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Heizperiode 2026/27: Wann sie beginnt, 1. Oktober bis 30. April

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 7. September 202616 Minuten

Thermostat an einem Heizkörper wird zum Beginn der Heizperiode neu eingestellt

Bekannt aus

ESMT Berlin
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitraum: Die Heizperiode läuft nach Rechtsprechung und Vertragspraxis vom 1. Oktober bis 30. April. Einen gesetzlichen Termin gibt es nicht. Mietverträge dürfen den Zeitraum verlängern, aber nicht verkürzen.
  • Mindesttemperatur: Von 6 bis 23 Uhr sind 20 °C in Wohnräumen und 21 °C im Bad geschuldet, nachts 18 °C (LG Berlin, Urteil vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97).
  • Heizpflicht außerhalb: Auch im September oder Mai muss geheizt werden. Das AG Uelzen bejahte die Pflicht bei drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 °C Außentemperatur (Urteil vom 09.04.1986, Az. 4a C 272/86).
  • Preise im Winter 2026/27: Erdgas 11,93 ct/kWh im Einfamilienhaus, Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh (BDEW, August 2026), Fernwärme 15,6 ct/kWh brutto (AGFW, Stichtag 1. April 2026).
  • Prüfpflicht: In Gebäuden ab sechs Wohnungen müssen wassergeführte Heizungen nach § 60b GModG geprüft und optimiert werden. Für Anlagen von vor Oktober 2009 endet die Frist am 30. September 2027.
  • Förderfrist: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 %. Für die Umsetzung nach der Zusage bleiben 36 Monate.

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Die Heizperiode läuft in Deutschland vom 1. Oktober bis zum 30. April. Ein Gesetz, das dieses Datum vorschreibt, gibt es nicht: Der Zeitraum stammt aus Mietverträgen, Gemeinschaftsordnungen und der Rechtsprechung. Verbindlich ist etwas anderes, nämlich die Temperatur. Nach dem Landgericht Berlin müssen zwischen 6 und 23 Uhr mindestens 20 °C in Wohnräumen und 21 °C im Bad erreichbar sein, nachts 18 °C. Und geheizt werden muss auch außerhalb des Zeitraums, sobald es draußen mehrere Tage kalt bleibt.

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Wann beginnt die Heizperiode 2026/27 und wann endet sie?

Für die Saison 2026/27 gilt die übliche Faustregel: Sie beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 30. April 2027. Diese Spanne steht in den meisten Mietverträgen und Gemeinschaftsordnungen, weil sie den kalten Teil des Jahres in Deutschland zuverlässig abdeckt. Sie ist aber ein Verwaltungsdatum, kein physikalisches. Ob eine Wohnung Wärme braucht, entscheidet das Wetter.

Die Faustregel vom 1. Oktober bis zum 30. April

Praktisch bedeutet der 1. Oktober vor allem eines: Ab diesem Tag muss die Anlage betriebsbereit sein und auf Anforderung Wärme liefern. Vermietende dürfen die Heizung nicht erst nach einer Kälteperiode anwerfen, und sie dürfen sie am 30. April nicht abschalten, wenn draußen noch Frost herrscht. Der Deutsche Mieterbund formuliert es als Untergrenze: Spätestens ab dem 1. Oktober läuft die Heizperiode.

Heiztag statt Kalenderdatum: die 15-Grad-Heizgrenze

Fachlich sauberer arbeitet die Statistik mit der Heizgrenztemperatur. Liegt die Tagesmitteltemperatur unter 15 °C, gilt der Tag als Heiztag, so definiert es das Statistische Bundesamt. Die Summe der Abweichungen von dieser Grenze ergibt die Heizgradtage, mit denen Abrechnungen witterungsbereinigt werden. In einem milden Herbst gibt es deshalb Oktoberwochen ohne einen einzigen Heiztag, in einem kalten September dagegen zehn Heiztage vor dem offiziellen Start.

Gibt es einen gesetzlichen Termin für die Heizperiode?

Nein. Es existiert keine Norm im BGB, in der Heizkostenverordnung oder im Gebäudemodernisierungsgesetz, die einen Anfangs- oder Endtermin festlegt. Der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April stammt aus der Vertragspraxis und aus der Rechtsprechung: Das Landgericht Berlin legt ihn in seiner Leitentscheidung zur Heizpflicht ausdrücklich zugrunde (Urteil vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97, NZM 1999, 1039). Rechtlich verbindlich ist stattdessen die Pflicht aus dem Mietvertrag, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Und dazu gehört Wärme.

Was im Mietvertrag stehen darf und was unwirksam ist

Verträge dürfen den Zeitraum ausdehnen, etwa vom 15. September bis 15. Mai. Sie dürfen ihn nicht verkürzen und die Heizpflicht auch nicht auf die Heizperiode begrenzen. Eine Formularklausel, die die Beheizung in der Heizperiode zwischen 7 und 22 Uhr auf 20 °C begrenzt, gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle als unterste Grenze des in Geschäftsbedingungen Zulässigen (OLG Celle, WuM 1990, 112, 113). Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seinem Urteil vom 15.05.1991 ausdrücklich offengelassen (Az. VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750, 1753). Wer in einem Formularvertrag weniger verspricht, riskiert also die Unwirksamkeit der Klausel.

Heizperiode in der Gemeinschaftsordnung einer WEG

In Eigentümergemeinschaften steht die Heizperiode oft in der Gemeinschaftsordnung oder in einem Verwalterbeschluss. Sie regelt dann, ab wann die Zentralheizung im Automatikbetrieb läuft. Für selbstnutzende Eigentümer ist das eine Komfortfrage, für vermietende Eigentümer eine Haftungsfrage: Wer seiner Mietpartei die geschuldete Temperatur nicht liefert, kann sich nicht auf den Beschluss der Gemeinschaft berufen.

Mindesttemperatur in der Wohnung: 20 °C tagsüber, 18 °C nachts

Die eigentliche Rechtsfrage lautet nicht, wann geheizt wird, sondern wie warm es werden muss. Maßgeblich sind Urteile der Instanzgerichte, gemessen wird in der Raummitte in etwa einem Meter Höhe. Die folgende Übersicht fasst die Werte zusammen, auf die sich Mietervereine und Gerichte in der Praxis stützen.

Raum oder Situation Zeitfenster Geschuldete Mindesttemperatur Fundstelle
Wohn- und Aufenthaltsräume 6 bis 23 Uhr 20 °C LG Berlin, 26.05.1998, Az. 64 S 266/97
Bad 6 bis 23 Uhr 21 °C LG Berlin, ebd.
Wohnräume nachts 23 bis 6 Uhr 18 °C LG Berlin, ebd.
Nachtabsenkung durch den Vermieter ca. 0 bis 6 Uhr 16 bis 17 °C zulässig, Tageswert in 30 bis 60 Minuten wieder erreichbar AG Bonn, 26.01.2021, Az. 206 C 18/19
Praxisempfehlung Mieterbund 6 bis 24 Uhr 20 bis 22 °C, nachts rund 18 °C Deutscher Mieterbund
Außerhalb der Heizperiode ganztägig Heizpflicht ab 3 aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 °C außen AG Uelzen, 09.04.1986, Az. 4a C 272/86

Quellen: LG Berlin, AG Bonn, AG Uelzen, Deutscher Mieterbund · Stand: September 2026

Tagwerte nach dem Urteil des LG Berlin

Das Landgericht Berlin hat den heute gebräuchlichsten Maßstab gesetzt: In der Heizperiode müssen von 6 bis 23 Uhr mindestens 20 °C in Wohnräumen und 21 °C im Bad erreichbar sein. Das Wort erreichbar ist entscheidend. Geschuldet ist nicht, dass die Wohnung dauerhaft auf diesem Wert steht, sondern dass die Anlage ihn liefern kann, wenn das Thermostat aufgedreht wird.

Nachtabsenkung: was das AG Bonn erlaubt

Eine Nachtabsenkung ist zulässig. Das Amtsgericht Bonn hielt eine Absenkung auf rund 16 bis 17 °C zwischen Mitternacht und 6 Uhr für vertretbar, verlangte aber, dass die Behaglichkeitstemperatur von 20 bis 22 °C in den Haupträumen morgens innerhalb von etwa 30 bis 60 Minuten wieder erreicht wird. Dauert es deutlich länger, liegt ein Mangel nach § 536 Abs. 1 BGB vor.

Muss der Vermieter außerhalb der Heizperiode heizen?

Ja, und das ist der am häufigsten übersehene Punkt. Die Heizperiode ist ein Regelzeitraum, keine Ausschlussfrist. Wird es Mitte September oder Anfang Mai kalt, entsteht die Heizpflicht unabhängig vom Kalender. Praktisch heißt das für Eigentümer: Die Anlage muss ganzjährig betriebsbereit bleiben, auch wenn sie im Sommer im Sommerbetrieb nur Warmwasser bereitet.

Kalter September, kalter Mai: die Schwellen der Gerichte

Zwei Maßstäbe stehen nebeneinander. Der erste ist die Außentemperatur: Das Amtsgericht Uelzen sah die Heizpflicht als gegeben an, wenn sie an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 °C liegt (Urteil vom 09.04.1986, Az. 4a C 272/86). Der zweite ist die Innentemperatur. Werden die vom Landgericht Berlin geforderten 20 °C nicht mehr erreicht, liegt ein Mangel vor, gleich welches Datum der Kalender zeigt. Die 12-Grad-Marke ist dabei keine Gesetzesgrenze, sondern ein Orientierungspunkt, den die Mietrechtspraxis breit zitiert.

Was Mietende tun müssen, bevor sie mindern

Vor jeder Konsequenz steht die Mängelanzeige. Wer die kalte Wohnung nicht meldet, verliert den Anspruch für die Zeit davor. Sinnvoll ist ein einfaches Protokoll: Datum, Uhrzeit, gemessene Temperatur in Raummitte, Außentemperatur. Erst wenn die Vermieterseite nach der Anzeige nicht reagiert, kommen Minderung oder Ersatzvornahme in Betracht.

Heizung vor der Heizsaison prüfen: Checkliste in sieben Schritten

Für Eigentümer ist der September der eigentlich wichtige Monat. Wer die Anlage vor dem ersten Frost durchgeht, vermeidet den Notfall im November und spart im laufenden Winter Geld. Die folgenden sieben Schritte sind nach Wirkung sortiert, nicht nach Aufwand.

Schritt Zielwert oder Prüfkriterium Aufwand Selbst oder Fachbetrieb
Anlagendruck prüfen 1,0 bis 1,5 bar im kalten Zustand 10 Minuten selbst
Heizkörper entlüften kein Gluckern, gleichmäßig warme Fläche 30 Minuten selbst
Heizkurve und Vorlauftemperatur so niedrig wie möglich bei voller Behaglichkeit 1 Heizwoche Beobachtung selbst, sonst Fachbetrieb
Hydraulischer Abgleich rund 5 % Ersparnis laut Verbraucherzentrale halber Tag Fachbetrieb
Umwälzpumpe prüfen Hocheffizienzpumpe spart bis 120 € im Jahr 1 bis 2 Stunden Fachbetrieb
Wartung und Schornsteinfegertermin Intervalle laut Feuerstättenbescheid jährlich Fachbetrieb
Prüfpflicht § 60b GModG ab 6 Wohneinheiten, Altanlagen bis 30.09.2027 einmalig Fachbetrieb

Quellen: Vaillant, Verbraucherzentrale, § 14 SchfHwG, § 60b GModG · Stand: September 2026

Anlagendruck prüfen: 1,0 bis 1,5 bar im kalten Zustand

Der Wasserdruck einer wandhängenden Heizung liegt im kalten Zustand meist zwischen 1 und 1,5 bar und steigt im Betrieb auf etwa 2 bar. Unter 1 bar wird es kritisch, dann erreichen obere Etagen keine Wärme mehr. Wie Sie richtig nachspeisen, ohne Luft ins System zu ziehen, zeigt die Anleitung zum Heizungswasser nachfüllen und den Anlagendruck einstellen.

Heizkörper entlüften, bevor der erste Frost kommt

Luft im Heizkreis kostet Leistung und macht Geräusche. Der Ablauf ist immer gleich: Pumpe aus, oben im Haus beginnen, Ventil öffnen, warten bis Wasser austritt, danach den Druck erneut prüfen. Die vollständige Reihenfolge steht im Ratgeber Heizkörper richtig entlüften.

Heizkurve und Vorlauftemperatur an die Heizsaison anpassen

Die Heizkurve bestimmt, wie stark die Vorlauftemperatur bei sinkender Außentemperatur steigt. Eine zu steile Kurve heizt an milden Tagen weit über Bedarf. Eine richtig eingestellte Heizungsregelung bringt laut Verbraucherzentrale rund 5 % der Heizkosten. Für Wärmepumpen erklärt der Ratgeber Heizkurve einstellen das Zusammenspiel von Steilheit und Niveau.

Hydraulischer Abgleich: rund 5 Prozent der Heizkosten

Ohne Abgleich bekommen Heizkörper nahe der Pumpe zu viel Wasser und entfernte zu wenig. Die Verbraucherzentrale beziffert die Einsparung durch den hydraulischen Abgleich auf rund 5 % der Heizkosten. Beim Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden ab sechs Wohnungen ist er nach § 60c GModG ohnehin Pflicht. Kosten und Ablauf stehen im Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.

Wartung, Schornsteinfeger und Feuerstättenbescheid

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt die Feuerstättenschau zweimal im Zeitraum seiner Bestellung durch, frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau (§ 14 SchfHwG). Davon getrennt läuft die Überwachung nach der 1. BImSchV: Öl- und Gasfeuerungsanlagen werden je nach Alter alle zwei bis drei Jahre überprüft, Anlagen mit selbstkalibrierender Regelung des Verbrennungsprozesses nur alle fünf Jahre. Verbindlich sind allein die Termine im persönlichen Feuerstättenbescheid, nicht die Pauschalangaben aus Ratgebern.

Prüfpflicht nach § 60b GModG: Frist 30. September 2027

Für wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen schreibt § 60b GModG eine Heizungsprüfung und -optimierung vor. Wärmepumpen sind ausgenommen. Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum Ablauf des 30. September 2027 geprüft sein. Geprüft werden Effizienzparameter, Pumpen, Rohrdämmung und die Absenkung der Vorlauftemperatur.

Wenn die Heizung trotzdem nicht warm wird

Bleiben nach Entlüften und Druckprüfung einzelne Räume kalt, liegt es meist am Thermostatventil, am fehlenden Abgleich oder an einer defekten Umwälzpumpe. Die häufigsten Ursachen und ihre Reihenfolge beim Abarbeiten stehen im Ratgeber Heizung wird nicht warm: die häufigsten Ursachen.

Raumtemperatur je Raum: Empfehlungen von Umweltbundesamt und Verbraucherzentrale

Mietrecht und Energiesparen ziehen hier in unterschiedliche Richtungen. Das Mietrecht nennt Mindestwerte, die erreichbar sein müssen. Das Umweltbundesamt nennt Obergrenzen, die man freiwillig einhalten kann. Beides zusammen ergibt eine praktikable Tabelle für den eigenen Haushalt.

Raum Empfehlung Umweltbundesamt Mietrechtliches Minimum (6 bis 23 Uhr) Hinweis
Wohn- und Arbeitszimmer möglichst nicht über 20 °C 20 °C Deckungsgleich, hier gibt es keinen Konflikt
Küche 18 °C 20 °C als Aufenthaltsraum Abwärme von Herd und Kühlschrank hilft
Schlafzimmer 17 °C 20 °C tagsüber, 18 °C nachts Erreichbarkeit zählt, nicht die Ist-Temperatur
Bad keine eigene Empfehlung 21 °C höchster geschuldeter Wert im Mietrecht
Flur und Nebenräume keine eigene Empfehlung kein eigener Wert Türen zu beheizten Räumen geschlossen halten
Mehrtägige Abwesenheit 15 °C entfällt nicht ganz abschalten

Quellen: Umweltbundesamt, Verbraucherzentrale, LG Berlin (Az. 64 S 266/97) · Stand: September 2026

Kalte Räume: warum das Absenken eine Untergrenze hat

Das Umweltbundesamt empfiehlt, nachts oder bei mehrstündiger Abwesenheit auf etwa 18 °C abzusenken und bei einer Abwesenheit von wenigen Tagen auf 15 °C. Ganz abschalten ist selten sinnvoll, weil ausgekühlte Bauteile beim Wiederaufheizen Energie kosten und Feuchtigkeit an kalten Oberflächen kondensiert. Programmierbare Thermostate erledigen das automatisch und sparen laut Umweltbundesamt rund 10 % Energie.

Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent

Die bekannteste Faustregel stammt von der Verbraucherzentrale: Mit jedem Grad weniger Raumtemperatur sinkt der Heizenergiebedarf um ungefähr 6 %. Von 22 auf 20 °C sind das rund 12 %, ohne jede Investition. Weitere Stellschrauben von der Pumpe bis zum Lüftungsverhalten fasst der Ratgeber richtig heizen und Heizkosten sparen zusammen.

Was kostet die Heizperiode 2026/27 je Energieträger?

Eine Heizperiode kostet je nach Energieträger und Gebäude zwischen wenigen hundert Euro und mehreren tausend. Die folgende Tabelle stellt den aktuellen Arbeitspreis, den Heizspiegel-Wert für eine 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus und eine Modellrechnung für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf nebeneinander.

Energieträger Arbeitspreis mit Stand 70-m²-Wohnung im MFH (Heizspiegel 2025) Einfamilienhaus, 20.000 kWh Wärme
Erdgas 11,93 ct/kWh (BDEW, 24.08.2026) 1.180 € rund 2.390 €
Fernwärme 15,6 ct/kWh brutto (AGFW, Stichtag 01.04.2026) 1.245 € rund 3.120 €
Heizöl 1.401,80 € je 1.000 Liter (EU-Kommission, Woche 31.08.2026) 1.055 € rund 2.800 € bei etwa 2.000 Litern
Holzpellets 427,72 €/t bei 6 t Abnahme (DEPI, August 2026) 740 € keine belegte kWh-Umrechnung verfügbar
Wärmepumpe (Haushaltsstrom) 37,0 ct/kWh (BDEW, 21.08.2026) 715 € rund 2.110 € bei angenommener JAZ 3,5

Quellen: BDEW-Gaspreisanalyse, BDEW-Strompreisanalyse, AGFW-Halbjahresbericht, Weekly Oil Bulletin der EU-Kommission, Deutsches Pelletinstitut, Heizspiegel für Deutschland 2025 · Stand: September 2026

Heizkosten pro Quadratmeter: der Heizspiegel-Maßstab

Der Heizspiegel für Deutschland ist der einzige breit abgestützte Vergleichsmaßstab. Die Ausgabe 2025 von Deutschem Mieterbund und co2online erwartete für eine 70-m²-Wohnung Kosten von 1.180 € bei Erdgas und 715 € bei einer Wärmepumpe. Eine Ausgabe 2026 lag am 7. September 2026 noch nicht vor, die Vorjahresausgabe erschien am 23. September 2025. Für Einfamilienhäuser rechnen Sie besser mit €/m² im Jahr, wie es der Ratgeber Heizkosten pro Quadratmeter im Heizspiegel-Vergleich vorführt.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf

Ein teilsaniertes Einfamilienhaus mit rund 140 m² braucht typischerweise etwa 20.000 kWh Wärme im Jahr. Mit Gas sind das bei 11,93 ct/kWh knapp 2.390 € reine Energiekosten, mit Fernwärme rund 3.120 €, mit einer Wärmepumpe bei einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 3,5 etwa 2.110 €. Grund-, Mess- und Betriebskosten kommen jeweils obendrauf, sie unterscheiden sich stark je nach Versorger.

Heizkosten-Prognose für den Winter 2026/27: CO₂-Preis, Gas und Strom

Die belastbarste Vorschau ist der Blick auf die Preisveränderung des letzten Jahres. Das Statistische Bundesamt weist für den Berichtsmonat Juli 2026 Haushaltsenergie insgesamt mit minus 1,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Innerhalb dieser Zahl gehen die Energieträger deutlich auseinander.

Energieträger Veränderung Juli 2026 zum Vorjahr Treiber Ausblick Winter 2026/27
Strom −5,3 % Netzentgelte um 1,7 ct/kWh gesunken entlastet Wärmepumpen-Haushalte
Erdgas inkl. Betriebskosten −2,9 % Beschaffung und Netzentgelte leicht entlastend, CO₂-Preis wirkt gegen
Fernwärme −1,2 % Mischpreis seit 2023 bei rund 16 ct/kWh brutto stabil, wenige Sprünge
Leichtes Heizöl +34,7 % Rohölnotierung und Beschaffung größtes Preisrisiko im Winter
Haushaltsenergie insgesamt −1,4 % Mischeffekt aller Träger uneinheitlich je nach Heizsystem
CO₂-Preis (nEHS) 2026 Korridor 55 bis 65 €/t Versteigerung statt Festpreis 2027 rechtlich noch offen

Quellen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.08.2026, BDEW-Strompreisanalyse, § 10 BEHG · Stand: September 2026

Heizöl plus 34,7 Prozent, Strom minus 5,3 Prozent

Der Kontrast ist der eigentliche Befund dieser Saison. Wer mit Öl heizt, zahlt gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr, während Strom um 5,3 % günstiger geworden ist. Für ein Ölhaus mit 2.000 Litern Jahresverbrauch bedeutet das mehrere hundert Euro Unterschied. Die BDEW-Strompreisanalyse führt den Rückgang beim Strom vor allem auf um 1,7 ct/kWh gesunkene Netzentgelte zurück.

CO₂-Preis 2027: Korridor oder Marktpreis?

2026 werden die Zertifikate des nationalen Emissionshandels erstmals versteigert, in einem Korridor von 55 € Mindest- und 65 € Höchstpreis je Tonne. Zum Vergleich: 2021 lag der Festpreis bei 25 €, 2025 bei 55 €. Für 2027 nennt das Gesetz keinen Korridor mehr. § 10 Abs. 3 BEHG koppelt den Preis stattdessen an den Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel, festzulegen durch Rechtsverordnung. Ein Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 will den Korridor fortführen, das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Was das für Gas und Öl bedeutet, rechnet der Ratgeber zum CO₂-Preis für Gas und Heizöl durch.

Wärmepumpe, Gasheizung oder Fernwärme: welches System den Winter günstiger übersteht

Für die Entscheidung zählen vier Größen: die laufenden Energiekosten, die Abhängigkeit vom CO₂-Preis, die Preisstabilität und die Förderung beim Einbau. Die folgende Übersicht bündelt sie für das Modellhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf.

System Jahreskosten Wärme (EFH, 20.000 kWh) CO₂-Preis betrifft das System Förderung beim Einbau 2026 Preisrisiko im Winter
Wärmepumpe rund 2.110 € bei JAZ 3,5 nein 30 % Grundförderung plus Boni gering, Strom zuletzt −5,3 %
Gasheizung rund 2.390 € ja keine BEG-Förderung mittel, CO₂-Preis steigt
Fernwärme rund 3.120 € indirekt über den Erzeugungsmix 30 % Grundförderung für Netzanschluss und Übergabestation gering, Mischpreis stabil
Ölheizung rund 2.800 € ja keine BEG-Förderung hoch, zuletzt +34,7 %
Pelletheizung Preis nur je Tonne belegt nein 30 % Grundförderung saisonal, Hoch meist Nov. bis Jan.

Quellen: BDEW, AGFW, Deutsches Pelletinstitut, Statistisches Bundesamt, KfW · Stand: September 2026

Warum die Wärmepumpe in der Jahresrechnung vorn liegt

Der Grund ist nicht der Strompreis, sondern der Umwandlungsfaktor. Aus 1 kWh Strom werden bei einer Jahresarbeitszahl von 3,5 rund 3,5 kWh Wärme. Damit liegen 37,0 ct/kWh Strom rechnerisch bei etwa 10,6 ct/kWh Wärme, unter dem Gaspreis von 11,93 ct/kWh. Der Vorsprung wächst mit jedem Anstieg des CO₂-Preises. Eine Gegenüberstellung aller Systeme über die Lebensdauer bietet der Heizkostenvergleich der Systeme.

Fernwärme: 15,6 ct/kWh und wenige Preissprünge

Fernwärme ist im Modellhaus die teuerste Option, dafür die berechenbarste. Der gewichtete Mischpreis für den Abnahmefall Mehrfamilienhaus lag zum Stichtag 1. April 2026 bei 15,6 ct/kWh brutto und bewegt sich seit 2023 um rund 16 ct/kWh. Die Datenbasis des AGFW umfasst 710 gemeldete Teilnetze und über die Hälfte des Marktes.

Lohnt sich der Heizungstausch noch vor der Heizperiode?

Ehrliche Antwort: Für diesen Winter meist nicht mehr. Zwischen Angebot, Förderzusage und Montage liegen in der Regel mehrere Monate, und im Herbst sind die Kapazitäten der Fachbetriebe am knappsten. Der Antrag lohnt trotzdem jetzt, weil die Zusage 36 Monate gilt und der Klimageschwindigkeitsbonus am 1. Februar 2027 sinkt. Der Markt zieht ohnehin an: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 195.000 Wärmepumpen abgesetzt, 40 % mehr als im Vorjahreszeitraum.

Reparieren oder tauschen: die Entscheidung im Herbst

Die Rechnung entscheidet sich am Eigenanteil nach Förderung, nicht am Bruttopreis. Die Reparaturspanne unten ist eine Marktspanne und keine amtliche Größe. Alle Förderwerte stammen aus dem KfW-Programm 458 mit Richtlinienstand 21.07.2026.

Weg Investition brutto Förderung Eigenanteil Wirkt in dieser Heizsaison?
Altanlage reparieren 300 bis 3.000 € (Marktspanne) 0 € 300 bis 3.000 € ja, meist in wenigen Tagen
Neue Heizung, Antrag bis 31.01.2027 28.000 € 46 % = 12.880 € 15.120 € meist nein
Neue Heizung, zvE bis 30.000 € 28.000 € 80 % = 22.400 € 5.600 € meist nein
Neue Heizung, Antrag ab 01.02.2027 28.000 € 42 % von 27.250 € = 11.445 € 16.555 € nein, Umsetzung 2027

Quellen: KfW (Programm 458), BEG-Richtlinie vom 21.07.2026, Reparaturspanne als Marktspanne ohne amtliche Quelle · Stand: September 2026

36 Monate Umsetzungsfrist: jetzt beantragen, im Sommer bauen

Der Ablauf ist festgelegt: Zuerst schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage enthält, danach stellen Sie den Antrag. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung, die Nachweise sind spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens fällig. Was ein Systemwechsel kostet, steht im Ratgeber zu den Kosten einer neuen Heizung.

Förderung für den Heizungstausch 2026: 30 Prozent plus 16 Prozent Klimabonus

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze. Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder Eigentümer, Voraussetzung ist eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie. Die Boni sind an Selbstnutzung gebunden und werden gedeckelt.

Förderbaustein Satz Voraussetzung Frist oder Degression
Grundförderung 30 % Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie unbefristet
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % funktionstüchtige fossile Altanlage, Selbstnutzung 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028, 0 % ab 01.08.2028
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % zvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, nur Selbstnutzer unbefristet
Familienzuschlag zvE −10.000 € mindestens ein minderjähriges, im Haushalt gemeldetes Kind unbefristet
Deckel 80 % bzw. 70 % 80 % bei zvE bis 30.000 €, mit Familienzuschlag bis 40.000 € unbefristet
Förderfähige Kosten 28.000 € (1. Wohneinheit) je Wohneinheit gestaffelt ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
Maximaler Zuschuss 22.400 € 80 % von 28.000 € folgt der Kostenbasis

Quellen: KfW, Heizungsförderung für Wohngebäude (458), BEG-Richtlinie vom 21.07.2026 · Stand: September 2026

Degression ab 1. Februar 2027: 12 statt 16 Prozent

Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Im Standardfall ohne Einkommensbonus sinkt der Zuschuss dadurch von 12.880 € auf 11.445 €, ein Unterschied von 1.435 €. Voraussetzung bleibt in jedem Fall, dass die alte fossile Anlage bei Antragstellung noch funktionstüchtig ist. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur KfW 458 mit bis zu 22.400 Euro Zuschuss.

Förderfähige Kosten sinken halbjährlich um 750 Euro

Die zweite Stellschraube wird oft übersehen. Die Basis von 28.000 € für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 €. Beide Effekte zusammen, niedrigerer Bonus und niedrigere Basis, machen den Antragstermin zur wichtigsten Entscheidung dieses Winters. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen.

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Mietminderung bei kalter Wohnung: Voraussetzungen und Grenzen

Bleibt die Wohnung in der Heizperiode zu kalt, liegt ein Mangel vor, und die Miete ist nach § 536 Abs. 1 BGB angemessen herabgesetzt. Der Gesetzestext nennt keine Quote, sondern verlangt eine Bewertung im Einzelfall und lässt unerhebliche Beeinträchtigungen außer Betracht. Der Deutsche Mieterbund nennt als Beispiel eine Kürzung um 20 bis 30 %, wenn die Wohnung nur 16 bis 18 °C erreicht.

Ohne Mängelanzeige keine Minderung

Die Minderung tritt zwar kraft Gesetzes ein, praktisch scheitert sie aber regelmäßig am Nachweis. Melden Sie den Mangel schriftlich, mit Datum, Uhrzeit und gemessener Temperatur. Kürzen Sie im Zweifel unter Vorbehalt, damit aus einer zu hoch angesetzten Quote kein Zahlungsverzug wird. Die im Netz kursierenden Minderungstabellen aus Kanzleiblogs sind keine belastbare Grundlage.

Monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV

Ein oft ungenutztes Kontrollinstrument: Bei fernablesbaren Zählern muss der Gebäudeeigentümer seit dem 1. Januar 2022 monatlich über den Verbrauch informieren, inklusive Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem normierten Durchschnittsnutzer. Die Jahresabrechnung braucht zusätzlich einen grafischen Vergleich des witterungsbereinigten Verbrauchs. Wer diese Daten anfordert, erkennt Abweichungen im laufenden Winter statt erst nach der Abrechnung.

Häufige Fragen zur Heizperiode

Ab wann muss der Vermieter in der Heizperiode heizen?

Spätestens ab dem 1. Oktober muss die Heizung betriebsbereit sein und die geschuldete Temperatur liefern. Ein Anlaufdatum nach der ersten Kältewelle reicht nicht. Steht im Mietvertrag ein früherer Beginn, gilt dieser. Ein späterer Beginn als der 1. Oktober ist in Formularverträgen angreifbar.

Wie warm muss die Wohnung nachts sein?

Nachts zwischen 23 und 6 Uhr genügen nach dem Landgericht Berlin 18 °C. Eine Absenkung auf 16 bis 17 °C hielt das Amtsgericht Bonn für zulässig, allerdings nur unter einer Bedingung: Morgens müssen die Haupträume die Tagestemperatur von 20 bis 22 °C innerhalb von etwa 30 bis 60 Minuten wieder erreichen.

Darf im Mietvertrag eine kürzere Heizperiode stehen?

Nein. Vermietende dürfen den Zeitraum verlängern, aber nicht verkürzen. Auch Klauseln, die die Heizpflicht vollständig auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April begrenzen, gehen zu weit, weil die Heizpflicht bei anhaltender Kälte auch außerhalb entsteht. Als unterste Grenze des in Formularverträgen Zulässigen gelten 20 °C zwischen 7 und 22 Uhr (OLG Celle, WuM 1990, 112); der Bundesgerichtshof hat die Frage 1991 offengelassen.

Muss der Vermieter auch im Sommer heizen?

Ja, wenn es kalt genug wird. Das Amtsgericht Uelzen nahm die Heizpflicht an, wenn die Außentemperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12 °C liegt (Az. 4a C 272/86). Daneben zählt die Innentemperatur: Sind 20 °C nicht mehr erreichbar, liegt ein Mangel vor. Die Anlage muss deshalb ganzjährig betriebsbereit bleiben, auch wenn sie im Sommerbetrieb nur Warmwasser bereitet.

Wie viel Miete kann ich bei einer kalten Wohnung mindern?

Belegt ist die Orientierung des Deutschen Mieterbunds: 20 bis 30 % bei einer Wohnung, die nur 16 bis 18 °C erreicht. Eine gesetzliche Quotentabelle gibt es nicht, § 536 BGB verlangt eine angemessene Herabsetzung im Einzelfall. Vor jeder Kürzung steht die Mängelanzeige, im Zweifel unter Vorbehalt zahlen.

Ist es günstiger, die Heizung tagsüber ganz auszuschalten?

Meist nicht. Das Umweltbundesamt empfiehlt bei mehrstündiger Abwesenheit eine Absenkung auf etwa 18 °C und erst bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen 15 °C. Vollständig ausgekühlte Räume kosten beim Wiederaufheizen mehr Energie, als die Absenkung eingespart hat, und Feuchtigkeit schlägt sich an kalten Oberflächen nieder.

Welche Temperatur sollte im Schlafzimmer in der Heizperiode herrschen?

Das Umweltbundesamt empfiehlt 17 °C. Mietrechtlich schuldet die Vermieterseite auch im Schlafzimmer tagsüber 20 °C, weil es ein Wohnraum ist. Der Unterschied ist kein Widerspruch: Geschuldet ist, dass 20 °C erreichbar sind, nicht dass Sie dauerhaft so warm schlafen müssen.

Was kostet eine Heizperiode für ein Einfamilienhaus?

Für ein teilsaniertes Haus mit rund 20.000 kWh Wärmebedarf liegen die reinen Energiekosten bei etwa 2.390 € mit Erdgas, 2.800 € mit Heizöl, 3.120 € mit Fernwärme und rund 2.110 € mit einer Wärmepumpe bei angenommener Jahresarbeitszahl 3,5. Grund- und Messkosten kommen hinzu.

Steigen die Heizkosten in der Heizsaison 2026/27?

Nicht einheitlich. Im Juli 2026 lag Haushaltsenergie 1,4 % unter dem Vorjahr, Strom sogar 5,3 % darunter. Leichtes Heizöl war dagegen 34,7 % teurer. Wer mit Öl heizt, muss also mit deutlich höheren Kosten rechnen, während Wärmepumpen- und Gashaushalte eher entlastet werden.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden sich Mietende an einen Mieterverein und Vermietende an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Nächster Schritt: die eigene Heizung vor dem 1. Oktober einordnen

Die Heizperiode ist für Mietende vor allem eine Rechtsfrage und für Eigentümer eine Kostenfrage. Beide lassen sich vor dem 1. Oktober klären. Prüfen Sie Anlagendruck, Entlüftung und Heizkurve selbst, und lassen Sie Abgleich und Wartung terminieren, bevor die Fachbetriebe im November ausgebucht sind. Wer darüber hinaus wissen will, ob sich der Systemwechsel für das eigene Gebäude rechnet, braucht drei Zahlen: den tatsächlichen Wärmebedarf, den passenden Fördersatz und den Eigenanteil nach Abzug. Genau diese Größen ermittelt die Gebäudeanalyse von reduco für Ihre Adresse, bevor das erste Angebot auf dem Tisch liegt.

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