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CO₂-Preis beim Hausverkauf 2026: ETS2 startet erst 2028

ETS2 startet erst 2028, nicht 2027. Ein Ölhaus zahlt heute rund 621 € CO₂-Kosten im Jahr. So beziffern Sie den Abschlag beim Hausverkauf korrekt.

Einfamilienhaus mit fossiler Heizung vor dem Verkauf – CO₂-Preis und EU-Emissionshandel ETS2 als Kostenfaktor in der Kaufpreisverhandlung

Das Wichtigste in Kürze

  • ETS2 startet am 1. Januar 2028, nicht 2027: Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 hat den Start des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr um ein Jahr verschoben. Zertifikate sind erstmals zum 31. Mai 2029 für das Berichtsjahr 2028 abzugeben (DEHSt). Ab Januar 2027 laufen nur vorgezogene Versteigerungen ohne Zahlpflicht.
  • CO₂-Kosten 2026 konkret: 20,7 ct je Liter Heizöl und 1,40 ct je Kilowattstunde Erdgas brutto beim Höchstpreis von 65 € je Tonne. Für ein Ölhaus mit 3.000 Litern sind das 621 € im Jahr, für ein Gashaus mit 25.000 kWh 351 €.
  • Kapitalisiert über zehn Jahre sind das 2.474 bis 14.348 € je nach Energieträger, Verbrauch und Preispfad. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das rund 0,7 bis 4,1 Prozent. Wer Ihnen wegen des CO₂-Preises 15 Prozent abziehen will, rechnet nicht, sondern verhandelt.
  • Für 2027 gibt es keinen gesetzlichen Preiskorridor. § 10 BEHG regelt Festpreise nur bis 2025 und einen Korridor von 55 bis 65 € für 2026. Die Fortschreibung auf 2027 ist ein Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss 12. August 2026), also noch nicht geltendes Recht.
  • Im ETS2 gibt es explizit keine Preisobergrenze, nur einen weichen Dämpfer: Übersteigt der Preis 45 € (Preisbasis 2020) länger als zwei Monate, kommen 20 Mio. zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve. Die Schwelle liegt inflationsindexiert 2030 bei rund 60 € nominal; der Mechanismus ist bis Ende 2029 befristet.
  • Der häufigste Rechenfehler am Verhandlungstisch: CO₂-Barwert und Heizungstausch-Kosten werden addiert. Beides zusammen ist doppelt gezählt, denn der Tausch beendet die CO₂-Last. Entweder – oder.

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Der CO₂-Preis ist 2026 das beliebteste Argument, um beim Hauskauf den Preis zu drücken, und zugleich das am schlechtesten belegte. Er ist real: Ein Ölhaus mit 3.000 Litern Jahresverbrauch zahlt heute 621 € pro Jahr allein für Kohlendioxid. Er ist aber begrenzt: Selbst im ambitioniertesten Szenario liegt der über zehn Jahre kapitalisierte Betrag bei 14.348 € – viel Geld, aber kein zweistelliger Prozentsatz eines Kaufpreises.

Dieser Artikel führt die Rechnung durch: von Litern und Kilowattstunden über die amtlichen Emissionsfaktoren zum Barwert und zu einer Position, die am Verhandlungstisch standhält. Die Spezifika der Energieträger stehen in Haus mit Ölheizung verkaufen und Haus mit Gasheizung verkaufen, die ordnungsrechtliche Lage in Austauschpflicht Heizung beim Hausverkauf.

Der CO₂-Aufschlag je Einheit: die Tabelle, aus der alles folgt

Alle Zahlen dieses Artikels folgen aus zwei amtlichen Emissionsfaktoren und einem Zertifikatspreis: Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 und § 10 BEHG. Alle Werte brutto, also inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.

Preis je Tonne CO₂ Heizöl EL Erdgas Status
55 € 17,5 ct/l 1,19 ct/kWh gesetzlicher Mindestpreis 2026
65 € 20,7 ct/l 1,40 ct/kWh gesetzlicher Höchstpreis 2026
100 € 31,8 ct/l 2,16 ct/kWh Szenario ab 2028
150 € 47,8 ct/l 3,24 ct/kWh Szenario ab 2028
200 € 63,7 ct/l 4,32 ct/kWh Szenario ab 2028

Quellen: eigene Berechnung aus EBeV 2030 Anlage 2 (Heizöl 2,676 kg CO₂/l, Erdgas 0,1814 kg CO₂/kWh) und § 10 Abs. 2 BEHG, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Zeilen ab 100 € sind Szenarien.

Der 11-Prozent-Fehler, den fast alle Rechner machen

Für Erdgas kursiert in Ratgebern und Online-Rechnern der Faktor 0,201 kg CO₂ je Kilowattstunde. Das ist der heizwertbezogene Faktor und für die CO₂-Bepreisung der falsche. Anlage 2 EBeV 2030 rechnet mit 3,2508 GJ je MWh (3,6 GJ/MWh mal 0,903) und 0,0558 t CO₂/GJ. Daraus folgt 0,1814 kg CO₂ je abgerechneter Kilowattstunde Ihrer Gasrechnung.

Wer mit 0,201 rechnet, kommt rund 11 Prozent zu hoch heraus: bei 25.000 kWh und 65 €/t 389 € statt 351 € pro Jahr, über zehn Jahre ein vierstelliger Fehlbetrag. Prüfen Sie deshalb, mit welchem Faktor ein Kaufinteressent rechnet.

Für Heizöl EL folgt der Faktor aus Dichte 0,845 t je 1.000 Liter, Heizwert 42,8 GJ/t und Emissionsfaktor 0,074 t CO₂/GJ: 2,676 kg CO₂ je Liter; für Flüssiggas nennt dieselbe Anlage 3,013 t CO₂ je Tonne.

Kubikmeter umrechnen: Rund 10 kWh je m³ sind eine brauchbare Näherung; Brennwert und Zustandszahl stehen exakt auf der Rechnung. Rechnen Sie im Zweifel mit Kilowattstunden.

Wann der EU-Emissionshandel für Gebäude wirklich startet

Hier liegt Ihr größter Informationsvorsprung. Die meisten Ratgeberseiten nennen weiterhin 2027 als Startjahr des ETS2. Das ist seit März 2026 überholt.

Zeitpunkt Was passiert
bis Berichtsjahr 2027 Abgabepflicht ausschließlich im nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG); ETS2-Berichtspflichten laufen parallel, ohne Zertifikatsabgabe
Januar 2027 Beginn der vorgezogenen Versteigerungen („early auctions"); erste Marktpreise werden sichtbar
1. Januar 2028 ETS2 startet vollumfänglich; im Startjahr liegt die Versteigerungsmenge bei 130 Prozent (Frontloading), die Zusatzmenge wird 2029 bis 2031 wieder abgezogen
31. Mai 2029 erstmalige Abgabe von ETS2-Zertifikaten für das Berichtsjahr 2028
bis 2030 Cap-Ziel: Emissionen der erfassten Sektoren minus 42 Prozent gegenüber 2005

Quellen: DEHSt zum EU-ETS-2 (Stand 24. Juni 2026), EU-Kommission zum ETS2.

Rechtsgrundlage ist Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes, im Amtsblatt vom 18. März 2026. Vorbereitet wurde sie im EU-Umweltrat am 5. November 2025; das Parlament stimmte dem Paket im Februar 2026 mit 413 zu 226 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu. Die DEHSt formuliert es unmissverständlich: „Erst im Jahr 2028 startet der EU-ETS 2 vollumfänglich."

Für die Verhandlung heißt das: Wer sagt „ab 2027 explodiert der CO₂-Preis", argumentiert mit einem Termin, den es nicht gibt. Die ehrliche Kehrseite: Ab 2028 endet die staatliche Preissetzung, der Preis entsteht am Markt.

Was bis dahin gilt: der nationale CO₂-Preis

Bis Berichtsjahr 2027 bleibt das Brennstoffemissionshandelsgesetz maßgeblich. § 10 Abs. 2 BEHG legt die Festpreise fest: 25 € (2021), 30 € (2022), 30 € (2023), 45 € (2024) und 55 € (2025) je Tonne. Für 2026 gilt erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 €.

Die Umsetzung 2026 spricht für das obere Ende. Die DEHSt versteigert wöchentlich über die EEX insgesamt 192.085.240 Zertifikate; ab dem 3. November 2026 folgt ein Nachverkauf zum Festpreis von 68 € je Zertifikat. Bei voller Ausschöpfung der 65-Euro-Regel kann die Auktionsphase laut Behörde schon am 9. September 2026 enden. Rechnen Sie für 2026 mit 65 €/t.

2027 ist rechtlich offen, und genau das nutzt ein guter Käufer

Nahezu jede Ratgeberseite behauptet, der Korridor von 55 bis 65 € gelte 2027 fort. Im Gesetzestext steht das nicht. § 10 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BEHG enthält für 2027 nur eine Verordnungsermächtigung: Der Verkauf kann zu einem marktbasierten Preis fortgeführt werden, der dem mengengewichteten Durchschnittspreis der EU-ETS-1-Versteigerungen des vorletzten Quartals entspricht.

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG vorgelegt, der den Korridor von 55 bis 65 €/t auf 2027 fortschreiben soll. Die Länder- und Verbändebeteiligung begann am 3. Juli 2026, das Kabinett beschloss den Entwurf am 12. August 2026. Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Es ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.

Damit nehmen Sie dem Käufer das Argument, 2027 sei eine Preisexplosion beschlossen, und geben zugleich zu, dass 2027 rechtlich offen ist. Das wirkt glaubwürdiger als jede Beschwichtigung.

Was der CO₂-Preis Ihr Haus pro Jahr kostet

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Der Rechenweg für ein Ölhaus mit 3.000 Litern Jahresverbrauch:

  1. Verbrauch in CO₂ umrechnen: 3.000 l × 2,676 kg/l = 8,03 t CO₂ pro Jahr
  2. Mit dem Zertifikatspreis multiplizieren: 8,03 t × 65 €/t = 521,82 € netto
  3. Umsatzsteuer aufschlagen: 521,80 € × 1,19 = 621 € brutto pro Jahr

Für ein Gashaus mit 25.000 kWh: 25.000 × 0,1814 kg = 4,53 t; × 65 € = 294,80 €; × 1,19 = 351 € brutto pro Jahr.

Zertifikatspreis Ölhaus 3.000 l Ölhaus 2.000 l Gashaus 25.000 kWh Gashaus 20.000 kWh
65 €/t (2026) 621 € 414 € 351 € 281 €
100 €/t (Szenario) 955 € 637 € 540 € 432 €
150 €/t (Szenario) 1.433 € 955 € 809 € 648 €
200 €/t (Szenario) 1.911 € 1.274 € 1.079 € 863 €
275 €/t (Szenario) 2.628 € 1.752 € 1.484 € 1.187 €

Jahresmengen: 8,03 / 5,35 / 4,53 / 3,63 t CO₂. Eigene Berechnung nach EBeV 2030 Anlage 2, brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. Nur die Zeile 65 €/t ist geltendes Recht, alle weiteren sind Szenarien.

Zum Vergleich: Die Verbraucherzentrale rechnet mit vereinfachten Faktoren (201 g CO₂/kWh Gas, 266 g/kWh Heizöl) und nennt für 2026 rund 260 bis 310 € bei 20.000 kWh Gas sowie 350 bis 410 € bei 2.000 Litern Heizöl. Unser Öl-Wert liegt mit 414 € knapp darüber, unser Gas-Wert mit 281 € darunter.

Wie hoch der Preis ab 2028 werden kann und warum es niemand weiß

Ab 2028 gibt es keinen gesetzten Preis mehr. Die DEHSt ist deutlich: Im ETS2 gibt es weder Festpreise noch Preiskorridor, und es „wird explizit keine vorgegebene Preisobergrenze geben". Wer Ihnen eine Zahl für 2030 als Tatsache verkauft, verkauft eine Meinung.

Der weiche Dämpfer statt einer Obergrenze

Es gibt ein Ventil in Art. 30h der EU-Emissionshandelsrichtlinie: Drei Auslöser bringen zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve.

Auslöser Bedingung Zusatzmenge
Art. 30h Abs. 2 Preis über 45 € (Preisbasis 2020) länger als zwei aufeinanderfolgende Monate 20 Mio. Zertifikate
Art. 30h Abs. 1 Preis über drei Monate mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der sechs Vormonate (2027/2028 bereits ab Faktor 1,5) 50 Mio. Zertifikate
Art. 30h Abs. 3 Preis mehr als dreimal so hoch wie der Referenzdurchschnitt 150 Mio. Zertifikate

Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut, CLIMATE CHANGE 09/2024, Kapitel 2.5 und 3.1.3.1.

Zwei Details entscheiden über die Wirkung. Erstens ist die 45-Euro-Schwelle inflationsindexiert: In laufenden Preisen liegt sie laut UBA-Studie 2030 bei rund 60 €. Zweitens ist der Mechanismus des Absatzes 2 bis Ende 2029 befristet. Er ist damit keine Obergrenze, sondern eine befristete Dämpfung, die den Preisanstieg strecken, nicht verhindern soll.

Die Prognosespanne ist der eigentliche Fakt

Für 2030 reicht die Studienlage, zusammengetragen in derselben UBA-Untersuchung, von 50 € (Folgenabschätzung der EU-Kommission, Szenario MIX) über 84 € (MIX-CP), 140 € (Vivid Economics) und 170 € beziehungsweise 340 € (Ariadne) bis 264 € (Rickels et al.). Zwischen niedrigster und höchster Schätzung liegt ein Faktor von fast sieben.

Diese Bandbreite ist kein Makel der Forschung, sondern das ehrliche Ergebnis: Der Preis hängt davon ab, wie schnell Haushalte und Verkehr auf fossile Brennstoffe verzichten. Die zitierte Studie unterstellt selbst noch einen ETS2-Start 2027. Die vertiefte Sanierungsrechnung dazu steht in ETS-2: Wann sich Sanierung lohnt.

Die ETS2-Auktionserlöse speisen den Sozialen Klimafonds: 65 Mrd. € aus Versteigerungen für 2026 bis 2032, mit nationaler Kofinanzierung von mindestens 25 Prozent rund 86,7 Mrd. €; bei einem Start erst 2028 sinkt der Auktionsbeitrag auf 54,6 Mrd. €. Ob deutsche Haushalte daraus entlastet werden, ist offen: Der Fonds ist zweckgebunden und kein Pro-Kopf-Ausgleich. Rechnen Sie nicht mit einer Rückerstattung.

Vom Jahresbetrag zur Verhandlungsposition: der Barwert

Ein Käufer kauft nicht ein Jahr, sondern eine Nutzungsdauer. Künftige Jahreskosten übersetzt der Barwert in eine heutige Euro-Position: Sie summieren die Jahresbeträge und diskontieren sie auf heute ab. Der Barwertfaktor einer nachschüssigen Rente lautet (1 − (1 + i)^−n) / i.

Zinssatz Barwertfaktor 10 Jahre Barwertfaktor 15 Jahre
2 % 8,983 12,849
3 % 8,530 11,938
4 % 8,111 11,118
5 % 7,722 10,380

Wir rechnen mit zehn Jahren und 3 Prozent: zehn Jahre, weil ein Käufer die Heizung nach etwa dieser Restnutzungsdauer ohnehin ersetzen dürfte; drei Prozent als grobes Zinsniveau einer Immobilienfinanzierung. Legen Sie beide Annahmen offen. Wer seine Prämissen zeigt, gewinnt die Diskussion über das Ergebnis.

Drei Preispfade als Szenario

Da niemand den Preis ab 2028 kennt, arbeiten wir mit drei offengelegten Pfaden. 2026 und 2027 sind mit 65 €/t angesetzt, ab 2028 gelten diese Stützpunkte, Zwischenjahre linear interpoliert.

Stützjahr konservativ Basis ambitioniert
2028 (ETS2-Start) 60 €/t 85 €/t 110 €/t
2030 65 €/t 120 €/t 200 €/t
2035 80 €/t 170 €/t 280 €/t
effektiver Mittelwert 2026–2035 rund 67 €/t rund 115 €/t rund 176 €/t

Diese Pfade sind gesetzte Szenarien, keine Prognose, verankert an der UBA-Studienlage: Der konservative Pfad bleibt nahe am Dämpferniveau von rund 60 € nominal in 2030, der ambitionierte deutlich unter dem oberen Ende der Literaturspanne.

Die Verhandlungsmasse in Euro

Objekt Verbrauch t CO₂/Jahr konservativ Basis ambitioniert
Ölhaus, typisch 3.000 l 8,03 t 5.474 € 9.339 € 14.348 €
Ölhaus, teilsaniert 2.000 l 5,35 t 3.649 € 6.226 € 9.565 €
Gashaus, typisch 25.000 kWh 4,53 t 3.092 € 5.275 € 8.104 €
Gashaus, teilsaniert 20.000 kWh 3,63 t 2.474 € 4.220 € 6.483 €

Eigene Berechnung: Jahresmenge CO₂ × Preispfad × 1,19 (Umsatzsteuer), diskontiert mit 3 Prozent über zehn Jahre. Als gleichbleibende Jahresrate entspricht der Basis-Wert des Ölhauses rund 1.095 €, der des Gashauses rund 618 €.

Die Größenordnung, die niemand ausspricht

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € entspricht der Basis-Barwert

  • des Ölhauses mit 3.000 l (9.339 €) rund 2,7 Prozent des Kaufpreises,
  • des Gashauses mit 25.000 kWh (5.275 €) rund 1,5 Prozent.

Selbst im ambitionierten Szenario bleibt das Ölhaus bei rund 4,1 Prozent. Das ist die wichtigste Zahl dieses Artikels – und sie schneidet in beide Richtungen: Sie widerlegt Käuferforderungen von „20 bis 30 Prozent wegen der Heizung", verbietet Ihnen als Verkäufer aber auch, den Posten kleinzureden.

Diese Prozentwerte sind eine Barwertrechnung, keine Marktbeobachtung. Ein empirischer Nachweis, welcher Anteil eines Kaufpreisabschlags spezifisch auf CO₂-Kosten entfällt (abgegrenzt von Energieklasse, Heizungsalter und Sanierungsstau), existiert nicht.

Der Denkfehler, der jede zweite Verhandlung kippt

Die typische Käuferrechnung lautet: „Die Heizung muss raus, das kostet 30.000 €, und der CO₂-Preis steigt, macht noch mal 9.000 €, zusammen 39.000 € Abschlag."

Diese Addition ist falsch. CO₂-Barwert und Heizungstausch sind Alternativen, keine Summanden. Tauscht der Käufer die Heizung im ersten Jahr, entfallen die künftigen CO₂-Kosten fast vollständig; dann zählt der Eigenanteil des Tauschs, nicht zusätzlich der Barwert. Behält er die Heizung, trägt er die CO₂-Kosten, spart aber die Investition.

Weg des Käufers Was er trägt Was er nicht zusätzlich ansetzen darf
Heizung bleibt zehn Jahre CO₂-Barwert 2.474–14.348 € Investitionskosten des Tauschs
Tausch im ersten Jahr Eigenanteil nach Förderung, typisch 9.000–22.000 € CO₂-Barwert für die Folgejahre
Tausch nach fünf Jahren anteiliger CO₂-Barwert plus abgezinster Eigenanteil die jeweils andere Vollposition

Der Eigenanteil ergibt sich aus der Heizungsförderung: Nach dem Stand vom 21. Juli 2026 fördert die KfW im Programm 458 mit 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus; der Maximalsatz liegt bei 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € bei 80 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit 28.000 € Höchstkosten, der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 €. Komplettkosten und Eigenanteile stehen in Wärmepumpe Kosten und Förderung.

Beachten Sie die Bonus-Uhr: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027, danach halbjährlich um je vier Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 entfällt. Für einen selbstnutzenden Käufer ist ein früher Tausch günstiger, was seinen Abschlagswunsch relativiert.

Argumente, die Käufer bringen und die 2026 nicht mehr stimmen

Der CO₂-Preis kommt selten allein: Meist wird er mit ordnungsrechtlichen Behauptungen kombiniert, die seit dem 29. Juli 2026 überholt sind: Seither heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Behauptung Status
„Ab 2027 zahlen wir den EU-Preis." Falsch. ETS2 startet am 1.1.2028, erste Abgabe 31.5.2029.
„Der Kessel ist über 30 Jahre alt und muss raus." Gestrichen. Der frühere § 72 GEG ist ersatzlos entfallen.
„Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent erneuerbar sein." Als Einbaupflicht ersatzlos gestrichen. Sie gilt nur noch als Voraussetzung der KfW-Heizungsförderung; ordnungsrechtlich greift ab 2029 stattdessen eine Brennstoffquote für Heizungen, die ab dem 30. Juli 2026 eingebaut wurden.
„Ab 2027 gilt die Skala A–G, mein Haus rutscht ab." Falsch für Wohngebäude. Die behalten A+ bis H nach Anlage 10 GModG; A–G kommt nur für Nichtwohngebäude.
„Es gibt eine Sanierungspflicht für Wohngebäude." Existiert nicht. MEPS gelten nur für Nichtwohngebäude.

Was dagegen stimmt:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke: § 35 Abs. 1 GModG verlangt einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²·K). Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern trifft die Pflicht erst den neuen Eigentümer, binnen zwei Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
  • Rohrleitungsdämmung: § 69 GModG verlangt die Dämmung zugänglicher Leitungen in unbeheizten Räumen, mit derselben Zwei-Jahres-Frist.
  • Bußgeldrahmen: Verstöße gegen §§ 35 und 69 sind mit bis zu 50.000 € bedroht, fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 mit bis zu 10.000 € (§ 108 GModG).

Der letzte Punkt betrifft Sie unmittelbar: In kommerzielle Anzeigen gehören bei vorliegendem Energieausweis dessen Art, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Die fossile Heizung lässt sich aus dem Exposé also nicht heraushalten; der Effizienzklassen-Effekt auf den Preis ist ohnehin größer, wie Energieeffizienzklasse F, G, H: Wertverlust zeigt.

Sonderfall: Sie verkaufen ein vermietetes Haus

Bei vermieteten Wohngebäuden trägt der Eigentümer einen Teil des CO₂-Preises. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die Kosten über ein Zehn-Stufen-Modell nach Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

CO₂-Ausstoß des Gebäudes Mieteranteil Vermieteranteil
unter 12 kg/m²·a 100 % 0 %
12 bis unter 17 kg 90 % 10 %
17 bis unter 22 kg 80 % 20 %
22 bis unter 27 kg 70 % 30 %
27 bis unter 32 kg 60 % 40 %
32 bis unter 37 kg 50 % 50 %
37 bis unter 42 kg 40 % 60 %
42 bis unter 47 kg 30 % 70 %
47 bis unter 52 kg 20 % 80 %
ab 52 kg/m²·a 5 % 95 %

Quelle: Anlage zu § 5 Abs. 3 CO2KostAufG.

Ein Beispiel: Ein vermietetes Haus mit 140 m² Wohnfläche und 8,03 t CO₂ liegt bei 57 kg/m²·a und damit in der höchsten Stufe. Der Eigentümer trägt 95 Prozent der CO₂-Kosten, also rund 590 € der 621 € des Jahres 2026. Diese Last geht auf den Käufer über und fließt in seine Renditerechnung ein, also legen Sie die Werte aktiv offen. Die mietrechtliche Gegenseite (Modernisierungsumlage und Härtefall) behandelt Dekarbonisierung und Mietrecht.

Was Sie vor dem ersten Besichtigungstermin vorbereiten

Wer die Zahlen mitbringt, bestimmt den Rahmen; wer sie nachliefern muss, verhandelt im Rückstand. Fünf Vorbereitungen:

  1. Drei Jahre echter Verbrauch. Heizöl-Lieferscheine oder Gasabrechnungen, witterungsbereinigt gemittelt. Reale Verbrauchsdaten schlagen jede Bedarfsrechnung aus dem Energieausweis.
  2. Ihre eigene CO₂-Rechnung auf einem Blatt. Verbrauch, Emissionsfaktor mit Quellenangabe, Tonnen, Euro pro Jahr bei 65 €/t.
  3. Die Barwertspanne mit offengelegten Annahmen. Zehn Jahre, 3 Prozent, drei Preispfade.
  4. Das Datum 2028 belegt. Ein Ausdruck der DEHSt-Seite beendet die 2027-Diskussion sofort.
  5. Die Förderrechnung des Käufers. Rechnen Sie ihm vor, was ihn der Tausch nach KfW-458-Förderung netto kostet und dass er dann keinen CO₂-Barwert mehr ansetzen kann.

Was Sie nicht tun sollten: die Heizung kurz vor dem Verkauf auf eigene Kosten tauschen. Ohne Selbstnutzung entfallen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, und Sie verschenken dem Käufer seinen Förderhebel. Die vollständige Gegenüberstellung steht in Haus verkaufen oder sanieren.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wann startet der EU-Emissionshandel ETS2 für Gebäude wirklich, 2027 oder 2028?

  1. Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 hat den Start um ein Jahr verschoben; Zertifikate sind erstmals zum 31. Mai 2029 für das Berichtsjahr 2028 abzugeben. Ab Januar 2027 laufen nur vorgezogene Versteigerungen ohne Zahlpflicht, bis dahin gilt allein der nationale Emissionshandel.

Was kostet mich der CO₂-Preis 2026 pro Liter Heizöl und pro Kilowattstunde Gas?

Beim gesetzlichen Höchstpreis von 65 € je Tonne 20,7 Cent je Liter Heizöl und 1,40 Cent je Kilowattstunde Erdgas, jeweils brutto; beim Mindestpreis von 55 € entsprechend 17,5 und 1,19 Cent. Da die DEHSt-Auktionen 2026 auf das obere Korridorende zulaufen, rechnen Sie mit 65 €/t.

Wie hoch wird der CO₂-Preis ab 2028, und wer legt ihn fest?

Niemand legt ihn fest. Ab 2028 entsteht der Preis im europäischen Emissionshandel am Markt. Die Schätzungen für 2030 reichen laut Umweltbundesamt von 50 € (EU-Folgenabschätzung) bis 340 € (Ariadne) je Tonne. Diese Spanne ist der eigentliche Fakt – jede Zahl daraus ist eine Annahme.

Gibt es beim ETS2 eine Preisobergrenze?

Nein. Die DEHSt schreibt ausdrücklich, dass es „explizit keine vorgegebene Preisobergrenze geben" wird. Es existiert nur ein weicher Dämpfer: Übersteigt der Preis 45 € in Preisen von 2020 länger als zwei aufeinanderfolgende Monate, werden 20 Millionen zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve frei. Die Schwelle ist inflationsindexiert, liegt 2030 bei rund 60 € nominal, und der Mechanismus ist bis Ende 2029 befristet.

Wie rechne ich meinen Jahresverbrauch in Tonnen CO₂ und Euro um?

In drei Schritten: Verbrauch mal amtlichem Emissionsfaktor (2,676 kg je Liter Heizöl, 0,1814 kg je abgerechneter Kilowattstunde Erdgas, 3,013 t je Tonne Flüssiggas), Tonnen mal Zertifikatspreis, dann 19 Prozent Umsatzsteuer. 3.000 Liter Heizöl ergeben 8,03 t, bei 65 €/t 621 € brutto pro Jahr.

Wie viel Kaufpreisabschlag kann ein Käufer wegen der CO₂-Kosten wirklich verlangen?

Sauber begründbar ist der Barwert der CO₂-Kosten über die Restnutzungsdauer der Heizung: über zehn Jahre mit 3 Prozent Diskontierung 2.474 bis 14.348 €, bei 350.000 € Kaufpreis rund 0,7 bis 4,1 Prozent, für ein typisches Ölhaus 2,7 Prozent. Alles darüber muss mit anderen Faktoren begründet werden, etwa Energieeffizienzklasse oder Sanierungsstau.

Darf ein Käufer die CO₂-Kosten und die Kosten für den Heizungstausch gleichzeitig abziehen?

Nein, das wäre doppelt gezählt. Tauscht er die Heizung, entfallen die künftigen CO₂-Kosten fast vollständig; dann zählt sein Eigenanteil nach Förderung. Behält er sie, zählt der Barwert, nicht die Investition. Nur bei einem Tausch nach einigen Jahren lässt sich beides anteilig kombinieren.

Lohnt es sich, die alte Heizung vor dem Verkauf noch zu tauschen?

In den meisten Fällen nicht. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus. Wer ausgezogen ist oder vermietet, bekommt meist nur die Grundförderung von 30 Prozent auf Höchstkosten von 28.000 €, also maximal 8.400 €; ein selbstnutzender Käufer käme auf bis zu 22.400 €. Sie investieren also zu schlechteren Konditionen als er.

Kann der ETS2 noch einmal verschoben oder gekippt werden?

Ausschließen lässt sich das nicht: Der Start wurde bereits einmal von 2027 auf 2028 verschoben. Auch national ist der Rahmen offen, denn für 2027 enthält das BEHG nur eine Verordnungsermächtigung, und die Fortschreibung von 55 bis 65 €/t ist ein Regierungsentwurf ohne Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Steuerberater bzw. Fachanwalt.

Nächster Schritt: erst die Zahl, dann die Entscheidung

Der CO₂-Preis ist beim Hausverkauf 2026 weder ein Randthema noch ein Preisbrecher. Er ist eine Position von rund 0,7 bis 4,1 Prozent des Kaufpreises, die sich exakt beziffern lässt: mit den richtigen Emissionsfaktoren, dem richtigen Startdatum und einer offengelegten Barwertannahme. Der Vorteil liegt bei der Seite, die diese Rechnung mitbringt.

Für den Verkaufspfad ist eine kostenlose Wertermittlung durch geprüfte Regionalmakler der schnellste Weg zu einer belastbaren Preisspanne. Erst wenn Sie den lokalen Korridor Ihres Objekts kennen, lässt sich beurteilen, ob ein CO₂-Argument von fünf- bis zehntausend Euro überhaupt entscheidungsrelevant ist.

Für den Sanierungspfad liefert die Gebäudeanalyse von reduco.ai die Gegenrechnung: welche Maßnahmen energetisch und wirtschaftlich tragen, welche Förderung passt und wie stark die CO₂-Last sinkt. Marktwert heute und Investitionsbedarf nebeneinander machen aus einer Bauchentscheidung eine Rechnung.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechts-, Steuer- und Marktfragen. Er betrifft keinen konkreten Einzelfall, ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung und begründet kein Auskunfts- oder Beratungsverhältnis. Ob und wie die beschriebenen Regeln auf Ihre Situation zutreffen, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen. Wenden Sie sich dafür an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert und geben die Rechtslage und die Datenlage zum angegebenen Aktualisierungsdatum wieder. Gesetze, Rechtsprechung und Marktdaten ändern sich; eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Genannte Werte und Rechenbeispiele sind Orientierungsgrößen, keine Zusicherung eines erzielbaren Preises.

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