Vor-Ort-Termin Photovoltaik 2026: 15 Fragen an den Solarteur
Der PV-Vor-Ort-Termin entscheidet über Ihr Angebot: 15 Fragen an den Solarteur, die Pflicht-Unterlagen und 8 Positionen, die im Angebot stehen müssen.
Sie interessieren sich für eine Solaranlage?
AnzeigeVergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.
- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
- Durch Vergleich bis zu 37 % sparen
Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Fachkunde-Prüfung ist Ihre Aufgabe: Die DGUV Information 203-080 stellt für private Auftraggeber ausdrücklich klar, dass „die Beurteilung der jeweiligen Fachkunde durch Einsichtnahme entsprechender Referenzen sowie weitergehenden Fachkundenachweisen der beauftragten Fachfirma" beim Bauherrn liegt. Der Vor-Ort-Termin ist der einzige Moment, in dem Sie das praktisch tun können.
- Acht Positionen müssen im Angebot auftauchen: vollständige Installation samt Kleinmaterial, Arbeitsschutz (Gerüst und Fangschutz), Ertragsüberwachung, Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber, Registrierung im Marktstammdatenregister, Dokumentation und Zählerschrankerneuerung. Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW kennt dafür nur zwei Häkchen, enthalten oder fehlt, und allein bei der Zählerschrankerneuerung zusätzlich „nicht notwendig".
- Baujahr und Gefahrstoff-Angaben sind Pflicht, nicht Höflichkeit: Nach § 5a GefStoffV müssen Sie als Veranlasser vor Beginn der Arbeiten alle Ihnen vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übergeben. Absatz 4 stellt klar: Das gilt auch für private Haushalte.
- Ohne Ortstermin bekommen Sie in der Regel keinen belastbaren Festpreis: Ein Kostenanschlag ohne Richtigkeitsgewähr deckelt den Preis nicht. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, muss der Betrieb sie nach § 649 BGB lediglich unverzüglich anzeigen, Ihnen bleibt dann das Kündigungsrecht.
- Unterschrift am Küchentisch bedeutet 14 Tage Widerrufsrecht: Ein Vertragsschluss bei Ihnen zu Hause ist ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen nach § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB, das Widerrufsrecht folgt aus §§ 312g, 355 BGB.
- Realistischer Zeitrahmen: ein bis zwei Stunden. So lange dauert die unabhängige Solar-Beratung zu Hause der Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Dachtyp, Dachzustand, Dachschräge, Verschattungsgrad, Heizungsanlage und Anschlussmöglichkeiten aufnimmt. Eigenanteil 40 Euro, Beratungsbericht innerhalb von vier Wochen.
Ein seriöses Photovoltaik-Angebot beginnt nicht mit einem Preis, sondern mit einem Besuch. Die Verbraucherzentrale formuliert das für die Angebotseinholung unmissverständlich: Die Betriebe „sollten zuvor auch bei Ihnen die konkreten Gegebenheiten vor Ort angesehen haben", und „‚Standardpakete' passen nicht auf jedes Dach" (Verbraucherzentrale, Stand 26.08.2026). Genau dieser Termin entscheidet über die beiden Größen, an denen später alles hängt: darüber, ob der Preis hält, und darüber, ob die Anlage überhaupt so gebaut werden kann, wie sie im Angebot steht. Der belegte Preiskorridor für Anlagen über 6 kWp liegt laut der Angebots-Checkliste der Verbraucherzentrale NRW (Stand 07/2024) bei 1.200–2.000 € pro kWp, und innerhalb derselben Größenklasse streuen die Angebote breit. Welche Spanne für Ihre Anlagengröße fair ist, ordnet der Ratgeber zur fairen Preisspanne pro kWp ein.
Dieser Artikel liefert Ihnen die Vorbereitung und den kompletten Fragenkatalog für genau diesen Termin: was der Betrieb an Ihrem Haus prüfen muss, welche Unterlagen Sie bereitlegen, welche 15 Fragen Sie stellen und woran Sie einen unsauberen Anbieter erkennen, bevor Sie unterschreiben. Was Sie später zwischen Unterschrift und Montagetag erledigen müssen, steht dagegen in der Checkliste für den Montagetermin. Hier geht es um den Termin davor: den, nach dem Sie überhaupt erst entscheiden, wem Sie den Auftrag geben.
Warum dieser Termin rechtlich Ihr Termin ist
Die meisten Ratgeber behandeln den Vor-Ort-Termin als Serviceleistung des Anbieters. Rechtlich ist er das Gegenteil. Für private Auftraggeber steht in der DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" in Abschnitt 4.2.1 wörtlich: „Bei Auftragserteilung durch eine Privatperson obliegt die Beurteilung der jeweiligen Fachkunde durch Einsichtnahme entsprechender Referenzen sowie weitergehenden Fachkundenachweisen der beauftragten Fachfirma." Übersetzt heißt das: Niemand prüft für Sie, ob der Betrieb, der auf Ihr Dach steigt, das darf und kann. Sie tun das, oder es passiert nicht. Und der einzige realistische Zeitpunkt dafür ist der Termin, bei dem Ihnen jemand gegenübersitzt.
Dieselbe DGUV-Information benennt auch, welche Nachweise überhaupt in Frage kommen: „Der Auftraggeber vergibt die Arbeiten ausschließlich an Fachfirmen bzw. Fachabteilungen." Für elektrotechnische Arbeiten braucht es eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie VDE 0105-100, für die Errichtung von Gerüsten eine befähigte Person nach TRBS 2121 Teil 1, für Asbestsanierung die Fachkunde nach TRGS 519. Das sind drei konkrete, abfragbare Dinge, keine Bauchgefühl-Kriterien.
Der zweite Punkt betrifft Sie noch direkter. Nach § 5a GefStoffV hat „derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen". Absatz 2 verlangt bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 zusätzlich das Datum des Baubeginns oder das Baujahr in schriftlicher Form. Und Absatz 4 lässt keine Ausrede zu: „Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte." Wer als Eigentümer beim Ortstermin nur mündlich erwähnt, dass das Dach „irgendwann in den Neunzigern" gemacht wurde, erfüllt diese Pflicht nicht.
Ein drittes Argument liefert die Bauaufsicht. Das Deutsche Institut für Bautechnik weist darauf hin, dass bauliche Anlagen nach den Landesbauordnungen standsicher sein müssen und dass die „Bauteile der baulichen Anlage, an denen die Montage der PV-Module erfolgen soll (z. B. die Dachkonstruktion)", ausreichend tragfähig sein müssen; konkretisiert werden die Anforderungen der Landesbauordnungen dabei durch die Technischen Baubestimmungen (DIBt, Meldung vom 27.10.2023). Sparrenabstand und Sparrenquerschnitt sind aber von außen unsichtbar. Wer den Dachboden nicht betreten hat, hat diese Frage nicht beantwortet, sondern übersprungen. Wie tief das Thema geht, zeigt der Ratgeber zu Dachstatik und Dachlast.
Was am Haus tatsächlich geprüft wird
Die unabhängige Solar-Beratung zu Hause der Energieberatung der Verbraucherzentrale prüft laut Programmbeschreibung „Dachtyp, Dachzustand und Dachschräge, Verschattungsgrad, vorhandene Heizungsanlage sowie Anschlussmöglichkeiten" und veranschlagt dafür ein bis zwei Stunden. Das ist der beste verfügbare Maßstab dafür, wie ein ernst gemeinter Ortstermin aussieht. Ein 20-minütiger Besuch, bei dem niemand in den Zählerschrank und niemand auf den Dachboden geschaut hat, ist kein Aufmaß, sondern ein Verkaufsgespräch.
| Was geprüft wird | Warum es zählt | Woran Sie merken, dass es geprüft wurde |
|---|---|---|
| Dachfläche, Ausrichtung, Neigung | Süd und 30° gelten als Optimum; unter 25° oder über 60° kann der Ertrag laut Verbraucherzentrale um bis zu zehn Prozent sinken | Neigung wird gemessen, nicht geschätzt; Belegungsplan statt Pauschal-kWp |
| Verschattung durch Bäume, Gauben, Schornstein, Nachbargebäude | Verbraucherzentrale: „möglichst verschattungsfreie Dachfläche" | Anbieter dokumentiert den Tagesverlauf, nicht nur den Moment des Besuchs |
| Dacheindeckung und Dachzustand | Voraussetzung ist eine „stabile, asbestfreie Dachdeckung" | Eindeckungstyp und Zustand stehen schriftlich im Aufnahmeprotokoll |
| Dachkonstruktion von innen (Sparren) | Standsicherheit nach Landesbauordnung, Tragfähigkeit der Montagebauteile (DIBt) | Der Betrieb will auf den Dachboden und misst Sparrenabstand und Querschnitt |
| Zählerschrank und Hausanschluss | Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung nur durch eingetragenes Installationsunternehmen (§ 13 NAV) | Schrank wird geöffnet und fotografiert, Ergebnis landet als eigene Angebotsposition |
| Leitungsweg für Wechselrichter und Speicher | Bestimmt Kabelwege, Durchbrüche und Aufstellort | Aufstellort wird konkret benannt, nicht „im Keller irgendwo" |
| Zugang, Zufahrt, Stellfläche | Module über 1 m² dürfen nicht über Leitern transportiert werden (DGUV 203-080) | Anbieter geht ums Haus und spricht über Gerüst, Aufzug oder Kran |
| Baujahr und Gefahrstofflage | Informationspflicht des Veranlassers (§ 5a GefStoffV) | Baujahr wird abgefragt und schriftlich festgehalten |
| Jahresstromverbrauch und geplante Verbraucher | Grundlage für Anlagen- und Speicherauslegung | Der Betrieb will Ihre Stromrechnung sehen, bevor er eine kWp-Zahl nennt |
Prüfpunkte nach der Solar-Beratung zu Hause der Verbraucherzentrale, DGUV Information 203-080, DIBt und § 13 NAV.
Beim Punkt Verschattung lohnt eine ehrliche Vorbemerkung: Belastbare Prozentzahlen für den Ertragsverlust durch Teilverschattung existieren nicht, auch wenn im Netz gern mit griffigen Werten hantiert wird. Belegbar ist der Mechanismus, nämlich die Reihenschaltung im String und der daraus folgende Mismatch. Wie Sie Verschattung methodisch sauber bewerten, statt sich auf Faustzahlen zu verlassen, zeigt der Beitrag Verschattung richtig analysieren.
Diese Unterlagen legen Sie vorher bereit
Ein guter Termin steht und fällt damit, ob die Informationen auf dem Tisch liegen, die der Betrieb nicht selbst erheben kann. Zwei Dinge davon sind keine Höflichkeit, sondern Ihre Pflicht.
| Unterlage | Wozu sie gebraucht wird | Grundlage |
|---|---|---|
| Stromrechnung mit Jahresverbrauch in kWh | Auslegung von Anlage und Speicher: „Pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch ist 1 kWh Speicherkapazität passend" | VZ-NRW-Checkliste 07/2024 |
| Foto des geöffneten Zählerschranks (Zählerfeld, Verteiler, Typenschild) | Zählerschrankerneuerung ist eine eigene Angebotsposition; Arbeiten dahinter nur durch eingetragenes Installationsunternehmen | VZ-NRW-Checkliste, § 13 NAV |
| Dachmaße, Bauzeichnung, Zugang zum Dachboden | Tragfähigkeit der Dachkonstruktion, Sparrenabstand von außen nicht sichtbar | DIBt, Landesbauordnungen |
| Baujahr des Gebäudes, bei Baujahr 1993–1996 das Datum des Baubeginns | Pflichtangabe des Veranlassers, gilt ausdrücklich auch für private Haushalte | § 5a Abs. 1, 2 und 4 GefStoffV |
| Alle vorliegenden Infos zu vermuteten Gefahrstoffen, schriftlich oder elektronisch | dito, betrifft vor allem Asbestzement-Eindeckungen | § 5a Abs. 1 GefStoffV |
| Liste geplanter Verbraucher (Wärmepumpe, Wallbox, E-Auto) | verändert Auslegung, Speichergröße und Netzanschlussfrage | VZ-NRW-Checkliste |
| Angaben zum Dach: letzte Sanierung, Eindeckung, bekannte Undichtigkeiten | Voraussetzung ist eine stabile, asbestfreie Dachdeckung | Verbraucherzentrale |
| Bereits vorliegende Angebote und Ertragsprognosen | damit Sie die Ertragsannahmen gegenprüfen können | VZ-NRW-Checkliste |
Unterlagen nach VZ-NRW-Checkliste „Vergleich von Photovoltaik-Angeboten" (07/2024), § 5a GefStoffV und § 13 NAV.
Der Jahresverbrauch ist dabei die wichtigste Zahl, die Sie beisteuern. Die Verbraucherzentrale NRW nennt als grobe Orientierung für den Speicher: „Pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch ist 1 kWh Speicherkapazität passend. Zusätzlich sollte die Batteriekapazität in kWh nicht deutlich größer sein als die Leistung der PV Anlage in kWp." Wer diese Zahl nicht kennt, kann eine Speicherempfehlung im Termin schlicht nicht bewerten. Ähnlich beim Flächenbedarf: Für rund 1 kWp Anlagenleistung rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa fünf bis sieben Quadratmetern Fläche, im Rechenbeispiel mit rund 900 kWh Jahresertrag je kWp bei einem Haushaltsverbrauch von etwa 3.500 kWh. Eine grobe Vorab-Einschätzung für Ihr Dach liefert der PV-Ertragsrechner, bevor der erste Betrieb überhaupt klingelt.
Der Fragenkatalog: 15 Fragen an den Solarteur
Die folgenden Fragen sind so sortiert, wie ein Termin typischerweise abläuft: erst der Betrieb, dann die Technik, dann Geld und Papier. Jede Frage hat einen belegbaren Hintergrund, keine ist Geschmackssache. Notieren Sie sich die Antworten, denn beim dritten Anbieter erinnern Sie sich sonst nicht mehr, wer was gesagt hat.
Block A: Betrieb, Gewerke, Verantwortung
| Frage | Warum sie zählt | Was eine gute Antwort ausmacht |
|---|---|---|
| 1. Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen, und für welches Gewerk? | Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von PV-Anlagen grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern | Klare Auskunft zu Elektrotechnik und Dachdeckerhandwerk, Nachweis auf Nachfrage |
| 2. Wie lautet Ihre Eintragung im Installateurverzeichnis meines Netzbetreibers? | § 13 Abs. 2 NAV lässt Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen zu | Konkreter Netzbetreiber wird benannt, Eintragung ist prüfbar |
| 3. Machen Sie Dach und Elektrik selbst oder über Subunternehmer? | Nach § 278 BGB haftet Ihr Vertragspartner auch für Erfüllungsgehilfen, die Erreichbarkeit im Störfall ändert sich aber sehr wohl | Ehrliche Antwort plus ein benannter Ansprechpartner für Störungen |
| 4. Wer erstellt den Standsicherheitsnachweis für Dach und Unterkonstruktion? | Die Tragfähigkeit der Bauteile, an denen montiert wird, ist bauaufsichtlich gefordert (DIBt) | Zuständigkeit wird benannt, nicht weggelächelt |
Frage 1 und 2 wirken formal, sind aber der schnellste Filter. Das OLG Koblenz hat am 16.06.2026 zum Aktenzeichen 9 U 1015/25 festgestellt: „Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle." Das Gericht ordnete diese Tätigkeiten sowohl dem Kernbereich des Dachdecker- als auch dem des Elektrotechnikerhandwerks zu. Wie sich Betriebsstrukturen unterscheiden, vertieft der Vergleich regionaler Solarteur oder bundesweiter Anbieter.
Block B: Aufnahme, Technik, Auslegung
| Frage | Warum sie zählt | Was eine gute Antwort ausmacht |
|---|---|---|
| 5. Welche Unterkonstruktion setzen Sie ein, und wie wird sie befestigt? | Die Befestigung entscheidet über Standsicherheit und Dichtheit des Dachs | Konkretes System und Dachhakentyp, passend zur Eindeckung |
| 6. Haben Sie Zählerschrank und Dachstuhl angesehen? | Die VZ-Checkliste kennt für die Zählerschrankerneuerung genau drei Zustände: enthalten, fehlt, nicht notwendig | Beides wurde geöffnet, das Ergebnis steht als eigene Position im Angebot |
| 7. Wie kommen Module und Material aufs Dach, welche Stellfläche brauchen Sie? | Module über 1 m² dürfen nach DGUV 203-080 nicht über Leitern transportiert werden | Baustellen- oder Lastenaufzug bzw. Kran werden benannt und eingeplant |
| 8. Welches Gerüst ist eingeplant, und steht es im Angebot? | Absturzsicherung ab 2,00 m, Dachfanggerüst bei mehr als 20° Dachneigung | Gerüstposition ist im Angebot ausgewiesen, nicht „machen wir schon" |
| 9. Wie ist die Anlage ausgelegt: Wechselrichter, Speicher, Modulanzahl? | Wechselrichter-Nennleistung „im Bereich von ca. 90–110 % der Modulleistung"; Speicher rund 1 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch | Zahlen werden aus Ihrem Verbrauch hergeleitet, nicht aus einem Paketnamen |
| 10. Rechnen wir mit Eigenverbrauch plus Überschusseinspeisung oder mit Volleinspeisung? | Die VZ-Checkliste verlangt ausdrücklich, diesen Punkt mit dem Anbieter zu klären | Betriebsmodell steht explizit im Angebot |
Die Auslegungsregeln stammen aus der Checkliste „Vergleich von Photovoltaik-Angeboten" der Verbraucherzentrale NRW (Stand 07/2024). Sie sind bewusst grob gehalten, aber sie erlauben genau das, worum es im Termin geht: eine Plausibilitätsprüfung in Echtzeit. Wenn ein Anbieter Ihnen bei 4.000 kWh Jahresverbrauch einen 15-kWh-Speicher anbietet, wissen Sie mit dieser Regel sofort, dass Sie nachfragen müssen. Zur Gerüstfrage gilt außerdem: Die DGUV Information 203-080 verlangt Absturzsicherungen ab 2,00 m Höhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an Wandöffnungen und Treppenläufen bereits ab 1,00 m, und bei geneigten Dächern über 20° ein Dachfanggerüst. Ein Angebot ohne Gerüstposition ist deshalb nicht günstiger, sondern unvollständig kalkuliert. Die Kostenlogik dahinter erklärt der Beitrag Gerüst und Dachdecker im PV-Angebot.
Block C: Anmeldungen, Gewährleistung, Geld
| Frage | Warum sie zählt | Was eine gute Antwort ausmacht |
|---|---|---|
| 11. Sind Netzanmeldung, Marktstammdatenregister, Inbetriebnahme, Dokumentation und Ertragsüberwachung im Preis? | Alle fünf stehen auf der Vollständigkeitsliste der VZ-Checkliste | Jede Position einzeln benannt, nicht in einer Pauschale versteckt |
| 12. Brauche ich ein intelligentes Messsystem, und wer beauftragt es? | Pflichteinbaufall nach § 29 MsbG bei Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung | Zuständigkeit und Kostenträger sind geklärt |
| 13. Welche Gewährleistungsfrist gilt: zwei oder fünf Jahre? | § 634a Abs. 1 BGB kennt zwei Jahre beim Werk und fünf Jahre beim Bauwerk | Fünf Jahre für die fest eingebaute Aufdachanlage, schriftlich fixiert |
| 14. Wie sieht der Zahlungsplan aus? | § 632a BGB erlaubt Abschläge nur „in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen" | Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt, Restzahlung nach störungsfreiem Probebetrieb |
| 15. Ist das ein verbindliches Angebot oder ein Kostenvoranschlag? | § 145 BGB bindet an den Antrag, außer die Bindung ist ausgeschlossen; § 649 BGB erlaubt beim Kostenanschlag die wesentliche Überschreitung | Klare Aussage, kein „freibleibend" im Kleingedruckten |
Frage 11 verdient eine eigene Anmerkung, weil daran hinterher der meiste Ärger hängt. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 Abs. 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, und registrierungspflichtig ist der Betreiber, also Sie. Wird die Frist versäumt, greift § 52 EEG: Die Zahlung beträgt zunächst 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat, verringert sich aber auf 2 Euro pro Kilowatt und Monat, sobald die Pflicht erfüllt wird, und diese Verringerung wirkt rückwirkend bis zum Beginn des Verstoßes. Wer die Registrierung nachholt, steht also deutlich besser da als die oft kolportierte Schreckenszahl vermuten lässt. Trotzdem gehört die Frage in den Termin: Viele Betriebe übernehmen die Registrierung, aber eben nicht alle. Zur Frage 14 lohnt zusätzlich der Ratgeber zu Anzahlung und Abnahme im PV-Vertrag.
Warnsignale, die Sie im Termin erkennen
Die folgenden Punkte sind kein Bauchgefühl, sondern jeweils an eine Norm oder eine Verbraucherzentralen-Empfehlung gekoppelt. Wenn zwei oder mehr davon zusammentreffen, ist der Termin beendet und die Unterschrift vertagt.
- „Rabatt nur, wenn Sie heute unterschreiben." Nach Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 7 ist „die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen", eine stets unzulässige geschäftliche Handlung (Anhang UWG).
- Der Besucher geht auf Aufforderung nicht. Nummer 25 desselben Anhangs erfasst „bei persönlichem Aufsuchen des Verbrauchers in dessen Wohnung die Nichtbeachtung seiner Aufforderung, die Wohnung zu verlassen oder nicht zu ihr zurückzukehren".
- Pauschalpreis ohne Einzelpositionen. Die VZ-NRW-Checkliste ist hier eindeutig: „Aus Transparenzgründen und zur besseren Vergleichbarkeit sollten Komponenten und Leistungen mit Einzelpreisen ausgewiesen sein."
- Hohe Vorkasse ohne feste Termine. Die VZ-NRW-Checkliste rät wörtlich, „Vorkasse ganz oder weitgehend zu vermeiden", und falls sie doch vereinbart wird: „lassen Sie sich dafür feste Liefer- und Installationstermine schriftlich zusichern." Fragen Sie im Termin also nach dem Prozentsatz der Vorauszahlung und danach, welche Leistung dem gegenübersteht. Den gesetzlichen Maßstab liefert § 632a BGB.
- Wirtschaftlichkeitsrechnung mit über 3 % Strompreissteigerung pro Jahr. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt dazu wörtlich: „Hier werden häufig unrealistische Annahmen getroffen, um Angebote schönzurechnen", und stuft „Preissteigerungen über 3 % jährlich" über einen so langen Zeitraum als „sehr unrealistisch" ein.
- Kein Blick in Zählerschrank und Dachstuhl, kein Aufmaß, dafür ein „Standardpaket". Die Verbraucherzentrale hält fest: „‚Standardpakete' passen nicht auf jedes Dach."
- Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer. Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG; die dort genannten 30 kW (peak) sind eine Vermutungsregel und keine starre Obergrenze. Ausgenommen bleiben laut VZ-Checkliste eigenständige Leistungen wie Wallboxen, auch wenn sie mit der Anlage angeboten werden.
- Fehlende Blitzschutz-Position. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin: „Bei Photovoltaikanlagen ist der Einbau eines internen Blitzschutzes seit 2018 Pflicht." Das taugt als Prüfposition im Angebot, nicht als Preisargument.
- Bewertungssterne ohne erkennbare Prüfung. Im bereits genannten Verfahren des OLG Koblenz wurde auch die Veröffentlichung ungeprüfter Kundenbewertungen als wettbewerbsrechtlich irreführend bewertet.
Der wichtigste Satz zum Thema Vorkasse steht im Gesetz selbst: Nach § 632a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer eine Abschlagszahlung nur in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen, nachzuweisen durch eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht. Bis zur Abnahme trägt er die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung. Eine Vorauszahlung über die halbe Auftragssumme, bevor überhaupt Material geliefert ist, hat mit dieser Systematik nichts zu tun.
Nach dem Termin: vergleichen, Förderung klären, dann erst unterschreiben
Nach dem Ortstermin beginnt der Teil, der über den Preis entscheidet. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mehrere Kostenvoranschläge, und zwar ausdrücklich von Betrieben, die vorher vor Ort waren. Wie weit die Angebote auseinanderliegen können, zeigt die Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale: Grundlage sind 71 echte Angebote aus dem Zeitraum Januar 2025 bis August 2026, und selbst „innerhalb der einzelnen Größenklassen gibt es eine breite Streuung um die mittleren Preise" (Verbraucherzentrale, Stand 28.08.2026). Für den Vergleich der eingegangenen Angebote hilft die Anleitung Photovoltaik-Angebote vergleichen, für die Prüfung des einzelnen Dokuments die Checkliste PV-Angebot Position für Position prüfen. Den Rahmen dazu liefern die Ratgeber Photovoltaik-Kosten 2026 und Kosten nach Anlagengröße in kWp.
Zweiter Punkt, der ausdrücklich vor die Unterschrift gehört: die Förderung. Die VZ-NRW-Checkliste rät, kommunale Zuschüsse „vor Beauftragung" bei Kommune oder Stadtwerk zu erfragen. Das ist keine Formalie, denn viele Programme setzen den Antrag vor der Auftragsvergabe voraus, und ein zu früh unterschriebener Vertrag kostet die komplette Förderung. Welche Bausteine es auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene überhaupt gibt, ordnet der Überblick Förderung Photovoltaik 2026 ein. Und für die Kalkulation gilt weiterhin: Für Anlagen bis 10 kW liegt die Überschusseinspeisung bei Inbetriebnahme zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 bei 7,70 ct/kWh, die Volleinspeisung bei 12,22 ct/kWh (Bundesnetzagentur). Für die Zeit ab 2027 liegt ein Regierungsentwurf vor, der die feste Vergütung für Neuanlagen ersetzen soll; geltendes Recht ist das nicht.
Sie interessieren sich für eine Solaranlage?
AnzeigeVergleichen Sie kostenlos und unverbindlich bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region und sparen Sie bis zu 37 % durch unseren Angebotsvergleich.
100 % kostenlos & unverbindlich · In 2 Minuten angefragt
Angebot ohne Vor-Ort-Termin: wann das reicht und wann nicht
Es wäre unehrlich, jede Ferneinschätzung pauschal abzuwerten. Eine erste Grobkalkulation auf Basis von Luftbild und Solarkataster ist ein legitimer erster Schritt, spart allen Beteiligten Zeit und hilft bei der Vorauswahl. Amtliche Kataster sagen selbst sehr genau, was sie leisten: Die Solarrechner des Energieatlas NRW geben „erste Planungshinweise für die Konfiguration der Anlage", das Kataster umfasst alle Gebäude, die bis Ende 2022 in den ALKIS-Gebäudeumrissen eingetragen waren, und zur Umsetzung heißt es dort: „Zuvor sollten allerdings die Statik und der allgemeine Bauzustand des Gebäudes überprüft werden. Für eine fachgerechte Ausführung sollte in jedem Fall eine Fachfirma hinzugezogen werden" (Energieatlas NRW). Wie Sie ein Kataster sinnvoll für die Vorbereitung nutzen, zeigt der Beitrag Solarkataster und Solarpotenzial prüfen.
Problematisch wird es erst bei der Unterschrift. Denn juristisch bekommen Sie ohne Ortstermin in aller Regel keinen geprüften Festpreis, sondern einen Kostenanschlag. § 649 BGB sagt dazu: Liegt dem Vertrag ein Kostenanschlag ohne Richtigkeitsgewähr zugrunde und ist das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar, kann der Besteller kündigen; der Unternehmer muss eine solche Überschreitung lediglich unverzüglich anzeigen. Dazu kommt § 145 BGB: Wer einen Vertragsschluss anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. Genau das leisten Formulierungen wie „freibleibend" oder „unverbindlich" im Angebotskopf.
Drei Dinge lassen sich vom Satellitenbild aus schlicht nicht klären, und alle drei sind teuer, wenn sie falsch angenommen werden: die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion nach den Landesbauordnungen (DIBt), der Zustand der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 NAV und die Gefahrstofflage nach § 5a GefStoffV. Der Zählerschrank ist dabei der Klassiker: Eine Erneuerung kostet im Einfamilienhaus schnell 1.500–3.500 € und taucht in Fernangeboten regelmäßig gar nicht erst auf.
Wenn Sie eine unabhängige Zweitmeinung wollen, gibt es einen bezahlbaren Weg, der nicht am Verkauf hängt: die Solar-Beratung zu Hause der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie findet bei Ihnen zu Hause statt, dauert ein bis zwei Stunden, kostet 40 Euro Eigenanteil und endet mit einem Beratungsbericht innerhalb von vier Wochen nach dem Termin, ausdrücklich als Bericht und „kein Gutachten". Das Angebot wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert; für einkommensschwache Haushalte ist das komplette Beratungsangebot der Verbraucherzentrale kostenfrei (Energieberatung der Verbraucherzentrale: Sonnenenergie).
Häufige Fragen (FAQ)
Was prüft der Solarteur beim Vor-Ort-Termin?
Der Kern der Aufnahme entspricht dem, was auch die Solar-Beratung zu Hause der Verbraucherzentrale abfragt: Dachtyp, Dachzustand, Dachschräge, Verschattungsgrad, vorhandene Heizungsanlage und Anschlussmöglichkeiten. Dazu kommen drei Punkte, die aus der Technik und aus dem Recht folgen: die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion nach den bauaufsichtlichen Anforderungen, der Zustand von Zählerschrank und Elektroinstallation hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 NAV sowie Zugang und Stellfläche für Gerüst, Aufzug oder Kran nach DGUV Information 203-080.
Wie lange dauert ein PV-Vor-Ort-Termin?
Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Der belastbarste Anker ist die Solar-Beratung zu Hause der Verbraucherzentrale, für die ein bis zwei Stunden veranschlagt sind. Ein 20-minütiger Besuch ohne Blick auf den Dachboden und in den Zählerschrank erfüllt den Zweck einer Aufnahme nicht, unabhängig davon, wie überzeugend die Präsentation danach aussieht.
Kostet der Vor-Ort-Termin des Solarteurs etwas?
In der Regel nicht. § 632 Abs. 3 BGB bestimmt: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten." Eine Gebühr müsste also vorher ausdrücklich vereinbart werden. Für eine bewusst unabhängige Einschätzung außerhalb des Verkaufsprozesses zahlen Sie bei der Solar-Beratung zu Hause der Verbraucherzentrale 40 Euro Eigenanteil.
Welche Unterlagen sollte ich für den Vor-Ort-Termin bereitlegen?
Die Stromrechnung mit dem Jahresverbrauch in kWh, ein Foto des geöffneten Zählerschranks, Dachmaße oder Bauzeichnung, das Baujahr des Gebäudes sowie eine Liste geplanter Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox. Beim Baujahr ist mehr als Höflichkeit im Spiel: Nach § 5a Abs. 2 GefStoffV müssen Sie bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns beziehungsweise das Baujahr schriftlich oder elektronisch übermitteln, und nach Absatz 4 gilt das auch für private Haushalte.
Ist ein Photovoltaik-Angebot ohne Vor-Ort-Termin seriös?
Differenziert betrachtet: Eine Fernkalkulation über Solarkataster oder Luftbild ist ein legitimer erster Schritt, und die amtlichen Kataster beschreiben sich selbst als Lieferant „erster Planungshinweise". Ein verbindliches Festpreisangebot ist auf dieser Basis dagegen kaum möglich, weil Statik, Zählerschrank und Gefahrstofflage von außen nicht bewertbar sind. Was Sie bekommen, ist juristisch meist ein Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB.
Muss der Solarteur beim Ortstermin aufs Dach steigen?
Nein, und ohne Absturzsicherung ab 2,00 m Höhe darf er es auch nicht ohne Weiteres. Entscheidend ist ohnehin der Blick von innen in den Dachstuhl, die Aufnahme der Eindeckung und die saubere Dokumentation. Eine Kletteraktion ohne Sicherung ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Hinweis darauf, wie im Betrieb mit Arbeitsschutz umgegangen wird.
Darf ich beim Vor-Ort-Termin sofort unterschreiben?
Können Sie, sollten Sie aber nicht. Ohne mindestens ein Vergleichsangebot fehlt Ihnen der Maßstab, und die Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale zeigt eine breite Streuung innerhalb derselben Größenklasse. Zeitdruck ist zudem selbst ein Warnsignal: Eine unwahre Befristung ist nach Anhang Nr. 7 zu § 3 Abs. 3 UWG stets unzulässig.
Kann ich einen beim Vor-Ort-Termin unterschriebenen PV-Vertrag widerrufen?
Ja, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen. Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit an einem Ort, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, fällt unter § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB. Daraus folgt das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB, dessen Frist 14 Tage beträgt. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nach § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB gar nicht erst zu laufen; das Erlöschen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Fristbeginn regelt § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter im Vor-Ort-Termin?
An fünf Mustern: kein Blick in Zählerschrank und Dachstuhl, ein Pauschalpreis ohne Einzelpositionen, hohe Vorkasse ohne schriftlich zugesicherte Termine, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit mehr als 3 % Strompreissteigerung pro Jahr und künstlicher Zeitdruck. Jeder einzelne Punkt ist durch eine Empfehlung der Verbraucherzentrale oder eine Norm gedeckt, und in Kombination sind sie ein klares Abbruchkriterium.
Nächster Schritt: Vorbereitung schlägt Verhandlung
Der Vor-Ort-Termin ist der Punkt, an dem Sie den größten Einfluss auf Preis und Qualität Ihrer Anlage haben, und zwar bevor irgendein Rabatt verhandelt wird. Wer mit Jahresverbrauch, Zählerschrank-Foto, Baujahr und einem geschriebenen Fragenkatalog in den Termin geht, bekommt am Ende ein Angebot, das man mit anderen vergleichen kann. Wer unvorbereitet zuhört, bekommt ein Paket. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude vorab in wenigen Minuten und gehen mit einer eigenen Einschätzung zu Dachpotenzial, sinnvoller Anlagengröße und Wirtschaftlichkeit in das Gespräch, statt sich die Ausgangslage erst im Termin erklären zu lassen.
Angebot für Ihre Solaranlage erhalten
AnzeigeErhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote für Ihre PV-Anlage von geprüften Fachbetrieben.
- 100 % kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 5 Angebote von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region
- Durch Vergleich bis zu 37 % sparen
Lieber erst selbst rechnen? Lohnt sich Solar auf Ihrem Dach?
Photovoltaik-Rechner startenKostenlose Gebäudechecks
Datenbasiert für Ihr Gebäude – kostenlos und ohne Anmeldung.
Photovoltaik in Ihrer Region
Solarertrag und Dacheignung hängen am Standort. reduco zeigt für hunderte Städte Ertrag und Dachpotenzial aus amtlichen 3D-Gebäudedaten – plus Angebote von Fachbetrieben vor Ort.
Nach Bundesland
Städte und Kreise
Verwandte Artikel
Regionaler Solarteur oder bundesweit 2026: 4 Prüfschritte
Regional oder bundesweit? So prüfen Sie die Handwerksrolle, warum die Gewährleistung 2, 4 oder 5 Jahre beträgt und wann welches Modell zu Ihrem Dach passt.
RatgeberPV-Angebot verhandeln 2026: 8.000 € Spielraum bei 10 kWp
So verhandeln Sie Ihr PV-Angebot 2026: Die Streuung von 1.200–2.000 €/kWp bringt mehr als jeder Rabatt. Sechs belegte Hebel, Festpreis und Zahlungsplan.
RatgeberPhotovoltaik Kosten pro m² 2026: 130–320 € je m² Dachfläche
Was kostet Photovoltaik pro m² Dachfläche? 131–292 € je m² Bruttodachfläche, 205–324 € je m² Modulfläche 2026, mit Rechenweg, Tabellen und Ertrag je m².
