Wärmepumpe + Photovoltaik 2026: Komplettpaket ab 40.000 €
Wärmepumpe plus PV kostet 2026 rund 40.000–60.000 € vor Förderung. Warum Ihr KfW-Zuschuss bei 28.000 € gedeckelt bleibt und wo 0 % statt 19 % Steuer gelten.
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Hendrik Stotz
29. August 2026
Hendrik ist zertifizierter Energieeffizienz-Experte und bringt durch seinen Bachelor of Engineering und Master of Science tiefe Expertise in den Bereichen Sanierung und Gebäudeenergiesysteme mit sich. Seit fast 7 Jahren beschäftigt er sich angefangen bei Bosch Building Technologies mit Gebäudetechnik und verfolgt mit Reduco die Mission, so viele Eigentümer, Berater und Installateure wie möglich bei der Planung von wirtschaftlich sinnvollen Sanierungen zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtpaket vor Förderung: Wärmepumpe, 10-kWp-PV-Anlage und rund 10 kWh Speicher kosten zusammen 40.000–60.000 €, ohne Speicher 37.000–53.000 €. Das Rechenbeispiel dieses Ratgebers arbeitet mit 48.500 € (32.000 € Wärmepumpe plus 16.500 € PV mit Speicher).
- Die Förderung trifft nur den Heizungsteil: Die KfW deckelt die förderfähigen Kosten bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Weil allein die Wärmepumpe diesen Deckel ausschöpft, erhöht jeder Euro für PV und Speicher den Zuschuss um null.
- Effektive Förderquote: Im Standardfall 46 % von 28.000 € = 12.880 €. Auf ein Paket von 48.500 € sind das nur noch 26,6 %. Im einkommensabhängigen Bestfall 80 % = 22.400 €, also 46,2 %.
- Zwei Steuersätze in einem Angebot: PV-Anlage, Speicher und die Nebenleistungen der PV-Lieferung sind mit 0 % Umsatzsteuer begünstigt, die Wärmepumpe bleibt bei 19 %. Das Bundesfinanzministerium nennt die Wärmepumpe wörtlich als Stromverbraucher, der nicht zur Photovoltaikanlage gehört.
- Der Zählerschrank wandert mit dem Vertrag: Seine Ertüchtigung (1.500–3.500 €) ist eine begünstigte Nebenleistung der PV-Lieferung. Steht der Posten im Heizungsvertrag statt im PV-Vertrag, kostet er Sie 285–665 € Umsatzsteuer mehr.
- Gleichzeitig bauen muss niemand: Der Bewilligungszeitraum der KfW beträgt 36 Monate ab Zusage. Wärmepumpe und Photovoltaik dürfen zeitlich weit auseinanderliegen, ohne dass der Zuschuss gefährdet ist.
Wer 2026 Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam plant, landet bei einer Gesamtinvestition von 40.000 bis 60.000 € vor Förderung, wenn ein Speicher dazugehört, und bei 37.000 bis 53.000 € ohne Speicher. Diese Summe setzt sich aus zwei Blöcken zusammen, die technisch zusammenarbeiten, rechtlich aber praktisch nichts miteinander zu tun haben: Die Wärmepumpe kostet inklusive Einbau 27.000–40.000 €, die PV-Anlage mit Speicher je nach Größe 10.400–20.000 €. Genau diese Trennung ist der Grund, warum das Wort „Komplettpaket" in Angeboten regelmäßig mehr verspricht, als es hält.
Dieser Ratgeber rechnet deshalb nicht noch einmal die Autarkiefrage durch, die der Beitrag Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren behandelt. Er beantwortet drei kaufmännische Fragen, die beim Bündelangebot tatsächlich über den Preis entscheiden: Wie viel Förderung kommt am Gesamtpaket wirklich an, welcher Rechnungsposten gehört in welchen Vertrag, und was gewinnen Sie, wenn beide Gewerke von einer Firma kommen. Alle Zahlen sind belegt, und wo es keine belastbare Zahl gibt, steht das ausdrücklich im Text.
Was kostet das Komplettpaket 2026?
Beginnen wir mit den Bausteinen. Die folgende Tabelle enthält keine Paketpreise, sondern die Marktspannen der einzelnen Blöcke plus den Umsatzsteuersatz, mit dem jeder Block abgerechnet wird. Der Steuersatz ist bei diesem Thema keine Fußnote, sondern eine eigene Kostenposition.
| Baustein | Kosten 2026 (brutto) | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau | 27.000–40.000 € | 19 % |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe inklusive Erdsondenbohrung | 40.000–60.000 € | 19 % |
| PV-Anlage 8 kWp mit rund 8 kWh Speicher | 10.400–16.000 € | 0 % |
| PV-Anlage 10 kWp ohne Speicher | 10.000–13.000 € | 0 % |
| PV-Anlage 10 kWp mit rund 10 kWh Speicher | 13.000–20.000 € | 0 % |
| PV-Anlage 12 kWp mit rund 12 kWh Speicher (interpoliert) | 14.700–20.000 € | 0 % |
| Stromspeicher schlüsselfertig, je kWh Kapazität | 270–420 € (Ø rund 315 €) | 0 % |
| Zählerschrank-Ertüchtigung | 1.500–3.500 € netto | 0 % oder 19 % |
Wärmepumpen- und PV-Spannen: reduco-Marktbeobachtung 08/2026 im Rahmen der Fraunhofer-ISE-Referenz von 900–1.500 €/kWp für eine fertig installierte 10-kWp-Aufdachanlage (Datenstand Ende 2025). Steuersätze: § 12 Abs. 3 UStG und BMF-Schreiben vom 30.11.2023.
Addiert man die Blöcke, ergeben sich die realistischen Paketsummen. Sie sind bewusst als Bandbreite ausgewiesen, weil die Streuung bei beiden Gewerken groß ist und sich im Paket noch addiert.
| Paketvariante | Wärmepumpe | PV-Teil | Summe vor Förderung |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser + 10 kWp ohne Speicher | 27.000–40.000 € | 10.000–13.000 € | 37.000–53.000 € |
| Luft-Wasser + 8 kWp mit 8 kWh | 27.000–40.000 € | 10.400–16.000 € | 37.400–56.000 € |
| Luft-Wasser + 10 kWp mit 10 kWh | 27.000–40.000 € | 13.000–20.000 € | 40.000–60.000 € |
| Luft-Wasser + 12 kWp mit 12 kWh | 27.000–40.000 € | 14.700–20.000 € | 41.700–60.000 € |
Addierte Bandbreiten aus den Einzelspannen. Für 12 kWp existiert kein eigener Ankerpreis; der Wert ist zwischen 10 kWp (10.000–13.000 € ohne Speicher) und 15 kWp (13.500–18.000 €) interpoliert und um 12 kWh Speicher zu 270–420 €/kWh ergänzt. Die Details zu dieser Größe vertieft der Beitrag 12-kWp-PV-Anlage mit Speicher.
Was es zu diesen Zahlen ausdrücklich nicht gibt
Drei Dinge, die in Ratgebern zu diesem Thema regelmäßig als Zahl auftauchen, sind schlicht nicht belegbar, und Sie sollten misstrauisch werden, wenn ein Angebot damit argumentiert.
Erstens gibt es keine amtliche Preisstatistik für Wärmepumpen-Endkundenpreise. Die Verbraucherzentrale nennt auf ihrer eigenen Kostenseite zur Wärmepumpe bewusst keine Anschaffungsbeträge in Euro, sondern nur laufende Kosten: „Für diese Routineaufgaben und -maßnahmen müssen Sie jährlich mit etwa 150 bis 300 Euro rechnen" für die Wartung. Die oben genannten 27.000–40.000 € stammen aus unserer eigenen Marktbeobachtung, nicht von einer Behörde. Auf der PV-Seite ist die Lage identisch: Auch dort existiert kein amtlicher Pauschalwert je kWp.
Zweitens existiert keine belastbare Zahl für einen Bündelrabatt. Weder eine Behörde noch eine Forschungsstelle noch ein Verband weist aus, wie viel günstiger Wärmepumpe und Photovoltaik werden, wenn beides aus einer Hand kommt. Wenn ein Angebot einen Paketvorteil beziffert, ist das eine Verkaufsaussage, keine Marktzahl. Prüfbar wird sie erst, wenn Sie sich die beiden Blöcke einzeln ausweisen lassen und mit den Spannen oben vergleichen.
Drittens gibt es keinen amtlichen Wert dafür, welcher Anteil des Wärmepumpenstroms jahresbezogen aus der eigenen PV-Anlage kommt. Die in unseren Ratgebern genannten 30–45 % mit einem 10-kWh-Speicher sind eine Modellrechnung, kein Messwert. Belegt ist nur die Richtung: Die Verbraucherzentrale hält fest, dass eine PV-Anlage „einen Teil des Stroms für die Wärmepumpe liefern" kann, aber „der Solarertrag im Winter nicht aus[reicht], um die Heizung komplett zu betreiben".
Warum die Förderung nur die Hälfte des Pakets trifft
Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Paketrechnungen kippen. Die Heizungsförderung nach dem KfW-Programm 458 arbeitet nicht mit einem Prozentsatz auf Ihre Gesamtinvestition, sondern mit einem Prozentsatz auf gedeckelte förderfähige Kosten. Das Merkblatt mit Stand 07/2026 nennt als Förderhöchstbetrag „28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit".
Rechnen wir das an einem konkreten Fall durch: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 32.000 €, also der Mittelwert der Spanne, überschreitet den Deckel von 28.000 € bereits allein. Die Photovoltaikanlage, der Speicher und jede Nebenleistung dazu erhöhen die Bemessungsgrundlage der Heizungsförderung deshalb um genau nichts. Das Paket wird teurer, der Zuschuss bleibt gleich.
| Position | Standardfall | Einkommensabhängiger Bestfall |
|---|---|---|
| Paketpreis (32.000 € WP + 16.500 € PV mit Speicher) | 48.500 € | 48.500 € |
| Förderfähige Kosten laut KfW-Deckel | 28.000 € | 28.000 € |
| Fördersatz (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bzw. Obergrenze) | 46 % | 80 % |
| Zuschuss | 12.880 € | 22.400 € |
| Effektive Förderquote auf das Gesamtpaket | 26,6 % | 46,2 % |
| Eigenanteil | 35.620 € | 26.100 € |
Eigene Rechnung aus den geprüften Anker- und KfW-Werten, Stand 29.08.2026. Rechenbeispiel, keine Zusage.
Die Zahl, auf die es ankommt, steht in der vorletzten Zeile: Aus 46 % Fördersatz werden 26,6 % effektive Förderquote, sobald die Photovoltaik mit im Projekt steckt. Wer stattdessen die Fördersätze addiert oder den Prozentsatz auf die Gesamtsumme bezieht, überschätzt den Zuschuss um mehrere tausend Euro. Die 80 % gelten laut Merkblatt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bei Familienzuschlag bis 40.000 €); die reguläre Obergrenze aus Grund- und Bonusförderung liegt bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Alle Bonusstufen im Detail führt der Ratgeber zur KfW-458-Heizungsförderung auf.
Für die Photovoltaik gibt es im Gegenzug keinen Bundeszuschuss. Ihr Förderhebel ist der Nullsteuersatz, dazu die Einspeisevergütung und die Einkommensteuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG für Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem.
Wo Kredit und Zuschuss aufeinandertreffen
Den Eigenanteil der Wärmepumpe können Sie über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanzieren, „höchstens jedoch 120.000 Euro pro Wohneinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten". Die Zinsverbilligung der Variante 358 bekommen nur Selbstnutzer, „deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet". Wichtig: Dieser Kredit ist allein nicht beantragbar, er setzt eine Zuschusszusage voraus.
Für den PV-Teil führt der Weg über ein anderes Programm, und hier liegt eine Asymmetrie, die im Bündelangebot gern untergeht. Das Merkblatt zum Programm 270 begründet die Antragsberechtigung von Privatpersonen ausdrücklich über die Stromerzeugung: „Natürliche Personen, die in eine Stromerzeugungsanlage (zum Beispiel Photovoltaik-Aufdachanlage) investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen, handeln in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit und sind in diesem Programm antragsberechtigt." Zusammen mit der Anlage lässt sich unter anderem der Batteriespeicher mitbeantragen. Praktisch heißt das: zwei Kredite, zwei Anträge, beide vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank. Ein Anbieter, der beide Gewerke liefert, ändert daran nichts.
Zur Kumulierung sagt das Merkblatt zwei Dinge klar: Andere öffentliche Fördermittel sind „bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich", die Kombination mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c EStG dagegen ist „ausgeschlossen". Für dieselbe Maßnahme können Sie also nicht zusätzlich den Steuerbonus ziehen.
Die Umsatzsteuer-Naht mitten durch das Komplettpaket
Ein Anbieter darf Wärmepumpe und Photovoltaik in einem Angebot bündeln. In einem Steuersatz bündeln darf er sie nicht. Das BMF-Schreiben vom 30.11.2023 ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an genau dieser Stelle und formuliert: „Ebenso wenig gehören Stromverbraucher für den neu erzeugten Strom (z. B. Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe, Wasserstoffspeicher ...) zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage."
Die Wärmepumpe ist damit steuerlich kein Teil der Solaranlage, sondern ihr Kunde. Die Rechtsgrundlage der Begünstigung selbst steht in § 12 Abs. 3 UStG: Nummer 1 erfasst „die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher", Nummer 4 „die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher". Die dort genannten 30 Kilowatt (peak) sind eine Vermutungsregel, keine Obergrenze: Die Voraussetzungen „gelten als erfüllt", wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt. Auf Wohngebäuden ist der Nullsteuersatz auch darüber anwendbar, er muss dann nur belegt statt vermutet werden.
Beim Speicher hilft eine Vereinfachungsregel: „Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Speicher mit einer nutzbaren Kapazität von mindestens 5 kWh bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen ... zu speichern." Ab 5 kWh nutzbarer Kapazität greift die 0 % also ohne weiteren Nachweis.
Der Zählerschrank gehört in den PV-Vertrag
Jetzt wird es praktisch. Dasselbe BMF-Schreiben zählt zu den mit 0 % begünstigten Nebenleistungen der PV-Lieferung ausdrücklich: „die Übernahme der Anmeldung in das MaStR, die Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung der Anlage, die Montage der Solarmodule, die Kabelinstallationen, die Lieferung und der Anschluss des Wechselrichters oder des Zweirichtungszählers, die Lieferung von Schrauben und Stromkabeln, die Herstellung des AC-Anschlusses, die Bereitstellung von Gerüsten oder auch die Lieferung von Befestigungsmaterial, die Erneuerung oder Ertüchtigung eines Zählerschranks, die Erneuerung oder Ertüchtigung der Unterkonstruktion einer Photovoltaikanlage ... oder auch die Lieferung eines Taubenschutzes." Nicht begünstigt bleiben Asbestmaßnahmen und „die Anpassung einer Blitzschutzanlage".
Der Zählerschrank ist damit der interessanteste Posten des ganzen Projekts, weil ihn beide Gewerke brauchen: Die Photovoltaik braucht den Zweirichtungszähler, die Wärmepumpe braucht ihren eigenen Stromkreis und die Steuerbarkeit. Er wird trotzdem nur einmal ertüchtigt. Steuerlich folgt er dem Vertrag, in dem er steht.
| Zählerschrank steht im … | Steuersatz | Kosten bei 1.500–3.500 € netto |
|---|---|---|
| PV-Vertrag (Nebenleistung der PV-Lieferung) | 0 % | 1.500–3.500 € |
| Heizungsvertrag (Leistung am Wärmeerzeuger) | 19 % | 1.785–4.165 € |
| Differenz | 19 Prozentpunkte | 285–665 € |
Rechnerische Folge aus dem BMF-Schreiben vom 30.11.2023 und dem Kostenanker 1.500–3.500 € für die Zählerschrank-Ertüchtigung im Einfamilienhaus.
285 bis 665 € Unterschied, allein abhängig davon, auf welchem Briefkopf die Position steht. Wer ein gebündeltes Angebot bekommt, sollte deshalb genau eine Frage stellen: Welcher Posten wird mit 0 % und welcher mit 19 % abgerechnet? Hintergründe zu diesem Kostenblock liefert der Ratgeber zum Zählerschrank bei der Photovoltaik.
Ein Auftrag oder zwei: was das Bündel wirklich löst
Das stärkste Verkaufsargument für ein Komplettpaket lautet „alles aus einer Hand". Prüfen wir, was davon rechtlich übrig bleibt.
Ein Handwerksbetrieb darf die Arbeiten hinter dem Hausanschluss nicht frei wählen. § 13 Abs. 2 NAV bestimmt: „Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden." Das gilt für den PV-Anschluss ebenso wie für die Elektroinstallation der Wärmepumpe. Ein reiner Heizungsbaubetrieb braucht dafür ohnehin einen eingetragenen Elektrofachbetrieb, ob er ihn als Nachunternehmer führt oder Sie ihn selbst beauftragen. „Aus einer Hand" beschreibt also die Vertragsstruktur, nicht die Zahl der beteiligten Gewerke.
Auch beim Förderantrag bringt das Bündel keinen Vorteil. Das KfW-Merkblatt verlangt, dass „eine Expertin beziehungsweise ein Experte für Energieeffizienz ... oder eine Fachunternehmerin beziehungsweise ein Fachunternehmer einzubinden" ist. Gemeint ist der Fachbetrieb der Heizung. Der Solarteur spielt im Antrag zu KfW 458 keine Rolle, ein Komplettanbieter vereinfacht den Förderweg deshalb nicht.
Was das Bündel tatsächlich löst, ist die Schnittstellenhaftung. Und die ist bei getrennter Vergabe der reale Risikofaktor.
| Kriterium | Ein Auftrag an einen Komplettanbieter | Getrennte Vergabe an Heizungs- und Solarbetrieb |
|---|---|---|
| Terminkoordination | Ein Ansprechpartner, ein Zeitplan | Sie koordinieren Gerüst, Elektrik und Inbetriebnahme selbst |
| Schnittstelle Wärmepumpen-Steuerung zu PV-Energiemanager | Liegt in einer Verantwortung | Gehört vertraglich keinem der beiden Auftragnehmer |
| Gewährleistung | Eine Abnahme, eine Frist | Zwei Abnahmen, zwei Fristen nach § 634a BGB |
| Umsatzsteuer | Zwei Steuersätze in einem Angebot, Aufteilung muss ausgewiesen sein | Trennung ergibt sich automatisch aus den Verträgen |
| Preisvergleich | Nur als Gesamtpreis prüfbar | Jeder Block einzeln gegen die Marktspanne prüfbar |
| Förderantrag KfW 458 | Über den Fachunternehmer der Heizung | Identisch, über den Fachunternehmer der Heizung |
Zur Gewährleistung im Detail: § 634a Abs. 1 BGB unterscheidet zwischen zwei Jahren „bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache" besteht, und fünf Jahren „bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht". Die Frist beginnt „mit der Abnahme". Bei zwei Verträgen laufen zwei Abnahmen und zwei Fristen, und die Schnittstelle zwischen Wärmepumpensteuerung und Energiemanager gehört keinem der beiden. Genau dort entstehen die Streitfälle. Wie sich die Frage im größeren Sanierungsprojekt stellt, behandelt der Beitrag Sanierung aus einer Hand oder Einzelvergabe.
Ein Argument entkräftet der Gesetzgeber übrigens selbst: Die Kopplungsfähigkeit ist Fördervoraussetzung und nicht Ausstattungsmerkmal eines teuren Bündels. Die technischen FAQ zur BEG EM halten fest, dass förderfähige Wärmepumpen „über Schnittstellen verfügen [müssen], über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards SG Ready ... oder VHP Ready ... oder VDE-AR-E 2829-6 / DIN EN 50631 (EEBUS))". Dieselbe Schnittstelle nutzt später der PV-Energiemanager für den Überschussbetrieb.
Die richtige Reihenfolge: Heizlast, Kilowatt, Kilowattpeak
Die häufigste teure Fehlentscheidung bei diesem Paket ist nicht der Preis, sondern die Reihenfolge. Wer zuerst die PV-Anlage aufs Dach setzt und die Wärmepumpe später dimensioniert, hat die beiden Anlagen nie aufeinander ausgelegt. Der belegte Weg läuft umgekehrt und beginnt bei der Gebäudehülle.
Die BEG-EM-FAQ formulieren die Pflicht eindeutig: „Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage (Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen) ist die Dimensionierung der Anlage anhand einer Gebäude-Heizlastermittlung nach den Normen DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 durchzuführen." Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist ohnehin eine raumweise Heizlastberechnung nötig, und diese Berechnungen „können für die Ermittlung der Gebäudeheizlast herangezogen werden". Die Heizlastberechnung ist damit Fördervoraussetzung und gleichzeitig die einzige saubere Eingangsgröße für alles Weitere.
- Heizlast ermitteln. Ergebnis ist eine Kilowattzahl für Ihr Gebäude, keine Faustformel aus der Wohnfläche.
- Wärmepumpe auslegen. Aus der Heizlast folgt die Nennleistung, aus Vorlauftemperatur und Jahresarbeitszahl der Jahresstromverbrauch. Die Verbraucherzentrale hält fest, dass Wärmepumpen „am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen zwischen 30 und 50 Grad" arbeiten; „ab einer JAZ von 3 gilt eine Wärmepumpe heute als effizient".
- Stromverbrauch addieren. Erst Haushaltsstrom plus Wärmepumpenstrom plus gegebenenfalls Ladestrom ergeben den Verbrauch, aus dem die Anlagengröße folgt. Die Auslegung für genau diesen Fall rechnet der Ratgeber PV-Anlagengröße für Wärmepumpe und E-Auto durch.
- Dachfläche gegenprüfen. Ein Kilowattpeak braucht laut Verbraucherzentrale rund 5–7 m² Dachfläche, Randabstände und Verschnitt eingerechnet. Was rechnerisch passt, muss auch aufs Dach passen.
- Speicher zuletzt. Die Auslegungsregel der Verbraucherzentrale lautet „etwa 1,5 Kilowattstunden Batteriekapazität pro 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch". Für den Sonderfall mit Wärmepumpe und E-Auto lohnt der Blick auf die Speichergröße bei Wärmepumpe und E-Auto.
Wie viel diese Reihenfolge bringt, zeigt der Ertragsteil: Für einen Vier-Personen-Haushalt nennt die Verbraucherzentrale einen Eigenverbrauch von „20 bis 30 Prozent" ohne und „50 bis 60 Prozent" mit Batteriespeicher; auf den Jahresstromverbrauch bezogen deckt eine typische Anlage rund 30 %, mit Speicher rund 70 %.
Antrag vor Vertragsschluss, und zwar für den ganzen Vertrag
Hier entsteht die zweite Asymmetrie des Pakets. Für die Photovoltaik gibt es keine Antragspflicht, der Nullsteuersatz wirkt automatisch. Für die Wärmepumpe gilt das Gegenteil. Das KfW-Merkblatt ist unmissverständlich: „Der Abschluss von Lieferungsverträgen oder Leistungsverträgen für das Vorhaben ohne Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Erteilung einer Zusage der KfW oder auch der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort gilt als Vorhabenbeginn. Der Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt eine Förderung aus."
Wer beides in einem Vertrag unterschreibt, muss diesen Vertrag deshalb vollständig unter die aufschiebende oder auflösende Bedingung stellen. Das ist der praktische Nachteil des Bündels: Der PV-Teil, der die Bedingung gar nicht bräuchte, hängt mit drin. Bei getrennten Verträgen betrifft die Klausel nur den Heizungsvertrag.
Und die entspannende Nachricht dazu: Sie müssen beides nicht gleichzeitig bauen. Der Bewilligungszeitraum beträgt laut Merkblatt 36 Monate ab Zusage, die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einzureichen. Der Zuschuss zwingt Sie also nicht in ein Paket. Das ist gleichzeitig eine Antwort auf das Terminargument der Bündelanbieter.
Betrieb, Messkonzept und laufende Kosten
Zwei Kostenpositionen entstehen erst durch die Kombination, und beide werden in Angeboten selten benannt.
Das intelligente Messsystem. § 29 MsbG macht den Einbau gleich mehrfach zur Pflicht: bei Letztverbrauchern „mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden", bei Betreibern von Anlagen „mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt" und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Ein Haus mit Wärmepumpe reißt die 6.000-kWh-Schwelle fast immer, eine 8- bis 12-kWp-Anlage die 7-kW-Schwelle in jedem Fall. Gebraucht wird trotzdem nur ein Messsystem. Bei den laufenden Entgelten deckelt § 30 MsbG den Anteil des Anschlussnutzers in dieser Fallgruppe auf 50 Euro brutto pro Jahr (Preisobergrenze insgesamt 130 Euro, davon 80 Euro beim Netzbetreiber). Für die Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt dürfen nach Absatz 2 weitere 50 Euro brutto pro Jahr hinzukommen. Rechnen Sie im Paketfall also mit bis zu 100 Euro pro Jahr auf Ihrer Seite.
Die Steuerbarkeit der Wärmepumpe. § 14a EnWG nennt als steuerbare Verbrauchseinrichtungen ausdrücklich „Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen". Im Gegenzug ist „ein reduziertes Netzentgelt" zu gewähren. Die Anmeldung beim Netzbetreiber lässt sich für beide Gewerke bündeln: Nach § 19 NAV sind Erweiterungen und Änderungen mitzuteilen, „soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht", und für Eigenerzeugungsanlagen muss die Mitteilung vor der Errichtung erfolgen. Ein gemeinsamer Termin spart hier echte Wartezeit.
Bei der Effizienz lohnt der Blick auf gemessene statt versprochene Werte. Das Fraunhofer ISE hat 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern über vier Jahre vermessen: Luft-Wasser-Geräte erreichten eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 bei einer Spanne von 2,6–4,9, Sole-Wasser-Geräte 4,3 bei 3,6–5,4. Das Fazit der Forscher lautet, dass Wärmepumpen „auch in älteren Gebäuden effizient betrieben werden" können, „ohne dass die Gebäude auf Neubaustandard saniert werden müssen". Für den Solarertrag gilt auf der Einnahmenseite: Bei Inbetriebnahme zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 zahlt der Netzbetreiber in der Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW und 6,66 ct/kWh für den Anteil darüber, jeweils 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Bei 12 kWp ergibt das rechnerisch einen Mischsatz von rund 7,53 ct/kWh.
Was sich am 1. Februar 2027 ändert
Zwei Werte der Heizungsförderung sinken zum selben Stichtag, und beide stehen im Merkblatt. Zum Klimageschwindigkeitsbonus heißt es: „Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Bei Antragstellung ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus gewährt." Und zum Deckel: „Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro."
| Position | Antrag heute | Antrag ab 01.02.2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 12 % | −4 Prozentpunkte |
| Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € | −750 € |
| Zuschuss Standardfall | 12.880 € (46 %) | 11.445 € (42 %) | −1.435 € |
| Zuschuss im 80-%-Fall | 22.400 € | 21.800 € | −600 € |
Eigene Rechnung aus dem KfW-Merkblatt 07/2026, Stand 29.08.2026.
Das ist der ehrliche Rahmen für die Frage „jetzt oder später". Rund 1.435 € im Standardfall, rund 600 € im einkommensabhängigen Bestfall, und danach alle sechs Monate erneut. Für die Photovoltaik gilt der Zeitdruck nicht in gleicher Weise: Der Nullsteuersatz ist unbefristet. Wer sich aber die aktuelle Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für 20 Jahre sichern will, sollte die Inbetriebnahme noch für 2026 planen. Nach geltendem Recht gilt dieser Satz für Inbetriebnahmen bis zum 31.01.2027. Gleichzeitig sieht der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 29.07.2026 vor, die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 durch eine auf 36 Monate befristete Übergangszahlung zu ersetzen. Beschlossen ist das noch nicht, ein Januar-Termin ist dadurch aber unsicherer als ein Dezember-Termin. Und ein Warten auf sinkende Anlagenpreise ist derzeit keine belastbare Strategie: Der Photovoltaics Report des Fraunhofer ISE nennt für 2026 Chinas Streichung der 9-prozentigen Exportumsatzsteuer-Rückerstattung im April 2026 zusammen mit steigenden Material- und Frachtkosten als preistreibend.
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Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet ein Komplettpaket aus Wärmepumpe und Photovoltaik?
Vor Förderung liegt das Paket 2026 bei 40.000–60.000 €, wenn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine 10-kWp-PV-Anlage und rund 10 kWh Speicher zusammenkommen. Ohne Speicher sind es 37.000–53.000 €, mit 12 kWp und 12 kWh rund 41.700–60.000 €. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung verschiebt die Untergrenze um rund 13.000 € nach oben. Eine amtliche Preisstatistik für Wärmepumpen-Endkundenpreise existiert nicht, die Spannen stammen aus Marktbeobachtung.
Wie viel Förderung gibt es für Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen?
Für die Wärmepumpe im Standardfall 46 % (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten, also 12.880 €. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 %, also 22.400 €. Für die Photovoltaik gibt es keinen Bundeszuschuss, sondern 0 % Umsatzsteuer, die Einspeisevergütung und die Einkommensteuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auch für die Wärmepumpe?
Nein. Das BMF-Schreiben vom 30.11.2023 nennt die Wärmepumpe wörtlich als „Stromverbraucher für den neu erzeugten Strom", der nicht zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage gehört. Sie wird mit 19 % abgerechnet, auch wenn sie im selben Angebot steht wie die PV-Anlage. Begünstigt mit 0 % sind Module, Wechselrichter, Speicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität und die im Schreiben aufgezählten Nebenleistungen.
Sollte man zuerst die Wärmepumpe oder zuerst die Photovoltaik einbauen?
Fachlich zuerst die Wärmepumpe planen, denn ihr Stromverbrauch bestimmt die sinnvolle Anlagengröße der Photovoltaik. Der Ablauf lautet: Heizlast nach DIN EN 12831-1 ermitteln, daraus die Kilowattzahl der Wärmepumpe, daraus den Jahresstromverbrauch, daraus die Kilowattpeak der PV-Anlage und zuletzt die Speichergröße. Wer die PV zuerst baut, legt sie auf einen Verbrauch aus, den es noch nicht gibt.
Ein Anbieter für beides oder zwei getrennte Aufträge?
Beides ist zulässig, und die Förderung behandelt beide Wege gleich: Den KfW-Antrag begleitet in jedem Fall der Fachunternehmer der Heizung, der Solarteur spielt darin keine Rolle. Für das Bündel spricht die Schnittstellenhaftung zwischen Wärmepumpensteuerung und Energiemanager, für die Einzelvergabe die getrennte Preisprüfung und die saubere Umsatzsteuertrennung. Die Elektroarbeiten muss ohnehin ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb ausführen (§ 13 Abs. 2 NAV).
Wie groß muss die PV-Anlage für eine Wärmepumpe sein?
Die Größe folgt aus dem addierten Jahresstromverbrauch von Haushalt und Wärmepumpe, nicht aus einer Pauschale. Für Einfamilienhäuser mit Wärmepumpe liegen 8–12 kWp im üblichen Bereich. Prüfen Sie parallel die Dachfläche: Ein Kilowattpeak braucht laut Verbraucherzentrale rund 5–7 m² inklusive Randabständen und Verschnitt.
Wie viel Eigenanteil bleibt nach Abzug der Förderung?
Im Rechenbeispiel mit 48.500 € Paketpreis bleiben im Standardfall 35.620 € und im 80-%-Fall 26.100 €. Die effektive Förderquote auf das Gesamtpaket beträgt damit 26,6 % beziehungsweise 46,2 %, obwohl der Fördersatz auf dem Bescheid 46 % oder 80 % lautet. Der Unterschied entsteht allein durch den Deckel von 28.000 € förderfähigen Kosten.
Muss man Wärmepumpe und PV gleichzeitig bauen, um die Förderung zu behalten?
Nein. Das KfW-Merkblatt räumt einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten ab Zusage ein; die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen. Sie können die Wärmepumpe also zuerst umsetzen und die Photovoltaik später folgen lassen, ohne den Zuschuss zu gefährden. Für die PV-Anlage selbst gibt es keine Antragspflicht.
Braucht man für Wärmepumpe und Photovoltaik einen neuen Zählerschrank?
Häufig ja, aber nur einen. Die Ertüchtigung kostet im Einfamilienhaus 1.500–3.500 € und ist als Nebenleistung der PV-Lieferung mit 0 % Umsatzsteuer begünstigt, wenn sie im PV-Vertrag steht. Landet derselbe Posten im Heizungsvertrag, fallen 19 % an, also 285–665 € mehr. Dazu kommt in aller Regel ein intelligentes Messsystem, weil ein Haus mit Wärmepumpe die 6.000-kWh-Schwelle und eine Anlage über 7 kW die Leistungsschwelle des § 29 MsbG überschreitet.
Nächster Schritt: Was Ihr Gebäude wirklich braucht
Ob bei Ihnen 8, 10 oder 12 kWp sinnvoll sind, wie hoch die Heizlast ausfällt und welcher Anteil des Pakets tatsächlich gefördert wird, hängt an Baujahr, Dachfläche, Vorlauftemperatur und Ihrem realen Stromverbrauch. Die Spannen in diesem Ratgeber sind belegte Marktkorridore, keine gebäudespezifische Zusage. Mit reduco analysieren Sie Ihr Gebäude in wenigen Minuten und sehen, welche Wärmepumpenleistung, welche Anlagengröße und welcher Eigenanteil für Ihr Haus realistisch sind, bevor Sie das erste Angebot einholen.
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