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Ratgeber15 Min. Lesezeit

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kosten 2026 & KfW bis 45.300 €

Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus? Praxiswert 125.000 € für 20 WE, bis 45.300 € KfW-Zuschuss. So planen Sie Kosten, Förderung und WEG-Beschluss.

Kaskade aus mehreren Luft-Wasser-Wärmepumpen im Hof eines Mehrfamilienhauses

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten: Praxiswert für ein großes MFH (20 Wohneinheiten, Baujahr 1968): rund 125.000 € für eine Kaskade aus drei 10-kW-Luft-Wasser-Wärmepumpen inklusive Speicher und Peripherie. Das sind etwa 6.250 € pro Wohneinheit, gegenüber 30.000–45.000 € für ein einzelnes Einfamilienhaus.
  • Förderung: KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung auf gestaffelte Höchstkosten: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7. Bei 6 WE sind das bis zu 30.900 €, bei 12 WE bis zu 45.300 € Zuschuss.
  • Boni-Falle: Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (bis 40 %) gibt es ausschließlich für die selbstgenutzte Wohneinheit des Antragstellers. Ein komplett vermietetes Objekt bekommt nur die 30 %.
  • Effizienz: Im Fraunhofer-ISE-Feldtest erreichen Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand im Mittel eine JAZ von 3,4; die dokumentierte MFH-Kaskade läuft mit 55 °C Vorlauf sogar bei JAZ 4,0.
  • Mieterhöhung: Nach gefördertem Heizungstausch sind 10 % der Kosten pro Jahr umlegbar (§ 559e BGB), gekappt bei 0,50 €/m² Monatsmiete innerhalb von 6 Jahren.
  • WEG: Der Beschluss braucht nur die einfache Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG). Alle Eigentümer zahlen aber erst mit, wenn mehr als zwei Drittel der Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile zustimmen oder sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren (§ 21 Abs. 2 WEG).

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Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kostet keine Fantasiesummen, aber deutlich mehr als im Einfamilienhaus. Ein öffentlich dokumentierter Praxisfall mit 20 Wohneinheiten kam auf rund 125.000 € Gesamtinvestition für eine Kaskade aus drei Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das klingt nach viel, entspricht aber nur etwa 6.250 € je Wohnung und damit einem Bruchteil dessen, was jede Partei für eine eigene Anlage zahlen müsste. Genau darin liegt der ökonomische Reiz des Mehrfamilienhauses: Die Wärmeerzeugung skaliert, die Kosten pro Wohneinheit sinken mit jeder zusätzlichen Partei. Wie der Umstieg eine Nummer kleiner aussieht, zeigt unser Beitrag zur Wärmepumpe im Zweifamilienhaus.

Dieser Artikel ordnet die Kosten nach Gebäudegröße ein, vergleicht Kaskade, Großwärmepumpe und dezentrale Einzelgeräte, rechnet die KfW-458-Förderung für 3 bis 20 Wohneinheiten in Euro durch und erklärt die beiden Punkte, an denen MFH-Projekte am häufigsten scheitern: der WEG-Beschluss und die Frage, was Vermieter auf die Miete umlegen dürfen. Steht ohnehin eine größere Modernisierung an, lohnt vorab der Blick auf die Gesamtkosten einer Mehrfamilienhaus-Sanierung, denn Hülle und Heizung bestimmen gemeinsam die nötige Heizleistung.

Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Für Mehrfamilienhäuser gibt es keinen Listenpreis. Heizlast, Warmwasserkonzept, Zustand der Heizflächen und die Frage, wie viel Platz für Außeneinheiten und Speicher da ist, bestimmen den Preis stärker als die Zahl der Wohnungen allein. Belastbare Anker liefern Herstellerangaben und ein dokumentierter Referenzfall:

Gebäude Typische Lösung Kostenanker inkl. Einbau Rechnerisch je Wohneinheit
Einfamilienhaus, 150 m² 1 Luft-Wasser-Wärmepumpe 30.000–45.000 € (Stiebel Eltron) 30.000–45.000 €
Wärmepumpe allgemein Einzelgerät 20.000–40.000 € Anschaffung (Buderus)
Mehrfamilienhaus, 20 WE, Baujahr 1968 Kaskade aus 3× 10 kW ca. 125.000 € (Vaillant-Referenz) ca. 6.250 €

Die Botschaft dieser Tabelle ist der Skaleneffekt. Ein Einfamilienhaus kostet laut Stiebel Eltron 30.000–45.000 € für 150 m² Wohnfläche. Im 20-Parteien-Praxisfall entfallen dagegen nur rund 6.250 € auf jede Wohnung, obwohl dort Speicher, Warmwassertechnik und ein Spitzenlastkessel mitfinanziert wurden. Der Grund: Ein einzelner zentraler Wärmeerzeuger, eine einzige Hydraulik und ein Satz Außeneinheiten versorgen alle Parteien. Verdoppelt sich die Zahl der Wohnungen, verdoppeln sich die Investitionskosten eben nicht.

Kosten nach Wohneinheiten: 3–6 und 6–12 Wohneinheiten

Zwischen dem Einfamilienhaus und dem 20-Parteien-Block liegt die Mehrheit der deutschen Mehrfamilienhäuser. Für diese Größen veröffentlicht kein Hersteller belastbare Komplettpreise, weil die Streuung schlicht zu groß ist. Sinnvoll ist deshalb eine technische statt einer preislichen Einordnung:

3–6 Wohneinheiten. Technisch ist das oft noch die Welt eines großen Einfamilienhauses: ein einzelnes, leistungsstarkes Gerät oder eine kleine Kaskade aus zwei Wärmepumpen, ein zentraler Pufferspeicher, ein gemeinsames Warmwasserkonzept. Der Aufschlag gegenüber dem Einfamilienhaus entsteht weniger durch die Wärmepumpe selbst als durch größere Speicher, mehr Hydraulik, die Warmwasserbereitung für mehrere Parteien und häufig einen Eingriff in die Steigstränge. Der Kostenanker von 20.000–40.000 € Anschaffung, den Buderus für Wärmepumpen allgemein nennt, beschreibt in dieser Klasse nur den Wärmeerzeuger, nicht das fertige Projekt.

6–12 Wohneinheiten. Hier wird die Kaskade zum Standard, weil ein einzelnes Gerät die Heizlast im Winter nicht mehr deckt und im Sommer hoffnungslos überdimensioniert wäre. Zwei bis drei Geräte teilen sich die Arbeit, dazu kommen größere Puffer, oft eine Frischwasserstation je Strang und in Bestandsgebäuden gelegentlich ein bestehender Kessel als Spitzenlastreserve. Rechnen Sie den Buderus-Korridor deshalb nicht einmal, sondern je Gerät und addieren Sie Hydraulik, Speicher, Elektrik und Planung als eigene Posten dazu.

Ab 12 Wohneinheiten. Ab dieser Größe greift der Skaleneffekt voll. Der Praxisfall mit 20 Wohneinheiten und rund 6.250 € je Wohnung zeigt, wohin die Reise geht. Diese Zahl ist kein Planungswert, aber ein Realitätsanker gegen die verbreitete Annahme, eine MFH-Wärmepumpe sei unbezahlbar.

Wer eine Hausnummer für das eigene Objekt braucht, sollte zwei Angebote von Fachbetrieben einholen und die Investition immer pro Wohneinheit betrachten. Nur diese Kennzahl ist zwischen Gebäuden vergleichbar, und nur sie ist es, die in der Eigentümerversammlung wirklich zählt.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Wie sich der Gesamtpreis aufteilt, lässt sich am besten am Einfamilienhaus ablesen, für das Stiebel Eltron eine detaillierte Aufschlüsselung liefert: Das Gerät kostet im Schnitt rund 20.000 € (Einstiegsmodelle ab 9.000 €), der Lohn etwa 8.000 € für rund 100 Arbeitsstunden inklusive Elektroarbeiten, das Material rund 7.000 €. Diese Struktur, grob je ein Drittel Gerät, Arbeit und Material, bleibt im Mehrfamilienhaus im Prinzip erhalten, nur kommen zusätzliche Positionen hinzu:

  • mehrere Außeneinheiten oder ein Großgerät statt einer kleinen Wärmepumpe,
  • deutlich größere Pufferspeicher, im Praxisfall 800 l plus 1.000 l,
  • die zentrale Warmwasserbereitung inklusive Verteilung und Zirkulation,
  • Anpassungen an Steigsträngen, Heizflächen und der Elektrik inklusive Netzanschluss,
  • oft ein Spitzenlasterzeuger für die kältesten Tage,
  • Planung und Fachbauleitung, die in dieser Größenordnung nicht mehr optional sind.

Was bei der Platzierung mehrerer Außeneinheiten zu beachten ist, von Abständen bis Schallschutz gegenüber den Nachbarn, erklärt unser Beitrag zum Wärmepumpen-Außengerät.

Zentral, Kaskade oder dezentral: Welches Konzept passt?

Es gibt drei grundsätzliche Wege, ein Mehrfamilienhaus auf Wärmepumpe umzustellen. Die Entscheidung fällt früh und bestimmt Kosten, Förderantrag und Abrechnung.

Konzept Prinzip Passt für Zu bedenken
Kaskade mehrere kleine bis mittlere Wärmepumpen versorgen gemeinsam die Zentralheizung typische MFH mit 3–12 WE mehrere Außeneinheiten, ein Wartungsvertrag für alle Geräte
Großwärmepumpe ein leistungsstarkes Zentralgerät sehr große Wohnanlagen, Quartiere Teillastverhalten, Ausfall trifft das ganze Haus
Dezentral eigene Kleinwärmepumpe je Wohnung einzelne Einheiten, Etagenheizungen vervielfachte Geräte, Wartung und Außeneinheiten

Für den Normalfall ist die Antwort eindeutig: Viessmann empfiehlt für typische Mehrfamilienhäuser Kaskaden aus mehreren Wärmepumpen kleiner oder mittlerer Leistung, weil sich die Geräte bedarfsgerecht zu- und abschalten lassen. Im milden Herbst läuft ein Gerät im effizienten Teillastbereich, an kalten Wintertagen arbeiten alle zusammen. Großwärmepumpen lohnen sich nach derselben Einschätzung erst in sehr großen Wohnanlagen oder auf Quartiersebene. Als wirtschaftlich sinnvolle Vorlauftemperatur gelten 50–55 °C.

Die dezentrale Variante mit einem Gerät je Wohnung wirkt auf den ersten Blick charmant, weil sie den zentralen Umbau umgeht und jede Partei ihre eigene Abrechnung behält. Sie vervielfacht aber Anschaffung, Wartungsverträge und Außeneinheiten und ist im Förderrecht deutlich unhandlicher. Sinnvoll ist sie vor allem dort, wo es ohnehin keine Zentralheizung gibt, etwa bei Gasetagenheizungen. Welche kompakten Geräte dafür infrage kommen, zeigt unser Überblick zu Mini-Wärmepumpen.

Was moderne Großgeräte leisten

Wie leistungsfähig die Gerätetechnik inzwischen ist, zeigt das Datenblatt der Vitocal 250-A PRO von Viessmann. Die Kennwerte beschreiben, was in dieser Klasse technisch möglich ist:

Kennwert Vitocal 250-A PRO
Nennwärmeleistung bis 39,5 kW je Gerät
Kaskadierbarkeit bis zu 4 Geräte an einer Inneneinheit (laut Hersteller in Planung)
Kältemittel R290 (Propan), GWP 3
Max. Vorlauftemperatur 70 °C (bis −2 °C Außentemperatur)
COP 5,32 (A7/W35)

Vier kaskadierte Geräte ergäben rechnerisch bis zu 158 kW Wärmeleistung, genug für große Bestandsgebäude. Diese Vier-Geräte-Kaskade an einer Inneneinheit führt Viessmann allerdings als in Planung, für aktuelle Projekte ist sie also mit dem Hersteller abzuklären. Die 70 °C Vorlauf sind vor allem für Altbauten mit alten Heizkörpern interessant, sie sind aber eine Reserve und kein Betriebspunkt: Wirtschaftlich bleibt der Bereich 50–55 °C. Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Arbeitszahl spürbar, weshalb hydraulischer Abgleich und der Tausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper fast immer die günstigeren Effizienzmaßnahmen sind als das größere Gerät. Warum die Vorlauftemperatur der zentrale Hebel ist, vertieft unser Artikel zur Vorlauftemperatur der Wärmepumpe.

Praxisbeispiel: 20 Wohneinheiten, Baujahr 1968, 125.000 €

Der aussagekräftigste öffentlich dokumentierte MFH-Fall ist eine Vaillant-Referenz aus Bad Schwartau: ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten aus dem Jahr 1968, also ein Gebäude ohne nennenswerten Dämmstandard aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung.

Position Wert
Wärmeerzeuger Kaskade aus 3× aroTHERM plus Luft-Wasser-Wärmepumpe à 10 kW
Gesamtinvestition inkl. Peripherie ca. 125.000 €
Vorlauf-/Rücklauftemperatur 55 °C / 48 °C
Jahresarbeitszahl 4,0
Pufferspeicher 800 l + 1.000 l
Spitzenlast Gas-Brennwertgerät, 63 kW (Reserve)

Drei Punkte sind daran bemerkenswert. Erstens die Effizienz: Trotz Baujahr 1968 und 55 °C Vorlauf erreicht die Anlage eine Jahresarbeitszahl von 4,0, also vier Kilowattstunden Wärme je Kilowattstunde Strom. Zweitens die bivalente Auslegung: 30 kW Wärmepumpenleistung plus ein Gas-Brennwertgerät mit 63 kW als Reserve, wo vorher ein 150-kW-Gaskessel stand. Nach Angaben des Beiratsvorstands wurde das Backup im ersten halben Jahr Betriebszeit gar nicht gebraucht. Das spart erhebliche Investitionskosten gegenüber einer monovalenten Auslegung auf die volle Heizlast. Drittens die Speicherstrategie: 1.800 l Puffervolumen entkoppeln Erzeugung und Abnahme und erlauben Sperrzeiten sowie Warmwasser-Spitzen ohne Taktbetrieb.

Die damals gezahlte Förderung von 70.000 € floss noch nach der älteren BEG-Systematik und ist nicht auf die heutigen Fördersätze übertragbar. Was 2026 möglich ist, rechnen wir gleich durch.

Dass solche Arbeitszahlen kein Einzelfall sind, belegt der Feldtest des Fraunhofer ISE. In 77 vermessenen Bestandsanlagen erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine JAZ von 3,4 (Spanne 2,6–4,9), Erdreich-Wärmepumpen im Mittel 4,3 (3,6–5,4). Der oft gefürchtete Heizstab trug bei den Luft/Wasser-Geräten nur 1,3 % der elektrischen Arbeit bei, und die CO2-Emissionen lagen 2024 dynamisch bilanziert 64 % unter denen einer Gasheizung. Für Altbauten besonders relevant: Ausreichend dimensionierte Heizkörper liefen im Feldtest mit ähnlich niedrigen Temperaturen wie Flächenheizungen. Die Messobjekte waren Ein- bis Dreifamilienhäuser, die dahinterstehende Physik gilt für größere Gebäude genauso.

Betriebskosten: Strom, Wartung und die Pflichtprüfung

Für die laufenden Kosten einer zentralen Wärmepumpe nennt Viessmann ein nachvollziehbares Rechenbeispiel: Bei 30.000 kWh Wärmebedarf im Jahr und einer Jahresarbeitszahl von 3 bis 4 zieht die Anlage rund 10.000 kWh Strom, was bei 35 ct/kWh etwa 3.500 € pro Jahr ergibt. Im Mehrfamilienhaus laufen diese Kosten über die Heizkostenabrechnung und verteilen sich auf alle Parteien. Ein eigener Wärmepumpentarif oder ein Netzentgelt-Rabatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen kann den Strompreis darunter drücken, was bei einem zentralen Zähler für das ganze Haus schnell vierstellig wirkt.

Dazu kommt die Wartung mit rund 150–300 € jährlich pro Anlage (Verbraucherzentrale). Bei einer Kaskade aus mehreren Geräten sollten Sie diesen Posten entsprechend kalkulieren und im Wartungsvertrag klären, ob je Gerät oder je Anlage abgerechnet wird.

Eine Pflicht gilt speziell für größere Mehrfamilienhäuser: Nach § 60a GModG, dem seit dem 29.07.2026 so heißenden früheren GEG, müssen Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder Nutzungseinheiten, die nach Ablauf des 31.12.2023 eingebaut wurden, nach einer vollständigen Heizperiode und spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Für Geräte ohne Fernkontrolle wiederholt sich die Prüfung spätestens alle 5 Jahre. Geprüft werden unter anderem der hydraulische Abgleich, die Heizkurve und die messtechnisch ausgewertete Jahresarbeitszahl. Betrachten Sie das nicht als lästige Auflage, sondern als eingebauten Effizienz-Check: Genau diese Prüfung deckt Einstellungsfehler auf, die sonst jahrelang unbemerkt Strom kosten.

Förderung: So rechnet die KfW 458 im Mehrfamilienhaus

Die Heizungsförderung über KfW 458 zahlt 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten, ausdrücklich für alle Antragsteller, also auch für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Entscheidend im Mehrfamilienhaus ist die Staffelung der förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit, die seit dem 21.07.2026 gilt:

Wohneinheit Förderfähige Höchstkosten
1. WE 28.000 € (zuvor 30.000 €)
2.–6. WE je 15.000 €
ab 7. WE je 8.000 €

Daraus ergibt sich für jede Gebäudegröße ein maximaler Zuschuss. Die folgende Tabelle rechnet die Staffel für typische Größen aus:

Wohneinheiten Förderfähige Kosten 30 % Grundförderung
3 WE 58.000 € 17.400 €
4 WE 73.000 € 21.900 €
6 WE 103.000 € 30.900 €
8 WE 119.000 € 35.700 €
10 WE 135.000 € 40.500 €
12 WE 151.000 € 45.300 €
20 WE 215.000 € 64.500 €

Zwei Lesarten dieser Tabelle sind für die Praxis wichtig. Erstens: Die Grundförderung deckt bei realistischen Projektkosten einen erheblichen Teil der Investition. Auf den Praxisfall übertragen, bei 125.000 € Investition und 20 Wohneinheiten, liegt der förderfähige Rahmen mit 215.000 € klar über den tatsächlichen Kosten. Die vollen 30 % wirken also auf die gesamte Investition und ergeben nach heutiger Systematik rund 37.500 € Zuschuss.

Zweitens: Die 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten Einheit klingen nach wenig, sind aber selten der Engpass. Im Praxisfall liegen die tatsächlichen Kosten mit rund 6.250 € je Wohnung darunter. Der Deckel greift vor allem bei kleinen Mehrfamilienhäusern mit teurer Technik, etwa wenn zusätzlich Erdsonden gebohrt werden.

Die Boni-Falle: Nur die selbstgenutzte Wohneinheit profitiert

Hier liegt der größte Unterschied zum Einfamilienhaus, und hier verrechnen sich Eigentümer am häufigsten. Die beiden Boni der KfW 458 gelten ausschließlich für die selbstgenutzte Wohneinheit des Antragstellers:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, nur für die eigene, selbst bewohnte Einheit. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 vollständig.
  • Einkommensbonus: dreistufig 40 % (bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen), 30 % (bis 40.000 €) und 10 % (bis 50.000 €), ebenfalls nur für die selbstgenutzte Einheit. Der Gesamtfördersatz ist bei 70 % gedeckelt, für einkommensschwache Haushalte bei 80 %. Für die erste Wohneinheit bedeutet das maximal 22.400 € Zuschuss.

Ein komplett vermietetes Mehrfamilienhaus erhält also nur die 30 % Grundförderung, egal wie schnell der Tausch erfolgt. Wohnt der Eigentümer dagegen selbst in einer der Wohnungen, stapeln sich die Boni ausschließlich auf diese eine Einheit, während der Rest des Hauses bei 30 % bleibt. Rechnen Sie deshalb im Mehrfamilienhaus immer zweistufig: 30 % auf alle Wohneinheiten, dazu der Bonus-Aufschlag auf die 28.000 € der ersten, selbstgenutzten Einheit.

Fristen: Warten kostet zweimal

Zwei Degressionen laufen parallel. Der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich, jeweils zum 01.02. und 01.08., um je 750 €. Gleichzeitig schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus ab demselben Datum um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr, bis er ab 01.08.2028 verschwindet. Wer selbst im Haus wohnt, verliert durch Abwarten also an zwei Stellen gleichzeitig. Reine Vermieter verlieren nur den sinkenden Höchstbetrag, für sie ist der Zeitdruck geringer.

Antragstellung: Die WEG braucht eine bevollmächtigte Person

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt nicht die Gemeinschaft selbst den Antrag, sondern eine bevollmächtigte Person: in der Regel die WEG-Verwaltung, bei Gemeinschaften ohne Verwaltung ein einzelner Eigentümer. Einen gemeinschaftlichen Antrag oder Untervollmachten sieht die KfW nicht vor. Klären Sie diese Bevollmächtigung deshalb im selben Beschluss, in dem Sie die Maßnahme beschließen, sonst verlieren Sie zwischen Versammlung und Antrag mehrere Wochen. Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss bei Antragstellung bereits vorliegen, sinnvollerweise mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage.

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WEG-Beschluss und Mieterhöhung: die rechtliche Seite

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Der Einbau einer Wärmepumpe ist eine bauliche Veränderung, die nach § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Beschlussmehrheit beschlossen werden kann. Allstimmigkeit ist nicht nötig. Umgekehrt zählt der Heizungstausch nicht zu den privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG, auf die einzelne Eigentümer einen Anspruch hätten. Ohne Mehrheit in der Versammlung geht es also nicht.

Spannend wird es bei der Kostenverteilung. Nach § 21 Abs. 2 WEG zahlen alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen mit, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wurde, oder wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren. Wird nur die einfache Mehrheit erreicht, tragen die Kosten grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer, die dann allein nutzungsberechtigt sind. Für die Praxis heißt das: Zielen Sie auf die qualifizierte Mehrheit. Bringen Sie Angebote, die Förderrechnung und eine Amortisationsbetrachtung mit in die Versammlung, denn beide Türen zur gemeinschaftlichen Kostentragung, die Zwei-Drittel-Mehrheit und die Amortisation, lassen sich mit Zahlen öffnen und mit Bauchgefühl nicht.

Was dürfen Vermieter auf die Miete umlegen?

Für den geförderten Heizungstausch existiert eine eigene Modernisierungsumlage. Nach § 559e BGB dürfen Vermieter 10 % der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Förderung in Anspruch genommen wurde. Von den Gesamtkosten gehören zunächst pauschal 15 % als Erhaltungsanteil nicht zu den aufgewendeten Kosten, von diesem Rest werden dann die Fördermittel abgezogen. Die Kappungsgrenze liegt bei 0,50 €/m² Wohnfläche Monatsmiete innerhalb von 6 Jahren.

Wer bewusst ohne Förderung modernisiert, obwohl die Voraussetzungen dem Grunde nach vorlägen, rutscht in die allgemeine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB mit 8 % pro Jahr. Ein Vorteil bei der Kappung entsteht dadurch aber nicht: Für den Einbau einer Heizungsanlage, die zugleich die Voraussetzungen des § 555b Nr. 1 oder 1a erfüllt, gilt nach § 559 Abs. 3a Satz 3 BGB ebenfalls die Grenze von 0,50 €/m² in sechs Jahren. Die allgemeinen Deckel von 3 €/m² und, bei Ausgangsmieten unter 7 €/m², 2 €/m² sind die Obergrenze für alle Modernisierungen zusammen, nicht ein Schlupfloch für den Heizungstausch. Der Verzicht auf die Förderung kostet also die Zuschüsse und zwei Prozentpunkte Umlage, ohne mehr Miete zu ermöglichen.

Ein Rechenbeispiel für ein Haus mit 12 Wohneinheiten: Kostet die Anlage 151.000 €, gehören davon nach § 559e Abs. 2 BGB 15 % pauschal als Erhaltungsanteil nicht zu den aufgewendeten Kosten, es bleiben 128.350 €. Abzüglich der 45.300 € KfW-Zuschuss sind 83.050 € umlagefähig, davon 10 % pro Jahr, also rund 8.305 € jährlich für das ganze Haus. Bei angenommenen 70 m² je Wohnung, insgesamt also 840 m², wären das rechnerisch rund 0,82 €/m² Monatsmiete. Die Kappungsgrenze von 0,50 €/m² begrenzt die Erhöhung damit auf gut 5.000 € im Jahr. Die Kappung greift in diesem Beispiel also, was in Häusern mit kleinen Wohnungen die Regel sein dürfte.

Fahrplan: So gehen Sie das Projekt an

  1. Bestand messen statt schätzen. Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Zustand und Größe der Heizkörper, gefahrene Vorlauftemperatur. Ein Absenkversuch an einem kalten Wintertag zeigt für 50 € Aufwand, ob das Haus mit 55 °C warm wird.
  2. Konzept festlegen. Kaskade, Großwärmepumpe oder dezentral, dazu zentrale oder dezentrale Warmwasserbereitung und die Frage, ob ein vorhandener Kessel als Spitzenlast bleibt. Bei 3–12 Wohneinheiten ist die Kaskade meist die wirtschaftlichste Antwort.
  3. Förderrechnung aufstellen. Staffel nach Wohneinheiten, Grundförderung, gegebenenfalls Boni für die selbstgenutzte Einheit, daraus der Eigenanteil je Miteigentumsanteil.
  4. Beschluss vorbereiten. Angebote, Förderrechnung und Amortisation in die Eigentümerversammlung geben, Bevollmächtigung für den KfW-Antrag mitbeschließen und auf die Zwei-Drittel-Mehrheit hinarbeiten.
  5. Reihenfolge einhalten. Erst Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag bei der KfW, dann Beauftragung.
  6. Nach Inbetriebnahme optimieren. Hydraulischen Abgleich und Heizkurve sauber einstellen lassen und die Betriebsprüfung nach § 60a GModG als Effizienz-Check nutzen statt als Formalie abhaken.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Es gibt keinen Listenpreis, die Kosten hängen von Heizlast, Warmwasserkonzept und Gebäudezustand ab. Als Anker: Ein Einfamilienhaus kostet schlüsselfertig 30.000–45.000 € (Stiebel Eltron), ein dokumentierter Praxisfall mit 20 Wohneinheiten (Kaskade aus 3× 10 kW, Baujahr 1968) lag bei rund 125.000 € inklusive Speicher- und Warmwassertechnik. Pro Wohneinheit sinken die Kosten mit der Gebäudegröße deutlich, im Praxisfall auf etwa 6.250 €.

Wie viel Förderung gibt es für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Über KfW 458 gibt es 30 % Grundförderung. Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Bei 6 Wohneinheiten ergibt das bis zu 103.000 € förderfähige Kosten und 30.900 € Zuschuss, bei 12 Wohneinheiten bis zu 151.000 € und 45.300 €.

Bekommen Vermieter auch die Boni der Heizungsförderung?

Nein. Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (bis 40 %) gelten laut KfW ausschließlich für die selbstgenutzte Wohneinheit des Antragstellers. Wer ein komplett vermietetes Mehrfamilienhaus saniert, erhält nur die 30 % Grundförderung, kann aber nach § 559e BGB 10 % der verbleibenden Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen.

Kaskade oder Großwärmepumpe: Was ist besser im Mehrfamilienhaus?

Für typische Mehrfamilienhäuser mit 3–12 Wohneinheiten empfehlen Hersteller Kaskaden aus mehreren kleinen bis mittleren Geräten, weil sie sich bedarfsgerecht zu- und abschalten lassen und dadurch auch in der Übergangszeit effizient laufen. Großwärmepumpen wie die Vitocal 250-A PRO (bis 39,5 kW je Gerät, Kaskade aus bis zu 4 Geräten an einer Inneneinheit laut Hersteller in Planung) lohnen sich erst in sehr großen Wohnanlagen oder auf Quartiersebene.

Welche Mehrheit braucht der WEG-Beschluss für eine Wärmepumpe?

Der Einbau ist eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Für die Kostenverteilung auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen braucht es nach § 21 Abs. 2 WEG mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile, alternativ eine Amortisation in angemessener Zeit. Sonst zahlen nur die zustimmenden Eigentümer.

Schafft eine Wärmepumpe die Vorlauftemperaturen eines alten Mehrfamilienhauses?

Meist ja. Moderne R290-Geräte erreichen bis zu 70 °C Vorlauf, wirtschaftlich ideal sind 50–55 °C. Der dokumentierte Praxisfall aus Baujahr 1968 läuft mit 55 °C Vorlauf bei einer Jahresarbeitszahl von 4,0. Der Fraunhofer-ISE-Feldtest zeigt zudem, dass ausreichend dimensionierte Heizkörper im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen auskommen wie Flächenheizungen.

Darf der Vermieter nach dem Wärmepumpen-Einbau die Miete erhöhen?

Ja. Bei gefördertem Heizungstausch sind nach § 559e BGB 10 % der Kosten pro Jahr umlegbar, nach Abzug einer pauschalen Erhaltungsquote von 15 % und der Förderung. Gedeckelt ist die Erhöhung auf 0,50 €/m² Monatsmiete innerhalb von 6 Jahren. Ohne Förderung gilt die allgemeine Modernisierungsumlage von 8 % nach § 559 BGB, doch die 0,50-€-Grenze greift beim Heizungseinbau nach § 559 Abs. 3a Satz 3 BGB genauso.

Gibt es Pflichten nach dem Einbau im Mehrfamilienhaus?

Ja. Nach § 60a GModG (dem seit 29.07.2026 umbenannten GEG) müssen Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen, die nach Ablauf des 31.12.2023 eingebaut wurden, nach einer vollständigen Heizperiode und spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Ohne Fernkontrolle wiederholt sie sich spätestens alle 5 Jahre. Geprüft werden unter anderem hydraulischer Abgleich, Heizkurve und die gemessene Jahresarbeitszahl.

Lohnt es sich, mit dem Einbau noch zu warten?

Eher nicht. Die 30 % Grundförderung bleiben zwar bestehen, der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt aber ab dem 01.02.2027 halbjährlich um je 750 €. Zusätzlich schrumpft der Klimageschwindigkeitsbonus für die selbstgenutzte Wohneinheit ab demselben Datum um 4 Prozentpunkte je Halbjahr und entfällt ab dem 01.08.2028. Wer selbst im Haus wohnt, verliert durch Warten doppelt.

Nächster Schritt: erst das Gebäude verstehen, dann die Anlage planen

Ob Kaskade, Großwärmepumpe oder dezentrale Lösung: Die richtige Antwort steckt in Ihrem Gebäude, nicht im Prospekt. Heizlast, Vorlauftemperatur, Dämmzustand und Warmwasserbedarf entscheiden über Konzept, Kosten und darüber, ob die Anlage am Ende bei einer Arbeitszahl von 3 oder von 4 landet. Die kostenlose Gebäudeanalyse von reduco ordnet Ihr Mehrfamilienhaus in wenigen Minuten ein: welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen, was sie ungefähr kosten und welche Förderung realistisch drin ist. Damit gehen Sie mit belastbaren Zahlen in die Eigentümerversammlung oder ins Gespräch mit dem Fachbetrieb.

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