbieter berechnen den Kostenvorteil über 25 oder sogar 30 Jahre. Dabei verschleiern sie, dass sich über die deutlich kürzere Vertragslaufzeit von 15 bis 20 Jahren meistens gar kein Kostenvorteil, sondern sogar ein nennenswerter Verlust ergibt.“ Die Empfehlung lautet, „die Wirtschaftlichkeit lediglich über den Mietzeitraum zu betrachten“. Der zweite dokumentierte Trick betrifft die unterstellte Strompreissteigerung: Realistisch sind laut Verbraucherzentrale „ca. 2-3 Prozent“ pro Jahr, während Anbieter „teilweise mit einer doppelt bis dreifach so hohen Steigerungsrate“ rechnen. Prüfen Sie in jeder Vergleichsrechnung zuerst diese beiden Annahmen.

Fünf Vertragspunkte, an denen es teuer wird

1. Vorzeitiger Ausstieg. Beim Verbraucherdarlehen ist der Ausstieg gesetzlich geschützt: „Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen“ (§ 500 Abs. 2 BGB), und § 502 Abs. 3 BGB deckelt die Vorfälligkeitsentschädigung auf „1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags“, auf 0,5 Prozent dann, wenn zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr liegt. Auch KfW 270 lässt außerplanmäßige Tilgung zu, „gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung“. Ein PV-Mietvertrag kennt keine vergleichbare Deckelung. Die Verbraucherzentrale formuliert nur qualitativ, ein vorzeitiger Abkauf werde häufig angeboten, „jedoch sind in diesem Fall die Kosten bedeutend höher als beim direkten Kauf einer Anlage“. Eine belastbare Euro-Zahl dafür existiert in keiner neutralen Quelle.

2. Hausverkauf. Das ist die härteste belegte Hürde. Laut Verbraucherzentrale verpflichten Sie sich in der Regel auch vertraglich, „dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird“. Ein 20-Jahres-Mietvertrag wird damit zur Verkaufsbedingung für Ihre Immobilie: Der Käufer muss ihn übernehmen wollen. Wie sich eine Anlage auf den Verkauf auswirkt, vertieft der Beitrag Haus mit Photovoltaik verkaufen. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Vertrag eine Eintragung ins Grundbuch verlangt. Das Rechtsinstrument dafür wäre eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB. Ob ein Anbieter das fordert, ist reine Vertragssache, eine Erhebung zur Verbreitung gibt es nicht.

3. Insolvenz des Anbieters. Die Verbraucherzentrale hält fest: „Zudem gab es in der Vergangenheit Negativbeispiele: Kund:innen von Anbietern, die während eines laufenden Mietvertrages Insolvenz anmelden mussten, waren und sind teilweise weiterhin mit Problemen beim Weiterbetrieb der Anlagen konfrontiert.“ Über 20 Jahre ist das kein theoretisches Risiko. Beim finanzierten Kauf entfällt es: Die Anlage gehört Ihnen, unabhängig vom Schicksal des Installationsbetriebs.

4. Speichertausch nach 10 bis 15 Jahren. Batteriespeicher haben „eine begrenzte Lebensdauer, die deutlich kürzer ist als die einer PV-Anlage“, laut Verbraucherzentrale „vermutlich nach 10 bis 15 Jahren“. Bei 20 Jahren Vertragslaufzeit fällt der Tausch also mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Laufzeit. Der Vertrag muss drei Dinge regeln: wer tauscht, ob das auch beim zweiten Mal gilt, und wer den Leistungsverlust nachweisen muss.

5. Übernahme am Vertragsende. „Nach Ende der Laufzeit sollte der Vertrag die Möglichkeit bieten, die Anlage kostenfrei zu übernehmen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Das ist eine Empfehlung, kein Marktstandard. Steht die kostenfreie Übernahme nicht im Vertrag, haben Sie nach 20 Jahren Zahlungen kein Eigentum an einer Anlage, die dann noch immer Strom produziert.

Ein Sicherheitsnetz gibt es immerhin: Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, können Sie widerrufen. § 355 Abs. 2 BGB bestimmt: „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.“ Nutzen Sie diese zwei Wochen für eine unabhängige Prüfung, statt am Küchentisch zu entscheiden.

Was der Jahreswechsel 2026/2027 mit einem 20-Jahres-Vertrag macht

Jeder Miet-, Mietkauf- und Contracting-Vertrag kalkuliert im Hintergrund mit der Einspeisevergütung. Deren Höhe hängt am Tag der Inbetriebnahme. Für Gebäudeanlagen bis 10 kW gelten bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 7,70 ct/kWh in der Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh in der Volleinspeisung (Bundesnetzagentur). Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt anschließend 20 Jahre lang unverändert.

Für die Zeit danach liegt ein Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vor, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen durch eine befristete Übergangszahlung ersetzen soll. Das ist ausdrücklich kein geltendes Recht, sondern ein Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Bestandsanlagen sollen ihre zugesagte Förderung über die volle Laufzeit behalten. Die Details und was das für den Kaufzeitpunkt bedeutet, stehen im Beitrag PV-Anlage 2026 oder 2027 kaufen.

Praktisch heißt das zweierlei. Prüfen Sie bei jeder Ersparnisrechnung, mit welcher Einspeisevergütung und welchem Inbetriebnahmedatum gerechnet wurde. Und beachten Sie, wem die Vergütung zusteht: bei Miete und Pacht Ihnen als Betreiber, beim Contracting dem Anbieter.

Sie interessieren sich für eine Solaranlage?

Anzeige

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.

100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es eine Solaranlage wirklich ohne Anschaffungskosten?

Ohne Anzahlung ja, ohne Kosten nein. Vier Wege führen zu 0 € am Tag der Inbetriebnahme: 100-Prozent-Finanzierung über KfW 270 oder Bank, Miete beziehungsweise Pacht, Mietkauf oder Leasing und Contracting. In allen vier Fällen zahlen Sie über die Laufzeit mehr als den Kaufpreis; der Unterschied liegt darin, wem die Anlage gehört und wie hoch der Aufschlag ausfällt.

Finanziert die KfW eine Photovoltaikanlage zu 100 Prozent?

Ja. Das Programm 270 finanziert nach eigener Beschreibung „bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten“, und „100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt“. Ein Batteriespeicher lässt sich im selben Vorhaben oder als spätere Nachrüstung mitbeantragen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner laufen, nicht direkt bei der KfW.

Wie hoch ist der Zins beim KfW-270-Kredit 2026 wirklich?

Die Werbezahl von 4,11 % effektiv gilt für Preisklasse A bei fünf Jahren Laufzeit, also beste Bonität und beste Sicherheiten. Es gibt neun Preisklassen von A bis I, und in Preisklasse I liegt derselbe Kredit bei 10,87 % effektiv (Zinssätze gültig ab 24.08.2026). Ihre Bank ermittelt die Preisklasse, nicht die KfW. Fragen Sie deshalb konkret nach Ihrer Einstufung.

Fällt bei einer gemieteten Solaranlage die 0 % Mehrwertsteuer weg?

Bei reiner Vermietung ja. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass sagt wörtlich: „Die Vermietung von Photovoltaikanlagen stellt keine Lieferung von Photovoltaikanlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz.“ Leasing- und Mietkaufverträge können dagegen je nach Ausgestaltung als Lieferung gelten, dann greift der Nullsteuersatz auf den Überlassungsanteil. Erkennbar ist das an der Kaufoption und an der Steuerausweisung auf Ihrer Rate.

Ist eine Solaranlage mieten günstiger als kaufen?

Über die Vertragslaufzeit in aller Regel nicht. Die Verbraucherzentrale schreibt, Mieten sei „mit höheren Kosten verbunden als der Kauf einer Anlage und rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv“, dafür aber komfortabel in der Umsetzung. Selbst das freundlich gerechnete amtliche Mietkauf-Beispiel des Bundesfinanzministeriums liegt mit 32.500 € über 20 Jahre rund 47,7 % über dem Verkehrswert der Anlage von 22.000 €.

Wer bekommt die Einspeisevergütung bei einer gemieteten PV-Anlage?

Sie als Hauseigentümer, weil Sie Anlagenbetreiber sind. § 3 Nr. 2 EEG stellt auf die Nutzung ab, „unabhängig vom Eigentum“. Die Verbraucherzentrale bestätigt: „Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage.“ Umgekehrt tragen Sie auch die Pflichten, insbesondere die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Beim Contracting ist es anders, dort ist der Anbieter Betreiber.

Was passiert mit dem PV-Mietvertrag, wenn ich das Haus verkaufe?

In der Regel müssen Sie dafür sorgen, dass der Vertrag weiterläuft. Die Verbraucherzentrale schreibt, Sie verpflichteten sich vertraglich meist dazu, „dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird“. Ihr Käufer muss den Vertrag also übernehmen, und das kann den Verkaufsprozess verzögern oder den Preis drücken.

Kann ich einen PV-Mietvertrag vorzeitig beenden?

Meist nur durch einen Rückkauf, und der ist teuer. Die Verbraucherzentrale hält fest, ein vorzeitiger Abkauf werde zwar häufig angeboten, „jedoch sind in diesem Fall die Kosten bedeutend höher als beim direkten Kauf einer Anlage“. Eine neutrale Euro-Zahl für Ablösesummen gibt es nicht. Beim Verbraucherdarlehen ist der Ausstieg dagegen gesetzlich geregelt und die Entschädigung nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt.

Was passiert mit meiner Mietanlage, wenn der Anbieter insolvent wird?

Das ist über 20 Jahre ein reales Risiko. Die Verbraucherzentrale berichtet von Negativbeispielen, bei denen Kundinnen und Kunden nach einer Anbieterinsolvenz „teilweise weiterhin mit Problemen beim Weiterbetrieb der Anlagen konfrontiert“ waren. Da die Anlage Eigentum des Anbieters bleibt, fällt sie in die Insolvenzmasse. Beim finanzierten Kauf gehört sie Ihnen.

Nächster Schritt: Welcher Weg passt zu Ihrem Dach?

Die Entscheidung zwischen Finanzierung und Miete lässt sich nicht abstrakt treffen. Sie hängt an drei Zahlen: dem realistischen Anlagenpreis für Ihre Dachfläche, Ihrem Eigenverbrauchsanteil und der Preisklasse, die Ihre Bank Ihnen für den KfW-Kredit gibt. Erst dann lässt sich eine Monatsrate bewerten.

Eine erste Einordnung von Ertrag und Anlagengröße liefert der PV-Ertragsrechner. Lassen Sie sich danach jeden Weg einzeln durchrechnen: Kaufpreis, Kreditsumme mit Zins und Laufzeit sowie, falls Miete im Raum steht, die Nettorate mal die Zahl der Vertragsmonate. Diese Summen nebeneinander sind der ehrlichste Vergleich zu diesem Thema.

photovoltaikpv finanzierungpv mietenkfw 270solaranlagepv kosten

Angebot für Ihre Solaranlage erhalten

Anzeige

Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote für Ihre PV-Anlage von geprüften Fachbetrieben.

  • 100 % kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
  • Durch Vergleich bis zu 37 % sparen

Lieber erst selbst rechnen? Lohnt sich Solar auf Ihrem Dach?

Photovoltaik-Rechner starten

Kostenlose Gebäudechecks

Datenbasiert für Ihr Gebäude – kostenlos und ohne Anmeldung.

Photovoltaik in Ihrer Region

Solarertrag und Dacheignung hängen am Standort. reduco zeigt für hunderte Städte Ertrag und Dachpotenzial aus amtlichen 3D-Gebäudedaten – plus Angebote von Fachbetrieben vor Ort.

Nach Bundesland

Städte und Kreise

Verwandte Artikel