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Wärmepumpe Sperrzeiten 2026: EVU-Sperre und 4,2-kW-Regel

Hendrik Stotz

Hendrik Stotz

Zertifizierter Energieeffizienz-Experte

Stand: 14. September 202616 Minuten

Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem Wohnhaus, deren Stromversorgung der Netzbetreiber zu festen Sperrzeiten unterbrechen kann

Bekannt aus

ESMT Berlin
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ZIA Innovation 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sperrdauer im Altvertrag: maximal 2 Stunden am Stück, höchstens 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden, und zwischen zwei Unterbrechungen muss die Betriebszeit mindestens so lang sein wie die Unterbrechung selbst.
  • Ein echtes Zeitfenster statt Faustformel: NEW Netz sperrt Mo bis Fr 12:30 bis 14:00 und 17:30 bis 19:30 Uhr und nur von Oktober bis April, also 3,5 Stunden an Werktagen statt der zulässigen 6.
  • Seit 2024 wird gedimmt, nicht abgeschaltet: Bei einem Eingriff nach § 14a EnWG bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar, bei Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung mindestens 40 % davon.
  • Beides gilt parallel bis 31.12.2028: Wer bereits ein reduziertes Netzentgelt nach altem Recht bezieht, behält seine Sperrzeiten unverändert; ein freiwilliger Wechsel ist möglich, aber nicht umkehrbar.
  • Sperrzeiten kosten Leistung: 6 Sperrstunden pro Tag machen aus einer 8-kW-Auslegung nach VDI 4645 rechnerisch 10,7 kW, also eine Nummer größer und entsprechend teurer.
  • Die Gegenleistung: Modul 1 entlastet im Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW um durchschnittlich 145 € pro Jahr, Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %; Wärmepumpentarife mit separatem Zähler liegen bei durchschnittlich 24 ct/kWh gegenüber 37,0 ct/kWh Haushaltsstrom.

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Sperrzeiten bei der Wärmepumpe bedeuten: Der Netzbetreiber unterbricht die Stromzufuhr zu festen Uhrzeiten. Der verbreitete Rahmen liegt bei maximal 2 Stunden am Stück und höchstens 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden, die genauen Fenster legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Für Anlagen ab dem 1. Januar 2024 gilt etwas anderes: Statt einer Abschaltung darf nur noch gedimmt werden, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar. Beide Welten existieren 2026 nebeneinander, entscheidend ist das Datum Ihres Netzanschlussvertrags.

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Genau diese Zweiteilung sorgt für die meiste Verwirrung. Wer 2019 eine Wärmepumpe mit Wärmepumpentarif und eigenem Zähler installiert hat, lebt weiterhin mit echten Abschaltfenstern. Wer 2026 neu baut, bekommt stattdessen eine netzorientierte Steuerung. Die Mechanik der neuen Regelung mit ihren drei Modulen der Netzentgeltreduzierung erklärt ausführlich unser Artikel zu § 14a EnWG bei der Wärmepumpe. Hier geht es um die Sperrzeiten selbst: wie lange sie dauern, was sie in der Auslegung und im Speicher kosten und wie Sie herausfinden, was für Ihre Anlage gilt.

Wie lange und wie oft darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe sperren?

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb gegangen sind, steht die Antwort in den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers. Der Rahmen, den nahezu alle Netzbetreiber übernommen haben, besteht aus drei Bedingungen: Eine einzelne Unterbrechung dauert höchstens zwei Stunden. Innerhalb von 24 Stunden summieren sich die Unterbrechungen auf höchstens sechs Stunden. Und zwischen zwei Unterbrechungen muss die Wärmepumpe mindestens so lange laufen dürfen, wie die vorangegangene Unterbrechung gedauert hat. Aus der letzten Bedingung folgt der praktische Höchstwert von drei Sperrblöcken zu je zwei Stunden.

Wichtig ist die Rechtsnatur dieser Regel. Sie steht nicht im Energiewirtschaftsgesetz, sondern im Liefervertrag und in den technischen Bedingungen des Netzbetreibers. Die Stromnetzzugangsverordnung, auf die viele Netzbetreiber ihre Veröffentlichung der Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeiten gestützt haben, ist auf gesetze-im-internet.de nicht mehr abrufbar; manche Netzbetreiber-Seiten verweisen trotzdem weiter darauf. Geltende gesetzliche Grundlage für die Steuerung ist heute § 14a EnWG, der Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Kälteanlagen, Stromspeicher und Nachtstromspeicherheizungen ausdrücklich als steuerbare Verbrauchseinrichtungen benennt.

Kriterium Klassische EVU-Sperre (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) Netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG (ab 01.01.2024)
Art des Eingriffs vollständige Abschaltung Dimmung des netzwirksamen Leistungsbezugs
Verbleibende Leistung 0 kW mindestens 4,2 kW; über 11 kW Netzanschlussleistung mindestens 40 % davon
Dauer je Eingriff maximal 2 Stunden am Stück präventive Steuerung maximal 2 Stunden pro Tag, sonst nur bei akuter Netzgefährdung
Maximum pro Tag 6 Stunden in 24 Stunden; Betriebszeit dazwischen mindestens so lang wie die Unterbrechung keine feste Tagesobergrenze, Eingriffe nur so weit nachweisbar erforderlich
Zeitpunkt feste, vorab veröffentlichte Uhrzeiten Übergangsmodell mit festen Fenstern, ab spätestens 2029 nur noch auf Basis von Echtzeitdaten
Separater Zähler Pflicht für den Wärmepumpentarif nur für Modul 2
Gegenleistung günstigerer Arbeitspreis im Wärmepumpentarif reduziertes Netzentgelt nach Modul 1, 2 oder 3
Läuft bis 31.12.2028 (Nachtspeicherheizungen: 01.01.2029) dauerhaft

Quellen: Bundesnetzagentur (Festlegung BK6-22-300), § 14a EnWG, NEW Netz · Stand: September 2026

Der entscheidende Unterschied: Früher ging das Gerät aus, heute wird es leiser gestellt. Eine Anlage, die zu bestimmten Stunden gar keinen Strom bekommt, braucht eine andere Auslegung und einen anderen Speicher als eine Anlage, die jederzeit mindestens 4,2 kW ziehen darf.

Sperrzeiten der Wärmepumpe beim Netzbetreiber: ein veröffentlichtes Zeitfenster

In Ratgebern steht fast immer nur, die Zeiten seien je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Das stimmt, hilft aber niemandem weiter. Deshalb hier ein real veröffentlichtes Fenster samt dem Rahmen, den es ausfüllt. Die NEW Netz GmbH am Niederrhein sperrt werktags in zwei Blöcken, dafür nur im Winterhalbjahr, und bleibt damit deutlich unter dem, was ihre eigene technische Richtlinie zulassen würde.

Angabe Zeiten Zeitraum Summe pro Tag
Sperrzeiten NEW Netz GmbH (Niederrhein), Anlagen bis 31.12.2023 Mo bis Fr 12:30 bis 14:00 und 17:30 bis 19:30 Uhr Oktober bis April 3,5 Stunden an Werktagen, im Sommerhalbjahr keine
Rahmen laut technischer Richtlinie NEW Netz maximal 2 Stunden am Stück, Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen mindestens so lang wie die Unterbrechung ganzjährig höchstens 6 Stunden in 24 Stunden
Schwachlastzeit (Niedertarif) NEW Netz täglich 00:00 bis 06:00 Uhr ganzjährig 6 Stunden Niedertarif

Quelle: NEW Netz GmbH, Technische Richtlinien (Schalt- und Messsysteme) · Stand: September 2026. Die Zeiten gelten nur im Netzgebiet der NEW Netz und nur für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023.

Zwei Beobachtungen sind wichtig. Erstens liegen die Fenster in den Lastspitzen des Netzes, also mittags und am frühen Abend. Genau dann ist auch der Wärmebedarf im Haus hoch, weshalb Sperrzeiten spürbarer sind, als ihre Stundenzahl vermuten lässt. Zweitens schöpft der Netzbetreiber die sechs Stunden nicht aus, die seine eigene Richtlinie zuließe. Wer nur die Faustformel dreimal zwei Stunden kennt, plant deshalb systematisch zu vorsichtig und kauft ein zu großes Gerät.

Die für Sie geltenden Zeiten finden Sie in den technischen Anschlussbedingungen Ihres Verteilnetzbetreibers, meist unter Stichworten wie Schaltzeiten, Sperrzeiten oder schaltbare Einrichtungen, und zusätzlich im Liefervertrag für den Wärmepumpenstrom. Wer seine Anlage neu anschließt, klärt das im selben Zug wie die Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber.

Herkunft der Regel dreimal zwei Stunden Sperrzeit bei Wärmepumpen

Die Zahl dreimal zwei Stunden geistert durch jeden Ratgeber, fast nie mit Quelle. Sie stammt aus dem Regularium für das Label SG Ready des Bundesverbands Wärmepumpe. Dort heißt es zum Betriebszustand 1, eine vollständige Sperre der Wärmepumpe dürfe maximal zwei Stunden anliegen und maximal dreimal pro Tag geschaltet werden. Der Betriebszustand 1 sei, so das Regularium wörtlich, abwärtskompatibel zur häufig zu festen Uhrzeiten geschalteten EVU-Sperre. Das Regularium legt außerdem fest, dass ein gesetztes Sperrsignal mindestens zehn Minuten aktiv bleibt und frühestens zehn Minuten nach dem Abfallen erneut aktiviert werden darf.

Die Herstellerseite hat die Sperre also technisch nachgebaut, nicht die Gesetzgebung sie vorgeschrieben. Der Netzbetreiber schaltet nach seinen technischen Bedingungen, das Gerät versteht das Signal nach SG-Ready-Logik, und der Betriebszustand 2 sorgte im alten Standard für die Vorbereitung: Normalbetrieb mit anteiliger Wärmespeicher-Füllung für die maximal zweistündige EVU-Sperre. Die vier Betriebszustände beschreibt unser Artikel zu SG Ready und PV-Überschuss bei der Wärmepumpe.

Dieser Standard hat sich inzwischen verschoben, und das hat kaum jemand mitbekommen. Mit der Schnittstellenbeschreibung 1.1 des SG-Ready-Labels entfällt die zeitliche Begrenzung auf zwei Stunden in Betriebszustand 1. Betriebszustand 1 wird zur Begrenzung der Leistungsaufnahme, wobei der Wert entweder bei null liegt, vom Hersteller vorgegeben oder bei der Errichtung festgelegt wird. Auch die anteilige Wärmespeicherfüllung in Betriebszustand 2 entfällt, ebenso der frühere Betriebszustand 4. Die Übergangsphase für bestehende Label nach den alten Regularien endete am 31. Dezember 2025. Die Zwei-Stunden-Logik im Gerät ist damit kein Zielzustand mehr, sondern läuft aus; verbindlich bleibt für Sie nur das, was Ihr konkreter Netzbetreiber-Vertrag vorschreibt.

Was ändert § 14a EnWG an der EVU-Sperre der Wärmepumpe?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für neu angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung eine andere Logik. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass bei einem Steuerungseingriff eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar bleiben muss. Eine vollständige Abschaltung ist damit im Regelfall nicht mehr vorgesehen. Bei Wärmepumpen mit mehr als 11 kW Netzanschlussleistung greift stattdessen ein Skalierungsfaktor von 0,4, sodass mindestens 40 % dieser Leistung verfügbar bleiben. Eine Anlage mit 20 kW Netzanschlussleistung darf also nie unter 8,0 kW gedimmt werden.

Wird die Anlage über ein Energiemanagementsystem gemeinsam mit weiteren steuerbaren Geräten gesteuert, ist die Mindestleistung laut Bundesnetzagentur für alle Verbrauchseinrichtungen gesamthaft und unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Gleichzeitigkeitsfaktors vom Netzbetreiber zu ermitteln. Sie liegt dann über 4,2 kW, aber unter der Summe der Einzelwerte. Zwei weitere Punkte sind im Alltag entscheidend: Der Haushaltsstrom ist von der Regulierung ausgenommen und wird in keinem Fall gedimmt. Und Strom aus einer eigenen PV-Anlage oder aus einem Batteriespeicher wird nicht angerechnet, weil sich die Grenze ausschließlich auf den Bezug aus dem Netz bezieht. Wer Eigenerzeugung hat, hebt seine reale Leistungsgrenze also faktisch an.

Alles Weitere zu den drei Modulen der Netzentgeltreduzierung, zu den Fristen und zur Wahl zwischen Direktsteuerung und Energiemanagementsystem steht im Schwesterartikel zu § 14a EnWG und der Wärmepumpe. Für die Sperrzeit-Frage genügt der Kern: Der Eingriff heißt heute Dimmung, nicht Abschaltung, und er ist der Preis für ein niedrigeres Netzentgelt.

Gelten für Bestands-Wärmepumpen 2026 noch Sperrzeiten?

Ja, und zwar unverändert. Für Verbrauchseinrichtungen, für die bereits ein reduziertes Netzentgelt nach altem § 14a EnWG gewährt wird, gelten die bisherigen Regelungen laut Bundesnetzagentur bis zum 31. Dezember 2028 fort. Erst danach müssen alle Anlagen in die neue Systematik überführt werden. Ein freiwilliger früherer Wechsel ist zulässig, aber nicht umkehrbar. Nachtspeicherheizungen sind von dieser Übergangsfrist ausgenommen und haben bis spätestens 1. Januar 2029 Zeit; wer ohnehin über einen Austausch der Nachtspeicherheizung nachdenkt, sollte diese Frist im Blick behalten.

Ob sich ein vorzeitiger Wechsel lohnt, ist eine reine Rechenfrage. Die Verbraucherzentrale NRW kommt in ihrem Marktcheck zu Wärmepumpenstromtarifen zu dem Ergebnis, dass sich für Haushalte mit einer länger bestehenden Wärmepumpe in der Regel kein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung und Tarifwelt empfiehlt, weil Tarife nach der bisherigen Regelung im Vergleich häufig besser abschneiden. Wer also seit Jahren mit einem alten Wärmepumpentarif und drei Sperrblöcken lebt und damit zurechtkommt, hat wenig Anlass, das anzufassen.

Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Der Bestandsschutz hängt am Gerät, nicht am Haus. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass er anlagenbezogen für genau die Verbrauchseinrichtung gilt, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurde. Beim reinen Eins-zu-eins-Austausch fällt die neue Wärmepumpe deshalb unter die neue Regelung. Wer sein Gerät nach 15 Jahren ersetzt, landet also in der neuen Welt und braucht Messsystem, Steuerungseinrichtung und unter Umständen eine Nachrüstung der Elektroinstallation, auch wenn sich sonst nichts ändert.

Pufferspeicher der Wärmepumpe für die Sperrzeit: was er leisten muss

Die Aufgabe des Speichers während einer echten Sperre ist simpel zu beschreiben und in der Auslegung trotzdem heikel. Er muss die Wärmemenge vorhalten, die das Haus in der Unterbrechung verliert, und zwar ohne dass die Vorlauftemperatur so weit absackt, dass die Heizflächen nichts mehr abgeben. Bei einer zweistündigen Sperre in der Heizperiode ist das nicht die volle Heizlast, weil die Gebäudemasse einen Teil abpuffert. Aber es ist genug, um die Speichergröße von einer reinen Taktbremse zu einem eigenen Bauteil zu machen.

Wichtig ist die richtige Erwartung: Ein Pufferspeicher verhindert nicht, dass die Temperatur in der Wohnung sinkt, er verlangsamt es nur. In gut gedämmten Gebäuden mit Fußbodenheizung fällt eine zweistündige Unterbrechung kaum auf, weil der Estrich selbst ein großer Speicher ist. In Altbauten mit Radiatoren und hoher Vorlauftemperatur ist der Effekt deutlicher. Wie sich die Anlage bei Frost verhält, beschreibt unser Artikel zur Wärmepumpe bei Minusgraden.

Für die konkrete Literzahl, die Einbindung in Reihe oder parallel und die Gerätepreise verweisen wir auf den Fachartikel zu Pufferspeicher für die Wärmepumpe. Dort steht auch die ehrliche Einordnung, dass das Argument Sperrzeitüberbrückung durch die neue Dimmungs-Logik an Gewicht verloren hat. Das ist richtig und widerspricht diesem Artikel nicht: Wer heute neu baut, braucht den Speicher vor allem für hydraulische Entkopplung und Abtauung, nicht mehr als Notvorrat. Wer einen Altvertrag mit echter Abschaltung hat, braucht ihn weiterhin für beides.

Wie viel größer muss die Wärmepumpe wegen der Sperrzeiten ausgelegt werden?

Das ist der teuerste Nebeneffekt von Sperrzeiten und zugleich der, den kaum jemand vorrechnet. Die Logik der VDI 4645 in der Ausgabe 2023-04 lautet: Die erforderliche Heizleistung ergibt sich aus der Summe von Heizwärmebedarf, Trinkwarmwasserbedarf und sonstigen Verbrauchern, geteilt nicht durch 24 Stunden, sondern durch 24 Stunden minus der Summe der Sperrzeiten. Die Anlage muss dieselbe Tagesarbeit in weniger Betriebsstunden schaffen, also mit mehr Leistung.

Summe der Sperrzeiten pro Tag Rechenfaktor 24 h / (24 h minus Sperrstunden) Zuschlag erforderliche Leistung bei 8 kW Heizlast bei 12 kW Heizlast
0 Stunden 1,00 0 % 8,0 kW 12,0 kW
2 Stunden 1,09 9 % 8,7 kW 13,1 kW
3 Stunden 1,14 14 % 9,1 kW 13,7 kW
4 Stunden 1,20 20 % 9,6 kW 14,4 kW
6 Stunden 1,33 33 % 10,7 kW 16,0 kW

Berechnet nach der Auslegungsmethodik der VDI 4645 (Ausgabe 2023-04); die Sperrstunden stammen aus dem Liefervertrag beziehungsweise den technischen Bedingungen des Netzbetreibers · Stand: September 2026

Der Sprung von 8,0 auf 10,7 kW ist keine Rechenspielerei, sondern der Unterschied zwischen zwei Gerätegrößen, zwei Preisklassen und zwei Schallpegeln. Deshalb lohnt es sich, vor der Angebotseinholung zu klären, ob überhaupt Sperrzeiten gelten und wie viele Stunden es sind. Wer mit drei Stunden rechnet statt pauschal mit sechs, landet bei 9,1 statt 10,7 kW. Wer als Neuanlage unter die Dimmungs-Regel fällt, braucht diesen Zuschlag in dieser Form gar nicht, weil die Anlage durchgehend mindestens 4,2 kW ziehen darf. Welche Größe zu welchem Haus passt, führt die kW-Tabelle zur Dimensionierung der Wärmepumpe im Detail aus.

Ein häufiger Fehler in Angeboten: Der Zuschlag wird zusätzlich zu einem ohnehin großzügigen Sicherheitsaufschlag angesetzt. Dann taktet die Anlage in der Übergangszeit permanent. Fragen Sie nach, mit welcher Sperrstundenzahl der Planer gerechnet hat und ob sie aus dem Vertrag stammt oder aus der Faustformel.

Was Sperrzeiten kosten und was die Steuerbarkeit der Wärmepumpe einbringt

Sperrzeiten und Steuerbarkeit sind ein Tauschgeschäft: Sie geben Flexibilität ab und bekommen dafür ein niedrigeres Netzentgelt oder einen günstigeren Arbeitspreis. Die Aufstellung nennt beide Seiten, inklusive der Posten, die in vielen Rechnungen fehlen: Messstelle, Steuerungseinrichtung und der Umbau des Zählerschranks.

Posten Betrag Grundlage
Modul 1, pauschale Netzentgeltreduzierung im Marktcheck durchschnittlich 145 € pro Jahr, Höhe je nach Netzbetreiber Verbraucherzentrale NRW
Modul 2, Netzentgelt-Arbeitspreis minus 60 % prozentualer Rabatt, die Ersparnis steigt mit dem Jahresverbrauch Verbraucherzentrale NRW
Wärmepumpentarif mit separatem Zähler (Modul 2) durchschnittlich 24 ct/kWh plus 140 € Grundpreis, Spanne 20 bis 29 ct/kWh Verbraucherzentrale NRW
Tarif ohne zweiten Zähler (Modul 1) durchschnittlich 31,5 ct/kWh plus 200 € Grundpreis Verbraucherzentrale NRW
Haushaltsstrom zum Vergleich 37,0 ct/kWh BDEW-Strompreisanalyse, August 2026
Intelligentes Messsystem am § 14a-Zählpunkt höchstens 50 € brutto pro Jahr für den Anschlussnutzer (Gesamtdeckel 130 €) § 30 Abs. 1 Nr. 4 MsbG
Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt höchstens 50 € brutto pro Jahr § 30 Abs. 2 MsbG
Zählerschrankumbau für den zweiten Zähler mehrere 100 bis wenige 1.000 € einmalig Verbraucherzentrale NRW
Wechselschwelle Modul 1 zu Modul 2 ab rund 4.000 kWh Jahresverbrauch lohnt Modul 2 Verbraucherzentrale NRW

Quellen: Verbraucherzentrale NRW (Marktcheck Stromtarife für Wärmepumpen, 20.02.2026, Umfrage August 2025), BDEW-Strompreisanalyse (21.08.2026), § 30 MsbG · Stand: September 2026

Zwei Zahlen aus dieser Tabelle sollten Sie sich merken. Erstens: Die Preisobergrenzen für Messstelle und Steuerbox sind gesetzlich gedeckelt. Nach § 30 MsbG dürfen an Zählpunkten mit einer § 14a-Vereinbarung insgesamt höchstens 130 € brutto jährlich anfallen, davon höchstens 50 € beim Anschlussnutzer, plus höchstens 50 € brutto jährlich für Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung. Zweitens: Rund ein Viertel der von der Verbraucherzentrale NRW befragten Anbieter hatte die Netzentgeltreduktion gar nicht in die Tarifpreise eingerechnet. Prüfen Sie das im Angebot nach, bevor Sie unterschreiben.

Der Unterschied zwischen 24 und 37,0 ct/kWh ist der eigentliche Grund, warum Sperrzeiten überhaupt akzeptiert werden. Bei 6.000 kWh Wärmepumpenverbrauch trennen beide Werte rund 780 € im Jahr. Welche Tarifform zu Ihrem Verbrauch passt, vergleicht der Artikel zum Wärmepumpe Stromtarif; ob der zweite Zähler die Umbaukosten wert ist, klärt der Beitrag zum zweiten Stromzähler für die Wärmepumpe. Wer keine feste Sperrlogik will, sondern die Last selbst nach Börsenpreisen verschiebt, findet die Alternative bei den dynamischen Stromtarifen für Wärmepumpen.

Wird der Pufferspeicher für die Wärmepumpe gefördert?

Ja, im Rahmen der Heizungsförderung. Die BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen vom 20. Juli 2026 zählt die Ausgaben der für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen ausdrücklich zu den förderfähigen Ausgaben und nennt den Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah eigens als förderfähige Maßnahme. Speicher, hydraulische Anpassungen und Elektroarbeiten fallen damit in dieselbe Bemessungsgrundlage wie das Gerät selbst.

Damit landen Sie automatisch in der Heizungsförderung nach KfW 458. Die Grundförderung liegt bei 30 %. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, der ab dem 1. Februar 2027 auf 12 % sinkt, sowie der Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Beim Einkommensbonus gilt der Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen, im Haushalt gemeldeten Kind wird das zu versteuernde Einkommen um 10.000 € gemindert. Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, maximal also 22.400 € Zuschuss; im Standardfall mit 30 und 16 % sind es rund 12.880 €.

Für die Sperrzeit-Frage heißt das: Der größere Pufferspeicher, den ein Altvertrag mit echter Abschaltung erfordert, verteuert das Projekt weniger als die Bruttopreise vermuten lassen, weil er im geförderten Paket steckt. Entscheidend ist, dass er im Angebot als Bestandteil der Maßnahme auftaucht und nicht als separat beauftragte Nebenleistung. Ab Februar 2027 fällt der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte, und die förderfähigen Höchstkosten sinken halbjährlich.

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Steuerbox, Smart Meter und SG Ready als technische Voraussetzung

Die neue Steuerung braucht drei Bausteine. Erstens ein intelligentes Messsystem, also einen modernen Zähler mit Smart-Meter-Gateway: Nach § 14a Abs. 4 EnWG hat die Steuerung darüber zu erfolgen, sobald die Messstelle damit ausgestattet ist. Zweitens eine Steuerungseinrichtung, umgangssprachlich Steuerbox, die der Messstellenbetreiber montiert und betreibt; sie arbeitet nach den Technischen Richtlinien und Schutzprofilen des BSI, auf die § 14a Abs. 4 EnWG ausdrücklich verweist. Drittens eine Schnittstelle am Gerät, über die die Vorgabe ankommt.

Bei dieser dritten Komponente liegt die häufigste böse Überraschung. Die Anbindung erfolgt entweder über Relaiskontakte ohne Rückmeldung oder über eine digitale Schnittstelle; für die technischen Details verweist die Bundesnetzagentur auf das BSI und auf das VDE FNN, das dazu abgestimmte Anwendungsregeln erarbeitet hat. Welche Schnittstelle Ihr Gerät mitbringt und ob sie eine Leistungsvorgabe überträgt, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, bevor der Elektriker kommt. Die Einbindung ins Hausnetz und in eine übergeordnete Regelung beschreibt der Artikel zur Smart-Home-Steuerung der Wärmepumpe.

Ein Detail, das kaum bekannt ist und Ihnen echte Kontrolle gibt: Netzbetreiber müssen ihre Steuerungseingriffe laut Bundesnetzagentur spätestens seit dem 1. März 2025 in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. Wer wissen will, ob in seinem Netzgebiet überhaupt gesteuert wird, findet dort belastbare Zahlen statt Vermutungen.

Sperrzeiten der Wärmepumpe überbrücken: fünf Stellschrauben im Haus

Erstens der Speicher. Er ist die einzige Maßnahme, die eine echte Abschaltung wirklich überbrückt, weil er Energie vorhält. Bei Altverträgen mit drei Sperrblöcken gehört er zur Grundausstattung, bei Neuanlagen unter der Dimmungs-Regel ist er hydraulisch sinnvoll, aber kein Notvorrat mehr.

Zweitens die Vorlauftemperatur. Je niedriger die Systemtemperatur, desto größer die nutzbare Spreizung im Speicher und desto träger das Gebäude. Eine Flächenheizung mit 32 °C Vorlauf übersteht eine zweistündige Unterbrechung unauffälliger als ein Radiatorensystem mit 55 °C. Das ist zugleich die Maßnahme mit dem besten Nebeneffekt auf die Jahresarbeitszahl.

Drittens die Warmwasserbereitung. Legen Sie die Speicherladung in die Freigabezeiten, idealerweise in die Schwachlastzeit. Im Netzgebiet der NEW Netz liegt sie täglich zwischen 00:00 und 06:00 Uhr. Eine Ladung um 05:00 Uhr deckt den Vormittag ab und liegt vor der Mittagssperre.

Viertens der Heizstab. Er ist eine Notlösung und in vielen Konstellationen nicht einmal das, weil er Teil derselben steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist und mitgesperrt wird. Wer den Heizstab als Sperrzeit-Ausgleich einplant, plant sich eine teure Illusion; die Details dazu stehen im Artikel zum Heizstab als Backup der Wärmepumpe.

Fünftens die eigene Erzeugung. Da sich die Mindestbezugsleistung ausschließlich auf den Netzbezug bezieht, addiert sich Strom aus PV-Anlage und Batteriespeicher darauf. Ein Speicher, der mittags einen Teil der Leistung liefert, entschärft die Dimmung im Sommerhalbjahr fast vollständig. Bei klassischen Sperrzeiten mit eigenem Wärmepumpenzähler ist das komplizierter, weil der Zählpunkt getrennt ist; wie die Tarifseite dazu aussieht, beschreibt der Beitrag zum Wärmepumpenstrom und dem Netzentgelt-Rabatt.

Wann die Wärmepumpe trotz Dimmung doch abgeschaltet wird

Die Aussage, eine vollständige Abschaltung sei seit 2024 nicht mehr zulässig, stimmt nur mit einer Einschränkung, die in fast allen Ratgebern fehlt. Die Bundesnetzagentur verlangt nämlich gar nicht, dass sich die Leistungsaufnahme einer Anlage stufenweise oder stufenlos regeln lässt. Wer ein Gerät anschließt, das nur an und aus kennt, erfüllt die Vorgabe ebenfalls. Er muss dafür aber hinnehmen, dass der Eingriff bei ihm keine Dimmung ist, sondern eine echte Abschaltung.

Betroffen sind Geräte, die technisch nicht modulieren oder nur über einen Relaiskontakt ohne Leistungsvorgabe angebunden sind. Ein nicht modulierender Verdichter kennt nur an und aus. Kommt die Vorgabe 4,2 kW und das Gerät zieht 6 kW, bleibt dem Netzbetreiber nur die harte Trennung. Für Käufer folgt daraus eine Anforderung ans Angebot: Das Gerät muss seine Leistungsaufnahme auf einen vorgegebenen Wert begrenzen können, und die Anbindung muss diesen Wert übertragen. Beides gehört in die Leistungsbeschreibung.

Die zweite Einschränkung betrifft die Zeitachse. Das Übergangsmodell der präventiven Steuerung erlaubt Netzbetreibern die Vorgabe fester Steuerungszeiten von maximal zwei Stunden pro Tag. Nach der erstmaligen Anwendung darf höchstens noch 24 Monate ohne konkreten Anlass so gearbeitet werden, längstens bis zum 31. Dezember 2028. Ab spätestens 2029 ist nur noch netzorientierte Steuerung auf Basis von Echtzeitdaten zulässig; vorsorgliches Abschalten oder Dimmen einer Wärmepumpe ist dann nicht mehr erlaubt. Bis dahin kann eine Neuanlage also durchaus ein festes Zeitfenster haben, das sich wie eine Sperrzeit anfühlt, technisch aber eine Leistungsbegrenzung ist.

Häufige Fragen zu Sperrzeiten bei der Wärmepumpe

Was ist eine EVU-Sperre bei der Wärmepumpe?

Die EVU-Sperre ist die zeitlich begrenzte Unterbrechung der Stromversorgung einer Wärmepumpe durch den Netzbetreiber. Sie war die Gegenleistung für den vergünstigten Wärmepumpentarif und setzt einen eigenen, schaltbaren Zählpunkt voraus. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 gilt sie weiter, längstens bis zum 31. Dezember 2028.

Wie oft und wie lange darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe sperren?

Der verbreitete Rahmen lautet: maximal zwei Stunden am Stück, höchstens sechs Stunden in 24 Stunden, und zwischen zwei Unterbrechungen muss die Betriebszeit mindestens so lang sein wie die vorangegangene Unterbrechung. In der Praxis nutzen Netzbetreiber das nicht aus. NEW Netz etwa kommt auf 3,5 Stunden an Werktagen und sperrt nur von Oktober bis April.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe komplett abschalten?

Bei Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, grundsätzlich nicht. Es müssen mindestens 4,2 kW verfügbar bleiben, bei mehr als 11 kW Netzanschlussleistung mindestens 40 % davon. Eine Einschränkung gibt es aber: Die Bundesnetzagentur verlangt keine stufenweise regelbare Leistungsaufnahme. Ein Gerät, das nur an und aus kennt, wird im Eingriff vollständig abgeschaltet.

Woran erkenne ich, dass meine Wärmepumpe gedrosselt oder gesperrt wurde?

Viele Regelungen zeigen den Zustand direkt an, etwa als EVU-Sperre, Netzsperre oder Leistungsbegrenzung im Display. Ein zweites Indiz ist die Uhrzeit: Wiederholt sich das Verhalten jeden Tag zur selben Zeit, ist es fast immer ein Schaltbefehl und kein Defekt. Netzbetreiber müssen ihre Steuerungseingriffe seit dem 1. März 2025 zusätzlich auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen.

Wird die Wohnung während der Sperrzeit kalt?

In der Regel nicht spürbar, aber die Antwort hängt vom Gebäude ab. Ein gut gedämmtes Haus mit Fußbodenheizung überbrückt zwei Stunden praktisch unbemerkt, weil Estrich und Bauteile als Speicher wirken. In einem ungedämmten Altbau mit Radiatoren und hoher Vorlauftemperatur ist der Abfall bei Frost deutlicher. Belastbare Pauschalwerte für den Temperaturabfall gibt es nicht, weil er von Dämmstandard, Außentemperatur und Heizsystem abhängt.

Gelten die Sperrzeiten auch für das Warmwasser der Wärmepumpe?

Ja, wenn die Warmwasserbereitung über dieselbe Wärmepumpe und denselben schaltbaren Zählpunkt läuft. Der Warmwasserspeicher überbrückt das aber meist problemlos, weil er ohnehin mehrere hundert Liter vorhält. Sinnvoll ist es, die Speicherladung per Zeitprogramm in die Freigabezeiten zu legen, idealerweise in die Schwachlastzeit in der Nacht.

Brauche ich wegen der Sperrzeiten einen Pufferspeicher?

Bei einem Altvertrag mit echter Abschaltung ist ein Pufferspeicher die einzige Maßnahme, die die Unterbrechung tatsächlich überbrückt, und damit faktisch Pflicht. Bei einer Neuanlage unter der Dimmungs-Regel entfällt dieses Argument weitgehend, weil die Wärmepumpe durchgehend mindestens 4,2 kW ziehen darf. Hydraulisch sinnvoll bleibt ein Speicher trotzdem, etwa für die Abtauung und gegen Takten.

Kann ich die Sperrzeiten meiner Wärmepumpe umgehen oder abwählen?

Technisch umgehen lassen sie sich nicht, denn die Unterbrechung erfolgt am Zählpunkt. Abwählbar sind sie nur über den Vertrag: Wer auf den vergünstigten Wärmepumpentarif verzichtet und die Wärmepumpe über den Haushaltszähler betreibt, hat keine Sperrzeiten, zahlt dafür aber den höheren Arbeitspreis. Für Neuanlagen ist die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG ohnehin verpflichtend, dort geht es nur noch um die Wahl des Moduls.

Wo finde ich die Sperrzeiten meines Netzbetreibers?

In den technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers, meist unter Stichworten wie Schaltzeiten, Sperrzeiten oder schaltbare Einrichtungen, und zusätzlich im Liefervertrag für den Wärmepumpenstrom. Den zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Angaben aus Ratgebern, denn die Fenster unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet erheblich.

Nächster Schritt: Sperrzeiten im Angebot für Ihre Wärmepumpe prüfen

Ob Sperrzeiten für Sie ein Thema sind, entscheidet sich an zwei Punkten: am Datum Ihres Netzanschlusses und an der Heizlast Ihres Gebäudes. Das erste klärt ein Blick in die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers, das zweite eine saubere Auslegung. Die Gebäudeanalyse von reduco berechnet aus Adresse, Baujahr und Bauteilen den Wärmebedarf Ihres Hauses und liefert die Ausgangsgröße, auf die ein Sperrzeit-Zuschlag überhaupt erst angewendet wird. Mit dieser Zahl lässt sich ein Angebot prüfen, statt es zu glauben.

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