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Ratgeber17 Min. Lesezeit

Photovoltaik Kosten regional 2026: 17,5 % Ertragsspanne

Warum PV-Angebote je Bundesland auseinanderliegen: 969 bis 1.139 kWh/kWp Ertrag, 3.310 bis 1.390 €/kWp Preis. So erkennen Sie, was am Angebot wirklich regional ist.

Photovoltaikanlage auf einem Wohnhausdach in Deutschland bei Sonnenschein

Das Wichtigste in Kürze

  • Ertragsspanne Nord–Süd: Unter identischen Annahmen (1 kWp, 35° Neigung, Süd, 14 % Systemverluste) liefert eine Anlage in München 1.139 kWh/kWp, in Flensburg 969 kWh/kWp – ein Unterschied von 17,5 % (PVGIS v5.3, Datenbasis SARAH3 2005–2023).
  • Anlagengröße schlägt Postleitzahl: Im Preisindex der Verbraucherzentrale NRW (223 reale Angebote) kostet die Kilowattpeak-Leistung unter 5 kWp 3.310 € netto, über 20 kWp nur 1.390 € netto – Faktor 2,4, mehr als jede regionale Differenz erklärt (Verbraucherzentrale NRW, Stand 23.06.2025).
  • Wirtschaftlichkeit: Kleine Dachanlagen unter 30 kWp erreichen im Süden 6,3–10,6 ct/kWh Stromgestehungskosten, im Norden 8,7–14,4 ct/kWh (Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Juli 2024).
  • Landesrecht kostet Module: Dachparallele Anlagen brauchen in Sachsen mindestens 0,30 m Abstand zur Brandwand, in Brandenburg 0,50 m; Sachsen verlangt zusätzlich 2,50 m Grenzabstand, damit die Anlage abstandsflächenneutral bleibt.
  • Einspeisevergütung: Bei Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gibt es für Teileinspeiser bis 10 kW 7,70 ct/kWh; die Sätze sinken halbjährlich um 1 % (Bundesnetzagentur).
  • Steuer ist bundeseinheitlich: Der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer gilt bundesweit bis 30 kW (peak) installierter Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister (§ 12 Abs. 3 UStG) – und erfasst als Nebenleistung auch das Gerüst, den Zählerschrank allerdings nur unter Bedingungen.

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Wer im selben Monat in Flensburg, Dresden und Freiburg dasselbe Dach anbieten lässt, bekommt drei unterschiedliche Zahlen zurück – und das aus mehreren, sauber trennbaren Gründen. Ein Teil ist echte Physik: Der Ertrag pro Kilowattpeak schwankt zwischen 969 und 1.139 kWh im Jahr. Ein Teil ist Recht: Landesbauordnungen, Netzbetreiber-Vorgaben und punktuelle Landesförderung unterscheiden sich real. Und ein sehr großer Teil ist überhaupt nicht regional, sondern schlicht Anlagengröße und Angebotsstreuung – zwischen 3.310 €/kWp und 1.390 €/kWp liegt ein Faktor von 2,4, den keine Postleitzahl erklärt.

Dieser Artikel trennt diese Ebenen sauber voneinander, damit Sie beim Angebotsvergleich wissen, worüber sich verhandeln lässt und worüber nicht. Die Ertragszahlen habe ich für 17 Referenzstandorte unter identischen Parametern selbst durchgerechnet, die Preisdaten stammen aus einem Preisindex realer Beratungsangebote. Wie breit die faire Spanne eines einzelnen Angebots überhaupt sein darf, steht im Ratgeber Welche Preisspanne bei einem PV-Angebot 2026 fair ist; die Frage, ob dabei ein regionaler Solarteur oder bundesweiter Anbieter günstiger ist, behandle ich in einem eigenen Beitrag.

Der Ertrag: 969 bis 1.139 kWh je kWp

Die einzige regionale Größe, die sich exakt beziffern lässt, ist die Sonneneinstrahlung. Alles andere – Löhne, Anfahrten, Gerüstpreise – ist betriebswirtschaftlich und schwankt von Betrieb zu Betrieb stärker als von Bundesland zu Bundesland.

So wurde gerechnet

Für die folgende Tabelle habe ich 17 Standorte mit PVGIS v5.3 durchgerechnet, dem Photovoltaic Geographical Information System der Europäischen Kommission (Joint Research Centre): 14 Landeshauptstädte sowie Flensburg als nördlichste Stadt Deutschlands, Rostock für die Ostseeküste und Freiburg im Breisgau als klassischen Sonnen-Referenzort. Kiel und Schwerin liegen zwischen diesen Werten und sind deshalb nicht eigens aufgeführt. Die Parameter sind für jeden Standort identisch:

  • Anlagenleistung: 1 kWp, kristallines Silizium
  • Neigung: 35°, Azimut 0° (exakt Süd)
  • Systemverluste: 14 % (Pauschalwert)
  • Montage: freistehend, Horizontverschattung aus dem Geländemodell
  • Strahlungsdatenbank: PVGIS-SARAH3, Zeitraum 2005–2023
  • Referenzpunkt je Stadt: Rathaus bzw. Stadtzentrum

Wichtig zur Einordnung: Das sind Modellwerte, keine Messwerte einer real gebauten Anlage. Verschattung durch Bäume und Nachbargebäude, Modulqualität, Wechselrichter-Auslegung und Verschmutzung sind nicht enthalten. Die Zahlen taugen zum Vergleich der Standorte untereinander – nicht als Ertragsgarantie für Ihr Dach. Schon wenige Kilometer Versatz innerhalb derselben Stadt verschieben das Ergebnis um einige Kilowattstunden.

Referenzstandort Bundesland Einstrahlung Modulebene (kWh/m²·a) Jahresertrag (kWh je kWp) Abweichung zu Flensburg
Flensburg Schleswig-Holstein 1.203 969 ±0 %
Hamburg Hamburg 1.221 978 +0,8 %
Bremen Bremen 1.244 996 +2,7 %
Hannover Niedersachsen 1.265 1.011 +4,3 %
Rostock Mecklenburg-Vorpommern 1.277 1.030 +6,3 %
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen 1.293 1.033 +6,5 %
Erfurt Thüringen 1.307 1.049 +8,2 %
Berlin Berlin 1.312 1.049 +8,3 %
Potsdam Brandenburg 1.315 1.051 +8,4 %
Magdeburg Sachsen-Anhalt 1.336 1.067 +10,1 %
Dresden Sachsen 1.332 1.067 +10,1 %
Saarbrücken Saarland 1.358 1.083 +11,7 %
Wiesbaden Hessen 1.376 1.091 +12,6 %
Mainz Rheinland-Pfalz 1.396 1.108 +14,3 %
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg 1.385 1.108 +14,3 %
Stuttgart Baden-Württemberg 1.417 1.127 +16,3 %
München Bayern 1.432 1.139 +17,5 %

Quelle: eigene Berechnung mit PVGIS v5.3, Europäische Kommission JRC, Datenbasis PVGIS-SARAH3 2005–2023, abgerufen im August 2026. 1 kWp, 35°, Süd, 14 % Systemverluste, freistehende Montage, Referenzpunkt Rathaus bzw. Stadtzentrum.

Was in der Tabelle auffällt

Drei Beobachtungen sind für die Praxis relevanter als die reine Rangfolge:

Erstens: Die Spanne ist mit 17,5 % kleiner, als der Bauchgefühl-Konsens „im Süden lohnt sich das, im Norden nicht" nahelegt. Zwischen Düsseldorf (1.033 kWh/kWp) und Dresden (1.067 kWh/kWp) liegen rund 3 % – das ist innerhalb der Unsicherheit einer realen Anlagenplanung.

Zweitens: Stuttgart liegt im Modell mit 1.127 kWh/kWp über Freiburg (1.108 kWh/kWp), obwohl Freiburg gemeinhin als sonnigster Ort Deutschlands gilt. Der Grund ist die Horizontverschattung durch den Schwarzwald, die PVGIS aus dem Geländemodell berücksichtigt. Genau solche Geländeeffekte sind der Grund, warum ein Landkreis-Mittelwert nie ein Dach ersetzt.

Drittens: Der Sprung passiert nicht an Landesgrenzen, sondern kontinuierlich mit der geografischen Breite. Der Nordrand Bayerns ähnelt Thüringen stärker als Oberbayern. „PV-Ertrag nach Bundesland"-Tabellen sind deshalb eine grobe Vereinfachung, keine Planungsgrundlage.

Die großräumigen Referenzwerte des Fraunhofer ISE

Das Fraunhofer ISE arbeitet in seinen Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit drei Großregionen. Diese Werte sind gröber als die Standorttabelle, dafür aber direkt mit Stromgestehungskosten verknüpft:

Region Globalstrahlung horizontal (kWh/m²·a) Einstrahlung auf optimal ausgerichtete Module (kWh/m²·a) Stromerzeugung je kWp (kWh/a) Stromgestehungskosten kleine Dachanlage (ct/kWh)
Deutschland Norden 950 1.100 935 8,7 – 14,4
Deutschland Mitte und Osten 1.120 1.300 1.105 keine eigene Angabe (liegt zwischen beiden Spannen)
Deutschland Süden 1.300 1.510 1.280 6,3 – 10,6

Quelle: Fraunhofer ISE, Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien", Juli 2024, Tabelle 3 und Kapitel 4. Angesetzte spezifische Investition: 1.000–2.000 EUR/kWp für Anlagen unter 30 kWp.

Diese Kostenspannen sind eine Größenordnung, kein Ist-Wert für 2026. Die Studie rechnet mit spezifischen Investitionen von 1.000–2.000 EUR/kWp; kleine Anlagen liegen heute teils darüber, größere darunter. Entscheidend ist die Aussage dahinter: Bei gleichem Anlagenpreis liegen die Stromgestehungskosten im Norden systematisch höher, weil sich dieselbe Investition auf weniger Kilowattstunden verteilt.

Im bundesweiten Mittel liegt die Jahressumme der horizontalen Globalstrahlung bei 1.102 kWh/(m²·a) (Mittel 2001–2020 auf Basis von DWD-Daten), mit einer standortabhängigen Streuung von etwa ± 10 %. Der frühere Referenzzeitraum 1981–2010 lag mit 1.055 kWh/(m²·a) niedriger; der lineare Trend 1991–2020 beträgt +0,3 % pro Jahr (Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 05.05.2026). Kippt man die Module auf 20–25° Süd, liegt die Einstrahlung in der Modulebene im geografischen Mittel Deutschlands rund 15 % höher als horizontal, also bei etwa 1.270 kWh/(m²·a).

Dachausrichtung schlägt Postleitzahl

Bevor Sie über Bundesländer nachdenken, sollten Sie über Ihr Dach nachdenken. Die Ausrichtung verändert den Ertrag stärker, als jede Nord-Süd-Verschiebung innerhalb Deutschlands es kann.

Das Fraunhofer ISE hat das relative Ertragspotenzial für den Standort Freiburg mit PVGIS berechnet und Süd bei 40° Neigung als 100 % gesetzt:

Ausrichtung und Neigung Relatives Ertragspotenzial
Süd, 40° 100 %
Süd, 20° 96 %
horizontal (0°) 84 %
Ost, 40° 78 %
West, 40° 76 %
Nord, 40° 47 %

Quelle: Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, 05.05.2026, Abbildung 33.

Ergänzend nennt das ISE zwei Vergleichswerte: Ein Westdach mit 45° Neigung liefert rund 26 % weniger Jahresstromertrag als ein Süddach gleicher Neigung, eine vertikale Südfassade rund 29 % weniger.

Die Konsequenz ist unbequem, aber klar: Ein Süddach in Hamburg schlägt ein Westdach in München. Wer die 17,5 % Nord-Süd-Differenz für entscheidend hält, aber die 22 bis 24 Prozentpunkte zwischen Süd- und Westausrichtung ignoriert, optimiert an der falschen Stelle. Wie sich diese Ausrichtungsfrage bei knappen Dachflächen konkret auswirkt, zeigt der Ratgeber Photovoltaik auf dem Reihenhaus.

Ein weiterer Kennwert relativiert regionale Ertragsversprechen zusätzlich: Die Performance Ratio einer heute installierten Anlage liegt im Jahresmittel bei 80–90 % (Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, 05.05.2026). Eine Anlage am oberen Rand dieser Spanne liefert rund 12 % mehr Ertrag als eine am unteren – also mehr, als zwischen Flensburg und Dresden liegt.

Der Preis: was wirklich regional ist – und was nur so aussieht

Jetzt zum Angebot. Der häufigste Denkfehler beim Vergleich von PV-Angeboten aus verschiedenen Regionen ist, dass Preisunterschiede automatisch dem Standort zugerechnet werden. Tatsächlich dominieren zwei nicht-regionale Effekte.

Effekt 1: Die Anlagengröße

Die Verbraucherzentrale NRW hat 223 reale Angebote aus ihren Energieberatungen zwischen Januar 2023 und Mai 2025 ausgewertet und daraus mittlere Preise je Größenklasse gebildet. Vier Eckwerte aus diesem Preisindex zeigen den deutlichsten Preistreiber überhaupt:

Anlagenleistung Nettopreis pro kWp Nettopreis gesamt (ohne Speicher)
unter 5 kWp 3.310 € 13.500 €
über 8 bis 10 kWp 1.840 € 16.680 €
über 12 bis 14 kWp 1.510 € 19.610 €
über 20 kWp 1.390 € 34.610 €

Einzelwerte aus dem Preisindex der Verbraucherzentrale NRW, „Was kostet eine Photovoltaikanlage?", Stand 23.06.2025, der insgesamt neun Größenklassen ausweist. Nettopreise inklusive Montage, ohne Speicher, Datenbasis Januar 2023 bis Mai 2025.

Die Verbraucherzentrale betont ausdrücklich, dass diese Tabelle keine Orientierungshilfe für aktuelle Anlagenpreise ist, sondern die Abhängigkeit von der Anlagengröße zeigen soll. Genau darum geht es hier: Zwischen der kleinsten und der größten Klasse liegt beim Preis je kWp ein Faktor 2,4. Fixkosten – Anfahrt, Gerüst, Planung, Anmeldung, Zählerschrank, Wechselrichter-Grundausstattung – verteilen sich bei einer 20-kWp-Anlage auf das Vierfache der Leistung einer 5-kWp-Anlage.

Wenn also ein Angebot aus Bayern je kWp günstiger ist als eines aus Niedersachsen, ist die erste Frage nicht „Warum ist Bayern billiger?", sondern „Wie groß sind die beiden Anlagen?".

Effekt 2: Die Streuung innerhalb derselben Klasse

Die zweite nicht-regionale Ursache ist schlicht Angebotsstreuung. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: „Innerhalb der einzelnen Größenklassen gibt es eine breite Streuung um die mittleren Preise." Die daraus abgeleitete Empfehlung ist immer dieselbe – mehrere Angebote einholen und vergleichen.

Diese Streuung ist in der Praxis oft größer als der gesamte Nord-Süd-Effekt. Zwei Betriebe im selben Landkreis können sich um mehr unterscheiden als der Durchschnitt zweier Bundesländer. Deshalb ist die Postleitzahl das falsche Sortierkriterium für die Frage, ob ein Angebot fair ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitspositionen finden Sie unter PV-Montagekosten pro kWp im Detail.

Was tatsächlich regional wirkt

Bleiben die echten Standortfaktoren. Für keinen davon existiert eine amtliche, nach Bundesland aufgeschlüsselte Preisstatistik – weder für Stundensätze im Elektro- und Dachdeckerhandwerk noch für Betriebsdichte oder Gerüstpreise. Ich nenne sie deshalb bewusst qualitativ und ohne erfundene Prozentwerte:

Anfahrt und Auslastung. Ein Betrieb, der 15 km fährt, kalkuliert anders als einer, der 90 km fährt. In dünn besiedelten Regionen mit wenigen eingetragenen Fachbetrieben steigen sowohl Anfahrtsanteil als auch Preissetzungsmacht. Wie stark, lässt sich nicht seriös beziffern: Betriebszahlen je Gewerk und Bundesland sind zwar dokumentiert, ein daraus abgeleiteter Preisaufschlag ist es nicht.

Wer überhaupt anschließen darf. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur Betriebe ausführen, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV). Das begrenzt den Wettbewerb regional real – nicht jeder bundesweit werbende Anbieter hat in jedem Netzgebiet einen eingetragenen Partner.

Gerüst und Dacharbeiten. Gerüstkosten hängen von Traufhöhe, Standzeit, Zugänglichkeit und lokaler Auslastung der Gerüstbauer ab. Amtliche Preisstatistiken dazu gibt es nicht; belastbar ist nur die steuerliche Einordnung (siehe nächster Abschnitt). Was die Positionen im Angebot bedeuten und wo Puffer stecken, steht im Beitrag Gerüst- und Dachdeckerkosten bei der PV-Montage.

Zustand und Alter der Bausubstanz. Regional unterschiedliche Baualtersklassen wirken indirekt: Ein Landkreis mit hohem Altbaubestand hat systematisch mehr Fälle mit Sparrenverstärkung, Ziegelbruch oder Zählerschrank-Erneuerung. Das ist kein Preisaufschlag des Betriebs, sondern echter Mehraufwand – siehe Photovoltaik im Altbau.

Netzbetreiber-Prozess und Denkmalschutz. Beides ist strikt lokal und kann Wochen kosten. Bei geschützter Bausubstanz kommt die Genehmigungsfrage hinzu, die Photovoltaik und Denkmalschutz im Detail behandelt.

Die Umsatzsteuer ist bundeseinheitlich – auch beim Gerüst

Ein Punkt, bei dem regionale Unterschiede definitiv nicht legitim sind: Der Nullsteuersatz gilt bundesweit. Nach § 12 Abs. 3 UStG beträgt die Umsatzsteuer 0 %, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Entscheidend für die Angebotsprüfung ist die Behandlung der Nebenleistungen. Nach dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (GZ III C 2 - S 7220/22/10002 :010), das den Abschnitt 12.18 Abs. 1 in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingefügt hat, zählen zu den einheitlich mit dem Nullsteuersatz besteuerten Nebenleistungen unter anderem:

  • Bereitstellung von Gerüsten
  • Montage der Solarmodule und Lieferung von Befestigungsmaterial
  • Kabelinstallationen und Herstellung des AC-Anschlusses
  • Übernahme der Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Erneuerung des Zählerschranks – hier allerdings nur, wenn der Netzbetreiber sie verlangt oder sie aufgrund technischer Normen für den Betrieb der Anlage erforderlich ist

Wenn ein Angebot das Gerüst oder den Zählerschrank separat mit 19 % ausweist, ist das ein handfester Prüfpunkt – unabhängig vom Bundesland.

Landesrecht: gleiches Haus, andere Bauordnung

Hier wird es regional im Wortsinn. Bauordnungsrecht ist Ländersache, und die Unterschiede sind keine Formalie: Sie verändern die nutzbare Dachfläche und damit die installierbare Leistung. Zwei belegbare Beispiele im direkten Vergleich:

Regelung Sachsen (SächsBO) Brandenburg (BbgBO)
Mindestabstand dachparalleler PV zur Brandwand / Gebäudeabschlusswand 0,30 m, wenn Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (§ 32 Abs. 5) 0,50 m für Anlagen mit max. 30 cm Höhe über der Dachhaut oder im Dach integriert (§ 32 Abs. 5)
Mindestabstand für alle übrigen Solaranlagen 1,25 m (§ 32 Abs. 5) 1,25 m (§ 32 Abs. 5)
Solaranlagen am Bestandsgebäude bleiben bei Abstandsflächen außer Betracht, wenn … Stärke höchstens 0,25 m UND mindestens 2,50 m Abstand zur Nachbargrenze (§ 6 Abs. 7) Stärke höchstens 0,50 m (§ 6 Abs. 7)
Gebäudeunabhängige Solaranlage in der Abstandsfläche zulässig bis Höhe 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m, insgesamt max. 15 m je Grundstück (§ 6 Abs. 8) Höhe 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m, insgesamt max. 15 m je Grundstück (§ 6 Abs. 8)
Dach-PV verfahrensfrei ja, ausgenommen Hochhäuser (§ 61) ja, ausgenommen Hochhäuser; Vorbehalt bei städtebaulicher Satzung (§ 61)

Quellen: Sächsische Bauordnung, REVOSax; Brandenburgische Bauordnung, BRAVORS.

Drei praktische Folgerungen:

Der Brandwandabstand kann Module kosten. Bei einem Reihenmittelhaus mit zwei Gebäudeabschlusswänden summiert sich der Unterschied zwischen 0,30 m und 0,50 m je Seite auf 0,40 m verlorene Dachbreite. Das ist weniger als eine Modulbreite – ob es tatsächlich ein Modul kostet, hängt allein davon ab, wo die Belegungsgrenze ohnehin gelegen hätte. Im ungünstigen Fall fällt genau deshalb eine ganze Modulspalte weg.

Die Grenzabstandsklausel ist der Stolperstein. In Sachsen bleibt eine Solaranlage am Bestandsgebäude nur dann bei den Abstandsflächen außer Betracht, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: höchstens 0,25 m Stärke und mindestens 2,50 m zur Nachbargrenze. Brandenburg verlangt nur die Stärke von höchstens 0,50 m. Bei aufgeständerten Anlagen auf Flachdächern nahe der Grenze ist das ein echter Unterschied.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch wo Dach-PV verfahrensfrei ist, müssen die materiellen Anforderungen eingehalten werden – und in Brandenburg gilt zusätzlich ein ausdrücklicher Vorbehalt für städtebauliche Satzungen. Eine Gestaltungssatzung der Gemeinde kann Farbe, Anordnung oder Sichtbarkeit der Module regeln, ohne dass ein Bauantrag nötig wäre.

Diese beiden Länder stehen hier stellvertretend. Jede der 16 Landesbauordnungen formuliert etwas anders – prüfen Sie immer die Fassung Ihres Bundeslands, nicht die des Nachbarlands.

Netzbetreiber: der lokalste aller Faktoren

Zwischen Ihrem Dach und dem Netz steht genau ein Unternehmen, und das können Sie sich nicht aussuchen. Der Rechtsrahmen ist bundeseinheitlich, die Umsetzung nicht.

Der Anschlusspunkt ist bei kleinen Anlagen geschützt. Bei Anlagen mit insgesamt höchstens 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt der vorhandene Hausanschluss als günstigster Verknüpfungspunkt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023). Es entstehen also keine Kosten für einen neuen Netzverknüpfungspunkt – ein Angebotsposten, der bei Einfamilienhäusern nichts zu suchen hat.

Es gibt eine Frist. Übermittelt der Netzbetreiber nach einem Netzanschlussbegehren für Anlagen bis 30 kW nicht innerhalb eines Monats einen Zeitplan, darf die Anlage angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2023). Das ist der wirksamste Hebel gegen einen trägen Prozess.

Die 60-Prozent-Regel. Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung müssen die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 60 % der installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und erfolgreich auf Ansteuerbarkeit getestet ist (§ 9 Abs. 2 EEG 2023). Wie schnell der jeweilige Messstellenbetreiber das Smart Meter setzt, ist rein lokal.

Messstellenbetrieb kostet – gedeckelt. Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung gehören zu den Pflicht-Einbaufällen für ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung. Die Pflicht trifft dabei den grundzuständigen Messstellenbetreiber, und sie gilt nur, soweit der Einbau zur Erfüllung der gesetzlichen Ausbauquoten erforderlich ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG) – deshalb bekommt nicht jede Anlage sofort einen Zähler. Für Zählpunkte von Anlagen über 7 bis einschließlich 15 kW gilt eine Preisobergrenze von insgesamt 130 Euro brutto pro Jahr, davon maximal 80 Euro dem Anschlussnetzbetreiber und maximal 50 Euro dem Anschlussnutzer (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 MsbG). Für Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt dürfen zusätzlich maximal 50 Euro brutto pro Jahr je Anschlussnehmer und je Anschlussnetzbetreiber berechnet werden (§ 30 Abs. 2 MsbG).

Negative Preise. Bei negativen Spotmarktpreisen sinkt der anzulegende Wert auf null. Für Anlagen unter 100 Kilowatt gilt eine Ausnahme, und zwar für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird (§ 51 EEG 2023). Danach entfällt die Vergütung in negativen Stunden auch für kleine Dachanlagen.

Steckersolargeräte sind ausgenommen. Von den Steuerbarkeits- und Begrenzungspflichten befreit sind Geräte bis 2 kW installierter Solarleistung und 800 VA Wechselrichterleistung (§ 8 Abs. 5a, § 9 Abs. 2 EEG 2023).

Ein Faktor wirkt indirekt auf die Wirtschaftlichkeit: Netzentgelte sind je Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch – die Bundesnetzagentur formuliert es so: „Aus diesem Grund ist das Netzentgelt bei jedem Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch." (Bundesnetzagentur, Netzentgelte). Weil das Netzentgelt Teil des Haushaltsstrompreises ist, ist auch der Wert einer selbst verbrauchten Kilowattstunde regional leicht verschieden. Wo der Strom teurer ist, rechnet sich Eigenverbrauch schneller.

Vergütung, Förderung und Solarpflicht

Einspeisevergütung: bundeseinheitlich, aber mit Verfallsdatum

Die EEG-Vergütung kennt keine regionalen Unterschiede, aber ein Inbetriebnahmefenster. Für Solaranlagen auf Wohngebäuden mit Inbetriebnahme ab 01.08.2026 bis 31.01.2027 gelten laut Bundesnetzagentur folgende feste Sätze:

Anlagenteil Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kW 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
bis 40 kW 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
bis 100 kW 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh

Die anzulegenden Werte sinken seit dem 01.02.2024 alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG 2023). Die nächste Stufe greift am 01.02.2027. Wer eine Inbetriebnahme in die Nähe dieses Stichtags legt, sollte den Termin nicht als Nebensache behandeln – maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag der Bestellung.

Landesförderung 2026: punktuell statt flächendeckend

Hier muss ich ehrlich sein: Ein bundesweiter Überblick über Landes- und Kommunalförderung, der länger als ein paar Monate stimmt, ist nicht seriös darstellbar. Programme werden budgetiert, ausgesetzt, neu aufgelegt oder still eingestellt.

Belegbar für 2026 ist das Berliner Programm SolarPLUS, für das seit dem 02.01.2026 eine neue Förderrichtlinie gilt. Es läuft in zwei Varianten – SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser und SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und sonstige Nichtwohngebäude. Gefördert werden unter anderem Stromspeicher, Elektro-Infrastruktur, denkmalgerechte Anlagen, Fassaden-PV und Kombinationen mit Gründach (IBB Business Team für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe). Konkrete Fördersätze und Fristen nenne ich hier bewusst nicht – sie gehören ausschließlich der jeweils aktuellen Förderrichtlinie entnommen.

Wovon ich abrate: Sich auf Fördersätze zu verlassen, die in einem Ratgeber oder Vergleichsportal stehen. Prüfen Sie ausschließlich die Originalrichtlinie Ihres Landes und Ihrer Kommune, und zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung. Viele kommunale Programme sind zudem budgetiert – wer im vierten Quartal beantragt, findet häufig einen leeren Topf.

Solarpflicht: der rechtliche Kern der regionalen Unterschiede

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – das umbenannte GEG – bekommt durch das Gesetz vom 23.07.2026 einen neu gefassten § 106 mit einer bundesweiten Solarpflicht. Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft und arbeitet mit einem gestaffelten Zeitplan (§ 106 Abs. 2 GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226). Die für Hauseigentümer relevanten Stufen:

  • ab 01.01.2027: neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche
  • ab 01.01.2030: neue Wohngebäude sowie neue überdachte, an ein Gebäude angrenzende Parkplätze

Dazwischen und danach liegen drei weitere Stufen (2028, 2029 und 2031), die ausschließlich bestehende Nichtwohngebäude betreffen – bestehende Wohngebäude erfasst keine einzige Stufe. Für private Bauherren eines Eigenheims gilt die bundesweite Pflicht also noch nicht heute, sondern erst für Neubauten ab 2030. Die Pflicht ist außerdem nicht anzuwenden, soweit die Errichtung technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht (§ 106 Abs. 2 Satz 2 GModG).

Entscheidend für dieses Thema ist Absatz 4: „Die Länder können durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Errichtung von Solarenergieanlagen stellen." Das ist die Länderöffnungsklausel – der rechtliche Grund dafür, dass es überhaupt strengere Landes-Solarpflichten mit früheren Stichtagen geben kann. Welche Länder derzeit welche Pflicht mit welchen Stichtagen und Dachflächenquoten vorsehen, listen viele Übersichten auf; verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Prüfen Sie die Originalnorm Ihres Bundeslands, denn diese Regelungen ändern sich häufiger als jede andere Vorschrift rund um Photovoltaik.

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Was das für Ihre Verhandlung bedeutet

Aus Ertrag und Kosten zusammen ergibt sich eine praktische Handlungsempfehlung, die je nach Region unterschiedlich ausfällt.

Im Norden: härter über den Preis verhandeln

Im Norden verteilt sich dieselbe Investition auf weniger Kilowattstunden – die ISE-Spanne von 8,7–14,4 ct/kWh gegenüber 6,3–10,6 ct/kWh im Süden zeigt das deutlich. Jeder Euro, den Sie am Anlagenpreis sparen, schlägt in Norddeutschland stärker auf die Stromgestehungskosten durch als in Bayern oder Baden-Württemberg. Die Konsequenz: mindestens drei Angebote, konsequenter Vergleich auf €/kWp statt auf Gesamtsumme, und Verzicht auf Ausstattung, die den Ertrag nicht erhöht.

Im Süden: die Dachfläche maximieren

Im Süden ist der Grenznutzen jedes zusätzlichen Moduls höher. Wenn ohnehin ein Gerüst steht und die Anmeldung läuft, kostet zusätzliche Leistung überproportional wenig – siehe die Preisdegression von 3.310 €/kWp auf 1.390 €/kWp. Die richtige Frage im Süden lautet deshalb seltener „Wie bekomme ich es billiger?" und häufiger „Warum sind auf diesem Dach nur 8 kWp geplant?".

Überall: die Betriebskosten nicht vergessen

Die jährlichen Betriebskosten einer Aufdachanlage liegen bei etwa 1–2 % der Investitionskosten (Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, 05.05.2026). Auf 20 Jahre gerechnet ist das ein relevanter Block, der in Angebotsvergleichen fast immer fehlt. Eine teurere, aber wartungsärmere Lösung kann günstiger sein als die billigste Erstinvestition. Wie sich Investition, Ertrag und Betriebskosten über die Laufzeit zusammensetzen, zeigt der Überblick Solardach: Kosten 2026 im Überblick.

Vom Bundesland zur Gemeinde: wo es konkret wird

Alle bisherigen Zahlen sind großräumig. Die Faktoren, die Ihr konkretes Angebot am stärksten bewegen, sind es nicht:

  • Ihr Netzbetreiber – Anmeldeprozess, Unterlagenumfang, Bearbeitungsdauer, Zähler- und Steuerungstermine
  • Ihre Kommune – Gestaltungs- oder Bebauungsplansatzungen, Denkmalbereichssatzungen, eigene Zuschussprogramme
  • Ihr Landkreis – Dichte der eingetragenen Installationsbetriebe, typische Anfahrtswege, Auslastung im Dachdecker- und Gerüstbaugewerk
  • Ihr Gebäude – Dachneigung, Ausrichtung, Verschattungshorizont, Sparrenzustand, Zählerschrank

Für die Standortebene führen wir auf reduco eigene Gemeindeseiten zur Photovoltaik, die genau diese lokalen Punkte zusammenführen: den zuständigen Verteilnetzbetreiber, den regionalen Ertragskorridor und die vor Ort geltenden Rahmenbedingungen. Wer nach der bundesweiten Einordnung die konkrete Ebene braucht, sollte dort weiterlesen, statt einen Landesdurchschnitt auf sein Dach zu übertragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum sind Photovoltaik-Angebote je nach Bundesland und Landkreis unterschiedlich teuer?

Es gibt drei Ursachengruppen. Erstens echte Standortfaktoren: Anfahrtswege, Auslastung und Dichte der eingetragenen Fachbetriebe, Gerüstaufwand, Netzbetreiber-Prozess und Landesbauordnung. Zweitens rechtliche Unterschiede, etwa Abstandsregeln, die die nutzbare Dachfläche verändern. Drittens – und meist am stärksten – Faktoren, die gar nicht regional sind: die Anlagengröße und die Streuung zwischen einzelnen Betrieben. Der Preisindex der Verbraucherzentrale NRW zeigt zwischen unter 5 kWp (3.310 €/kWp) und über 20 kWp (1.390 €/kWp) einen Faktor 2,4, den keine Postleitzahl erklärt.

Wie viel mehr Strom bringt eine PV-Anlage in Bayern gegenüber Schleswig-Holstein?

Unter identischen Annahmen (1 kWp, 35° Neigung, Südausrichtung, 14 % Systemverluste, PVGIS v5.3 mit SARAH3-Daten 2005–2023) liefert München 1.139 kWh/kWp im Jahr, Flensburg 969 kWh/kWp. Das sind 17,5 % Unterschied zwischen dem ertragsstärksten und dem ertragsschwächsten der 17 Referenzstandorte. Bei einer 10-kWp-Anlage entspricht das rund 1.700 kWh pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Wechsel von Süd- auf Westausrichtung kostet bei 40° Neigung 24 Prozentpunkte – deutlich mehr als der gesamte Nord-Süd-Effekt.

Lohnt sich Photovoltaik in Norddeutschland überhaupt noch?

Ja, nur mit weniger Puffer. Die Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen liegen laut Fraunhofer ISE im Norden bei 8,7–14,4 ct/kWh, im Süden bei 6,3–10,6 ct/kWh – beide Spannen liegen deutlich unter dem Haushaltsstrompreis. Der Unterschied bedeutet nicht „lohnt sich nicht", sondern „die Preisverhandlung und die Dachauslegung sind im Norden wichtiger". Wer im Norden eine überteuerte oder unterdimensionierte Anlage kauft, verliert den Vorteil schneller als jemand im Süden.

Was kostet eine 10-kWp-Anlage 2026 – und wie viel davon ist wirklich regional bedingt?

Im Preisindex der Verbraucherzentrale NRW liegt die Klasse über 8 bis 10 kWp bei 1.840 €/kWp netto bzw. 16.680 € netto ohne Speicher; Datenbasis sind 223 Angebote aus Beratungen zwischen Januar 2023 und Mai 2025. Die Verbraucherzentrale betont selbst, dass das keine Orientierungshilfe für aktuelle Marktpreise ist, sondern den Größeneffekt zeigt. Der regional bedingte Anteil ist nicht amtlich beziffert – er steckt in Anfahrt, Gerüst und lokalem Lohnniveau und ist in aller Regel kleiner als die Streuung zwischen zwei Betrieben im selben Landkreis.

Darf ein Solarteur Anfahrt und Gerüst getrennt in Rechnung stellen – und mit welchem Umsatzsteuersatz?

Getrennt ausweisen darf er sie, aber der Steuersatz ist einheitlich. Nach § 12 Abs. 3 UStG gilt der Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister. Das BMF-Schreiben vom 27.02.2023 ordnet über Abschnitt 12.18 Abs. 1 UStAE unter anderem Gerüstbereitstellung, Modulmontage, Kabelinstallation, Herstellung des AC-Anschlusses und Befestigungsmaterial als Nebenleistungen ein – sie werden einheitlich mit 0 % besteuert. Für die Erneuerung des Zählerschranks gilt das ebenfalls, hier allerdings nur, wenn der Netzbetreiber sie verlangt oder sie aufgrund technischer Normen erforderlich ist. Ein Gerüstposten mit 19 % USt in einem PV-Angebot gehört hinterfragt.

Ist ein regionaler Solarteur günstiger als ein bundesweiter Anbieter?

Pauschal nicht. Der regionale Betrieb hat strukturell kürzere Anfahrten und kennt den örtlichen Netzbetreiber; der überregionale Anbieter hat Einkaufsvorteile bei Modulen und Wechselrichtern. Ein harter rechtlicher Punkt ist aber standortgebunden: Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur Betriebe ausführen, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV). Prüfen Sie deshalb in jedem Fall, wer die Elektroarbeiten tatsächlich ausführt. Die Abwägung im Detail steht im Beitrag Regionaler Solarteur oder bundesweiter Anbieter?.

Gibt es 2026 noch Landesförderung oder kommunale Zuschüsse für Photovoltaik?

Nur punktuell. Belegbar aktiv ist zum Beispiel das Berliner Programm SolarPLUS in den Varianten S und L, das unter anderem Stromspeicher, Elektro-Infrastruktur, denkmalgerechte Anlagen, Fassaden-PV und Gründach-Kombinationen adressiert. Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen ändern sich häufig und sind oft budgetiert – nennen lässt sich seriös nur die Existenz eines Programms, nicht dessen Konditionen aus zweiter Hand. Prüfen Sie die Originalrichtlinie Ihres Landes und Ihrer Kommune unmittelbar vor der Antragstellung und immer vor Auftragsvergabe.

In welchen Bundesländern gilt eine Solarpflicht – und was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz daran?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt eine bundesweite Pflicht mit Stufenplan ein: ab 01.01.2027 für neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche, ab 01.01.2030 für neue Wohngebäude und neue überdachte, an ein Gebäude angrenzende Parkplätze (§ 106 Abs. 2 GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226). Für Eigenheim-Neubauten greift die Bundespflicht also erst 2030. Unabhängig davon erlaubt § 106 Abs. 4 GModG den Ländern ausdrücklich weitergehende Anforderungen – deshalb existieren strengere Landesregelungen mit früheren Stichtagen. Welche das im Einzelnen sind, sollten Sie an der jeweiligen Landesnorm prüfen, weil sich diese Vorschriften häufig ändern.

Warum verlangt jeder Netzbetreiber andere Unterlagen für die Anmeldung der PV-Anlage?

Der gesetzliche Rahmen ist bundeseinheitlich, die technischen Anschlussbedingungen und Formulare gestaltet jeder Netzbetreiber selbst. Zwei Punkte helfen unabhängig davon: Bei Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt der vorhandene Hausanschluss als günstigster Verknüpfungspunkt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023) – ein neuer Verknüpfungspunkt ist also nicht zu bezahlen. Und übermittelt der Netzbetreiber nach dem Anschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats einen Zeitplan, darf die Anlage angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2023).

Nächster Schritt: Ihr Standort, Ihr Dach, Ihre Zahlen

Regionale Durchschnittswerte beantworten die interessante Frage nicht. Ob sich Ihre Anlage rechnet, entscheidet sich an Dachneigung und Ausrichtung, am realen Verschattungshorizont, am Sanierungszustand des Zählerschranks, an Ihrem Verbrauchsprofil und daran, welche Leistung überhaupt auf die verfügbare Fläche passt – bei einem Ertragskorridor zwischen 969 und 1.139 kWh je kWp und einer Preisspanne von 1.390 bis 3.310 €/kWp ist die Bandbreite realer Ergebnisse groß. Mit der reduco-Gebäudeanalyse ermitteln Sie in wenigen Minuten, welche Anlagengröße auf Ihr konkretes Gebäude passt, welchen Ertrag Sie an Ihrem Standort erwarten können und wie sich Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und Investition über die Laufzeit zusammenrechnen – als Grundlage, mit der Sie Angebote nicht nur vergleichen, sondern auch begründet verhandeln können.

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