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Ratgeber18 Min. Lesezeit

Alternative zur Gasheizung 2026: 7 Optionen, 30 % Förderung

Sie haben eine Gasheizung und suchen den Ausstieg? Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme und Hybrid im ehrlichen Vergleich 2026, mit bis zu 80 % Förderung.

Wärmepumpen-Außeneinheit neben einem Einfamilienhaus, das zuvor mit Gas beheizt wurde

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Zwang: § 71 (65-Prozent-Regel) und § 72 (Austauschpflicht für alte Kessel) sind im amtlichen Gesetzestext seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz als „(weggefallen)" ausgewiesen. Eine funktionierende Gasheizung dürfen Sie behalten, reparieren und weiterbetreiben.
  • Die Förderung ist der eigentliche Taktgeber: 30 % Grundförderung, bis zu 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Punkte Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % (bzw. 80 %), auf maximal 28.000 € förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit.
  • Die 20-Jahre-Hürde gilt nur für Gas: Eine funktionstüchtige Gas-Zentralheizung bringt den Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn ihre Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Gas-Etagenheizungen sind von dieser Altersgrenze ausgenommen.
  • Wärmepumpe im Bestand ist belegt, nicht behauptet: Das Fraunhofer ISE maß über vier Jahre an 77 Anlagen Jahresarbeitszahlen von 3,4 (Luft) und 4,3 (Erdreich), ohne erkennbaren Zusammenhang zum Baujahr des Gebäudes.
  • Kostenanker: Eine Auswertung von 160 realen Angeboten für Ein- und Zweifamilienhäuser ergab eine Spanne von 20.228 bis 63.061 €, im Mittel 36.279 € vor Förderung.
  • Infrarot ist keine Alternative: In Wohngebäuden gibt es dafür 0 € Förderung. Die BEG fördert Strahlungsheizungen ausschließlich in Nichtwohngebäuden mit über 4 m Raumhöhe.

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Wenn Sie diesen Text lesen, haben Sie vermutlich eine Gasheizung im Keller und die Frage im Kopf, was danach kommt. Die gute Nachricht vorweg: Sie stehen unter keinem gesetzlichen Zeitdruck. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026, in Kraft seit dem 29.07.2026) sind sowohl die 65-Prozent-Pflicht als auch die alte 30-Jahre-Austauschpflicht für Heizkessel ersatzlos gestrichen. Was bleibt, sind wirtschaftliche Gründe: der CO2-Preis auf Erdgas, das Alter Ihres Kessels und eine Förderung, die für den Wechsel weg von Gas aktuell so hoch ist wie selten und in den kommenden Jahren planmäßig sinkt.

Der zweite ehrliche Punkt: Es gibt nicht die eine Alternative. Welches System zu Ihnen passt, entscheiden vier Dinge, die man am eigenen Haus messen und nicht im Internet nachschlagen kann: die benötigte Vorlauftemperatur, der verfügbare Platz, der Anschluss (Strom, Wärmenetz, Schornstein) und Ihr Budget nach Förderung. Dieser Ratgeber geht die sieben realistischen Optionen durch und sagt bei jeder auch, wogegen sie spricht. Wer die umgekehrte Frage stellt, also bereits auf Wärmepumpe schaut und Alternativen dazu sucht, findet sie im Beitrag Alternative zur Wärmepumpe. Wie sich die laufenden Kosten Ihrer bestehenden Anlage entwickeln, steht in der Kostenübersicht zur Gasheizung 2026.

Die sieben Alternativen im Überblick

Diese Tabelle ist bewusst nicht nach Preis sortiert, sondern nach Eignung. Der häufigste teure Fehler beim Gasausstieg ist nicht die falsche Marke, sondern ein System, das nicht zum Gebäude passt. Wenn Sie stattdessen den reinen Systemvergleich mit 20-Jahres-Gesamtkosten suchen, unabhängig davon, womit Sie heute heizen, führt der Beitrag Heizsysteme im Vergleich 2026 diese Rechnung durch.

System Passt, wenn … Förderung 2026 (BEG EM) Der ehrliche Nachteil
Luft-Wasser-Wärmepumpe Vorlauftemperatur ganzjährig unter ca. 55 °C, Platz für eine Außeneinheit, Stromanschluss ausreichend 30 % Grundförderung, Boni bis 70/80 % Ab Q1 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 %; die 15 Pp Wertschöpfungs-Bonus gibt es nur für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU; Außengerät sichtbar und hörbar
Erdwärmepumpe (Sole/Wasser) Grundstück und Genehmigung für Bohrung oder Kollektor vorhanden, langer Haltehorizont 30 % Grundförderung, Boni bis 70/80 % Bohrung ist anzeigepflichtig, teuer und nicht überall genehmigungsfähig
Pelletheizung Schornstein nutzbar, Platz für Kessel und Lager, sehr hohe Vorlauftemperaturen nötig 30 % Grundförderung, Boni bis 70/80 % Ab 01.10.2027 gilt ein Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³; Pufferspeicher ab 30 l/kW ist Pflicht
Fernwärme / Wärmenetz Netz liegt in der Straße, Anschluss technisch möglich Anschluss ist förderfähig, ohne EE-Mindestquote Preisbindung an einen Anbieter, oft langfristige Verträge, kein Wettbewerb
Gebäudenetz (mehrere Häuser) Nachbarschaft oder Mehrparteienobjekt zieht mit Anschluss förderfähig ab 25 % EE, Errichtung ab 65 % EE Organisatorisch aufwendig, braucht verbindliche Partner
Hybrid (Wärmepumpe + Gaskessel) Sehr hohe Spitzenlast, Kessel noch jung, Etappenlösung gewünscht Nur der Wärmepumpen-Anteil, ohne Klimageschwindigkeitsbonus Sie behalten zwei Systeme, zwei Wartungen und den CO2-Preis
Solarthermie Als Ergänzung zu einem der obigen Systeme, Dach passt 30 % Grundförderung, nicht an die 65-Prozent-Bedingung gebunden Deckt in der Heizperiode nur einen Teil, ersetzt keinen Wärmeerzeuger
Infrarotheizung Einzelraum, Ferienhaus, sehr guter Wärmeschutz 0 € in Wohngebäuden Reine Stromdirektheizung, Verbrauch um ein Vielfaches über einer Wärmepumpe

Die abschließende Liste der förderfähigen Heiztechniken steht in Nummer 5.3 der BEG-Förderrichtlinie vom 20.07.2026: Solarthermie, Biomasse ab 5 kW, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen (nur die Investitionsmehrausgaben), innovative Heiztechnik auf EE-Basis, Gebäudenetze, Gebäudenetzanschluss, Wärmenetzanschluss sowie Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden. Was nicht auf dieser Liste steht, wird nicht gefördert. Das ist der schnellste Realitätscheck für jede Idee.

Erst die Ausgangslage klären, dann das System wählen

Bevor Sie Angebote einholen, sollten drei Fragen beantwortet sein. Sie kosten wenig Zeit und sparen im Zweifel fünfstellige Beträge.

Frage 1: Wie alt ist Ihre Gasheizung wirklich?

Das Inbetriebnahmedatum entscheidet über bares Geld. Der Klimageschwindigkeitsbonus, aktuell 16 Prozentpunkte, wird bei einer funktionstüchtigen Gas-Zentralheizung nur gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen qualifizieren dagegen ohne jede Altersgrenze. Wer eine 14 Jahre alte Gastherme im Einfamilienhaus austauschen will, plant also von vornherein mit 30 % statt mit 46 %, sofern kein Einkommensbonus dazukommt.

Frage 2: Mit welcher Vorlauftemperatur fahren Sie heute?

Das ist der wichtigste technische Wert überhaupt. Die Verbraucherzentrale nennt als Faustregel, dass ein Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist, wenn die Vorlauftemperatur möglichst ganzjährig unter 55 Grad Celsius liegt. Sie können das selbst prüfen: Drehen Sie an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur Ihrer Gasheizung schrittweise herunter und beobachten Sie über mehrere Tage, ob alle Räume warm werden. Bleibt es behaglich, ist die entscheidende Hürde genommen.

Eine Fußbodenheizung ist dafür ausdrücklich keine Bedingung. Das Fraunhofer ISE stellte in seiner Feldmessung fest, dass ausreichend dimensionierte Heizkörper im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen betrieben werden können wie Flächenheizungen. Als Optimierungspotenzial nennt das Institut etwas ganz anderes: Viele der vermessenen Wärmepumpen waren auf den Verbrauch bezogen überdimensioniert, und bei einem Teil der Anlagen lagen die Schalthäufigkeiten im sehr hohen Bereich.

Frage 3: Was ist am Grundstück überhaupt möglich?

Fernwärme setzt ein Netz in der Straße voraus, Erdwärme eine genehmigungsfähige Bohrung, Pellet einen nutzbaren Schornstein plus Lagerraum, die Luft-Wärmepumpe einen Aufstellort mit Abstand zum Nachbarn. Wichtig ist außerdem ein Sonderfall in der Förderlogik: Hat Ihre Kommune entschieden, dass Ihr Grundstück an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll, und diese Entscheidung transparent gemacht, dann wird nur noch der Wärmenetzanschluss gefördert. Einzelheizungen sind in diesem Fall von der Förderung ausgeschlossen. Ein Anruf bei der Stadtwerke- oder Bauverwaltung klärt das vor jedem Angebot.

Option 1: Luft-Wasser-Wärmepumpe

Für die große Mehrheit der Gasheizungsbesitzer ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe der Standardweg. Sie braucht keine Bohrung, keinen Lagerraum und keinen Schornstein, sondern einen Aufstellplatz und einen tragfähigen Stromanschluss.

Eignung. Vorlauftemperatur möglichst unter 55 °C im Auslegungsfall, ausreichend dimensionierte Heizflächen, Platz für die Außeneinheit und einen Pufferspeicher. Der oft gehörte Einwand, im Altbau funktioniere das nicht, hält den Messdaten nicht stand: Das Fraunhofer ISE hat über vier Jahre 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern vermessen und für Luft/Wasser-Geräte im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4 gemessen (Spanne 2,6 bis 4,9). Eine Korrelation zwischen Baujahr des Gebäudes und Effizienz ließ sich nicht feststellen. Auch die viel diskutierte Angst vor dem heimlich mitlaufenden Heizstab relativiert die Messung: Elektroheizstäbe übernahmen bei den Luft/Wasser-Anlagen im Schnitt nur 1,3 % der elektrischen Arbeit.

Kosten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat zwischen dem 01.10.2024 und dem 09.05.2025 160 reale Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet, die bisher mit Gas oder Öl beheizt wurden. Ergebnis: eine Spanne von 20.228 bis 63.061 € bei einem Mittelwert von 36.279 € und einem Median von 34.979 € vor Förderung. Bemerkenswert war ein zweiter Befund: Nur ein Viertel der Angebote (26 %) enthielt die vier Positionen, die praktisch immer anfallen, nämlich Warmwasserbereitung, hydraulischen Abgleich, Fundament und Elektroinstallation. Vergleichen Sie Angebote also nicht nur nach der Endsumme, sondern nach dem Leistungsumfang.

Förderung. 30 % Grundförderung, dazu bis zu 16 Punkte Klimageschwindigkeitsbonus (bei Gas-Zentralheizung erst ab 20 Jahren Alter) und bis zu 40 Punkte Einkommensbonus. Technisch verlangt die Richtlinie eine Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650 Blatt 1:2019-03, eine ETAs bei 55 °C von mindestens 125 % sowie eine digitale Schnittstelle nach § 14a EnWG und die Bestellung eines intelligenten Messsystems.

Nachteile ehrlich. Das Außengerät ist sichtbar und erzeugt Geräusche, die Aufstellung braucht Abstimmung mit den Nachbarn. Die Effizienz sinkt an den kältesten Tagen. Und es gibt zwei Stichtage, die Sie kennen sollten: Ab Q1 2027 sinkt die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 % (Nummer 8.4.1 Buchstabe c der Richtlinie). Die 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus, die diese Kürzung ausgleichen, gibt es nach Nummer 8.4.6 aber ausdrücklich nur, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Für ein Gerät aus Nicht-EU-Fertigung bleibt es dann bei 15 %, die Grundförderung halbiert sich also real. Und ab 01.01.2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert; anerkannt sind unter anderem R290 (Propan), R600a, R717 und R744. Wer 2026 oder 2027 kauft, sollte ohnehin auf Propan (R290) achten. Wie der Umstieg konkret abläuft, beschreibt der Beitrag Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.

Option 2: Erdwärmepumpe

Die Erdwärmepumpe ist die effizientere, aber aufwendigere Schwester. Das Fraunhofer ISE maß für erdgekoppelte Anlagen im Bestand eine mittlere Jahresarbeitszahl von 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4), und Heizstäbe kamen dort praktisch nicht zum Einsatz. Über 20 Jahre Betrieb macht dieser Effizienzvorsprung einen erheblichen Unterschied bei den Stromkosten.

Eignung. Sie brauchen entweder Platz für eine Sondenbohrung oder für Flächenkollektoren beziehungsweise Erdwärmekörbe, dazu eine wasserrechtliche Freigabe. Erdaufschlüsse sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen; wo eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit möglich ist, wird eine Erlaubnis verlangt. In Wasserschutzgebieten ist damit oft Schluss.

Förderung. Gleicher Rahmen wie bei der Luft-Wärmepumpe, aber mit strengeren technischen Vorgaben: ETAs bei 55 °C mindestens 140 %. Zusätzlich verlangt die Richtlinie bei neuen Erdwärmesondenbohrungen, dass die Bohrfirma nach DVGW W120-2 zertifiziert ist und die Bohrung über eine verschuldensunabhängige Versicherung abgesichert wird. Das ist keine Formalie, sondern ein echter Qualitätsfilter bei der Auswahl des Anbieters. Details zu Bohrtiefen und Genehmigungen stehen im Ratgeber Erdwärme: Kosten, Bohrung und Förderung.

Nachteile ehrlich. Höhere Investition, Baustelle im Garten, längere Vorlaufzeit durch Genehmigung und Bohrfirmen-Terminlage. Bei kleinen Grundstücken oder Reihenhäusern scheitert es häufig schlicht an der Fläche.

Option 3: Pelletheizung

Pellet ist die naheliegende Wahl, wenn das Gebäude dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen braucht und eine energetische Sanierung nicht in Frage kommt. Der Kessel ersetzt den Gaskessel weitgehend eins zu eins und nutzt in vielen Fällen den vorhandenen Schornstein weiter.

Eignung. Entscheidend ist der Platz. Zum Kessel kommt zwingend ein Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung (bei Scheitholzvergasern und Kombikesseln sogar 55 l/kW), dazu ein trockener Lagerraum oder ein Sacksilo. Die Anlage muss eine ETAs von mindestens 81 % erreichen.

Förderung. 30 % Grundförderung plus Boni, wie bei der Wärmepumpe, und anders als bei der Wärmepumpe bleibt der Satz auch ab 2027 bei 30 %. Biomasseanlagen werden erst ab 5 kW gefördert.

Nachteile ehrlich. Zwei Punkte gehören auf den Tisch. Erstens der laufende Aufwand: Asche entleeren, Lager befüllen, Brennstoffpreise beobachten. Zweitens ein regulatorisches Risiko, das viele Anbieter nicht von sich aus ansprechen: Der Staubgrenzwert liegt aktuell bei 10 mg/m³ (Pelletöfen und Scheitholz 15 mg/m³), ab dem 1. Oktober 2027 gilt für alle Biomasseanlagen jedoch ein Grenzwert von nur noch 2,5 mg/m³. Die Richtlinie sieht dazu allerdings einen Vorbehalt vor: Das BMWE prüft bis zum 30. Juni 2027, ob dieser Wert angesichts der EU-Verhandlungen angepasst werden muss. Wer eine Pelletheizung plant, sollte sich vom Hersteller trotzdem schriftlich bestätigen lassen, dass das Gerät den Wert erreicht oder nachrüstbar ist. Preisspannen und Betriebskosten finden Sie im Detail unter Pelletheizung: Kosten und Förderung 2026.

Option 4: Fernwärme und Wärmenetzanschluss

Wenn ein Wärmenetz in Ihrer Straße liegt, ist der Anschluss oft die technisch einfachste Lösung überhaupt: Der Kessel verschwindet, an seine Stelle tritt eine kompakte Übergabestation. Kein Schornstein, kein Brennstofflager, keine Außeneinheit, kaum Wartung.

Eignung. Netz vorhanden, Anschluss technisch machbar, Ihr Heizsystem verträgt die gelieferten Temperaturen. Bei der Förderung gilt eine Besonderheit, die für Sie günstig ist: Für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz verlangt die Richtlinie keinen Mindestanteil erneuerbarer Energien. Beim Anschluss an ein Gebäudenetz sind dagegen mindestens 25 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nachzuweisen, bei der Errichtung eines Gebäudenetzes mindestens 65 %.

Nachteile ehrlich. Sie tauschen die Abhängigkeit vom Gaspreis gegen die Abhängigkeit von einem einzigen Wärmelieferanten, meist mit langfristiger Vertragsbindung und ohne Möglichkeit zum Anbieterwechsel. Prüfen Sie den Preisgleitklausel-Mechanismus im Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Was der Anschluss umfasst und wie sich der Preis zusammensetzt, steht unter Fernwärme: Kosten und Anschluss 2026.

Option 5: Hybrid, also Wärmepumpe plus Gaskessel behalten

Der Gedanke ist verständlich: Der Gaskessel ist erst zehn Jahre alt, eine Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der Kessel springt an den kältesten Tagen ein. Technisch funktioniert das gut. Förderrechtlich ist es 2026 aber die teuerste Variante des Ausstiegs.

Die Richtlinie verlangt für den Klimageschwindigkeitsbonus ausdrücklich, dass die versorgten Wohneinheiten nach dem Austausch nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Ausnahmen gelten nur für gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und für wasserstofffähige Heizungen. Wer den Gaskessel behält, verliert also bis zu 16 Prozentpunkte. Hinzu kommt: Bei Hybridgeräten sind nur die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe förderfähig, nicht das Gesamtgerät.

Wann es trotzdem sinnvoll sein kann. Bei sehr hoher Spitzenlast, bei begrenztem Budget in einer Etappenstrategie oder wenn die elektrische Anschlussleistung eine Volllast-Wärmepumpe nicht hergibt. In allen anderen Fällen rechnen Sie die verlorenen Fördermittel und die doppelten Wartungskosten gegen den Vorteil des noch nutzbaren Kessels. Häufig gewinnt der saubere Schnitt.

Option 6: Infrarotheizung, kritisch eingeordnet

Infrarotpaneele werden gern als günstige Gas-Alternative verkauft: keine Rohre, keine Baustelle, niedrige Anschaffungskosten. Als Vollheizung für ein Wohnhaus sind sie in aller Regel die falsche Entscheidung, und die Förderpraxis ist dabei sehr deutlich.

Die BEG-Förderrichtlinie führt Strahlungsheizungen unter Nummer 5.3 j auf, aber ausschließlich für Nichtwohngebäude mit über 4 Meter Raumhöhe. Dort gibt es 30 % Zuschuss, jedoch weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus. Für Wohngebäude ist der Zuschuss 0 €. Der Grund ist physikalisch: Eine Infrarotheizung ist eine Stromdirektheizung und wandelt eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Wärme. Eine Luft-Wärmepumpe macht aus derselben Kilowattstunde im gemessenen Bestandsmittel 3,4 Kilowattstunden, eine Erdwärmepumpe 4,3.

Wo Infrarot Sinn ergibt. Als Zusatzheizung im selten genutzten Einzelraum, im Bad, im Hobbykeller, im Ferienhaus oder in einem Gebäude mit sehr gutem Wärmeschutz und minimalem Wärmebedarf. Als Ersatz für eine Gaszentralheizung im normalen Bestandshaus dagegen fast nie. Die Rechnung mit konkreten Verbrauchszahlen finden Sie im Vergleich Wärmepumpe oder Infrarotheizung.

Option 7: Solarthermie als Ergänzung, nicht als Ersatz

Solarthermie ist die einzige Position auf der Förderliste, die man sinnvoll zusätzlich zu einem der anderen Systeme baut. Sie liefert Warmwasser und einen Teil der Heizwärme, ersetzt aber keinen Wärmeerzeuger.

Förderrechtlich hat sie eine angenehme Sonderstellung: Die 65-Prozent-Bedingung, die für Biomasse, Wärmepumpen, Brennstoffzellen sowie wasserstofffähige und innovative Heizungen als Fördervoraussetzung weiterlebt (auch wenn die gesetzliche Pflicht gestrichen ist), erfasst Solarthermie nach den technischen Mindestanforderungen nicht. Eine Kombination aus Wärmepumpe und Solarthermie beschreibt der Beitrag Wärmepumpe mit Solarthermie.

Nachteil ehrlich. Der Ertrag ist im Sommer hoch und genau dann am geringsten, wenn Sie ihn brauchen. Rechnen Sie Solarthermie nie als Beitrag zur Heizlast im Auslegungsfall.

Die Förderung 2026 im Detail: Was der Gasausstieg konkret bringt

Alle Sätze beziehen sich auf das Programm KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen", Stand 21.07.2026.

Baustein Höhe Bedingung
Grundförderung 30 % Für alle Heizungsmaßnahmen nach Nr. 5.3 (Gebäudehülle dagegen nur 15 %)
Klimageschwindigkeitsbonus 16 Pp Gas-Zentralheizung nur ab 20 Jahren Alter; Öl, Kohle, Gas-Etage, Nachtstrom ohne Altersgrenze
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 Pp zvE bis 30.000 € / über 30.000 bis 40.000 € / über 40.000 bis 50.000 €; nur selbstnutzende Eigentümer
Maximaler Fördersatz 70 %, mit zvE-Grenze 80 % 80 % bei zvE bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag
Förderfähige Ausgaben 28.000 € (1. WE) 15.000 € je 2. bis 6. WE, 8.000 € ab der 7. WE

Drei Details, die in Beratungsgesprächen oft untergehen:

Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus. Er beträgt 16 Prozentpunkte bis zum 31.01.2027, danach 12 Punkte, ab 01.08.2027 noch 8, ab 01.02.2028 noch 4 und ab 01.08.2028 null. Das ist kein Verkaufsdruck, sondern der in der Richtlinie festgeschriebene Abbaupfad. Wer ohnehin in den nächsten Jahren wechseln will, sollte die Stufen kennen; wer eine funktionierende Anlage hat, muss deswegen nichts überstürzen.

Die förderfähige Obergrenze sinkt ebenfalls. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit fällt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € und liegt ab dem 01.08.2030 bei 22.000 €.

Kinder senken das anzusetzende Einkommen. Für jedes Kind unter 18 Jahren im Haushalt reduziert sich das zu versteuernde Einkommen für die Bonusberechnung pauschal einmalig um 10.000 €. Damit rutschen mehr Haushalte in die 40- oder 30-Punkte-Stufe, als es die reine Steuererklärung vermuten lässt. Die Antragsmechanik erklärt der Beitrag zur KfW-Heizungsförderung 458, den Abbaupfad im Detail der Beitrag zum Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027.

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Entscheidungstabelle nach Gebäudetyp und Baujahr

Die folgende Zuordnung ist eine Orientierung, kein Ersatz für eine Heizlastberechnung. Sie folgt konsequent dem einen Kriterium, das über Erfolg oder Misserfolg entscheidet: der benötigten Vorlauftemperatur im Auslegungsfall.

Gebäude Typische Ausgangslage Erste Wahl Zweite Wahl Eher nicht
EFH ab Baujahr 2002 Gute Hülle, Vorlauf oft unter 45 °C Luft-Wasser-Wärmepumpe Erdwärme bei großem Grundstück Pellet (überdimensioniert)
EFH 1980–2001, teilsaniert Vorlauf 45–55 °C nach Abgleich erreichbar Luft-Wasser-Wärmepumpe Fernwärme, falls Netz vorhanden Infrarot als Vollheizung
EFH 1960–1979, unsaniert Vorlauf über 55 °C, Fenster und Dach alt Erst Heizflächen und Hülle prüfen, dann Wärmepumpe Pellet bei dauerhaft hohem Vorlauf Hybrid ohne Sanierungsplan
Reihenhaus, kleines Grundstück Wenig Platz, Nachbarabstände eng Fernwärme, falls verfügbar Luft-Wärmepumpe mit Innenaufstellung prüfen Erdwärme (Fläche fehlt)
Zweifamilienhaus Zwei Wohneinheiten, ein Kessel Wärmepumpe, 28.000 € + 15.000 € förderfähig Fernwärme Einzelraumlösungen
MFH mit Gas-Etagenheizungen Viele kleine Thermen, kein zentraler Strang Zentralisierung oder Wärmenetz Etagenweise Wärmepumpenlösungen Weiterbetrieb ohne Plan
Denkmal oder Ensembleschutz Außeneinheit oft nicht genehmigungsfähig Fernwärme oder Gebäudenetz Pellet bei nutzbarem Schornstein Erdwärme ohne Vorabklärung
Ferienhaus, selten genutzt Wenige Heiztage im Jahr Bestehende Anlage plus Einzelraumlösung Luft-Wärmepumpe klein dimensioniert Große Investition ohne Nutzung

Wenn Ihr Haus in der dritten Zeile steht, ist die wichtigste Erkenntnis dieses Artikels: Der Ausstieg aus Gas ist im unsanierten Altbau kein Entweder-oder zwischen Wärmepumpe und Pellet, sondern eine Frage der Reihenfolge. Dach, oberste Geschossdecke oder größere Heizkörper senken die Vorlauftemperatur oft so weit, dass die Wärmepumpe plötzlich klar die günstigere Lösung ist. Welche Systeme im Altbau tatsächlich funktionieren, vertieft der Beitrag Welche Heizung für den Altbau.

Was gegen einen sofortigen Wechsel spricht

Zur Ehrlichkeit gehört auch der Fall, in dem Sie nichts tun sollten. Wenn Ihre Gasheizung acht Jahre alt ist, sauber läuft, Sie den Klimageschwindigkeitsbonus wegen der 20-Jahre-Regel ohnehin nicht bekommen und keine Sanierung ansteht, dann ist ein Austausch heute eine wirtschaftlich schwache Entscheidung. Die Kehrseite: Der CO2-Preis auf Erdgas läuft weiter, Reparaturen an Altgeräten werden mit der Ersatzteilverfügbarkeit teurer, und die Fördersätze sinken planmäßig. Der sinnvolle Umgang damit ist ein Plan mit Datum, keine Panik. Legen Sie fest, bei welchem Ereignis (Kesseldefekt, anstehende Dachsanierung, Erreichen der 20-Jahre-Grenze) Sie wechseln, und holen Sie die Angebote dann, nicht erst am Tag des Ausfalls.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meine Gasheizung 2026 überhaupt austauschen?

Nein. Sowohl die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht (§ 71) als auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel (§ 72) sind im amtlichen Gesetzestext als „(weggefallen)" ausgewiesen. Es gibt damit keine pauschale Austausch- oder Sanierungspflicht für Wohngebäude mehr. Die Vorschriften zur Dämmung von Wärme- und Kälteverteilungsleitungen (§§ 69 und 70) gelten weiter.

Ist die 65-Prozent-Regel wirklich komplett weg?

Als Gesetzespflicht ja, als Förderbedingung nein. Die BEG fördert Biomasse, Wärmepumpen, Brennstoffzellen sowie wasserstofffähige und innovative Heizungen nur, wenn die versorgten Wohneinheiten danach zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Solarthermie ist von dieser Bedingung ausgenommen. Wer ohne Förderung baut, ist an die Quote nicht gebunden.

Wie viel Förderung bekomme ich für den Wechsel von Gas auf Wärmepumpe?

Mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bzw. 40.000 € mit Familienzuschlag) bis zu 80 %. Bemessungsgrundlage sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Punkten kommt bei einer funktionstüchtigen Gas-Zentralheizung nur hinzu, wenn diese mindestens 20 Jahre alt ist.

Lohnt sich eine Hybridheizung, wenn mein Gaskessel noch jung ist?

Technisch funktioniert sie, förderrechtlich kostet sie. Die Richtlinie verlangt, dass die versorgten Wohneinheiten nach dem Austausch nicht mehr von einer fossilen Heizung im Gebäude versorgt werden, sonst entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus. Zusätzlich sind bei Hybridgeräten nur die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe förderfähig. Rechnen Sie beide Varianten mit konkreten Angeboten durch, bevor Sie sich für den Erhalt des Kessels entscheiden.

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Altbau ohne Fußbodenheizung?

In vielen Fällen ja. Das Fraunhofer ISE kommt in seiner mehrjährigen Feldmessung zu dem Ergebnis, dass ausreichend dimensionierte Heizkörper im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen betrieben werden können wie Flächenheizungen. Entscheidend ist nicht die Bauart der Heizfläche, sondern die erreichbare Vorlauftemperatur, idealerweise ganzjährig unter 55 °C. Ein hydraulischer Abgleich und der gezielte Tausch einzelner zu kleiner Heizkörper reichen oft aus.

Warum wird meine Infrarotheizung nicht gefördert?

Weil die BEG Strahlungsheizungen nur in Nichtwohngebäuden mit über 4 Meter Raumhöhe fördert. Für Wohngebäude beträgt der Zuschuss 0 €, und auch im geförderten Nichtwohngebäude-Fall gibt es weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus. Hintergrund ist der Wirkungsgrad: Eine Stromdirektheizung erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom eine Kilowattstunde Wärme, eine Wärmepumpe im gemessenen Bestand das Drei- bis Vierfache.

Soll ich auf Fernwärme warten, wenn die Kommune plant?

Das hängt davon ab, wie verbindlich die Planung ist. Hat Ihre Kommune bereits entschieden und transparent gemacht, dass Ihr Grundstück angeschlossen werden soll, wird ohnehin nur noch der Wärmenetzanschluss gefördert, Einzelheizungen sind dann von der Förderung ausgeschlossen. Solange es nur Absichtserklärungen gibt, sollten Sie sich einen konkreten Anschlusstermin schriftlich geben lassen, bevor Sie Ihre Entscheidung daran ausrichten.

Was ist der häufigste Fehler beim Umstieg?

Zwei Fehler stechen in den Daten heraus. Das Fraunhofer ISE fand bei seiner Feldmessung viele Wärmepumpen, die auf den Verbrauch bezogen überdimensioniert waren, mit teilweise sehr hohen Schalthäufigkeiten. Der zweite ist ein unvollständiges Angebot: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellte bei ihrer Auswertung von 160 Angeboten fest, dass nur ein Viertel davon Warmwasserbereitung, hydraulischen Abgleich, Fundament und Elektroinstallation überhaupt enthielt. Bestehen Sie deshalb auf einer Heizlastberechnung und einer vollständigen Leistungsbeschreibung.

Bringt es etwas, mit dem Wechsel bis 2027 zu warten?

Für die Wärmepumpe eher nicht: Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung von 30 % auf 15 %. Ausgeglichen wird das nur durch den Wertschöpfungs-Bonus von 15 Punkten, und den gibt es laut Richtlinie ausschließlich für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union. Wer ein Gerät aus Nicht-EU-Fertigung einbaut, steht ab 2027 also real bei der halben Grundförderung. Parallel sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Punkte und die förderfähige Obergrenze fällt von 28.000 € auf 27.250 €. Wer ohnehin wechseln will, fährt 2026 in der Regel besser; wer eine junge, funktionierende Anlage hat, sollte deswegen trotzdem nichts überstürzen.

Nächster Schritt: Ausgangslage messen statt schätzen

Alle sieben Optionen stehen und fallen mit denselben drei Zahlen: Ihrer tatsächlichen Heizlast, der erreichbaren Vorlauftemperatur und dem Zustand der Gebäudehülle. Erst wenn diese Werte auf dem Tisch liegen, lässt sich sagen, ob die Wärmepumpe direkt funktioniert, ob vorher ein Bauteil an der Hülle sinnvoll ist oder ob Fernwärme beziehungsweise Pellet die bessere Antwort sind.

Genau hier setzt die Gebäudeanalyse von reduco an: Sie geben die Eckdaten Ihres Hauses ein und erhalten eine Einschätzung zum energetischen Ist-Zustand, zu sinnvollen Maßnahmen und zu deren Reihenfolge, inklusive der Frage, welche Heizungsoption zu Ihrem Gebäude passt und welche Fördermittel dafür realistisch sind. Auf dieser Basis holen Sie anschließend Angebote ein, die vergleichbar sind, weil sie auf denselben Annahmen beruhen. Das kostet Sie eine halbe Stunde und ersetzt drei Beratungsgespräche, in denen jeder Anbieter genau das System empfiehlt, das er selbst verkauft.

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