Wärmepumpe Versicherung 2026: 4 Lücken der VGB 2022
Diebstahl und Netz-Überspannung stehen nicht im Gefahrenkatalog der VGB 2022. In 6 Schritten prüfen Sie, ob Ihre Wärmepumpe wirklich mitversichert ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Diebstahl und Vandalismus kommen im gesamten Gefahrenkatalog der Musterbedingungen VGB 2022 nicht vor (Teil A 1.1 bis A 1.3.2). Wer eine Außeneinheit gegen Diebstahl absichern will, braucht dafür einen ausdrücklichen Zusatzbaustein.
- Wandmontiert oder freistehend entscheidet über den Schutz: Eine außen am Gebäude angebrachte Einheit ist Gebäudezubehör nach A 7.3. Eine frei im Garten auf eigenem Fundament stehende Einheit fällt unter A 7.5, und dort lässt das Muster beide Varianten zu: Die Aufzählung im Vertrag kann "insbesondere" (beispielhaft) oder "ausschließlich" (abschließend) eingeleitet sein.
- Überspannung ist eng definiert: Gedeckt ist nur Überspannung durch Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität (A 3.3). Ein Netzfehler, eine Schalthandlung des Versorgers oder die Spannungsspitze nach einem Stromausfall sind damit nicht erfasst.
- Elementarschäden sind nie Grundbestandteil. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Lawine können laut A 1.3.2 ausschließlich zusätzlich zu den Grundgefahren versichert werden.
- Für Wärmepumpen existiert eine eigene GDV-Musterklausel: PK 7171 (26) deckt Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen inklusive Diebstahl, mutwilliger Beschädigung, Kurzschluss und Überspannung. Verschleiß, Alterung und Korrosion bleiben ausgeschlossen.
- Die härteste Sanktion bei Nichtanzeige ist nicht die Gefahrerhöhung, sondern A 14.2.2: Der Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn wertsteigernde bauliche Maßnahmen nicht unverzüglich angezeigt werden. Dann kann der Versicherer bei jedem Gebäudeschaden anteilig kürzen, nicht nur bei einem Schaden an der Wärmepumpe.
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Eine Wärmepumpe ist eines der teuersten Einzelteile, die an einem Einfamilienhaus hängen, und das einzige davon steht draußen. Sie ist Wetter, Gartengeräten und im Zweifel auch fremden Händen ausgesetzt. Trotzdem gehen viele Eigentümer davon aus, dass "die Gebäudeversicherung das schon abdeckt". Das stimmt für einen Teil der Risiken. Für die drei Schadenbilder, die bei Außengeräten am häufigsten diskutiert werden, stimmt es in der Standardausstattung meistens nicht: Diebstahl, Vandalismus und Überspannung aus dem Stromnetz.
Dieser Artikel arbeitet ausschließlich mit den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und dem Versicherungsvertragsgesetz. Er nennt keine Tarife, keine Anbieter und keine Rangliste, sondern zeigt, an welchen Klauseln Sie in Ihrem eigenen Vertrag nachsehen müssen. Wichtig vorweg: Der GDV stellt selbst klar, dass seine Musterbedingungen für die Versicherungsunternehmen unverbindlich sind und die Verwendung rein fakultativ ist. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Vertrag. Die Muster sind trotzdem der beste Kompass, weil sich sehr viele Bedingungswerke daran orientieren. Wo Ihre Anlage steht, ist dabei erstaunlich relevant, siehe dazu auch die Hinweise zu Fundament und Aufstellung.
Was die Wohngebäudeversicherung wirklich abdeckt
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte Gefahrenversicherung. Sie zahlt nicht "bei Schaden", sondern nur bei Schaden durch eine der aufgezählten Gefahren. Alles, was nicht in der Liste steht, ist nicht versichert, auch wenn der Schaden noch so ärgerlich ist.
Der Gefahrenkatalog der VGB 2022
| Gefahrengruppe | Beispiele laut VGB 2022 | Relevanz für die Wärmepumpe |
|---|---|---|
| A 1.1 Feuer | Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeug-Anprall, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch und Ruß | Blitzeinschlag, Kabelbrand, Anprall durch ein rangierendes Fahrzeug |
| A 1.2 Leitungswasser | bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser | Schäden am Heizkreis und an wasserführenden Teilen |
| A 1.3.1 Sturm und Hagel | Sturm, Hagel | Hagelschlag auf Verdampfer und Lamellen, umstürzende Bäume |
| A 1.3.2 weitere Naturgefahren | Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch | nur als Zusatzbaustein versicherbar |
| nicht enthalten | Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus | genau die Risiken, die Außengeräte betreffen |
Wer den Gefahrenkatalog der VGB 2022 von A 1.1 bis A 1.3.2 durchgeht, findet dort weder Diebstahl noch Vandalismus. Das ist keine Feinheit im Kleingedruckten, sondern die Systematik der Sparte: Diebstahl ist klassisch ein Thema der Hausratversicherung, und die deckt bewegliche Sachen im Haushalt, nicht die fest installierte Heiztechnik eines Gebäudes. Genau in dieser Lücke sitzt die Außeneinheit.
Warum die Lücke bei Wärmepumpen praktisch wird
Eine Außeneinheit ist transportabel genug, um sie in ein Fahrzeug zu heben, und wertvoll genug, um sich das anzutun. Sie steht typischerweise ohne Sichtschutz an der Hausseite oder im Garten, oft an einer Grundstücksgrenze. Kupfer, Verdichter und Steuerelektronik sind Material mit Wiederverkaufswert. Dazu kommen Schäden, die man nicht einmal böswillig nennen muss: der Rasenmäher an der Verkleidung, der Ball gegen die Lamellen, die abgeknickte Kältemittelleitung beim Aufräumen des Gartens. Nichts davon ist Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Elementarschäden sind immer ein Zusatz
Die zweite systematische Lücke: Die weiteren Naturgefahren können ausschließlich in Verbindung mit den Grundgefahren nach A 1.1, A 1.2 und A 1.3.1 versichert werden. Elementarschutz ist also nie automatisch dabei. Für eine bodennah aufgestellte Außeneinheit ist das relevanter als für das Dach: Überschwemmung und Rückstau treffen zuerst, was am tiefsten steht. Wer keinen Elementarbaustein hat, hat für dieses Szenario keinen Schutz, unabhängig davon, wie gut der Rest des Vertrags ist.
Die entscheidende Frage: Ist Ihr Außengerät überhaupt eine versicherte Sache?
Selbst wenn eine versicherte Gefahr eintritt, muss die beschädigte Sache versichert sein. Die VGB 2022 zählen dafür in A 6 fünf Kategorien auf: das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude (A 6.1), dessen Gebäudebestandteile (A 6.2), dessen Gebäudezubehör (A 6.3), unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen (A 6.4) und weitere Grundstücksbestandteile (A 6.5). In welche dieser Schubladen Ihre Wärmepumpe fällt, entscheidet über alles Weitere.
Wandmontiert: Gebäudezubehör nach A 7.3
Gebäudezubehör sind laut A 7.3 der VGB 2022 bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung oder der überwiegenden Zweckbestimmung des Gebäudes dienen. Eine an der Hauswand montierte Außeneinheit erfüllt beides: Sie ist außen am Gebäude angebracht, und sie dient der Beheizung genau dieses Gebäudes. Sie ist damit ohne weitere Vereinbarung eine versicherte Sache. Die Innenaufstellung ist in dieser Hinsicht ohnehin unproblematisch, weil sie sich schlicht im Gebäude befindet.
Freistehend im Garten: die Grauzone A 7.5
Anders sieht es aus, wenn die Einheit auf einem eigenen Fundament einige Meter vom Haus entfernt steht. Sie ist dann nicht "außen am Gebäude angebracht" und rutscht in die Kategorie der weiteren Grundstücksbestandteile nach A 7.5. Und dort überlässt das GDV-Muster die Entscheidung dem einzelnen Versicherer: Der Text lautet "insbesondere / ausschließlich folgende fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene Sachen", gefolgt von einem Platzhalter für die Aufzählung. Das Muster bietet also beide Varianten an. Wählt Ihr Versicherer "insbesondere", ist die Liste nur beispielhaft und Ihre Außeneinheit kann auch ohne Nennung darunterfallen. Wählt er "ausschließlich" und die Einheit fehlt in der Aufzählung, ist sie nicht mitversichert, und zwar auch dann nicht, wenn ein Blitz einschlägt. Welches der beiden Wörter in Ihren Bedingungen steht, entscheidet den Fall.
Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels: Nicht die Gefahr entscheidet zuerst, sondern die Zuordnung der Sache. Wer seine Anlage freistehend geplant hat, sollte das vor der Montage mit dem Versicherer klären und die Aufnahme in die Aufzählung schriftlich bestätigen lassen. Danach ist es eine Verhandlung mit ungünstiger Ausgangslage.
Der Vergleich mit Photovoltaik zeigt den Unterschied
Interessant ist, wie unterschiedlich die Muster mit den beiden Techniken umgehen. A 7.6.1 schließt Photovoltaikanlagen samt Modulen, Montagerahmen, Befestigungselementen, Wechselrichtern, Moduloptimierern, Verkabelung und dauerhaft verbundenem Stromspeicher ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Wärmepumpen stehen in diesem Ausschlusskatalog (A 7.6.1 bis A 7.6.3) nicht. Ihr Schutz scheitert also nicht an einem Ausschluss, sondern allein an der Zuordnungsfrage nach A 7.3 beziehungsweise A 7.5. Wer beides kombiniert, also Wärmepumpe und Photovoltaik, muss den PV-Teil in jedem Fall separat versichern, den Wärmepumpen-Teil je nach Aufstellungsort.
Überspannung: die enge Definition in A 3.3
"Überspannung ist versichert" ist einer der häufigsten Irrtümer. Versichert ist nach A 3.3 der VGB 2022 die Überspannung durch Blitz, definiert als Schaden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Entscheidend ist das Wort atmosphärisch. Nicht erfasst sind damit die praktisch häufigeren Fälle:
| Ursache | In der Standarddeckung |
|---|---|
| Blitzeinschlag direkt oder in der Nähe | versichert (A 1.1, A 3.3) |
| sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität | versichert (A 3.3) |
| Schalthandlung des Netzbetreibers | nicht erfasst |
| Netzfehler, Phasenausfall | nicht erfasst |
| Spannungsspitze bei Wiederkehr nach Stromausfall | nicht erfasst |
Gerade der letzte Punkt ist für Wärmepumpen unangenehm, weil ihre Leistungselektronik empfindlich reagiert und der Verdichter der teuerste Einzelposten der Anlage ist. Wie sich die Anlage bei Netzausfällen technisch verhält, ist ein eigenes Thema, das wir im Beitrag zum Verhalten der Wärmepumpe bei Stromausfall behandeln. Versicherungsseitig gilt: Wer Netz-Überspannung mit abgedeckt haben will, braucht eine Klausel, die genau das benennt.
Der Zusatzschutz: die GDV-Musterklausel PK 7171 (26)
Der GDV hält für genau dieses Problem eine eigene Musterklausel bereit: PK 7171 (26), Anlagen zur Wärme-, Kälte-, Warmwassererzeugung aus Erneuerbaren Energien (ohne Photovoltaik). Ziffer 1.1 nennt Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen am Versicherungsort, die das versicherte Gebäude versorgen müssen. Ziffer 2 macht daraus eine Deckung, die einer Allgefahren- oder Elektronikversicherung nahekommt: Der Versicherer entschädigt, wenn diese Anlagen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Mutwillige Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Kurzschluss, Überspannung und Flüssigkeitsmangel führt die Klausel danach nur mit einem "z. B." an. Die Aufzählung ist also nicht abschließend, sondern nennt Beispiele für einen bewusst weit gefassten Grundsatz. Der Schutz bleibt nach Ziffer 1.2 auch während Ab- und Wiederaufbau sowie beim Transport innerhalb des Versicherungsorts bestehen, was bei einer Reparatur oder einem Umsetzen der Einheit hilft.
Was drin ist und was nicht
| Gedeckt laut PK 7171 (26) | Ausgeschlossen laut PK 7171 (26) |
|---|---|
| Diebstahl und Abhandenkommen | betriebsbedingte normale Abnutzung und Alterung (3.3.2) |
| mutwillige Beschädigung durch Dritte | korrosive Angriffe und Ablagerungen (3.3.3) |
| Kurzschluss und Überspannung | Verschmutzung und Verschattung, etwa durch Schnee, Blütenstaub, Laub (3.3.4) |
| Flüssigkeitsmangel | Schäden an elektronischen Austauscheinheiten ohne äußere Einwirkung (3.1) |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler selbst (3.2) |
| Vorsatz Dritter | vorbekannte Mängel (3.3.1) |
| Ab- und Wiederaufbau, Transport am Versicherungsort | Grundwasser, sofern es nicht witterungsbedingt an die Oberfläche gedrungen ist (3.3.6), Trockenheit (3.3.7), Sturmflut (3.3.8) |
Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Erstens: Bei den Ausschlüssen 3.1 und 3.2 ist jeweils nur der Ursprungsschaden ausgenommen. Die Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten beziehungsweise an weiteren Teilen der Anlage bleiben nach der Musterformulierung gedeckt. Wenn also ein Konstruktionsfehler das Bauteil selbst zerstört und dabei den halben Kältekreis mitnimmt, ist der Kältekreis der versicherte Teil. Zweitens: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter sind ausdrücklich mitversichert. Das ist der Unterschied zwischen einer Gefahrenversicherung und einer Deckung, die vom Schadenbild her denkt.
Was bleibt draußen, ist das, was jede Sachversicherung draußen lässt: Verschleiß, Alterung, Korrosion und der Mangel, für den eigentlich jemand anderes haftet. Genau deshalb ersetzt keine Police die regelmäßige Wartung. Wer eine verschmutzte Anlage jahrelang laufen lässt, bekommt vom Versicherer nichts, weil Verschmutzung ausdrücklich in 3.3.4 steht.
Wenn die Anlage ausfällt: PK 7369 (22)
Ein zweiter Baustein deckt nicht die Anlage, sondern die Folgekosten des Ausfalls. Die Musterklausel PK 7369 (22) erweitert Teil A 11 der VGB und ersetzt die Mehrkosten für Energie, die durch den versicherten Ausfall von Anlagen zur regenerativen Energieversorgung entstehen; ausdrücklich genannt sind auch sonstige Wärmepumpenanlagen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen vereinbarten Betrag begrenzt. Praktisch ist das das Wärmepumpen-Pendant zur Ertragsausfallversicherung bei Photovoltaik: Wenn die Anlage nach einem versicherten Schaden steht und Sie wochenlang mit Heizstab oder Mietgerät heizen, deckt dieser Baustein die Differenz, nicht den Reparaturbetrag.
Meldepflicht nach dem Einbau: die unterschätzte Falle
Nach dem Heizungstausch denkt kaum jemand an den Gebäudeversicherer. Das ist der teuerste kleine Verwaltungsakt, den man sich sparen kann, und zwar aus einem Grund, der selten genannt wird.
Die eigentliche Sanktion steht in A 14.2.2
Meist wird an dieser Stelle über Gefahrerhöhung diskutiert. Der schärfere Hebel ist ein anderer: Der vereinbarte Unterversicherungsverzicht entfällt nach A 14.2.2 der VGB 2022, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Die Folge ist unangenehm allgemein: Der Versicherer darf dann bei jedem Gebäudeschaden anteilig kürzen. Nicht nur bei einem Schaden an der Wärmepumpe. Ein Leitungswasserschaden im Bad drei Jahre später fällt genauso darunter.
Der Zusammenhang ist rechnerisch simpel. Der Unterversicherungsverzicht ist die Zusage des Versicherers, bei korrekt ermittelter Versicherungssumme nicht zu prüfen, ob der tatsächliche Gebäudewert höher liegt. Eine neue Heizanlage erhöht diesen Wert. Wird sie nicht gemeldet, stimmt die Grundlage nicht mehr, und der Verzicht ist weg.
Die Schonfrist bis zum Jahreswechsel
Es gibt einen Vorsorgeschutz, und der ist besser als sein Ruf. Nach A 13.1.1.4 besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn sich durch bauliche Maßnahmen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode der Wert des Gebäudes erhöht, und zwar bis zum Schluss dieser Periode. A 14.2.2 Satz 2 ergänzt: Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn die wertsteigernden Maßnahmen in derselben Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist. Übersetzt: Die Lücke reißt erst mit dem Jahreswechsel auf. Wer im Jahr des Einbaus meldet, hat sauber gearbeitet. Wer es vergisst, hat ab der nächsten Versicherungsperiode ein Problem, das er selbst nicht bemerkt.
Gefahrerhöhung: § 23 VVG und der Blick in den Antrag
Der zweite Anknüpfungspunkt ist die Gefahrerhöhung. Nach § 23 Abs. 1 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen, und nach Abs. 2 und 3 muss er sie unverzüglich anzeigen, sobald er sie erkennt oder von ihr Kenntnis erlangt. § 26 VVG regelt die Rechtsfolge: Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, trägt der Versicherungsnehmer. Entscheidend ist aber die Gegenausnahme: Nach § 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leistungspflicht nicht ursächlich war. Ein Heizungstausch, der mit dem späteren Schaden sachlich nichts zu tun hat, führt also selbst bei unterlassener Anzeige nicht zur Leistungsfreiheit.
Fairerweise gehört dazu die Entwarnung: Der Heizungstausch als solcher steht nicht in der Liste der anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen. A 21.1 nennt beispielhaft die Änderung eines Umstands, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat (A 21.1.1), Nutzungsaufgabe (A 21.1.2), Baumaßnahmen mit ganz oder teilweise entferntem Dach (A 21.1.3), Baumaßnahmen, die das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen (A 21.1.4), Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs (A 21.1.5) und die Unterschutzstellung als Denkmal (A 21.1.6). Anzeigepflichtig wird der Heizungstausch über A 21.1.1, also dann, wenn im Antrag nach der Heizungsart gefragt wurde. Sehen Sie in Ihrem Antrag nach. Steht dort "Gas-Zentralheizung", ist die Sache klar.
Obliegenheiten: Instandhaltung und Beheizung
Zwei vertragliche Sicherheitsvorschriften betreffen Wärmepumpen direkt. A 20.1.1 verlangt, versicherte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ausdrücklich auch wasserführende Anlagen und außen angebrachte Sachen, und Mängel unverzüglich zu beseitigen. A 20.1.3 verlangt, in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und das genügend häufig zu kontrollieren; alternativ sind alle wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Eine Verletzung führt nach A 20.2 zu einem Kündigungsrecht und zu ganz oder teilweiser Leistungsfreiheit. Für ein Ferienhaus oder ein länger leerstehendes Objekt ist das der eigentlich kritische Punkt, nicht die Technik selbst.
Garantie, Gewährleistung, Wartungsvertrag, Versicherung
Diese vier Begriffe werden im Verkaufsgespräch gern vermischt. Sie regeln völlig verschiedene Dinge und lassen sich nicht gegeneinander austauschen.
| Wer haftet | Wofür | Typischer Auslöser | |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Mängelhaftung | Installationsbetrieb | Mangel, der bei Abnahme schon vorlag | Anlage funktioniert von Anfang an nicht wie geschuldet |
| Herstellergarantie | Hersteller, freiwillig | das, was die Garantiebedingungen versprechen, oft an Wartungsnachweise gekoppelt | Bauteildefekt innerhalb der Garantiezeit |
| Wartungsvertrag | Fachbetrieb | planmäßige Prüfung, Reinigung, Verschleißteile nach Vereinbarung | Turnus, meist jährlich |
| Sachversicherung | Versicherer | plötzliche Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen durch versicherte Ereignisse | Hagel, Blitz, Diebstahl, Vandalismus |
Die Trennlinie verläuft zwischen "war schon kaputt oder ist verschlissen" und "wurde von außen beschädigt". Alles, was von innen kommt, also Alterung, Verschleiß, Korrosion, Konstruktionsfehler, ist Sache von Mängelhaftung, Garantie und Wartung. Alles, was von außen kommt, ist Sache der Versicherung. Deshalb ist die Ausschlussliste in PK 7171 (26) kein Trick, sondern die logische Kehrseite: Verschleiß versichert niemand, weil er sicher eintritt.
Die gesetzliche Mängelhaftung des Installateurs läuft ab Abnahme und ist zeitlich befristet, wobei die Frist davon abhängt, ob die Arbeiten als Arbeiten an einem Bauwerk gelten. Lassen Sie sich Abnahmeprotokoll und Inbetriebnahmeprotokoll aushändigen; ohne diese Papiere beginnt jede spätere Diskussion mit einer Beweisfrage. Eine Herstellergarantie ist freiwillig, und sie ist oft an lückenlos dokumentierte Wartung gekoppelt. Wer die Wartung schleifen lässt, verliert unter Umständen zwei Ansprüche gleichzeitig, den Garantieanspruch und, über die Obliegenheit nach A 20.1.1, einen Teil des Versicherungsschutzes.
Was der Zusatzschutz kostet
Hier ist Ehrlichkeit angebracht: Belastbare, allgemeingültige Preisangaben für den Wärmepumpen-Baustein gibt es nicht, und wir erfinden hier keine. Der Grund ist strukturell. Die GDV-Musterklauseln sind unverbindlich, jeder Versicherer kalkuliert eigene Zuschläge, und die Prämie hängt am Gesamtsystem des Vertrags: Versicherungssumme nach dem Wert-1914-Verfahren, gleitender Neuwertfaktor, Zonierung für Sturm und Elementar, Selbstbeteiligung, Schadenhistorie. Zwei Häuser mit derselben Wärmepumpe können deshalb sehr unterschiedliche Zuschläge haben.
Praktisch belastbar sind stattdessen drei Aussagen:
- Der Zuschlag für einen Wärmepumpen- oder Allgefahrenbaustein ist im Verhältnis zum Anschaffungspreis der Anlage klein. Die Größenordnung liegt bei einem Bruchteil der jährlichen Wartungskosten, nicht bei einem Vielfachen.
- Die Anpassung der Versicherungssumme nach dem Einbau erhöht die Prämie ohnehin, weil sich der Gebäudewert erhöht hat. Diesen Teil kann man nicht vermeiden, nur verschweigen, und Verschweigen kostet nach A 14.2.2 im Schadenfall deutlich mehr.
- Fordern Sie den Zuschlag immer schriftlich und getrennt ausgewiesen an, zusammen mit dem Klauseltext. Erst der Klauseltext sagt Ihnen, ob Diebstahl wirklich enthalten ist.
Wenn Sie noch vor der Investitionsentscheidung stehen, gehört dieser Posten sauber in die Gesamtrechnung, zusammen mit Wartung, Strom und Förderung. Eine Übersicht der Investitionsseite finden Sie im Kostenvergleich neuer Heizungen, die Förderseite in der Anleitung zur Wärmepumpen-Förderung.
In sechs Schritten prüfen, ob Ihre Anlage abgesichert ist
- Versicherungsschein und Antrag herausholen. Wurde nach der Heizungsart gefragt? Wenn ja, greift A 21.1.1 und Sie müssen den Wechsel melden.
- Aufstellungsort bestimmen. Wandmontiert bedeutet Gebäudezubehör nach A 7.3. Freistehend bedeutet A 7.5. Sehen Sie dort nach, ob die Aufzählung mit "insbesondere" oder mit "ausschließlich" eingeleitet wird, und ob Ihre Einheit genannt ist.
- Gefahrenkatalog abgleichen. Sind Elementargefahren nach A 1.3.2 mitversichert? Ohne diesen Baustein fehlen Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck.
- Nach einer Wärmepumpen- oder Allgefahrenklausel suchen. Stichworte sind PK 7171 oder Formulierungen wie "Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien". Prüfen Sie, ob Diebstahl und Überspannung ausdrücklich genannt sind.
- Versicherungssumme anpassen lassen. Melden Sie den Einbau schriftlich, am besten im selben Versicherungsjahr, solange der Vorsorgeschutz nach A 13.1.1.4 noch greift.
- Bestätigung ablegen. Klauseltext, Nachtrag zum Versicherungsschein, Inbetriebnahme- und Abnahmeprotokoll gehören in denselben Ordner. Im Schadenfall zählt, was Sie vorlegen können.
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Und wenn Sie noch mit Gas oder Öl heizen?
Diese Fragen stellen sich erst, wenn eine Wärmepumpe im Haus ist. Wer heute noch mit Gas oder Öl heizt, muss deswegen nicht in Aktionismus verfallen. Zur Einordnung: Die vieldiskutierte 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist gestrichen. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung auszutauschen. Der Druck kommt aus der Wirtschaftlichkeit, nicht aus dem Ordnungsrecht.
Und auch die Bestandsheizung hat versicherungsseitig ihre eigenen Themen, die man selten hört: Ein Öltank ist ein Umwelthaftungsrisiko, für das viele Eigentümer eine separate Gewässerschadenhaftpflicht brauchen, und Ölschäden gehören zu den teureren Schadenbildern überhaupt. Umgekehrt gilt für die Wärmepumpe: Ihre Außeneinheit steht draußen und ist damit exponierter als ein Gerät im Heizungskeller. Beides sind reale Nachteile, und beide lassen sich mit einem Blick in den Vertrag klein halten. Wenn Sie den Umstieg grundsätzlich abwägen, helfen die Beiträge zu den Alternativen zur Gasheizung und zu den Gasheizungskosten 2026 mehr als jede Frist.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Wärmepumpe automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten?
Nur, wenn sie als versicherte Sache gilt. Eine außen am Gebäude angebrachte Einheit ist nach A 7.3 der VGB 2022 Gebäudezubehör und damit ohne Zusatzvereinbarung erfasst. Eine freistehende Einheit auf eigenem Fundament fällt unter A 7.5, wo das Muster eine beispielhafte und eine abschließende Aufzählung zur Wahl stellt. Sicher erfasst ist sie nur, wenn Ihr Vertrag sie nennt. Und selbst dann gilt der Schutz nur für die aufgezählten Gefahren, also nicht für Diebstahl.
Zahlt die Versicherung, wenn das Außengerät gestohlen wird?
In der Standarddeckung nach den VGB 2022 nicht, weil Diebstahl und Vandalismus im gesamten Gefahrenkatalog nicht vorkommen. Die Hausratversicherung hilft ebenfalls nicht, da sie bewegliche Sachen des Haushalts deckt und nicht die Gebäudetechnik. Sie brauchen einen Zusatzbaustein wie die GDV-Musterklausel PK 7171 (26), die Abhandenkommen und mutwillige Beschädigung durch Dritte ausdrücklich einschließt.
Muss ich den Heizungstausch dem Versicherer melden?
Ja, und zwar aus zwei Gründen. Erstens kann eine Anzeigepflicht über A 21.1.1 bestehen, wenn im Antrag nach der Heizungsart gefragt wurde. Zweitens, und das ist der wichtigere Punkt, entfällt nach A 14.2.2 der Unterversicherungsverzicht, wenn wertsteigernde bauliche Maßnahmen nicht unverzüglich angezeigt werden. Der Versicherer könnte dann bei jedem künftigen Gebäudeschaden anteilig kürzen.
Was passiert, wenn ich die Meldung vergessen habe?
Sofern der Einbau in der laufenden Versicherungsperiode stattgefunden hat, greift der Vorsorgeschutz nach A 13.1.1.4, und nach A 14.2.2 Satz 2 erfolgt kein Abzug wegen Unterversicherung, wenn Maßnahme und Versicherungsfall in dieselbe Periode fallen. Kritisch wird es ab der nächsten Periode. Melden Sie den Einbau nach, sobald es Ihnen auffällt, und lassen Sie sich die neue Versicherungssumme schriftlich bestätigen.
Ist Überspannung nach einem Stromausfall versichert?
In der Regel nicht. A 3.3 der VGB 2022 definiert die versicherte Überspannung als Schaden infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität. Überspannung aus dem Versorgungsnetz, etwa durch eine Schalthandlung, einen Netzfehler oder die Spannungswiederkehr nach einem Ausfall, ist damit nicht erfasst. Ein Baustein wie PK 7171 (26) nennt Kurzschluss und Überspannung dagegen ohne diese Einschränkung.
Deckt die Versicherung einen defekten Verdichter?
Nur, wenn der Defekt Folge eines versicherten Ereignisses ist. Verschleiß, betriebsbedingte Abnutzung und Alterung sind nach 3.3.2 der Klausel ausgeschlossen, korrosive Angriffe nach 3.3.3, Konstruktions- und Materialfehler nach 3.2. Für diese Fälle sind Mängelhaftung des Installateurs, Herstellergarantie oder Wartungsvertrag zuständig. Folgeschäden an weiteren Teilen der Anlage bleiben nach der Musterformulierung dagegen gedeckt.
Brauche ich eine separate Elektronik- oder Allgefahrenversicherung?
Meist nicht als eigenständige Police. Der übliche Weg ist die Erweiterung der bestehenden Wohngebäudeversicherung um eine Klausel für Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien, weil dann Versicherungsort, Selbstbeteiligung und Schadenmeldung in einem Vertrag liegen. Eine eigenständige Deckung lohnt eher bei Sonderkonstellationen, etwa bei gewerblicher Nutzung oder wenn der Gebäudeversicherer den Baustein nicht anbietet.
Was ist mit Hagelschäden an den Lamellen?
Hagel ist nach A 1.3.1 eine Grundgefahr und damit in der Standarddeckung enthalten, sofern die Außeneinheit als versicherte Sache gilt. Das führt zurück zur Zuordnungsfrage: wandmontiert unproblematisch, freistehend abhängig davon, wie A 7.5 in Ihrem Vertrag ausformuliert ist. Verschmutzung durch Schnee oder Laub ist übrigens etwas anderes und nach 3.3.4 der Zusatzklausel ausdrücklich ausgeschlossen.
Gelten die GDV-Bedingungen für alle Versicherer?
Nein. Der GDV weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Musterbedingungen für die Versicherungsunternehmen unverbindlich sind und die Verwendung rein fakultativ ist. Sie sind ein Referenzrahmen, an dem sich viele Bedingungswerke orientieren, aber maßgeblich ist immer der Text Ihres eigenen Vertrags. Lesen Sie deshalb Ihre Bedingungen mit den hier genannten Ziffern als Suchraster, nicht als Beweis.
Nächster Schritt: erst das Gebäude verstehen, dann die Police
Versicherungsschutz ist die letzte Meile einer Investitionsentscheidung, nicht ihr Ausgangspunkt. Bevor die Frage nach Klausel und Zuschlag sinnvoll wird, sollte klar sein, welche Anlage überhaupt zu Ihrem Haus passt, wo die Außeneinheit stehen kann und was der Umstieg unter dem Strich bringt. Genau dort setzt die Gebäudeanalyse von reduco an: Sie ordnet Ihr Gebäude nach Baujahr, Hülle, Verbrauch und Heizsystem ein, zeigt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen und beziffert, welche Einsparung realistisch ist.
Aus dieser Analyse ergibt sich fast nebenbei die Antwort auf die Versicherungsfrage. Steht die Einheit an der Wand, greift A 7.3 und Sie brauchen vor allem den Zusatzbaustein für Diebstahl und Netz-Überspannung. Ist sie freistehend geplant, klären Sie die namentliche Aufnahme nach A 7.5 am besten vor der Montage. Und in beiden Fällen gilt der einfachste Rat dieses Artikels: Melden Sie den Einbau im selben Versicherungsjahr, in dem er stattfindet. Das kostet zehn Minuten und schützt nicht nur die Wärmepumpe, sondern den gesamten Gebäudeschutz.
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