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Ratgeber18 Min. Lesezeit

Ackerland verkaufen: 35.637 €/ha, Genehmigung, Ablauf

Ackerland brachte 2024 im Schnitt 35.637 € je Hektar – von 13.257 € in Brandenburg bis 77.721 € in Bayern. So läuft Genehmigung, Pacht und Verkauf.

Landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche mit Feldweg und Flurstücksgrenze – Preisfindung und Genehmigung beim Verkauf von Ackerland

Das Wichtigste in Kürze

  • 35.637 € je Hektar kostete landwirtschaftlich genutzte Fläche 2024 im Bundesdurchschnitt (BMEL-Tabelle 226, amtliche Kaufwertstatistik; 2023: 33.565 €, 2021: 29.706 €).
  • Die Spreizung schlägt jeden Durchschnitt: Bayern lag 2024 bei 77.721 €/ha, Brandenburg bei 13.257 €/ha, das 5,9-Fache; in Bayern selbst 150.382 €/ha in Oberbayern gegen 26.801 €/ha in Oberfranken.
  • Der Verkauf ist genehmigungspflichtig: Nach § 2 GrdstVG brauchen Kaufvertrag und Auflassung eine Genehmigung; versagt werden darf sie nur aus drei Gründen (§ 9 GrdstVG). Entscheidet die Behörde nicht binnen 1 bis 3 Monaten, gilt sie als erteilt (§ 6 Abs. 2 GrdstVG).
  • Vorkaufsrecht nur unter zwei Bedingungen: Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ab 2 Hektar (§ 4 RSG) greift nur, wenn der Verkauf genehmigungspflichtig ist und zu versagen wäre; an Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie nie.
  • Kauf bricht nicht Pacht: Ein laufender Landpachtvertrag geht nach § 593b BGB auf den Käufer über; eine Kündigung dauert nach § 594a BGB bis zu zwei Jahre.
  • Verpachten bringt rechnerisch 1,06 bis 1,71 % Bruttorendite pro Jahr: eigene Rechnung aus amtlichen Pachtentgelten und Kaufwert 2023, vor Grundsteuer A und Verwaltung.

Steht der Verkauf Ihrer landwirtschaftlichen Fläche konkret an?

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Was möchten Sie verkaufen?

Wer Ackerland verkauft, verkauft kein Haus. Über Preis und Dauer entscheiden die Bodenqualität, die Lage bis auf den Landkreis genau und eine behördliche Genehmigung, die es beim Immobilienverkauf sonst nicht gibt.

Die steuerliche Seite (Privat- oder Betriebsvermögen) steht unter Ackerland verkaufen: Steuer, der allgemeine Verkaufsablauf unter Grundstück verkaufen: Ablauf.

Was Ackerland 2024 wirklich kostete

Die amtliche Kaufwertstatistik ist keine Angebotspreis-Auswertung, sondern eine Totalerhebung beurkundeter Kaufpreise: Die Daten der notariellen Kaufverträge gehen über Gutachterausschüsse oder Finanzämter an die Statistischen Landesämter (§ 7 Abs. 1 Preisstatistikgesetz). Erfasst sind Kauffälle ab 0,1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF).

Region Kaufwert LF 2024 (€/ha) Verhältnis zum Bundeswert
Bayern 77.721 2,2-fach
Niedersachsen 51.376 1,4-fach
Deutschland 35.637 1-fach
Baden-Württemberg 35.251 0,99-fach
Brandenburg 13.257 0,37-fach

Quellen: BMEL-Tabelle 226; Statistische Landesämter Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg, Berichtsjahr 2024. Für die übrigen elf Länder ist der jeweilige Landesbericht maßgeblich.

Bayern ist damit das 5,9-Fache von Brandenburg. Wer in Brandenburg mit dem Bundesdurchschnitt kalkuliert, liegt um den Faktor 2,7 zu hoch; ein oberbayerischer Eigentümer verschenkt umgekehrt sechsstellige Beträge je Hektar.

Größe zahlt sich nicht linear aus

Größe der veräußerten Fläche Kaufwert 2024 (€/ha)
0,10 bis unter 0,25 ha 29.521
0,25 bis unter 1 ha 33.130
1 bis unter 2 ha 39.797
2 bis unter 5 ha 41.537
5 ha und mehr 32.362
insgesamt 35.637

Quelle: BMEL-Tabelle 226, Berichtsjahr 2024.

Den höchsten Wert je Hektar erzielt das Mittelfeld von 2 bis 5 Hektar; Kleinstparzellen unter 0,25 Hektar liegen 29 % darunter, Großblöcke ab 5 Hektar 22 %. Ob Sie im Paket oder einzeln verkaufen, ist damit eine Preisfrage.

Warum der Landesdurchschnitt für Ihre Fläche wenig aussagt

Regierungsbezirk (Bayern) Kaufwert LF 2024 (€/ha)
Oberbayern 150.382
Niederbayern 126.989
Schwaben 86.847
Oberpfalz 63.875
Mittelfranken 59.511
Unterfranken 29.715
Oberfranken 26.801

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, M I 7 j 2024, Tabelle 3.

Faktor 5,6 innerhalb eines Bundeslandes. Auf Kreisebene wird es extremer: Der Landkreis München erreichte 2024 343.057 €/ha, Fürstenfeldbruck 188.802 €/ha, beides Ausdruck des Siedlungsdrucks, nicht der Landwirtschaft. In Niedersachsen liegt Cloppenburg beim Ackerland bei 112.311 €/ha, Lüchow-Dannenberg bei 24.494 €/ha (Faktor 4,6); in Brandenburg reichen die Kreiswerte von 6.644 €/ha in Spree-Neiße bis 16.621 €/ha in Märkisch-Oderland. Verhandeln Sie deshalb mit Kreiswert und Bodenrichtwert Ihrer Gemarkung.

Ackerland oder Grünland: ein Unterschied von Faktor 2,5

Land (2024) Ackerland (€/ha) Grünland (€/ha) LF gesamt (€/ha)
Niedersachsen 64.413 25.826 51.376
Baden-Württemberg 37.959 27.122 35.251
Brandenburg 14.915 nicht ausgewiesen 13.257

Quellen: Statistische Landesämter, Berichtsjahr 2024 (Fundstellen wie oben).

In Niedersachsen kostet Ackerland das 2,5-Fache von Grünland, in Baden-Württemberg ist der Abstand mit rund 40 % kleiner. Niedersachsen hat als erstes Land 2025 veröffentlicht: Ackerland stieg auf 66.376 €/ha (+3,0 %), während die LF insgesamt auf 48.984 €/ha sank (LSN 2025). Das zeigt, wie stark die Zusammensetzung der Kauffälle das Ergebnis prägt.

Was die Statistik nicht enthält

Nicht erfasst sind unter anderem baureifes Land, Rohbauland und Industrieland, Hofstellen ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie Kauffälle, bei denen weniger als 90 % des Kaufpreises auf die landwirtschaftliche Nutzung entfallen. Auch Vermessung, Makler, Notar und Grunderwerbsteuer stecken nicht in den Kaufsummen. Weil jedes Jahr andere Grundstücke gehandelt werden, sind die Werte zudem regional und zeitlich nur eingeschränkt vergleichbar (Methodik, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg): eine Orientierungsgröße, kein Preisversprechen.

Bodenpunkte: Was Ackerzahl und Ertragsmesszahl über Ihren Preis sagen

„Wie viele Bodenpunkte hat der Acker?" fragt jeder ernsthafte Käufer zuerst. Nach § 4 BodSchätzG werden für Ackerland Bodenzahl und Ackerzahl festgelegt: Die Bodenzahl bildet nur die Bodenbeschaffenheit ab; die Ackerzahl rechnet Klima, Geländegestaltung und weitere natürliche Ertragsbedingungen prozentual zu oder ab und ist damit die praxisrelevante Kennzahl (für Grünland: Grünlandgrundzahl und Grünlandzahl). Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist Ackerzahl mal Fläche in Ar; ein Hektar mit Ackerzahl 55 hat eine EMZ von 5.500. Wie stark Bodenqualität den Preis treibt, zeigte die amtliche Statistik zuletzt für 2020; danach wurde die Erhebung wegen Eurostat-Anforderungen neu konzipiert, EMZ-Klassen werden seither nicht fortgeführt:

Ertragsmesszahl je Hektar (2020) Kaufwert (€/ha)
unter 30 22.054
30 bis unter 40 21.371
40 bis unter 50 27.033
50 bis unter 60 34.899
60 und mehr 36.872
insgesamt 26.777

Quelle: BMEL-Tabelle 226, Berichtsjahr 2020, letzte Auswertung mit EMZ-Differenzierung.

Von der Klasse „unter 30" zur Klasse „60 und mehr" steigt der Kaufwert um rund 67 %. Das absolute Niveau ist überholt, das Verhältnis bleibt aussagekräftig: Bodenpunkte sind der zweitstärkste Preistreiber. Die Spanne von 13.000 bis 343.000 €/ha erklären sie aber nicht, die kommt aus der Lage.

Wo Sie den amtlichen Bodenwert nachschlagen

Nach § 196 BauGB ermitteln die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung Bodenrichtwerte, flächendeckend zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres. Jedermann kann sie bei der Geschäftsstelle oder über die BORIS-Portale der Länder abfragen, ohne Makler oder Gutachter. Nach § 13 ImmoWertV gilt der Bodenrichtwert je Quadratmeter, Spannen sind unzulässig.

Den Unterschied zwischen amtlichem Verkehrswert und erzielbarem Marktpreis erklärt Verkehrswert vs. Marktwert; wer bewerten darf, steht unter Wer schätzt den Wert.

Die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Nach § 2 Abs. 1 GrdstVG bedürfen schuldrechtlicher Vertrag und Veräußerung der Genehmigung; wird der Vertrag genehmigt, gilt die Auflassung als mitgenehmigt. Gleichgestellt sind nach § 2 Abs. 2 Miteigentumsanteile, die Bestellung eines Nießbrauchs und die Veräußerung eines Erbanteils an einen Nicht-Miterben, letztere nur, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht.

Erfasst sind laut Verwaltungspraxis auch Schenkung, Vermächtniserfüllung, Erbauseinandersetzung, Einbringung in eine Gesellschaft, Tausch und der Zuschlag bei freiwilliger Versteigerung. Nicht erfasst sind der hoheitliche Zuschlag in der Zwangsversteigerung und die Bestellung eines Erbbaurechts (Brandenburger Erlass, I.2). Keine Genehmigung braucht es nach § 4 GrdstVG, wenn Bund oder Land Vertragsteil ist oder das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB liegt; für Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe gilt das nicht.

Ab welcher Größe? Das ist Landesrecht

§ 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG erlaubt den Ländern, Veräußerungen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei zu stellen. Nach den geprüften Ausführungsvorschriften reicht die Spanne von 0,15 Hektar im Saarland (Landwirtschaftskammer Saarland) bis 2 Hektar in Brandenburg. Auch der Bezugspunkt ist Landesrecht: In Brandenburg genügt, dass ein Buchgrundstück des Vertrages 2 Hektar erreicht, das Saarland stellt auf die wirtschaftliche Einheit ab. Welcher Wert gilt, sagt Ihnen die Landwirtschaftsbehörde oder Ihr Notar; kursierende bundesweite Tabellen sind nicht belastbar.

Die drei Versagungsgründe, und nur diese drei

§ 9 Abs. 1 GrdstVG ist abschließend: Versagt oder mit Auflagen versehen werden darf die Genehmigung nur, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden bedeutet, zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung führt oder der Gegenwert in grobem Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

Absatz 2 konkretisiert: Eine ungesunde Verteilung liegt in der Regel vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht, praktisch also, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt kaufbereit ist, die Fläche aber an einen Nichtlandwirt gehen soll. Gegen die Versagung steht der Rechtsweg zum Landwirtschaftsgericht offen. Absatz 3 nennt Regelbeispiele für die Verkleinerung: wenn ein Betrieb seine Lebensfähigkeit verliert oder ein landwirtschaftliches Grundstück kleiner als 1 Hektar würde (forstwirtschaftlich: 3,5 Hektar).

Die Preisgrenze, die kaum jemand kennt

Der dritte Versagungsgrund wirkt als echte Preisobergrenze: Ein grobes Missverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse um mehr als 50 % übersteigt und zusätzlich ein konkret erwerbsbereiter Landwirt bereitsteht, der einen angemessenen Preis zahlen würde. Die 50-%-Marke stammt aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Brandenburger Erlass, Ziffer V.4, ebenso Landwirtschaftskammer Saarland), nicht aus dem Gesetz; die Handhabung kann je Land abweichen.

Zwei Gegenausnahmen: Nach § 9 Abs. 4 GrdstVG darf wegen des Preises nicht versagt werden, wenn das Grundstück für andere als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke veräußert wird. Wer an Bauträger, Solarpark-Betreiber oder Gemeinde verkauft, unterliegt der Preiskontrolle also nicht. Und nach § 9 Abs. 7 soll trotz Bedenken genehmigt werden, wenn eine Versagung für den Veräußerer eine unzumutbare Härte wäre.

Fristen und die Genehmigungsfiktion als Verkäufer-Hebel

§ 6 GrdstVG taktet das Verfahren.

Verfahrensstand Frist ab Eingang von Antrag und Urkunde
Regelfall 1 Monat
Zwischenbescheid wegen weiterer Prüfung 2 Monate
Einholung einer Vorkaufsrechtserklärung 3 Monate

Entscheidend ist § 6 Abs. 2: Stellt die Behörde dem Veräußerer in der Frist keine Entscheidung zu, gilt die Genehmigung als erteilt. Darüber ist nach § 6 Abs. 3 auf Antrag ein Zeugnis zu erteilen. Ohne diesen Nachweis darf das Grundbuchamt nicht eintragen (§ 7 Abs. 1 GrdstVG). Stockt Ihr Verfahren, beantragen Sie dieses Fristzeugnis.

Stückelung funktioniert nicht

Ein 3-Hektar-Grundstück in zwei Verträge unterhalb der Freigrenze zu zerlegen, gilt als Umgehung: Die Einzelverträge werden als Einheit behandelt. Gesellschafts- und Erbanteile sind für sich genehmigungsfrei, werden aber genehmigungspflichtig, wenn die Gestaltung erkennbar der Umgehung dient. Ohne Antrag bleibt das Geschäft schwebend unwirksam; nach einer Eintragung trägt das Grundbuchamt auf Ersuchen einen Widerspruch ein, und erst nach einem Jahr ohne Widerspruch greift eine Genehmigungsfiktion (§ 7 Abs. 2 und 3 GrdstVG, Brandenburger Erlass I.4 bis I.6).

Das Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschaft

Die verbreitete Behauptung „ab 2 Hektar hat die Siedlungsgesellschaft immer ein Vorkaufsrecht" ist falsch. § 4 Abs. 1 RSG verlangt eine Doppelbedingung: Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen hat ab 2 Hektar ein Vorkaufsrecht nur, wenn der Verkauf genehmigungspflichtig ist und die Genehmigung nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre. Ist Ihr Verkauf genehmigungsfähig, existiert kein Vorkaufsrecht.

Noch wichtiger ist § 4 Abs. 2: Kein Vorkaufsrecht besteht beim Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an den Ehegatten, an Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern), an Verwandte bis zum dritten Grad in der Seitenlinie oder bis zum zweiten Grad Verschwägerte. Die Übertragung an die eigenen Kinder ist damit vorkaufsrechtsfrei, was bei der Überschreibung zu Lebzeiten und in einer Erbengemeinschaft den Ausschlag geben kann. Nach § 4 Abs. 4 RSG kann die Landesregierung die Mindestgröße per Rechtsverordnung über 2 Hektar anheben, befristet auch absenken.

Beachten Sie die andere Bezugsgröße: Es zählt nicht das Buchgrundstück, sondern der wirtschaftliche Grundstücksbegriff, also ob die verkauften Flurstücke zusammen 2 Hektar bilden, weil sie räumlich zusammenhängen und eine gewachsene Bewirtschaftungseinheit sind. Vier Flurstücke à 0,6 Hektar in einem Vertrag können das Vorkaufsrecht also auslösen.

Verfahrensseitig legt die Genehmigungsbehörde den Vertrag vorab der Siedlungsbehörde vor (§ 12 GrdstVG) und teilt eine Ausübung dem Verkäufer mit (§ 6 RSG); sie ist unwirksam, wenn die Mitteilung nicht in der Frist des § 6 Abs. 1 GrdstVG zugestellt wurde. Der Vorkaufsberechtigte tritt zu Ihren Konditionen ein – nur der Käufer ist ein anderer.

Der Pachtvertrag: Kauf bricht nicht Pacht

Ist Ihre Fläche verpachtet, beeinflusst das den Preis stärker als fast alles andere. Nach § 593b BGB gelten bei der Veräußerung des verpachteten Grundstücks die §§ 566 bis 567b entsprechend. Über § 566 BGB tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Pachtverhältnis ein. Der Käufer kauft die Fläche also samt Pachtvertrag, zu unveränderten Konditionen und für die Restlaufzeit. Zwei Folgen:

Erstens haften Sie nach. Nach § 566 Abs. 2 BGB haftet der Veräußerer wie ein Bürge, wenn der Erwerber die Verpächterpflichten nicht erfüllt. Die Haftung entfällt, wenn Sie den Pächter über den Eigentumsübergang informieren und dieser nicht zum nächstmöglichen Termin kündigt. Die Mitteilung ist Haftungsschutz, kein Höflichkeitsakt.

Zweitens ist eine langfristig verpachtete Fläche für einen aufstockungswilligen Landwirt weniger wert als eine pachtfreie. Kapitalanleger dagegen sehen darin gesicherten Cashflow: Ihr Käuferkreis wird nicht kleiner, aber ein anderer.

Wie lange Sie brauchen, um pachtfrei zu werden

Konstellation Rechtsfolge
Pacht auf unbestimmte Zeit Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Schluss des nächsten Pachtjahres (§ 594a BGB); faktisch bis zu 2 Jahre Vorlauf
Laufzeit ab 3 Jahren verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn auf schriftliche Anfrage im drittletzten Pachtjahr nicht binnen 3 Monaten schriftlich abgelehnt wird (§ 594 BGB)
Vertrag über 2 Jahre ohne Textform gilt für unbestimmte Zeit (§ 585a BGB)
Pächter ist auf die Fläche angewiesen Fortsetzungsanspruch bei nicht zu rechtfertigender Härte, wiederholt möglich (§ 595 BGB)
Pachtende mitten im Pachtjahr Verpächter ersetzt den Wert der noch nicht getrennten Früchte (§ 596a BGB)

Der Fortsetzungsanspruch nach § 595 BGB ist ausgeschlossen, wenn bei einer Grundstückspacht mindestens 12 Jahre (Betriebspacht 18 Jahre) vereinbart sind; er ist ein Jahr vor Pachtende in Textform geltend zu machen. Wollen Sie pachtfrei verkaufen, kündigen Sie rund zwei Jahre vorher. Wer die Zeit nicht hat, legt den Pachtvertrag samt Nachträgen offen.

Verkaufen oder verpachten? Die Rechnung

Pachtart (Deutschland 2023) Pachtentgelt (€/ha/Jahr)
Neupacht Ackerland 575,17 (West 624,65 / Ost 335,22)
Neupacht Grünland 263,47
Neupachten insgesamt 489,26
Pachten insgesamt (Bestand) 356,57

Quelle: BMEL-Tabelle 225 (Fachserie 3 Reihe 2.1.6), Agrarstrukturerhebung, zuletzt 2023.

Ins Verhältnis zum Kaufwert 2023 (33.565 €/ha) gesetzt, ergibt sich als eigene Berechnung:

Ansatz Rechnung Bruttorendite p. a.
Bestandspacht 356,57 ÷ 33.565 1,06 %
Neupacht insgesamt 489,26 ÷ 33.565 1,46 %
Neupacht Ackerland 575,17 ÷ 33.565 1,71 %

Alle Werte vor Grundsteuer A, Verwaltung und Instandhaltung von Wegen, Gräben und Drainagen. Netto bleibt regelmäßig unter 1,5 %.

Was die Rendite-Rechnung nicht zeigt

Für das Verpachten sprechen die Wertsteigerung (29.706 €/ha 2021 auf 35.637 €/ha 2024, rund 20 % in drei Jahren; garantiert ist das nicht, Brandenburg lag 2022 unter dem Vorjahreswert), der Inflationsschutz, der Optionswert einer späteren Umwidmung und die Steuerlast beim Verkauf: Gehört die Fläche zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, ist der Gewinn unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Dagegen stehen gebundenes Kapital, Verwaltungsaufwand und die schlechtere Verkäuflichkeit einer verpachteten Fläche.

Verpachten ist zudem nicht formlos: Nach § 2 LPachtVG muss der Verpächter Abschluss und Änderungen eines Landpachtvertrags binnen eines Monats anzeigen; nach § 4 LPachtVG kann die Behörde beanstanden, wenn die Verpachtung die Bodennutzung ungesund verteilt, unwirtschaftlich aufteilt oder die Pacht nicht zum nachhaltig erzielbaren Ertrag passt.

Bauerwartungsland: Hoffnung ist kein Entwicklungszustand

„Da kommt irgendwann Bauland hin" ist der teuerste Satz im Ackerlandgeschäft, für beide Seiten. § 3 ImmoWertV definiert vier Entwicklungszustände:

Stufe Definition nach § 3 ImmoWertV
Fläche der Land- oder Forstwirtschaft land- oder forstwirtschaftlich nutzbar, ohne Bauerwartungs-, Rohbauland oder baureifes Land zu sein
Bauerwartungsland lässt bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen (insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung) mit hinreichender Sicherheit erwarten
Rohbauland nach §§ 30, 33 oder 34 BauGB baulich bestimmt, Erschließung noch nicht gesichert
baureifes Land rechtlich und tatsächlich baulich nutzbar

Der entscheidende Begriff ist „konkrete Tatsachen": ein Aufstellungsbeschluss der Gemeinde, ein Flächennutzungsplan mit entsprechender Darstellung, ein laufendes Bauleitplanverfahren; ein Gerücht, eine Ortsrandlage oder der Wunsch des Eigentümers nicht. Verkaufen Sie nachweislich für nichtlandwirtschaftliche Zwecke, sperrt § 9 Abs. 4 GrdstVG die Preisversagung. Genau deshalb sind Werte wie die 343.057 €/ha im Landkreis München möglich: Dort bildet der Preis die Bauerwartung ab, nicht den Ertrag.

Zur Teilung: § 19 BauGB enthält keinen bundesweiten Genehmigungsvorbehalt mehr, sondern nur die Definition der Teilung und das Verbot, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans den Festsetzungen widersprechende Verhältnisse zu schaffen. Sondergenehmigungen nach Landesrecht oder in Sanierungs- und Umlegungsgebieten bleiben unberührt. Fragen Sie vor einer Teilung Ihre Gemeinde.

Ablauf, Dauer und Kosten

Schritt Rechtsgrundlage / Hinweis
1. Wert prüfen Bodenrichtwert (§ 196 BauGB), Ackerzahl, Kreiskaufwert
2. Pachtstatus klären Vertrag, Laufzeit, Kündigungsstand (§ 593b BGB)
3. Käufer suchen Nachbarlandwirt, Agrarbetrieb, Kapitalanleger, Gemeinde
4. Notarielle Beurkundung KV 21100 GNotKG
5. Genehmigungsantrag stellt in der Regel der Notar (§ 2 GrdstVG)
6. Behördenentscheidung 1 Monat, mit Zwischenbescheid 2, bei Vorkaufsrechtsprüfung 3 Monate (§ 6 GrdstVG)
7. Ggf. Vorlage an die Siedlungsbehörde § 12 GrdstVG, § 6 RSG
8. Genehmigung oder Fristzeugnis § 6 Abs. 2 und 3 GrdstVG
9. Kaufpreiszahlung und Umschreibung Fälligkeitsmitteilung des Notars; KV 14110 GNotKG

Von der Beurkundung bis zur Umschreibung sollten Sie wegen der Genehmigungsstufe zwei bis vier Monate ansetzen.

Beispielrechnung Notar- und Grundbuchkosten

Kaufpreis 100.000 €, Wertstufe „bis 110.000 €", 1,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG = 273,00 €:

Position Gebührensatz Betrag
Beurkundung Kaufvertrag (KV 21100) 2,0 546,00 €
Vollzugsgebühr (KV 22110) 0,5 136,50 €
Eintragung des Eigentümers (KV 14110) 1,0 273,00 €
Summe 955,50 €

Eigene Beispielrechnung nach Kostenverzeichnis und Tabelle B GNotKG; hinzu kommen Auslagen und 19 % Umsatzsteuer auf die Notargebühren, nicht auf die Grundbuchgebühr.

Die Grunderwerbsteuer beträgt nach § 11 Abs. 1 GrEStG 3,5 %, die Länder dürfen abweichende Sätze festlegen. Steuerschuldner sind nach § 13 Nr. 1 GrEStG die Vertragsteile, vertraglich trägt sie üblicherweise der Käufer. Muss eine Teilfläche abgetrennt werden, kommt eine Katastervermessung nach Landesgebührenordnung hinzu. Bei Maklereinschaltung gilt die übliche Provisionssystematik (Maklerprovision: Wer zahlt?).

Steuern und Gebäudeenergierecht in zwei Absätzen

Steuerlich entscheidet die Zuordnung. Im Privatvermögen greift § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen; die Ausnahme „eigene Wohnzwecke" hilft bei Ackerland nicht. Bei unentgeltlichem Erwerb zählt die Anschaffung des Rechtsvorgängers, der Erbfall startet keine neue Frist. Im Betriebsvermögen ist der Gewinn unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig; für Grund und Boden, der schon am 30. Juni 1970 zum Anlagevermögen gehörte, gilt § 55 EStG mit pauschalem Buchwert und Verlustausschluss. Details in Ackerland verkaufen: Steuer, die Fristen unter Spekulationssteuer bei Immobilien.

Gebäudeenergierechtlich gilt Entwarnung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29.07.2026) knüpft an Gebäude an, der Verkauf reiner Acker- oder Grünlandflächen löst weder Energieausweis- noch Nachrüstpflichten aus. Relevant wird das Recht erst bei einer mitverkauften Hofstelle, einem Wohnhaus oder einem beheizten Wirtschaftsgebäude. Nebenbei: Die oft behauptete 65-%-Einbaupflicht und die 30-Jahre-Austauschpflicht sind ersatzlos gestrichen, eine Sanierungspflicht für Wohngebäude existiert nicht, und die Skala A–G kommt ab 2027 nur für Nichtwohngebäude (GModG im Überblick).

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Vier Schritte, bevor Sie über Preise sprechen:

  1. Flurstücksdaten zusammenstellen: Grundbuchauszug, Flurstücksnachweis, Ackerzahl beziehungsweise Ertragsmesszahl, Größe in Hektar. Prüfen Sie Abteilung II: Wege- und Leitungsrechte mindern den Wert spürbar.
  2. Amtlichen Bodenrichtwert einholen (kostenlos über Gutachterausschuss oder BORIS-Portal) und den Kreiskaufwert daneben legen.
  3. Freigrenze und Genehmigungslage klären: ein Anruf bei der Landwirtschaftsbehörde. Fragen Sie zugleich, ob vor Ort ein aufstockungsbedürftiger Landwirt registriert ist; davon hängt ab, wie eng die Preiskontrolle ausfällt.
  4. Pachtstatus dokumentieren: Vertrag, Laufzeit, letzte Pachtanpassung, Kündigungsmöglichkeit. Ohne diese Unterlagen kann niemand seriös bieten.

Erst danach ist die Preisfrage beantwortbar; über den Erlös entscheidet dann regionale Marktkenntnis, nicht die Bundesstatistik.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet ein Hektar Ackerland aktuell?

Im Bundesdurchschnitt 35.637 € je Hektar (2024, amtliche Kaufwertstatistik). Für Ihre Fläche sagt das wenig aus: Bayern lag bei 77.721 €/ha, Brandenburg bei 13.257 €/ha, Oberbayern bei 150.382 €/ha. Maßgeblich sind Kreiswert und Bodenrichtwert Ihrer Gemarkung.

Braucht der Verkauf von Ackerland eine Genehmigung, und ab welcher Größe?

Ja, nach § 2 GrdstVG sind Kaufvertrag und Veräußerung genehmigungsbedürftig. Die Länder dürfen eine genehmigungsfreie Mindestgröße festlegen; sie reicht von 0,15 Hektar im Saarland bis 2 Hektar in Brandenburg. Welcher Wert gilt, sagt Ihnen die Landwirtschaftsbehörde oder Ihr Notar.

Wie lange dauert die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz?

Nach § 6 GrdstVG binnen eines Monats ab Eingang von Antrag und Urkunde; per Zwischenbescheid zwei Monate, bei Einholung einer Vorkaufsrechtserklärung drei Monate. Bleibt die Zustellung an den Veräußerer aus, gilt die Genehmigung als erteilt; darüber ist auf Antrag ein Zeugnis zu erteilen.

Was ist das Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschaft, und wann greift es nicht?

Nach § 4 Abs. 1 RSG hat das gemeinnützige Siedlungsunternehmen ab 2 Hektar ein Vorkaufsrecht, aber nur, wenn der Verkauf genehmigungspflichtig ist und die Genehmigung nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre. Ausgeschlossen ist es beim Verkauf an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Am Preis ändert eine Ausübung nichts.

Was passiert mit dem laufenden Pachtvertrag, wenn ich das Ackerland verkaufe?

Er läuft weiter: Nach § 593b BGB mit § 566 BGB tritt der Käufer zu unveränderten Konditionen anstelle des Verpächters ein. Sie haften nach § 566 Abs. 2 BGB wie ein Bürge; die Haftung entfällt, wenn Sie den Pächter über den Eigentumsübergang informieren und dieser nicht zum nächstmöglichen Termin kündigt. Für einen pachtfreien Verkauf planen Sie wegen § 594a BGB bis zu zwei Jahre Vorlauf ein.

Wo finde ich die Bodenpunkte meines Ackers?

Ackerzahl und Ertragsmesszahl stammen aus der amtlichen Bodenschätzung (§ 4 BodSchätzG), stehen im Liegenschaftskataster und tauchen in Grundsteuerunterlagen auf; Auskunft erteilt das Katasteramt.

Kann die Behörde meinen Kaufpreis kippen, wenn er zu hoch ist?

Ja, aber nur eng begrenzt: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG muss der Preis den Verkehrswert aus den Kaufpreissammlungen in der Regel um mehr als 50 % übersteigen, und es muss ein konkret erwerbsbereiter Landwirt vorhanden sein. Für nichtlandwirtschaftliche Zwecke ist die Preisversagung nach § 9 Abs. 4 GrdstVG ausgeschlossen.

Lohnt sich Verpachten finanziell mehr als Verkaufen?

Rein rechnerisch liegt die Bruttopachtrendite niedrig: Gemessen an den amtlichen Pachtentgelten 2023 und dem Kaufwert desselben Jahres (33.565 €/ha) sind es 1,06 % bei Bestandspacht, 1,46 % bei Neupacht insgesamt und 1,71 % bei Neupacht von Ackerland, vor Grundsteuer A und Verwaltung. Dagegen stehen Wertsteigerung (+20 % von 2021 bis 2024), Inflationsschutz und der Optionswert einer späteren Umwidmung.

Muss ich beim Verkauf von Ackerland einen Energieausweis vorlegen?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz knüpft an Gebäude an; reine Acker- oder Grünlandflächen lösen keine Energieausweispflicht aus. Sobald eine Hofstelle, ein Wohnhaus oder ein beheiztes Wirtschaftsgebäude mitverkauft wird, gelten Vorlagepflicht bei der Besichtigung und Pflichtangaben in der Anzeige.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Steuerberater bzw. Fachanwalt.

Nächster Schritt: erst den Wert kennen, dann verhandeln

Zwischen 13.257 €/ha und 343.057 €/ha liegt derselbe Bundesdurchschnitt von 35.637 €/ha. Wer mit dieser Zahl in ein Verkaufsgespräch geht, verhandelt blind. Bodenrichtwert der Gemarkung, Ackerzahl des Flurstücks und Kaufwert Ihres Landkreises gibt es bei amtlichen Stellen kostenlos.

Für den Verkaufspfad ist eine kostenlose Wertermittlung durch geprüfte Regionalmakler der schnellste Weg zu einer belastbaren Preisspanne: Bei landwirtschaftlichen Flächen entscheidet die Kenntnis der lokalen Käuferstruktur über mehrere zehntausend Euro je Hektar.

Gehört zur Fläche eine Hofstelle, ein Wohnhaus oder ein Wirtschaftsgebäude, liefert die Gebäudeanalyse von reduco.ai die Gegenrechnung für den Sanierungspfad: welche Maßnahmen tragen, welche Förderung dazu passt und was das für den Energieausweis bedeutet.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechts-, Steuer- und Marktfragen. Er betrifft keinen konkreten Einzelfall, ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung und begründet kein Auskunfts- oder Beratungsverhältnis. Ob und wie die beschriebenen Regeln auf Ihre Situation zutreffen, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen. Wenden Sie sich dafür an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert und geben die Rechtslage und die Datenlage zum angegebenen Aktualisierungsdatum wieder. Gesetze, Rechtsprechung und Marktdaten ändern sich; eine Pflicht zur Aktualisierung besteht nicht. Genannte Werte und Rechenbeispiele sind Orientierungsgrößen, keine Zusicherung eines erzielbaren Preises.

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