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Ratgeber17 Min. Lesezeit

Haus verkaufen oder sanieren? Die Rechnung 2026 in 3 Szenarien

Sanieren oder verkaufen? Drei durchgerechnete Szenarien für ein 60er-Jahre-Haus: 88.650 € netto Investition gegen 44.000 € Mehrerlös – so entscheiden Sie.

Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren vor der Entscheidung zwischen energetischer Sanierung und Verkauf

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kernzahl: Eine Komplettsanierung des typischen 130-m²-Einfamilienhauses kostet rund 113.500 € brutto (co2online-Modellwerte, Februar 2026), nach Abzug aller Zuschüsse rund 88.650 € netto. Der Mehrerlös beim Sprung von Klasse G auf C beträgt rund 44.000 €. Die Lücke von rund 44.650 € schließt der Verkaufspreis nicht.
  • Die reale Förderquote liegt bei rund 22 %, nicht bei 70 oder 80 %: Die hohen Sätze gelten nur für die Heizung und nur bis 28.000 € förderfähige Kosten. Aufs Gesamtpaket bleiben 24.850 € von 113.500 €.
  • Es gibt keine Sanierungspflicht für Wohngebäude – weder 2026 noch 2030. Mindeststandards (MEPS, § 40 GModG) gelten ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wer saniert, tut das freiwillig.
  • Der Preisabschlag ist kleiner als überall behauptet: Hedonisch bereinigt liegt Klasse G bei −10 %, Klasse H bei −17 % gegenüber Referenzklasse D (immowelt, 19.03.2026). Die kursierenden „30 bis 40 % Abschlag" und „49 % Wertsteigerung von H auf A" sind unbereinigte Rohdurchschnitte, kein Sanierungsertrag.
  • Unsanierte Häuser sind nicht abgestürzt: Bei Einfamilienhäusern stiegen die Angebotspreise je m² von Q1 2021 bis Q4 2025 in Klasse F und G um 5 %, in Klasse H um 7 % (ImmoScout24, 03.02.2026). Der Wertverlust betrifft Eigentumswohnungen – dort verloren die Klassen G und H im selben Zeitraum je 12 %.
  • Der Zeitdruck ist echt, aber einseitig: Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt seit 21.07.2026 bei 16 % und sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, halbjährlich weiter bis 0 % ab 01.08.2028. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer – wer auszieht und „für den Verkauf" saniert, bekommt ihn nicht.

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Was möchten Sie verkaufen?

Die Frage „verkaufen oder sanieren?" wird fast überall mit „es kommt darauf an" beantwortet – und dann folgt eine Liste aus Lage, Zustand und Käufergruppe, aus der niemand eine Entscheidung ableiten kann. Dieser Artikel macht es anders: Er stellt die beiden Rechnungen nebeneinander, die tatsächlich gegeneinander stehen – Sanierungskosten minus Förderung auf der einen Seite, erwarteter Mehrerlös durch den Klassensprung auf der anderen – und rechnet drei Szenarien für dasselbe Haus vollständig durch. Das Ergebnis ist unbequem: In der Standardkonstellation trägt sich die Komplettsanierung nicht über den Verkaufspreis. Sie rechnet sich über Nutzungsjahre, Heizkosten und Komfort – oder gar nicht.

Nicht behandelt wird hier, wie Sie ein unsaniertes Haus konkret vermarkten und den Preis argumentieren – das steht im Schwesterartikel unsaniertes Haus verkaufen. Auch die Sonderfragen bei geerbten Objekten (Erbengemeinschaft, Fristen, Bewertung) bleiben außen vor; dazu gibt es geerbtes Haus sanieren oder verkaufen.

Die entscheidende Tabelle: Was eine Effizienzklasse am Markt wirklich wert ist

Alles beginnt mit einer einzigen Frage: Wie viel mehr zahlt der Markt für eine bessere Klasse? Die belastbarste verfügbare Antwort stammt aus einem hedonischen Modell – einem Verfahren, das Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung herausrechnet und damit isoliert, was tatsächlich auf die Energieeffizienz entfällt. immowelt hat das am 19.03.2026 für Kaufangebote des Jahres 2025 getan (freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenendhäuser, nur Objekte älter als zwei Jahre, Referenzklasse D).

Klasse Endenergie in kWh/(m²·a) Preiseffekt ggü. Klasse D Beispiel bei 400.000 € D-Referenz
A+ ≤ 30 +15 % 460.000 €
A ≤ 50 +7 % 428.000 €
B ≤ 75 +4 % 416.000 €
C ≤ 100 +1 % 404.000 €
D ≤ 130 Referenz 400.000 €
E ≤ 160 −4 % 384.000 €
F ≤ 200 −7 % 372.000 €
G ≤ 250 −10 % 360.000 €
H > 250 −17 % 332.000 €

Klassengrenzen: Anlage 10 GEG/GModG – maßgeblich ist allein die Endenergie. Preiseffekte: immowelt-Analyse vom 19.03.2026 (hedonisch bereinigt, Häuser). Der D-Referenzwert von 400.000 € ist eine Annahme für die Beispielrechnung, kein Marktdatum.

Aus dieser Tabelle lassen sich die drei Zahlen ablesen, um die es im Rest des Artikels geht:

  • G → C (Komplettsanierung): +11 Prozentpunkte, bei 400.000 € Referenz rund 44.000 €
  • G → B (sehr ambitionierte Sanierung): +14 Prozentpunkte, rund 56.000 €
  • G → F (Teilsanierung): +3 Prozentpunkte, rund 12.000 €

Wichtig für die Einordnung: Die Spanne zwischen der besten und der schlechtesten Klasse beträgt bei Häusern 32 Prozentpunkte – vom A+-Aufschlag bis zum H-Abschlag. Bei Eigentumswohnungen liegt sie mit 29 Prozentpunkten ähnlich, verteilt sich aber anders (A+ +20 %, H −9 %): Effizienz wirkt bei Wohnungen oben stärker, unten schwächer. Wer eine Wohnung verkauft, darf die Häuser-Zahlen also nicht übernehmen. Tiefer in die Datenlage geht Energieeffizienzklasse F, G oder H: der reale Wertverlust.

Die 49-Prozent-Legende – und warum sie Ihre Entscheidung verzerrt

Wenn Sie zu diesem Thema recherchieren, stoßen Sie unweigerlich auf die Aussage, ein Sprung von Klasse H auf Klasse A bringe bis zu 49 % Wertsteigerung. Die Zahl ist nicht erfunden, aber sie misst etwas völlig anderes, als die meisten Artikel behaupten. Sie stammt aus einer ImmoScout24-Auswertung vom 30.07.2024 über mehr als 250.000 Einfamilienhaus-Angebote aus dem zweiten Quartal 2024: Altbauten bis Baujahr 1949 kosteten in Klasse H im Schnitt 2.289 €/m², in Klasse A 3.412 €/m² – daraus ergeben sich die 49 %.

Diese Werte sind unbereinigt. Ein Haus der Klasse A ist in aller Regel nicht nur besser gedämmt, sondern auch frisch renoviert, mit neuen Bädern und häufig in besserer Lage inseriert. Die 49 % messen also den Zusammenhang zwischen Effizienzklasse und Preis – nicht den Ertrag einer Sanierung. Wer sie als Sanierungsrendite ansetzt, überschätzt den Erlös um mehr als das Doppelte: Hedonisch bereinigt beträgt der Abstand zwischen Klasse A und Klasse H bei Häusern 24 Prozentpunkte (+7 % gegenüber −17 %).

Der Gegenfakt, den kaum jemand erwähnt: Unsanierte Häuser haben nicht verloren

Die zweite verbreitete Erzählung lautet, unsanierte Häuser würden zu „Schrottimmobilien". Die Daten sagen etwas anderes. ImmoScout24 hat am 03.02.2026 die durchschnittlichen Angebotspreise je Quadratmeter zwischen Q1 2021 und Q4 2025 verglichen:

Effizienzklasse Einfamilienhäuser Eigentumswohnungen
F 2.777 → 2.927 €/m² (+5 %) −4 %
G 2.640 → 2.768 €/m² (+5 %) −12 %
H 2.419 → 2.600 €/m² (+7 %) −12 %

Quelle: ImmoScout24-Auswertung vom 03.02.2026, Angebotspreise aller inserierten Objekte mit Effizienzklassen-Angabe.

Der Befund ist eindeutig und wird ständig falsch wiedergegeben: Der Wertverlust betrifft Eigentumswohnungen, nicht Einfamilienhäuser. Das ist plausibel – beim Mehrfamilienhaus kann der einzelne Wohnungseigentümer die Hülle nicht allein sanieren, beim Einfamilienhaus schon. Wer Ihnen erzählt, Ihr unsaniertes Haus verliere jedes Jahr an Wert, verwechselt zwei Marktsegmente.

Was Sanieren 2026 kostet – und was die Förderung davon abzieht

Die zweite Hälfte der Rechnung. Ausgangspunkt sind die Kostenmodelle von co2online für ein 130-m²-Einfamilienhaus (Stand Februar 2026):

Maßnahme Bruttokosten Anteil an der Gesamteinsparung
Fassadendämmung 40.000 € ca. 22 %
Fenstertausch 39.000 €
Erdreich-Wärmepumpe 28.500 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe 22.500 € ca. 17 % (Heizungstausch)
Photovoltaik 20.000 €
Pelletheizung 18.500 €
Fernwärme-Anschluss 12.500 €
Ölheizung 12.000 €
Gasheizung 9.500 €
Kellerdeckendämmung 7.000 € ca. 10 %
Lüftungsanlage 6.500 €
Dämmung oberste Geschossdecke 5.000 €
Dachdämmung ca. 15 %

Quelle: co2online, Kostenmodell energetische Sanierung 130-m²-Einfamilienhaus, Stand Februar 2026. Einsparanteile aus demselben Praxisbeispiel. Eine differenzierte Aufstellung nach Baujahr und Gewerk finden Sie in der Sanierungskosten-Tabelle pro Quadratmeter.

Die Fördersätze, die seit dem 21. Juli 2026 gelten

Hier liegt der häufigste Fehler in fremden Rechnungen: Es kursieren noch überall die Konditionen von vor Juli 2026. Der Stand seit dem 21.07.2026 – maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht des Vorhabenbeginns:

Baustein Satz Förderfähige Höchstkosten (1 Wohneinheit)
Grundförderung Heizung (KfW 458) 30 % 28.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (nur selbstnutzende Eigentümer)
Einkommensbonus 40 % bis 30.000 € zvE · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 €
Deckel Heizung 70 %; 80 % bei zvE ≤ 30.000 € max. 22.400 € Zuschuss
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) 15 % 30.000 €, mit iSFP-Bonus 60.000 €
iSFP-Bonus +5 Punkte – erst ab 30.000 € förderfähigem Volumen
Fachplanung und Baubegleitung 50 % max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhaus
Energieberatung für Wohngebäude 50 % max. 650 € Zuschuss bei Ein-/Zweifamilienhaus

Quellen: KfW-Heizungsförderung 458, BAFA Gebäudehülle, BAFA Fachplanung und Baubegleitung, BAFA Energieberatung für Wohngebäude.

Zwei Bausteine, die Sie in älteren Ratgebern noch finden, gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr: den Effizienzbonus von 5 % für Erd-, Wasser- und Abwasser-Wärmepumpen sowie den Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse. Wer mit ihnen kalkuliert, rechnet sich reicher, als er ist. Die vollständige Änderungsliste steht in Einzelmaßnahmen-Förderung: was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat.

Falle 1: Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt Selbstnutzung voraus

Der wichtigste Satz dieses Kapitels für alle, die mit Verkaufsabsicht sanieren. Der Klimageschwindigkeitsbonus – aktuell 16 Prozentpunkte – wird nur selbstnutzenden Eigentümern gewährt, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Auch der Einkommensbonus knüpft an die Selbstnutzung an.

Wer also bereits ausgezogen ist, das Haus leer stehen lässt oder vermietet, bekommt statt bis zu 80 % nur die Grundförderung von 30 %: bei einer Wärmepumpe für 22.500 € sind das 6.750 € statt 10.350 € – 3.600 € Unterschied an einem einzigen Baustein. Die Degression schlüsselt Klimageschwindigkeitsbonus 2027: nur noch 16 % und weiter sinkend auf.

Falle 2: Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 €

Die zweite Neuerung vom 21.07.2026 trifft ausgerechnet die vorsichtigen Sanierer. Der Bonus von 5 Prozentpunkten für einen individuellen Sanierungsfahrplan wird laut BAFA „erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt". Für typische Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle – etwa einen reinen Fenstertausch oder eine Geschossdeckendämmung – entfällt er faktisch. Wer nur ein bisschen dämmen will, bekommt 15 % statt 20 %. Was ein individueller Sanierungsfahrplan leistet und wann er sich trotzdem lohnt, steht im eigenen Beitrag.

Der Steuerbonus als Alternative – aber nie zusätzlich

Wer keine BEG-Zuschüsse in Anspruch nimmt, kann § 35c EStG nutzen: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im übernächsten Jahr, zusammen 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre und wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Der Bonus ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse fließen – kumulieren geht nicht.

Auf unser Beispielpaket angewendet: 20 % von 113.500 € wären 22.700 €, verteilt über drei Jahre – weniger als die 24.850 € BEG-Zuschuss aus der Rechnung unten. Zudem setzt der Bonus eine entsprechend hohe Steuerlast voraus und kollidiert mit der Verkaufsabsicht, weil er drei Veranlagungszeiträume durchgehender Eigennutzung verlangt. Details in Sanierung steuerlich absetzen nach § 35c EStG.

Drei Szenarien, vollständig durchgerechnet

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Die Ausgangslage und alle Annahmen

Das Beispielobjekt ist bewusst der statistische Regelfall. Nach dem dena-Gebäudereport 2026 (26.01.2026) stammen 60 % der rund 19,7 Millionen Wohngebäude in Deutschland aus Baualtersklassen bis 1979, während nur rund 9 % zwischen 2010 und 2024 entstanden. Ein ungedämmtes Haus aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung ist damit kein Sonderfall, sondern die Mehrheit des Bestands – und 56,1 % aller beheizten Wohnungen hängen weiterhin an Gas (BDEW-Beheizungsstruktur 2024, ausgewiesen im dena-Gebäudereport 2026).

Angenommen wird ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1965, 130 m² Wohnfläche, ungedämmte Massivwände, Gasheizung, Energieeffizienzklasse G.

Alle folgenden Annahmen sind als solche gekennzeichnet und keine Marktdaten:

  • Marktwert eines vergleichbaren Hauses der Klasse D in derselben Lage: 400.000 € (Annahme). Alle Erlöse leiten sich daraus über die immowelt-Prozentwerte ab.
  • Kosten nach dem co2online-Modell (Februar 2026), brutto.
  • Standardfall bei der Förderung: kein Einkommensbonus (zvE über 50.000 €), aber Selbstnutzung bis zum Verkauf – der Klimageschwindigkeitsbonus wird also mit 16 % angesetzt. Ohne Selbstnutzung fällt er weg; die Variante rechne ich mit.
  • Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe: 3 (Annahme). Im unsanierten Bestand liegt sie oft niedriger – nur ein Energieberater kann sie objektbezogen ermitteln.

Szenario A: Komplettsanierung, dann verkaufen

Das Paket: Fassade, Fenster, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Position Betrag
Fassadendämmung 40.000 €
Fenstertausch 39.000 €
Kellerdeckendämmung 7.000 €
Dämmung oberste Geschossdecke 5.000 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe 22.500 €
Bruttokosten gesamt 113.500 €
Förderung Hülle: 60.000 € Höchstkosten × 20 % (15 % + iSFP) − 12.000 €
Förderung Heizung: 22.500 € × 46 % (30 % + 16 % KGB) − 10.350 €
Fachplanung und Baubegleitung: 50 % von max. 5.000 € − 2.500 €
Förderung gesamt − 24.850 €
Nettoinvestition 88.650 €

Eigene Berechnung aus KfW- und BAFA-Konditionen (Stand 21.07.2026) und den co2online-Kostenmodellen. Nicht enthalten: der iSFP selbst (rund 1.600 €, davon bis zu 650 € Zuschuss). Beim Ein- und Zweifamilienhaus sind die förderfähigen Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung auf 5.000 € gedeckelt; den maximalen Zuschuss von 2.500 € erreichen Sie also, sobald die Planungs- und Begleitkosten mindestens 5.000 € betragen – bei diesem Vorhabenumfang realistisch, im Einzelfall zu prüfen.

Drei Beobachtungen, die in fremden Rechnungen fehlen:

  1. Die Hüllenförderung ist gedeckelt, nicht prozentual. Den 91.000 € tatsächlichen Hüllenkosten stehen nur 60.000 € förderfähige Höchstkosten gegenüber – effektiv 13 % Förderung statt 20 %.
  2. Die Gesamtförderquote liegt bei rund 22 % (24.850 € von 113.500 €). Wer mit „bis zu 80 %" kalkuliert, verwechselt den Heizungsdeckel mit dem Gesamtpaket.
  3. Ohne Selbstnutzung sinkt die Förderung auf 21.250 €, die Nettoinvestition steigt auf 92.250 €.

Und jetzt die Bilanz: Bei einem Sprung von G auf C steigt der erwartete Erlös von 360.000 € auf 404.000 € – ein Plus von 44.000 € gegen 88.650 € Nettoinvestition. Es bleibt eine Lücke von rund 44.650 €. Selbst im ambitionierten Fall G → B (416.000 €, +56.000 €) verbleiben 32.650 €. Ein Haushalt mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € käme über den Einkommensbonus auf den 80-%-Deckel bei der Heizung: 18.000 € statt 10.350 €, Nettoinvestition rund 81.000 €, Lücke rund 37.000 €. Sie schrumpft – sie verschwindet nicht.

Über Heizkosten schließt sie sich ebenfalls nicht schnell. Die Differenz zwischen Erdgas (2.070 €/Jahr) und Wärmepumpe (1.265 €/Jahr) beträgt für ein 130-m²-Haus rund 805 € pro Jahr (Heizspiegel 2025, veröffentlicht am 23.09.2025, Prognosewerte für 2025). 44.650 € geteilt durch 805 € ergibt über 50 Jahre; selbst bei verdoppelter Jahresersparnis bleiben mehr als zwei Jahrzehnte.

Szenario B: unsaniert verkaufen

Kein Bauvorhaben, keine Vorfinanzierung, kein Handwerkerrisiko. Der erwartete Erlös liegt bei 360.000 € (Klasse G, −10 % auf die 400.000-€-Referenz).

Was Sie trotzdem brauchen und was Sie kostet:

  • Ein gültiger Energieausweis. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden (§ 80 Abs. 4 GModG); die Pflichtangaben im Inserat regelt § 87, ein Verstoß kostet bis zu 10.000 € Bußgeld. Details: Energieausweis beim Hausverkauf.
  • Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis (§ 84 Abs. 1 GModG) bekommt der Käufer frei Haus mitgeliefert. Für Energieausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden, kommen eine Schätzung der Energieeinsparung und der Treibhausgasminderung sowie eine Beurteilung der verbleibenden Lebensdauer der Heizung hinzu. Rechnen Sie damit, dass genau diese Liste in die Preisverhandlung kommt.
  • Maklerkosten, falls Sie einen beauftragen. Bei Doppeltätigkeit schreibt § 656c BGB vor, dass sich beide Parteien „in gleicher Höhe verpflichten" – die Höhe selbst ist regional verschieden und Verhandlungssache.

Der ehrliche Vorteil dieses Szenarios ist nicht der Preis, sondern die Risikofreiheit: kein Kostenüberschreitungsrisiko, keine Bauzeit, kein Zwischenkredit. Und die Marktdaten stützen es – Klasse-G-Häuser haben sich seit 2021 um 5 % verteuert und sind nachweislich verkäuflich.

Szenario C: Teilsanierung – Wärmepumpe plus oberste Geschossdecke

Der Mittelweg, und rechnerisch der interessanteste.

Position Betrag
Luft-Wasser-Wärmepumpe 22.500 €
Dämmung oberste Geschossdecke 5.000 €
Bruttokosten gesamt 27.500 €
Förderung Heizung: 22.500 € × 46 % − 10.350 €
Förderung Hülle: 5.000 € × 15 % (kein iSFP-Bonus) − 750 €
Förderung gesamt − 11.100 €
Nettoinvestition 16.400 €

Beachten Sie die Zeile mit dem fehlenden iSFP-Bonus: Das förderfähige Investitionsvolumen bleibt unter 30.000 €, deshalb gibt es die 5 Zusatzpunkte hier nicht. Genau das ist die neue Falle für Teilsanierer.

Konservativ gerechnet hebt dieses Paket das Haus von G auf F – das sind +3 Prozentpunkte oder rund 12.000 € Mehrerlös bei 372.000 € statt 360.000 €. Damit läge die Bilanz leicht unter dem reinen Verkauf. Es kann aber deutlich besser ausgehen – und warum, erklärt der nächste Abschnitt.

Die drei Szenarien nebeneinander

A Komplettsanierung B unsaniert verkaufen C Teilsanierung
Bruttokosten 113.500 € 0 € 27.500 €
Förderung − 24.850 € 0 € − 11.100 €
Nettoinvestition 88.650 € 0 € 16.400 €
Angenommene Klasse danach C G (unverändert) F (konservativ)
Erwarteter Verkaufserlös 404.000 € 360.000 € 372.000 €
Erlös minus Nettoinvestition 315.350 € 360.000 € 355.600 €
Zeit bis zur Vermarktung lang (Bauphase über mehrere Quartale) sofort kurz
Risiko Kostenüberschreitung, Bauzeit, Vorfinanzierung Preisverhandlung über Sanierungsstau überschaubar

Alle Werte: eigene Berechnung auf Basis der oben genannten Annahmen (400.000 € D-Referenz, co2online-Kosten, BEG-Stand 21.07.2026, immowelt-Preiseffekte). Nicht berücksichtigt sind Heizkostenersparnis während einer weiteren Eigennutzung, Instandhaltungsstau, Sowieso-Kosten und individuelle Steuerwirkungen.

Das Ergebnis in einem Satz: Wenn Sie ohnehin verkaufen, ist der reine Verkauf finanziell die stärkste Variante – und die Komplettsanierung mit Abstand die schwächste. Die Sanierung gewinnt erst, wenn Sie bleiben.

Warum der Heizungstausch die Klasse hebt und die teure Fassade oft nicht

Hier liegt der Hebel, den in diesem Themenfeld praktisch niemand ausspricht – und er kann Szenario C kippen.

Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes ergibt sich nach § 86 GModG in Verbindung mit Anlage 10 unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch beziehungsweise -bedarf – nicht aus der Primärenergie und nicht aus dem Dämmstandard. Die Endenergie ist die Energie, die Sie einkaufen müssen, um die benötigte Nutzwärme zu erzeugen. Genau da wirkt die Wärmepumpe als Hebel: Sie teilt die Nutzwärme durch die Jahresarbeitszahl.

Ein Rechenbeispiel mit den Annahmen von oben: Ein Haus an der Grenze zur Klasse H benötigt etwa 250 kWh/(m²·a) Endenergie über eine Gasheizung, das entspricht rund 230 kWh/(m²·a) Nutzwärme. Mit einer Wärmepumpe bei einer Jahresarbeitszahl von 3 sinkt die Endenergie rechnerisch auf rund 77 kWh/(m²·a) – das liegt in Klasse C, ohne dass ein Stein an der Hülle bewegt wurde.

Drei Einschränkungen, die dazugehören:

  1. Die Jahresarbeitszahl 3 ist eine Annahme. Im unsanierten Bestand mit hohen Vorlauftemperaturen liegt sie oft deutlich darunter, und jeder Zehntelpunkt verschiebt das Ergebnis.
  2. Ob und wie weit Ihr konkretes Haus springt, kann nur ein Energieberater objektbezogen berechnen. Eine pauschale Aussage „Wärmepumpe = zwei Klassen besser" gibt es nicht.
  3. Der Mechanismus verbessert die Klasse auf dem Papier – die Behaglichkeit bei ungedämmten Wänden verbessert er nicht. Ein informierter Käufer sieht das bei der Besichtigung.

Trotzdem folgt daraus eine harte Konsequenz für die Reihenfolge: Der größte Kostenblock – Fassade und Fenster, zusammen 79.000 € – bewegt die Klasse verhältnismäßig wenig, weil er die Nutzwärme nur anteilig senkt (die Fassadendämmung trägt laut co2online etwa 22 % zur Einsparung bei). Der Heizungstausch mit 22.500 € kann sie über den Divisor kippen. Wer auf den Klassensprung im Energieausweis optimiert, fängt also bei der Heizung an. Die Systematik dahinter erklärt Altbau-Energieklassen: So erreichen Sie Klasse C oder besser.

Der Entscheidungsbaum: fünf Fragen, die die Sache klären

1. Können Sie die Nettoinvestition ohne neuen Kredit stemmen?

Zuschüsse werden nachträglich ausgezahlt – Sie müssen 113.500 € beziehungsweise 27.500 € zunächst vollständig vorfinanzieren. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 stellt „bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit" mit bis zu 35 Jahren Laufzeit bereit; die Zinsverbilligung nach 358 gibt es für Haushalte, „deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet". Er ist aber nur zusätzlich zu einer bereits zugesagten Zuschussförderung beantragbar. Wenn eine Sanierung nur mit einem Kredit funktioniert, dessen Laufzeit über Ihren geplanten Verbleib im Haus hinausgeht, ist die Frage bereits beantwortet.

2. Wie viele Jahre wollen Sie noch dort wohnen?

Das ist die härteste Variable, weil sie den gesamten Ertrag trägt. Aus der Rechnung oben folgt für dieses Beispielhaus eine klare Faustregel: Bei einer Lücke von rund 44.650 € und einer Heizkostenersparnis in der Größenordnung von 805 € bis etwa 1.600 € pro Jahr braucht die Komplettsanierung mindestens zwei Jahrzehnte Eigennutzung, um sich zu tragen. Unter zehn Jahren Restverweildauer ist sie eine Komfort-, keine Wirtschaftlichkeitsentscheidung – dann bleibt allenfalls die Teilsanierung.

3. Wie stark ist Ihre Bindung an das Haus?

Ein Haus, in dem Sie 40 Jahre gelebt haben, verkaufen Sie nicht wie ein Investment. Der ehrliche Umgang damit ist: Benennen Sie die Bindung, statt sie in die Rendite hineinzurechnen. Wer bleiben will, soll bleiben und sanieren – aber mit dem Argument Komfort, Betriebskosten und Planbarkeit, nicht mit dem Argument Wertsteigerung. Umgekehrt gilt: Wer sich innerlich schon verabschiedet hat, sollte keine Zweijahresbaustelle beginnen.

4. In welchem Markt liegt Ihr Haus?

Der deutsche Wohnimmobilienmarkt lief zuletzt seitwärts bis leicht aufwärts, aber deutlich gespalten. Der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes für das erste Quartal 2026 (veröffentlicht am 25.06.2026) liegt 1,4 % über dem Vorjahresquartal und 0,3 % über dem Vorquartal. Für Ein- und Zweifamilienhäuser im Detail:

Regionstyp Ein- und Zweifamilienhäuser Q1 2026 ggü. Q1 2025
Top-7-Metropolen +1,4 %
Kreisfreie Großstädte außerhalb der Top 7 +1,2 %
Dünn besiedelte ländliche Kreise −0,8 %

In dünn besiedelten Kreisen mit fallenden Preisen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass eine Investition von 88.650 € jemals über den Kaufpreis zurückkommt. Dort ist Sanieren eine Nutzungsentscheidung, keine Anlageentscheidung – und der Verkauf verdient ein ernsthaftes Gewicht.

5. Was sagt die Substanz – ist überhaupt noch Hebel da?

Der aufschlussreichste Einzelbeleg dafür, dass Sanieren manchmal schlicht falsch ist, stammt von der Verbraucherzentrale (Stand 22.10.2025). Zwei Rechenbeispiele für dieselbe Maßnahme:

Ausgangswand Maßnahme Investition nach 15 % Förderung Ersparnis pro Jahr Amortisation
Ungedämmte Massivwand (U 1,5), 110 m² 16 cm Dämmung auf U 0,19 16.360 € 9.370 kWh bzw. 1.120 € 14–15 Jahre
Bereits 6 cm gedämmte 80er-Wand (U 0,50), 90 m² Nachdämmung 12 cm auf U 0,18 12.655 € 1.870 kWh bzw. 170 € über 70 Jahre

Quelle: Verbraucherzentrale, Rechenbeispiele für eine Fassadendämmung. Der obere Fall rechnet mit Gas zu 12 ct/kWh, der untere mit einer Wärmepumpe zu 25 ct/kWh und COP 2,8; die erwartete Fassaden-Lebensdauer beträgt 40 Jahre.

Dieselbe Maßnahme, derselbe Fördersatz – und einmal 14 Jahre, einmal über 70. Stammt Ihr Haus aus den 1980ern und ist bereits teilgedämmt, ist der große Hebel gehoben; dann spricht die Substanz für den Verkauf. Bei einem ungedämmten 60er-Jahre-Bau ist er noch da.

Wann Verkaufen rational ist – und wann Sanieren

Diese Zusammenfassung ist bewusst nicht ausgewogen, sondern so, wie es die Zahlen hergeben.

Verkaufen ist die rationale Entscheidung, wenn:

  • Ihre geplante Restverweildauer unter zehn Jahren liegt. Dann trägt sich die Investition weder über den Preis noch über die Betriebskosten.
  • die Sanierung nur über einen neuen Kredit darstellbar ist, dessen Laufzeit Ihre Lebensplanung übersteigt.
  • das Haus bereits teilsaniert ist (typisch bei Baujahren ab den späten 1980ern) – der große Hebel ist gehoben, jede weitere Maßnahme amortisiert sich über Jahrzehnte.
  • das Haus für Ihre heutige Lebenssituation zu groß, zu verwinkelt oder nicht barrierearm ist. Eine energetische Sanierung ändert daran nichts.
  • Sie in einem schrumpfenden Markt liegen (dünn besiedelte Kreise: −0,8 %).
  • Sie die Baustelle schlicht nicht wollen. Das ist ein legitimer Grund und kostet Sie in unserem Beispiel exakt 0 € Rendite – Szenario B schneidet finanziell ohnehin am besten ab.

Sanieren ist die rationale Entscheidung, wenn:

  • Sie mindestens zehn bis fünfzehn Jahre bleiben und selbst nutzen. Dann greifen Klimageschwindigkeitsbonus und gegebenenfalls Einkommensbonus, und die Heizkostenersparnis zählt jedes Jahr.
  • die Heizung ohnehin fällig ist. Das ist der stärkste Einzelfall überhaupt – siehe unten.
  • Dach oder Fenster ohnehin erneuert werden müssen: Dann fallen die Grundkosten sowieso an, und die energetische Zusatzausführung kostet nur die Differenz.
  • Ihr Haus ungedämmt ist: 14 bis 15 Jahre Amortisation bei einer 40-jährigen Lebensdauer der Fassade sind ein solides Geschäft.
  • die Betriebskosten Sie belasten und der CO₂-Preis weiter steigt. Für 2026 legt § 10 BEHG einen Preiskorridor von 55 bis 65 € je Zertifikat fest – nach 25 € (2021), 30 € (2022 und 2023), 45 € (2024) und 55 € (2025). Der EU-Emissionshandel ETS2 folgt ab 2028.

Der Sonderfall, der alles dreht: eine ohnehin fällige Heizung

Wenn die Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer steht, ändert sich die Rechnung fundamental – denn dann vergleichen Sie nicht Wärmepumpe gegen nichts, sondern Wärmepumpe gegen neue Gasheizung:

Luft-Wasser-Wärmepumpe Neue Gasheizung
Bruttokosten (co2online) 22.500 € 9.500 €
Förderung − 10.350 € (30 % + 16 %) 0 €
Netto 12.150 € 9.500 €
Heizkosten 130 m² pro Jahr (Heizspiegel 2025, Prognose 2025) 1.265 € 2.070 €

Der Mehrpreis der Wärmepumpe beträgt in dieser Konstellation nur noch 2.650 € – und die jährliche Heizkostendifferenz von 805 € holt ihn rechnerisch in gut drei Jahren wieder herein. Voraussetzung bleibt die Selbstnutzung für den Klimageschwindigkeitsbonus; ohne ihn liegt der Mehrpreis bei 6.250 €. Wie ein solcher Wechsel praktisch abläuft, beschreibt Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.

Wovon ich abrate

  • Mit „bis zu 80 % Förderung" kalkulieren. Der Satz gilt für die Heizung, bei Selbstnutzung, bei niedrigem Einkommen und bis maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Auf ein Komplettpaket gerechnet landen Sie bei rund 22 %.
  • Die 49-Prozent-Zahl in die eigene Kalkulation übernehmen. Sie ist ein unbereinigter Rohdurchschnitt aus Q2 2024 und misst keine Sanierungsrendite.
  • Ausziehen und dann sanieren. Sie verlieren Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus in einem Zug – in unserem Beispiel 3.600 €, im Extremfall deutlich mehr.
  • Komplett sanieren, um zu verkaufen. In allen von mir gerechneten Varianten bleibt eine fünfstellige Lücke. Wer bleibt, saniert für sich. Wer verkauft, verkauft.
  • Auf die für Q1 2027 angekündigten Förderbausteine warten. Ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen und ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen sind angekündigt, stehen aber nicht in den geltenden KfW- und BAFA-Konditionen. Wer deswegen wartet, tauscht einen sicheren Bonus von 16 % gegen einen angekündigten – und zahlt zwischenzeitlich höhere Baupreise.
  • Ein Sanierungsversprechen ins Exposé schreiben, das Sie nicht belegen können. Der Käufer bekommt die Modernisierungsempfehlungen ohnehin mit dem Energieausweis und rechnet nach.

Wozu ich rate: Beginnen Sie mit dem billigsten Schritt, der in beide Richtungen wirkt. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude übernimmt 50 % des Honorars, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus; ein individueller Sanierungsfahrplan kostet nach Angaben von Zukunft Altbau rund 1.600 € für ein Einfamilienhaus. Für unter 1.000 € netto erfahren Sie belastbar, welchen Klassensprung Ihr Haus mit welchem Paket tatsächlich schafft – und dieselbe Zahl brauchen Sie für die Sanierungsentscheidung wie für die Preisverhandlung. Holen Sie parallel eine Marktwerteinschätzung ein.

Planen Sie den Verkauf statt der Sanierung?

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Was möchten Sie verkaufen?

Die Uhr läuft in beide Richtungen

Zeitdruck wird in diesem Themenfeld gern erfunden. Diese vier Effekte sind echt.

Erstens: Die Förderung sinkt nach festem Fahrplan. Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert jeweils zum 1. Februar und 1. August vier Prozentpunkte, parallel sinken die förderfähigen Höchstkosten um 750 €:

Antragstellung ab Klimageschwindigkeitsbonus Höchstkosten 1. Wohneinheit
heute bis 31.01.2027 16 % 28.000 €
01.02.2027 12 % 27.250 €
01.08.2027 8 % 26.500 €
01.02.2028 4 % 25.750 €
01.08.2028 0 % 25.000 €

Quelle: KfW-Heizungsförderung 458, Stand 21.07.2026. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Konkret: Bei voll ausgeschöpften Höchstkosten sind 16 % von 28.000 € gleich 4.480 €; ab dem 01.02.2027 sind es 12 % von 27.250 €, also 3.270 € – rund 1.210 € weniger, nur weil der Antrag ein paar Wochen später gestellt wird.

Zweitens: Bauen wird teurer. Das Statistische Bundesamt meldete am 10.07.2026 für Mai 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat ein Plus von 5,6 % bei der Instandhaltung von Wohngebäuden und 5,0 % im Neubau. Einzelne Gewerke stiegen stärker: Dachdeckungs-, Zimmer- und Holzbauarbeiten +7,3 %, Elektroanlagen +6,4 %, Wärmedämm-Verbundsysteme und Heizanlagen jeweils +5,0 %.

Drittens: Die Spekulationsfrist kann den Verkauf verteuern. Nach § 23 EStG ist ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung „nicht mehr als zehn Jahre" liegen. Ausgenommen sind Objekte, die zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden – oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren. Gewinne bleiben zudem steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 € liegt. Wer selbst im Haus wohnt, ist in aller Regel nicht betroffen; wer vermietet hat und die Zehnjahresfrist nicht erreicht, sollte vorher rechnen lassen.

Viertens: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht gedeckelt. Wer mit laufendem Darlehen verkauft, löst den Kredit vorzeitig ab. Der Prozentdeckel aus § 502 Abs. 3 BGB – 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags – gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Fordern Sie die Berechnung Ihrer Bank schriftlich an, bevor Sie einen Notartermin vereinbaren.

Häufige Fragen (FAQ)

Lohnt sich eine energetische Sanierung vor dem Hausverkauf überhaupt?

In der Regel nein – jedenfalls nicht als Investition in den Kaufpreis. In der durchgerechneten Standardkonstellation kostet die Komplettsanierung eines 130-m²-Hauses netto rund 88.650 € und bringt beim Sprung von Klasse G auf C rund 44.000 € Mehrerlös: eine Lücke von etwa 44.650 €. Eine Sanierung rechnet sich über Nutzungsjahre, Heizkosten und Komfort, nicht über den Verkaufspreis.

Wie viel mehr ist ein saniertes Haus beim Verkauf wirklich wert?

Hedonisch bereinigt – also nach Herausrechnen von Lage, Baujahr und Ausstattung – liegt Klasse C um 1 % über der Referenzklasse D, Klasse B um 4 % und Klasse A um 7 %; Klasse G liegt 10 % darunter, Klasse H 17 % (immowelt, 19.03.2026, Häuser). Ein Sprung von G auf C entspricht damit 11 Prozentpunkten – bei einem Referenzwert von 400.000 € rund 44.000 €.

Muss ich mein Haus 2026 vor dem Verkauf sanieren? Gibt es eine Sanierungspflicht?

Nein. Für Wohngebäude existiert keine Sanierungspflicht – weder 2026 noch 2030. Die Mindeststandards des § 40 GModG (MEPS) gelten ausschließlich für Nichtwohngebäude. Auch die frühere 65-%-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch und die 30-Jahre-Austauschpflicht für Kessel sind mit dem GModG ersatzlos gestrichen. Überblick: Sanierungspflicht 2026.

Stimmen die 30 bis 40 Prozent Preisabschlag bei Klasse G oder H, die man überall liest?

Nein. Diese Zahlen stammen aus unbereinigten Angebotspreis-Durchschnitten, die Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung mitmessen. Hedonisch bereinigt liegt der Abschlag bei Häusern bei 10 % für Klasse G und 17 % für Klasse H gegenüber Klasse D. Auch die viel zitierte „49 % Wertsteigerung von H auf A" ist kein Sanierungsertrag, sondern eine Korrelation aus Rohdaten des zweiten Quartals 2024.

Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich nach der Sanierung verkaufen will?

Teilweise. Die Grundförderung von 30 % für die Heizung und die 15 % für die Gebäudehülle sind nicht an Selbstnutzung gebunden. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und der Einkommensbonus setzen dagegen selbstnutzende Eigentümer voraus. Wer bereits ausgezogen ist und „für den Verkauf" saniert, verliert diese Bausteine – bei einer Wärmepumpe für 22.500 € sind das 3.600 €.

Reicht es, nur die Heizung zu tauschen, damit sich die Energieeffizienzklasse verbessert?

Es kann reichen, ist aber nicht garantiert. Die Klasse eines Wohngebäudes ergibt sich nach § 86 GModG in Verbindung mit Anlage 10 unmittelbar aus der Endenergie – und die Wärmepumpe teilt die benötigte Nutzwärme durch die Jahresarbeitszahl. Rechnerisch kann das mehrere Klassen bewegen. Wie weit Ihr Haus springt, hängt von der real erreichbaren Jahresarbeitszahl ab und muss vom Energieberater objektbezogen ermittelt werden.

Was muss der Käufer nach dem Kauf sanieren – und kann er das gegen mich verwenden?

Es gibt genau zwei Nachrüstpflichten: die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG) und die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 Abs. 3/4). Beide treffen ausschließlich den ersten Erwerber nach dem 1. Februar 2002, mit zwei Jahren Frist ab diesem ersten Eigentumsübergang; Zweit- und Dritterwerber bekommen keine neue Frist. Eine Pflicht zur Fassaden-, Fenster- oder Dachdämmung existiert nicht. Details in Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel.

Ist es besser, unsaniert mit Preisnachlass zu verkaufen oder erst zu sanieren?

Rechnerisch schneidet der unsanierte Verkauf in unserem Beispiel am besten ab: 360.000 € ohne jede Investition gegenüber 315.350 € nach Komplettsanierung (jeweils Erlös minus Nettoinvestition). Hinzu kommt, dass Einfamilienhäuser der Klassen F, G und H zwischen Q1 2021 und Q4 2025 im Angebotspreis je m² um 5 bis 7 % zulegten. Wie Sie dabei den Preis argumentieren, steht in unsaniertes Haus verkaufen.

Fällt beim Verkauf Steuer an – und ändert eine Sanierung etwas an der Spekulationsfrist?

Nach § 23 EStG ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Objekte, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden oder im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren. Eine Sanierung setzt die Frist nicht neu in Gang, sie erhöht aber die Anschaffungs- und Herstellungskosten und kann dadurch einen steuerpflichtigen Gewinn mindern. Rechnen Sie das mit Ihrem Steuerberater durch.

Was passiert mit meinem laufenden Immobilienkredit, wenn ich verkaufe?

Der Kredit wird vorzeitig abgelöst, und die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Der gesetzliche Prozentdeckel des § 502 Abs. 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen – die Höhe folgt der Rechtsprechung und hängt von Restlaufzeit, Zinsbindung und Marktzins ab. Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich geben, bevor Sie sich festlegen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Steuerberater bzw. Fachanwalt.

Nächster Schritt: beide Zahlen auf den Tisch

Die Entscheidung zwischen Verkaufen und Sanieren lässt sich nicht mit Argumenten treffen, sondern nur mit zwei Zahlen: dem realistischen Marktwert Ihres Hauses im heutigen Zustand und der Nettoinvestition für den Klassensprung, den Ihr konkretes Gebäude tatsächlich schafft.

Für den Verkaufspfad ist eine kostenlose Wertermittlung durch bis zu drei geprüfte Regionalmakler der schnellste Weg zu einer belastbaren Preisspanne. Regionale Makler wissen, wie Interessenten in Ihrer Stadt auf eine Klasse G reagieren und welcher Abschlag vor Ort tatsächlich verhandelt wird – das ist präziser als jeder bundesweite Durchschnitt, auch als die in diesem Artikel verwendeten.

Für den Sanierungspfad liefert die Gebäudeanalyse von reduco.ai die Gegenrechnung: welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, welchen Klassensprung sie realistisch bewirken, welche Förderung dazu passt und was am Ende netto zu finanzieren ist. Wenn beide Zahlen nebeneinanderliegen, dauert die Entscheidung selbst meist keine zehn Minuten mehr.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechts-, Steuer- und Marktfragen. Er betrifft keinen konkreten Einzelfall, ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung und begründet kein Auskunfts- oder Beratungsverhältnis. Ob und wie die beschriebenen Regeln auf Ihre Situation zutreffen, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen. Wenden Sie sich dafür an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert und geben die Rechtslage und die Datenlage zum angegebenen Aktualisierungsdatum wieder. Gesetze, Rechtsprechung und Marktdaten ändern sich; eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Genannte Werte und Rechenbeispiele sind Orientierungsgrößen, keine Zusicherung eines erzielbaren Preises.

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